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Bild.de, dpa  etc.

Die dümmste anzunehmende Verwechslung (3)

Vor dem Berliner Landgericht wurde heute der Prozess um ein Mordkomplott gegen eine junge Pferdewirtin aus Berlin-Lübars eröffnet. Der Fall ist einigermaßen spektakulär (der Ex-Freund des Mordopfers und seine Mutter sollen einen Auftragskiller beauftragt haben, um die Lebensversicherung der jungen Frau zu kassieren), das Medieninteresse entsprechend hoch.

Viele Medien greifen auf die Fotos zurück, die die Deutschen Presseagentur (dpa) im Gerichtssaal aufgenommen hat.

So sieht es etwa bei der “Berliner Zeitung” aus:

Der Bruder der Geliebten des Freundes der Ermordeten, Sven L. (r), und der von ihm angeheuerte Mörder Steven Mc A. (M), stehen neben ihrem Anwalt.

Und so sah es auf Bild.de aus:

Steven Mc A (22, li.) ist der mutmaßliche Auftragskiller. Er soll von Sven L. (27, r.) angeheuert worden sein, Christin R. für ein paar Hundert Euro zu töten

Das gleiche Foto zeigte auch rbb-online.de in einer Bildergalerie und als Aufmacherfoto:

Dafür heuerten sie laut Anklage Steven Mc A. (Bildmitte) an, der den Auftragsmord begangen haben soll. Rechts im Bild der Mitangklagte Sven L.

Doch das auf dem Bild, das sind keine Angeklagten. Es sind die Brüder des Mordopfers, die vor Gericht als Nebenkläger auftreten, wie uns ihr Anwalt (der auf den Fotos neben ihnen zu sehen ist), auf Anfrage bestätigte.

Zumindest bei Bild.de hätten sie ahnen können, dass da irgendetwas nicht stimmt. Dort steht:

Die Angeklagten, die während des Prozesses in einem Glaskasten sitzen, versteckten ihre Gesichter hinter Zeitungen und Aktendeckeln.

Kein Glaskasten, keine Angeklagten.

Die dpa hat das Foto am Nachmittag zurückgezogen und ihre Kunden angewiesen, es nicht mehr zu verwenden. Der RBB und Bild.de sind dieser Bitte inzwischen nachgekommen.

Der dpa-Sprecher erklärte, bei der internen Überprüfung, wie es zu diesem “echt ärgerlichen” Fehler habe kommen können, deute aktuell vieles auf “Fehlinformationen vor Ort” hin, denen die Fotografin im Gerichtssaal aufgesessen sei.

“Bild” kämpft für ihn

Man könnte fast den Eindruck bekommen, als sei Holger Bloehte dem Politiker Martin Korol noch was schuldig. Denn seit Tagen springt der “Bild”-Reporter mit erstaunlicher Hartnäckigkeit für den Bremer SPD-Mann in die Bresche.

Für Unmut hatte Martin Korol zuvor mit diversen Aussagen gesorgt, die er auf seiner Homepage veröffentlicht und in denen er unter anderem massiv gegen die Roma-Zuwanderer in Bremen gewettert hatte. Korol habe der Partei mit diesen diskriminierenden Äußerungen “schweren Schaden” zugefügt, sagt der Landesvorstand, der mittlerweile ein Parteiordnungsverfahren gegen den Genossen beantragt hat. Doch trotz aller Kritik an Korol – Holger Bloehte hält zu ihm.

Wie wir vor ein paar Tagen berichtet haben, versuchte der “Bild”-Mann bereits, in einem Artikel einige von Korols umstrittenen Äußerungen mit einer Kriminalstatistik indirekt zu untermauern. In dem Artikel wurde diese Statistik jedoch dermaßen falsch interpretiert, dass sich selbst der Vorsitzende der “Bürger in Wut”, auf dessen angeblichen Aussagen diese verzerrte Darstellung beruhte, im Nachhinein von dem “Bild”-Artikel distanzierte.

Aber wie gesagt: Holger Bloehte ist hartnäckig. Anfang der verganenen Woche widmete die Bremer “Bild”-Ausgabe dem SPD-Mann Martin Korol erneut einen großen Artikel:
Dr. Korol wehrt sich gegen drohenden Parteiausschluss - Ich lasse mich nicht unterkriegen

Nun also der Kämpfer. “Dr. Korol wehrt sich”.

Gezeichnet wird das Bild eines “altgedienten Genossen”, dem seine undankbare Partei nach all den Jahren plötzlich den Rücken kehrt. Aus Gründen, die wohl weder Korol noch Verteidiger Bloehte so richtig nachvollziehen können. Oder wollen.

Schon der erste Satz lautet:

“Ich war 45 Jahre in der SPD und will es auch bleiben.”

Peng. Damit sollte klar sein, wohin die Reise geht.

Der Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Martin Korol (68) soll über ein Ordnungsverfahren aus der Partei fliegen, weil er auf seiner Internetseite vor dem Ansturm krimineller Roma-Flüchtlinge warnte.

Korol zu BILD: “Ich lasse mich nicht unterkriegen und werde kämpfen.”

Bloehte schaffte es tatsächlich, es so klingen zu lassen, als hätte Korol etwas getan, wofür man ihm eigentlich dankbar sein müsste. Bloehte schreibt weiter:

[SPD-Landesgeschäftsführer Roland Pahl] sagte: “Es gibt Grenzen der freien Meinungsäußerung. Dr. Korol hat mit seinen Äußerungen unserer Partei großen Schaden zugefügt.” Im sozialdemokratisch regierten Duisburg gibt es bereits massive Kriminalitäts-Probleme mit Roma-Einwanderern aus Bulgarien und Rumänien. Dort warnen SPD-Politiker vor einer Gefahr für den sozialen Frieden.

Doch das will Pahl für Korol nicht gelten lassen:”Es ist doch etwas ganz anderes, wenn so vor sozialen Problemen gewarnt wird.”

Doch hat Korol etwas anderes getan?

Ob Korol etwas anderes getan hat? Nun, da “Bild” selbst diesen Vergleich bemüht: Im Sachstandsbericht der Stadt Duisburg (PDF) hieß es im Januar:

Weit über den Stadtteil Rheinhausen-Bergheim hinausgehend hat die Zuwanderung von Menschen aus Südost-Europa hohe Wellen geschlagen. Besonders im Umfeld des sogenannten “Problemhauses”, aber auch an anderen Stellen ist der soziale Frieden nachhaltig gestört.

(Das “Problemhaus” ist ein Hochhaus, in dem schätzungsweise 300 bulgarisch– und rumänischstämmige Menschen wohnen und in dessen Umfeld es immer wieder zu Konflikten kommt.)

Diese Sätze, diese Warnung vor sozialen Problemen vergleicht Holger Bloehte nun also mit dem, was Martin Korol getan hat. Er schreibt:

Doch hat Korol etwas anderes getan?

In seinem Roma-Bericht heißt es unter anderem: “Gewiss, hier lohnt der Kampf um jedes Kind und um jeden Erwachsenen. Aber dafür sind wir Bremer kaum gerüstet.”

Das ist alles. Mehr erfährt der Leser nicht von den umstrittenen Äußerungen Korols. Das, worum es also eigentlich geht — der Anlass für den ganzen Streit um Korol und letztlich auch dafür, dass dieser “Bild”-Artikel überhaupt geschrieben wurde — wird auf zwei Sätze reduziert.

Wer die Diskussion um den SPD-Politiker bisher nicht mitbekommen hat, muss aufgrund der Art der Berichterstattung davon ausgehen, dass Martin Korol im Grunde gar nichts Schlimmes gesagt hat. Für all jene wollen wir mal kurz ein bisschen von dem zitieren, was Korol so alles in die Welt gesetzt hat — und was “Bild”-Autor Holger Bloehte seither zu verharmlosen versucht.

Korol hatte zum Beispiel geschrieben:

Es muss erstaunen, dass eine so hoch entwickelte Stadt wie Bremen ihre Liebe zu Roma und Sinti entdeckt, die, sozial und intellektuell, noch im Mittelalter leben, in einer uralten patriarchalischen Gesellschaft. (…) Es ist ein Patriarchat, dessen Männer keine Hemmungen haben, die Kinder zum Anschaffen statt zur Schule zu schicken, ihren Frauen die Zähne auszuschlagen und sich selber Stahlzähne zu gönnen. Viele der jungen Männer schmelzen sich mit Klebstoffdünsten das Gehirn weg.

Allein diese Passage (die Bloehte in einem älteren Artikel noch zitiert und die Korol in ähnlicher Form auch schonmal persönlich in “Bild” zum Besten gegeben hatte) sollte ganz gut veranschaulichen, in welche Richtung das ging, was Martin Korol so von sich gegeben hat.

Auf seiner Homepage beklagte er außerdem den “Massenmord der Abtreibungen” und bedauerte den Niedergang des Patriarchats (“Männer 60+ wie ich sind die letzten Vertreter eines untergehenden Herrschergeschlechtes”). Nun übernähmen “zunehmend Frauen und Immigranten die Macht im Lande”. Er kritisierte den “Wahn der sog. ‘Selbstverwirklichung der Frau'” und bezweifelte, dass es in Deutschland “einen ernst zu nehmenden Antimuslimismus und Rassismus” gebe.

Solche Dinge hat Martin Korol verbreitet. Einige davon hat er inzwischen relativiert, seine Seite wird derzeit komplett überarbeitet. Dennoch dürfte klar sein, dass Korol durchaus “etwas anderes getan” hat, als bloß vor sozialen Problemen oder “vor dem Ansturm krimineller Roma-Flüchtlinge” zu warnen. Das sieht auch seine Partei weiterhin so, deren Landesvorstand am Mittwoch mitteilte, “alle Rechte aus der Mitgliedschaft Martin Korols in der SPD für zunächst längstens drei Monate” auf Eis zu legen. Außerdem wurde ein Parteiordnungsverfahren beantragt:

Zahlreiche Äußerungen, die Martin Korol in den auf seiner Homepage veröffentlichten Texten getätigt hat, verstoßen auf Grund ihres diskriminierenden Charakters in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der SPD. Dies gilt insbesondere für die massive Herabsetzung der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der SPD ist auch in den frauenfeindlichen Äußerungen Martin Korols zu sehen.

Martin Korol setzt sich mit seinen Auffassungen in Widerspruch zu Werten und Positionen, die für die SPD von grundsätzlicher und identitätsstiftender Bedeutung sind und wird dennoch, insbesondere auf Grund seiner Stellung als Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, in der Öffentlichkeit als Repräsentant der SPD wahrgenommen. Dies machte es für den Landesvorstand erforderlich, die genannten Maßnahmen zu ergreifen.

Korol aber lässt sich, wie wir dank “Bild” wissen, “nicht unterkriegen”. Holger Bloehte auch nicht.

Am Samstag erschien der nächste Korol-Artikel, diesmal groß auf Seite 3 der Bremer “Bild”-Ausgabe:
Graffiti-Anschlag gegen SPD-Politiker Korol - Unbekannte sprühten auf sein Wohnhaus: "Korol du Rassisten Schwein"

An der roten Backsteinwand prangt in lila Großbuchstaben “KOROL DU RASSISTENSCHWEIN!” Chaoten haben das Haus des in Ungnade gefallenen SPD-Abgeordneten Dr.Martin Korol (68) in der Nacht beschmiert.

Diese “Hetzparole” an der Hauswand des Politikers sei der vorläufige “Höhepunkt in dem Skandal um seine öffentliche Kritik gegen kriminelle Roma-Einwanderer”, schreibt Bloethe. Und lässt Korols Aussagen dabei erneut viel harmloser wirken, als sie tatsächlich sind. Außerdem nutzt Bloehte den “Graffiti-Anschlag”, um der Diskussion unauffällig eine ganz andere Stoßrichtung zu geben:

Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Frank Pietrzok (48) war geschockt, als er [von der “Hetzparole” auf der Hauswand] erfuhr: “Das hat niemand in der Partei gewollt.”

Allerdings sind Korols SPD-Genossen während der letzten Bürgerschaftssitzung mit ihrem geächteten Fraktionskollegen nicht gerade zimperlich umgegangen.

Und zack! – steht im Fokus nicht mehr das, was Korol getan hat, sondern das, was seine Parteifreunde ihm antun. Denn die Genossen, so schreibt Bloehte, die hätten den “pensionierten Lehrer” während der Sitzung gemieden “wie eine ansteckende Krankheit”:

Im Plenarsaal wurde ihm von Parteifreunden provokativ der Rücken zugekehrt. Niemand sprach mit ihm. In der Lobby der Bürgerschaft war er an der Kaffeetafel seiner Parteifreunde unerwünscht. Der Bremerhavener Abgeordnete Frank Schildt (51) entzog ihm sogar das “Du”, nannte in einer internen Sitzung die Zusammenarbeit mit Korol “unerträglich”.

Oder anders gesagt:

Dr. Martin Korol wird von seinen Parteifreunden gemobbt

Dies ist also der nächste – irgendwie vorhersehbare, aber in seiner Unverfrorenheit doch erstaunliche – Schritt der Bloehte’schen Berichterstattung über Martin Korol: Der Politiker wechselt endgültig in die Rolle des Opfers. Der altgediente Genosse, gemobbt von den eigenen Parteifreunden. Und obendrein Leidtragender einer fiesen “Hetzbotschaft”.

Auf Bild.de sah das Ganze dann so aus:[Das Foto zeigt Martin Korol vor der beschmierten Hauswand. Die Beschriftung lautet:] Dr. Martin Korol wird von seinen Parteifreunden gemobbt

Übrigens kommt Holger Bloehte erst ganz am Ende des Artikels und in äußerster Knappheit darauf zu sprechen, warum Korol überhaupt erst “in Ungnade gefallen” ist, er “gemobbt” und “geächtet” wird, man ihm den Rücken zukehrt und das “Du” entzieht. Und warum gegen ihn sogar ein Parteiausschlussverfahren läuft:

Weil er auf seiner Internetseite behauptete, dass Roma-Väter ihre Kinder zum Anschaffen und Stehlen statt zur Schule schicken.

Ach ja. Darum.

Der Artikel endet mit einem Zitat von – tja.

Korol: “Es ist nicht schön, wie mit mir umgegangen wird. Ich fühle mich wie ein Aussätziger.”

Ein Aussätziger, von dem sich alle abwenden. Alle, bis auf einen.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Autorisierung, Schickeria, Christian Streich

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Volle Kontrolle über Interviews”
(ndr.de, Video, 5:12 Minuten)
Die Branche leidet unter einer “Autorisierungs-Willkür”. Naht der Redaktionsschluß, spielen Interviewte gerne auch mal auf Zeit – und erzwingen so inhaltliche Zugeständnisse.

2. “‘Was heisst hier Objekt?'”
(journalist.de, Jan Freitag)
Ein Interview mit “Spiegel-Online”-Redakteurin Annett Meiritz: “Es mag ja fraglich sein, was das übliche Gelage vorm Dreikönigstreffen der FDP journalistisch bringt, aber als Menschen lernt man einen Politiker nicht nur zwischen 8 und 17 Uhr kennen. Und viele meiner Informationen über die Piraten hätte ich auf rein offiziellem Weg kaum gekriegt. Deshalb bin ich dankbar für jedes Gespräch abseits steriler Büros oder Pressekonferenzen, wo man ohne Formalitäten stundenlang über alles Mögliche, vor allem aber Politik reden kann. Wichtig ist nur, dass man vertraulich-professionelle Nähe nicht mit Freundschaft verwechselt.”

3. “Für Texte bezahlen? Auf die Inhalte kommt es an”
(nordbayerischer-kurier.de, Joachim Braun)
“Wir sind ja nicht, ich jedenfalls nicht, Journalisten geworden, um ein Teil der örtlichen Schickeria zu sein, abends Häppchen essen zu gehen und in einem Nine-to-Five-Job das zu schreiben, was bestimmte Leute gerne lesen, die sich dann dafür auch, wenigstens mit Anerkennung, dankbar zeigen. So aber sieht Lokaljournalismus derzeit vielfach, natürlich nicht überall, aus. Und so missachtet er die Interessen von 98 Prozent unserer Abonnenten. Journalismus ist Arbeit, kein Vergnügen, und kaum eine Journalismus-Spielart erfordert so viel persönliches Engagement wie guter Lokaljournalismus, weil man immer schrecklich nah dran ist.”

4. “Betr.: Tugendfuror”
(tolleneuewelt.blogspot.de)
Robert von Lubo schreibt an die Medien: “Habt ihr ein Opfer auserkoren, seid ihr nicht mehr zu bremsen.”

5. “Beckmann liebt Streich”
(kabinentraktate.wordpress.com, Soeren Feyerabend)
Medien erschaffen sich “ein Spektrum von scheinbaren wie plakativen Charaktereigenschaften, die sich in Form einer Angriffsfläche ins Gegenteil verkehren, sobald es nicht mehr läuft”, stellt Soeren Feyerabend fest: “Sobald die Dinge nicht mehr laufen, wenn Christian Streich und der SC Freiburg also einmal ein Tal durchschreiten müssen, wie Streich es auch fortwährend im Sinne des Realismus ankündigt, wird alles, was ihn jetzt auszeichnet, gegen ihn verwendet werden. Er ist dann zu anders, zu komisch, fährt zu viel Fahrrad. Seht her, schreien sie dann: Klappt wohl doch nicht alles so, wie der Freak sich das gedacht hat.”

6. “Wieviele Schriften / Schriftschnitte findest Du?”
(flickr.com, Foto)
Eine Analyse der Startseite von nzz.ch.

Die Jagd nach der nackten Wahrheit

Als die Österreicherin Natascha Kampusch im Sommer 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft plötzlich wieder auftauchte, begann im deutschsprachigen Journalismus eine Jagd. Eine völlig groteske Jagd, die nur ein einziges Ziel hat: Die Antwort auf die Frage, ob Natascha Kampusch Sex mit ihrem Entführer hatte.

Die Jagd beginnt im Jahr 2006. Am 23. August erfährt die Welt, dass das Mädchen wieder aufgetaucht ist. Acht Jahre lang war sie verschwunden, gefangengehalten von Wolfgang Priklopil, der sich noch am Tag ihrer Flucht das Leben nimmt. Jetzt ist sie frei und wohlauf, es ist eine Sensation. Überall auf der Welt berichten Medien über den spektakulären Fall aus Österreich. Und bereits zwei Tage später wird deutlich, was einige daran am allermeisten interessiert:

(…) Vielleicht hat er das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin gemacht, vermuten österreichische Medien.

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) HAT DER KIDNAPPER SEIN OPFER SEXUELL MISSBRAUCHT?

“Aus meiner Sicht, ja”, meint die Polizistin. “Aber Natascha ist das noch nicht bewusst. Sie sagt, sie hat immer alles freiwillig gemacht.”

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) Die Beamtin geht auch davon aus, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden ist – “doch das ist ihr nicht bewusst, sie ist der Meinung, es freiwillig gemacht zu haben”. Natascha schilderte auch den Tagesablauf in Gefangenschaft: Sie frühstückte mit der Sex-Bestie, musste im Haushalt helfen.

***

Seine Sklavin – Sie musste für ihn putzen. Er forderte auch Sex von ihr

(…) Was spielte sich im Keller ab? Eine Polizistin sagt, sie glaube, dass Priklopil Natascha zum Sex zwang: “Aber sie sagt, sie habe das immer freiwillig gemacht.”

“Express”, 26.08.2006

***

Zum Sex gezwungen? Natascha und ihr Entführer hatten intime Kontakte

Die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Österreicherin Natascha Kampusch hatte der Polizei zufolge sexuellen Kontakt zu ihrem Entführer.

“Nürnberger Nachrichten”, 28.08.2006

Nun, bis hierher unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von anderen, in denen entführte Kinder wieder aufgetaucht sind. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über den “sexuellen Kontakt” zwischen Opfer und Entführer spekuliert wird, ist im heutigen BoulevardJournalismus nichts Ungewöhnliches und zum Teil sicherlich unserem eigenen Voyeurismus geschuldet. Detaillierte Schilderungen der durchlebten Qualen sind zum Pflichtprogramm in der Berichterstattung geworden; wer über ein entführtes Kind berichtet, berichtet im selben Atemzug auch über das, was es durchmachen musste. Es scheint, als gehöre das dazu.

Und wenn heutzutage deutsche Journalisten – so wie im Fall von Stephanie R. vor ein paar Jahren geschehen – in einer großen Magazingeschichte die Leiden eines 13-jährigen Mädchens nachzeichnen, das “mehr als 100-mal” missbraucht wurde, gehört es offenbar auch dazu, dass geschildert wird, wo und wann und wie der Entführer das Mädchen vergewaltigt hat – und woran es dachte, “während er in ihr” war. Der “Spiegel” jedenfalls hatte 2006 kein Problem damit, solche Details zu veröffentlichen.

Read On…

Zauderland, Ethos, Begierde

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Reporter ohne Grenzen veröffentlicht aktuelle Rangliste der Pressefreiheit”
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die Rangliste der Pressefreiheit 2012 mit Finnland, Niederlande und Norwegen auf den ersten sowie Turkmenistan, Nordkorea und Eritrea auf den letzten Plätzen. Österreich (Platz 12), die Schweiz (14) und Deutschland (17) befinden sich im vorderen Bereich.

2. “‘Breaking Bad’, die Dänen und wir”
(drama-blog.de, Thilo Röscheisen)
Drehbuchautor Thilo Röscheisen antwortet auf den “Spiegel”-Beitrag “Im Zauderland”, der beklagt, dass Deutschland keine Serien wie zum Beispiel “Homeland” hinkriegt: “Das raffinierte Geschäftsmodell, das die amerikanischen Pay-TV-Sender entwickelt haben, besteht darin, Serien für eine kleine, aber lautstarke Minderheit zu produzieren und von den Kabelnetzbetreibern immer höhere Gebühren zu verlangen. Zwar könnten die Kabelnetzbetreiber sich weigern, höhere Gebühren zu bezahlen, dann dürften sie aber das Programm der Sender nicht mehr verbreiten, mit der Folge, dass die meinungsstarken Fans dieser Serien ihnen die Hölle heiß machen würden. Also zahlen sie.”

3. “Abgeordnete müssen Journalisten werden”
(hamburger-wahlbeobachter.de, Martin Fuchs)
In der Hamburgischen Bürgerschaft sind Bild- oder Tonaufnahmen lediglich akkreditierten Fotojournalisten und Kameraleuten gestattet, die einen Ausweis tragen.

4. “Journalistischer Ethos”
(maennig.de)
Journalistischer Ethos, formuliert im Jahr 1917.

5. “Medien, die auf Ausschnitte starren”
(taz.de, Agnes Krumwiede)
Sexismus sei ein “Macht- und Stilmittel” des Journalismus, schreibt Agnes Krumwiede: “Politikerinnen auf ihre Weiblichkeit zu reduzieren, geht oft einher mit einer Abwertung ihrer Kompetenz.”

6. “Allein unter lustfeindlichen Heteros”
(welt.de, Tilman Krause)
“Warum können die Deutschen nicht spielerisch mit Sexualität umgehen?”, fragt Tilman Krause, der glaubt, dass Deutsche “bitte schön nur Subjekt der Begierde zu sein wünschen”: “Seid Opfer und Täter zugleich! Das entspannt.”

Die grausamen grausamen Details

Wenn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Bericht herausbringt, schalten sie bei “Bild” reflexartig in den Katastrophen-Modus um. Als wäre das Schlimmste passiert, was hätte passieren können. Hätte ja passieren können! In der “Bild”-Sprache tragen solche Vorfälle dann Namen wie “Horrorflug”, “Beinahe-Crash”, “Beinahe-Absturz”, “Beinahe-Katastrophe”, “Beinahe-Unfall”, “Beinahe-Zusammenstoß”, “Fast-Katastrophe”, “Fast-Absturz” oder “Fast-Unfall”.

Richtig schlimm wird es aber, wenn bei einem Zwischenfall tatsächlich etwas passiert ist. Wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.

Anfang Dezember sind bei einem Flugzeugunglück in Hessen acht Menschen ums Leben gekommen. Damals waren zwei Kleinflugzeuge bei klarem Himmel in der Nähe von Wölfersheim kollidiert und abgestürzt. Die BFU kündigte kurz nach dem Unglück an, frühestens Anfang Februar einen ersten Untersuchungsbericht vorzulegen. Doch “Bild” veröffentlichte schon am vergangenen Dienstag “erste Details aus dem Flugunfall-Bericht”:

EXKLUSIV - So grausam starben die Wölfersheimer Absturzopfer. Erste DETAILS aus dem Flugunfall-Bericht

(Natürlich verzichtet “Bild” nicht darauf, drei große unverpixelte Fotos — hier abgeschnitten — von einigen der Opfer zu zeigen.)

Im Artikel heißt es:

Am 8. Dezember krachen zwei Kleinflugzeuge am Himmel der Wetterau zusammen. Acht Menschen sterben, darunter 4 Kinder.

Mitte Februar soll das Unfallgutachten veröffentlicht werden. BILD liegen schon jetzt erste Details vor.

Es sind schreckliche Einzelheiten, die die Ermittler in ihr Unfall-Gutachten schreiben müssen.

Die “Bild”-Autoren schildern unter anderem, dass sich die beiden Erwachsenen in einer der Maschinen “von den Kindern (…) ablenken” ließen, dass das eine Flugzeug das andere “von hinten im 30-Grad Winkel” traf, dass das Hauptfahrwerk “in die Kabine” schoss und dabei das 4-jährige Mädchen sofort tötete und dass “die tiefstehende Sonne (…) anscheinend nicht der Grund für die Kollision” war.

All diese Details aus dem Bericht der BFU hat “Bild” exklusiv. So “exklusiv”, dass nicht mal die BFU sie kennt.

Die Behörde reagierte noch am selben Tag, an dem der “Bild”-Artikel erschienen war und schrieb auf ihrer Website:

Im Umlauf befindliche Berichte der Boulevardpresse basieren nicht auf den vorliegenden Untersuchungen.

Normalerweise kommentiere die Bundesstelle Presseberichte nicht, teilte uns Klaus-Uwe Fuchs von der BFU auf Anfrage mit. Diesmal sah sie sich aber offenbar gezwungen: Die Details, die in dem “Bild”-Artikel geschildert werden, seien “reine Spekulation”, erklärte Fuchs, der die Untersuchung des Unglücks von Wölfersheim leitet. Mit den Ermittlungen der BFU stünden sie jedenfalls nicht im Einklang.

Andere Medien indes waren misstrauisch genug, die erfundenen exklusiven “Bild”-Informationen nicht weiter zu verbreiten. Immerhin.

Mit Dank an Torsten L., M.H. und an Paul C. für den Scan.

Nachtrag, 22. Januar: Die Pressemitteilung der BFU ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Sie habe die Funktion gehabt, schrieb uns Klaus-Uwe Fuchs, “(…) Presseagenturen und Nachrichtenredaktionen darüber zu informieren, dass die gemachten Angaben in dem besagten Presseorgan nicht mit den Untersuchungen der BFU im Einklang stehen”. Diesen Zweck habe sie nun erfüllt und sei deshalb wieder gelöscht worden.

Totrecherchiert

Als Wolfgang L. vor gut einem Monat seine Lokalzeitung aufschlug, war er fassungslos.

Denn:

Wolfgang [L.] (62) aus Heidelberg musste lesen, er sei tot

Oder anders:

Heidelberger Rentner (62) ist entsetzt - Ich las meine eigene TODESANZEIGE

Totgesagte leben länger…Fassungslos hält Rentner Wolfgang [L.] (62) aus Kirchheim seine eigene Todesanzeige in den Händen. […]

Rentner [L.] ist sich sicher: “Dahinter kann nur meine Noch-Ehefrau Uschi stecken. Wir sind seit einem halben Jahr getrennt, doch sie macht mir das Leben bis heute zur Hölle.”

Ganz ähnlich muss sich auch Hannah W. im Juni 2012 gefühlt haben. Oder Rudolf K. im Sommer 2008. Und eine andere junge Frau vor knapp zwei Wochen.

Denn auch sie schlugen die Zeitung auf und mussten lesen, sie seien tot. Genauer: Sie schlugen die “Bild”-Zeitung auf.

Im Fall von Hannah W. hatten “Bild” und Bild.de eine “Bluttat in Berliner WG” mit einem Foto der jungen Frau bebildert – obwohl sie weder, wie in dem Artikel behauptet, das Mordopfer war, noch sonst irgendetwas mit dem Vorfall zu tun hatte. Das Foto sowie biografische Details von Hannah W. hatten die Redakteure im sensationsgeilen Eifer kurzerhand aus dem Blog der Studentin geklaut (BILDblog berichtete).

Ende des vergangenen Jahres kam es in einem “Bild”-Artikel über den Unfalltod zweier Mädchen erneut zu einer solchen Verwechslung (BILDblog berichtete ebenfalls).

Und Rudolf K., Vater eines Opfers eines Autounfalls, über den die Boulevardpresse tagelang berichtet hatte, musste 2008 in “Bild” lesen, er sei an einem Herzinfarkt gestorben (BILDblog berichtete auch hier).

Es braucht also nicht die makabren Tricks irgendwelcher Noch-Ehefrauen, um quicklebendige Menschen für tot zu erklären und anderen das Leben zur Hölle zu machen. Nein, dafür braucht es nur die üblichen Methoden von “Bild” und Bild.de.

Bild  

Ein furchtbarer Fehler

Im vergangenen Jahr bebilderten “Bild” und Bild.de eine “Bluttat in Berliner WG” mit dem Foto einer jungen Frau, die die Bildersucher aus der “Bild”-Redaktion für das Mordopfer hielten, die in Wahrheit aber quicklebendig in Bremen saß und mit dem Fall rein gar nichts zu tun hatte (BILDblog berichtete).

Eine krasse Verwechslung, von der aber selbst wir dachten, dass sie bei “Bild” einen besonders schlimmen Einzelfall darstellt.

Nun ja.

Der nächste uns bekannt gewordenen Einzelfall ereignete sich jetzt ein gutes halbes Jahr später:

Richtigstellung. Am 31. Dezember 2012 hat BILD an dieser Stelle unter der Überschrift "Sie wollten nur schnell zu McDonalds fahren — Marina (17) und Chrissi (18) ertrinken im Auto" über den Unfalltod zweier Mädchen in Bad Tölz (Bayern) berichtet. Dabei ist unserer Redaktion ein furchtbarer Fehler unterlaufen: Das gedruckte Foto zeigt nicht die verstorbene Marina, sondern ein anderes Mädchen, das nicht an dem Unfall beteiligt war. BILD bedauert diese Verwechslung zutiefst. Wir bitten die Betroffenen in aller Form um Entschuldigung. Die Redaktion.

Die naheliegende Konsequenz, für den Anfang einfach keine “privaten” Fotos von Unfall- und Verbrechensopfern mehr zu drucken, will “Bild” aber offenbar nicht ziehen.

Alle verrügt geworden

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten diese Woche in Berlin und sprachen anschließend drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, acht Missbilligungen und 17 sogenannte Hinweise aus.

Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de für die Berichterstattung über einen Jagdunfall. Ein Jäger hatte einen Mann für ein Wildschwein gehalten und versehentlich erschossen, Bild.de zeigte bei der Berichterstattung ein Foto des Opfers, das nach Ansicht des Presserats nicht hätte gezeigt werden dürfen.

Einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte eines Opfers sah der Beschwerdeausschuss bei der Münchener “tz” gegeben, die bei der Berichterstattung über ein Familiendrama den Vornamen, die Adresse, den Beruf und die Herkunft des Opfers genannt und sein Foto gezeigt hatte. Dafür erhielt die Zeitung eine öffentliche Rüge.

Eine solche gab es auch für die “Wetzlarer Neue Zeitung”, die nach dem Autounfall eines ehemaligen Handball-Nationalspielers fälschlicherweise berichtet hatte, dieser sei zu Tode gekommen. Am Tag danach berichtigte sie sich und erklärte, der Mann habe den Unfall überlebt, aber schwere Hirnverletzungen erlitten. Auch das war allerdings falsch. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex, die Journalisten auffordert, Informationen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Schließlich gab es auch noch eine öffentliche Rüge gegen die Online-Ausgabe des “Münchner Merkur”, die in ihrer Rubrik “Outdoorteil der Woche” positiv über eine Stirnlampe berichtet und dabei Preis und Website des Herstellers genannt hatte. Der Beschwerdeausschuss sah die Grenze zur Schleichwerbung überschritten, da “ohne erkennbare redaktionelle Begründung eine einzelne Lampe aus einer Palette ähnlicher Produkte hervorgehoben wurde”.

In seiner Pressemitteilung erwähnt der Presserat auch einen Text von Deniz Yücel auf taz.de, zu der 25 Beschwerden eingegangen waren. In seiner Kolumne “Besser” hatte Yücel unter der Überschrift “Der Ausländerschutzbeauftragte” über einen Mann namens “Thilo S.” geschrieben: “[…] dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.” Der Beschwerdeausschuss hielt es “für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen” und sprach eine “Missbilligung” aus.

Ja, bloß eine “Missbilligung”, keine “Rüge” (s. Kasten). Und damit kommen wir zu den Mediendiensten, die über die neuesten Entscheidungen des Presserates berichteten:

"Bild.de" und "taz.de" handeln sich Rügen ein

dwdl.de titelt zwar fälschlicherweise von einer “Rüge” für taz.de, bekommt es im Artikel selbst aber richtig hin und schreibt dort von einer “Missbilligung”.

Presserat: Rügen für taz.de und Bild.de

meedia.de war bei der Aufbereitung richtig glücklos und spricht in Überschrift und Text von einer “Rüge”.

Mit Dank an Florian G.

Nachtrag, 16.15 Uhr: “Meedia” hat seine Überschrift in “Presserat: Rügen für Bild.de und TZ” geändert und den Artikel überarbeitet:

Anmerkung:
In einer früheren Version dieses Textes stand fälschlicherweise, dass die taz eine Rüge kassiert hätte. Das war falsch und wurde korrigiert.

dwdl.de spricht in der Überschrift (und im Vorspann, wie uns erst jetzt aufgefallen ist) immer noch von einer “Rüge” für taz.de.

2. Nachtrag, 17.10 Uhr: Jetzt lautet die Überschrift bei dwdl.de “Presserat nimmt sich u.a. ‘Bild.de’ und ‘taz.de’ vor” und auch im Vorspann ist jetzt von der “Missbilligung” die Rede.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

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