Jetzt ist es bald soweit: In vier Tagen wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wer die Wahl gewinnt, weiß keiner, aber “Bild”-Leser beispielsweise könnten auf die Idee verfallen, lieber nicht diejenige Partei zu wählen, für die Oskar Lafontaine sein Gesicht hergibt. Denn: Während andere Wahlkampf machen, macht Lafontaine Urlaub, fliegt im Privatjet, lügt, wird abgetupft, lässt sich im Mercedes herumchauffieren, den Wahlkampf von der PDS bezahlen, seine Sekretärin vom Staat und sich selbst von der “Bild”-Zeitung. Außerdem streitet sich dieser Lafontaine mit der “BamS” vor Gericht. Poah!
“Doch jetzt kommt heraus: Lafontaine verhinderte eine 70.000-Euro-Spende zugunsten ostdeutscher Arbeitsloser!”
(Hervorhebung von uns.)
Das jedenfalls schreibt “Bild” heute über einen Rechtsstreit Lafontaines mit dem Autovermieter Sixt. Und weil das Wörtchen jetzt so schön ist, steht es noch ein zweites Mal im Text:
“Jetzt liegt der Fall als zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 182/04).”
(Hervorhebung von uns.)
Und es stimmt: Jetzt liegt er da schon seit knapp zwei Monaten, der “Fall”*, wie man einer Sixt-Pressemitteilung vom 17. Juni 2005 entnehmen kann. Alles andere, was laut “Bild” angeblich “jetzt”, also vier Tage vor der Wahl, herausgekommen sei, ist sogar seit dem 16. November 2004 bekannt – und so, wie es in “Bild” steht, nichts weiter als die subjektive Darstellung einer der Streitparteien, die “Bild” hervorgekramt hat und jetzt, vier Tage vor der Wahl, undistanziert nachbetet.
*) Nur zur Info: Lafontaine hatte 2001 gegen eine Sixt-Werbeanzeige aus dem Jahre 1999 geklagt und damit nach einigem Hin und Her vor Gericht Erfolg. Sixt hat das Urteil jedoch nicht akzeptiert und Lafontaine einen Vergleich (also die umstrittene Spende) angeboten, auf den sich wiederum Lafontaine nicht einlassen wollte. Sixt ging in Revision, der Rechtsstreit in die nächste Instanz – und wer gewinnt, ist so offen wie die Bundestagswahl in vier Tagen.
Mit Dank an André K. für die sachdienlichen Hinweise.