Bundestag vs. “Compact”, Ulmen-Urteil, China lässt sich loben

1. Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen “Compact” ein
(taz.de)
Die Bundestagsverwaltung habe ein Bußgeldverfahren gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin “Compact” eingeleitet. Der Vorwurf laute, dass “Compact” mit seiner Veranstaltungsreihe “Die blaue Welle rollt” für die AfD geworben habe, obwohl die Partei dies schriftlich untersagt habe. Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreite dies und spreche von Eigenwerbung sowie von einem Kampf für die Pressefreiheit, man werde Widerspruch einlegen. Erst im vergangenen Juni habe “Compact” vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verbot durch das Innenministerium abwenden können.

2. Deep­fa­ke­video-Ver­dacht im Spiegel gegen­über Chris­tian Ulmen ist rechts­widrig
(lto.de)
Das Oberlandesgericht Hamburg habe entschieden, dass der “Spiegel” nicht den Verdacht erwecken dürfe, der Schauspieler Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Damit habe Ulmens Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts teilweise Erfolg gehabt. Die Berichterstattung über Vorwürfe, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt, bleibe dagegen gerechtfertigt.
Weiterer Lesetipp: Die Entscheidung aus Sicht des “Spiegel”: Der SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« von Collien Fernandes berichten.

3. Schwarz gemalt: Deutschland als “Krisenland” bei der russischen Nachrichtenagentur TASS
(de.ejo-online.eu, Swetlana Mikhailowa)
Swetlana Mikhailowa hat untersucht, wie die russische Staatsagentur TASS über Deutschland berichtet. Die Agentur wähle vor allem Themen, die Krise, Konflikt und Skandal betonen, und gebe kritischen Stimmen viel Raum. Typisch sei ein Echo-Muster: Auf Meldungen über Entscheidungen der Bundesregierung würden häufig Beiträge folgen, in denen AfD oder BSW diesen Kurs als Fehler darstellen würden, wodurch das Regierungshandeln delegitimiert werde. So erscheine Deutschland als Land innerer Spannungen und außenpolitischer Abhängigkeit.

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4. Klage gegen Presse-Monitor abgewiesen
(urheber.info)
Das Landgericht Berlin habe eine Klage des Online-Magazins “Medieninsider” gegen die Presse-Monitor GmbH (PMG) in den wesentlichen Punkten abgewiesen, wie die PMG mitteile. “Medieninsider” habe dem Pressespiegel-Anbieter vorgeworfen, mehr als 300 seiner Artikel unerlaubt in Pressespiegel aufzunehmen und dafür Lizenzgebühren abzurechnen. Das Gericht folge dagegen der Auffassung der PMG. Deren Inkassotätigkeit für die Verwertungsgesellschaft VG Wort sei keine Urheberrechtsverletzung.

5. YouTube einigt sich mit 16-Jährigem außergerichtlich
(spiegel.de)
Die Google-Tochter YouTube habe sich außergerichtlich mit einem 16-jährigen Kläger aus Florida geeinigt, der der Plattform vorgeworfen habe, seiner psychischen Gesundheit geschadet zu haben. Der Junge habe als Kind mit der Nutzung Sozialer Medien begonnen und nach eigenen Angaben unter Suchtverhalten, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzuständen gelitten. Die ursprünglich auch gegen Instagram, Snapchat und TikTok gerichtete Klage sei Teil einer großen Klagewelle in den USA gegen Social-Media-Konzerne.

6. China lässt sich loben: Wenn Influencer:innen das Image polieren
(cemas.io, Lea Frühwirth)
Lea Frühwirth analysiert, wie auffällig viele Travel-Influencerinnen und -Influencer China und besonders die Region Xinjiang als florierendes Reiseziel inszenieren, obwohl diese international vor allem für die Menschenrechtsverbrechen an den Uiguren bekannt sei. Das sei kein Zufall, sondern Teil der Strategie “Telling China’s Story well”, mit der die Kommunistische Partei das internationale China-Bild positiv prägen wolle.