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Schumacher, Hitzlsperger, Klobürste

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “‘Bitte lassen Sie unsere Familie in Ruhe’: So reagieren deutsche Medien auf Corinna Schumachers Appell”
(horizont.net, Ingo Rentz)
Nach dem Appell Corinna Schumachers an die Medien die Klinik und ihre Familie in Ruhe zu lassen, hat sich Horizont bei verschiedenen Medien umgehört. Einhellige Auffassung: Es gibt eigentlich gar kein Problem: “‘Selbstverständlich respektieren wir den Wunsch von Corinna Schumacher’, erklärt auch ‘Bild’-Sportchef Walter M. Straten. Gleichwohl will das Vor-Ort-Team der Zeitung, das nach Angaben von Axel Springer derzeit aus einem Text-Reporter und einem Fotografen besteht, selbst entscheiden, ‘ob und wann sie die für alle zugängliche Lobby der Klinik betreten’, wie eine Unternehmenssprecherin erläutert.” Die taz nimmt in ihrem Hausblog Stellung.

2. “Nach dem Hitzlsperger-Hype: Versuch einer self-destroying prophecy”
(vocer.org, Johannes Kram)
Nach der fast ausschließlich positiven Resonanz kurz nach dem Coming-Out von Thomas Hitzlsperger, versucht Johannes Kram die Gegenreaktion vorwegzunehmen: “Mut hat etwas mit Risiko zu tun. Doch ein solches Risiko hat es nicht gegeben. Im Gegenteil. Jeder Journalist, der etwas anderes als ‘super’ geschrieben hätte, wäre medial gesteinigt worden.” Damit hat er den Tonfall getroffen, den der Chefredakteur des “kicker” und Jasper Von Altenbockum auf faz.net anschlagen.

3. “Ein Ritterschlag für Quacksalber”
(faz.net, Martina Lenzen-Schulte)
Hersteller homöopathischer Mittel bekommen Rückenwind durch klinische Studien. Das liegt an der Natur der Studien: “Randomisiert-kontrollierte Studien sind zwar das methodisch Beste, was klinische Prüfverfahren zu bieten haben. Sie sind indes fehleranfällig und als Methode nicht davor gefeit, Ergebnisse zu produzieren, die auch dort Wirksamkeit attestieren, wo vielleicht keine ist.” Vor kurzem erläuterte Christoph Drösser ein ähnliches Problem bei der Berichterstattung über statistische signifikante Ergebnisse von Studien.

4. “Wieso? Weshalb? Darum!”
(taz.de, Anna Klöpper)
Die Nachrichtensendung des ZDF “logo!” wird 25 Jahre alt. “Bliebe bei all der Jubiläumstrunkenheit schließlich die Frage: Warum ist man eigentlich nach einem Vierteljahrhundert Lob, Ehr und Preis (darunter der Deutsche Fernsehpreis 2010 in der Kategorie Information) immer noch alleine auf dem Kindernachrichtenmarkt, der mangels Wettbewerber gar keiner ist?” SuperRTL winkt ab.

5. “Schwarzer Block und weiße Bürste”
(zapp.blog.ndr.de, Fiete Stegers)
Ein Haushaltsartikel wird zum vermeintlichen Widerstandssymbol: “‘Hatte hinter mir im Budni schon wieder 6 Jungs mit Klobürsten’, schreibt ein User. Angeblich seien sie in anderen Supermärkten des Viertels schon vergriffen. Ein Blog erklärt die Klobürste bereits ‘zum Symbol des Widerstands gegen das Gefahrengebiet’.”

6. “Wie Sky Home die TV-Konkurrenz auf Abstand hält”
(wuv.de, Petra Schwegler)
Während sich die Berichterstattung über gewölbte Bildschirme auf der CES trotz Ideenlosigkeit der Hersteller überschlägt, zeigt Pay-TV-Anbieter Sky wo die Reise hingeht: Dessn Kunden bekommen automatisch eine elektronische Programmzeitschrift angezeigt, die alle anderen Sender ausspart.

Balken vor der Brust, Brett vorm Kopf

Überraschung, Enttäuschung, Fassungslosigkeit — es ist schwer zu sagen, welches Gefühl bei den Leuten von stylebook.de (ehemaliger Slogan: “Powered by Bild.de”) genau überwiegt, wenn sie fragen:

WARUM SO SCHÜCHTERN, MIRANDA? Model Miranda Kerr (29) postet sexy Oben-ohne-Bilder von sich auf Instagram. Anlass ist ein Fotoshooting im Pazifischen Ozean für ihre eigene Kosmetiklinie. Aber was soll der schwarze Balken? So schüchtern kennen wir Miranda gar nicht...

Sie scheinen jedenfalls aufrichtig verstört:

Victoria’s Secret Model Miranda Kerr postet auf Instagram diese freizügigen Oben-ohne-Bilder von einem Shooting mit Fotograf Chris Colls für ihre eigene Kosmetiklinie KORA Organics am Strand von Kalifornien. […]

Dass Miranda ein “Freigeist” ist, kann man auf den sexy Bildern sehen. Ein schwarzer Balken sorgt allerdings für ein bisschen Züchtigkeit. Offensichtlich möchte das Supermodel und Mutter von Baby Flynn (2) nicht alles preisgeben.

Dass Frau Kerr die “sexy Oben-ohne-Bilder von sich auf Instagram” mit einem schwarzen Balken versah, könnte natürlich auch damit zusammenhängen, dass sie andernfalls gegen die Richtlinien der Foto-Community verstoßen hätte:

Denke daran, dass unsere Community bunt gemischt ist und dass deine Fotos von Menschen angesehen werden können, die erst 13 Jahre alt sind. Wir respektieren die künstlerische Ausdrucksweise von Fotos, aber wir müssen darauf achten, dass unser Produkt und die bei uns gezeigten Fotos mit unserer Bewertung zu Nacktheits- und Erwachseneninhalten im App Store übereinstimmt. Mit anderen Worten: Bitte poste keine Nacktfotos oder Erwachseneninhalte gleich welcher Art.

Mit Dank Cornelius.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Heute anonym: Claudia D.

Das Verhältnis zwischen Jörg Kachelmann und der Axel Springer AG ist so nachhaltig gestört, dass es schwer fällt, sich bei diesen Sätzen keine feixenden “Bild”-Redakteure vorzustellen:

Schlappe für den ehemaligen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann (54): Seine Ex-Geliebte Claudia D. (39) ließ die Auslieferung seines neu erschienenen Buches vom Landgericht Mannheim verbieten.

Eine Begründung lieferte Bild.de gestern gleich mit:

Per einstweiliger Verfügung ist es Kachelmanns Verlag untersagt, das Buch “Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz” weiter zu verbreiten, so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird. Das teilten Kachelmanns Anwälte am Mittwoch in Schwetzingen mit.

In der Begründung heißt es, in Kachelmanns Buch würde das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Ex-Geliebten verletzt.​ Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.​

Kachelmanns Anwälte hätten in dieser Sache gar nichts mitgeteilt, erklärte uns Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf Anfrage.

Der Halbsatz “so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird” fehlt heute in der gedruckten “Bild”, aber beide Texte, die über die Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber der Frau berichten, sind mit einem Foto der Frau illustriert.

Allerdings müssen “Bild” und Bild.de nicht gerade fürchten, nun wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Claudia D. zur Rechenschaft gezogen zu werden: Im Juni 2011 erschien in der “Bunten” ein großes Porträt inkl. Interview mit ihr, das mit Bildern illustriert ist, auf denen sie sich “für BUNTE fotografieren ließ”, wie die Zeitschrift anmerkte.

Im Herbst 2011 erschien in der Zeitschrift “Emma” (von “Bild”-Gerichtsreportagepraktikantin Alice Schwarzer) und auf emma.de ein Interview mit ihrem Therapeuten und Traumatologen Günter H. Seidler, in dem sogar der volle Name von Claudia D. genannt wird.

Gegen diese Art der Berichterstattung ist Frau D. offensichtlich nicht vorgegangen, sie hat sie sogar forciert, wie Kachelmanns Anwalt Höcker meint:

Frau D. muss ihrem Therapeuten für dessen EMMA-Interview von seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden haben. Außerdem muss sie selbst über ihren Anwalt die Presse darüber informiert haben, dass derzeit vor dem LG Frankfurt ein Schadensersatzprozess Kachelmanns gegen sie läuft. Von unserer Seite ging zu dem Thema gar keine Stellungnahme heraus. Frau D. selbst hält also die Berichterstattung am Köcheln.

Mit Dank auch an Mareike H., Mikroblume und Barbara.

Nachtrag, 15.25 Uhr: Auch “Spiegel Online” berichtet über die Einstweilige Verfügung und verlinkt dabei auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim, in der es unter anderem heißt:

Des weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.

Die Namensnennung in “Emma” scheint am Gericht vorbeigegangen zu sein.

2. Nachtrag, 12. Oktober: Wird immer verwirrender: Die Onlineversion des “Emma”-Artikels ist auf emma.de verschwunden. Vor zwei Wochen war der Text dort noch verfügbar. Wir haben gestern bei der “Emma”-Redaktion angefragt, aus welchen Gründen der Artikel offline genommen wurde, haben bisher aber keine Antwort erhalten.

Leistungsschutzrecht, Assad, B.Z.

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bundesregierung erspart Verlegern Innovation”
(zeit.de, Kai Biermann)
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger konkretisiert sich in der Regierungskoalition. Kai Biermann erklärt in vier Punkten die Folgen eines solchen Gesetzes. Siehe dazu auch Texte von Stefan Niggemeier, Konrad Lischka oder Philipp Otto. Weitere Links sind auf opalkatze.wordpress.com versammelt.

2. “Leistungsschutzrecht: Ich bin reich. Reich!”
(netzfundbuero.de, Tom Hillenbrand)
“Heute ist ein guter Tag. Warum? Weil ich stinkend reich werde. Nicht durch meine Krimis, auch nicht durch meine journalistische Arbeit – beides brotlose Kunst. Sondern wegen diesem neuen Leistungsschutzrecht.”

3. “Verblendung gepaart mit Eitelkeit”
(taz.de, Rafik Schami)
Schriftsteller Rafik Schami greift die “Prominenz-Journalisten” Jürgen Todenhöfer und Peter Scholl-Latour scharf an. “Autoren wie Jürgen Todenhöfer oder Peter Scholl-Latour finden den Absatz ihrer bedenklichen Sympathien für Mörder wie Assad nicht etwa auf den Seiten der Bild-Zeitung. Sie sitzen bei ARD, FAZ, FAS und Die Zeit in der ersten Reihe. Und sind sie einmal da, werden sie von hunderten kleineren Medien zitiert. (…) Die Prominenz-Journalisten spielen eine widerliche Rolle. Sie verleumden Tote und Lebende, um den Diktator zu decken.”

4. “Soll man Neugeborene töten dürfen?”
(aerztezeitung.de, Robert Bublak)
Unter dem Titel “After-birth abortion: why should the baby live?” schreiben Alberto Giubilini und Francesca Minerva über die Möglichkeit postnataler Abtreibungen. “Das Langweilige an den vermeintlich skandalösen Philosophenthesen sind vor allem die Reaktionen darauf. Abzulesen sind sie an den Schlagzeilen.” Siehe dazu auch “An open letter from Giubilini and Minerva”.

5. “Debatte über Frauenquote”
(spiegel.de, Jan Fleischhauer)
“Meinetwegen können sie die Quote sofort einführen, schon damit uns solche Titelgeschichten, wie sie diese Woche der ‘Stern’ präsentiert, in Zukunft erspart bleiben. Drei erfolgreiche Journalistinnen reden mit vier noch erfolgreicheren Frauen darüber, wie toll es ist, als Frau erfolgreich zu sein. Das Ganze ist von so bestürzender Einfalt, dass ich beim Lesen kurzzeitig den Verdacht hatte, es müsse sich um ein besonders perfides Manöver handeln, Frauen lächerlich zu machen. Man stelle sich nur für einen Moment vor, drei Auto-Journalisten würden vier Auto-Manager unter der Überschrift ‘Yes he can’ dazu befragen, wie es ihnen nur gelungen ist, eine so tolle Karriere zu machen.”

6. “Heil Hoffler!”
(blogs.taz.de/hitlerblog, Daniel Erk)
“Hasselhoff schockt im Hitler-Kostüm”, schreibt die “B.Z.” über einen Auftritt von David Hasselhoff in London.

Amok-Alarm, Blick-Newsroom, Jens Berger

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Falscher Amok-Alarm in Leipzig: Haben Medien überreagiert?”
(freiepresse.de)
Ein Interview mit Kriminologe Joachim Kersten zu einem angeblichen, zum Beispiel von N24 auf Google+ (Screenshot von l-iz.de) als Tatsache vermeldeten Amoklauf in Leipzig.

2. “Man kann jedem nachweisen, er sei Nazisympathisant”
(zeit.de, Harald Martenstein)
Mit einem gewissen Maß an argumentativer Entschlossenheit könne man jeder in Deutschland lebenden Person nachweisen, er oder sie sei ein Nazi-Sympathisant, glaubt Harald Martenstein. Er versucht sich an Richard von Weizsäcker, Alice Schwarzer und Roberto Blanco.

3. “Innenminister Friedrich gibt den Scharfmacher”
(sueddeutsche.de, Roland Preuß)
Die 762-seitige Studie “Lebenswelten junger Muslime in Deutschland” (PDF-Datei) wird noch vor Erscheinen “Bild” zugänglich gemacht. “Wer eine solch brisante Studie exklusiv an die Bild-Zeitung weiterreicht, damit die ihre tägliche Krawallzeile hat (wie dies offenbar geschehen ist), der setzt nicht auf eine nüchterne Debatte über bessere Integration und Sicherheit.” Siehe dazu auch “Stunde der Angstmacher” (spiegel.de, Anna Reimann und Oliver Trenkamp).

4. “Utopischer Charme”
(freitag.de, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal porträtiert Jens Berger von spiegelfechter.com: “Noch heute ist mir schleierhaft, wie er dieses Arbeitspensum schafft. Berger ersetzt spielend das Politik- und das Wirtschaftsressort einer mittleren Wochen­zeitung, und das, obwohl er nur ‘zehn oder zwölf Stunden täglich’ an seinem Rechner sitzt.”

5. “Eine Woche ohne Netz – so lebt es sich in der Offline-Welt”
(derwesten.de, Dennis Betzholz)
“Ich bin abgeschottet von der Flut an Informationen, suche im zerfledderten Straßenatlas die Wegbeschreibung zum Termin, schreibe erstmals einen Artikel auf der Schreibmaschine und nerve mit dem lauten Klacken der Tasten das gesamte Großraumbüro. Der Computer, ja das Internet, fehlt mir sehr.”

6. “Im Newsroom: Horror und Terror!*”
(workzeitung.ch, Niklaus Ramseyer)
Die Gewerkschaftszeitung “Work” berichtet aus dem Newsroom der “Blick”-Gruppe. “‘Ich höre!’ So schnauzte der Chef seinen Untergebenen grusslos an, ohne ihn auch nur anzusehen. Der Mann, der nur etwas fragen wollte, kam sich vor wie auf einem preussischen Kasernenhof. Kolleginnen des derart Abgeputzten klagen ihrerseits, rüder ‘Kasernenhofton’ verbreite miese Stimmung. Aber der kaltschnäuzige Chef ist kein deutscher General, sondern ein deutscher Chefredaktor in Zürich.”

Nippel, Viva, Whitney Houston

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Kiffen ja, Nippel nein”
(spiegel.de, Christian Stöcker)
“Ein geheimes Handbuch für Facebook-Kontrolleure zeigt, was das Netzwerk in seinem Reich duldet. Kiffen, zerquetschte Köpfe, tiefe Fleischwunden – alles kein Problem. Nicht okay sind Sex, weibliche Brustwarzen, Tierquälerei: Solche Bilder werden gelöscht. Subtil setzt der Konzern seine eigenen Werte durch.”

2. “Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist keine Lösung”
(vocer.org, Gisela Friedrichsen)
Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin des “Spiegel”, beschreibt vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (s. “6 vor 9” vom 15. Februar), wie sich die Arbeit von Gerichtsreportern geändert hat. Immer neue, teils vage Entscheidungen der Pressekammern sorgten für eine “Schere im Kopf”; Sprecher der Staatsanwaltschaft und Medienanwälte versuchten, die Berichterstattung in ihrem Sinne zu beeinflussen; Medien würden Zeugen noch vor deren Aussagen “einkaufen” und “Neulinge” unter den Berichterstattern erstaunt registrieren, “dass es in der realen Justiz etwas anders zugeht als im Fernsehen bei Alexander Holt oder Barbara Salesch”. Ohne explizite Namensnennung bekommt auch Alice Schwarzer ihr Fett weg, Friedrichsens Kontrahentin in der Berichterstattung über den Prozess gegen Jörg Kachelmann: “Niemand würde einen Laien ein bedeutendes Fußballspiel oder eine Neuinszenierung in der Oper kommentieren lassen. Ins Gericht aber wagen sich selbst ernannte Experten und vor allem Expertinnen, die oft genug eine feste Meinung, aber keine Ahnung haben.”

3. “Bravo, Viva!”
(alexandervonbeyme.net)
Alexander von Beyme lobt die Social-Media-Redakteure des TV-Senders Viva, die bei Facebook gegen homophobe Kommentare unter einem Foto des Tokio-Hotel-Sängers Bill Kaulitz vorgegangen sind. Gleichzeitig kritisiert er eine HSV-Fanseite, die mit homophoben Sprüchen vor dem Nordderby gegen Werder Bremen für Stimmung sorgen wollte.

4. “Der Youssou-Effekt”
(muel.ch, Samuel Burri)
Samuel Burri, als Journalist in Westafrika, wundert sich darüber, dass sich die deutschen Nachrichtenagenturen bei ihrer Berichterstattung über die anstehenden Wahlen im Senegal vor allem auf den auch in Europa bekannten Sänger und Oppositionellen Youssou Ndour konzentrieren, der am Dienstag bei Protesten am Bein verletzt worden sein soll. “Natürlich kann man den Hype um Youssou Ndour auch positiv sehen. Seine Präsenz bei Aktionen der Opposition schafft Medienöffentlichkeit. So geht zumindest nicht vergessen, dass im Senegal am Sonntag gewählt wird. Doch wie viele andere wurden schon verletzt oder getötet im Verlauf der Demonstrationen?”

5. “Schöner Einstieg für Gauck”
(zapp.blog.ndr.de)
Auf der Suche nach dem Fahrer, in dessen Taxi Joachim Gauck von Angela Merkel angerufen und zum Bundespräsidenten-Kandidaten wurde, setzte der “Stern” auf uralte Methoden — und eine Belohnung.

6. “Back in Black – Whitney Houston’s Death”
(thedailyshow.com, Video, englisch)
Lewis Black regt sich über die TV-Berichterstattung zum Tode Whitney Houstons auf.

Verlierer unter sich

Kachelmann: Freispruch, aber ...Der sogenannte Kachelmann-Prozess ist vorbei und eigentlich gibt es nur Verlierer: Jörg Kachelmann (so die Prozessbeobachterin Alice Schwarzer), weil er auf den Freispruch im Zweifel für den Angeklagten “nicht stolz sein” könne (mehr zum Rechtsgrundsatz “in dubio pro reo” in diesem lesenswerten “FAZ”-Artikel), das mutmaßliche Opfer, dessen Leben nun “in Scherben” liege (erneut Alice Schwarzer), das Gericht, weil es die Medien so seltsam unbefriedigt zurückließ, und – vor allem – die Medien selbst, die sich während des ganzen Prozesses nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hatten und dafür vom Vorsitzenden Richter auch noch mal die Leviten gelesen bekamen (BILDblog berichtete).

Jetzt ist der Prozess vorbei, aber ein paar Verlierer gilt es noch nachzutragen:

Bild.de musste gestern eine Gegendarstellung Kachelmanns zu einem Artikel von Anfang Mai veröffentlichen:

Gegendarstellung. In dem Internetportal www.bild.de wurde am 05.05.2011 ein Artikel mit der Überschrift „Das Kachelmann-Gutachten – Sein Sexleben war variantenreich“ veröffentlicht, der unrichtige Behauptungen enthält: a. Unwahr ist, dass ich grinste. b. Ferner ist unwahr, dass ich währenddessen meine Hände knetete. Wahr ist vielmehr, dass ich weder grinste, noch meine Hände knetete, während der Facharzt für Neurologie Hartmut Pleines am 05.05.2011 sein Gutachten vor dem Landgericht Mannheim erstattete. Köln, den 09.05.2011. Jörg Kachelmann

Ebenfalls gestern berichtete Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker per Pressemitteilung von einem Vergleich zwischen der “Bild”-Gerichtskolumnistin Alice Schwarzer und Kachelmanns früherem Strafverteidiger Reinhard Birkenstock: Schwarzer hatte wiederholt fälschlicherweise behauptet, Birkenstock habe das mutmaßliche Opfer als Stalkerin bezeichnet und erklärt, Kachelmann kenne die Frau gar nicht (BILDblog berichtete). Frau Schwarzer muss dafür jetzt 14.000 Euro zahlen.

Bunte  etc.

Kachelmann-Prozess: Gericht verurteilt Medien

Es ist ein vernichtender Satz, den das Mannheimer Landgericht am Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann den Medien mit auf den Weg gegeben hat. Michael Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, formulierte in seiner Urteilsbegründung:

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.

(Hervorhebung von uns.)

Er nannte leider keine Namen, aber vermutlich ist eh kein größeres Medium gemeint, das man kennen könnte.

Ausführlich hatte der Richter zuvor die Medien gescholten:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.

Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente. (…)

Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. (…)

Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.

Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.

Gemeint ist mit dem letzten Punkt mindestens die Zeitschrift “Bunte”, die drei Zeuginnen für ihre anklagenden Auftritte im Blatt bis zu 50.000 Euro zahlte.

Angesprochen fühlen dürfen sich aber u.a. auch:

  • die “Süddeutsche Zeitung”, die am 22. April 2010 unter der Überschrift “Messer mit Fingerabdrücken” exklusiv berichtete, Ermittler hätten “nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von Kachelmann“ auf einem Messer gefunden. In Wahrheit hat die Spurensicherung keine eindeutig nachweisbaren Spuren gefunden.
  • die “Zeit”, in der Sabine Rückert massiv Partei für Kachelmann ergriffen hat — in der Regel (und auch aktuell) ohne die Leser wenigstens darüber darüber zu informieren, dass Rückert mit dem Anwalt Kachelmanns zusammengearbeitet hat und ihn sogar der Verteidigung empfohlen hat.
  • der “Focus”, der im Dezember eine “neue Zeugin gegen Kachelmann” präsentierte, deren Aussage ihn angeblich “schwer belastet”, und bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung “Indizien auch im Bad” gefunden, “Tausende Ermittlungsseiten” der “Akte Kachelmann” protokolliert und das Tagebuch des mutmaßlichen Opfers abgedruckt hatte.
  • und natürlich die “Bild”-Zeitung mit ihrer Kommentatorin Alice Schwarzer, die munter mangelnde Fachkenntnis durch Parteilichkeit ausgeglichen hat.

“Welt Online” hat aus der Urteilsbegründung sicherheitshalber die Kritik an den Medien einfach mal herausgekürzt.

Waldspaziergang, Stockfotografie, Stipe

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die Zuvielisation”
(freitag.de, Peter Glaser)
Peter Glaser schreibt über die Überforderung mit dem digitalen Medienfluss: “Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Waldspaziergang zu beschreiben. Man kann sich von der Wahrnehmung einer Unzahl von Blättern und Tannennadeln überfordert sehen und eine Rückkehr zur humanistischen Gehölzwahrnehmungstechnologie fordern. Man kann aber auch einen Spaziergang durch einen Wald machen und erholt wieder nach Haus kommen.”

2. “Die Last der Kommunikation: Was ein Journalist in Libyen alles dabei hat”
(blogs.taz.de/arabesken, Karim El-Gawhary)
Karim El-Gawhary präsentiert seine Kommunikations-Ausrüstung für Libyen.

3. “Sehr geehrte Frau Schwarzer…”
(blog-cj.de, Christian Jakubetz)
Christian Jakubetz schreibt an Alice Schwarzer, die für “Bild” den Prozess gegen Jörg Kachelmann begleitet: “Sie betreiben eine unerträgliche Vorverurteilung, die der Presserat jedem Provinz-Gerichtsreporter um die Ohren hauen würde.”

4. “60 Completely Unusable Stock Photos”
(buzzfeed.com)
Unerklärliche, schlechte Werke aus der Stockfotografie, mit Bildern von awkwardstockphotos.com.

5. “Stunde der Heuchler”
(sueddeutsche.de, Johan Schloemann)
Johan Schloemann sieht im Siegeszug der Grünen die Widersprüche des westlichen Menschen: “Wird nun der neue grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, der im Wahlkampf eine grünere Automobilindustrie gefordert hat, hingehen und die Porsche-Werke von einem auf den anderen Tag schließen lassen? Konsequent wäre es.”

6. “99 Fragen an Michael Stipe”
(zeit.de, Moritz von Uslar)
Moritz von Uslar befragt Musiker Michael Stipe: “Meine Verkleidung ist, dass ich mich nicht verkleide. Und wenn ich Fahrrad fahre, dann immer mit Helm – damit die Leute mich erkennen. Hallo, Berlin! Ich bin der, der den hässlichen Fahrradhelm auf dem Kopf trägt.”

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