Man würde doch meinen, dass eine Berliner Redaktion, die sich viel mit dem Berliner Sport, dem Berliner Fußball und dem Berliner Stadtderby zwischen den Berliner Bundesligaklubs Union Berlin und Hertha BSC beschäftigt, die Fans der beiden Vereine auseinanderhalten kann. Denn es gibt ja gewisse Merkmale, an denen diese Redaktion beispielsweise die Anhänger von Union Berlin erkennen kann: Wenn Personen auf einem Foto etwa Schals hochhalten, auf denen “Wuhlesyndikat” steht (der Name der Union-Ultras) oder “Szene Köpenick” (der dazugehörige Förderkreis) oder auch ganz direkt “Union”, dann ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass es sich um Union-Fans handelt.
Vergangene Woche gab es in den “Bild”-Medien eine Serie zum Thema Sportwetten: “Die Welt der Wetten”. Zum Start am Dienstag “packte” ein Buchmacher aus. Am Donnerstag erzählte “EIN PROFI-ZOCKER”, wie man Profi-Zocker wird. Am Freitag gab es von der Redaktion “Vier Tipps für Wett-Einsteiger”. Und am Sonntag erklärte einer, wie er “mit Sportwetten 20.000 Euro im Monat” verdient.
Das klingt ja erstmal alles so, als wären Sportwetten eine ganz tolle Sache. In der “Bild”-Serie wurden aber auch die problematischen Seiten thematisiert: Zu jedem Artikel veröffentlichte die Redaktion einen Infokasten mit der Überschrift “Spielsucht? Hier bekommen Sie Hilfe!” (dass so etwas nötig ist, um der eigenen Verantwortung wenigstens etwas nachzukommen, hätte für das “Bild”-Team vielleicht ein Hinweis darauf sein können, dass das Thema Sportwetten für eine Serie nicht unbedingt das passendste ist). Außerdem “PACKTE” am Samstag “EIN SPIELSÜCHTIGER” “AUS”. Und am Mittwoch warnte ein “Sucht-Experte” …
BILD: Sind Sportwetten gefährlich? Was kann daran süchtig machen?
Hayer: “Da muss man ein wenig unterscheiden. Eine Sportwette unter Freunden ist in der Regel unproblematisch. Das Gefährliche sind die Live-Wetten im Internet. Davon geht eine hohe Suchtgefahr aus. Die sind 24 Stunden lang verfügbar, und es kann ja wirklich auf alles gewettet werden. Ein Gewinn kann sofort reinvestiert werden, und bei einem Verlust wird versucht, ihn sofort wieder reinzuholen. Diese hohe Ereignisdichte kickt und steht im Zusammenhang mit hohen Suchtgefahren.”
Jaja, diese Live-Wetten. Die sind so gefährlich, dass die Bild.de-Redaktion den Sucht-Experten davor lieber mal auf ihrer Startseite warnen lässt. Also dort, wo sonst, wenn Fußball läuft, der Wettanbieter bwin an prominenter Stelle für seine Live-Wetten werben darf:
Klickt man auf eine der Quoten, landet man direkt auf der bwin-“livebetting”-Seite. Wie würde der Suchtforscher sagen? Dort kickt die hohe Ereignisdichte dann so richtig rein.
Zur Erinnerung: Reichelt möchte nicht, dass sein eigenes Gehalt geschätzt wird, denn das könnte seine Familie in Gefahr bringen, so seine Argumentation, als der Branchendienst “kress” mal zu den Gehältern von Chefredakteuren recherchierte. Und wer möchte schon, dass die eigene Familie in Gefahr ist?
Das heißt natürlich nicht, dass man bei anderen Menschen und deren Familien genauso rücksichtsvoll sein und denselben Maßstab anlegen muss. Und so schreiben Reichelts Bild.de und Reichelts “Bild am Sonntag” über die “Interna”, die “Sendermitarbeiter” der Öffentlich-Rechtlichen “regelmäßig” “ausplaudern” — oder genauer: Sie nennen die Summen, die die Schauspielerinnen und Schauspieler Axel Prahl, Jan Josef Liefers, Til Schweiger, Maria Furtwängler, Axel Milberg und Ulrike Folkerts pro “Tatort”-Folge angeblich bekommen sollen.
Die genauen Zahlen erfährt man nur, wenn man ein “Bild plus”-Abo hat. Denn ein bisschen was will Julian Reichelt ja auch verdienen, wenn er und sein Team dem eigenen Verständnis nach andere Leute in Gefahr bringt.
Wen Julian Reichelt nach Julian-Reichelt-Logik sonst noch in Gefahr gebracht haben könnte:
Wie könnte die Bild.de-Redaktion wohl auf die Kritik reagiert haben, dass es zeitlich überhaupt nicht zusammenpasst, was sie schreibt, und dass es dadurch so wirkt, als hätte sie sich einen Artikeleinstieg einfach ausgedacht?
Kurz zur Erinnerung: Bereits am Sonntagabend war bei Bild.de ein Text über eine Party des früheren Fußballprofis Rafael van der Vaart erschienen, in dem die Autoren Babak Milani und Kai-Uwe Hesse beschrieben, was am Montagmorgen passiert sein soll:
Wir haben bei Bild.de nachgefragt, wie das möglich ist. Und wie hat die Redaktion reagiert?
a) “Oh, Mist, stimmt. Da haben wir eine Floskel verwendet, die inhaltlich keinen Sinn ergibt. Wird geändert.”
b) “Völlig richtig — unsere Autoren konnten zu dem Zeitpunkt gar nicht wissen, wann die Party zu Ende war. Wir werden klären, wie es zu der Behauptung kommen konnte.”
c) Das Veröffentlichungsdatum des Artikels ändern, wodurch es so aussieht, als wäre der Beitrag erst am Montagnachmittag erschienen und die Behauptung zum Partyende korrekt recherchiert.
Es kommt immer mal wieder vor, dass sich das Veröffentlichungsdatum eines Textes bei Bild.de im Nachhinein ändert. Und zwar immer dann, wenn der Text aktualisiert wird. In diesem Fall hat sich am Text allerdings nichts geändert: kein Satz, kein Wort, kein Buchstabe, nicht mal ein Komma. Die Dachzeile ist die alte Dachzeile, die Überschrift ist die alte Überschrift, die Bildunterschriften sind die alten Bildunterschriften. Nur das Datum ist wie von Zauberhand neu.
Um 22:56 Uhr ist es im Oktober in Hamburg für gewöhnlich dunkel. Der Sonnenaufgang soll heute um 7:44 Uhr gewesen sein. Und so ist es mindestens überraschend, dass Babak Milani und Kai-Uwe Hesse in ihrem Artikel für die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung und für Bild.de bereits gestern Abend um 22:56 Uhr wussten, dass bei der Abschiedsparty für den ehemaligen Fußballprofi des Hamburger SV Rafael van der Vaart “die letzten Gäste” erst gingen, “als es auf dem Kiez schon hell” wurde:
Milani und Hesse werden sich das doch nicht einfach ausgedacht haben, nur weil es im Bereich des Möglichen liegt?
Mit Dank an Friedhelm S. und @Neun_Drei für die Hinweise!
Nachtrag, 15. Oktober: Bei Bild.de haben sie reagiert. Aber nicht so, wie wir es erwartet haben.
1. Dlf-Chefredakteurin: “Wir müssen die Instrumente schärfen” (deutschlandfunk.de, Mirjam Kid, Audio: 6:04 Minuten)
Mehr als zwanzig Jahre lang hat ein freier Mitarbeiter des Deutschlandradios Radiobeiträge geliefert, die teilweise nicht sauber produziert waren (siehe Beitrag auf “Übermedien”, Abo nötig). So habe er sich an fremdem Audiomaterial bedient und den Eindruck erweckt, er sei vor Ort gewesen. Mirjam Kid hat sich mit Birgit Wentzien, Chefredakteurin des Deutschlandfunk, über den Fall und seine Konsequenzen unterhalten.
2. Editorial: Weißraum statt Höcke-Interview (thueringer-allgemeine.de, Jan Hollitzer)
Nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke ein bereits zugesagtes Interview wieder abgesagt hat, hat sich die “Thüringer Allgemeine” zu einem ungewöhnlichen, aber konsequenten Schritt entschlossen: “Da wir allen Parteien und Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien plus der FDP den gleichen Platz für Interviews und die gleiche Aufmerksamkeit einräumen, bleibt der für Björn Höcke eingeplante Raum leer.”
3. Verfassungsbeschwerde gegen Adblocker abgelehnt (golem.de, Friedhelm Greis)
Seit Jahren zofft sich der Axel-Springer-Verlag mit dem Adblock-Plus-Hersteller Eyeo. Nun hat der Medienkonzern eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen: Seine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs sei vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Doch der Kampf gehe weiter: Nachdem Springer mit seiner wettbewerbsrechtlichen Verfassungsbeschwerde nicht durchgedrungen sei, habe das Unternehmen Urheberrechtsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
4. Die Berichte zum Fünffach-Mord in Kitzbühel zeigen, wie falsch Medien über Femizide schreiben (vice.com, Alexandra Stanic)
Wenn Medien über Morde an Frauen schreiben, ist oft von einer “Beziehungstat” oder einem “Eifersuchts-” beziehungsweise “Familiendrama” die Rede. Eine aus verschiedenen Gründen unangemessene Wortwahl, wie Alexandra Stanic betont: “Wenn ein Mann seine Partnerin ermordet, ist das niemals ein “Beziehungsdrama” und auch keine “Familien-Tragödie”: Es ist Mord. Gerade Journalisten und Journalistinnen müssen ihre Worte mit großer Vorsicht auswählen. Sprache bildet Alltag.”
5. Eine Wunschliste für von der Leyen (sueddeutsche.de, Matthias Kolb)
Viele Journalistinnen und Journalisten, die über die Europäische Union berichten, seien unzufrieden mit den werktäglichen Pressekonferenzen der EU-Kommission. Nun haben sie eine “Wunschliste” an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschickt. Ein Kernpunkt: “Tatsachenbasierte Information über die Arbeit der Kommission muss wichtiger sein als politischer Spin.” Außerdem beklagen die Journalistinnen und Journalisten, dass relevante Dokumente häufig nur Minuten vor der Pressekonferenz verteilt würden und keine Zeit zur vorbereitenden Lektüre bleibe.
6. Wundersame Welt (journalist-magazin.de, Thilo Komma-Pöllath)
Thilo Komma-Pöllath wirft einen Blick auf das wirtschaftlich einträgliche Multitasking des beliebten Fußballjournalisten Arnd Zeigler und kommentiert: “Dass man es, wie Zeigler, zum “Sportjournalisten des Jahres” bringen kann, wenn man sich gleichzeitig von einem öffentlichen-rechtlichen Sender, von den Profiklubs (Zeigler ist auch Stadionsprecher beim SV Werder Bremen) und den großen Fußballsponsoren (Audi) bezahlen lässt, macht das ganze Dilemma einer unabhängigen, kritischen Berichterstattung deutlich.”
PS: Dem Beitrag hätte ein Hinweis gut getan, dass Komma-Pöllath laut eigener Homepage bei Eurosport.de als “Der LIGAstheniker” das wöchentliche Fußballgeschehen glossiert und gewissermaßen Kollege und Konkurrent Zeiglers ist. Nachtrag: Das Magazin “journalist” hat den Autorenkasten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Nachtrag, 9. Oktober: Mittlerweile hat sich auch der WDR zu dem Fall geäußert: “Da Arnd Zeigler selbstständiger Autor und Moderator ist, steht es ihm frei, neben seiner Tätigkeit für den WDR auch andere Aufträge anzunehmen. Wichtig ist aber, dass bei den angesprochenen Veranstaltungen kein originäres WDR-Logo zum Einsatz kommt, sondern das Logo von “Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs”. Dieses ist — ebenso wie der Titel der Sendung — die Idee von Arnd Zeigler, mit der er damals auf den WDR zugegangen ist. Somit steht es ihm zu, auch jenseits der Sendung damit zu arbeiten.”
Man würde doch meinen, dass Redaktionen etwas vorsichtig sind und Distanz wahren, wenn bei “Betrugsvorwürfen” und angeblichen “Unregelmäßigkeiten” eine der zentralen Quellen ein Twitter-Account ist, der vor wenigen Tagen noch nicht existierte, der weder vor noch nach dem Tweet, auf dem die aktuelle Aufregung basiert, irgendetwas veröffentlicht hat, dem gerade mal 15 andere Accounts folgen und der nicht offiziell von Twitter verifiziert ist. Würde man meinen.
Sudan-Coach Zdravko Logarusic twitterte ein Foto seines Stimmzettels, auf dem das Erststimmen-Kreuz neben dem Namen des Ägypters Mohamed Salah vom FC Liverpool gesetzt ist. Laut der offiziellen Fifa-Liste ging die Stimme jedoch an Messi.
… schreibt die dpa heute.
Es geht um eine Wahl des Weltfußballverbands FIFA, die am Montag stattfand und bei der Trainer, Spieler, Journalisten und Fans “The Best” wählen konnten. Bei den Männern gewann der Argentinier Lionel Messi. Auch Zdravko Logarusic, Nationaltrainer des Sudan, durfte abstimmen. Laut offizieller FIFA-Liste (PDF) stimmte er mit seiner Erststimme für Messi, mit seiner Zweitstimme für Virgil van Dijk und mit seiner Drittstimme für Sadio Mané.
Vorgestern tauchte allerdings ein Tweet auf, in dem ein Zdravko Logarusic behauptet, gar nicht für Messi, van Dijk und Mané gestimmt zu haben, sondern für Mohamed Salah, Mané und Kylian Mbappé.
Weil viele Redaktionen die Meldungen der dpa automatisch übernehmen, steht die oben zitierte Passage, in der keinerlei Zweifel daran besteht, dass diese Aussage wirklich von Logarusic stammt, nun etwa bei Süddeutsche.de, FAZ.net, NOZ.de und NZZ.ch. Unabhängig von der dpa berichtete “Sport Bild” bereits gestern und berief sich dabei auf den angeblichen Logarusic-Tweet. Und auch Bild.de schreibt über die “Betrugsvorwürfe”:
Zudem wirft Sudan-Trainer Lugarisic dem Weltverband vor, dass sein veröffentlichter Stimmzettel nicht dem entspreche, was er tatsächlich gewählt habe. Auch Lugarisic will Salah auf Platz 1 gewählt haben. Mit einem Foto seines Stimmzettels, das er bei Twitter postete, will er das beweisen. In der Fifa-Auflistung unter seinem Namen auf Platz 1: Lionel Messi.
Es ist zweifelhaft, ob hinter dem Twitter-Account tatsächlich Zdravko Logarusic steckt. Wie bereits erwähnt, ist er erst im September 2019 erstellt worden, offenbar nur für diesen einen Tweet, der nun überall zitiert und eingebettet wird. Schaut man sich das Foto von dem Stimmzettel, das Logarusic getwittert haben soll und das Bild.de auf der Startseite zeigt, etwas genauer an, fallen einem Merkwürdigkeiten auf: Es sieht so aus, als seien in den Kästchen bei Lionel Messi, Virgil van Dijk und Sadio Mané — also bei der offiziellen Erst-, Zweit- und Drittstimme von Logarusic — mal Kreuze gewesen, die wegretuschiert wurden:
(Draufklicken für größere Version.)
Inzwischen haben auch manche Redaktionen mitbekommen, dass mit dem Twitter-Logarusic etwas nicht stimmen könnte. Bei n-tv.de beispielsweise steht nun unter der dpa-Meldung:
In einer früheren Version dieser Meldung haben wir einen vermeintlichen Tweet des Nationaltrainers des Sudans, Zdravko Logarusic, eingebettet. Darin war ein Foto eines Stimmzettels zu sehen, das eine Wahlmanipulation suggerieren sollte. Da weder die Echtheit der Behauptung noch des Fotos bewiesen sind, haben wir uns dazu entschieden, beides zu entfernen. (Anm.d.Red.)
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 28. September: Die dpa hat auf unseren Beitrag reagiert und wie folgt dazu Stellung genommen:
Wir haben unsere Berichterstattung überprüft und berichtigt. Zwar soll der sudanesische Nationaltrainer sich in gleicher Weise auch beim TV-Sender Al Arabija geäußert haben. Es bestehen aber so erhebliche Zweifel an der Echtheit des Accounts, dass wir die Berichterstattung korrigiert haben.
Nachtrag, 29. September: Wir konnten inzwischen Zdravko Logarusic per Telefon erreichen und mit ihm bei WhatsApp schreiben. Auf unsere Frage, ob der Twitter-Account @ZLogarusic sein eigener ist, sagte er: “No, I never use Twitter.”
Über die FIFA-Wahl und seinen Stimmzettel wollte Logarusic noch nicht mit uns sprechen, da es dazu nach seiner Aussage am heutigen Sonntag noch eine Besprechung mit dem sudanesischen Fußballverband geben soll, die er abwarten möchte.
Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.
Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Die Redaktion schreibt dazu:
Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.
Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.
Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.
Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:
Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.
Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.
Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:
BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.
Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:
Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.
Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:
Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.
Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:
Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!
Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.
Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.
1. Die Homogenisierung der Klima-Berichterstattung ist ein Problem (uebermedien.de, Axel Bojanowski)
Der Wissenschaftsjournalist Axel Bojanowski kritisiert auf “Übermedien” den Umgang mancher Redaktionen mit dem Thema Klimawandel: “Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich in den meisten Fällen nicht bestimmen lässt, wie wahrscheinlich die Risiken sind. Auch robuste Klimaszenarien für einzelne Regionen sind bislang nicht möglich, und Extremwetterphänomene zeigen häufig noch keinen Trend. Dem braven Umweltjournalismus gegenüber steht also ein hochkomplexer Wissenschaftszweig mit Tausenden multikausalen Wechselwirkungen, mit Widersprüchen und Wissenslücken.”
Weiterer Lesetipp: Wissenschaftler zum Klimapaket der Bundesregierung: Gute Nacht (spiegel.de, Susanne Götze).
Und außerdem: Der Klima-Podcast, der verschwand: “WDR und SWR planten einen ambitionierten Podcast zur Klimapolitik. Nach der ersten Ausgabe war Schluss. Eine Spurensuche.” (taz.de, Alexander Nabert).
2. Kein Schiff wird kommen (addendum.org, Christoph Lehermayr)
Vor etwa einem Jahr sammelte der TV-Entertainer Klaas Heufer-Umlauf rund 300.000 Euro Spendengelder für die Seenotrettung ein. Es gehe darum, Schiffe zu chartern, erklärte er in seinem Spendenaufruf. Christoph Lehermayr hat recherchiert, was aus dem Projekt “Civilfleet” geworden und was mit dem Geld passiert ist. Es ist eine traurige Geschichte des Scheiterns mit missglückter beziehungsweise unterlassener Kommunikation sowie fehlender Transparenz. Das Team von “Civilfleet” hat auf den Artikel geantwortet.
3. Offener Brief an den Bundesrat: Warum wir gemeinnützigen Journalismus brauchen (netzpolitik.org, Markus Beckedahl)
Gemeinwohlorientierter Journalismus genießt in Deutschland keine Vorteile, denn er gilt nicht als “gemeinnützig”. Nun hat sich Netzpolitik.org mit anderen Medien und Verbänden an den Bundesrat gewandt. In einem offenen Brief fordern die Plattformen, die “Förderung des Journalismus” in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufzunehmen.
4. Heikle Verwirrspiele mit dem Publikum (nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler beschäftigt sich mit einer leider immer noch verbreiteten Unsitte von Medienhäusern: dem Verschleiern von Werbeinhalten: “Bei der Beantwortung der Frage, ab wann eine Werbebotschaft genügend klar deklariert ist, nutzen die Verlage einen grossen Interpretationsspielraum aus. Sicher aber begeben sie sich systembedingt auf eine Gratwanderung, wenn sie von Dritten finanzierte Beiträge im Layout der redaktionellen Angebote zulassen. Man rechnet bewusst mit der Unaufmerksamkeit des Lesers, der erst im Nachhinein erkennt, dass er bei der Lektüre eines jeweiligen Beitrags den redaktionellen Sektor verlassen hat.”
5. Beschimpfungen – Künast will gegen Urteil vorgehen (morgenpost.de, Philipp Siebert)
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast ist auf Facebook auf das Übelste beleidigt und beschimpft worden, doch das Berliner Landgericht konnte daran nichts Rechtswidriges finden. Zum Entsetzen nahezu aller Beobachter … Nun will Künast Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Weitere Lesetipps: Annette Ramelsberger kommentiert bei Süddeutsche.de: “Dieses Gericht hat seine gesellschaftliche Aufgabe verfehlt. Es hat keine Brandmauer eingezogen zwischen dem Müll, der aus dem Netz schwappt, und dem notwendigen, kritischen Diskurs. Es setzt den Persönlichkeitsschutz von Politikern auf null. Gegen sie darf man hetzen, wüten, ihre Worte verdrehen. Dieser Beschluss zeugt von einer Verachtung der politischen Klasse. Wer soll sich da noch für dieses Land engagieren wollen?”
Der Jurist Heinrich Schmitz erklärt auf “Die Kolumnisten” die einschlägigen Paragraphen und Urteile. Seine Prognose: “[D]er Rechtsstaat in Form des Berliner Kammergerichts hat nun die Gelegenheit, diesen Beschluss zu kippen. Das ist ja das Schöne am Rechtsstaatsprinzip, dass es immer mindestens eine zweite Instanz gibt, die falsche Entscheidungen revidieren kann. Und auch, wenn ich selten auf Gerichte wette, in diesem Fall bin ich sicher, dass es das auch tun wird.”
6. Was Bundesliga-Spieler wirklich sagen würden: Das ehrliche Sportlerinterview (rnd.de, Imre Grimm)
Nach jedem bedeutenden Fußballspiel setzt eine Art ritualisiertes Schauspiel ein: Reporter bestürmen die verschwitzten und erschöpften Fußballspieler mit erwartbaren Fragen. Die Fußballspieler wiederum antworten darauf mit, nun ja, erwartbaren Antworten. Imre Grimm hat die Floskeln übersetzt.
1. Linke Programme für ein linkes Publikum? Was die Reuters-Studie wirklich zeigt (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Hat eine große Studie eines renommierten Instituts tatsächlich herausgefunden, dass ARD und ZDF fast nur noch für ein linkes Publikum senden? Dies wird jedenfalls von rechtskonservativen bis rechtsextremen Kreisen behauptet und als Beleg die aktuelle Reuters-Studie angeführt. Medienjournalist Stefan Niggemeier ist der Sache nachgegangen.
2. Altherrenverein war gestern (magazin.zenith.me, Moritz Behrendt)
Jahrzehntelang bestimmten altgediente Haudegen und Platzhirsche wie Peter Scholl-Latour und Gerhard Konzelmann, wie wir den Nahen Osten sahen und über ihn dachten. Doch die beiden Starreporter und Bestsellerautoren waren mindestens in der Fachwelt umstritten. Konzelmann galt zudem als “Allahs Plagiator”. Wie ist es derzeit um den Journalismus aus Nahost bestellt? Moritz Behrendt, Mitgründer und Mitherausgeber von “zenith – Zeitschrift für den Orient”, erzählt vom derzeitigen Stand der Nahost-Berichterstattung.
3. Der Gegner im eigenen Bett? (deutschlandfunk.de, Michael Watzke, Audio: 4:44 Minuten)
Helmut Markwort sitzt im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Das ist insofern pikant, als Markwort zugleich Miteigentümer mehrerer Konkurrenzsender ist und sich das Vorliegen eines handfesten Interessenkonflikts aufdrängt. Ein Interessenkonflikt, von dem Markwort natürlich nichts wissen will und dabei das bayerische Justizministerium auf seiner Seite weiß. Nun kann wohl nur eine Gesetzesänderung helfen. Die kann jedoch lediglich Zukünftiges regeln. Markwort wird also seinen Platz im Rundfunkrat trotz seines wirtschaftlichen Engagements bei der Konkurrenz behalten.
4. Berliner Bezirke sabotieren “Topf Secret”: Interne Dokumente offenbaren Streit zwischen Bezirken und Landesregierung (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Das Projekt “Topf Secret” setzt sich dafür ein, dass die Berliner Bezirke die Hygiene-Kontrollergebnisse zu Lebensmittelbetrieben der Stadt herausgeben müssen. Über eine Online-Plattform beziehungsweise App können Verbraucherinnen und Verbraucher dazu einen Antrag stellen. Eine Möglichkeit, von der insgesamt mehr als 30.000 mal Gebrauch gemacht wurde (in Berlin rund 3.000 mal), allein es nützt nichts: “Die Berliner Bezirksämter sabotieren die Online-Plattform “Topf Secret” und widersetzen sich damit wiederholten Empfehlungen der Landesregierung.” Nun sind interne Dokumente aufgetaucht, die einen Streit zwischen Bezirken und Landesregierung nahelegen.
5. Geheimdienst muss transparenter werden (tagesspiegel.de, Fatina Keilani)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden, dass der Bundesnachrichtendienst Auskunft über seine Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten erteilen muss. Dem Urteil vorausgegangen ist die Klage eines “Tagesspiegel”-Redakteurs. Das Gericht stellt unter anderem fest: “Dadurch, dass dem Kläger mitgeteilt wird, welche Medienvertreter jeweils eingeladen waren und an welchen Gesprächen der Präsident des BND teilgenommen hat, werden keine für eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des BND relevanten zusätzlichen Informationen verbreitet.”
6. Fußball-Fake: Wenn das Studio zum Stadion wird (fair-radio.net, Mario Köhne)
Beim Radiosender Life Radio Tirol kommt tolle Fußballstimmung auf, als die Moderatorin scheinbar live ins Fußballstadion in Graz zu ihrem Reporterkollegen schaltet. Doch der steht nicht im Stadion zwischen Tausenden von Fans, sondern ihr gegenüber im Studio. Herausgekommen ist der Fake, weil der Sender die Studiocam mitlaufen ließ, und die Bilder auf Youtube landeten.