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Im Zweifel war’s immer der Trittbrettfahrer

Es ist nicht völlig auszuschließen, dass Charlotte Roche vor fünf Jahren nach dem Tod ihrer Brüder nicht von der “Bild”-Zeitung erpresst wurde. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass alle Leute gelogen haben, die sich damals als “Mitarbeiter der ‘Bild’-Zeitung” oder “‘Bild’-Reporter” ausgaben oder sagten, sie handelten “für die ‘Bild’-Redaktion” oder seien “für ‘Bild’ tätig”. Das Münchner Landgericht hält es zwar für “eher fernliegend”, dass es sich bei all diesen Menschen, von denen sich die Moderatorin verfolgt fühlte, um “Trittbrettfahrer” handelte. Aber auszuschließen ist es nicht. Einen Beweis dafür, dass die “‘Bild’-Leute” auch “Bild”-Leute gewesen seien, konnten nach Ansicht des Gerichtes weder Charlotte Roche noch der “Stern” vorlegen, der im vergangenen Dezember behauptet hatte, “Bild”-Leute hätten Roche erpresst.

Deshalb untersagte das Gericht gestern, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, dem “Stern” diese Behauptung.

Und deshalb verbreitete die “Bild”-Zeitung heute eine Pressemitteilung, in der es heißt:

“Außer Kontrolle” – “Stern” unterliegt BILD

(…) Nach der Entscheidung darf der “Stern” weder behaupten noch verbreiten, dass BILD-Mitarbeiter Charlotte Roche nach dem schweren Unfall ihrer Brüder angerufen, telefonisch massiv behelligt, ihr für ein Foto nachgestellt, bei dem Sender “Viva” angerufen oder ein Interview verlangt hätten.

In der Pressemitteilung steht nicht, dass ein solches Vorgehen nach Ansicht des Gerichtes “schmierigsten Journalismus auf der untersten Stufe journalistischen Wirkens darstellen” würde. Und den darf man der “Bild”-Zeitung natürlich nicht nachsagen. Es sei denn, man kann es beweisen.

Das Gericht zweifelte in seinen Entscheidungsgründen, ob die Klage der Axel Springer AG gegen den “Stern” “sinnhaft” gewesen sei. Denn der “Stern” habe durchaus das Recht zu behaupten, dass sich mehrere Menschen, die Charlotte Roche zusetzten, als “Bild”-Mitarbeiter ausgaben. Und er habe das Recht, diese Tatsache zu werten. “Journalistisch geschickt aufbereitet”, so das Gericht, könnte dies für die Axel Springer AG “ein weitaus verheerenderes Echo haben” als die ursprüngliche Behauptung des “Stern”.

Die “SZ” nennt den Sieg Springers daher einen “Pyrrhus-Sieg”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.