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Auch bekannt als QUARK

Die so genannte “Vogelgrippe” (aviäre Influenza) ist laut Wikipedia “eine erstmals 1878 in Italien beobachtete, durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche”.

Das so genannte “SARS” (Severe Acute Respiratory Syndrome) ist laut Wikipedia “eine Infektionskrankheit, die erstmals im November 2002 in der chinesischen Provinz Guangdong beobachtet wurde”.

Beide Krankheiten traten in den vergangenen Jahren im asiatischen Raum auf, haben ähnliche Symptome, können für den Menschen tödlich sein und sorgen hierzulande gern für Schlagzeilen. Vogelgrippe und Sars haben aber überhaupt nichts miteinander zu tun – außer vielleicht, dass “Bild” das überhaupt nicht begriffen hat.

Denn in der Leipzig-Ausgabe der “Bild” fand sich gestern der folgende Artikel:

Bebildert ist der “Vogelgrippe”-Text mit einem SARS-Virus (unten) und einem SARS-Arzt (links). Und um die Verwirrung komplett zu machen, ist im Text selbst von der “Lungenkrankheit SARS (Vogelgrippe)” die Rede, was bei einer Zeitung, die eine Aids-Erkrankung und eine HIV-Infektion nicht unterscheiden kann, vielleicht nicht weiter verwundert. Und sagte nicht auch ein Mitbewohner der Verstorbenen “fassungslos” zu “Bild”, “Meike war genau zur SARS-Zeit in China. Hoffentlich war sie nicht an Vogelgrippe erkrankt”?

Zum Glück hat “Bild” aber neben den Text extra noch einen Infokasten mit der Überschrift “Was ist die Vogelgrippe?” gesetzt, in dem “Bild” gleich zu Beginn ausdrücklich behauptet, die Vogelgrippe sei “auch als SARS (…) bekannt”. Doch das ist nicht nur falsch, sondern auch sehr verwunderlich: Der Rest des “Vogelgrippe”-Infokastens nämlich sieht ganz so aus, als wäre er (teilweise sogar wörtlich) aus einem der eingangs zitierten Wikipedia-Einträge abgeschrieben – genauer gesagt, aus dem zu SARS.

Mit Dank an Stefan R. für Hinweis, den selbstlosen Kauf einer “Bild”-Zeitung und den Scan!

Nachtrag, 17:00:
Dass es sich bei der Toten überhaupt um einen Vogelgrippe-Fall handelt, ist laut “Leipziger Volkszeitung” übrigens “momentan eine reine Mutmaßung”.

Sauber getrennt

Das Urteil des Berliner Landgerichtes lässt kaum Fragen offen: Die Praxis von Bild.de, Links zu setzen, die aussehen, als würden sie zu redaktionellen Texten führen, tatsächlich aber auf Werbeangebote verweisen, ist unzulässig:

Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird (…)

Andernfalls verstößt das Angebot gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Teledienstgesetz. Auch wenn auf der nächsten Seite, auf die der Nutzer nach dem Klicken kommt, das Wort “Anzeige” auftaucht, ändert das nichts an der Pflicht, den Nutzer schon vorher korrekt über den Werbecharakter eines Teasers zu informieren, denn:

Auch wenn der typische Internetnutzer generell damit rechnet, mit Werbung konfrontiert zu werden, so wird er, wenn er einen Link verwendet, der darauf hindeutet, zu redaktionellen Inhalten zu gelangen, Werbung dennoch nicht erwarten. Die Gefahr, den zweiten Link zu benutzen, ohne den Hinweis auf den werblichen Charakter zu erkennen, ist daher groß.

Das Urteil betrifft unmittelbar nur den konkreten verhandelten Fall. Wenn Bild.de in diesem Fall erneut so werben würde wie geschehen, würde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der das Verfahren angestrengt hat, ist allerdings der Meinung, dass nach diesem Urteil auch andere, ähnliche Verstöße von Bild.de für das Unternehmen sehr teuer werden könnten. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich sagt, Bild.de werde “weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist”.

Na, dann schauen wir uns das doch mal an.

Im Ressort “Auto” stehen diese drei Teaser nebeneinander:

Der linke Teaser ist als Anzeige gekennzeichnet und führt zu einer ebenfalls als “Anzeige” markierten Bild.de-Seite, die zu einem kostenpflichtigen Angebot von “Janolaw” führt. Aber auch der mittlere führt zu einem kostenpflichtigen Angebot von “Janolaw”. Hier enthalten weder der Teaser, noch die Folgeseite das Wort Anzeige. Und auch der rechte Teaser führt nicht zu einem redaktionellen Text, sondern direkt auf Seiten, die von der EurotaxSchwacke GmbH betrieben werden und deren Dienste kostenpflichtig sind.

Das Seitenmenu im Ressort “Reise” sieht bei Bild.de so aus:

Frage: Welcher dieser Menupunkte führt zu redaktionellen und welcher zu werblichen Inhalten? Nein, die Fettung ist kein Hinweis. Nur die Punkte “Reise” und “Reisekasse & Recht” führen zu redaktionellen Angeboten. Alle anderen sind Werbung für Unternehmen wie Tui oder Condor, die — um die Verwirrung komplett zu machen — auf den Folgeseiten teils als “Anzeige” (Ausriss links) gekennzeichnet sind, teils als “powered by” (Ausriss rechts).

Aber auch in der überwiegend redaktionellen Hauptseite “Reise” hat Bild.de einige Überraschungen versteckt. Zum Beispiel hier:

Wer sich auf den Teaser links unten klickt, um sich über die Sparmöglichkeiten bei Tui zu “informieren”, kommt zu einem Artikel, der scheinbar unabhängig und journalistisch, aber erstaunlich detailliert über die Sparmöglichkeiten informiert — ausschließlich bei der Tui, die ein Partner von Bild.de ist. Mitten im vermeintlich redaktionellen Text ist ein Link untergebracht, der direkt zum gemeinsamen Werbeangebot führt:

Im Reiseressort finden sich in der rechten Spalte auch folgende Teaser:

Sie sehen aus, als würden sie auf eine Verbraucherberatung durch die Bild.de-Redaktion hinweisen. Tatsächlich führen sie zu Seiten der Creditplus-Bank, die dort für ihren Online-Kredit wirbt, in einem Fall sogar fast vollständig verkleidet als unabhängige Beratung.

Und im Ressort “Gesund & Fit” sieht das Seitenmenu so aus:

In diesem Fall soll wohl das Deutschlandfähnchen signalisieren: Hier geht es auf eine Werbeseite (für das Maggi-Kochbuch).

Danke auch an Christoph H. für die Recherche!

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Die halbe Geschichte vom tierlieben Schläger

Es ist eine herzerweichende Geschichte, die die “Bild”-Zeitung am Freitag ihren Lesern erzählt. Es ist die Geschichte von einem Mann, einem tierlieben, herzensguten Mann, der selbst “Echsen, Vögel, Fische und Schildkröten” hält, aber einen Schäferhund mit der bloßen Faust erschlagen “mußte”, um den kleinen Chihuahua seiner Tochter zu retten.

Der freilaufende Schäferhund hatte sich auf das viel kleinere Tier gestürzt und ihm Verletzungen zugefügt, an denen es später starb. “Bild” zitiert den Mann mit den Worten:

“Ich packte den Schäferhund am Hals, drückte zu. Dann schlug ich mit der rechten Faust immer wieder genau oben auf seinen Kopf, bis er sich nicht mehr bewegte.”

Soweit ist der Tathergang unstrittig. “Bild” kennt zudem angeblich sogar Größe und Gewicht des Schäferhundes und schreibt, dass er nur mit Leine und Maulkorb hätte herumlaufen dürfen. Der “Bild”-Artikel endet mit den Worten:

Besitzerin Angie H. (70) hatte sich nicht daran gehalten. Statt sich bei Hans-Werner Arp zu entschuldigen, zeigte sie ihn an …

Vielleicht sollen die drei Pünktchen am Ende des “Bild”-Artikels andeuten, dass bis hier die Geschichte nur halb erzählt wurde. Denn in der Pressemitteilung der Polizei und den Berichten der Nachrichtenagenturen ddp, AP und AFP (nachzulesen auch beim NDR und der “Rheinischen Post”) steht noch etwas nicht ganz Unwesentliches, das auch die Anzeige der Frau ein klitzekleines bisschen weniger absurd erscheinen lässt: Nachdem der tierliebe Mann den Schäferhund erschlagen hatte, nahm er sich nämlich noch dessen 70-jährige Besitzerin vor und “verpasste ihr mehrere Hiebe ins Gesicht“, so dass sie sich “ein Hämatom und eine starke Schwellung an der Nase” zuzog, wie die Polizei mitteilte.

Diese Kleinigkeit fand die “Bild”-Zeitung ebenso zu vernachlässigen wie die Möglichkeit, dass der Mann den Schäferhund keineswegs töten “musste”, sondern aus Rache und Wut handelte, wie alle Nachrichtenagenturen mutmaßen.

Danke an Charalampos T. und Stefan S. für die Hinweise!

Nicht mal die Renten-Lügen sind sicher

Dass “Bild” weiß, wie der Duden das Wort “Lüge” definiert, wissen wir ja. Aber noch mal zur Erinnerung:

Lüge: bewusst falsche auf Täuschung angelegte Aussage

Gestern nun, präsentierte “Bild” ihren Lesern dies:

Fangen wir mit der, laut “Bild”, 3. “Lüge” an:

Die Rente bleibt sicher

Wir wissen natürlich nicht, ob die Rente sicher bleibt. Aber “Bild” weiß es auch nicht und versteht noch nicht mal, was es mit dem Beitragsentlastungsgesetz auf sich hat und schreibt über die “Lüge”:

Denn die Wahrheit sieht völlig anders aus:
Es droht sogar die Zitter-Rente! Denn: Ab Januar 2006 müssen die Arbeitgeber die Rentenbeiträge schon zum Ende eines jeden Monats zahlen (bisher: Mitte des Folgemonats). Den Rententrägern bleiben nur noch drei Stunden, um festzustellen, ob das Geld für die am selben Tag fällige Auszahlung der Renten ausreicht.

Hä? Die Arbeitgeber müssen früher zahlen, und den Rententrägern bleibt weniger Zeit? Da haben die vier Autoren ja nun offenbar etwas falsch verstanden. Wir wollen es ihnen gerne erklären: Bislang haben die Träger der Rentenversicherung den Arbeitgebern quasi einen zinslosen Kredit gewährt, da sie die Renten schon am Ende eines jeweiligen Monats auszahlten, die Arbeitgeber aber erst zwei Wochen später die Beiträge überwiesen. Inwiefern also die Neuregelung die Rente unsicherer machen soll als bisher, weiß allein “Bild”.

Zur zweiten “Lüge”:

Die Beiträge sind gut angelegt

Und ehrlich gesagt wissen wir auch hier nicht, wie gut die Rentenbeiträge angelegt sind. “Bild” weiß es auch nicht, tut aber so:

Doch die Wahrheit sieht völlig anders aus!
Die Renditen der gesetzlichen Rente gehen “langfristig gegen null”. Das belegt eine Studie des renommierten Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG).

Dass die Rentenversicherungsträger und das Bundessozialministerium das bestreiten, überrascht nicht, und Zweifel an derartigen Dementis sind immer berechtigt. Ebenso darf man aber auch an den Ergebnissen vieler Studien zweifeln, insbesondere, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie interessengeleitet sein könnten. Und die besteht. Schließlich wurde die Studie in Auftrag gegeben vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. Dessen Gesellschafter sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank Bauspar AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold AG. Kooperationspartner ist die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Und dass diese Gesellschafter ihr Geld auch mit privater Altersvorsorge verdienen, sollte ein kritisches Medium zumindest skeptisch stimmen, und es sollte den Lesern diese Information nicht vorenthalten.

Und nun noch zur ersten “großen Renten-Lüge”:

Die Renten steigen kräftig
(…) Noch im vergangenen Jahr verkündete Sozialministerin Ulla Schmidt: “Wir stellen sicher, daß die nächsten Generationen lebenslang eine Rente erhalten, die jedes Jahr wächst, wenn auch langsamer als heute”

Abgesehen davon, dass man sich fragt, wie “Bild” da die “Lüge” “die Renten steigen kräftig” herausliest, hätte sie vielleicht etwas mehr Augenmerk auf den Teil mit den “nächsten Generationen” lenken sollen, bevor sie folgendes aufschreibt und meint, damit eine große Lüge zu entlarven:

Doch die Wahrheit sieht völlig anders aus: In den letzten Jahren sind die Löhne kaum noch gestiegen – entsprechend fallen die Rentenerhöhungen aus: Nach 2004 und 2005 droht im nächsten Jahr zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde. In den kommenden Jahren drohen sogar Renten-Kürzungen!

Sieht man sich nämlich das vollständige Interview an, wird deutlich, dass Schmidt überhaupt nicht bestreitet, dass die heutigen Rentner stärker belastet werden. Sie bestreitet ebenso wenig die “Nullrunden”, die “Bild” anprangert. Schmidts Aussage über eine Rente, “die jedes Jahr wächst, wenn auch langsamer“, bezog sich also wirklich nur auf die “nächsten Generationen”. Die Lüge, die “Bild” da zu “enthüllen” meinte, existiert also gar nicht.

Um das noch mal klar zu stellen: Kaum jemand dürfte Zweifel daran haben, dass es ernsthafte Probleme mit dem deutschen Rentensystem gibt. An der “Bild”-Geschichte mit den “3 großen Renten-Lügen” allerdings, stimmt vor allem eines: Die Wahrheit sieht irgendwie anders aus.

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an André K.

Gericht verbietet Bild.de Schleichwerbung

Schleichwerbung ist eine schlimme Sache, findet die “Bild”-Zeitung. Wenn die ARD sie betreibt. In ihrem Online-Angebot Bild.de, das die Axel Springer AG gemeinsam mit T-Online betreibt, findet sie die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten dagegen unproblematisch.

Weil man das den Seiten von Bild.de ansieht, hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in einem konkreten Fall gegen Bild.T-Online geklagt: Die Schleichwerbepraxis verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den Mediendienstestaatsvertrag.

Vor dem Berliner Landgericht argumentierte Bild.T-Online nach Darstellung des VZBV, gerade jüngere Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des Internet aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich. Folgt man einem Gespräch des damaligen Vorstandsvorsitzenden von Bild.T-Online, Peter Württemberger, im Dezember 2004 mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, beruht das Geschäftsmodell von Bild.T-Online wesentlich auf dieser Annahme.

Das Landgericht Berlin erklärte die Praxis am vergangenen Dienstag für rechtswidrig: Werbung müsse als “Anzeige” gekennzeichnet oder eindeutig zu erkennen sein. Auch ein sogenannter “Teaser” zwischen redaktionellen Inhalten müsse den Lesern eindeutig klarmachen, dass er zu einem Werbeangebot führt — er dürfe dies nicht erst nach dem Klick erfahren. Der VZBV fasst das Urteil so zusammen: Eine Internetseite sei so zu gestalten, dass der Nutzer die Wahl hat, ob er sich mit Werbung beschäftigen will oder nicht.

Wenn Bild.de in Zukunft bei Schleichwerbung ertappt werde, wie sie sich auch vorgestern noch fand, könnte das nach diesem Urteil teuer werden, heißt es bei den Verbraucherzentralen.

Eine Sprecherin von Bild.T-Online sagte, sie könne das Urteil nicht kommentieren, da es dem Unternehmen noch nicht vorliege.

Nachtrag, 30. Juli: Inzwischen gibt es eine Stellungnahme von Bild.T-Online. Das Unternehmen widerspricht “entschieden” der Darstellung der Verbraucherzentralen. Es sei in dem Verfahren nicht um “Schleichwerbung” gegangen, sondern um die Frage, ob eine nicht als Werbung gekennzeichnete Werbe-Ankündigung als Werbung erkennbar gewesen sei. Bild.T-Online habe ausdrücklich auf die “Notwendigkeit einer eindeutigen Trennung von Redaktion und Anzeigen” hingewiesen, es sei lediglich darum gegangen, wann eine Werbung im Internet klar erkennbar sei.

Die Pressemitteilung von Bild.T-Online endet mit den Worten: “Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist.” Zur genaueren Bedeutung des Wortes “weiterhin” klicken Sie bitte hier,
hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier.

Wo Schwulsein nicht normal ist

Bei manchen Artikeln in “Bild” ist es schwer, zurückhaltend und sachlich zu bleiben. Versuchen wir es trotzdem.

Auf Seite 1 der heutigen “Bild”-Zeitung ist neben der halbnackten Mandy (23), die sich gerade zwischen die Beine greift, und über einem Artikel “Nasa sucht Außerirdische auf Saturn-Mond” ein Foto von einer Hinrichtung abgebildet.

Die Überschrift lautet:

Hier werden zwei Kinderschänder gehängt

Und der vollständige Artikel geht so:

Teheran — Ihre Augen sind verbunden, die vermummten Henker legen ihnen die Stricke um den Hals: Wenige Sekunden später sind diese beiden Kinderschänder tot. Die jungen Männer waren von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt worden, weil sie einen 13jährigen Jungen entführt und vergewaltigt haben sollen.

Wäre die “Bild”-Zeitung nicht die “Bild”-Zeitung, hätte sie vielleicht nicht einfach unkritisch die offizielle iranische Version der Geschichte übernommen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass die beiden getöteten “jungen Männer” zur Tatzeit noch minderjährig waren. Sie hätte die Gehenkten nicht zweimal “Kinderschänder” genannt, als sei diese Tatsache in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen worden, denn es gibt Berichte, die diesen Vorwurf zweifelhaft erscheinen lassen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass schon einvernehmliche homosexuelle Handlungen im Iran mit dem Tode bestraft werden können und genau dies auch der Grund für die Hinrichtung gewesen sein könnte.

Vielleicht hätte auch noch ein Wort des Entsetzens in den “Bild”-Artikel gepasst. Oder nur ein Zitat aus dem Statement von Amnesty International, das die Hinrichtungen verurteilt. Oder ein Hinweis auf die internationalen Zweifel an dem Verfahren und Proteste gegen das Urteil. Oder die Schätzung der britischen Homosexuellen-Organisation “Outrage!”, wonach von den 100.000 Menschen, die im Iran seit 1979 hingerichtet wurden, 4.000 wegen angeblicher homosexueller Handlungen hingerichtet wurden, darunter politische Gegner.

Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn “Bild” zwei Jugendliche, die möglicherweise nur deshalb sterben mussten, weil sie homosexuell waren, nicht nach ihrem Tod noch als “Kinderschänder” bezeichnet hätte.

Wie es sich liest, wenn “Bild” sich von staatlichen Entscheidungen distanzieren möchte, kann man übrigens auf Seite 2 derselben Ausgabe sehen:

“Schwul sein ist ganz normal” — Riesen-Ärger um Homo-Fibel für Lehrer

(…) In dem Handbuch, das noch die im Mai abgewählte rot-grüne Landesregierung herausgegeben hat, werden Pädagogen dazu angehalten, im Unterricht Sätze zu vermitteln wie: “Mein Schatz, schwul zu sein ist ganz normal.”

Aber das ist natürlich ein ganz anderes Thema.

Vielen Dank an Michael M., Johannes S., Tobias B. und andere.

Nachtrag, 10.1.2006:
Im Anschluss an eine Beschwerde hat der Presserat die Veröffentlichung eines (zu obiger Überschrift gehörigen) Agenturfotos in “Bild” missbilligt*. In der Begründung heißt es:

“Die Darstellung der beiden Männer, wie ihnen Schlinge um den Hals gelegt werden, ist – egal vor welchem Hintergrund dies passieren mag – unangemessen sensationell. Nach Meinung der Beschwerdekammer hätte dieses Foto in der Form nicht veröffentlicht werden sollen. Daher sieht die Beschwerdekammer in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Auch wenn dieses Foto von einer Agentur verbreitet wird, liegt es immer im Ermessen der Redaktion, selbst zu entscheiden, ob sie solches Material veröffentlichen will oder nicht. Eine Agentur kann und muss grundsätzlich Materialien liefern, wie in diesem Fall auch das Foto. Die Redaktion selbst muss dann jedoch entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Agenturmaterials notwendig ist oder nicht.”

*) Eine Missbilligung ist für das betroffene Medium folgenlos.

“Bild” entdeckt den idealen Urlaubsort

Astronomen der Nasa haben in knapp 150 Lichtjahren Entfernung erstaunlicherweise einen Planeten in einem System aus drei Sonnen entdeckt, aber eines der größten Rätsel des Universums ist immer noch ungelöst: Warum es der größten deutschen Tageszeitung nicht gelingen will, Artikel über astronomische Themen zu veröffentlichen, die auch nur grob annähernd den Tatsachen entsprechen.

Es wäre eigentlich nicht so schwer. Denn eigentlich sagt die Nasa zu dem Bild aus dem Sonnensystem “HD 188753”, das sie verbreitet, alles, was man wissen muss: Dass es sich um die Illustration eines Künstlers handelt, zum Beispiel. Und dass die Landschaft, die das Bild zeigt, die eines hypothetischen Mondes ist, der um den neu entdeckten Planeten kreist. Der Planet selbst ist die rosafarbene Kugel links oben, es handelt sich um einen Gasriesen.

So schön strahlt der 3-Sonnen-PlanetMan hätte das alles nur lesen und abschreiben müssen. “Bild” aber nennt die Illustration ein “Foto”. “Bild” verwechselt den hypothetischen Mond mit dem Gasriesen selbst und tut so, als sei dessen Felswüste die attraktive Oberfläche des Planeten. “Bild” verwechselt den Namen des Planeten mit dem des Sonnensystems. (Und am Zeitdruck kann es nicht gelegen haben: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete — schön auf deutsch — schon am 13. Juli; bei Spiegel Online steht die Geschichte auch schon seit zehn Tagen.)

Und dann strickt “Bild”-Redakteur Attila Albert noch eine lange, fantastische Geschichte darüber, wie es wäre, auf diesem Planeten zu leben:

Es wäre der ideale Urlaubsort. (…)

Am Strand müßte sich keiner ärgern, daß eine Seite verbrannt und die andere blaß ist. Die drei Sonnen bräunen Sie ganz gleichmäßig, besser als im Solarium. (…)

Wer Blumen züchtet, müßte sich nicht mehr über krumme Stiele ärgern. (…)

Nie schlechtes Wetter! Bei drei Sonnen ist es auf dem neuentdeckten Planeten jeden Tag hell und warm.

“Warm” ist ein interessanter Begriff in diesem Zusammenhang. Die Temperaturen auf dem Planeten werden auf rund 1000 Grad Celsius geschätzt.

Anke Engelke und der Müll

Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:

Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.

Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.

Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.

Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.

Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.

Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.

Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.

“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.

Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.

“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:

Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.

Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.

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