Posts Tagged ‘EGMR’

Ihr EUmel! (7)

Aaaahhhhh! Pfffffff! Tssssss! Grrrrrrr!

Okay, machen wir es kurz — wir haben hier schließlich schon oft genug drauf hingewiesen: Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (“EGMR”) ist kein “EU-Gericht”!

Nein, er ist KEIN “EU-Gericht”. Er hat zwar gestern entschieden, dass muslimische Schülerinnen zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden können. Aber: Der “EGMR” ist kein “EU-Gericht”.

Das gilt übrigens auch für Euch, liebe “Tagesthemen”-Mitarbeiter: Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” ist kein “EU-Gericht”!

Na, dann lasst mal sehen …

Hmpf.

Ach, und Bild.de — nein, der “EGMR” ist auch nicht der “EuGH”:

Mit Dank an Kai und @Krazikrizz für die Hinweise!

Ihr EUmel! (6)

Vielleicht müssen wir das anders angehen.

Also, liebe Journalisten: Nein!

Nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
und nochmals nein!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”!

Und jetzt alle zusammen:

Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein

Okay, wir geben’s auf. Sie werden es nie lernen.

Verbockt hat es in diesem Fall anscheinend übrigens nicht die AFP (die Überschrift lautet im Original: “Menschenrechtsgericht verurteilt Polen wegen Haft in CIA-Gefängnis”), sondern die Redaktion von Stern.de. Auch die “Süddeutsche” hatte online aus dem “Menschenrechtsgericht” zunächst ein “EU-Gericht” gemacht, bemerkte den Fehler aber selbst.

Der mit Abstand, sagen wir: kreativste Beitrag kommt diesmal aber von der Online-Redaktion von Heute.de.


Im Text ist konsequent vom “EuGH” die Rede. Das ist aber die Abkürzung des Europäischen Gerichtshofs. Der wäre dann auch, wie es – natürlich – in der Überschrift heißt: ein “EU-Gericht”. Er sitzt allerdings nicht, wie unter dem Bild behauptet, in Straßburg, sondern in Luxemburg. In Straßburg sitzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (um den es ja auch tatsächlich geht), der wird aber eigentlich mit “EGMR” abgekürzt. Und den

gibt es überhaupt nicht. Das ist in etwa so, als würde man vom “Bundesverfassungsgerichtshof” sprechen.

Aber hey: Am Foto gibt’s nichts auszusetzen! Ist ja schon mal ein Anfang.

Mit Dank an levu.

Nachtrag, 30. Juli: Heute.de hat den Artikel unauffällig korrigiert. Stern.de nicht.

Ihr EUmel! (5)

Es ist ja nicht so, dass wir Spaß daran hätten, den gleichen Fehler immer und immer wieder aufzuschreiben.

Wir dachten gestern also, wir erledigen das unbürokratisch:

Vielleicht wollten die Leute von “Focus Online” uns aber auch einfach zwingen, es wieder aufzuschreiben. Jedenfalls steht da immer noch:

Schutz des Eigentums verletztEU-Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Prozessmarathon über das deutsche Jagdrecht beendet. Ein Landbesitzer hatte Jagden auf seinem Grund geklagt. Jetzt haben Tausende Jäger das Nachsehen.

Und jetzt alle im Chor: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein “EU-Gerichtshof”!

Mit Dank an Gerald.

WAZ  

Ihr EUmel! (4)

Manchmal werden wir gefragt, ob die ständige Auseinandersetzung mit anderer Leute Fehler nicht auch Auswirkungen auf die eigene geistige Gesundheit habe. Die Antwort lautet: leider ja.

So saß ich gestern mit ein paar Freunden in einem Café zusammen, das Gespräch kam auf den Relaunch der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (“WAZ”), die seit letzter Woche ein sechsspaltiges Layout hat, kein siebenspaltiges wie zuvor. Jemand griff nach einer ausliegenden “WAZ” und blätterte sie eilig durch, um den Bochumer Lokalteil genauer unter die Lupe zu nehmen.

“Gib mir noch mal den Mantel”, sagte ich, denn mir war, als hätte ich aus dem Augenwinkel für den Bruchteil einer Sekunde etwas gesehen, das nicht richtig sein konnte.

Und, fürwahr:

EU-Gericht verurteilt Türkei

Also, noch einmal für die Leute bei der (optisch wirklich ganz hübsch gewordenen) “WAZ”: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”!

Vielleicht brauche ich doch mal Urlaub!

Ihr EUmel! (3)

Den Unterschied zwischen Europäischer Union (EU) und Europarat haben wir schon ein paar Mal zu erklären versucht, wenn es um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ging, der ein Organ des Europarats ist und kein “EU-Gericht”.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat gestern einen Bericht veröffentlicht, in dem sie bemängelt, dass die deutschen Regeln bei der Korruptionsbekämpfung und den Parteifinanzen noch weit von den europäischen Vorgaben entfernt sind.

Die Deutsche Presseagentur (dpa, wir werden diese ganzen Abkürzungen irgendwann abfragen) hat dazu gestern eine kleine Meldung veröffentlicht, die sie einigermaßen klar mit “Europarat kritisiert Berlin wegen Korruption und Parteifinanzen” überschrieb.

n-tv.de hat diese Meldung gestern beinahe unbearbeitet übernommen. Die Redakteure haben zwei Wörter geändert, einmal “Geco” statt “GRECO” geschrieben und sich eine eigene Überschrift und einen Vorspann ausgedacht:

Mögliche Bestechung und Spenden: EU moniert Korruption in Berlin. 20 Empfehlungen gibt es vom Europarat zur Bekämpfung von Korruption. Deutschland ignoriert bislang mehr als drei Viertel davon, sagen die EU-Experten. Bestechlichkeit von Abgeordneten sei nur eingeschränkt strafbar, auch die Regelungen zur Parteienfinanzierung über Spenden seien "unzureichend".

Mit Dank an Alex B.

Nachtrag, 4. April: n-tv.de hat den Artikel überarbeitet.

taz  

Verscherzkeks

Im beliebten Comedy-Drama “Journalisten schreiben über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” gibt es eine neue Episode zu bestaunen.

Der inzwischen verstaatlichte russische Ölkonzern Yukos hatte gegen seine “versteckte Enteignung” geklagt und von der russischen Regierung Schadenersatz in Höhe von 70 Milliarden Euro gefordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte Prozessfehler fest und erklärte, die russischen Behörden hätten gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Zwar hat es Klaus-Helge Donath, Russland-Korrespondent der “taz” geschafft, in seinem Kommentar den EGMR an keiner Stelle als “EU-Gericht” zu bezeichnen. Doch beim Finale verheddert er sich dafür um so gekonnter:

Die EU – Recht hin oder her – will es sich mit Russland nicht verscherzen. Moskau hat schon oft über einen Rückzug aus dem Europarat nachgedacht. Ein Schuldspruch hätte diese Entscheidung forciert, mit fatalen Folgen: Zwei Drittel der Fälle des EMGR stammen aus Russland. Der einfache Bürger hätte dann gar keine Chance mehr, sich gegen den Unrechtsstaat zu wehren.

Ja, der EGMR ist eine Institution des Europarats. Ja, Russland ist Mitglied im Europarat. Und womöglich wollen es sich weder der Europarat noch die Europäische Union (EU) mit Russland “verscherzen” — aber im Falle der EU ist das im konkreten Fall völlig unerheblich. Der Europarat und damit auch der EGMR ist von ihr nämlich unabhängig.

Die Leserkommentare, die seit gestern Abend bei taz.de zu diesem Thema aufgelaufen sind, sind bisher folgenlos geblieben.

Mit Dank an Thorsten K.

Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall:

Bild  

Wer stoppt diesen EU-Irrsinn?

Irgendwann wird vielleicht auch der letzte Journalist verstanden haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein “EU-Gericht” ist.

Heute jedoch nicht:

Denn der EU-Gerichtshof in Straßburg urteilte im Mai 2010, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter freizulassen sind.

Mit Dank an Moritz, Martin E., Jan C. und Frank Sch.

Das jüngste Gericht

Beim Wettbewerb “Heiteres Herumraten mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” hat es “Telepolis” mal mit einer neuen Verwechslung versucht:

So stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat.

Der Fehler liegt hier im Detail, genauer in der Abkürzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird kurz mit “EGMR” bezeichnet, “EuGH” ist der Europäische Gerichtshof, der im Gegensatz zum EGMR auch ein EU-Organ ist.

Besonders peinlich, dass der Satz (inkl. falscher Abkürzung) offenbar fast wörtlich aus einem offenen Brief der Kampagne “DNA-Sammelwut stoppen!” und der Piratenpartei kopiert wurde.

Klassisch dagegen dieser Fehler in der “Express”-Berichterstattung über den EGMR:

EU-Gericht entscheidet
Wird Inzest bald erlaubt?

Mit Dank an Jan T. und Tomek.

Nachtrag, 24. Mai: “Telepolis” hat den Fehler transparent korrigiert, der offene Brief im Wiki der Piratenpartei kürzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jetzt ebenfalls korrekt mit “EGMR” ab und express.de hat aus dem “EU-Gericht” ein schlichtes “Gericht” gemacht.

EU-Irrtum

Die “B.Z.” titelt heute groß auf Seite 1:

Nach dem EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: 1. Berliner Extrem-Straftäter entlassen.

Und der “Berliner Kurier” sekundiert:

Berlin wirft Mörder aus dem Knast — Ein EU-Gericht holt ihn aus dem Gefängnis, er soll an einem geheimen Ort gebracht werden

Nein.

Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.

Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.

Mit Dank an Martin Sch. und Jens.

Interner EU-Unfall

Eine ernste Meldung in eigener Sache: Soeben mussten wir unseren Chefredakteur in ärztliche Behandlung bringen lassen.

Zuerst hörten wir aus seinem Büro nur ein langgezogenes “Neeeeeiiiiin!”, dann vernahmen wir einen dumpfen Schlag und ein “wahnsinnig” zu nennendes Lachen, das langsam erstarb. Als wir sein Büro betraten, fanden wir ihn mit blutiger Stirn auf dem Fußboden vor, die Hände verkrampft. Seine Schreibtischplatte war in zwei Teile zerbrochen.

Auf seinem Computerbildschirm war noch dieser Artikel von sueddeutsche.de geöffnet:

EU-Grundsatzurteil zur Asylpolitik: Rüge für Griechenland und Belgien. Das EU-Menschenrechtsgericht hat gesprochen: Zwei Mitgliedsstaaten verstoßen mit ihrer Asylpolitik gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Die Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern sind so schlimm, dass Deutschland niemanden mehr dorthin zurückschickt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Grundsatzurteil die Asylpolitik der EU scharf kritisiert.

Wir vermuten, dass Herrn Heinsers außergewöhnliche Reaktion etwas mit der wiederholten Verwechslung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einem “EU-Gericht” zu tun hat, und wünschen ihm auf diesem Wege eine baldige Genesung!

Mit Dank an David H.

Nachtrag, 18.15 Uhr: sueddeutsche.de hat reagiert und aus dem “EU-Grundsatzurteil” in der Dachzeile ein “Grundsatzurteil” gemacht.

Der erste Satz des Artikels lautet indes immer noch:

Das EU-Menschenrechtsgericht hat gesprochen

2. Nachtrag, 18.36 Uhr: Jetzt ist auch der erste Satz des Artikels korrigiert:

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gesprochen

dpa  etc.

Ihr EUmel!

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Am Besten, wir legen alle zusammen und lassen mehrere Quadratmeter große Schilder in Signalfarben anfertigen, auf denen in großen Lettern “DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) IST KEIN EU-GERICHT!” steht. Diese Schilder hängen wir dann in den Redaktionsräumen deutscher Medien, in den Journalistenschulen und – je nachdem, wie viel Geld zusammenkommt – vor den Badezimmerspiegeln aller Journalisten auf.

Das klingt zwar wie ein geisteskranker Plan, aber alle bisherigen Versuche, diese schlichte Information in Journalistenhirne zu prügeln, haben ja nichts gebracht:

Der dpa-Landesdienst Baden-Württemberg behauptete gestern gleich in drei Überschriften über eine Entscheidung des EGMR:

EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland

Und er war damit nicht allein:

Menschenrechte: EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
(“Welt Online”)

EU-Gerichtshof fordert Freilassung von Triebtätern
(“RP Online”)

Urteil in Straßburg: Sicherungsverwahrung: EU-Gerichtshof rügt Deutschland
(badische-zeitung.de)

Klares Urteil: Vier Deutsche haben erfolgreich beim EU-Gerichtshof gegen ihre Sicherungsverwahrung geklagt.
(nwzonline.de)

FRAGE: Vor dem EU-Gerichtshof sind noch 40 Fälle über Sicherungsverwahrung anhängig. Berücksichtigt der EGMR die Reform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist?
(nwzonline.de)

Rüge des EU-Gerichtshofs: Politiker will Urteil zur Sicherungsverwahrung ignorieren
(augsburger-allgemeine.de)

Straßburg : EU-Richter kritisieren deutsche Sicherungsverwahrung
(sr-online.de)

Erneut wurde der deutsche Weg jetzt von höchsten EU-Richtern gerügt. Vier Sextäter hatten geklagt, zwei aus Aachen. Mit Erfolg.
(express.de)

Wie begründet das der EU-Gerichtshof? “Die deutschen Gerichte hätten die Unterbringung der Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventivzwecken nicht nachträglich anordnen dürfen.”

(“B.Z.”)

Mit Dank an Manuel.

Nachtrag, 20.02 Uhr: Folgendes veröffentlichte “Zeit Online” um 18.26 Uhr:

EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

Mit Dank an Maximilian.

2. Nachtrag, 16. Januar: Von den oben verlinkten Medien haben die “Badische Zeitung” und die “Zeit” ihre Fehler korrigiert.

Von Fehlern und Fehlerinnen

Zugegeben: Das mit Europa, das ist unübersichtlich. Es gibt die Europäische Union (EU), die auf die Europäischen Gemeinschaften (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Gemeinschaft) zurückgeht, den Europarat (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union, obwohl genau das immer wieder geschieht), das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, die wiederum Teil der EU sind, außerdem die Europäische Rundfunkunion, die UEFA und die Band Europe. Da kann man schon mal durcheinander kommen.

Trotz dieser offensichtlichen Verwechslungsgefahren nähern sich Journalisten Themen, in denen es irgendwie um Europa geht, häufig mit großer Ahnungslosigkeit Sorglosigkeit. Statt noch mal eben schnell nachzugucken, wird da gerne mal einfach vor sich hinbehauptet. Denn letztlich wissen vor allem die Leser: Europa, das ist immer auch Bürokratie-Irrsinn und irgendwie schlecht für Deutschland.

Im Mai rief die Schweizer Politikerin Doris Stump bei einer Gleichstellungskonferenz des Europarats zum Kampf gegen sexistische Stereotype in den Medien auf, im Juni schließlich schloss sich der Europarat ihren Forderungen an und empfahl dem Ministerkomitee (und damit seinen Mitgliedsstaaten), in den eigenen Verwaltungen auf eine Verwendung “nicht-sexistischer Sprache” zu achten. Beobachter(innen), die zur Resignation neigen, werden festgestellt haben, dass die Fortschritte auf dem Gebiet in den letzten 20 Jahren anscheinend nicht sehr groß waren.

Gestern veröffentlichte dann “Bild” auf Seite 1 eine kleine Meldung, deren Langfassung auf Bild.de erschien. Autor Stefan Ernst ging dabei nicht nur auf die Empfehlung des Europarats ein, sondern füllte seinen Text auch mit zahlreichen Beispielen geschlechtsneutraler Sprache aus Frau Stumps Schweizer Heimat an, die allerdings in keinem direkten Zusammenhang zur Empfehlung des Europarats standen. Das alles war also nicht gerade neu und einigermaßen irreführend, aber auch nicht falsch.

“Welt Online” verkürzte schon etwas und hob den “Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren” der Schweizer Bundeskanzlei (PDF) in neue Höhen:

Der Rat in Straßburg will Sexismus bekämpfen und rät zu geschlechtsneutraler Sprache. Es gibt bizarre Ersatzvorschläge.

Europamäßig war da aber noch alles im grünen Bereich.

Schlimmer erwischt hat es da schon den “Berliner Kurier”, der dem Thema heute gleich zwei Kommentare, geschlechtergerecht geschrieben von Mann und Frau, widmet: Martin Geiger echauffiert sich über den “EU-Irrsinns-Stadl” und fragt angesichts der Straßburger Empfehlungen und des Schweizer Leitfadens:

Wie viel Fantasie muss in Brüsseler Amtsstuben herrschen, um im Wort “Fußgängerzone” den puren Sexismus der übelsten, chauvinistischen Art auszumachen.

Geigers Kollegin Stefanie Monien geht gleich noch einen Schritt weiter und listet unter der Überschrift “EU will Mama und Papa abschaffen” noch ein paar “Gaga-Empfehlungen für die EU” (“zum Schmunzeln”) auf und erklärt, dass die Schweiz “im Übrigen” gar nicht zum Europarat gehöre — was dann richtig wäre, wenn es tatsächlich um die EU ginge und nicht um den Europarat. Konsequenterweise hat die “Hamburger Morgenpost” Moniens Kommentar gleich die Dachzeile “EU total verrückt” verpasst.

Mit Dank an Florian S. und Henning.

Milchmädchen unter Polizeibeobachtung

Gleich drei Autorennamen stehen über dem Artikel über einen freigelassenen Sexualstraftäter (“Die genaue Adresse darf BILD aus rechtlichen Gründen nicht nennen.”) in der Hamburger “Bild”-Ausgabe, aber das hat offenbar auch nicht ausgereicht.

Erst wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder mal als “EU-Urteil” bezeichnet und dann ereignet sich auch noch diese mathematische Meisterleistung:

Drei Polizisten sind ständig in W.s Nähe, drei Schichten à 8 Stunden. Insgesamt 24 Mann für rund 20 000 Euro pro Tag.

Die Autoren haben also einfach zwei beliebige Zahlen des ersten Satzes multipliziert und kamen auf “24 Mann”. Rechnerisch kämen bei drei Polizisten je Schicht am Ende neun Beamte raus, die Gewerkschaft der Polizei in Hamburg sprach auf unsere Anfrage hin von zwölf Polizisten, die in vier Schichten im Einsatz seien.

Die von “Bild” angegebenen Kosten von 20.000 Euro pro Tag seien bei 24 Beamten zwar durchaus denkbar, aber es seien ja nur halb so viele im Einsatz, die Kosten also auch entsprechend niedriger.

Mit Dank an Niko M. und Sabine L.

Nachtrag, 29. Juli: Auch das “Hamburger Abendblatt” vertut sich heute beim Durchzählen:

24 Beamte folgen jedem Schritt des Sexual-Täters

Mit Dank an Wieland S.

2. Nachtrag, 2. August: Unser Leser Patrick K. hat entdeckt, dass die Zahlen in der “Bild”-Bundesausgabe vom 29. Juli zwar noch falscher waren, aber wenigstens mathematisch Sinn ergaben:

Acht Beamte sind ständig in seiner Nähe, drei Schichten à 8 Stunden. Insgesamt 24 Mann für rund 20000 Euro pro Tag.

Wiederholungstäter vor dem EU-Gericht

Wenn alle Journalisten bitte mal eben Papier und Bleistift zur Hand nehmen und hundert Mal schreiben könnten: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU nichts am Hut.”

Zum HEUlen:

“Sicherheitsverwahrung: EU-Gericht verurteilt Deutschland”
(“taz”, 12.5.2010)

“Ein EU-Urteil könnte dazu führen, dass bis zu 30 als gefährlich eingestufte Straftäter in NRW aus der Sicherungsverwahrung freikommen.”
(WDR.de, 12.5.2010)

“EU-Urteil: Berlin prüft Freilassung von Straftätern Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtswidrig”
(“Die Welt”, 14.5.2010)

“EU-Urteil: Sicherungsverwahrung darf nicht unbefristet verlängert werden”
(“Berliner Morgenpost”, 14.5.2010)

“Konsequenz aus EU-Urteil: Justizministerin will Sicherungsverwahrung reformieren”
(“RP Online”, 14.05.2010)

“EU-Urteil zu Sicherheitsverwahrung: Elf Schwerkriminelle könnten bald freikommen”
(“Der Tagesspiegel”, 15.5.2010)

“Dabei habe es einen Rechtsfehler gegeben, meinen die EU-Richter.”
(“Frankfurter Neue Presse”, 12.5.2010)

“Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden.”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 20.5.2010)

“Schuld an der Situation ist ein EU-Urteil. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung untersagte, dürfen zahlreiche Schwerverbrecher auf Freiheit hoffen.”
(“Bild”, 25.5.2010)

“Nach EU-Urteil: Erster Sextäter beantragt Freilassung”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 25.5.2010)

“Das Oberlandesgericht Celle hat die Entlassung eines 1987 verurteilten Gewaltverbrechers aus der Sicherungsverwahrung verweigert und sich damit gegen den EU-Gerichtshofs für Menschenrechte gestellt.”
(“Berliner Morgenpost” & “Die Welt”, 28.5.2010)

“OLG: EU-Urteil hebt Sicherungsverwahrung nicht auf”
(dpa, 9.6.2010)

Die Menschen an diesem Gerichtshof hatten sich so viel Mühe gegeben: Sie haben sich mit “EGMR” eine Abkürzung ausgedacht, in der – anders als Beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – kein “U” drin vorkommt. Sie haben in der Vergangenheit mit der Türkei, der Schweiz und Russland Länder verurteilt, die definitiv keine EU-Mitglieder sind.

Sie haben auf ihr Informationsfaltblatt (PDF) sogar einen Warnhinweis aufgedruckt:

Nicht zu verwechseln mit!

Europäischer Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Dieser Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, sichert die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Union.

Internationaler Gerichtshof
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Und damit zurück zu den Journalisten: Als der EGMR im vergangenen Jahr entschied, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, überforderte das bereits viele Medien (BILDblog berichtete).

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett als Reaktion auf dieses Urteil ein “Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung” beschlossen. Das Bundesjustizministerium hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die Worte “Europäische Union” oder “EU” völlig verzichtet.

Und was machen die Medien?

Hintergrund ist, dass bald aufgrund des EU-Gerichtsurteils zur Sicherungsverwahrung wahrscheinlich eine Reihe von Hochkriminellen freikommen.

(“Kölnische Rundschau”)

Nach einem kürzlich erlassenen EU-Urteil verstößt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenwürde.

(WDR.de, inzwischen entfernt)

Sicherheitsverwahrung: Regierung ist sich einig — Reaktion auf EU-Recht

(RTL.de)

Es geht aber noch ein bisschen falscher:

Die geplante Reform ist eine Reaktion auf ein EU-Verbot der Sicherungsverwahrung, die in Deutschland eine längere Inhaftierung von Wiederholungstätern ermöglicht.

(“B.Z.”)

Sicherungsverwahrung, die Haft nach der Haft, hat ein EU-Gericht gekippt.

(“Berliner Kurier”)

Denn nicht die Sicherheitsverwahrung* Sicherungsverwahrung an sich wurde “verboten” oder “gekippt”, sondern ihre rückwirkende Anwendung.

Oder – als Gipfel der Falschheit:

Ein EU-Gericht hatte das lebenslange Wegsperren verboten.

(“Der Westen”)

Mit Dank an den Hinweisgeber.

*) Nachtrag/Korrektur, 18.20 Uhr: Unser Leser Christian D. weist – völlig zu Recht – darauf hin, dass die “Sicherheitsverwahrung” in Wirklichkeit “Sicherungsverwahrung” heißt. Wir hatten uns von dem Fehler verschiedener Medien anstecken lassen.

Bild, dpa  etc.

Europäische Irrsinns-Verwechslung

Es mag, wie “Bild” meint, ein “Skandal”, ein “neuer Justiz-Irrsinn”*, ein “Paukenschlag-Urteil”, ein “Hammer-Urteil”, ein “Fehlurteil” sein. Eines aber ist es auf keinen Fall: ein “EU-Urteil”.

Die “EU” ist zwar für die “Bild”-Zeitung so etwas wie ein Synonym für “Irrsinn”, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in der vergangenen Woche urteilte, dass Deutschland einen inhaftierten Schwerverbrecher freilassen und ihm 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, ist keine Einrichtung der EU, sondern des Europarates. Dem gehören 47 Länder an, darunter die Schweiz, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, die Türkei und Russland.

Wenn man sich also darüber empören will, dass das dafür zuständige Gericht der Meinung ist, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, ist der Böse dennoch in keiner Weise die Europäische Union oder eine ihrer Organisationen.

Und das Traurige ist, dass die “Bild”-Zeitung mit ihrem Unwissen nicht allein ist. Auch “Welt”, “Hamburger Abendblatt” und die Nachrichtenagentur dpa berichteten entsprechend falsch. Die Liste der Medien, die in den vergangenen Monaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als “EU-Gericht” bezeichnet haben, ist lang und reicht von “Spiegel Online” über den “Tagesspiegel” und die “Berliner Zeitung” bis zur “taz”.

*) … obwohl das ach so irrsinnige Urteil immerhin auf einem fundamentalen Grundsatz des Rechtsstaates beruht: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Ein Verbrecher hatte geklagt, weil er seit 18 Jahren in Sicherungsverwahrung gehalten wird. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 1986 war diese Maßnahme aber auf zehn Jahre begrenzt. Das Gesetz wurde erst später geändert und nachträglich auf den Fall angewendet.

Mit Dank an Dominik M., Gunther S., Th. K., Katharina B., Ivo B. und Lars!