Frage: Wenn die “Bild”-Zeitung ihre etwa 3,6 Millionen Käufer dazu aufruft, sich “Ihre Rundfunkgebühren zurückzuholen”, weil die Übertragung des Eurovision Song Contest “eine an Langeweile und Inkompetenz nicht zu überbietende TV-Katastrophe” gewesen sei — wieviele Leser werden den vorbereiteten Coupon ausschneiden, ausfüllen und an die ARD abschicken?
Antwort: 768.
Vielleicht entspricht diese Zahl “ganz Deutschland”. Vielleicht haben die anderen Leser aber auch gemerkt, dass der zugehörige Artikel eine an Inkompetenz nicht zu überbietende “Bild”-Katastrophe war: “Bild” nannte die Veranstaltung fälschlicherweise “European Song Contest”, erfand das Wort “Belrus”, glaubte fälschlicherweise, das sei englisch für “Weißrußland”, behauptete fälschlicherweise, das sei beim Grand-Prix eingeblendet gewesen und empörte sich fälschlicherweise, dass ARD-Kommentator Peter Urban das nicht übersetzt habe.
Volker Herres, der für die Sendung zuständige Programmdirektor des NDR, hat den 768 Gebühren-Zurückforderern jetzt einen Brief geschrieben:
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie einer falschen Darstellung der “Bild”-Zeitung aufgesessen sind. (…)
Wegen der falschen Darstellungen hat das Landgericht Hamburg am 3. und 6. Juni 2005 der “Bild” per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung auferlegt und die weitere Verbreitung des Artikels untersagt.
Vor diesem Hintergrund werden Sie mir zustimmen: Aufgrund eines fehlerhaften “Bild”-Artikels kann der NDR Ihnen nicht die Fernsehgebühren erstatten. Sollten Sie hingegen darüber nachdenken, wegen der irreführenden Berichterstattung den Kaufpreis der “Bild” vom 23.Mai zurückzufordern, so nenne ich Ihnen gerne die entsprechende Anschrift: Bild-Zeitung, Herrn Chefredakteur Kai Diekmann, Axel-Springer-Platz 1, 20355 Hamburg.