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Ein unfassbarer Fall

Manchmal gibt es so Glückstage in der “Bild”-Redaktion, da gleicht die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo:

Ausriss Bild-Titelseite - Abgeschoben, Einreisesperre, illegal zurück - Und trotzdem Stütze! Der unfassbare Fall von Asyl-Bewerber Alassa M. und wie die Politik versagt hat

Auf fast einer ganzen Seite berichtete die Zeitung am vergangenen Freitag im Blatt über den “unfassbaren Fall” eines Mannes aus Kamerun, der sich laut “Bild” so darstellt:

Trotz Einreiseverbot und eines abgelehnten Asylverfahrens kam M. vor zwei Wochen nach Stuttgart, beantragte Asyl und lebt nun auf Staatskosten in Karlsruhe.

Mehr noch:

Als am 30. April ein Togolese abgeschoben werden soll, organisiert Alassa M. mit anderen einen Aufstand gegen die Polizei. Erst drei Tage später und mit 500 Beamten kann die Polizei die Abschiebung durchsetzen. Es kommt zu Tumulten. Wieder mittendrin: Alassa M. Am 20. Juni wird dann schließlich auch M. abgeschoben — nach Mailand, Italien, das für ihn zuständige Land. Die deutsche Ausländerbehörde verhängt ein Einreiseverbot.

Ein Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres!

Es gibt allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von “Bild” nämlich für so falsch, reißerisch und “aufhetzend”, dass sie nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben.

Zum einen kritisieren sie in ihrer Pressemitteilung einige Fakten, die von “Bild” falsch dargestellt worden seien:

Die Behauptung von “Bild”, der Asylantrag von Alassa M. in Deutschland sei “abgelehnt” worden (“wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun”), sei insofern falsch, als dass die deutschen Behörden den Asylantrag überhaupt nicht geprüft hätten, weil sie sich nach dem Dublin-III-Abkommen für nicht zuständig erklärt hätten. Nach diesem Abkommen ist das EU-Land zuständig, in das ein Geflüchteter als erstes eingereist ist — im Falle von Alassa M. war das Italien, weswegen er dorthin abgeschoben wurde.

Die Behauptung, Alassa M. sei “entgegen einem bestehenden Einreiseverbot” wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht (“Hat sich M. mit seiner Wiedereinreise strafbar gemacht? Ganz klar: Ja!”), sei schlicht falsch: Das Einreiseverbot sei auf sechs Monate befristet gewesen, diese Frist zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen. Sogar “Bild” schreibt, Alassa M. sei am 20. Juni 2018 abgeschoben worden und am 21. Dezember wieder “aufgetaucht”. Weil er seinen Asylantrag in Ellwangen gestellt hatte, musste er laut seinen Anwälten auch wieder nach Ellwangen, um dort seinen Asylfolgeantrag zu stellen, den er außerhalb der Bundesrepublik nicht hätte stellen können. Rainer Wendt, Chef einer deutschen Polizeigewerkschaft, lässt sich von “Bild” zu dem Fall so zitieren: “‘Der Mann gehört sofort hinter Gitter. Er hat einen Rechtsbruch begangen. Er führt unseren Rechtsstaat vor.'”

Die Behauptung von “Bild”, Alassa M. habe im April mit anderen einen “Aufstand” “organisiert” und sei im Mai bei “Tumulten” “wieder mittendrin” gewesen, ist offenbar so falsch, dass sich die Staatsanwaltschaft Ellwangen und das Polizeipräsidium Aalen gezwungen sahen, eine gemeinsame Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der sie mitteilen, dass “keine Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn M. an den Vorkommnissen” vorlägen: “Gegen Herrn M. wurden weder nach dem Vorfall am 30. April 2018 noch nach dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.”

Und auch an dieser Formulierung in einem Kommentar von “Bild”-Redakteur Hans-Jörg Vehlewald stoßen sich die Anwälte:

Und sein Anwalt verklagt sogar die Polizisten, denen sich sein Schützling letzten Mai in den Weg stellte, als sie Recht durchsetzen wollten.

So habe die Kanzlei den Dienstherrn der Polizei verklagt, also das Land Baden-Württemberg: “auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der [Landeserstaufnahmestelle] Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.”

Neben dieser inhaltlichen Kritik fordert die Gelsenkirchener Kanzlei Meister und Partner von “Bild” und Bild.de auch, die Behauptungen über ihren Mandanten nicht mehr weiter zu verbreiten — dabei solle Bild.de nicht nur die beanstandeten Passagen und die Fotos löschen, auf denen Alassa M. und die Unterkunft, in der er sich zur Zeit aufhält, zu sehen sind, sondern die gesamten Artikel entfernen, weil M. unzulässig herausgepickt und an den Pranger gestellt worden sei.

Sein Rechtsanwalt Frank Stierlin erklärte uns gegenüber: “An unserem Mandanten soll ein Exempel statuiert werden!” Den Grund dafür sieht er darin, dass Alassa M. nach einer Razzia in der Flüchtlingsunterkunft, die zu gewaltsamen Protesten der Bewohner geführt hatte, eine Demo organisiert, das Land Baden-Württemberg verklagt und der Polizei dabei Rassismus vorgeworfen habe (siehe dazu auch diesen Bericht in “SWR Aktuell” vom 7. November 2018).

Bereits am 30. Dezember hatte “Bild” unter Berufung auf einen SWR-Artikel über die Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland berichtet, wobei allerdings aus dem “Mitorganisator der Asylbewerber-Demo” (SWR) ein “Rädelsführer” (“Bild”) wurde.

Rechte Medien wie die “Junge Freiheit” (“Einer der Rädelsführer des Asylbewerberaufstands von Ellwangen ist nach seiner Abschiebung wieder zurück in Deutschland.”) und “Die Achse des Guten” (“Im Mai 2018 war Alassa M. als einer der Rädelsführer einer Zusammenrottung von Flüchtlingen identifiziert worden, welche die Polizei an der Abschiebung eines Togoers hinderten.”) griffen das Thema natürlich gerne auf, aber auch seriösere Medien machten mit. So schrieb Welt.de:

Einige der damaligen Rädelsführer wurden anschließend abgeschoben, so auch Alassa M. aus Kamerun, der im Juni 2018 nach Italien ausreisen musste.

Und “Der Westen”, das junge Portal der Funke-Mediengruppe, wollte offenbar sogar die erste “Bild”-Berichterstattung toppen:

Er sorgte im April letzten Jahres für einen Skandal: Asylbewerber Alassa M. (29) aus Kamerun.

Der junge Mann war 2017 nach Deutschland gekommen. Er beantragte Asyl, das aber abgelehnt wurde. So kam er in eine Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen.

Als dort ein Tongolese abgeschoben werden sollte, zettelte Alassa M. gemeinsam mit anderen Flüchtlingen einen Aufstand an. Alassa M. galt als Rädelsführer der Aktion, bei der sich die Bewohner drei Tage im Heim verschanzten, Polizisten angriffen und Fahrzeuge der Beamten demolierten.

Auch nach der “unfassbaren” Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb “Bild” am Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe “eine Regierungssprecherin” (“Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …”) sowie den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte gestern ein “Interview” mit Alassa M.:

Ausriss Bild-Zeitung - Skandal-Asylbewerber Alassa M. spricht in Bild - So einfach kam ich zurück nach Deutschland

Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich “Bild” das Interview “erschlichen”: Personen, die sich nicht als Journalisten vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten, hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend aufgeschrieben. “Wenn er gewusst hätte, dass das für ‘Bild’ ist, hätte er natürlich nie mit denen gesprochen!”

Das hätte Alassa M. auch nicht gemusst, denn er hatte bereits am vergangenen Samstag eine Erklärung veröffentlicht (nachzulesen unter anderem bei labournet.de (PDF)), in der er auf über zwei Seiten der “Bild”-Zeitung “Hetze” vorwirft und seine Sicht auf die Geschichte beschreibt.

Er schließt mit drastischen Worten:

Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheurliche [sic!] Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate”).

Davon findet sich in “Bild”: nichts.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt, ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das “Interview” mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, “dass wir uns zu redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern”. Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor online.

Mit Dank an Wolfgang F. für den Hinweis!

Und Moslem ist er auch noch

Franck Ribéry, Fußballer beim FC Bayern München, hat im Familienurlaub in Dubai ein Steak gegessen, das mit Gold umhüllt war, und ein Foto davon in den Sozialen Medien gepostet, was zu heftigen Vorwürfen und Anfeindungen gegen ihn führte, und was ihn wiederum dazu verleitete, unter anderem zu antworten: “F*ckt eure Mütter, eure Großmütter und auch euren Stammbaum.”

Nun ja.

Seit den Beleidigungen durch Ribéry fordert Matthias Brügelmann, Chefredakteur des “Bild”-“Sport-Kompetenzcenters” (ja, das heißt wirklich so), vehement dessen Rauswurf — was aber nicht gefruchtet hat, denn der FC Bayern München sprach lediglich eine Geldstrafe aus.

Nun mag Franck Ribérys Hang zu Beschimpfungen und vergoldeten Steaks vielfältige Gründe haben. Seine Religion dürfte dabei allerdings nicht von Bedeutung sein. Bei Bild.de bringen sie sie heute dennoch auf der Startseite ins Spiel:

Screenshot Bild.de - Für sie konvertierte er zum Islam - Welche Rolle Ribérys Frau Wahiba spielt

Hinter der Bezahlschranke steht dann auch nichts weiter, was Goldsteak und/oder Mütter-Beleidigung mit der Religion verbindet, aber man kann den Islam ja mal in den negativen Zusammenhang bringen. Das hat schließlich im vergangenen Jahr bei “Bild” schon prima funktioniert.

Gleich zu Beginn des “Bild plus”-Artikels erzählt die Redaktion übrigens von der islamfeindlichen Hetze, der die Familie Ribéry derzeit ausgesetzt ist:

Nachdem Ribéry gestern von den Bayern eine Geldstrafe aufgebrummt bekam, meldete sich seine Frau wieder zu Wort. Bei Instagram postete sie Beleidigungen, die sie selbst im Netz erhalten hatte.

Ein “Bayern-Fan” hatte geschrieben: “Verschwinde aus Deutschland, verdammte islamische Schlampe.”

Bei Bild.de haben sie mit ihrer heutigen Dachzeile wieder mal etwas dafür getan, dass solche Nachrichten so bald nicht aufhören.

Mit Dank an noir, Sven B. und @migrokosmos für die Hinweise!

“Instinktloser Unsinn!” – “Bild” lässt Ministerin Weihnachten abschaffen

Und plötzlich …

Screenshot Bild.de - Karten-Kuddelmuddel im Kanzleramt - Zweite Weihnachtskarte von Widmann-Mauz aufgetaucht - Plötzlich ist von Weihnachtsfest die Rede

Wobei “Plötzlich” in diesem Fall bedeutet: Die “Bild”-Redaktion hat einen Fehler gemacht, und der große Mist, den sie verbreitet hat, fliegt den Mitarbeitern gerade um die Ohren. Dieses “Plötzlich” ist eine Art Korrektur im Gewand eines weiteren Vorwurfs.

Es geht um die Weihnachtskarte — oder besser: die Weihnachtskarten — von Annette Widmann-Mauz, der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung. Am späten Dienstagabend schreiben Franz Solms-Laubach und Filipp Piatov bei Bild.de:

Screenshot Bild.de - Peinliche Weihnachtskarte aus dem Kanzleramt - Integrationsbeauftragte schafft Weihnachten ab

Das ganze Land wünscht zurzeit “Fröhliche Weihnachten” auf Karten, doch ausgerechnet die Integrationsbeauftragte kriegt das nicht hin.

Auf der Weihnachtskarte, die Integrationsministerin Annette Widmann-Mauz (52, CDU) mit ihrer Pressestelle verschickt, sind zwar Weihnachtsmann-Mützen, Baumschmuck und Engel mit Heiligenschein zu sehen, es fehlt aber das wichtige Wort: Weihnachten!

Stattdessen steht dort: “Egal woran Sie glauben … wir wünschen Ihnen eine besinnliche Zeit und einen guten Start ins neue Jahr.”

Am Mittwoch reicht die “Bild”-Zeitung ihren aussichtsreichen Beitrag zum Wettbewerb “Wer erschafft den größten Elefanten aus der kleinsten Mücke?” ein:

Ausriss Bild-Titelseite - Die peinliche Weihnachtskarte aus dem Kanzleramt - Integrationsbeauftragte drückt sich vor dem Wort Weihnachten

… schreibt die Redaktion auf der Titelseite. Und auf Seite 2:

Ausriss Bild-Zeitung - Peinliche Weihnachtskarte aus dem Kanzleramt - Integrationsbeauftragte schafft Weihnachten ab

Daneben der Kommentar von Solms-Laubach (“Instinktloser Unsinn!”) und ein Brief von Franz Josef Wagner (“Liebe Integrationsministerin”).

Die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration soll also Weihnachten “abgeschafft”, sich “vor dem Wort Weihnachten” gedrückt, “unser christliches Fundament” verschwiegen haben. Blöd nur, dass eine weitere aktuelle Grußkarte von Annette Widmann-Mauz existiert. Und darin stehen Dinge wie “ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2019” oder “Öffnen wir unsere Herzen für das Geheimnis der Heiligen Nacht”. Dazu der Spruch des Theologen Angelus Silesius: “Das Licht der Herrlichkeit scheint mitten in der Nacht. Wer kann es sehen? Ein Herz, das Augen hat und wacht.” Alles sehr, sehr christlich.

Während die Karte, bei der Solms-Laubach und Piatov und “Bild” das Abendland untergehen sehen, in einer Auflage von 100 Exemplaren an Journalistinnen und Journalisten und Redaktionen gegangenen und von Widmann-Mauz’ Presseteam verschickt worden sein soll, soll die andere Karte in einer Auflage von 1000 Exemplaren an Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, Freunde in der CDU, Kirchen, Religionsgemeinschaften gegangen sein.

“Bild” lag also heftig daneben. Doch anstatt einfach zu sagen: “Wir lagen daneben”, schreibt die Redaktion, dass “plötzlich” eine “zweite Weihnachtskarte von Widmann-Mauz aufgetaucht” sei, und zündet die nächste Stufe. “Bild” gestern:

Ausriss Bild-Zeitung - Kritik-Sturm wegen beschämender Weihnachts-Karte - Warum ist sie Integrationsministerin?

So macht man Menschen fertig.

Im Hauptartikel — dieses Mal interessanterweise ohne Autorennamen — geht es unter anderem um Widmann-Mauz’ Studienabbruch und ihr angebliches Versagen als Integrationspolitikerin. Die Redaktion wirft ihr vor, “dass sie es auch nach acht Monaten im Amt noch nicht geschafft habe, ein Freitagsgebet in einer Moschee zu besuchen.” Was wäre wohl in “Bild” los, wenn Annette Widmann-Mauz in diesen acht Monaten dreimal in der Moschee, aber nicht so oft im Gottesdienst gewesen wäre?

Der kleine Kasten unten rechts auf der Seite (“Die zweite Karte der Staatsministerin”) ist die Art, wie die “Bild”-Mitarbeiter zeigen, dass sie einen Fehler gemacht haben. Und dazu gehört auch, dass sie noch einmal auf Annette Widmann-Mauz einschlagen: “Parteiintern christlich, nach außen beliebig — ein bemerkenswerter Widerspruch.”

Vermutlich hätte aber auch eine größere Korrektur nicht mehr viel gebracht. Bei Bild.de durften die Leserinnen und Leser bereits über die berufliche Zukunft der Integrationsbeauftragten abstimmen. In den Sozialen Netzwerken haben die Hetzer, denen “Bild” das nächste Opfer zum Fraß vorgeworfen hat, Widmann-Mauz längst beleidigt und beschimpft. Die AfD, Erika Steinbach und all die anderen ganz Rechten konnten auf ein neues Thema aufspringen und taten das auch zahlreich. CDU-Politikerinnen und -Politiker haben sich von “Bild” zu kritischen Äußerungen bringen lassen. “Integrationsexperte” Ahmad Mansour durfte auch noch was sagen.

Und “Bild” hatte das nächste Kapitel in der traditionellen JahresendErzählung, dass in Deutschland Weihnachten abgeschafft werde.

Für die Fehler, die die Redaktion dabei gemacht hat, musste sie nicht mal um Entschuldigung bitten. Sie hat einfach noch einen draufgesetzt.

Georg Streiter, der früher selbst bei “Bild” gearbeitet hat und später stellvertretender Regierungssprecher war, hat bei Facebook einen sehr lesenswerten Beitrag zur “Bild”-Berichterstattung über Annette Widmann-Mauz veröffentlicht.* Er schreibt darin unter anderem:

Wer — wie ich — lange Jahre bei Boulevard-Zeitungen gearbeitet hat, kennt auch die Kniffe, mit denen man immer halbwegs überleben kann, auch wenn man gerade ins Klo gegriffen hat. Eine Rettungs-Regel z.B. lautet: wenn Du falsch berichtet hast, lass die Korrektur aussehen wie eine neue Enthüllung. Die veredelte Variante: zünde zusätzlich ein großes Feuerwerk, das ablenkt. Ein Musterbeispiel dafür ist die versuchte Hinrichtung der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Annette Widmann-Mauz (CDU), durch die “Bild”-Zeitung.

Er habe “arge Probleme”, so Streiter, “mit dem fanatischen Kurs, den der aktuelle Chefredakteur fährt.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

*Nachtrag, 27. Dezember: Der Facebook-Post von Georg Streiter ist inzwischen nicht mehr für jeden lesbar. Streiter hatte uns gegenüber bereits angekündigt, dass er seinen Text zu gegebener Zeit wieder auf “privat” stellen werde.

Nuhr Verachtung, Gespräch mit dem Rechtsfluencer, Wirbellose ARD

1. Fischers kleine Presseschau: Diesel-Depression in der FAZ und Dieter Nuhrs Hohn-Gipfel in der ARD-Themenwoche
(meedia.de, Thomas Fischer)
In seiner “kleinen Presseschau” rechnet Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., mit der Diesel-Berichterstattung der “FAZ” und dem ARD-Satiriker Dieter Nuhr ab, für den er keine guten Worte findet: “Er verhöhnt den menschenrechtlichen Gleichheitssatz, indem er ihn in sein Gegenteil verdreht und frei erfundenen Unsinn als angeblichen “Mainstream” ausgibt, dem er sich zu widersetzen behauptet. Das Prinzip der Nuhrschen Komik ist dabei immer gleich: Von oben nach unten wird Verachtung durchgereicht. Das erreicht, bei Licht betrachtet, bestenfalls das Niveau eines Karnevalsabends im AfD-Ortsverein.”

2. Der Rechtsfluencer
(buzzfeed.com, Karsten Schmehl)
“BuzzFeedNews”-Reporter Karsten Schmehl hat sich mit einem der auffälligsten rechten Meinungsmacher in Deutschland getroffen: Der 24-jährige Henryk Stöckl treibt vor allem auf Facebook und Youtube sein Unwesen, verbreitet dort falsche Behauptungen und befeuert Hass und Hetze. Schmehl ist angesichts der Aussagen des Rechtsfluencers etwas ratlos: “Auch nach einer Stunde Gespräch fällt es nicht leicht, zu beurteilen, ob Stöckl seine Falschaussagen kalkuliert oder aus Naivität verbreitet. Es bleibt unklar, ob er die Tragweite seiner Handlungen nicht versteht oder nicht verstehen will.”

3. Kritische Begleitung – Ein Blick zurück
(apabiz.de, Caro Keller)
Was für eine Herkulesaufgabe: Über fünf Jahre hat das Team von “NSU-Watch” den NSU-Prozess regelmäßig begleitet und fleißig Protokoll geführt. Mit dem Urteil würden viele die Frage verbinden: War es das wert? War die viele Arbeit sinnvoll? Caro Keller zieht Bilanz.
Hörtipp: “NSU-Watch” gibt es auch als Podcast: “NSU-Watch: Aufklären & Einmischen” (bislang 19 Folgen).

4. Google droht mit Ende für Google News wegen Plänen für Leistungsschutzrecht
(netzpolitik.org, Alexander Fanta)
In Brüssel wollen EU-Verhandlungsführer Google zur Kasse bitten und eine europaweite Abgabe selbst auf kurze Textschnipsel durchsetzen. Als Antwort droht Google mit der Einstellung seines Nachrichtendienstes Google News in Europa. Keine leere Drohung: Als die spanische Regierung 2014 eine Abgabe auf Einnahmen aus Nachrichten-Aggregatorenseiten einführte, schaltete Google seinen Nachrichtendienst für Spanien einfach ab.

5. “Unser Bericht soll ein Weckruf sein”
(deutschlandfunk.de, Friedbert Meurer, Audio, 5:46 Minuten)
Der “Index on Censorship” prangert regelmäßig Fälle von Presse-Zensur in Europa an. In der von der EU-Kommission finanzierten Studie tauchen erwartungsgemäß Länder wie Ungarn und Polen auf, aber auch Finnland und Deutschland. Der Zensurbegriff müsse künftig weiter gefasst werden. Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke gehe diese auch von einzelnen Personen aus.

6. Wirbellose ARD
(taz.de, Jürn Kruse)
Nachdem sich AfD und Junge Union über einen “Fuck AfD”-Aufkleber in einer Folge des Rostocker “Polizeiruf 110” aufregten, knickte die ARD ein und retuschierte den Sticker. Eine falsche Entscheidung, wie Jürn Kruse in der “taz” findet: “Diese Strategie des Einknickens vor ein paar Social-Media-UserInnen kann nicht aufgehen. Kinder merken es sich, wenn sie mit Quengeln, Jaulen und Jammern durchkommen. Und der nächste Grund zur rechten Erregung kommt bestimmt. Vielleicht wenn einem Kommissar die Schleife nicht so gebunden wird, wie es AfD und Junge Union gerne hätten.”
Weitere Leseempfehlung/Hörtipp: Der Medienrechtler Christian Schertz bei “Deutschlandfunk Kultur”: “Das ist vorauseilender Gehorsam des Senders. Es gibt keine rechtliche Pflicht, bei einer fiktionalen Erzählung wie bei einem Spielfilm solch einen Aufkleber rauszunehmen.”

“B.Z.” füttert AfD mit falschen Fakten für Fragestunde im Parlament

Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:

Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:

Ausriss BZ - Gunnar Schupelius – Mein Ärger - Der gerechte Zorn des Gunnar Schupelius - Justizsenator weiß nicht, warum Haftbefehle nicht vollstreckt werden

Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.

Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:

Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).

Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.

Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.

Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:

Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?

Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:

Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.

Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:

Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.

Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.

Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:

Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?

Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?

Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.

Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.

Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.

In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Screenshot aus der Antwort der Bundesregierung - Es sind viele Spalten der Auflistung der offenen Haftbefehle zu sehen, darunter ständig SIS II / Interpol-Rotecke und PMK religiöse Ideologie

Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.

Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.

Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.

Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:

Screenshot des Analyse-Tools Crowdtangle, das zeigt, wer bei Facebook oder Twitter einen Beitrag geteilt hat

Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.

Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):

Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?

Antwort: siehe oben.

Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:

Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.

“Bild” stiftet maximale Verwirrung mit ihn-sie-Schwäche

Manchmal schafft es die “Bild”-Redaktion, mit einem einzigen Wort für maximale Verwirrung zu sorgen. Dieser Teaser bei Facebook ist so ein Fall*:

Screenshot eines Facebook-Posts der Bild-Redaktion - Ärzte testen ihn später auf HIV, positiv - Dazu der verlinkte Bild.de-Artikel: Junge tritt in blutige Spritze: Aids-Angst auf Berliner Spelplatz

1773 Likes, 199 Kommentare, 419 Mal geteilt. Geht ordentlich ab, die Geschichte — es ist ja auch unglaublich tragisch, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Bloß: Das wurde er gar nicht. Es ist nicht klar, ob das Kind sich angesteckt hat. Kann es noch gar nicht sein.

Ärzte haben bisher die Spritze und deren Inhalt getestet. Dabei wurden HI-Viren gefunden. Bei Bild.de steht:

Spritzen-Schock in Berlin-Kreuzberg! Auf einem Spielplatz ist ein fünfjähriger Junge auf eine blutige Kanüle getreten. Im Krankenhaus testeten die Ärzte sie auf HIV — positiv!

“sie”, nicht “ihn”.

Bei dem Jungen kann eine mögliche Ansteckung noch gar nicht festgestellt werden. Das steht auch bei Bild.de:

Per Schnell-Check, so die Mutter, sei festgestellt worden, dass in der Spritze HI-Viren gewesen seien. “Bei Hassan kann eine Infektion frühestens in sechs Wochen festgestellt werden.”

Jens Petersen (48), Sprecher der Berliner Aids-Hilfe erklärt: “So lange braucht der Körper, bis er Antikörper gegen das Virus bildet, die dann im Blut nachgewiesen werden können.” Auf eine vierwöchige prophylaktische Behandlung mit HIV-Medikamenten, die starke Nebenwirkungen haben, verzichten die Ärzte.

Petersen: “Das Virus ist außerhalb des Körpers nicht lange überlebensfähig, die Ansteckungswahrscheinlichkeit gering. Es müsste sich schon um eine Spritze mit ganz frischem Blut gehandelt haben.”

Das alles erfährt allerdings nur, wer ein “Bild plus”-Abo hat. Für alle anderen gibt es lediglich den falschen Facebook-Teaser.

*Nachtrag, 16:59 Uhr: “Bild” hat auf unsere Kritik reagiert und den Teaser bei Facebook angepasst. Dort steht nun:

Im Krankenhaus testeten die Ärzte das Blut an der Spritze auf HIV — positiv! Eine Ansteckungswahrscheinlichkeit sei zwar “gering”, ob sich der Junge infiziert hat, kann aber frühestens in einigen Wochen festgestellt werden.

Einen Hinweis darauf, dass da mal was falsch war, gibt es leider nicht.

Nachtrag, 17:12 Uhr: “Bild” hat auf unsere erneute Kritik reagiert und klärt nun in einem Kommentar unter dem Facebook-Post auf:

Wir hatten im Teaser des Artikels ursprünglich geschrieben, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Das war nicht korrekt. Vielmehr wurden an der Spritze wurden HI Viren gefunden. Wir haben den Teaser oben korrigiert.

Nachtrag, 14. September: Der Verein Berliner Aids-Hilfe hat bereits am 6. September eine Pressemitteilung zur Berichterstattung von “Bild” und “B.Z.” herausgegeben. Darin heißt es unter anderem:

In dem Artikel macht die B.Z. in ihrer Überschrift auf Seite 1 daraus: “Berliner Junge (5) tritt in HIV-verseuchte Spritze / Aids-Angst auf dem Spielplatz”, die BILD-Zeitung übertitelt: “Drama auf Berliner Spielplatz / Kind tritt in HIV-verseuchte Drogen- Spritze”.
Mit dem heutigen Wissensstand zu HIV, den Übertragungswegen und den Behandlungsmöglichkeiten ist eine solche Berichterstattung unangemessen und unhaltbar. Die Berichte treffen keine Unterscheidung zwischen einer HIV-Infektion und einer Aids-Erkrankung. Vielmehr suggerieren sie, dass man durch den Stich an einer Nadel mit Blutresten, an der HIV-Antikörper nachgewiesen werden, unmittelbar an Aids erkranken könne. Tatsächlich ist Aids vielmehr die Folge einer langjährig unbehandelten HIV-Infektion.

Dazu sagt die Geschäftsführerin der Berliner Aids-Hilfe e.V. Ute Hiller: “Diese Art der Berichterstattung macht mich fassungslos. Die Schlagzeilen sind aufhetzend und wie aus der Zeit gefallen. Sie schüren Ängste und schlagen in die Kerbe der schlimmsten Diffamierungen von HIV-positiven Menschen, wie wir sie in den 1980er Jahren gesehen haben. Wir wissen es heute viel besser: HIV zerfällt mit dem Kontakt von Sauerstoff. HIV kann nicht durch getrocknetes Blut an Spritzennadeln weitergegeben werden. Offensichtlich haben auch die behandelnden Ärzte, daher auf die Einleitung einer Postexpositionsprophylaxe verzichtet.”

Und:

Als Berliner Aids-Hilfe klären wir zu Übertragungswegen und Behandlungsmöglichkeiten auf. Wir treten dafür ein, dass Menschen mit HIV nicht länger diskriminiert und stigmatisiert werden. HIV-positive Menschen unter erfolgreicher antiretroviraler Therapie sind nicht ansteckend und weit entfernt von einer Aids-Erkrankung. Sie haben dank der Medikamente zudem eine gleiche Lebenserwartung wie Menschen ohne HIV. Das ist die Botschaft, die es zu verbreiten gilt – anstelle von Panikmache und reißerischen Titeln einer rückwärtsgewandten Berichterstattung.

Die Berliner Aids-Hilfe stellt klar:
Das HI-Virus wird bei Kontakt mit Sauerstoff zerstört. Getrocknetes Blut ist nicht infektiös. Für ganz Deutschland ist kein Fall dokumentiert, bei dem sich ein Mensch an einer Spritze mit getrocknetem Blut mit HIV infiziert hat.

Die Berliner Aids-Hilfe e.V. legt Beschwerde gegen die B.Z. und gegen die BILD-Zeitung beim Deutschen Presserat ein.

Das Ende der RTL2-News, Tiefer Fall, Das Arschgeweih des ZDF

1. Die letzten bunten Wochen
(sueddeutsche.de, Jan Schwenkenbecher)
Die 15-minütige Nachrichtensendung RTL2-News galt beim Sender lange Zeit als das Nachrichtenkonzept der Zukunft. Damit ist es nun vorbei: Das Berliner Studio wird aufgelöst, den mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde gekündigt. In einem Berliner Biergarten haben einige von ihnen ihre Sicht der Dinge erzählt, die sie aus Angst um ihre Abfindungen bisher für sich behalten haben. Der Sender sei hochprofitabel, die Sendung intern stets gelobt worden. Warum es trotzdem zum Aus gekommen ist? Die Biergarten-Runde tippt auf das Profitinteresse der Gesellschafter.

2. Ulle from the block
(taz.de, Anne Fromm)
Anne Fromm beschäftigt sich mit der Medienhetze des Boulevards gegen den Ex-Radprofi Jan Ullrich: “Ullrichs Geschichte ist nicht nur “der tiefe Fall” eines Ex-Sportlers, es ist vor allem der tiefe Fall des Sommerlochs.”

3. Osnabrücker Student aus China ausgewiesen
(ndr.de)
Der 24-jährige Journalismus-Student David Missal ist aus China ausgewiesen worden. Missal geht davon aus, dass die Ausweisung mit seiner Arbeit über die Verfolgung von Menschenrechtsanwälten in China zusammenhängt.

4. Geschäftsmodell – Leben zerstören
(spiegel.de, Christian Stöcker)
Der ultrarechte Online-Verschwörungstheoretiker und “Infowars”-Betreiber Alex Jones hat eine schlechte Woche hinter sich: Apple, YouTube, Pinterest, LinkedIn und Spotify schmissen ihn bzw. einige seiner Inhalte von ihren Plattformen: “Die augenscheinlich konzertierte Aktion aller großen Plattformen außer Twitter gegen Jones könnte ein Wendepunkt sein: Vielleicht ist man im Silicon Valley jetzt doch zu dem Schluss gekommen, dass man nicht Leuten beim Geschäftemachen helfen sollte, zu deren Geschäftsmodell es gehört, das Leben anderer Menschen mit Lügen zu zerstören.”

5. “Zur Medienkompetenz gehört, nicht immer online zu sein”
(golem.de, Tobias Költzsch/dpa)
Was in Frankreich schon gilt, fordert nun auch die Landesmedienanstalt Niedersachsen: Ein verpflichtendes Smartphone-Verbot an Schulen. Das in Frankreich jüngst beschlossene Gesetz verbietet grundsätzlich das Nutzen von Mobiltelefonen in allen Vor- und Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I.

6. Am Arsch
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Der ZDF-“Fernsehgarten” könnte die Kultsendung der Gegner des gebührenfinanzierten Fernsehens werden: In der vergangenen Ausgabe des Fremdschäm-Klassikers haben sich Zuschauer und Gäste ein Arschgeweih mit “Fernsehgarten”-Logo aufsprühen lassen. Unter Aufsicht der hyperventilierenden Moderatorin Andrea Kiewel und der Sängerin Jasmin “Blümchen” Wagner.

Die Verbindungen von “Compact” zu Rechtspopulisten und Rechtsradikalen

Eine der obskursten Behauptungen, die die “Compact”-Redaktion immer wieder verteidigt: Ihr Magazin stehe politisch nicht weit rechts. Sie verlinkt in ihrer Selbstbeschreibung auf eine eigens dafür vorgesehene FAQ, in der die Redaktion versucht zu erklären, sie sei weder rechtspopulistisch noch rechtsradikal. Zuletzt empörte sie sich im Mai darüber, in die Sonderausstellung “Nie wieder. Schon wieder. Immer noch. Rechtsextremismus in Deutschland seit 1945” des NS-Dokumentationszentrums München als Exponat aufgenommen worden zu sein. Geht es nach “Compact”, ist diese Verortung in der rechten Ecke eine bösartige Verleumdung.

Die Münchner Kuratoren nannten das Cover der Oktober-Ausgabe von 2016 “rassistisch”. Hier im BILDblog hatten wir ausführlich über das Heft berichtet. Unter anderem riss die “Compact”-Redaktion darin Bilder aus einer Aufklärungsbroschüre aus dem Zusammenhang und behauptete fälschlicherweise, es handele sich um eine an Geflüchtete gerichtete Anleitung für Vergewaltigungen. Derartige Hetze ist wahrlich keine Ausnahme bei “Compact”.

Neben der inhaltlichen Analyse lässt sich die weit rechte Ausrichtung des Blatts noch auf anderem Wege nachweisen: über personelle Verbindungen. Das Magazin “gilt als AfD- und Pegida-nah”, hieß es unter dem Cover in der Ausstellung in München. “Compact” entgegnete:

Der Kommentar der Kuartoren (sic) lautet lediglich: “Rassistisches Cover des rechtspopulistisches (sic) und verschwörungstheoretischen Magazins ‘COMPACT’, 2016”. Darunter noch der Hinweis, dass es AfD- und “Pegida”-nah gelte. Die üblichen Zuschreibungen also. Nichts weiter. Was für eine erbärmliche Recherche für eine geschichtswissenschaftliche Ausstellung.

Tatsächlich ist die Formulierung “gilt als”, die die Kuratoren gewählt haben, nicht ganz angebracht. Sie ist unnötig vage und defensiv. Mit etwas mehr Platz als nur drei Zeilen Museumstext lässt sie sich aber konkretisieren: “Compact” ist definitiv AfD- und “Pegida”-nah. Das Magazin pflegt enge Verbindungen zu Rechtspopulisten und Rechtsradikalen.

AfD-Mitarbeiterinnen mit Nebenjob

Zu sehen ist das zum Beispiel in der Sendung “Die Woche Compact”, die bei Youtube läuft. Das etwa 20-minütige Format ist eine Werbesendung für “Compact”, die mit einer Studio-Optik und Video-Einspielern zu Themen aus dem Heft wie eine Nachrichtensendung gestaltet ist. Eine von drei Moderatorinnen ist Lisa Lehmann:

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Lisa Lehmann

Dass Lehmann auch stellvertretende Vorsitzende der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt ist, könnte Zuschauer interessieren. Sie ist außerdem die Lebensgefährtin von André Poggenburg, Mitbegründer der völkischen AfD-Gruppierung “Der Flügel”, und Tochter von Mario Lehmann, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt. Dass Poggenburg seine Partnerin als Auszubildende in die Landtagsfraktion holte, hielten selbst Parteikollegen für Vetternwirtschaft.

Lisa Lehmann ist nicht die einzige AfD-Frau mit direkter Verbindung zu “Compact”, deren Parteizugehörigkeit das Magazin nicht transparent macht. Einzelne Folgen von “Die Woche Compact” moderierte Linn Kuppitz, die sich auf Twitter selbstironisch “Frontfrau” der AfD-Landesliste Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2017 nennt. Sie trat, hinter 22 Männern, auf dem vorletzten Listenplatz an und arbeitet als Büroleiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Johannes Huber.

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Linn Kuppitz

Und dann ist da noch die Frau, die in den meisten “Compact”-Videos als Moderatorin auftritt, Katrin Nolte. Auch sie ist mit einem AfD-Politiker liiert, Jan Nolte, Vorsitzender der Jungen Alternative Hessen. Seit der Wahl 2017 sitzt er als Abgeordneter im Bundestag. Und auch seine Frau hat einen Platz in Berlin gefunden, als Mitarbeiterin von Noltes Fraktionskollegen Martin Hohmann.

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Katrin Nolte

Somit arbeiten alle drei “Compact”-Moderatorinnen für die AfD. Sie sind selbst AfD-Politikerinnen, mit AfD-Politikern familiär verbandelt oder beides gleichzeitig. Mehr Nähe zur Partei geht kaum. “Compact” aber nennt die Videos “unabhängige Nachrichten”. 57.000 Youtube-User haben den Kanal, in dem die Sendung läuft, abonniert.

Die AfD hat sich mit “Compact” bestens arrangiert — und umgekehrt.

“Compact” betreibt gewissermaßen Content-Marketing für AfD-Inhalte und nutzt selbst wiederum Parteiveranstaltungen als Werbefläche für sich. Etwa die von der AfD getragene “Merkel muss weg”-Demonstration Ende Mai in Berlin. Stolz kündigte “Compact”-Chefredakteur Jürgen Elsässer vorher an, dass die von seinem Blatt im April zur “Schönen des Monats” gekürte Marie-Thérèse Kaiser eine Rede halten werde. Auch sie ist AfD-Mitglied. Die Demo selbst begleitete Elsässer schließlich mit seinen Moderatorinnen und weiteren Sympathisantinnen in “Compact”-T-Shirts, unter ihnen die AfD-Politikerinnen Jessica Bießmann und Jeannette Auricht. Er nannte sie die “Compact-Frauenbrigade”.

Screenshot Compact-Online - Einsatz für die COMPACT-Frauenbrigade mit „Sieg für Deutschland“-Shirt: Jessica Bießmann und Jeannette Auricht, AfD-Abgeordnete in Berlin

Bei einem von der AfD Falkensee organisierten Public Viewing des WM-Spiels Deutschland gegen Mexiko präsentierte “VIP-Gast” Elsässer sein Magazin. Im Februar sprach er beim politischen Aschermittwoch der AfD ein Grußwort, bevor André Poggenburg dort Türken als “Kümmelhändler” und “Kameltreiber” beleidigte.

Am Abend der Bundestagswahl hatte “Compact” eine Liveübertragung von der Party der AfD organisiert. Wohlgemerkt: Elsässer berichtete ausschließlich von der AfD-Wahlparty. Die Partei war dann auch das zentrale Thema der über drei Stunden langen Sendung. Elsässer sprach mit verschiedenen AfD-Politikerinnen und -Politikern sowie Vertretern des Vereins “Ein Prozent”, den Elsässer persönlich unterstützt und der die AfD auch mit Gruppen rechts von ihr vernetzt. Bei der Übertragungen ebenfalls dabei war Michael Stürzenberger, den “Compact” als Journalisten und “Pegida”-Redner bezeichnete:

Screenshot Compact-Video - Bauchbinde: Michael Stürzenberger, Journalist

Stürzenberger ist Autor des islamfeindlichen Blogs “Politically Incorrect”. Für seine Hetze bei “Pegida”-Veranstaltungen wurde er in Deutschland und in Österreich verurteilt. Auch bei den mitunter rechtsextremen “Hooligans gegen Salafisten” war er zugange. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird Stürzenberger namentlich erwähnt (PDF, ab Seite 189).

“Compact”-Veranstaltungen als Plattform für Rechtspopulisten

Bei einem solchen Umfeld ist es kein Wunder, dass der völkisch-nationalistische Flügel der AfD die jährlichen “Compact”-Konferenzen gerne als Forum nutzt. Ohne befürchten zu müssen, kritisiert zu werden, konnten dort in den vergangenen Jahren Alexander Gauland (2014), André Poggenburg (2015, 2016) und Björn Höcke (2017) Reden halten. Hinterher werden diese unkommentiert in “Compact” abgedruckt. So lassen sich ohne aufwändige journalistische Arbeit billig Heftseiten füllen.

Aktive Führungsfiguren anderer deutscher Parteien, die in Landtagen oder im Bundestag sitzen, treten bei “Compact”-Konferenzen nicht auf, allenfalls dürfen sich ehemalige Mitglieder als Dissidenten gerieren. Stattdessen lädt “Compact” Vertreter europäischer rechtspopulistischer Parteien ein: Oskar Freysinger von der Schweizer SVP (2014, 2016) beispielsweise oder Susanne Winter, deren Auftritt bei der “Compact”-Konferenz 2015 wohl ihr letzter als Mitglied der FPÖ war. Am Wochenende darauf hieß sie öffentlich einen antisemitischen Facebook-Kommentar, der von Europa bedrohenden “Geldjuden” sprach, mit den Worten “schön, dass Sie mir die Worte aus dem Mund nehmen” gut. Daraufhin wurde sie aus der Partei ausgeschlossen. Heute ist Winter Mitglied der europäischen Neonazi-Partei “Allianz für Frieden und Freiheit”, an der unter anderem die NPD beteiligt ist.

“Pegida”-Gründer Lutz Bachmann sprach 2016 und 2017 auf “Compact”-Konferenzen. Martin Sellner, einer der Köpfe der rechtsextremen “Identitären Bewegung Österreich”, tritt seit 2015 jährlich auf, zudem schreibt er regelmäßig für “Compact” die Kolumne “Sellners Revolution”. Bevor er für die “IBÖ” aktiv wurde, war Sellner Teil der österreichischen Neonazi-Szene. Er leugnet das alles nicht, tut es aber als Jugendsünde ab. Der deutsche und der österreichische Verfassungsschutz (PDF, ab Seite 52) beobachten die “Identitäre Bewegung”.

AfD-Mitglieder als Moderatorinnen. AfD-Politikerinnen als “Compact-Frauenbrigade”. Auftritte des Chefredakteurs bei AfD-Veranstaltungen. Anti-Islam-Hetzer als Studiogäste. Gastredner, die heute in Neonazi-Parteien aktiv sind. Ein Mitglied der “Identitären Bewegung” als Kolumnist. Aber rechtspopulistisch oder rechtsradikal wollen sie bei “Compact” nicht sein.

“Bild” und Rassismus, Ausgebamft, Seehofers Framing zum (Ab)Würgen

1. “Bild” weiß: Rassismus in Deutschland kein Problem
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
In den letzten Tagen ging es in den Medien oftmals um Diskriminierung: Unter dem Hashtag #metwo berichteten unzählige Migranten und Migrantenkinder von ihren negativen Alltagserfahrungen. Boris Rosenkranz hat sich angeschaut, auf welche Weise “Bild” die Debatte aufgenommen hat und konstatiert: “”Bild” wehrt sich nicht gegen den Rassismus, sondern gegen den Vorwurf, dass es Rassismus gebe.”
Weiterer Lesehinweis: In seinem Beitrag Was Özil empfand, haben viele erlebt schreibt “SZ”-Autor Jan Bielicki über herkunfts- und religionsbezogene Diskriminierung als Massenphänomen. Studien würden zeigen: Die Benachteiligung sei keineswegs nur gefühlt.
Und ein weiterer Lesetipp: “Was sich unter dem Hashtag #MeTwo an Rassismuserfahrungen ansammelt, darf nicht ignoriert werden — auch wenn die “Bild” mit aller Wucht gegen Einfühlung und Menschlichkeit ankämpft”: Diese Geschichten werden unser Land verändern (spiegel.de, Georg Diez)
Und zu guter Letzt: Auf Facebook stellt sich Michel Abdollahi der “Bild”-Redaktion entgegen: “Wenn jemand als Sprachrohr der AfD jeden Tag spaltet und hetzt, dann seid ihr das. Ihr seid das prominenteste Gesicht des Rassismus in diesem Land. Ihr könnt außer Hetze und Lüge nichts anderes. Wir lassen uns nicht mehr ausgrenzen. Wir lassen uns nicht mehr einschüchtern. Wir lassen uns nicht länger von alten, weißen Männern erzählen, wann was Rassismus ist und wann nicht.”

2. Ausgebamft
(taz.de, Gareth Joswig)
Mitte April berichteten verschiedene Medien von einem angeblichen Skandal beim Bremer Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Der Vorwurf: In mindestens 1200 Fällen soll die ehemalige Leiterin Ulrike B. in Zusammenarbeit mit drei Anwälten unrechtmäßig Asyl erteilt haben. Nach Bekanntwerden der “Affäre” wurde die Bremer Außenstelle geschlossen. Auf Veranlassung des Innenministeriums überprüfen Ermittler nun die dort ausgestellten positiven Asylbescheide seit dem Jahr 2000. Mit ernüchterndem (Zwischen-)Ergebnis: Von den in Rede stehenden 1200 Fällen sind bisher gerade mal 17 übrig geblieben. Wer also weiterhin von einem Skandal sprechen will, sollte damit den Skandal hinter dem “Skandal” meinen.
Weiterer Lesehinweis: Eine ausgezeichnete Aufarbeitung mit juristischer Expertise und zudem ständig aktualisiert: Der eigentliche BAMF-Skandal — erst der Rufmord, dann die Recherche? (beck.de, Henning Ernst Müller)

3. “New York Times”-Verleger warnt Trump
(spiegel.de)
“New York Times”-Herausgeber A.G. Sulzberger hat sich mit US-Präsident Trump getroffen. Das Gespräch sollte auf Wunsch des Weißen Hauses vertraulich bleiben, doch diesen Wunsch konnte Trump seinen Mitarbeitern fast erwartungsgemäß nicht erfüllen und twitterte munter drauf los. Daraufhin sah sich auch der “NYT”-Herausgeber nicht mehr an die zugesagte Verschwiegenheit gebunden und berichtete vom Gespräch.
Hier gibt es Sulzbergers Stellungnahme im Wortlaut: Statement of A.G. Sulzberger, Publisher, The New York Times, in Response to President Trump’s Tweet About Their Meeting (nytco.com, New York Times)

4. Wer von “Sprachpolizei” spricht, will die Debatte abwürgen
(sueddeutsche.de, Luise Checchin)
In einer losen Serie analysiert die “SZ” das Framing politisch oder gesellschaftlich relevanter Begriffe. In der aktuellen Folge geht es um das Wort “Sprachpolizei”, mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle belegt hat. Luise Checchin befindet: “Mit seiner pauschalen Kritik am Verfassungsgerichtspräsidenten schürt Seehofer das Misstrauen in den Rechtsstaat. Und macht genau das, was er Voßkuhle vorwirft.”

5. Braucht die DSGVO ein Medienprivileg auch für Blogger, Fotografen und Pressesprecher?
(telemedicus.info, Simon Assion)
Der Deutsche Anwaltsverein empfiehlt, das Bundesdatenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die sich auf Blogger, Podcaster, Youtuber, Twitter-Nutzer, Fotografen, Künstler, Pressesprecher und Politiker bezieht. Telemedicus-Autor und Jurist Simon Assion erklärt die Hintergründe des empfohlenen “Medienprivilegs”. (Besonders für Nicht-Juristen nicht zum schnellen Drüberfliegen geeignet, da einige Details.)
Weiterer Hinweis: Bei “Legal Tribune Online” kannst Du im DSGVO-Quiz zeigen, wie gut Du Dich mit dem neuen Datenschutzrecht auskennst.

6. Weniger Deutsche in Dresden
(twitter.com/emtiu, Michael Büker)
Michael Büker kommentiert eine Meldung der “Dresdner Neuesten Nachrichten”: “Wenn Du aus einer statistisch bedeutungslosen Schwankung von 0,15% so eine Schlagzeile baust, um Deine Leserschaft zu begeistern, bist Du wohl Journalist in Sachsen.”

“Bild” weiß kaum etwas und schreit “Asyl-Skandal” (2)

Bei “Bild” und Bild.de gibt es heute die nächste Runde Stimmungsmache. Während es gestern um Asylanträge von (angeblichen oder tatsächlichen) “Mördern, Drogenhändlern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern” ging, hat die Redaktion heute “die schlimmsten Drohungen beim Asyl-Amt” zusammengetragen:

Ausriss Bild-Titelseite - Terrorpläne, Mord, Christenhetze - Die schlimmsten Drohungen beim Asyl-Amt

Wie gestern gilt auch heute: Die “Bild”-Autoren haben keine Ahnung, was aus den Leuten geworden ist, die bei ihren Anhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Drohungen von sich gegeben haben sollen; ob die Anträge abgelehnt oder angenommen wurden, ob diese Personen zurückgeschickt wurden oder bleiben durften. Nichts wissen sie darüber. Und dennoch schreien sie laut: “neuer Irrsinn im Flüchtlingsamt BAMF”.

Und sie stellen solche Behauptungen auf:

Es geht um Menschen, die sich selbst als ausgebildete Selbstmord-Attentäter, ISIS-Kämpfer und religiöse Fanatiker darstellen. Sie alle finden im Schutz des Asylrechts Zuflucht in Deutschland.

Für die Aussage, dass “sie alle”, diese selbsternannten Selbstmord-Attentäter, ISIS-Kämpfer und religiösen Fanatiker, “im Schutz des Asylrechts Zuflucht in Deutschland” finden, hat “Bild” keinen einzigen Beleg.

Im Gegenteil: In einem der sechs Fälle, die das “Bild”-Autorenteam heute im Blatt präsentiert, klingt es stark nach Ablehnung des Asylantrags:

Ausriss Bild-Zeitung - Aktenzeichen 6921XXX - Bombendrohung - Vorgestern nach meiner Anhörung (Minderjähriger, straffällig) hat mir die Dolmetscherin berichtet, der Antragssteller habe dreimal gesagt, dass er mir, der Entscheiderin, eine reinhauen will. Und dass er auch eine Bombe legen könnte. Meine Entscheidungstendenz geht dahin, dass er eine Vollablehnung bekommen wird.

Bei den anderen fünf Fällen ist die Faktenlage noch dünner:

BILD dokumentiert erneut skandalöse Fälle. Und wieder will das Flüchtlingsamt nicht sagen, was aus diesen Menschen wurde und wo sie bei uns leben.

Interessant: Für “Bild” ist es gar keine Frage mehr, ob diese Menschen noch in Deutschland sind, sondern wo. Dabei müsste erstmal das Ob geklärt werden.

Damit könnte man der Leserschaft aber natürlich nicht so viel Angst machen:

Auch in Deutschland könnte von vielen Asylbewerbern offenbar noch große Gefahr ausgehen. Das zeigen BAMF-Dokumente, die BILD vorliegen.

Die “BAMF-Dokumente, die BILD vorliegen” zeigen erstmal nur, dass sechs Personen Drohungen bei ihren Anhörungen ausgesprochen haben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es kann durchaus sein, dass alle sechs längst nicht mehr in Deutschland sind.

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