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In Sachen Schwarzer ./. Kachelmann

Berichtigung: Anders als in BILD am 15.10.2010 berichtet, hat Jörg Kachelmanns Verteidigung das mutmaßliche Opfer nicht als Stalkerin bezeichnet und auch nicht verlauten lassen, der Moderator kenne es gar nicht.

“Typisch ‘Bild'”, möchte man angesichts dieser Berichtigung heute sagen, aber das wäre ungerecht. “Typisch Alice Schwarzer” träfe es vielleicht eher.

Die “Emma”-Herausgeberin berichtet bekanntlich für das Blatt über den Vergewaltigungsprozess. Manchmal müsse “man etwas selber erleben und darf sich nicht nur mit Informationen aus zweiter Hand begnügen”, erklärte sie ihr Engagement, bei dem sie sich manchmal mit Informationen aus zweiter Hand begnügt und dabei so tut, als hätte sie etwas selber erlebt.

Munter und frei von juristischem Sachverstand schreibt die Frau, die “Bild” am vergangenen Mittwoch zum “Gewinner” ernannt hatte, gegen Kachelmann und seine vermeintlichen Unterstützer in den Medien an. Freitag klagte sie über die “Spielchen” und “taktischen Manöver” der Verteidigung, weil die empört war, dass das angebliche Opfer als Zeugin nicht vom Gericht über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wurde: Nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung hat ein Zeuge das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn er sich damit selbst belasten könnte, und muss auf dieses Recht hingewiesen werden.

Der Anwalt Udo Vetter kommentiert in seinem Blog:

Der Nebenklägerin, die Kachelmann vergewaltigt haben soll, sind bereits unwahre Aussagen nachgewiesen worden (…). Darüber steht natürlich die weitaus größere Möglichkeit, dass die Nebenklägerin die Vergewaltigung insgesamt erfunden hat. (…)

Jedes Wort, das die Zeugen also sagt, kann für sie strafrechtlichen Ärger bedeuten. Um so wichtiger, dass ihr das Gericht vor der Aussage erklärt, wie sie diesen Ärger vermeiden kann. Um so unverständlicher, wieso das Landgericht Mannheim meint, ausgerechnet bei Kachelmanns Ex-Freundin bestehe für die Belehrung, die vielleicht mal anderthalb Minuten dauert, keine Notwendigkeit. (…)

Die Weigerung, die Zeugin korrekt zu belehren, wirft erneut ein schlechtes Licht auf die Richter. Denn es gibt wenige andere Erklärungsansätze als jenen, dass sie offenbar schon jetzt meinen, die Nebenklägerin lüge keinesfalls.

Alice Schwarzer, die verwirrenderweise formuliert, die Zeugin solle “zusätzlich ‘nach § 55’ vereidigt” werden, sieht in dem Bestehen auf einer rechtlichen Vorschrift aber bloß den Versuch, die Nebenklägerin als Lügnerin hinzustellen. Kachelmanns Verteidiger bezichtige sie “damit indirekt des Vortäuschens einer Straftat”.

Ihr Angriff auf Kachelmanns Verteidigung endet so:

Wir erinnern uns: Kurz nach der Verhaftung des Wetter-Moderators hieß es, Jörg Kachelmann kenne diese Frau gar nicht, sie sei eine Stalkerin. Dann hieß es, es sei “vor allem um Sex” gegangen. Sodann erfuhren wir: Die beiden hatten elf Jahre eine Beziehung, er hatte ihr die Ehe versprochen und mit ihr auch schon das gemeinsame Heim im Schwarzwald besichtigt. Alles schien gut. Bis zu der Nacht vom 9. Februar 2010…

Der (falsche) Vorwurf des Stalkings hat aber eine andere Quelle. Er stammt ironischerweise aus der “Bild”-Zeitung. Die schrieb am 23. März:

Ein enger Geschäftspartner von Kachelmann erklärte gegenüber BILD, Kachelmann habe in Schwetzingen niemals eine langjährige Bekanntschaft gepflegt. Er sprach von “Stalking”.

Weder Bild.de noch Alice Schwarzer noch Emma.de haben Schwarzers Kolumne selbst korrigiert.

Mit Dank auch an Helmut O.

  • Die (juristische) Fortsetzung der Geschichte steht hier.
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Where the fuck is Alice?

Alice Schwarzer, Herausgeberin der Zeitschrift “Emma” und “Bild”-Gerichtsreportage-Praktikantin, werde den Prozess gegen Jörg Kachelmann “weiterhin aus der Nähe verfolgen”, so schreibt es ihre Redaktion.

In der heutigen “Bild” liest sich das beispielsweise so:

In dieser vierten Verhandlungswoche im Landgericht Mannheim ist Schluss mit Spekulationen und Interpretationen.

Knallharte Fakten wurden da am Mittwoch auf den Tisch gelegt. Beziehungsweise Zeugenaussagen:

Richter Siegfried B. tritt in den Zeugenstand. Er hatte nach der Verhaftung die Fortdauer der Untersuchungshaft für Jörg Kachelmann angeordnet, weil er dessen Schilderung zum Ablauf des Abends “nicht einleuchtend” fand.

Schwarzer erzählt von den “beiden erfahrenen Kriminalkommissarinnen”, die “da sind” und “berichten, dass das mutmaßliche Opfer am Boden zerstört gewesen sei”. Sie weiß, dass Hauptkommissarin Angelika S. als Erste aussagt, der Richter “nachhakt” und was die Polizisten darauf “erwidert”.

Auftritt der zweiten Kripobeamtin. Auch sie berichtet über das mutmaßliche Opfer: “Sie war fertig, völlig fertig.” Und auf Nachfrage: Nein, von einem “Verfolgungseifer” der Frau habe sie nichts bemerkt. Die habe nur gesagt: “Elf Jahre. Und jetzt ist alles aus.”

Schwarzer hat diese Gerichtsprosa gut verinnerlicht, sie beschreibt anschaulich, was da im Gerichtssaal vor sich ging. Auch der Angeklagte ist ihrem geschulten Auge nicht entgangen:

Und Jörg Kachelmann? Der schweigt, wie von seinem Verteidiger Birkenstock verordnet. Nur seine Gesten sprechen – aber welche Sprache? Mal cremt er sich die Lippen, mal fährt er sich durchs Haar, mal grinst er. Dabei gab es an diesem Tag wirklich nichts zu lachen für ihn.

Dem aufmerksamen “Bild”-Leser erzählt Alice Schwarzer damit nichts Neues, im Wesentlichen stand das gestern schon alles in der Zeitung.

Für Frau Schwarzer hingegen könnte es sich tatsächlich um Neuigkeiten gehandelt haben: Sie war nämlich am Mittwoch gar nicht im Mannheimer Landgericht, wie uns mehrere Leser berichteten, die selbst vor Ort waren.

Alice Schwarzers Büro erklärte uns auf Anfrage, Frau Schwarzer sei “zurzeit im Ausland und erst Anfang nächster Woche wieder erreichbar”.

Mit Dank auch an Boris K.

Nachtrag, 4. Oktober: Alice Schwarzer hat auf unsere Anfrage geantwortet:

Ich war in der vergangenen Woche nicht im Prozess zugegen – und habe das darum auch nicht suggeriert. Wenn Sie meine bisher sieben Bild-Beiträge genau lesen (oder auch das EMMA-Editorial und den Blog), wird deutlich bzw. schreibe ich explizit, wann ich dabei war und wann nicht.

Meine Quellen für den Verhandlungstag sind: ALLE Agenturen sowie ein minutiöses Protokoll. Es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass JournalistInnen manchmal auch über etwas schreiben, wo sie nicht daneben standen.

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Entweder, oder

Die satirische ZDF-Sendung “heute show” nahm sich gestern des Themas an, dass die bekannte Journalistin Alice Schwarzer für die “Bild”-Zeitung über den Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann berichtet:

Alice Schwarzer: Alles ist möglich. Ich habe auch nichts gegen Herrn Kachelmann, ganz im Gegenteil: ich mochte den immer ganz gern leiden. Ich bin an der Wahrheit interessiert.

Oliver Welke: Hä? Das versteh ich jetzt nicht. Entweder ich bin an der Wahrheit interessiert. Oder ich schreib für die Bild-Zeitung. Beides zusammen geht ja wohl nicht.

Zitieren und verklagen mit Jörg Kachelmann

Es gibt Worte, die sind klein und unscheinbar, haben aber eine erhebliche Auswirkung auf die Bedeutung des Satzes, in dem sie stehen. Zahlreiche Väter wären ohne “wenn” längst Millionäre, die Welt wäre eine andere ohne “nicht”.

Auch das Wort “auch” kann einen entscheidenden Unterschied bedeuten:

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

sagt etwas ganz anderes aus als

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir angetan hat.

Der obere Satz drückt aus, dass der Sprecher die gemachte Erfahrung niemandem wünscht — was auch immer ein Mensch ihm angetan haben könnte. Er wünscht die Erfahrung nicht mal seinem ärgsten Feind, wie man so schön sagt.

Der untere Satz drückt aus, dass der Sprecher niemandem die Erfahrung dessen wünscht, was ihm eine dritte Person (“dieser Mensch”) angetan hat.

Der obere Satz ist ein Zitat des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann, der Untere der Versuch von FAZ.net, Kachelmann zu zitieren.

FAZ.net befindet sich damit ganz in der Nähe von Bild.de, die vergangene Woche bereits an dem Zitat gescheitert waren (BILDblog berichtete).

Unterdessen hat die Axel Springer AG bestätigt, dass Jörg Kachelmann sie (genauer: “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de) auf mehr als 2 Millionen Euro verklagt hat. Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock spricht im “Spiegel” von 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeldforderungen und begründet diese wie folgt:

Es geht um zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen, die begangen wurden, darunter Fotos, die Kachelmann beim Hofgang zeigen. Dies wurde bereits in einer früheren Entscheidung gerichtlich untersagt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns sind beispiellos in der deutschen Pressegeschichte.

(Link von uns)

Die Axel Springer AG hat Kachelmanns Forderungen laut handelsblatt.com als “durchsichtige Aktion” zurückgewiesen. Gleichzeitig stehen vermutlich auch weiteren Verlagen (“mit Ausnahme des ‘Spiegels'”, so handelsblatt.com) Klagen ins Haus. Heißer Kandidat für hohe Forderungen: Der “Focus”. Das Blatt, das in der Vergangenheit bereits ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und dafür eine Einstweilige Verfügung kassiert hatte (BILDblog berichtete), plaudert in seiner aktuellen Titelstory weitere Details aus und arbeitet sich dabei auch an den angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators ab. Letzteres tat auch der “Stern” am vergangenen Donnerstag.

Mit Dank auch an Jens Sch.

Kachelmann: Zitieren für Anfänger

Das ist irgendwie unglücklich gelaufen für “Bild”: Mitten in die immer noch laufende Berichterstattung zum Loveparade-Desaster und den Rosenkrieg bei Lothar Matthäus wurde am Donnerstag auch noch Jörg Kachelmann aus der U-Haft entlassen.

Aber zum Glück hat Kachelmann ja direkt am Freitag dem freien Journalisten Jan Mendelin ein Interview gegeben, das nicht nur bei “Brisant” und “Exklusiv” zu sehen war, sondern auch auch auf Bild.de.

Der Einfachheit halber hat Bild.de das knapp vierminütige Gespräch zu weiten Teilen exzerpiert und zusammengefasst:

Von der Frau, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt, spricht Kachelmann nur von “dieser Person”: “Das wünsche ich niemand anderem auf der Welt, was diese Person mir angetan hat.”

Ja, äh … fast.

Was Kachelmann sagt (ab 1:40), ist:

Man kann ja selber nichts an seiner Situation ändern. Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

Oder für Bild.de-Mitarbeiter: Er wünscht es niemandem. Auch nicht Kai Diekmann oder Mathias Döpfner. Aber auf zwei Millionen Euro will er “Bild” Medienberichten zufolge trotzdem verklagen.

Mit Dank an Martin R. und Hauke W.

Das Fenster zu Kachelmanns Hof

Um zu illustrieren, was sich in einer Gefängniszelle abgespielt haben könnte, braucht “Bild” Grafiker.

Um zu illustrieren, was sich (Unspektakuläres) auf einem Gefängnishof abspielt, braucht “Bild” nur einen Fotografen, der einen günstig gelegenen Ort in der Nachbarschaft findet. So geschehen in der Nachbarschaft der JVA Mannheim, in der zur Zeit der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt: Mehrfach waren bei “Bild” und Bild.de Fotos zu sehen, die Kachelmann beim Hofgang zeigen.

Hofgang im Knast - Jörg Kachelmann genießt die Sonne im Gefängnishof

Das Landgericht Köln hat am Freitag die Veröffentlichung dieser Paparazzi-Fotos untersagt, weil sie eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild von Jörg Kachelmann darstellen, wie Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf seiner Website mitteilt. Laut Höcker habe sich der Fotograf in eine unbewohnte Wohnung in der Nachbarschaft “geschlichen” und von dort aus über die Gefängnismauern hinweg den Hof der JVA fotografiert.

Diese Einstweilige Verfügung ist nicht die erste, die Jörg Kachelmann gegen “Bild” und Bild.de erwirkt hat: Vor etwa zehn Tagen hatte das Landgericht Köln die Veröffentlichung von Details aus den Ermittlungsakten und von SMS-Nachrichten untersagt, die Kachelmann an eine Sängerin geschickt haben soll (BILDblog berichtete).

Indiras Heiße-SMS-Ausschlachtung gestoppt

Gestern hatten wir noch berichtetet, dass der TV-Moderator Jörg Kachelmann vor dem Kölner Landgericht gegen weitere Medien vorgehen wollte, heute wissen wir, wen es diesmal erwischt hat:

Eine einstweilige Verfügung erging gestern gegen Bild.de, das unter Berufung auf den “Focus” (dem diese Art der Berichterstattung schon vor zehn Tagen verboten worden war) Details aus den Ermittlungsakten wiedergegeben und auf Basis von Aussagen der Frau, die Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt, über das mögliche Strafmaß für den Wetterexperten spekuliert hatte.

Eine weitere einstweilige Verfügung erging gegen die gedruckte “Bild” und ihre gestrige Titelgeschichte:

50 heiße Flirt-SMS: So baggerte Jörg Kachelmann Popstar Indira an

Die Sängerin Indira Weis, die seit längerem ihr Privat- und Berufsleben in “Bild” ausbreitet, erklärte in einem halbseitigen Artikel und einem Video auf Bild.de, sie könne sich nicht vorstellen, “dass so ein charmanter und liebevoller Mann wie Jörg Kachelmann eine Frau vergewaltigt haben soll.”

Und wie charmant und liebevoll Jörg Kachelmann ihrer Ansicht nach ist, meinte die vor sieben Jahren aus der Castingband Bro’Sis ausgestiegene Sängerin mit einigen ihrer angeblich “50 heißen Flirt-SMS von Kachelmann” im Wortlaut belegen zu können bzw. müssen.

Die Pressekammer des Landgerichts Köln entschied gestern auf Antrag Kachelmanns, dass es “Bild” und Bild.de verboten ist, derart private SMS weiter zu verbreiten. SMS, “die zudem in keinerlei Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Herrn Kachelmann stehen”, wie Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker betont.

Das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung kommt zum Einsatz, weil Bild.de bzw. die Axel Springer AG auf eine vorherige Abmahnungen hin keine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ihnen nun ein Ordnungsgeld von bis zu* 250.000 Euro. Zur Zeit sind die beanstandeten Artikel noch online.

*) Nachtrag / Korrektur, 12. April: Ein mögliches Ordnungsgeld muss nicht automatisch 250.000 Euro betragen. Dies ist vielmehr die festgelegte Obergrenze.
Focus  

Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung

Seit mehr als zwei Wochen sitzt der Meteorologe und TV-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Zwei Wochen, die mit immer hilfloserer Berichterstattung gefüllt wurden, denn noch immer gibt es nichts Neues, worüber man schreiben könnte.

Außer vielleicht die Entscheidung des Kölner Landgerichts in der vergangenen Woche, das der Focus Magazin GmbH verbot, “Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren” zu veröffentlichen, so Kachelmanns Anwalt.

Der “Focus” hatte in seiner Ausgabe vom 29. März ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und zahlreiche Details aus den Aussagen der Frau wiedergegeben, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Noch am Veröffentlichungstag erwirkte Jörg Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift.

Höcker erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

Ermittlungsakten gehören nicht in die Öffentlichkeit, denn Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht geführt und nicht in den Medien. Derart verfrühte Spekulationen zum Tathergang und zur Schuldfrage können das Bild eines Beschuldigten in der Öffentlichkeit so massiv beeinträchtigen, dass auch ein späterer Freispruch diesen Makel nicht mehr ausräumen kann.

Eine verhängnisvoll Affäre.

Der “Focus” hat den Artikel, der im Inhaltsverzeichnis mit “Die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann sind schlimmer als bislang bekannt” beworben worden war, aus dem eigenen Online-Archiv und aus weiteren Archiven entfernt, doch die Details aus den Ermittlungsakten sind noch immer in Umlauf: Denn noch ehe das Heft am Kiosk lag, hatte der “Focus” schon mal vorab eine “Kurzfassung” veröffentlicht, die von anderen Medien dankbar aufgegriffen wurde. Und weil die einstweilige Verfügung nur für die Focus Magazin GmbH gilt, kann im Moment auch noch bei “Focus Online” stehen, was die Print-Kollegen in den Ermittlungsakten gefunden haben.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker erklärte uns gegenüber, dass seine Kanzlei zahlreiche Unterlassungserklärungen versandt habe, die von fast allen Medien unterschrieben worden seien. Und tatsächlich haben Webseiten wie Sueddeutsche.de oder general-anzeiger-bonn.de inzwischen ihre Artikel zum Thema offline genommen. Andere Onlinemedien gaben auf Anfrage an, noch keine Anwaltspost bekommen zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts Köln berichtete uns, dass weitere Verfahren von Jörg Kachelmann gegen verschiedene Medien anhängig seien.

Nachtrag, 8. April: Nach einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen “Focus Online” ist der Artikel auch dort offline genommen worden.

2. Nachtrag, 14. Mai: Auch nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung gegen den “Focus” aufrecht erhalten. Die Presse habe “aus gutem Grund” kein Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens — die Akten seien vielmehr durch das Strafgesetzbuch gegen unbefugte Preisgabe geschützt, wie Kachelmanns Anwalt aktuell vermeldet.

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Hinter Gittern

12 Tage sitzt der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann nun schon in Untersuchungshaft, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. “Bild” hat die Zeit genutzt, um detailliert über die Vorwürfe gegen ihn zu berichten, sein Privatleben von allen Seiten auszuleuchten, um über Einstellung des Verfahrens und Kachelmanns mögliche Strafe zu spekulieren, um eine Rasur zu deuten, um zu erklären, was Kachelmann im Gefängnis zu Essen bekommt und wie er sich die Zeit vertreibt.

Und gerade, als es möglich erschien, dass “Bild” angesichts der unverändert dünnen Nachrichtenlage so langsam aber sicher die Ideen für weitere Kachelmann-Aufmacher ausgehen könnte, überraschte die Zeitung gestern mit dieser massiven Titelgeschichte:

Ausrisse: "Bild"

Auch ohne den Schweizer Kachelmann mitzuzählen, hat “Bild” genug Prominente (bzw. Menschen, die auch vorher schon mal in “Bild” erwähnt wurden) gefunden, um die 50 voll zu machen. Einzige Voraussetzung dabei war wirklich, dass die jeweilige Person mal mindestens “einige Stunden” (Fotomodell Veruschka von Lehndorff) hinter irgendwelchen Gittern verbracht hat.

Alles weitere war relativ egal:

BILD hat 50 Prominente mit Knasterfahrung gefunden. Einige saßen zu Recht im Gefängnis, andere unschuldig.

Und bei manch einem war’s einfach nur eine verzeihliche Jugendsünde…

Und so prangt das Foto des TV-Moderators Eduard Zimmermann, der wegen angeblicher Spionage vier Jahre im berüchtigten DDR-Gefängnis von Bautzen saß, fast direkt neben dem des früheren DDR-Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz, der wegen Totschlags an vier DDR-Flüchtlingen verurteilt wurde.

Der Schauspieler Günther Kaufmann, der nach einem falschen Geständnis im Gefängnis saß, wird ebenso gezeigt wie Günter Wallraff, der in “Bild” sonst eigentlich nur Erwähnung findet, wenn gerade Stasi-Gerüchte um seine Person kursieren oder er von einem der Kommentatoren für irgendwas abgewatscht wird.

Zwischen “Bubi” Scholz (zwei Jahre wegen fahrlässiger Tötung) und Peter Graf (inkl. Untersuchungshaft zwei Jahre wegen Steuerhinterziehung eingesessen), Arabella Kiesbauer (eine Nacht wegen Angriffs auf zwei mallorcinische Polizisten) und Jürgen Brähmer (laut “Bild” insgesamt sechs Jahre wegen verschiedener Vergehen) war sogar noch Platz für Johann Sebastian Bach (“Streitigkeiten mit seinem Dienstherren”), Friedrich Schiller (Anstiftung zur Aufruhr, 14 Tage Gefängnis) und Karl May (zwei Diebstahlsfälle, vier Jahre Zuchthaus).

Auch der TV-Schauspieler, der wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung “in U-Haft auf seinen Prozess” “wartet”, ist wieder mit Foto und voller Namensnennung dabei. Wir erinnern uns: Qualifiziert für die Liste ist, wer überhaupt mal “im Knast” saß — rechtskräftig verurteilt muss niemand sein.

Etwas irreführend ist vor allem, was “Bild” über Rudolf Augstein schreibt:

Rudolf Augstein († 79), "Spiegel"-Gründer. Verdacht des Landesverrates ("Spiegel-Affäre"), Festnahme am 28.10.1962, 103 Tage U-Haft, Verfahren eingestellt wegen Beweis-Mangel

Als “Spiegel-Affäre” gilt eigentlich weniger der Verdacht des Landesverrats als viel mehr die Verhaftung von Augstein und einigen seiner Kollegen und die Durchsuchung der “Spiegel”-Redaktion. Die Affäre kostete Franz Josef Strauß sein Amt als Bundesverteidigungsminister und gilt als “Anfang vom Ende” der Kanzlerschaft Konrad Adenauers.

Eigentlich überraschend, dass ein Mann fehlt, der auch mal für neun Monate inhaftiert war — ist Adolf Hitler doch sonst gern gesehener Stammgast in “Bild”.

Mit Dank auch an Marc E. und kpep.

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