Vor dem Bonner Landgericht begann gestern der Prozess gegen eine 16-jährige Schülerin, die im Juni einen Amoklauf an ihrem Gymnasium im nahe gelegenen Sankt Augustin verüben wollte, aber in letzter Minute gestoppt wurde.
Die “Westdeutsche Zeitung” begann ihre Prozess-Berichterstattung, für die gleich zwei Autoren verantwortlich zeichnen, mit einem überraschenden Satz:
Überraschend ist daran weniger, dass 16-jährige Blondinen nicht unbedingt dem “Täterprofil eines Amokläufers” entsprechen (das sind ja immer nur verpickelte Jungs, die den ganzen Tag Computer spielen und Pornos gucken), sondern dass die Angeklagte gar nicht blond ist.
Die “Blondine”, von der die “Westdeutsche Zeitung” schreibt, ist nämlich gar nicht die mutmaßliche Täterin, sondern das Opfer. Sie hatte die Angeklagte bei deren Vorbereitungen überrascht und war von ihr schwer verletzt worden.
Weil der Prozess unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet (ein Vorgang, den ein Gerichtssprecher im Hinblick auf das Alter der mutmaßlichen Täterin als “zwingend” bezeichnete), gibt es keine aktuellen Fotos der Angeklagten. Dass dpa deshalb nur Fotos des leeren Gerichtssaals und der anonymisierten Zeugin im Angebot hatte, schien manchen Redaktionen allerdings nicht aufzufallen.
So untertitelte die “Westdeutsche Zeitung” – passend zu ihrem Einleitungssatz – ein Foto der Zeugin wie folgt:
Auch “Welt Online” vergriff sich böse beim Versuch, eine Bildunterschrift für ein Foto des Opfers zu finden:
Auch wenn beide Fotos von dpa stammen: An der Deutschen Presseagentur hat’s nicht gelegen — die hat uns gegenüber bestätigt, dass alle Bildbeschreibungen unmissverständlich mit der Formulierung “Anna P. (…) am Dienstag (27.10.2009) im Landgericht in Bonn – sie hatte die Amokläuferin auf der Toilette überrascht.” beginnen.
Sowohl bei wz-newsline.de als auch bei welt.de wiesen alsbald mehrere Kommentatoren auf die dümmstmögliche Verwechslung hin, doch in beiden Fällen dauerte es länger, bis die Fotos entfernt wurden.
Immerhin erklärten beide Onlinemedien in den Kommentaren, dass sie einen Fehler gemacht hatten, und entschuldigten sich dafür. (Dass bei der “Westdeutschen Zeitung” auch der Artikelanfang zunächst ganz anders ausgesehen hatte und klammheimlich korrigiert worden war, erwähnte die dortige Redaktion allerdings nicht.)
Der erste Hinweis auf das falsche Foto wurde bei “Welt Online” gestern Abend um 17:56 Uhr gegeben, eine halbe Stunde, nachdem der Artikel online gegangen war.
Heute gegen 12:20 Uhr wurde der Fehler korrigiert — wie es sich für ein Onlinemedium gehört nach einem telefonischen Hinweis:
Halten Sie sich fest: “Bild” hat sich nach einer Presserats-Beschwerde von uns bei seinem Opfer entschuldigt und öffentlich zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Und wir hatten gedacht, dass “Bild” uns nach fünfeinhalb Jahren BILDblog nicht mehr schocken könnte.
Es geht um den Fall eines Mannes, den “Bild”-Leipzig im Dezember 2008 kurzerhand zum “Kinderschänder” erklärte. “Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing” stand über dem Artikel. “Die Thea” war groß abgebildet, der “Sexstrolch” nur notdürftig unkenntlich gemacht. “Bild”-Redakteurin Angela Wittig stellte die Vorwürfe des Mädchens als erwiesen und den Verdächtigten als überführt dar.
Als sich im Prozess herausstellte, dass es Grund gibt, an den Aussagen des vermeintlichen Opfers und weiterer Belastungzeugen zu zweifeln, stand nichts davon in “Bild”. Das Amtsgericht Leipzig schätzte “die Thea” in seinem Urteil schließlich als “völlig unglaubwürdig” ein und sprach den Angeklagten von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei. “Bild” berichtete — nicht.
Im Mai 2009 beschwerten wir uns beim Presserat und baten ihn, “Bild” wegen Verstoßes gegen die Ziffer 13 zu rügen. Richtlinie 13.1 verbietet eine “Vorverurteilung” von Angeklagten; Richtlinie 13.2 stellt fest: “Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten (…).”
Der Presserat nahm die Sache an und leitete sie, wie üblich, mit der Bitte um eine Stellungnahme an “Bild” weiter. Daraufhin passierte das Unvorstellbare: Die Rechtsabteilung von Springer machte die Redaktion auf das “Problem” des von uns monierten Beitrags aufmerksam. Die habe sich daraufhin umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung gesetzt und sich schriftlich für für die Berichterstattung und alle ihm daraus entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Diese Entschuldigung machte “Bild” auch öffentlich — in Rahmen eines großen Artikels, der am 15. August 2009 in “Bild”-Leipzig erschien und mit Einwilligung und Unterstützung des zu Unrecht Beschuldigten entstanden sein soll:
Der Albtraum meines Lebens
Eine Mädchen-Clique zeigte Frank M[…] (47) als Kinderschänder an. Zwei Jahre lang kämpfte er um seine Ehre. Dann sprach ihn das Gericht endlich frei
Von TH. LIEBENBERG
Leipzig – Am Donnerstag wurde in Eilenburg die vergewaltigte und getötete Corinna (9) zu Grabe getragen. Kommenden Montag beginnt am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den Mörder der kleinen Michelle (8); und erst vor einer Woche machte ein Kinderschänder bundesweit Schlagzeilen, der kleine Jungs in seine Wohnung lockte, missbrauchte und widerliche Kinderpornos ins Internet stellte.
Nachrichten, die wütend machen. Frank M[…] (47) kennt diese Wut besser als viele andere. Er hat sie selbst zu spüren bekommen, über zwei Jahre lang. Der 1-Euro-Jobber aus Gohlis wurde von einer Mädchen-Clique denunziert, von der Polizei abgeholt, schließlich vor Gericht gestellt.
“Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern”, stand in der Anklage, “Mädchen überführte Fummler”, schrieb BILD. Zu Unrecht.
AM ENDE WURDE ER FREIGESPROCHEN. UNSCHULDIG IN ALLEN ANKLAGEPUNKTEN.
“Bild” schilderte, wie sich das Leben des Mannes durch die falschen Anschuldigungen der Mädchen verändert hatte, und ließ ihn ausführlich zu Wort kommen. Der Artikel endete so:
Im Dezember 2008 begann endlich der Prozess. im Januar 2009 fiel das Urteil. “Am Morgen meines Geburtstags erfuhr ich, dass ich freigesprochen wurde”, sagt Frank M[…].
Er hat seinen Sieg ganz allein gefeiert. Mit einer Flasche Pfefferminzlikör.
Warum die “Bild”-Zeitung nach diesem Freispruch noch über acht Monate brauchte, um ihre falsche und vorverurteilende Darstellung zu korrigieren, erklärte sie ihren Lesern nicht. Und angesichts der großen Zahl von BILDblog-Lesern in der “Bild”-Redaktion und bei Springer ist die Frage unbeantwortet, warum “Bild” — wenn es sich bei der öffentlichen Vernichtung des Mannes nur um ein Versehen handelte — sich nicht spätestens nach unserem Eintrag im Februar daran machte, seinen Ruf wieder herzustellen.
Aber immerhin hat sie es nach der Intervention des Presserates getan, und insofern ist auch dessen Entscheidung nachvollziehbar, unsere Beschwerde zwar für “begründet” zu halten, aber aufgrund der Reaktion von einer Maßnahme gegen “Bild” abzusehen.
2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:
Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Eine Auswahl:
Tote Kinder ohne Rechte?
“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:
Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.
Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.
Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.
Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.
Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.
Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild
Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.
Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.
Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”
Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund
Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:
Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.
Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?
Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.
Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie
Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:
Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.
Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.
Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:
Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.
Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.
“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.
Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.
Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:
die Zeitschrift “Das neue Blatt”, weil sie eine detaillierte Schilderung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne jegliche Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte.
die “Schwäbische Zeitung”, weil sie in der Berichterstattung über einen Streit innerhalb der Familie des Ortsvorstehers eines kleinen Ortes über den Gesundheitszustand der Schwester des Ortsvorstehers spekuliert hatte, woran nach Ansicht des Presserats kein öffentliches Interesse bestand.
die Fernsehbeilage “Prisma”, die mal wieder Schleichwerbung für medizinische Präparate in einem Artikel versteckt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat der “Bild”-Zeitung untersagt, einen der beiden Täter zu zeigen, die Ende 2007 als “U-Bahn-Schläger” von München bekannt wurden. Das Blatt hatte in seiner Berichterstattung über den Fall und den Prozess immer wieder, teilweise groß auf der Titelseite, die Täter gezeigt. Einer der beiden, der zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war, hat dagegen erfolgreich auf Unterlassung geklagt.
Er müsse zwar die Berichterstattung hinnehmen, nicht aber die Veröffentlichung seines Bildes, weil eine spätere Resozialisierung dadurch fast unmöglich gemacht werde. Die Freiheit der Berichterstattung müsse hier hinter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers in den Hintergrund treten — das habe “Bild” durch die Veröffentlichung verletzt.
Der besondere gesetzliche Schutz jugendlicher Straftäter entfalle auch nicht, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits volljährig ist. Daher sei eine Bildberichterstattung über die Straftat eines Jugendlichen unzulässig, urteilten die Richter (7 U 36/09, 7 U 37/09).
Man kennt das von Kindern, wenn sie sich hinstellen und mit “Komm doch! Komm doch!”-Rufen provozieren — entweder weil sie sich in Sicherheit fühlen oder auch aus reiner Lust, es einmal drauf ankommen zu lassen, was in die Fresse zu bekommen.
Ungefähr in einer solchen Stimmung müssen sie in der vergangenen Woche bei “Bild” gewesen sein, als sie sich entschieden, als Teil einer rekordverdächtig dummen Serie des “Bild”-Außerirdischen-Beauftragten Attila Albert über Ufos und anderen Mystery-Quatsch den Anwalt Johannes Eisenberg zu zeigen und als “Alien” zu bezeichnen:
(Genau dieselbe Witz-Idee hatte “Bild” schon einmal im Frühling 2005; damals präsentierte das Blatt ebenfalls unter der Überschrift “Sind die Aliens schon unter uns?” Daniel Küblböck, Djamila Rowe, Michael Jackson, Reiner Calmund, Prinz Charles, Tatjana Gsell und Susan Stahnke als Indizien für außerirdisches Leben auf der Erde. Aber das nur am Rande.)
Jedenfalls kann es niemanden bei “Bild” überrascht haben, dass Eisenberg juristisch gegen die Veröffentlichung seines Fotos und Beschreibung als “Alien” vorgeht. Den Anwalt und die Zeitung verbindet eine lange Geschichte. Eisenberg hat viele Politiker, Prominente und Nicht-Prominente, die sich gegen falsche oder unzulässige “Bild”-Berichte wehrten, vertreten. Er verteidigte auch die “taz”, als “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann Schmerzensgeld für eine Satire über eine (erfundene) missglückte Penis-Verlängerungs-Operation forderte. Vor allem aber ließ er “Bild” schon einmal gerichtlich untersagen, sein Foto zu zeigen, und erstritt ein “empfindliches Schmerzensgeld”.
Eisenberg hatte 1998 einen libanesischen Straftäter, dessen Fall in Berlin Aufsehen erregte, presserechtlich vertreten und u.a. mehrere Gegendarstellungen von “Bild” gefordert. Die Zeitung reagierte darauf demonstrativ mit der Veröffentlichung von Eisenbergs Foto und suggerierte, dass er mit seinem Mandanten sympathisiere. Das Landgericht Berlin sah darin eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: “Bild” habe Eisenbergs Recht am eigenen Bild “mit besonderer Hartnäckigkeit verletzt”, und zwar “in der Absicht, den Kläger davon abzuhalten, für seinen Mandanten A. Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, obwohl ihre Angriffe auf Herrn A. äußerst scharf und teilweise unter Behauptung falscher Tatsachen geführt wurden.” Eisenberg habe nach der Veröffentlichung Morddrohungen erhalten, die “nur mit der Berichterstattung der Beklagten über den Kläger erklärt werden” könnten, so das Gericht.
Das ist über zehn Jahre her, aber vielleicht nicht ganz unwesentlich, um zu beurteilen, was es bedeutet, wenn “Bild” ein Foto von Johannes Eisenberg zeigt und behauptet, er sei ein “Alien”, das sich als “Anwalt tarnt” und “gegen investigative Medien kämpft”.
PS: Die Provokation des von ihr verhassten Berliner Anwaltes findet sich exklusiv in der Berlin-Brandenburger Ausgabe von “Bild”. Überregional nimmt Dirk Bach seinen Platz in der, äh, satirischen Aufzählung ein (siehe Ausriss links).
Der Online-Ableger der Illustrierten “Stern” präsentiert die Opfer der im Atlantik abgestürzten Air-France-Maschine in einer großen Bildergalerie. Unter dem ersten Foto heißt es:
Doch das ist nicht das ganze Zitat von der DLRG-Seite. Das ganze Zitat geht so:
Aus irgendwelchen Gründen fand stern.de das mit der Bitte an die Medien um Zurückhaltung nicht so zitierwürdig. Womöglich hätte der Satz am Anfang dieser Bildergalerie auch nur ungewollt ironisch gewirkt.
Um einige der Opfer zeigen zu können, hat sich stern.de — wie andere Medien auch — offenkundig einfach auf den Internetseiten von Arbeitgebern oder Vereinen bedient. Man hört das ja auch immer wieder in den Medien, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem auch das Urheberrecht dauernd verletzt werde.
Das RTL-Elendsmagazin “Explosiv” hat sich beim Ausschlachten der Tragödie gestern auch auf die Expertise einer Frau gestützt, die auf die nötigen Grenzüberschreitungen quasi spezialisiert ist: Inken Ramelow, deren Arbeit das NDR-Medienmagazin “Zapp” vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet hat.
Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten wir uns bei “RTL aktuell” erkundigt, wie der Sender unter Chefredakteur Peter Kloeppel grundsätzlich mit den Fotos von Betroffenen in Unglücks- oder Verbrechensfällen umgeht. Wir fragten zum Beispiel:
“Ist nach Ansicht des Senders eine Einwilligung des Urhebers nicht notwendig, wenn man sich die Fotos einfach im Internet besorgen kann? Muss jeder, der sein Bild bei StudiVZ oder anderen Angeboten einstellt, damit rechnen, es in einer RTL-Nachrichtensendung wiederzufinden? Oder bemüht sich RTL auch in solchen Fällen in der Regel um eine Einwilligung?”
Die Antwort des Senders lautete:
“Die Redaktion möchte keine Stellungnahme zu redaktionellen Abläufen abgeben.”
Das ist ziemlich genau dieselbe Antwort, die der “Stern” auf ganz ähnliche Fragen des Magazins “Panorama” gab:
“Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft.”
Von der “Bild”-Zeitung (die in einem Verlag erscheint, dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ironischerweise gerade für eine Verschärfung des Urheberrechtes im Internet kämpft) würden wir natürlich im Zweifel nicht einmal diese Antwort bekommen. Sie scheint sich gestern bei der Aufmachung des Themas in ihrem Online-Angebot vorgenommen zu haben, ein lehrbuchhaftes Beispiel dafür zu produzieren, was der Pressekodex meint, wenn er er von einer “unangemessen sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid” spricht:
(Unkenntlichmachung, natürlich, von uns.)
Mit Dank an Heiko J. und viele andere sowie Peer S. und DWDL.
Es hat etwas von Trotz, wenn die “Bild”-Zeitung heute den Fall der Sängerin, der vorgeworfen wird, vor mehreren Jahren einen Mann mit HIV infiziert zu haben, noch einmal auf die Titelseite nimmt. Denn nichts von dem, was dort steht, ist neu.
Aber die Sängerin hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es “Bild” verbietet, weiter über den Fall zu berichten, und “Bild” hat sich entschlossen, diese einstweilige Verfügung demonstrativ zu ignorieren.
Die Zeitung hat kein Recht dazu — trotz des Widerspruchs, den sie gegen die Entscheidung eingelegt hat. Wenn das Verbot der Berichterstattung auf Dauer aufrechterhalten bleibt, muss “Bild” für diesen hartnäckigen Rechtsverstoß erhebliche Summen zahlen. Er kann auch dazu führen, dass der Sängerin ein höheres Schmerzensgeld von “Bild” zusteht.
Sollte eine spätere Instanz allerdings entscheiden, dass “Bild” über den Fall so berichten durfte, obwohl er die Intimsphäre der Sängerin betrifft, bliebe dieser Verstoß gegen die einstweilige Verfügung folgenlos. “Bild” erhöht also das mit seiner Berichterstattung verbundene eigene Risiko.
Die Entscheidung des Landgerichts nennt “Bild” heute einen “Irrsinn” und einen “Justiz-Skandal”. Die erfolgreiche Sängerin sei “Vorbild für Millionen deutsche Jugendliche”: “Wenn ausgerechnet solch ein Star straffällig wird, muss man darüber berichten dürfen — und das wird BILD auch weiter tun!” (Ob die Sängerin tatsächlich straffällig geworden ist, ist allerdings noch offen. “Bild” schafft es aber naturgemäß nicht, auf eine Vorverurteilung zu verzichten.)
“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann vergleicht den Fall mit dem Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus und den “Steuerlügen” des ehemaligen Post-Chefs Klaus Zumwinkel und kommentiert:
Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann die Presse über nichts mehr berichten. Dann kann man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen.
Auch die meisten anderen Medien berichten weiterhin über den Fall. Die Nachrichtenagentur dpa verbreitete in mehreren Meldungen, sie teile “nicht die Auffassung des Anwalts der Sängerin, wonach diese keine absolute Person der Zeitgeschichte sei und es sich auch nicht um eine spektakuläre Straftat handele.” Der Anwalt hatte in einer Pressemitteilung die Meinung vertreten, die Berichterstattung sei rechtswidrig, so lange keine Anklage erhoben wurde: “Das gilt umso mehr, als die Sachverhalte, die jetzt zum Gegenstand des Vorwurfes gemacht wurden, mehrere Jahre zurück liegen und die Intimsphäre der Mandantin betreffen.”
Der “Kölner Stadtanzeiger” und der “Express” haben gestern [Nachtrag: fast] alle Berichte über den Fall aus ihren Online-Angeboten entfernt.
Das gleiche tat die “Welt”. Während sie nur noch berichtet, dass sie nicht mehr berichten darf, finden sich auf den Internet-Seiten ihres Schwesterblatts “Berliner Morgenpost” nach wie vor alte und neue Berichte über die Vorwürfe gegen die Sängerin. Das unterschiedliche Vorgehen hat einen ebenso einfachen wie bizarren Hintergrund: Die einstweilige Verfügung der Sängerin richtet sich gegen “Bild” und die Axel Springer AG. “Welt” und “Berliner Morgenpost” werden zwar von einer gemeinsamen Redaktion produziert. Aber die “Welt” wird von der Axel Springer AG verlegt; die “Morgenpost” dagegen erscheint in der Ullstein GmbH, einer Tochter des Unternehmens — die somit nach Ansicht der Verlagsjuristen von der Verfügung nicht unmittelbar betroffen ist.
Eine bekannte Pop-Sängerin ist am Wochenende verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Sexualpartner beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit HIV infiziert zu haben.
Man muss, um die Gefahr zu erkennen, die mit der Verhaftung und der Berichterstattung über den Fall verbunden ist, nur das Interview lesen, das “Bild” mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer geführt hat:
Welche Strafe droht, wenn ein HIV-Infizierter einen anderen Menschen ansteckt?
Sechs Monate bis zehn Jahre Haft (…).
(…) Was, wenn der Kranke selbst noch nichts von seiner Infektion wusste?
Dann ist es weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit — und wird nicht bestraft.
Es scheint sich also zu lohnen, keinen Test machen zu lassen.
Die Schweizer Organisation der Menschen mit HIV und Aids, LHIVE, warnt allgemein:
Die Strafbarkeit der HIV-Übertragung und damit die Kriminalisierung von Menschen mit HIV und AIDS ist sowohl unwirksam wie auch gefährlich.
Denn wie [das UNO-Programm] UNAIDS festhält, existieren keine Daten, die beweisen, dass das Strafgesetz die HIV-Übertragung verhindert. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung kann zudem dazu führen, dass Menschen es vorziehen, aus Angst vor Repressionen ihren HIV-Status zu ignorieren.
Tatsächlich warnt UNAIDS ausdrücklich davor, im Zusammenhang mit der Übertragung von HIV übermäßig auf das Strafrecht zu setzen.
Viele der Schlagzeilen von heute sind gleich doppelt perfide. Zum einen erwecken sie den Eindruck, Safer Sex sei nur etwas für HIV-Positive und nicht für alle. “Bild” lässt ausführlich einen Mann zu Wort kommen, der angeblich Sex mit der Sängerin hatte und erklärte, warum beide auf Kondome verzichtet hätten:
“Ich dachte mir nichts dabei, hatte selbst gerade einen Aids-Test gemacht, der negativ war. Ich fühlte mich sicher. Später fragte ich […]: ‘Ist mit dir gesundheitlich alles in Ordnung?’ Sie antwortete: ‘Ja, klar.’ Ich habe es ihr geglaubt.”
Es ist kaum zu glauben, dass man so eine Banalität nach Jahrzehnten der HIV-Aufklärung immer noch hinschreiben muss: Zum einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehören immer zwei. Der Kölner “Express” überschreibt einen Artikel über Fälle, in denen HIV-infizierte Menschen verurteilt wurden, weil sie andere ansteckten:
Wenn Ahnungslose infiziert werden
Mit “ahnungslos” meint das Blatt Menschen, die nicht wussten, dass ihr Sexualpartner HIV-positiv ist. Stellt sich nur die Frage, ob sie auch “ahnungslos” waren, was HIV angeht und die Möglichkeit, eine Infektion zu vermeiden.
Wie verantwortungslos sich die Sängerin auch immer verhalten haben mag (oder nicht): Ihre Partner hatten die Möglichkeit, sich relativ zuverlässig vor einer Infektion zu schützen. Es ist beim Geschlechtsverkehr nicht wie im Straßenverkehr, wo man noch so vorsichtig fahren und trotzdem nicht verhindern kann, einem Raser zum Opfer zu fallen.
Und das ist die zweite Perfidie an vielen Schlagzeilen von heute: Dass sie den Eindruck erwecken, die Männer, die sich mit HIV infizierten, seien wehrlose Opfer einer skrupellosen Frau. “Bild” fragt sensationslüstern, als handele es sich um eine Serienkillerin:
Und schlagzeilt auf der Titelseite:
Die Logik ist, vorgegeben durch das erstaunliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft und begierig verbreitet durch Medien wie “Bild”, eindeutig: Man muss sie wegsperren, damit sie nicht noch mehr Opfer fordert.
Damit ist diese Geschichte längst keine Geschichte mehr über eine prominente Sängerin, sondern eine über den Umgang mit HIV-Positiven in unserer Gesellschaft. Und es ist ein erstaunlich kleiner Schritt dazu, wenn man sie schon nicht alle wegsperren kann, sie vielleicht doch tätowieren zu lassen, damit man weiß, mit wem man beim Sex lästigerweise ein Kondom benutzen muss.
Nachtrag, 17:15 Uhr. Die Sängerin hat nach Angaben ihres Anwaltes eine einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Zeitung erwirkt. Das Landgericht Berlin habe dem Blatt untersagt, weiter über den Fall zu berichten, weil der Schutz der Privatsphäre der Frau das öffentliche Informationsinteresse überwiege.
Wir haben ihren Namen nachträglich unkenntlich gemacht.
Nachtrag, 18:30 Uhr. Die “Bild”-Zeitung will gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Chefredakteur Kai Diekmann erklärte, angesichts der Vorbildfunktion der Sängerin und der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie sei “das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten”: “Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist deshalb ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit”, sagte Diekmann.
In Eislingen in Baden-Württemberg ist eine fürchterliche Bluttat geschehen. Ein Ehepaar und zwei Töchter wurden vermutlich in der Nacht auf Karfreitag erschossen, die Polizei geht bisher von einem Mord aus. Der 18-jährige Sohn, der die Nacht außer Haus verbracht hatte, fand die Toten am Karfreitag. Sehr viel mehr, als dass die Polizei in diesem Fall weiter ermittelt, weiß man noch nicht. Dementsprechend wenig vorhanden sind auch Bilder vom Tatort und natürlich der Opfer.
Das macht aber nichts, wenn man das Internet als Recherchequelle zu nutzen weiß. Für die Reporter der “Bild” jedenfalls war das Beschaffen der Fotos ein Kinderspiel von wenigen StudiVZ-Mausklicks:
(Von uns unkenntlich gemacht).
Natürlich fand man bei StudiVZ auch noch die zweite erschossene Tochter; das Foto des Vaters der beiden entdeckte man auf dessen Praxishomepage — und den 18-jährigen Sohn nahm man sich von der Seite der örtlichen DLRG (immerhin machte man sich bei ihm noch die Mühe, das Gesicht zu verpixeln).
Und insofern muss man es fast schon als Drohung verstehen, wenn “Bild” die Berichterstattung mit der Ankündigung beendet: “BILD berichtet weiter.”
Mit Dank an Thomas M.
Nachtrag 12.4.: Aus der ursprünglichen Bildergalerie bei bild.de ist der inzwischen von der Polizei als tatverdächtig eingestufte 18jährige Sohn der Familie mittlerweile verschwunden, alle anderen Bilder sind noch drin. Über die Gründe für die plötzliche Herausnahme könnten wir allenfalls spekulieren…