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Vom Umgang mit Quellen

“Bild” zitiert heute ausführlich aus einem Brief, den die Mutter, die ihre neun Kinder getötet haben soll, aus der Haft an ihren Freund geschrieben hat. Wobei zitieren es nicht wirklich trifft. “Bild” setzt zwar Anführungszeichen vor und hinter die Sätze. Vergleicht man sie jedoch mit der ersten Seite des Originalbriefs, den “Bild” stolz zeigt, erkennt man, dass “Bild” den Text keineswegs wörtlich zitiert, sondern nur ungefähr wiedergibt:

Original “Bild”-“Zitat”
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von “Deiner Frau” legst!? […] Ich liebe werde Dich immer lieben! Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von Deiner lieben Frau legst. Ich liebe Dich, werde Dich immer lieben.
Heute habe ich alles in die Wege geleitet, daß wir (Du) ein gemeinsames Sorge– und Erziehungsrecht bekommen. Das ist doch immer noch in Deinem Sinne? Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst. Ich habe heute alles in die Wege geleitet für ein gemeinsames Sorgerecht. Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name nicht unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich in einiger Zeit wieder bei Euch bin — wenn Ihr mich noch wollt! Es vergeht nicht 1 Minute, in der ich nicht an Euch beide denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe. Denk auch an das Kindergeld, welches du noch abholen mußt [von anderer Stelle eingefügt]. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich bald wieder bei Euch bin. Es vergeht nicht eine Minute, in der ich nicht an Euch denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe.
Ich vermisse Euch so doll. Die Nächte sind sooo lang und kalt ohne Dich. Ich vermisse Euch doll. Die Nächte sind so lang und so kalt ohne Dich.
Heute habe ich ahnungslos einen Schwangerschaftstest… Heute habe ich Ahnungslose einen Schwangerschaftstest…

 
In den “journalistischen Leitlinien” von Axel Springer, die theoretisch auch für “Bild” gelten, steht der Satz:

Die Sorgfaltspflicht des Journalisten im Umgang mit Quellen ist für die journalistische Arbeit und das Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit von höchster Bedeutung.

Danke an Torsten W. für den Hinweis!

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Stupid PICTURE

Der Schwierigkeitsgrad dieser journalistischen Aufgabe war eigentlich nicht so hoch: Bild.de wollte testen, wie gut verschiedene automatische Übersetzer im Internet funktionieren. Man sucht sich einige deutsche Sätze aus, gibt sie ein, lässt sich das Ergebnis zurückübersetzen. Eine, sagen wir, machbare Aufgabe.

Nicht für Bild.de.

Erster Test: Babelfish.

Unser Testsatz: “Es war so schön mit dir. Wann werden wir uns wiedersehen?”

Die Übersetzung: “It was with you when we will so beautifully see itself again?”

Moment, das ist gar nicht die Übersetzung von Babelfish! Das ist nur dann die Übersetzung, wenn man zu blöd ist vergisst, zwischen den beiden Testsätzen den Punkt mit einzugeben. Gibt man tatsächlich die Sätze von Bild.de ein, bekommt man die deutlich sinnvollere Übersetzung: “It was so beautiful with you. When will we see ourselves again?”

Später versucht es die Autorin beim Übersetzungsmodul von Google.

Testsatz: “Es war so schön mit dir. Wann werden wir uns wiedersehen?”

Die Übersetzung: “It was with you when we will so beautifully see itself again?”

Die Gegenprobe: “Es war mit Ihnen, wenn wir so schön uns wieder sehen?”

Bewertung: Die zwei Sätze scheinen es in sich zu haben. Google liefert dieselbe Wirrwarr-Übersetzung wie Babelfish.

Tja, und wie kommt das? Weil die Autorin schon wieder zu doof war vergessen hat, den Testsatz korrekt mit dem entscheidenden Satzzeichen zu übertragen. Trotzdem: Gibt Punktabzug für Google.

Und wir halten als tatsächliches Testergebnis fest: Wenn man es nicht schafft, in Übersetzungsprogramme das einzugeben, was man übersetzen lassen will, schaffen es die Übersetzungsprogramme nicht, das zu übersetzen, was man übersetzen wollte, aber nicht eingegeben hat.

Korrektur und Nachtrag, 17.13 Uhr: Die Autorin hat etwas anderes falsch gemacht, als wir dachten. Sie hat nicht den Punkt weggelassen, sondern aus “dir” im Testsatz “Dir” gemacht. Das hat Babelfish und Google verwirrt. Und uns auch.

Und noch einen Testsatz hat Bild.de nicht so eingegeben wie behauptet. Mit dem Wort “schau” in “Ich schau dir in die Augen, Kleines” haben Google und Babelfish nämlich Probleme: Sie übersetzen es gar nicht. Die Autorin muss es in “schaue” geändert haben, um zu den angegebenen Ergebnissen gekommen zu sein.

Und überhaupt, die Bewertung: Babelfish und Google liefern exakt die gleichen Übersetzungen. Aber Babelfish bekommt dafür von Bild.de ein “befriedigend” und Google ein “gut”.

Und den von Lycos produzierten Satz “Do we go to you or to me?”, der jeden Engländer grausen lässt, hält Bild.de für eine “tadellose” Übersetzung der Frage “Gehen wir zu dir oder zu mir?”

P.S.: Verblüfft stellt Bild.de auch fest, dass in dem Testsatz “Gehen wir zu dir oder zu mir?” nach Hin- und Rückübersetzung bei allen Angeboten aus dem “Du” ein “Sie” geworden ist.

Auch Google kennt keinen Unterschied zwischen einem höflichen “Ihnen” und einem vertrauten “dir”. Davon abgesehen ist das Ergebnis aber sehr gut.

Menschmenschmensch, dass Google da aber auch keinen Unterschied kennt… Ob es daran liegen könnte, dass die englische Sprache da keinen Unterschied kennt? (Ja, könnte es, und im Lycos-Test räumt Bild.de das sogar ein.)

Nachtrag, 18.00 Uhr: Dass Bild.de zum Testergebnis von Online-Translator den Screenshot von Babelfish zeigt, ist dann auch schon egal.

Danke an Gulli für den Hinweis und Mayweather für die Inspiration und viele andere für Aufklärung bei der Sache mit dem Punkt.

Dichtung und Wahrheit

“Bild”-Autor Claus Jacobi schreibt heute in seiner “Mein Tagebuch”-Kolumne, Gerhard Delling habe “vergangene Woche als Ersatz für Ulrich Wickert die ‘Tagesthemen’ moderiert”, obwohl Delling doch eigentlich vor-vergangenen Woche als Ersatz für Anne Will die “Tagesthemen” moderierte. Clevererweise hat Jacobi an den Schluss seiner Kolumne aber noch schnell ein Goethe-Zitat gehängt, in dem es heißt:

“Wer nicht mehr irrt und nicht mehr liebt, der lasse sich begraben.”

Wir wollen deshalb mal nicht so sein – zumal Jacobis Chef Kai Diekmann ja sinngemäß mal was ganz ähnliches behauptet hat wie Goethe, als er schrieb:

“Wo gearbeitet wird, da werden Fehler gemacht.”

Und jetzt mal ehrlich: Kann’s nicht sogar Gerhard Delling als Betroffenem piepegal sein, was Claus Jacobi da für Fehler gemacht hat?

Wenn allerdings “Bild” den Fehler macht, auf ihrer Titelseite zu behaupten, Gregor Gysi zeige “als erster deutscher Politiker den Wählern sein Gehirn”, dann sieht die Sache im Nachhinein vielleicht doch ein ganz klein wenig anders aus. Nämlich so:

Der Foto-Beweis: “Bild”-Chef verantwortungslos!

Immerhin: Besorgniserregende Nachrichten wie die, dass die Axel Springer AG bald ProSiebenSat.1 übernimmt, haben auch ihr Gutes. Schließlich stößt man so auch auf alte Texte zum Thema — und damit auch auf einen Satz von “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann aus dem Jahr 2001, den wir (aus gegebenem Anlass) nochmal hervorgekramt haben. Er lautet:

“Solange ich bei ‘Bild’ verantwortlich bin, wird es am Samstag keine nackten Mädels auf der Titelseite geben.”

Und tatsächlich: So richtig “nackt” waren die Mädels auf den Titelseiten am Samstag in letzter Zeit wohl nicht, weshalb wir annehmen müssen, dass “Bild”-Chef Kai Diekmann seit heute bei “Bild” nicht mehr verantwortlich ist…

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Die halbe Geschichte vom tierlieben Schläger

Es ist eine herzerweichende Geschichte, die die “Bild”-Zeitung am Freitag ihren Lesern erzählt. Es ist die Geschichte von einem Mann, einem tierlieben, herzensguten Mann, der selbst “Echsen, Vögel, Fische und Schildkröten” hält, aber einen Schäferhund mit der bloßen Faust erschlagen “mußte”, um den kleinen Chihuahua seiner Tochter zu retten.

Der freilaufende Schäferhund hatte sich auf das viel kleinere Tier gestürzt und ihm Verletzungen zugefügt, an denen es später starb. “Bild” zitiert den Mann mit den Worten:

“Ich packte den Schäferhund am Hals, drückte zu. Dann schlug ich mit der rechten Faust immer wieder genau oben auf seinen Kopf, bis er sich nicht mehr bewegte.”

Soweit ist der Tathergang unstrittig. “Bild” kennt zudem angeblich sogar Größe und Gewicht des Schäferhundes und schreibt, dass er nur mit Leine und Maulkorb hätte herumlaufen dürfen. Der “Bild”-Artikel endet mit den Worten:

Besitzerin Angie H. (70) hatte sich nicht daran gehalten. Statt sich bei Hans-Werner Arp zu entschuldigen, zeigte sie ihn an …

Vielleicht sollen die drei Pünktchen am Ende des “Bild”-Artikels andeuten, dass bis hier die Geschichte nur halb erzählt wurde. Denn in der Pressemitteilung der Polizei und den Berichten der Nachrichtenagenturen ddp, AP und AFP (nachzulesen auch beim NDR und der “Rheinischen Post”) steht noch etwas nicht ganz Unwesentliches, das auch die Anzeige der Frau ein klitzekleines bisschen weniger absurd erscheinen lässt: Nachdem der tierliebe Mann den Schäferhund erschlagen hatte, nahm er sich nämlich noch dessen 70-jährige Besitzerin vor und “verpasste ihr mehrere Hiebe ins Gesicht“, so dass sie sich “ein Hämatom und eine starke Schwellung an der Nase” zuzog, wie die Polizei mitteilte.

Diese Kleinigkeit fand die “Bild”-Zeitung ebenso zu vernachlässigen wie die Möglichkeit, dass der Mann den Schäferhund keineswegs töten “musste”, sondern aus Rache und Wut handelte, wie alle Nachrichtenagenturen mutmaßen.

Danke an Charalampos T. und Stefan S. für die Hinweise!

Gericht verbietet Bild.de Schleichwerbung

Schleichwerbung ist eine schlimme Sache, findet die “Bild”-Zeitung. Wenn die ARD sie betreibt. In ihrem Online-Angebot Bild.de, das die Axel Springer AG gemeinsam mit T-Online betreibt, findet sie die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten dagegen unproblematisch.

Weil man das den Seiten von Bild.de ansieht, hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einem konkreten Fall gegen Bild.T-Online geklagt: Die Schleichwerbepraxis verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den Mediendienstestaatsvertrag.

Vor dem Berliner Landgericht argumentierte Bild.T-Online nach Darstellung des VZBV, gerade jüngere Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des Internet aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich. Folgt man einem Gespräch des damaligen Vorstandsvorsitzenden von Bild.T-Online, Peter Württemberger, im Dezember 2004 mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, beruht das Geschäftsmodell von Bild.T-Online wesentlich auf dieser Annahme.

Das Landgericht Berlin erklärte die Praxis am vergangenen Dienstag für rechtswidrig: Werbung müsse als “Anzeige” gekennzeichnet oder eindeutig zu erkennen sein. Auch ein sogenannter “Teaser” zwischen redaktionellen Inhalten müsse den Lesern eindeutig klarmachen, dass er zu einem Werbeangebot führt — er dürfe dies nicht erst nach dem Klick erfahren. Der VZBV fasst das Urteil so zusammen: Eine Internetseite sei so zu gestalten, dass der Nutzer die Wahl hat, ob er sich mit Werbung beschäftigen will oder nicht.

Wenn Bild.de in Zukunft bei Schleichwerbung ertappt werde, wie sie sich auch vorgestern noch fand, könnte das nach diesem Urteil teuer werden, heißt es bei den Verbraucherzentralen.

Eine Sprecherin von Bild.T-Online sagte, sie könne das Urteil nicht kommentieren, da es dem Unternehmen noch nicht vorliege.

Nachtrag, 30. Juli: Inzwischen gibt es eine Stellungnahme von Bild.T-Online. Das Unternehmen widerspricht “entschieden” der Darstellung der Verbraucherzentralen. Es sei in dem Verfahren nicht um “Schleichwerbung” gegangen, sondern um die Frage, ob eine nicht als Werbung gekennzeichnete Werbe-Ankündigung als Werbung erkennbar gewesen sei. Bild.T-Online habe ausdrücklich auf die “Notwendigkeit einer eindeutigen Trennung von Redaktion und Anzeigen” hingewiesen, es sei lediglich darum gegangen, wann eine Werbung im Internet klar erkennbar sei.

Die Pressemitteilung von Bild.T-Online endet mit den Worten: “Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist.” Zur genaueren Bedeutung des Wortes “weiterhin” klicken Sie bitte hier,
hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier.

Wo Schwulsein nicht normal ist

Bei manchen Artikeln in “Bild” ist es schwer, zurückhaltend und sachlich zu bleiben. Versuchen wir es trotzdem.

Auf Seite 1 der heutigen “Bild”-Zeitung ist neben der halbnackten Mandy (23), die sich gerade zwischen die Beine greift, und über einem Artikel “Nasa sucht Außerirdische auf Saturn-Mond” ein Foto von einer Hinrichtung abgebildet.

Die Überschrift lautet:

Hier werden zwei Kinderschänder gehängt

Und der vollständige Artikel geht so:

Teheran — Ihre Augen sind verbunden, die vermummten Henker legen ihnen die Stricke um den Hals: Wenige Sekunden später sind diese beiden Kinderschänder tot. Die jungen Männer waren von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt worden, weil sie einen 13jährigen Jungen entführt und vergewaltigt haben sollen.

Wäre die “Bild”-Zeitung nicht die “Bild”-Zeitung, hätte sie vielleicht nicht einfach unkritisch die offizielle iranische Version der Geschichte übernommen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass die beiden getöteten “jungen Männer” zur Tatzeit noch minderjährig waren. Sie hätte die Gehenkten nicht zweimal “Kinderschänder” genannt, als sei diese Tatsache in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen worden, denn es gibt Berichte, die diesen Vorwurf zweifelhaft erscheinen lassen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass schon einvernehmliche homosexuelle Handlungen im Iran mit dem Tode bestraft werden können und genau dies auch der Grund für die Hinrichtung gewesen sein könnte.

Vielleicht hätte auch noch ein Wort des Entsetzens in den “Bild”-Artikel gepasst. Oder nur ein Zitat aus dem Statement von Amnesty International, das die Hinrichtungen verurteilt. Oder ein Hinweis auf die internationalen Zweifel an dem Verfahren und Proteste gegen das Urteil. Oder die Schätzung der britischen Homosexuellen-Organisation “Outrage!”, wonach von den 100.000 Menschen, die im Iran seit 1979 hingerichtet wurden, 4.000 wegen angeblicher homosexueller Handlungen hingerichtet wurden, darunter politische Gegner.

Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn “Bild” zwei Jugendliche, die möglicherweise nur deshalb sterben mussten, weil sie homosexuell waren, nicht nach ihrem Tod noch als “Kinderschänder” bezeichnet hätte.

Wie es sich liest, wenn “Bild” sich von staatlichen Entscheidungen distanzieren möchte, kann man übrigens auf Seite 2 derselben Ausgabe sehen:

“Schwul sein ist ganz normal” — Riesen-Ärger um Homo-Fibel für Lehrer

(…) In dem Handbuch, das noch die im Mai abgewählte rot-grüne Landesregierung herausgegeben hat, werden Pädagogen dazu angehalten, im Unterricht Sätze zu vermitteln wie: “Mein Schatz, schwul zu sein ist ganz normal.”

Aber das ist natürlich ein ganz anderes Thema.

Vielen Dank an Michael M., Johannes S., Tobias B. und andere.

Nachtrag, 10.1.2006:
Im Anschluss an eine Beschwerde hat der Presserat die Veröffentlichung eines (zu obiger Überschrift gehörigen) Agenturfotos in “Bild” missbilligt*. In der Begründung heißt es:

“Die Darstellung der beiden Männer, wie ihnen Schlinge um den Hals gelegt werden, ist – egal vor welchem Hintergrund dies passieren mag – unangemessen sensationell. Nach Meinung der Beschwerdekammer hätte dieses Foto in der Form nicht veröffentlicht werden sollen. Daher sieht die Beschwerdekammer in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Auch wenn dieses Foto von einer Agentur verbreitet wird, liegt es immer im Ermessen der Redaktion, selbst zu entscheiden, ob sie solches Material veröffentlichen will oder nicht. Eine Agentur kann und muss grundsätzlich Materialien liefern, wie in diesem Fall auch das Foto. Die Redaktion selbst muss dann jedoch entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Agenturmaterials notwendig ist oder nicht.”

*) Eine Missbilligung ist für das betroffene Medium folgenlos.

“Bild” entdeckt den idealen Urlaubsort

Astronomen der Nasa haben in knapp 150 Lichtjahren Entfernung erstaunlicherweise einen Planeten in einem System aus drei Sonnen entdeckt, aber eines der größten Rätsel des Universums ist immer noch ungelöst: Warum es der größten deutschen Tageszeitung nicht gelingen will, Artikel über astronomische Themen zu veröffentlichen, die auch nur grob annähernd den Tatsachen entsprechen.

Es wäre eigentlich nicht so schwer. Denn eigentlich sagt die Nasa zu dem Bild aus dem Sonnensystem “HD 188753”, das sie verbreitet, alles, was man wissen muss: Dass es sich um die Illustration eines Künstlers handelt, zum Beispiel. Und dass die Landschaft, die das Bild zeigt, die eines hypothetischen Mondes ist, der um den neu entdeckten Planeten kreist. Der Planet selbst ist die rosafarbene Kugel links oben, es handelt sich um einen Gasriesen.

So schön strahlt der 3-Sonnen-PlanetMan hätte das alles nur lesen und abschreiben müssen. “Bild” aber nennt die Illustration ein “Foto”. “Bild” verwechselt den hypothetischen Mond mit dem Gasriesen selbst und tut so, als sei dessen Felswüste die attraktive Oberfläche des Planeten. “Bild” verwechselt den Namen des Planeten mit dem des Sonnensystems. (Und am Zeitdruck kann es nicht gelegen haben: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete — schön auf deutsch — schon am 13. Juli; bei Spiegel Online steht die Geschichte auch schon seit zehn Tagen.)

Und dann strickt “Bild”-Redakteur Attila Albert noch eine lange, fantastische Geschichte darüber, wie es wäre, auf diesem Planeten zu leben:

Es wäre der ideale Urlaubsort. (…)

Am Strand müßte sich keiner ärgern, daß eine Seite verbrannt und die andere blaß ist. Die drei Sonnen bräunen Sie ganz gleichmäßig, besser als im Solarium. (…)

Wer Blumen züchtet, müßte sich nicht mehr über krumme Stiele ärgern. (…)

Nie schlechtes Wetter! Bei drei Sonnen ist es auf dem neuentdeckten Planeten jeden Tag hell und warm.

“Warm” ist ein interessanter Begriff in diesem Zusammenhang. Die Temperaturen auf dem Planeten werden auf rund 1000 Grad Celsius geschätzt.

Auf Täuschung angelegt

Gestern hat die “Bild”-Zeitung ihren Lesern erklärt, was eine “Lüge” ist.

Lüge: bewußt falsche, auf Täuschung angelegte Aussage
(Definition laut Duden)

Sie hat es aber, natürlich, nicht bei der Theorie belassen, sondern die Technik gleich mal in der Praxis ausprobiert. In einem Artikel über die angeblichen “5 Lügen der Linkspartei” heißt es:

BILD hat nachgerechnet: Die Wahlversprechen [der] Linkspartei kosten unbezahlbare 90 Milliarden Euro!

Das ist eine interessante Neudefinition des Wortes “nachrechnen”. Die drei beteiligten “Bild”-Redakteure haben die Zahlen nämlich einfach aus dem Wahlprogramm der angeblich verlogenen Linkspartei abgeschrieben. “Nachrechnen” heißt nach “Bild”-Definition also soviel wie: “ungeprüft übernehmen”.

BILD enttarnt fünf unbezahlbare Wahl-Lügen von Lafo, Gysi & Co.

“Enttarnen”? Richtig, “enttarnen” heißt bei “Bild”: aufschreiben, was für jeden nachlesbar im Entwurf des Wahlprogramms steht. Denn nicht nur die Forderungen nach höherem Kindergeld, einer Mindestrente, Steuerfreiheit für Renten und niedrigeren Steuern für Geringverdiener stehen sämtlich für jeden nachlesbar im Steuerkonzept der Linkspartei [PDF-Datei]. Dort steht auch, was jede einzelne Maßnahme nach Angaben der Linkspartei (und ungeprüft übernommen nachgerechnet von “Bild”) kosten würde. Und dort steht sogar an exakt derselben Stelle (Seite 13, siehe Ausriss rechts), wie die Linkspartei diese Wahlversprechen gegenfinanzieren will — aber beim Abschreiben der anderen Zahlen müssen die “Bild”-Redakteure ausgerechnet diesen Teil komplett übersehen haben. Sonst könnten sie ja nicht so massiv den Eindruck erwecken, die Linkspartei hätte überhaupt keine Vorschläge zur Finanzierung (über deren Sinnhaftigkeit man natürlich streiten darf).

Bleiben noch zwei “Lügen”. Eine davon ist die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes II (“Hartz IV”), deren Kosten nicht erst “Bild” auf 3 Milliarden Euro geschätzt hat und zu der die konkreten Finanzierungsvorschläge der Linkspartei tatsächlich vage sind. In diesem Zusammenhang bezeichnet “Bild” auch die Forderung nach einer längeren Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I als “Lüge” — dies fordert allerdings auch die Union.

Und schließlich ist da noch die “Investitions”-“Lüge”. “Bild” schreibt:

Die Linkspartei verspricht 30 Mrd. Euro staatliche Investitionen in Bildung, Kultur, Umwelt und öffentlichen Nahverkehr.

Nein, verspricht sie nicht. Im Entwurf für das Wahlprogramm [PDF-Datei] heißt es lediglich:

Würde Deutschland einen solchen Anteil seines Sozialprodukts wie die USA für öffentliche Investitionen aufwenden, wären das 30 Milliarden Euro mehr im Jahr als gegenwärtig.

(Liebe “Bild”-Redakteure, diese fremden Wörter darin, das sind Konjunktive.)

Schließlich fragt “Bild”:

Sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Emnid kommt die Linkspartei schon auf 11 bis 12 Prozent!

Tja, sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Media Analyse lesen sogar über 18 Prozent der Bevölkerung “Bild”!

Vielen Dank an André K. für den Hinweis!

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Recht und Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist für “Bild” eine wichtige Sache. Als am 30. Januar 1995 Walter Dräxler vom Vorwurf freigesprochen wurde, die 16-jährige Melanie aus Kulmbach ermordet zu haben, berichtete die “Bild”-Zeitung groß über den Fall und ließ wenig Zweifel daran, dass sie das Urteil für ungerecht hielt.

Melanie nach Disco erstochen -- Freispruch!

lautete eine “Bild”-Überschrift am 31. Januar 1995, die geschickt den Eindruck erweckte, als sei nicht ein Unschuldiger freigesprochen worden, sondern der Täter.

Am Tag darauf war das Thema der Aufmacher auf Seite 1 von “Bild”. Die Schlagzeile lautete:

Melanies Tod bleibt ungesühnt -- die Eltern: Gott, strafe ihren Mörder

Auf Seite 3 lautete die “Bild”-Überschrift:

Melanies Vater: “Wir haben auf Gerechtigkeit gehofft”

Auch im Artikel selbst erweckte “Bild” den Eindruck, man habe den Mörder laufen lassen müssen:

Jetzt steht fest: Kein Richter wird die Tat je sühnen. Der einzige Mordverdächtige mußte freigesprochen werden — aus Mangel an Beweisen.

Und was das Indiz angeht, das auf Dräxler als Täter hindeutete, war “Bild” an entscheidender Stelle ungenau:

Einziger Beweis: Faserspuren von Melanies Anorak klebten an seiner Jeansjacke. Ein Gutachter: “Sie könnten auch von einem anderen Anorak stammen.”

Tatsächlich klebten keine Faserspuren von Melanies Anorak an Dräxlers Jeansjacke. Der Freispruch war, auch wenn “Bild” damals den gegenteiligen Eindruck erweckte, richtig und gerecht. Walter Dräxler wurde Opfer eines Rufmordes, an dem nicht nur “Bild”, sondern auch die Polizei und andere Medien mitwirkten.

Das war vor zehn Jahren. Inzwischen hat ein anderer den Mord an Melanie gestanden: Stefan K. Gefasst wurde er, nachdem er im vergangenen Jahr ein weiteres junges Mädchen getötet haben soll: seine Nichte Julia. Beide Fälle werden seit gestern vor dem Landgericht Bayreuth verhandelt — und in “Bild” geht es deshalb wieder um Gerechtigkeit. In einem Kommentar schreibt Willi Schmitt:

Recht ist eine verzwickte Sache. Der Sache wird es manchmal nicht gerecht. Und zu oft leidet das Rechtsempfinden der normalen Menschen — sie verlieren allmählich das Vertrauen in die Justiz.

Für diesen angeblichen Vertrauensverlust ist die “Bild”-Zeitung maßgeblich mitverantwortlich. Diesmal deutet sie schon an, dass das Urteil nicht gerecht ausfallen werde, bevor es überhaupt gesprochen wurde. “Bild”-Kommentator Schmitt empört sich, dass der Fall vor der Jugendstrafkammer behandelt wird:

Also Jugendstrafrecht, höchstens 10 Jahre für zwei Morde.

Das ist falsch. Die Höchststrafe von zehn Jahren betrifft ausschließlich den Fall Melanie, zu dessen Zeitpunkt der Angeklagte noch ein Jugendlicher war. Um den Fall Julia wird es erst später im Prozess gehen, und auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist möglich. In diesem Fall droht ihm eine lebenslange Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Erst in seinem Urteil entscheide das Gericht, welches Strafmaß den Angeklagten erwartet, sagte ein Gerichtssprecher: ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird oder eine Jugendstrafe plus eine Erwachsenenstrafe verhängt wird.

Die “Bild”-Zeitung ignoriert das: Sie hat das Wort “zunächst” im Zusammenhang mit der Verhandlung nach Jugendstrafrecht, das sich in fast allen anderen Berichten zum Prozess findet, in ihrem Kommentar und dem zugehörigen Artikel einfach weggelassen.

“Bild”-Kommentator Schmitt reimt zum Finale fröhlich:

Zu Ende gedacht hieße das doch: Stell als Jugendlicher was an, dann bist du später vor Gericht viel besser dran.

Das ist nicht nur falsch, das ist grotesk irreführend.

Die Überschrift über Schmitts Kommentar lautet übrigens:

Gerechtigkeit, aber für die Opfer!

Das ist ein merkwürdiges Verständnis von Gerechtigkeit. Es hätte vor zehn Jahren beinahe einen Unschuldigen ins Gefängnis gebracht.

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