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Keine besseren, sensibleren Menschen

Vor wenigen Tagen jährte sich der Todestag des Fußballers Robert Enke zum ersten Mal. In den Wochen nach seinem Suizid hatten Sportfunktionäre und Journalisten über den Druck in der Leistungsgesellschaft gesprochen und für mehr Menschlichkeit geworben.

Walter M. Straten ließ sich damals von der “Süddeutschen Zeitung” so zitieren:

“Wir werden wohl mit extremen Noten etwas vorsichtiger sein”, sagt der stellvertretende Bild-Sportchef. Man werde sich einmal mehr überlegen, “ob der Spieler, der eine klare Torchance vergeben hat, oder der Torwart, der den Ball hat durchflutschen lassen, eine Sechs bekommt oder eine Fünf reicht”.

Die Schonfrist war bereits nach wenigen Wochen vorbei.

Es ist interessanterweise Franz Josef Wagner, der in den vergangenen Wochen mehrfach betont hat, dass sich seit Enkes Tod nichts geändert habe, und der in einem Brief an den Verstorbenen selbst schrieb:

Als Robert Enke vor einem Jahr starb, wollten wir alle, dass wir bessere, sensiblere Menschen werden. Wir wurden es nicht.

Wagner muss es wissen, denn das Medium, in dem er täglich schreibt, präsentiert sich immer mal wieder als unsensibel. Zum Beispiel, wenn es um ein nicht geschossenes Tor geht, das nicht einmal spielentscheidend gewesen wäre:

BVB-Trottel Kuba trifft das leere Tor nicht

Bild.de hat den Artikel in der Zwischenzeit entfernt

… und neu online gestellt — offenbar, weil den Redakteuren eine schönere Dachzeile samt Alliteration eingefallen ist:

Dortmund Dussel Kuba trifft das leere Tor nicht

Mit Dank an noir und bildfahnder.

Die gekaufte Weihnacht und andere Rügen

Erinnern Sie sich an das traurige Weihnachts-Sparfestessen im “Gong”, das mit plumper Werbung für Produkte der Firma Unilever versetzt war? Das hat auch dem Presserat nicht geschmeckt. Er hat die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift wegen dieser Schleichwerbung gerügt.

Insgesamt zwölf Rügen sprachen die Beschwerdeausschüsse jetzt aus. Gleich drei davon richteten sich gegen den Missbrauch von Fahndungsfotos durch Boulevardmedien. Die Polizei hatte jeweils Bilder von Verbrechensopfern herausgegeben, um ihre Identität zu klären. Die Online-Ableger von “Express” und “Bild” veröffentlichten die Aufnahmen von den Leichen aber auch nach dem Ende der Fahndung erneut, teils mehrfach.

In einem Fall ging es um eine geistig behinderte Frau, die grausam ermordet worden war und deren Foto Bild.de zusammen mit Details über den Zustand der zerstückelten Leiche und Einzelheiten aus ihrem Privatleben erneut veröffentlichte. Zusätzlich “unangemessen sensationell” fand der Presserat, dass Bild.de in einem anderen Fall die Leiche einer Jugendlichen wiederholt zeigte (BILDblog berichtete). Ebenso urteilte der Presserat über die Entscheidung von express.de, ein Foto, bei dem man der Leiche “unmittelbar ins Gesicht” blicke, auch nach dem Ende der Fahndung noch einmal zu zeigen.

Der Online-Ableger des Berliner Boulevardblattes “B.Z.” erhielt eine Rüge, weil er die Persönlichkeitsrechte eines jungen Mannes verletzt hatte. Er war im vergangenen Jahr festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, Autos angezündet zu haben. In einer Fotostrecke zeigte die “B.Z.” online Bilder von der Festnahme und nannte diverse Details aus seinem Privatleben. Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte, urteilte der Presserat. Dass die “B.Z.” anderer Meinung ist (insbesondere vermutlich, wenn es sich um einen Politiker der Linken handelt), demonstrierte eindrucksvoll ihre Titelseite zum Thema (siehe links).

Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah der Presserat in einem Witz, den die Satirezeitschrift “Titanic” in ihrer Online-Ausgabe über den Eisenbahn-Suizid des Torwartes Robert Enke riss. Das Foto zeigt einen Lokführer mit der in “Bild”-Typographie gesetzten Schagzeile: “Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: ‘Ich habe Enke überlistet!'” Es handele sich dabei nicht um Satire, die auch drastisch, überspitzt und polemisch sein dürfe, sondern um das “reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden”, urteilte der Presserat und sprach eine Rüge aus.

Krokodilstränen, Enke, Karnevalsberichte

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Jüngstes Trauma der Kritik”
(freitag.de, Dorothea Dieckmann)
Dorothea Dieckmann über Krokodilstränen, fernsehkompatible Trivialliteratur und “Des Kaisers neue Kleider” im Fall “Axolotl Roadkill”. “(Auch) ich habe den Hype bedient wie viele abhängige Rezensenten, die für eine dreistellige Summe über Hegemann schrieben, die derweil eine mindestens achtstellige Summe anschafft.”

2. “Der Enke-Effekt”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Christoph Cadenbach)
Drei Monate nach Stefan Niggemeier schreibt auch das Magazin der “Süddeutschen Zeitung” über durch die Berichterstattung über Selbstmorde angeregte Selbsttötungen. Statistische Zahlen dazu erscheinen erst in zwei Jahren: “Nachdem sich Enke im vergangenen November das Leben nahm, habe es eine ‘drastische’ Steigerung der Suizide in Deutschland gegeben, sagt der Leipziger Psychiatrieprofessor Ulrich Hegerl. Von viermal so vielen Toten allein Mitte November ist die Rede.”

3. “Kampf mit dem Verleger”
(taz.de, Steffen Grimberg)
Bei den Redaktionsmitgliedern von Zeitungen wie “Frankfurter Rundschau” und “Berliner Zeitung” kehrt Ernüchterung ein nach einer anfänglichen Begeisterung für den neuen Verleger M. DuMont-Schauberg: “In den Musterverträgen für die neue Redaktionsgemeinschaft aller vier Blätter, die am 1. April ihre Arbeit aufnehmen soll, finden sich gut drei Seiten Kleingedrucktes zum Urheberrecht und an wen der Verlag die Artikel alles weiterverkaufen darf. ”

4. “Widerstand zwecklos”
(sueddeutsche.de, Alexander Kissler)
Alexander Kissler mit einer Kritik zur RTL-Sendung “Teenager außer Kontrolle”: “Wann immer die Hauptpersonen lachen, fallen die Posen von ihnen ab. Dann sind sie tatsächlich, was ein Vater lakonisch ausspricht, ‘die Kinder’ und nicht ‘Teenager außer Kontrolle’. Lange darf solche Besinnung nicht währen. RTL, Deutschlands erfolgreichster Kontrolleur, hat die nächste Eskalationsstufe längst im Köcher.”

5. “Kreativservice für Lokaljournalisten”
(thomastrappe.wordpress.com)
“Nach Studie mehrerer bundesweiter Karnevalsberichte der vergangenen Tage stelle ich den folgenden von mir großzügig erstellten Text kostenlos zum Kopieren zur Verfügung.”

6. “Deutschland degeneriert in ein Entwicklungsland”
(netzwertig.com, Marcel Weiss)
Dritter und letzter Teil einer Serie über Deutschland und das Internet. “Das Internet ist kein Medium neben anderen. Es läuft nicht parallel. Es ist das Medium. Es wird langfristig alle anderen Übertragungsformen von Medien und Kommunikation ersetzen.”

Gerügt: Leckerer Likör und typische Zigeuner

Das gekauft wirkende Loblied auf eine Fluggesellschaft ist nicht der einzige Artikel aus der “Welt am Sonntag”, der jetzt vom Presserat beanstandet wurde, weil er das Trennungsgebot von Werbung und Redaktion verletzt. Das Gremium rügte auch einen “WamS”-Artikel, in dem ein Münchner “Barchef” das hohe Lied auf ein Mixgetränk mit dem Likör einer bestimmten Marke sang. Genauer:

Wer derzeit in die Gläser der Republik schaut, sieht vor allem: Orange. Aperol Sprizz heißt das süffige Sommer-“Must-have”, wie man so sagt, von einem Trend zu sprechen wäre fast schon untertrieben, denn das modische Getränk ist allgegenwärtig. (…)

Spätestens seit diesem Frühling hat der Sprizz seinen Siegeszug durch ganz Deutschland angetreten, unterstützt von einem klug gemachten Fernsehwerbespot, in dem zwei Mädels per Handzeichen signalisieren, dass sie dazugehören zur großen, fröhlichen Aperol-Gemeinde. Diese wächst weiter, und man fragt sich, was den kollektiven Erfrischungsrausch in diesem Maße ausgelöst haben könnte. In der Eckkneipe wird ebenso “gesprizzt” wie am Gestade der hippen, innerstädtischen Strandbar.

Glaubt man den dort durch ausreichend Sprizz-Bestellungen Seliggewordenen in ihren Liegestühlen, dann entspringt der Kombination Strandbar und Sprizz der Erholungswert eines kleinen Italien-Urlaubs für zwischendurch. Dolce Vita in Dortmund. Oder Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin. (…)

Bei der “Welt am Sonntag” hielt man das womöglich für Journalismus, der Presserat war weniger besoffen. Er rügte allerdings nur “Welt Online”, wo der “WamS”-Artikel offenbar ursprünglich zudem “mit einem großformatigen Werbefoto des Likör-Herstellers, auf dem der Schriftzug des Getränks plakativ hervorgehoben wurde” illustriert war.

* * *

Wenn sich jemand beim Presserat über einen Online-Artikel beschwert, schaut das behördenähnliche Gremium anscheinend nicht nach, ob der nicht einfach aus der Zeitung übernommen worde. Das zeigt auch die Rüge für die Berichterstattung von Bild.de über ein Familiendrama, bei dem eine Mutter sich und ihre drei Kinder in einem Auto angezündet und so getötet hatte. Bild.de zeigt in einer Bilderstrecke nicht nur abwechselnd Fotos von dem ausgebrannten Auto und dem Abtransport einer Leiche und Werbung u.a. für das Kontaktportal StayFriends (“Schulfreunde wiederfinden”), sondern auch sechs offenbar private Fotos von den Kindern und der Mutter. Nach Ansicht des Presserates verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Die identifizierende Berichterstattung habe vor allem mit Rücksicht auf die Angehörigen unterbleiben müssen. Bild.de habe außerdem gegen das Gebot verstoßen, bei Selbstmorden besonders zurückhaltend zu berichten.

Aber die gerügte Berichterstattung auf Bild.de stammt aus der gedruckten “Bild”-Zeitung. An zwei Tagen in Folge berichteten die “Bild”-Leute Noel Altendorf, Matthias Lukaschewitsch, Rainer Mittelstaedt, Peter Rossberg und Marco Zitzow detalliert, in großer Aufmachung und mit privaten Fotos von den Opfern über den Fall. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hat die Suizid-Berichterstattung seines Blattes vor längerer Zeit zur Chefsache gemacht. Dennoch verstößt “Bild” in diesen Fällen immer wieder gegen den Pressekodex. Oder deswegen.

* * *

Die “Thüringer Allgemeine” kassierte eine Rüge für einen Artikel, in dem sie mit Peter Albach abrechnete, dem Bürgermeister von Weißensee, der bis zur jüngsten Wahl auch für die CDU im Bundestag saß. Denn was die Zeitung ihren Lesern verschwieg: Der Autor des kritischen Textes hatte bis kurz zuvor noch die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadt Weißensee gemacht. Anscheinend gab es dann eine unschöne Trennung, jedenfalls einen Interessenskonflikt — der Presserat rügte die mangelnde Transparenz, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien gefährde.

* * *

Der “Sarstedter Anzeiger”, der zur “Hildesheimer Allgemeinen Zeitung” gehört, wurde für die Berichterstattung über eine Familie gerügt, die in so katastrophalen hygienischen Verhältnissen lebte, dass das Jugendamt die 16-jährige Tochter in seine Obhut nahm. Der “Sarstedter Anzeiger” habe so viele Details benannt und Fotos gezeigt, dass die Familie für die breite Öffentlichkeit erkennbar geworden sei — obwohl kein öffentliches Interesse vorgelegen habe.

* * *

Und dann war da noch Holger Borchard, Redakteur der “Offenbach-Post” in Langen, der anscheinend verzweifelt nach Wegen sucht, seine Abneigung gegen Sinti und Roma auszurücken. In einem Artikel über Betrüger, die behaupten, für die Langener Tafel zu sammeln, formulierte er vermeintlich oberschlau:

Der Zeuge, nach eigenen Worten selbst Nutznießer der Langener Tafel, hatte der Polizei gegen 14.30 Uhr vier Frauen “südländischen Aussehens” gemeldet, die Passanten auf der Bahnstraße um Spenden für die Langener Tafel anbettelten. Die ausgesandte Funkstreife fing das beschriebene Quartett, darunter eine Zehnjährige, Minuten später auf der Einkaufsmeile ab. Zur — laut Polizeisprecher Henry Faltin “nicht gerade einfachen” — Überprüfung der Personalien wurden die Vier auf die Wache mitgenommen.

Bei den drei erwachsenen Frauen handelte es sich um eine Südosteuropäerin, eine Staatenlose und eine Deutsche — alle einwandfrei einer Volksgruppe zuzuordnen, deren Namen eine Zeitung heute nicht mehr schreiben darf, weil sich sie sich damit garantiert eine Rüge vom Presserat einhandelt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir es wie die Ordnungshüter beim unverfänglichen Hinweis auf besagter Damen Vorliebe für bunte Kleider belassen …

Der Presserat rügte den “klaren Verstoß” gegen das Diskriminierungsverbot im Pressekodex. Die Online-Ausgabe der “Offenbach-Post” habe mit ihrer “ironisch-herabsetzenden Umschreibung” der Frauen aus vermeintlicher Rücksicht auf den Pressekodex noch mehr betont, dass die angeblichen Täterinnen einer ethnischen Minderheit angehören — ohne einen sachlichen Grund zu nennen, warum das relevant ist.

1. Selbstmord-im-TV-Aufmacher (seit 16 Jahren)

Was für eine Schlagzeile, mit der “Bild” am Donnerstag aufmachte:

1. Selbstmord im TV!

Der private Fernsehsender Sky Real Lives hatte am Mittwochabend unter dem Titel “Right to Die?” den Dokumentarfilm “The Suicide Tourist” des Oscar-Preisträgers John Zaritsky gezeigt, in dem zu sehen ist, wie sich der unheilbar kranke Universitätsprofessor Craig Ewert das Leben nimmt.

“Bild” schreibt dazu:

Sterbehilfe vor einem Millionenpublikum: Erstmals wurde gestern im britischen TV der Selbstmord des schwer kranken Professors Craig Ewert gezeigt.

Und im “Bild”-Artikel zur Schlagzeile hieß es:

Craigs Reise ist Selbstmord. Der erste Suizid, der gestern zur besten Sendezeit (21 Uhr) im britischen TV gezeigt wurde.

“taz vom 7.8.1992:

“Ein Mann liegt nackt in der Badewanne, prüft die Wassertemperatur, blickt in die Videokamera und erklärt dem Millionen-Publikum, daß er soeben ein tödliches Medikament eingenommen habe und jetzt auf ‘die Erlösung’ warte. Schnitt. Zehn Minuten später krümmt sich derselbe Mann röchelnd und würgend im Wasser, der Körper wehrt sich mit aller Macht gegen den Tod. Die Kamera und das Sat.1-Publikum sind noch immer dabei und verfolgen diesen Selbstmord – live. Dann wird das Videoband angehalten. Mehr wolle man dem Publikum nicht mehr zumuten, gaukelt der Sender mitfühlende Fürsorge für die Zuschauer vor. Nur der Ton läuft weiter und transportiert noch letzte Röchler in die Wohnzimmer. (…) Der Selbstmord – vom Opfer per Videokamera selbst gefilmt – gehörte zu einem Beitrag über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). (…)”

Diese Sätze sind – wörtlich genommen – nicht falsch. Es war wirklich der erste Selbstmord, der im britischen TV gezeigt wurde. Aber Szenen von Craig Ewerts Selbstmord waren bereits vor sieben Wochen im schweizerischen Fernsehen gelaufen – deutsch synchronisiert, mehrfach wiederholt und seither auch online. (Die “Berner Zeitung” z.B. berichtete darüber im Zusammenhang mit der britischen Ausstrahlung bereits vorgestern – also noch bevor man bei “Bild” an der Schlagzeile bastelte –, und auch hierzulande wies ein Kommentator im Online-Portal der Springer-Zeitung “Die Welt” auf die schweizerische Ausstrahlung hin.)

Doch selbst die Ausstrahlung im Schweizer Fernsehen war nicht der “1. Selbstmord im TV”. Am 5. August 1992 etwa hatte das Sat.1-Magazin “Akut” unter dem Titel “Sterbehilfe – das Geschäft mit dem Tod” den Selbstmord von Christian Sch. gezeigt (siehe Kasten).

Und eigentlich weiß “Bild” das auch. Am Tag der Ausstrahlung veröffentlichte das Blatt damals den folgenden…

…Programmhinweis:

Heute 22 Uhr: Selbstmord im TV

Mit Dank an Nicky S. und Jonas I. für die Hinweise.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2006

“Bild” macht aus Tätern Türken
Verstoß gegen Ziffer 12 (BK2-147/06)

“Bild” berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden und nennt sie “Murat G.” und “Nasir L.”. In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar ohne sogenannten Migrationshintergrund und mit typisch deutschen Namen. Die Zeitung hat nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der “Mörder” geändert, sondern auch ihre scheinbare Herkunft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient und geschürt würden.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänderung Stimmung gegen türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich nach “Tätern südländischer Herkunft” gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am Tag vor der Meldung die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahrung zu bringen. (Anmerkung von uns: Gelungen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren, siehe Ausriss.) Der Zusatz “Name geändert” habe versehentlich gefehlt, erklärte die Rechtsabteilung. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.

Der Presserat meint, dass “Bild” auch ohne Namensnennung über die Verhaftung hätte berichten können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Grund türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz “Name geändert” gefehlt, erkennt der Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass “Bild” zwar später die korrekten Namen genannt, aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Der Mörder ist immer der Türke”.)

* * *

“Bild” missachtet Rechte von Lawinenopfern
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-144/06)

“Bild” berichtet über ein Lawinenunglück und titelt: “Todesdrama in den Alpen – Dieser Chefarzt aus … sah seine Freunde sterben”. “Bild” zeigt Portraitfotos von den drei Todesopfern. Ein Foto vom einzigen Überlebenden macht “Bild” durch einen Balken nur unzureichend unkenntlich, veröffentlicht es ohne seine Einwilligung und macht ihn durch die Angabe vieler Details unter anderem über seinen Beruf und seine Arbeitsstätte identifizierbar.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt wurden. Sie rechtfertigt die Berichterstattung damit, dass die Öffentlichkeit über Lawinenunglücke bei Skitouren informiert werden müsse. Um die Leser betroffen zu machen und eine warnende Wirkung zu erzielen, habe man den Artikel personalisieren müssen.

Der Presserat widerspricht: “Bild” habe das Gebot, das Privatleben des Menschen zu achten, verletzt. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen seien wichtiger als das öffentliche Interesse daran, die Opfer identifizieren zu können. Das Unglück mache die Opfer nicht zu Personen der Zeitgeschichte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schlachtet Selbstmord aus
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-206/06)

“Mietschulden – Als die Gerichtsvollzieherin klingelte, sprang sie in den Tod”, titelt “Bild” und berichtet minutiös über einen Suizid einer Mutter, zeigt ein großes Foto von ihr und dem Haus, von dem sie in den Tod sprang und vor dem ihre abgedeckte Leiche liegt, schildert ihre Lebensumstände und spekuliert ausführlich über das Motiv für die Tat.

Nach Ansicht der Springer-Rechtsabteilung hat die Selbstmörderin durch ihr Verhalten eine identifizierende Berichterstattung geradezu provoziert. Die Drohung, sich in die Tiefe zu stürzen, habe großes Aufsehen erregt; Feuerwehrleute hätten versucht, sie davon abzuhalten. Deshalb habe es sich um einen “Vorfall der Zeitgeschichte” gehandelt, der es rechtfertige, die üblicherweise nötige Zurückhaltung bei der Berichterstattung aufzugeben.

Der Presserat widerspricht. “Bild” habe die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Auch ein Suizid, der unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird, rechtfertige noch nicht per se, den Namen der Betroffenen zu nennen und die näheren Begleitumstände zu schildern. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Hinten, klein, unten, spät (2)”.)

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“Bild” lässt Schulklasse dumm aussehen
Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK2-252/05)

“Bild” illustriert einen großen Bericht “Pisa-Schock – So dumm sind unsere Kinder” mit dem Foto einer Grundschulklasse und ihrer Lehrerin. Die Zeitung hatte das Foto bereits 2002 veröffentlicht, damals im Zusammenhang mit einer Spendenaktion zum Weltkindertag. Der Elternbeirat der Schule beschwert sich: Die Zeitung habe weder die Kinder oder ihre Eltern noch die Lehrerin um Erlaubnis gefragt. Bereits für die Veröffentlichung 2002 habe “Bild” das Foto zweckentfremdet und ohne Genehmigung abgedruckt.

Die “Bild”-Rechtsabteilung räumt ein, dass die Redaktion es versäumt habe, das Einverständnis von Eltern und Schule einzuholen. Man habe die abgebildeten Schüler nicht als “dumm” bezeichnen wollen und versucht, sich beim Elternbeirat zu entschuldigen.

Der Presserat rügt “Bild”, weil der wiederholte Abdruck des Fotos sinnentstellend sei und gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoße. Der “Bild”-Leser müsse glauben, die abgebildeten Kinder seien dumm. Ihre Persönlichkeitsrechte wurden so schwerwiegend verletzt, dass auch eine Entschuldigung der “Bild”-Redaktion nicht ausreiche. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” stellt Kind an den Pranger
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-236/06)

Beim Versuch, eine Schulhofrangelei zu schlichten, wird eine Lehrerin von einem zwölfjährigen Jungen durch einen Faustschlag verletzt. “Bild” titelt: “Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik” und zeigt mehrmals ein Foto des Jungen, darunter groß auf der Titelseite.

Die “Bild”-Rechtsabteilung erklärt, die Eltern des Kindes hätten der Veröffentlichung des Fotos schriftlich zugestimmt.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” das Persönlichkeitsrecht des Schülers verletzt: Es sei unzulässig, ihn unverpixelt zu zeigen. Die Zustimmung der Eltern sei unerheblich: Die “Bild”-Redaktion hätte die Verantwortung gehabt, das Kind zu seinem Schutz trotzdem unkenntlich zu machen. Der Rat verweist darauf, dass laut Pressekodex die Abbildung von mutmaßlichen Tätern in der Regel nicht gerechtfertigt sei; bei Straftaten Jugendlicher gelte dies ganz besonders. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

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“Bild” zeigt Mutter, die ihr Kind getötet haben soll
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-156/06)

Eine 23-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind getötet, in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen haben. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Sie hat ihr Baby erstickt und einfach weggeworfen” ein unverpixeltes Foto von der Frau mit gesenktem Kopf und geschlossenen Augen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, erstens dürfe man laut Presserat in eindeutigen Fällen identifizierbar berichten (und die Frau sei geständig und aufgrund einer DNA-Analyse überführt). Und zweitens sei die Frau wegen des gesenkten Blickes und eines Haarbandes gar nicht zu identifizieren.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Das Gesicht sei gut erkennbar. Und die Identifizierbarkeit sei in der Regel unzulässig; konkret habe der Presserat sie in vergleichbaren Fällen verboten. Auch das Geständnis der Frau ändere daran nichts. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Demonstranten zum Attentäter
Verstoß gegen Ziffern 2 und 13 (BK2-257/05)

“Bild” fordert in mehreren Artikeln die Ausweisung eines Türken aus Deutschland, den die Zeitung immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet: “Schiebt diesen Verbrecher ab!”, “Schnarch-Justiz! Wird Attentäter heute verhaftet?”, “Justiz-Skandal! Attentäter nicht ausgewiesen” – mehrmals berichtet ein Boulevardblatt über den türkischen Beschwerdeführer, der immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet wird. Der Mann hat 1993 an einer Demonstratoin teilgenommen, die mit einem Brandanschlag endete, der 37 Menschen tötete. “Bild” zeigt ein Foto von ihm mit einem schwarzen Balken vor den Augen, stellt ihn als Tatbeteiligten dar und berichtet, er sei 1993 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Anwalt des Betroffenen beschwert sich beim Presserat. Sein Mandant sei nie Täter bei einem versuchten Brandstiftungs- oder Tötungsdelikt gewesen und als solcher auch nie angeklagt oder verurteilt worden. Verurteilt worden sei er nur wegen Beteiligung an der versuchten Veränderung der Gesellschaftsordnung in der Türkei – dieses Verfahren sei noch nicht endgültig abgeschlossen.

Die Rechtsabteilung von “Bild” bestreitet, den Mann vorverurteilt zu haben. Nach ihm werde international gefahndet; ein Auslieferungshaftbefehl liege vor. Bei dem Fall handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis von hohem Aufmerksamkeitswert und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Pressefreiheit erlaube es “Bild”, innerhalb gewisser Grenzen zu entscheiden, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sei.

Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” wahrheitwidrig berichtet. Die Berichte hätten Gerüchte als Tatsachen dargestellt und Vorurteile enthalten. Es gebe weder sichere Fakten, noch Indizien, wonach der Türke an dem Anschlag beteiligt war. Der Begriff “Attentäter” bezeichne Straftäter, die aufgrund einer besonderen, oft politischen Motivation, neben ihrem eigenen auch andere Menschenleben aufs Spiel setzen. Bei dem Mann, den “Bild” fortwährend so nannte, könne man aber weder von einer solchen Tat, noch von entsprechenden Motiven ausgehen. “Bild” habe die Gerüchte weder sorgfältig genug geprüft noch als solche kenntlich gemacht, und ihn in einem laufenden Verfahren vor deutschen Behörden vorverurteilt. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt zehnjähriges Todesopfer gegen den Willen der Eltern
Verstoß gegen Ziffer 8(BK2-93 und 94/06)

Als bei einem Attentat in Ägypten ein zehnjähriger deutscher Junge ums Leben kommt, zeigt “Bild” ihn groß im Inneren und auf der Titelseite (Überschrift: “Dieser Junge starb in der Terror-Hölle”). Die Zeitung hatte keine Einwilligung der Eltern, das Foto zu zeigen, außerdem gibt es Zeugenaussagen, wonach sich der “Bild”-Fotograf das Foto unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlich. Unter anderem habe er sich auch bei Mitschülern des Kindes erkundigt.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG erklärt, sie gehe davon aus, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß und sorgfältig recherchiert habe. Er habe auf Nachfrage erklärt, sich nicht als Mitarbeiter anderer Zeitungen ausgegeben. Die Juristen weisen darauf hin, dass sie gegenüber dem Vater des Jungen eine Unterlassungserklärung abgegeben habe – ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.

Der Presserat rügt “Bild”: In der Regel sei es nicht gerechtfertigt, Opfer von Unglücksfällen abzubilden. Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des getöteten Kindes überlagert hätte. Zudem fehlte offensichtlich die Einwilligung der Eltern. Ob “Bild” das Foto mit unlauteren Methoden beschafft hat, kann der Presserat nicht klären und stellt das Verfahren in diesem Punkt ein. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Einträge “‘Bild’ benutzt Kinder für Recherchen” [1], [2], [3])

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“Bild” bildet Opfer einer Familientragödie ab
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-166/06)

“Bild” berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau und einen Sohn erschießt, bevor er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. “Landarzt erschießt seine Familie”, schreibt “Bild” und zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer Detailfreude kolportiert “Bild” auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: “Im Dorf munkelt man außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme gehabt haben.”

Die “Bild”-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente und den Täter aufgrund seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung. Durch die Bedeutung des Landarztes sei es erlaubt, ihn und die von ihm getöteten Familienmitglieder abzubilden.

Keineswegs, urteilt der Presserat und verweist auf die Forderung des Pressekodex, bei Suiziden nur zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu einer Person der Zeitgeschichte und seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte. (Nicht-öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “‘Bild’ gerügt, gerügt, gerügt und gerügt”.)

Rügen haben kurze Beine

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.

Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:

Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.

Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:

Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.

Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.

Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.

  • Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde:
    “Bild”-Rügen 2007
  

Presseratsrügen für “Bild” 2007

“Bild” macht aus schwererziehbaren Kinder “Gangster”
Verstoß gegen Ziffern 1, Ziffern 2, Ziffern 11 und Ziffern 12 (BK2-9/07)

In einer norddeutschen Kleinstadt soll ein Heim für schwererziehbare Jugendliche gebaut werden – was einigen Nachbarn nicht gefällt. “Bild” titelt: “Ein Dorf hat Angst” und: “Behörde will Heim für Kindergangster im friedlichen (…) eröffnen”. Die Gefahr durch die “Kindergangster” illustriert die Zeitung, indem sie neben Fotos von dem Haus und den Nachbarn einen mit einem Messer bewaffneten Jugendlichen zeigt, ohne zu erwähnen, dass es sich nicht um einen der zukünftigen Bewohner, sondern nur um ein Symbolfoto handelt.

Die Rechtsabteilung von “Bild” erklärt, es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, über das Projekt und den Widerstand dagegen zu berichten. Die Nachbarn hätten Angst vor Verletzungen und um Hab und Gut, fürchteten sich vor Drogenbeschaffungs- und Gewaltkriminalität. Der Begriff “Kindergangster” für schwer erziehbare Jugendliche sei eine zulässige Verkürzung und ein gebräuchlicher Terminus. Und “Bild” hätte ja keinen von ihnen gezeigt, sondern nur ein Symbolfoto.

Das Urteil des Presserates ist vernichtend: Der Artikel verstoße gleich gegen vier Ziffern des Pressekodex, darunter die Pflicht zur Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde. Schwererziehbare seien nicht Kriminellen gleichzusetzen. Der Begriff “Kindergangster” sei unangemessen sensationell. Das Foto von dem bewaffneten Jugendlichen sei irreführend und hätte zudem als Symbolfoto gekennzeichnet werden müssen. Die Überschrift “Ein Dorf in Angst” sei unangemessen sensationell, diskriminiere die Jugendlichen und werde im Artikel durch nichts belegt. Die Berichterstattung sei einseitig, unangemessen und unwahrhaftig. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Werbung für Aldi
Verstoß gegen Ziffer 7 (BK2-6/07)

“Bild” informiert seine Leser in einem Artikel darüber, welche Reisen man vom nächsten Tag bei Aldi kaufen kann. “BILD hat die besten Angebote jetzt schon recherchiert”, schreibt die Zeitung und nennt als “beste” Angebote sämtliche Angebote, die sich am folgenden Tag auch in einer ganzseitigen Anzeige in “Bild” fanden. “Bild” beschreibt genau die Angebote, nennt die Preise, gibt die Telefonnummern und eine Internetadresse von Aldi an, unter der die Reisen gebucht werden können.

Die Rechtsabteilung von “Bild” weist den Vorwurf zurück, dem großen Anzeigenkunden sei mit dem Artikel eine Gefälligkeit erwiesen worden. Der Anlass für den Artikel sei nicht werblich, sondern publizistisch gewesen: Erstmals sei ein Discounter ins Reisegeschäft eingestiegen, erklärt die Rechtsabteilung (wahrheitswidrig). An der Veröffentlichung habe es ein öffentliches Interesse gegeben; die Angabe von Telefonnummern und Internetseite sei zulässiger Service für die Leser.

Der Presserat widerspricht: Die Grenze zwischen zulässiger Information und unzulässiger Schleichwerbung sei eindeutig überschritten. Durch die detaillierten Angaben habe “Bild” den geschäftlichen Interessen des Anbieters Vorschub geleistet und ihm einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschafft. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Khaled al-Masri zum Irren
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-135/07 und BK1-136/07)


“Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren”, fragt “Bild” und meint mit “so einem” den vermutlich vom CIA verschleppten Khaled Al-Masri und mit “terrorisieren”, dass das Entführungsopfer Gerichte und Medien bemüht. “Bild” spielt seine Torturen herunter und nennt ihn u.a. “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” und “Querulanten”.

Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, die Berichterstatung sei zutreffend und die verwendeten Begriffe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. An der Aufdeckung des Falles Al-Masri bestehe ebenso wie an seiner Person ein hohes Informationsinteresse.

Der Presserat bestreitet das öffentliche Interesse nicht. Es sei unstrittig, dass “Bild” sich mit Al-Masri beschäftigen dürfe – aber nicht in dieser Form. Psychische Erkrankungen fielen laut Pressekodex grundsätzlich in die Privatsphäre des Betroffenen. Ihn “irre” zu nennen und zu fragen, “Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren” gehe gerade im Hinblick auf Al-Masris Erkrankung eindeutig zu weit, sei unangemessen und verletze ihn in seiner Ehre. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Jugendlichen zum “Verbrecher”
Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK1-194/06)

Ein 19-Jähriger steht vor Gericht, weil er an einer Schießerei beteiligt gewesen sein soll, bei der ein Mensch ums Leben kam. Das Gericht schließt die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus, um den Heranwachsenden zu schützen. “Bild” schreibt daraufhin: “Frau Richterin, warum schützen Sie diesen Verbrecher” und nennt auch den Namen des Angeklagten. Dessen Anwalt beschwert sich beim Presserat darüber, dass “Bild” seinen Mandanten trotz des bewussten Ausschlusses der Öffentlichkeit identifizierbar gemacht habe und ihn “Verbrecher” nannte, obwohl es noch kein Urteil gebe.

Die Rechtsabteilung von “Bild” erklärt, die Forderung des Pressekodex, sich bei der Berichterstattung über Straftaten Jugendlicher besonders zurückzuhalten, gelte hier nur eingeschränkt, weil der Angeklagte sich an der Schwelle zum Erwachsenenstrafrecht befinde. Deshalb dürfe man ihn auch identifizierbar machen. Die Tat sei in Art und Ausführung so erschreckend, dass man darüber berichten dürfe. Die Presse könne nicht akzeptieren, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, wie es die Richterin getan habe. Zudem sei der Mann weitgehend geständig.

Der Presserat spricht zunächst nur eine Missbilligung aus: “Bild” hätte sich bei der Berichterstattung zurückhalten müssen; den Namen des Angeklagten zu nennen, sei ethisch unangemessen. Die Bezeichnung “Verbrecher” sei aber zulässig, weil der Angeklagte die Verstrickung in das kriminelle Geschehen zugegeben habe.

Der Anwalt des Mannes widerspricht: Er habe, anders als die Rechtsabteilung “Bild” behaupte, kein Geständnis gegeben. Daraufhin revidiert der Presserat sein Urteil und rügt nun doch den “Bild”-Artikel und das Wort “Verbrecher”: Weil der Angeklagte weder ein Geständnis abgelegt noch die ihm zur Last gelegte Tat unzweifelhaft unter den Augen der Öffentlichkeit begangen habe, sei es unangemessen und eine Vorverurteilung, ihn als Täter darzustellen. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” macht aus Selbsttötung detailreiche Geschichte
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-57/07)

Unter der Überschrift “Todes-Drama um die schöne Anika (16)” berichtet “Bild” detailreich über einen Suizid. Die Zeitung zitiert wörtlich die Abschiedsnachricht des Mädchens, das auf eigenen Wunsch aus der psychiatrischen Behandlung entlassen worden sei, und schildert, wie die Schwester des Opfers vergeblich auf die S-Bahn gewartet habe, vor die sich das Mädchen geworfen hatte. Der Chef des Krankenhauses, in dem das Mädchen war, beschwert sich über den Artikel: Der Redakteur habe die Tatsachen trotz eindringlicher Hinweise falsch dargestellt.

Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, die Berichterstattung gehe auf Berichte der Eltern des Mädchens zurück. Der Artikel über die Selbsttötung sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Der Presserat kann sich diesem Urteil nicht anschließen. Wenn “Bild” beschreibe, wie die Schwester ausgerechnet auf die S-Bahn gewartet habe, von der das Mädchen überrollt wurde, verletzte die Zeitung die Pflicht, sich gerade mit der Schilderung solcher Begleitumstände bei Selbsttötungen zurückzuhalten. Es sei auch nicht zurückhaltend, der Öffentlichkeit die Krankheitsgeschichte des Mädchens zu schildern. (Nicht-öffentliche Rüge)

Sterbehelfer wehrt sich in “Bild” gegen “Bild”

“Bild” druckt ja angeblich Gegendarstellungen, bei denen “das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, gerne. Noch lieber als Gegendarstellungen zu drucken, sucht “Bild” sie jedoch zu vermeiden – insbesondere dann, wenn durch sie das Recht der Gegendarstellung im Kern nicht mißbraucht würde.

Am 5. Juli hatte “Bild” in einem großen Artikel über Sterbehilfe in Deutschland auch ein wenig über Sterbehilfe in der Schweiz berichtet.

Genauer gesagt: “Bild” hatte implizit behauptet, die Schweizerische Sterbehilfe-Organisation Dignitas leiste “AKTIVE” Sterbehilfe. Und “Bild” hatte geschrieben, eine Krebspatientin aus Deutschland, die sich von Dignitas beim Sterben helfen ließ, sei “erst nach 38 Minuten Höllenqualen” gestorben und habe immer wieder geschrien “Ich verbrenne! Ich verbrenne!” Das ist gänzlich unbewiesen und wird vom Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli seit langem bestritten (wir berichteten).

Heute druckt “Bild” (in einem Kasten neben einer Geschichte über Oswalt Kolles Einstellung zur Sterbehilfe) unter der Überschrift “Wann ist Sterbehilfe strafbar?” ein Interview mit Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli.

Darin antwortet Minelli auf die “Bild”-Frage, “Was ist aktive Sterbehilfe, was passive Sterbehilfe?”:

“(…) Dignitas assistiert Menschen lediglich bei ihrem frei gewählten Suizid. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Mensch schmerzfrei und in Würde sterben kann. Deswegen wehren wir uns auch gegen Behauptungen, eine Krebspatientin habe beim von uns begleiteten Suizid geschrien, sie würde verbrennen. Bei uns ist jeder der bisher mehr als 900 Suizide völlig schmerzfrei und in Würde erfolgt.”

Das klingt nicht nur wie eine Richtigstellung des “Bild”-Artikels vom 5. Juli, im Prinzip ist es das auch.

Minelli sagt uns auf Anfrage:

“Wir haben nach der ‘Bild’-Berichterstattung unseren Anwalt in Berlin eingeschaltet. Der hat verlangt, dass sie richtiggestellt wird. ‘Bild’ hat daraufhin das Angebot gemacht, das als Interview in einem Kasten neben der Oswalt-Kolle-Geschichte zu machen. Damit war ich einverstanden.”

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Beinahe zurückhaltend

Am Sonntagmorgen riss ein Falschfahrer auf der A 28 bei Oldenburg in Niedersachsen in offensichtlich selbstmörderischer Absicht vier weitere Personen mit in den Tod — das war vielerorts zu lesen.

Der Pressekodex ruft bei Selbsttötung zu “Zurückhaltung” auf (Ziffer 8.5), insbesondere auch was die Identität der Opfer angeht, und tatsächlich hat sich die “Bild”-Zeitung für ihre Verhältnisse viel Mühe gegeben: Obwohl die Pressemitteilung der Polizei den Wohnort des Mannes nennt, spricht “Bild” von “einer Kreisstadt in Niedersachsen”. Der Nachname des Verstorbenen wurde abgekürzt, der Vorname seiner Ehefrau offenbar geändert, bei den Kindern werden gar keine Namen, nur die jeweiligen Alter genannt, und die Berufe des Mannes und seiner Frau sollten auch keine allzu deutlichen Identifikationsmerkmale sein.

Also alles einigermaßen ordentlich gelöst? Ja, beinahe…

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