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“B.Z.” füttert AfD mit falschen Fakten für Fragestunde im Parlament

Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:

Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:

Ausriss BZ - Gunnar Schupelius – Mein Ärger - Der gerechte Zorn des Gunnar Schupelius - Justizsenator weiß nicht, warum Haftbefehle nicht vollstreckt werden

Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.

Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:

Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).

Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.

Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.

Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:

Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?

Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:

Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.

Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:

Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.

Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.

Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:

Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?

Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?

Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.

Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.

Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.

In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Screenshot aus der Antwort der Bundesregierung - Es sind viele Spalten der Auflistung der offenen Haftbefehle zu sehen, darunter ständig SIS II / Interpol-Rotecke und PMK religiöse Ideologie

Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.

Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.

Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.

Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:

Screenshot des Analyse-Tools Crowdtangle, das zeigt, wer bei Facebook oder Twitter einen Beitrag geteilt hat

Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.

Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):

Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?

Antwort: siehe oben.

Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:

Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.

“Bild” stiftet maximale Verwirrung mit ihn-sie-Schwäche

Manchmal schafft es die “Bild”-Redaktion, mit einem einzigen Wort für maximale Verwirrung zu sorgen. Dieser Teaser bei Facebook ist so ein Fall*:

Screenshot eines Facebook-Posts der Bild-Redaktion - Ärzte testen ihn später auf HIV, positiv - Dazu der verlinkte Bild.de-Artikel: Junge tritt in blutige Spritze: Aids-Angst auf Berliner Spelplatz

1773 Likes, 199 Kommentare, 419 Mal geteilt. Geht ordentlich ab, die Geschichte — es ist ja auch unglaublich tragisch, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Bloß: Das wurde er gar nicht. Es ist nicht klar, ob das Kind sich angesteckt hat. Kann es noch gar nicht sein.

Ärzte haben bisher die Spritze und deren Inhalt getestet. Dabei wurden HI-Viren gefunden. Bei Bild.de steht:

Spritzen-Schock in Berlin-Kreuzberg! Auf einem Spielplatz ist ein fünfjähriger Junge auf eine blutige Kanüle getreten. Im Krankenhaus testeten die Ärzte sie auf HIV — positiv!

“sie”, nicht “ihn”.

Bei dem Jungen kann eine mögliche Ansteckung noch gar nicht festgestellt werden. Das steht auch bei Bild.de:

Per Schnell-Check, so die Mutter, sei festgestellt worden, dass in der Spritze HI-Viren gewesen seien. “Bei Hassan kann eine Infektion frühestens in sechs Wochen festgestellt werden.”

Jens Petersen (48), Sprecher der Berliner Aids-Hilfe erklärt: “So lange braucht der Körper, bis er Antikörper gegen das Virus bildet, die dann im Blut nachgewiesen werden können.” Auf eine vierwöchige prophylaktische Behandlung mit HIV-Medikamenten, die starke Nebenwirkungen haben, verzichten die Ärzte.

Petersen: “Das Virus ist außerhalb des Körpers nicht lange überlebensfähig, die Ansteckungswahrscheinlichkeit gering. Es müsste sich schon um eine Spritze mit ganz frischem Blut gehandelt haben.”

Das alles erfährt allerdings nur, wer ein “Bild plus”-Abo hat. Für alle anderen gibt es lediglich den falschen Facebook-Teaser.

*Nachtrag, 16:59 Uhr: “Bild” hat auf unsere Kritik reagiert und den Teaser bei Facebook angepasst. Dort steht nun:

Im Krankenhaus testeten die Ärzte das Blut an der Spritze auf HIV — positiv! Eine Ansteckungswahrscheinlichkeit sei zwar “gering”, ob sich der Junge infiziert hat, kann aber frühestens in einigen Wochen festgestellt werden.

Einen Hinweis darauf, dass da mal was falsch war, gibt es leider nicht.

Nachtrag, 17:12 Uhr: “Bild” hat auf unsere erneute Kritik reagiert und klärt nun in einem Kommentar unter dem Facebook-Post auf:

Wir hatten im Teaser des Artikels ursprünglich geschrieben, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Das war nicht korrekt. Vielmehr wurden an der Spritze wurden HI Viren gefunden. Wir haben den Teaser oben korrigiert.

Nachtrag, 14. September: Der Verein Berliner Aids-Hilfe hat bereits am 6. September eine Pressemitteilung zur Berichterstattung von “Bild” und “B.Z.” herausgegeben. Darin heißt es unter anderem:

In dem Artikel macht die B.Z. in ihrer Überschrift auf Seite 1 daraus: “Berliner Junge (5) tritt in HIV-verseuchte Spritze / Aids-Angst auf dem Spielplatz”, die BILD-Zeitung übertitelt: “Drama auf Berliner Spielplatz / Kind tritt in HIV-verseuchte Drogen- Spritze”.
Mit dem heutigen Wissensstand zu HIV, den Übertragungswegen und den Behandlungsmöglichkeiten ist eine solche Berichterstattung unangemessen und unhaltbar. Die Berichte treffen keine Unterscheidung zwischen einer HIV-Infektion und einer Aids-Erkrankung. Vielmehr suggerieren sie, dass man durch den Stich an einer Nadel mit Blutresten, an der HIV-Antikörper nachgewiesen werden, unmittelbar an Aids erkranken könne. Tatsächlich ist Aids vielmehr die Folge einer langjährig unbehandelten HIV-Infektion.

Dazu sagt die Geschäftsführerin der Berliner Aids-Hilfe e.V. Ute Hiller: “Diese Art der Berichterstattung macht mich fassungslos. Die Schlagzeilen sind aufhetzend und wie aus der Zeit gefallen. Sie schüren Ängste und schlagen in die Kerbe der schlimmsten Diffamierungen von HIV-positiven Menschen, wie wir sie in den 1980er Jahren gesehen haben. Wir wissen es heute viel besser: HIV zerfällt mit dem Kontakt von Sauerstoff. HIV kann nicht durch getrocknetes Blut an Spritzennadeln weitergegeben werden. Offensichtlich haben auch die behandelnden Ärzte, daher auf die Einleitung einer Postexpositionsprophylaxe verzichtet.”

Und:

Als Berliner Aids-Hilfe klären wir zu Übertragungswegen und Behandlungsmöglichkeiten auf. Wir treten dafür ein, dass Menschen mit HIV nicht länger diskriminiert und stigmatisiert werden. HIV-positive Menschen unter erfolgreicher antiretroviraler Therapie sind nicht ansteckend und weit entfernt von einer Aids-Erkrankung. Sie haben dank der Medikamente zudem eine gleiche Lebenserwartung wie Menschen ohne HIV. Das ist die Botschaft, die es zu verbreiten gilt – anstelle von Panikmache und reißerischen Titeln einer rückwärtsgewandten Berichterstattung.

Die Berliner Aids-Hilfe stellt klar:
Das HI-Virus wird bei Kontakt mit Sauerstoff zerstört. Getrocknetes Blut ist nicht infektiös. Für ganz Deutschland ist kein Fall dokumentiert, bei dem sich ein Mensch an einer Spritze mit getrocknetem Blut mit HIV infiziert hat.

Die Berliner Aids-Hilfe e.V. legt Beschwerde gegen die B.Z. und gegen die BILD-Zeitung beim Deutschen Presserat ein.

Das Ende der RTL2-News, Tiefer Fall, Das Arschgeweih des ZDF

1. Die letzten bunten Wochen
(sueddeutsche.de, Jan Schwenkenbecher)
Die 15-minütige Nachrichtensendung RTL2-News galt beim Sender lange Zeit als das Nachrichtenkonzept der Zukunft. Damit ist es nun vorbei: Das Berliner Studio wird aufgelöst, den mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde gekündigt. In einem Berliner Biergarten haben einige von ihnen ihre Sicht der Dinge erzählt, die sie aus Angst um ihre Abfindungen bisher für sich behalten haben. Der Sender sei hochprofitabel, die Sendung intern stets gelobt worden. Warum es trotzdem zum Aus gekommen ist? Die Biergarten-Runde tippt auf das Profitinteresse der Gesellschafter.

2. Ulle from the block
(taz.de, Anne Fromm)
Anne Fromm beschäftigt sich mit der Medienhetze des Boulevards gegen den Ex-Radprofi Jan Ullrich: “Ullrichs Geschichte ist nicht nur “der tiefe Fall” eines Ex-Sportlers, es ist vor allem der tiefe Fall des Sommerlochs.”

3. Osnabrücker Student aus China ausgewiesen
(ndr.de)
Der 24-jährige Journalismus-Student David Missal ist aus China ausgewiesen worden. Missal geht davon aus, dass die Ausweisung mit seiner Arbeit über die Verfolgung von Menschenrechtsanwälten in China zusammenhängt.

4. Geschäftsmodell – Leben zerstören
(spiegel.de, Christian Stöcker)
Der ultrarechte Online-Verschwörungstheoretiker und “Infowars”-Betreiber Alex Jones hat eine schlechte Woche hinter sich: Apple, YouTube, Pinterest, LinkedIn und Spotify schmissen ihn bzw. einige seiner Inhalte von ihren Plattformen: “Die augenscheinlich konzertierte Aktion aller großen Plattformen außer Twitter gegen Jones könnte ein Wendepunkt sein: Vielleicht ist man im Silicon Valley jetzt doch zu dem Schluss gekommen, dass man nicht Leuten beim Geschäftemachen helfen sollte, zu deren Geschäftsmodell es gehört, das Leben anderer Menschen mit Lügen zu zerstören.”

5. “Zur Medienkompetenz gehört, nicht immer online zu sein”
(golem.de, Tobias Költzsch/dpa)
Was in Frankreich schon gilt, fordert nun auch die Landesmedienanstalt Niedersachsen: Ein verpflichtendes Smartphone-Verbot an Schulen. Das in Frankreich jüngst beschlossene Gesetz verbietet grundsätzlich das Nutzen von Mobiltelefonen in allen Vor- und Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I.

6. Am Arsch
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Der ZDF-“Fernsehgarten” könnte die Kultsendung der Gegner des gebührenfinanzierten Fernsehens werden: In der vergangenen Ausgabe des Fremdschäm-Klassikers haben sich Zuschauer und Gäste ein Arschgeweih mit “Fernsehgarten”-Logo aufsprühen lassen. Unter Aufsicht der hyperventilierenden Moderatorin Andrea Kiewel und der Sängerin Jasmin “Blümchen” Wagner.

Die Verbindungen von “Compact” zu Rechtspopulisten und Rechtsradikalen

Eine der obskursten Behauptungen, die die “Compact”-Redaktion immer wieder verteidigt: Ihr Magazin stehe politisch nicht weit rechts. Sie verlinkt in ihrer Selbstbeschreibung auf eine eigens dafür vorgesehene FAQ, in der die Redaktion versucht zu erklären, sie sei weder rechtspopulistisch noch rechtsradikal. Zuletzt empörte sie sich im Mai darüber, in die Sonderausstellung “Nie wieder. Schon wieder. Immer noch. Rechtsextremismus in Deutschland seit 1945” des NS-Dokumentationszentrums München als Exponat aufgenommen worden zu sein. Geht es nach “Compact”, ist diese Verortung in der rechten Ecke eine bösartige Verleumdung.

Die Münchner Kuratoren nannten das Cover der Oktober-Ausgabe von 2016 “rassistisch”. Hier im BILDblog hatten wir ausführlich über das Heft berichtet. Unter anderem riss die “Compact”-Redaktion darin Bilder aus einer Aufklärungsbroschüre aus dem Zusammenhang und behauptete fälschlicherweise, es handele sich um eine an Geflüchtete gerichtete Anleitung für Vergewaltigungen. Derartige Hetze ist wahrlich keine Ausnahme bei “Compact”.

Neben der inhaltlichen Analyse lässt sich die weit rechte Ausrichtung des Blatts noch auf anderem Wege nachweisen: über personelle Verbindungen. Das Magazin “gilt als AfD- und Pegida-nah”, hieß es unter dem Cover in der Ausstellung in München. “Compact” entgegnete:

Der Kommentar der Kuartoren (sic) lautet lediglich: “Rassistisches Cover des rechtspopulistisches (sic) und verschwörungstheoretischen Magazins ‘COMPACT’, 2016”. Darunter noch der Hinweis, dass es AfD- und “Pegida”-nah gelte. Die üblichen Zuschreibungen also. Nichts weiter. Was für eine erbärmliche Recherche für eine geschichtswissenschaftliche Ausstellung.

Tatsächlich ist die Formulierung “gilt als”, die die Kuratoren gewählt haben, nicht ganz angebracht. Sie ist unnötig vage und defensiv. Mit etwas mehr Platz als nur drei Zeilen Museumstext lässt sie sich aber konkretisieren: “Compact” ist definitiv AfD- und “Pegida”-nah. Das Magazin pflegt enge Verbindungen zu Rechtspopulisten und Rechtsradikalen.

AfD-Mitarbeiterinnen mit Nebenjob

Zu sehen ist das zum Beispiel in der Sendung “Die Woche Compact”, die bei Youtube läuft. Das etwa 20-minütige Format ist eine Werbesendung für “Compact”, die mit einer Studio-Optik und Video-Einspielern zu Themen aus dem Heft wie eine Nachrichtensendung gestaltet ist. Eine von drei Moderatorinnen ist Lisa Lehmann:

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Lisa Lehmann

Dass Lehmann auch stellvertretende Vorsitzende der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt ist, könnte Zuschauer interessieren. Sie ist außerdem die Lebensgefährtin von André Poggenburg, Mitbegründer der völkischen AfD-Gruppierung “Der Flügel”, und Tochter von Mario Lehmann, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt. Dass Poggenburg seine Partnerin als Auszubildende in die Landtagsfraktion holte, hielten selbst Parteikollegen für Vetternwirtschaft.

Lisa Lehmann ist nicht die einzige AfD-Frau mit direkter Verbindung zu “Compact”, deren Parteizugehörigkeit das Magazin nicht transparent macht. Einzelne Folgen von “Die Woche Compact” moderierte Linn Kuppitz, die sich auf Twitter selbstironisch “Frontfrau” der AfD-Landesliste Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2017 nennt. Sie trat, hinter 22 Männern, auf dem vorletzten Listenplatz an und arbeitet als Büroleiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Johannes Huber.

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Linn Kuppitz

Und dann ist da noch die Frau, die in den meisten “Compact”-Videos als Moderatorin auftritt, Katrin Nolte. Auch sie ist mit einem AfD-Politiker liiert, Jan Nolte, Vorsitzender der Jungen Alternative Hessen. Seit der Wahl 2017 sitzt er als Abgeordneter im Bundestag. Und auch seine Frau hat einen Platz in Berlin gefunden, als Mitarbeiterin von Noltes Fraktionskollegen Martin Hohmann.

Screenshot eines Compact-Videos - Moderatorin laut Bauchbinde: Katrin Nolte

Somit arbeiten alle drei “Compact”-Moderatorinnen für die AfD. Sie sind selbst AfD-Politikerinnen, mit AfD-Politikern familiär verbandelt oder beides gleichzeitig. Mehr Nähe zur Partei geht kaum. “Compact” aber nennt die Videos “unabhängige Nachrichten”. 57.000 Youtube-User haben den Kanal, in dem die Sendung läuft, abonniert.

Die AfD hat sich mit “Compact” bestens arrangiert — und umgekehrt.

“Compact” betreibt gewissermaßen Content-Marketing für AfD-Inhalte und nutzt selbst wiederum Parteiveranstaltungen als Werbefläche für sich. Etwa die von der AfD getragene “Merkel muss weg”-Demonstration Ende Mai in Berlin. Stolz kündigte “Compact”-Chefredakteur Jürgen Elsässer vorher an, dass die von seinem Blatt im April zur “Schönen des Monats” gekürte Marie-Thérèse Kaiser eine Rede halten werde. Auch sie ist AfD-Mitglied. Die Demo selbst begleitete Elsässer schließlich mit seinen Moderatorinnen und weiteren Sympathisantinnen in “Compact”-T-Shirts, unter ihnen die AfD-Politikerinnen Jessica Bießmann und Jeannette Auricht. Er nannte sie die “Compact-Frauenbrigade”.

Screenshot Compact-Online - Einsatz für die COMPACT-Frauenbrigade mit „Sieg für Deutschland“-Shirt: Jessica Bießmann und Jeannette Auricht, AfD-Abgeordnete in Berlin

Bei einem von der AfD Falkensee organisierten Public Viewing des WM-Spiels Deutschland gegen Mexiko präsentierte “VIP-Gast” Elsässer sein Magazin. Im Februar sprach er beim politischen Aschermittwoch der AfD ein Grußwort, bevor André Poggenburg dort Türken als “Kümmelhändler” und “Kameltreiber” beleidigte.

Am Abend der Bundestagswahl hatte “Compact” eine Liveübertragung von der Party der AfD organisiert. Wohlgemerkt: Elsässer berichtete ausschließlich von der AfD-Wahlparty. Die Partei war dann auch das zentrale Thema der über drei Stunden langen Sendung. Elsässer sprach mit verschiedenen AfD-Politikerinnen und -Politikern sowie Vertretern des Vereins “Ein Prozent”, den Elsässer persönlich unterstützt und der die AfD auch mit Gruppen rechts von ihr vernetzt. Bei der Übertragungen ebenfalls dabei war Michael Stürzenberger, den “Compact” als Journalisten und “Pegida”-Redner bezeichnete:

Screenshot Compact-Video - Bauchbinde: Michael Stürzenberger, Journalist

Stürzenberger ist Autor des islamfeindlichen Blogs “Politically Incorrect”. Für seine Hetze bei “Pegida”-Veranstaltungen wurde er in Deutschland und in Österreich verurteilt. Auch bei den mitunter rechtsextremen “Hooligans gegen Salafisten” war er zugange. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird Stürzenberger namentlich erwähnt (PDF, ab Seite 189).

“Compact”-Veranstaltungen als Plattform für Rechtspopulisten

Bei einem solchen Umfeld ist es kein Wunder, dass der völkisch-nationalistische Flügel der AfD die jährlichen “Compact”-Konferenzen gerne als Forum nutzt. Ohne befürchten zu müssen, kritisiert zu werden, konnten dort in den vergangenen Jahren Alexander Gauland (2014), André Poggenburg (2015, 2016) und Björn Höcke (2017) Reden halten. Hinterher werden diese unkommentiert in “Compact” abgedruckt. So lassen sich ohne aufwändige journalistische Arbeit billig Heftseiten füllen.

Aktive Führungsfiguren anderer deutscher Parteien, die in Landtagen oder im Bundestag sitzen, treten bei “Compact”-Konferenzen nicht auf, allenfalls dürfen sich ehemalige Mitglieder als Dissidenten gerieren. Stattdessen lädt “Compact” Vertreter europäischer rechtspopulistischer Parteien ein: Oskar Freysinger von der Schweizer SVP (2014, 2016) beispielsweise oder Susanne Winter, deren Auftritt bei der “Compact”-Konferenz 2015 wohl ihr letzter als Mitglied der FPÖ war. Am Wochenende darauf hieß sie öffentlich einen antisemitischen Facebook-Kommentar, der von Europa bedrohenden “Geldjuden” sprach, mit den Worten “schön, dass Sie mir die Worte aus dem Mund nehmen” gut. Daraufhin wurde sie aus der Partei ausgeschlossen. Heute ist Winter Mitglied der europäischen Neonazi-Partei “Allianz für Frieden und Freiheit”, an der unter anderem die NPD beteiligt ist.

“Pegida”-Gründer Lutz Bachmann sprach 2016 und 2017 auf “Compact”-Konferenzen. Martin Sellner, einer der Köpfe der rechtsextremen “Identitären Bewegung Österreich”, tritt seit 2015 jährlich auf, zudem schreibt er regelmäßig für “Compact” die Kolumne “Sellners Revolution”. Bevor er für die “IBÖ” aktiv wurde, war Sellner Teil der österreichischen Neonazi-Szene. Er leugnet das alles nicht, tut es aber als Jugendsünde ab. Der deutsche und der österreichische Verfassungsschutz (PDF, ab Seite 52) beobachten die “Identitäre Bewegung”.

AfD-Mitglieder als Moderatorinnen. AfD-Politikerinnen als “Compact-Frauenbrigade”. Auftritte des Chefredakteurs bei AfD-Veranstaltungen. Anti-Islam-Hetzer als Studiogäste. Gastredner, die heute in Neonazi-Parteien aktiv sind. Ein Mitglied der “Identitären Bewegung” als Kolumnist. Aber rechtspopulistisch oder rechtsradikal wollen sie bei “Compact” nicht sein.

“Bild” und Rassismus, Ausgebamft, Seehofers Framing zum (Ab)Würgen

1. “Bild” weiß: Rassismus in Deutschland kein Problem
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
In den letzten Tagen ging es in den Medien oftmals um Diskriminierung: Unter dem Hashtag #metwo berichteten unzählige Migranten und Migrantenkinder von ihren negativen Alltagserfahrungen. Boris Rosenkranz hat sich angeschaut, auf welche Weise “Bild” die Debatte aufgenommen hat und konstatiert: “”Bild” wehrt sich nicht gegen den Rassismus, sondern gegen den Vorwurf, dass es Rassismus gebe.”
Weiterer Lesehinweis: In seinem Beitrag Was Özil empfand, haben viele erlebt schreibt “SZ”-Autor Jan Bielicki über herkunfts- und religionsbezogene Diskriminierung als Massenphänomen. Studien würden zeigen: Die Benachteiligung sei keineswegs nur gefühlt.
Und ein weiterer Lesetipp: “Was sich unter dem Hashtag #MeTwo an Rassismuserfahrungen ansammelt, darf nicht ignoriert werden — auch wenn die “Bild” mit aller Wucht gegen Einfühlung und Menschlichkeit ankämpft”: Diese Geschichten werden unser Land verändern (spiegel.de, Georg Diez)
Und zu guter Letzt: Auf Facebook stellt sich Michel Abdollahi der “Bild”-Redaktion entgegen: “Wenn jemand als Sprachrohr der AfD jeden Tag spaltet und hetzt, dann seid ihr das. Ihr seid das prominenteste Gesicht des Rassismus in diesem Land. Ihr könnt außer Hetze und Lüge nichts anderes. Wir lassen uns nicht mehr ausgrenzen. Wir lassen uns nicht mehr einschüchtern. Wir lassen uns nicht länger von alten, weißen Männern erzählen, wann was Rassismus ist und wann nicht.”

2. Ausgebamft
(taz.de, Gareth Joswig)
Mitte April berichteten verschiedene Medien von einem angeblichen Skandal beim Bremer Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Der Vorwurf: In mindestens 1200 Fällen soll die ehemalige Leiterin Ulrike B. in Zusammenarbeit mit drei Anwälten unrechtmäßig Asyl erteilt haben. Nach Bekanntwerden der “Affäre” wurde die Bremer Außenstelle geschlossen. Auf Veranlassung des Innenministeriums überprüfen Ermittler nun die dort ausgestellten positiven Asylbescheide seit dem Jahr 2000. Mit ernüchterndem (Zwischen-)Ergebnis: Von den in Rede stehenden 1200 Fällen sind bisher gerade mal 17 übrig geblieben. Wer also weiterhin von einem Skandal sprechen will, sollte damit den Skandal hinter dem “Skandal” meinen.
Weiterer Lesehinweis: Eine ausgezeichnete Aufarbeitung mit juristischer Expertise und zudem ständig aktualisiert: Der eigentliche BAMF-Skandal — erst der Rufmord, dann die Recherche? (beck.de, Henning Ernst Müller)

3. “New York Times”-Verleger warnt Trump
(spiegel.de)
“New York Times”-Herausgeber A.G. Sulzberger hat sich mit US-Präsident Trump getroffen. Das Gespräch sollte auf Wunsch des Weißen Hauses vertraulich bleiben, doch diesen Wunsch konnte Trump seinen Mitarbeitern fast erwartungsgemäß nicht erfüllen und twitterte munter drauf los. Daraufhin sah sich auch der “NYT”-Herausgeber nicht mehr an die zugesagte Verschwiegenheit gebunden und berichtete vom Gespräch.
Hier gibt es Sulzbergers Stellungnahme im Wortlaut: Statement of A.G. Sulzberger, Publisher, The New York Times, in Response to President Trump’s Tweet About Their Meeting (nytco.com, New York Times)

4. Wer von “Sprachpolizei” spricht, will die Debatte abwürgen
(sueddeutsche.de, Luise Checchin)
In einer losen Serie analysiert die “SZ” das Framing politisch oder gesellschaftlich relevanter Begriffe. In der aktuellen Folge geht es um das Wort “Sprachpolizei”, mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle belegt hat. Luise Checchin befindet: “Mit seiner pauschalen Kritik am Verfassungsgerichtspräsidenten schürt Seehofer das Misstrauen in den Rechtsstaat. Und macht genau das, was er Voßkuhle vorwirft.”

5. Braucht die DSGVO ein Medienprivileg auch für Blogger, Fotografen und Pressesprecher?
(telemedicus.info, Simon Assion)
Der Deutsche Anwaltsverein empfiehlt, das Bundesdatenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die sich auf Blogger, Podcaster, Youtuber, Twitter-Nutzer, Fotografen, Künstler, Pressesprecher und Politiker bezieht. Telemedicus-Autor und Jurist Simon Assion erklärt die Hintergründe des empfohlenen “Medienprivilegs”. (Besonders für Nicht-Juristen nicht zum schnellen Drüberfliegen geeignet, da einige Details.)
Weiterer Hinweis: Bei “Legal Tribune Online” kannst Du im DSGVO-Quiz zeigen, wie gut Du Dich mit dem neuen Datenschutzrecht auskennst.

6. Weniger Deutsche in Dresden
(twitter.com/emtiu, Michael Büker)
Michael Büker kommentiert eine Meldung der “Dresdner Neuesten Nachrichten”: “Wenn Du aus einer statistisch bedeutungslosen Schwankung von 0,15% so eine Schlagzeile baust, um Deine Leserschaft zu begeistern, bist Du wohl Journalist in Sachsen.”

“Bild” weiß kaum etwas und schreit “Asyl-Skandal” (2)

Bei “Bild” und Bild.de gibt es heute die nächste Runde Stimmungsmache. Während es gestern um Asylanträge von (angeblichen oder tatsächlichen) “Mördern, Drogenhändlern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern” ging, hat die Redaktion heute “die schlimmsten Drohungen beim Asyl-Amt” zusammengetragen:

Ausriss Bild-Titelseite - Terrorpläne, Mord, Christenhetze - Die schlimmsten Drohungen beim Asyl-Amt

Wie gestern gilt auch heute: Die “Bild”-Autoren haben keine Ahnung, was aus den Leuten geworden ist, die bei ihren Anhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Drohungen von sich gegeben haben sollen; ob die Anträge abgelehnt oder angenommen wurden, ob diese Personen zurückgeschickt wurden oder bleiben durften. Nichts wissen sie darüber. Und dennoch schreien sie laut: “neuer Irrsinn im Flüchtlingsamt BAMF”.

Und sie stellen solche Behauptungen auf:

Es geht um Menschen, die sich selbst als ausgebildete Selbstmord-Attentäter, ISIS-Kämpfer und religiöse Fanatiker darstellen. Sie alle finden im Schutz des Asylrechts Zuflucht in Deutschland.

Für die Aussage, dass “sie alle”, diese selbsternannten Selbstmord-Attentäter, ISIS-Kämpfer und religiösen Fanatiker, “im Schutz des Asylrechts Zuflucht in Deutschland” finden, hat “Bild” keinen einzigen Beleg.

Im Gegenteil: In einem der sechs Fälle, die das “Bild”-Autorenteam heute im Blatt präsentiert, klingt es stark nach Ablehnung des Asylantrags:

Ausriss Bild-Zeitung - Aktenzeichen 6921XXX - Bombendrohung - Vorgestern nach meiner Anhörung (Minderjähriger, straffällig) hat mir die Dolmetscherin berichtet, der Antragssteller habe dreimal gesagt, dass er mir, der Entscheiderin, eine reinhauen will. Und dass er auch eine Bombe legen könnte. Meine Entscheidungstendenz geht dahin, dass er eine Vollablehnung bekommen wird.

Bei den anderen fünf Fällen ist die Faktenlage noch dünner:

BILD dokumentiert erneut skandalöse Fälle. Und wieder will das Flüchtlingsamt nicht sagen, was aus diesen Menschen wurde und wo sie bei uns leben.

Interessant: Für “Bild” ist es gar keine Frage mehr, ob diese Menschen noch in Deutschland sind, sondern wo. Dabei müsste erstmal das Ob geklärt werden.

Damit könnte man der Leserschaft aber natürlich nicht so viel Angst machen:

Auch in Deutschland könnte von vielen Asylbewerbern offenbar noch große Gefahr ausgehen. Das zeigen BAMF-Dokumente, die BILD vorliegen.

Die “BAMF-Dokumente, die BILD vorliegen” zeigen erstmal nur, dass sechs Personen Drohungen bei ihren Anhörungen ausgesprochen haben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es kann durchaus sein, dass alle sechs längst nicht mehr in Deutschland sind.

Hitzacker: Polizei-Nachplapperei und Steineschmeißer aus dem Archiv

Schaut man sich dieses Bild an …

Screenshot eines Tweets der Welt - Niedersachsen: 60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten - dazu ein Foto von sieben Vermummten, die Steine und einen Baumstamm werfen
(“Welt”-Tweet)

… oder dieses …

Screenshot shz.de - Innenminister Pistorius entsetzt über Aufmarsch von Vermummten - dazu ein Foto mit vielen Vermummten, im Hintergrund eine auf dem Boden liegende Mülltonne
(shz.de)

… oder dieses …

Screenshot Politically Incorrect - Hitzacker: Linke vermummte Terrorgruppe bedroht Polizistenfamilie - dazu ein Foto eines Steine werfenden Vermummten
(“Politically Incorrect”)

… könnte man denken, dass am vergangenen Freitag vermummte Linke und Autonome und Antifa-Aktivisten in Hitzacker Steine geschmissen und Bäume durch die Gegend geworfen, Mülltonnen umgetreten und Randale gemacht haben. Nun ist nicht ganz klar, was in dem Ort in Niedersachsen vor knapp einer Woche genau passiert ist — es steht Aussage (der Polizei) gegen Aussage (der Aktivisten). Aber dennoch ist recht sicher, dass es solche Szenen, wie sie auf den Fotos von Welt.de, shz.de und “Politically Incorrect” zu sehen sind, in Hitzacker nicht gegeben hat. Dennoch verwenden die drei Redaktionen derartige Symbolfotos.

Was ist bislang bekannt? Am frühen Freitagabend ist eine Gruppe linker Aktivisten zum privaten Wohnhaus eines Polizisten gezogen, um dort gegen dessen Arbeits- und Vorgehensweise zu demonstrieren. Es gibt verschiedene Angaben, wie viele Personen es genau waren: wohl irgendwas zwischen 55 und 80. Einige waren vermummt, laut Demo-Teilnehmern rund ein Viertel von ihnen. Am Ende gab es einen Polizeikessel, mehrere Festnahmen und verletzte Demonstranten. Was dazwischen geschah — da gehen die Versionen sehr weit auseinander: Die Polizei spricht in einer Pressemitteilung, die sie noch in der Nacht zu Samstag veröffentlichte, von einer “neuen Qualität der Gewalt” seitens der Aktivisten. Diese wiederum beklagen in einer Pressemitteilung einen “brutalen Polizeiübergriff” während ihres Rückzugs, den sich nach einer guten halben Stunde angetreten seien (auf einen Link verzichten wir, da in der Mitteilung der komplette Name des Polizeibeamten genannt wird). Einig sind sich beide Seiten, dass die Demonstranten Fahnen und Banner der kurdischen YPG am Carport des Beamten befestigt (wohl eine Revanche für eine Polizeiaktion im Februar) und vor dem Haus gesungen haben. Während die Polizei allerdings von “lautstarker Stimmungsmache” spricht, nennen es die Aktivisten “fröhliches” Singen.

Kurzum: Auch eine Woche später lässt sich von außen nicht exakt beurteilen, was vergangenen Freitag in Hitzacker passiert ist. Dennoch haben sich viele Redaktion schon sehr früh festgelegt — und dabei fast ausschließlich die Version der Beamten verbreitet. “60 Vermummte stürmen Grundstück eines Polizisten”, titelt etwa Bild.de, obwohl von “stürmen” und “60 Vermummten” nicht mal die Polizei spricht. Welt.de schreibt, dass “rund 60 zum überwiegenden Teil vermummte Personen das Grundstück und private Wohnhaus eines Polizisten im niedersächsischen Hitzacker gestürmt” hätten.

Die Gegenseite kam in den ersten Tagen — und kommt teilweise bis heute — nicht zu Wort, die Angaben der Polizei wurden nicht hinterfragt. Dabei gibt es durchaus Punkte in der Pressemitteilung, die fragwürdig erscheinen: Was meinen die Beamten beispielsweise mit der Aussage, es handele sich um eine “neue Qualität der Gewalt”? Diese Behauptung wurde von vielen Medien kommentarlos zitiert, sicher auch, weil sie verkaufs- und klickträchtig klingt.

Natürlich heißt das alles nicht, dass die Aktion der Aktivisten, das Aufsuchen eines privaten Wohnhauses mit mehreren Dutzend Personen, nicht kritikwürdig ist. Manche von ihnen haben nach eigener Angabe die Frau und Kinder des Polizisten auch schon um Entschuldigung gebeten. Und natürlich heißt das auch nicht, dass die Version der Polizei auf keinen Fall stimmen kann. Aber es reicht für Redaktionen einfach nicht, nur auf Grundlage einer Polizeimeldung zu berichten, erst recht nicht, wenn die Polizei nicht mehr nur neutrale Behörde ist, sondern wie in Hitzacker auch Beschuldigter und Akteur. Das hat vor Kurzem erst ein Beispiel aus Hessen gezeigt. Gleiches gilt selbstverständlich für die Erzählung der Aktivisten: Das 2:10 Minuten lange Video zum Beispiel mit dem Titel “Hitzacker 18.05.2018 — Was wirklich geschah”, in dem das “Medienkollektiv Wendland” das friedliche Singen zeigt, beweist erstmal nur, was in den im Video zu sehenden Szenen “wirklich geschah” (auf einen Link verzichten wir, da in dem Video der Name der Straße, in der der Polizist wohnt, sowie dessen Haus gezeigt werden).

Mit den eingangs gezeigten Fotos gehen manche Redaktionen dann noch einen Schritt weiter: Sie plappern nicht nur willfährig die Pressemitteilung der Polizei nach, sondern bebildern das Ganze auch noch passend. In diesem Fall und bei der derzeitigen Informationslage ist ein solches Symbolbild dann nicht mehr nur Symbolbild, sondern eine gewagte Festlegung: Wenn nicht genau so, dann war es jedenfalls so ähnlich.

Es ist etwas erschreckend, dass wir Redaktionen, die eigentlich ernst genommen werden wollen (hier: “Welt” und shz.de), in diesem Fall problemlos in eine Reihe stellen können mit den Hetzern von “Politically Incorrect”, von denen man keine sauberere Arbeit erwartet. Und es ist noch erschreckender, dass von diesen drei Portalen lediglich “Politically Incorrect” das verwendete Foto überhaupt als “Symbolbild” deklariert hat. Im “Welt”-Tweet sowie im Artikel bei shz.de fehlt ein solcher Hinweis. Twitter-Follower beziehungsweise Leserinnen und Leser könnten ohne Weiteres denken, dass die Aufnahmen die Geschehnisse in Hitzacker zeigen, vor allem in Kombination mit dem Text im “Welt”-Tweet respektive der Bildunterschrift bei shz.de (“60 teils vermummte Personen haben in Hitzacker das Privatgelände eines Polizeibeamten gestürmt”). Dabei ist auf dem Foto im Tweet der “Welt”-Redaktion etwa ein Anti-Atom-Protest im November 2011 zu sehen.

Andere Redaktionen haben sich ebenfalls für Symbolbilder entschieden. Die mögen etwas zurückhaltender sein, die Wahrnehmung drücken aber auch sie in Richtung “vermummter Mob”:

Screenshot RTL.de - Hitzacker: Vermummte bedrohen Familie eines Polizisten - dazu ein Foto mehrere Vermummter bei einem Aufmarsch
(RTL.de)

Screenshot Augsburger Allgemeine - Vermummte aus der linken Szene belagern Wohnhaus eines Polizisten - dazu ein Foto mehrere Vermummter bei einem Aufmarsch
(Augsburger-Allgemeine.de)

Screenshot Focus Online - Kritik an Wohnhaus-Belagerung reißt nicht ab - dazu ein Foto mehrere Vermummter bei einem Aufmarsch
(“Focus Online”)

Screenshot Deutschlandfunk - Linke Gruppe bedrängt Polizistenfamilie - dazu ein Foto eines Vermummten bei einem Aufmarsch
(“Deutschlandfunk”)

Screenshot Deutschlandfunk - Dutzende Linke belagern das Haus eines Polizisten - dazu ein Foto eines Vermummten bei einem Aufmarsch
(“Bento”)

Dazu auch:

Mit Dank an Michael L. und Katrin für die Hinweise!

Datenschutz-Karikatur, Umfrage als Stimmungsmacher, Klötzchengrafik

1. Rant: Warum die DSGVO eine Datenschutz-Karikatur ist
(t3n.de, Enno Park)
Enno Park hat sich in einem lesenswerten und gut begründeten Rant seinen Frust mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Seele geschrieben. Diese bürde zahllosen Menschen umfangreiche bürokratische Pflichten auf und schaffe Rechtsunsicherheit. Und er schlägt einen großen Bogen zum Staat, der sich zahllose Ausnahmen im Datenschutz gegönnt und ein Überwachungsgesetz nach dem anderen eingeführt hätte: „Angesichts dessen, was die Verfassungsrichter einst bezwecken wollten, ist das heutige Datenschutzrecht mit seiner für zahllose Menschen überbordenden Bürokratie eine traurige Karikatur.“

2. Die Bundesregierung sieht keinen Rechtsextremismus bei Reconquista Germanica – wir schon
(motherboard.vice.com, Anna Biselli)
Die rechtsextremen Mitglieder der „Reconquista Germanica” betreiben rassistische Hetze im Netz und verabreden sich zu Online-Angriffen auf politische Gegner. Nun hat sich auch die Bundesregierung zu der Gruppierung geäußert. Der Befund der Regierung: Die Gruppe werde zwar “von Personen des rechtsextremistischen Spektrums genutzt“, aber „es mangele an “tatsächlichen Erkenntnissen über rechtsextremistische Bestrebungen”. „Motherboard“ sieht das anders: Man verfüge über Screenshots und Chatverläufe, die solche “rechtsextremistischen Bestrebungen” durchaus nahelegen würden.

3. “Ich fühle mich schuldig”
(zeit.de, Leonie Seifert & Björn Stephan)
Mehrere Frauen werfen dem WDR-Filmchef Gebhard Henke sexuelle Belästigung vor, darunter auch die Autorin Charlotte Roche. Die „Zeit“ hat mit Roche gesprochen, unter anderem auch über die Frage, warum sie sich nicht gewehrt und warum sie bislang geschwiegen habe. Lesenswert auch für all diejenigen, die meinen, mit derlei Fragen Opfer pauschal abqualifizieren zu müssen.

4. Was gilt in der Fotografie nach dem 25.05.2018?
(djv.de, Benno H.-Pöppelmann)
Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und viele Fotografen sind verunsichert wegen der neu eintretenden Regelungen. Der Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbands DJV hat sich um Erklärungen bemüht. Nicht unbedingt als entspannte Gutgemacht-Lektüre zu empfehlen, aber das ist dem spröden Thema geschuldet.
Und noch ein Lesehinweis: Stayfriends darf Fotos nicht automatisch weitergeben (spiegel.de): Viele Mitglieder des Schulfreunde-Portals „Stayfriends“ (nach eigenen Angaben 20 Millionen Nutzer) haben ihre Profile mit Bildern versehen, die bei einer Google-Suche auch Nichtmitgliedern angezeigt wurden. Dagegen haben nun Verbraucherschützer geklagt und Recht bekommen.

5. Eine Umfrage, die nichts aussagt, aber Stimmung macht
(stefan-fries.com)
Der Journalist Stefan Fries ist mal wieder über eine Umfrage gestolpert, die mit einseitigen Vorbemerkungen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis nimmt. Eingeleitet von verschiedenen Argumenten gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird dort gefragt: „Wie viel würden Sie monatlich pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, wenn Sie selbst entscheiden könnten?“ Wenig überraschend das Abstimmungsergebnis: Mehr als 40 Prozent der derart Befragten wollten „nichts“ bezahlen…

6. Klötzchengrafik, knapp und präzise
(deutschlandfunk.de, Jan Schilling, Audio, 5:08 Minuten)
Man mag es nicht glauben, aber noch immer nutzen Millionen Menschen den Videotext. Jan Schilling erklärt im „Deutschlandfunk“, woran das liegt und wie bei der „ARD“ gevideotextet wird.

Böhmermanns Listen, Angstmacher, Nein zu Hatespeech(Vortrag)

1. Böhmermanns “Reconquista Internet” und die Folgen
(radioeins.de, Stefan Niggemeier)
“Reconquista Internet” heißt Jan Böhmermanns neue Aktion, mit der er dem Online-Hass nach eigenen Angaben “Liebe und Vernunft” entgegensetzen will. Dazu hat er zwei Listen mit fast 1.500 angeblich rechten Trolls veröffentlicht, was kritische Nachfragen aufwirft. Nicht nur bei Personen wie der FDP-Generalsekretärin Nicola Beer und dem „Zeit“-Kolumnist Jochen Bittner, sondern auch bei Medienkritiker Stefan Niggemeier.

2. Wir sollten wissen, dass wir Angst haben sollen.
(frank-stauss.de)
Der Politologe und Wahlkampfkampagnen-Manager Frank Stauss schreibt über das große Geschäft mit der Angst: „Wir sollen Angst haben, weil es ein sehr großes Business ist. Für Parteien, für Konzerne, für die Klickraten in Redaktionen, für die Titelseiten von Tageszeitungen, für die Einschaltquoten von Talkshows, für den Verkauf von Sicherheits- und Selbstschutztechniken, für Werbetreibende und viele andere. Wir werden instrumentalisiert und manipuliert, um mehr Angst zu haben, nicht weniger.“

3. A!291 – Re:watch
(aufwachen-podcast.de, Stefan Schulz & Hans Jessen)
Auf der Republica in Berlin diskutierten der „Monitor“-Chef Georg Restle, die „ZDF“-Moderatorin Dunja Hayali, die Autorin und Journalistin Silke Burmester und der Leiter von „ARD-aktuell“, Kai Gniffke über Journalismus im Netz (Videomitschnitt, 57 Minuten). Dabei ging es durchaus kontrovers zu.

Im Aufwachen-Podcast haben die Medienprofis Stefan Schulz („Redaktionsschluss: Die Zeit nach der Zeitung“) und Hans Jessen (langjähriger Reporter für „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ und Chef vom Dienst des „Berichts aus Berlin“) den Talk in seine Bestandteile zerlegt und analysiert (startet ab Minute 22:43).

4. “Eigentlich ist es ganz einfach: Schwulsein ist nicht witzig”
(t-online.de, Ron Schlesinger)
Der Autor Johannes Kram attackiert in seinem neuen Buch die “schrecklich nette Homophobie in der Gesellschaft“. Dass Deutschland ein homophobes Land sei, könne man „etwa daran sehen, dass nur ein Drittel aller Lesben und Schwulen offen im Job zu ihrer sexuellen Identität steht, dass “schwule Sau” das beliebteste Schimpfwort an deutschen Schulen ist, und dass TV-Komiker wie Dieter Nuhr immer noch Schwuchtelwitze aus den 50er-Jahren reißen und denken, dass sei deshalb nicht homophob, weil sie ja für die Ehe für alle sind.“

5. Alice Weidel: «Unser ambitioniertes Fernziel ist es, dass die Deutschen irgendwann AfD und nicht ARD schauen.»
(nzz.ch, Benedict Neff)
„Ich wollte von dem Besten lernen“, sagt die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel und deshalb habe sie sich wegen der Gründung eines eigenen AfD-Newrooms mit Steve Bannon getroffen, dem mittlerweile von Donald Trump geschassten Chefstrategen und berühmt-berüchtigten, ehemaligen „Breitbart“-Macher.

6. Kannste Dir nicht ausdenken: Facebook hat die Bewerbung meines Anti-Hatespeech-Vortrags von der #rp18 abgelehnt – weil er Hatespeech enthält.
(facebook.com, Richard Gutjahr)
Standing Ovations gab es für den eindrucksvollen republica-Vortrag (Nach Nizza und München – Anatomie eines Shit-Tsunamis) von Richard Gutjahr und seinen Anwalt Markus Kompa, in denen es um Gutjahrs Kampf gegen ihn verfolgende Verschwörungstheoretiker ging. Google und Facebook machten es ihm nicht gerade leicht, sich gegen Hetze und Mordaufrufe zur Wehr zu setzen. Nun erlebt die Geschichte eine weitere unschöne Pointe: Facebook lehnt die Werbeschaltung für den Videomitschnitt des Vortrags ab. Gutjahr dazu: „Der Vortrag enthält Beispiele von Hass-Bildern und -Videos, die seit fast 2 Jahren über mich und meine Familie via Facebook verbreitet werden und die trotz mehrfacher Meldung stets den Community-Richtlinien entsprochen haben.“

Verlegergeschenk, Möchtegern-Gonzo, Promille-Schreiber

1. Verleger bekommen Hilfe vom Staat
(taz.de, Anne Fromm)
Die Große Koalition will die Sozialabgaben für Zeitungszusteller senken, „zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen“. Das Steuergeschenk an die Verlage muss jedoch finanziert werden und das führt zur Frage: Wer zahlt die Zeche? Der Steuerzahler oder gar die Zeitungsboten selbst? Und was ist generell von der Idee zu halten?

2. Gemeinsame Plattform von ARD und Verlagen
(deutschlandfunk.de, Daniel Bouhs)
Der BR-Intendant und aktuelle ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm denkt über eine gemeinsame Plattform mit Inhalten von Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen nach. Das Ziel: Sich mit dieser Art “Super-Mediathek” von YouTube, Facebook und Co. zu emanzipieren. Zeitungsverlegerchef Döpfner, sonst im Dauertwist mit den Öffentlich-Rechtlichen, gefällt die Idee. Das Projekt ist jedoch sehr ambitioniert, um es zurückhaltend zu formulieren und weist zahlreiche Schwierigkeiten auf. Einige davon hat der Journalist Martin Hoffmann in einem Twitter-Thread zusammengefasst.



3. Faktencheck: Die vom „Rheinneckarblog“ erfundene Terror-Story ist kein „Gonzo-Journalismus“
(correctiv.org, Caroline Schmüser)
Der „Rheinneckarblog“ meldete am Wochenende einen „massiven Terroranschlag in Mannheim“. Rund 50 Angreifer hätten mit Macheten und anderen Messern verschiedene Feste in der Stadt gestürmt, und für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ gesorgt. Später stellte sich heraus: Die Geschichte war frei erfunden. Der Verdacht liegt nahe, um zahlende Abonnenten zugewinnen, denn Seitenbetreiber Prothmann hatte an strategischer Stelle eine Paywall eingerichtet. Prothmann gibt als Rechtfertigung für die Aktion an, es habe sich um „Gonzo-Journalismus“ gehandelt. „Correctiv“-Autorin Caroline Schmuser erklärt, warum dies keineswegs der Fall ist.

4. Radikal und islamfeindlich
(faktenfinder.tagesschau.de, Sylvia Stöber)
Donald Trump hat sich als neuen Nationalen Sicherheitsberater einen berühmt-berüchtigten Falken in die Regierung geholt. Der erzkonservative Militarist John R. Bolton befürwortete nicht nur den Irak-Krieg, er ist auch gegen das Iran-Abkommen und unter Umständen für einen Präventivschlag gegen Nordkorea. Und er leitet einen Think Tank, der unter anderem Desinformation über Deutschland verbreitet. Sylvia Stöber dröselt die Verbindungen und Verwicklungen des neuen Sicherheitsberaters auf.

5. AfD im Bundestag: Mehr als jeder dritte Abgeordnete offenbar in Facebook-Gruppen mit rassistischer Hetze
(motherboard.vice.com, Sebastian Meineck)
Nach einer „Motherboard“-Analyse sind offenbar mehr als ein Drittel aller AfD-Bundestagsabgeordneten Mitglied rassistischer Hetzgruppen auf Facebook. Sebastian Meineck hat sich in die braunen Ecken des Netzwerks begeben und Partei und Abgeordnete mit ihren Mitgliedschaften konfrontiert.
 Weiterer Lesetipp: Wie aus Falschnachrichten Fake-News werden (golem.de, Friedhelm Greis) über die Taktik von Rechtspopulisten, schlecht recherchierte Meldungen klassischer Medien für sich auszunutzen.

6. “Krone”-Kolumnist Jeannée muss sich “Sudelfeder” nennen lassen
(diepresse.com)
Der österreichische Boulevardjournalist Michael Jeannée teilt in seinen Kolumnen gerne aus, kann aber augenscheinlich nicht viel einstecken. Wegen der Bezeichnungen „Sudelfeder“ und “Promille-Schreiber” zog er vors Gericht. Dies urteilte: Die erste Zuschreibung ist erlaubt, die zweite nicht, da kein “ausreichendes Tatsachensubstrat“. Die Prozessbeteiligten haben Rechtsmittel eingelegt: Nun darf sich das Wiener Oberlandesgericht mit Sudelfeder und Promille-Schreiber befassen.

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