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Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Der Sesamstraßen-Skandal (von vor 9 Jahren)

Anfang der Woche gab die Nachrichtenagentur dapd bekannt, eine neue Tochter gegründet zu haben, auf die die Welt gewartet hat: “Spot On News” soll sich ausschließlich um Boulevardthemen kümmern. Gegenüber der Fachzeitschrift w&v sagte Chefredakteur Tobias Lobe: “Ich habe ein Team zusammengestellt, in dem junge Redakteure und extrem erfahrene Unterhaltungs-Profis Hand in Hand arbeiten, eine perfekte Mischung aus Generation 2.0 und Print-Establishment.” Martin Vorderwühlbecke, “Director” von “Spot On News”, ließ sich mit den Worten zitieren, damit biete die Agentur einen Dienst an, der ihren Kunden helfe, “auch im Entertainmentbereich zu punkten“.

Im Online-Angebot der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” kann man die Auswirkungen schon sehen. Dank “Spot On News” kann es berichten:

Skandal um die neue Sesamstraße

Die Meldung an sich und alle Zitate darin sind zwar bloß aus der “Bild”-Zeitung abgeschrieben, aber den “Skandal” hat “Spot On News” exklusiv:

Die beliebte Kinderserie “Sesamstraße” bringt ab Montag ein paar neue Figuren und die neue Moderatorin Julia Stinshoff. Doch viele können sich nicht so recht darauf freuen, denn der alte, gemütliche Sendeplatz um 18 Uhr gehört der Vergangenheit an. Stattdessen läuft die Show um 8 Uhr in der Früh – wenn die Kinder schon in der Schule sind.

(…) Doch leider ist die Vorfreude dadurch getrübt, dass die neue Sendezeit alles andere als praktisch gewählt wurde: Die Kindersendung läuft nun unter der Woche morgens um 8 Uhr im Kinderkanal (KIKA) und um 6.15 Uhr im NDR.

Ja, das suggeriert “Bild” auch, und auf Bild.de gibt es sogar einen entsprechenden Teaser:

Skandal um die neue Sesamstraße

Doch im Artikel heißt es dann bloß:

Doch schon vor dem Start gibt‘s Ärger!

Grund: die SENDEZEIT! Denn die Kindersendung läuft unter der Woche morgens um 8 Uhr auf dem KIKA und um 6.15 Uhr im NDR.

Von einer “neuen” Sendezeit ist dort nicht die Rede. Ein möglicher Grund: Es gibt keine neue Sendezeit. Seit vielen Jahren läuft die “Sesamstraße” früh morgens im NDR und etwas später im Kika. Auf dem 18-Uhr-Sendeplatz wurde sie zum letzten Mal vor über neun Jahren, am 31. Juli 2003, ausgestrahlt.

“Spot On News”-Chefredakteur Tobias Lobe sagte dem “Handelsblatt”, er glaube an den schnellen wirtschaftlichen Erfolg seiner Agentur: Die Printverlage stünden unter großem Kostendruck und könnten es kaum noch leisten, die Kompetenz für den wachsenden Unterhaltungssektor im Haus zu haben.

Bild  

Bettina Wulffs Frühstück mit Kai Diekmann

“BILD liegt es bereits vor”, das Buch von Bettina Wulff, in dem die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten ihr Bild in der Öffentlichkeit zurechtrücken will. BILDblog liegt es auch vor, wir stehen sogar im Quellenverzeichnis, weil Wulff sich darüber lustig macht, dass die “Bild am Sonntag” im März 2008 meldete, sie erwarte ein Mädchen. Es war ein Junge.

Ein ganzes Kapitel hat sie den Medien gewidmet, und es geht, obwohl die “Bild”-Zeitung in ihrer Zusammenfassung nichts davon erwähnt*, natürlich über weite Strecken auch um “Bild” und ihr Verhältnis zu den Wulffs. Es sind keine spektakulären Enthüllungen, aber interessante Beobachtungen.

Bettina Wulff zitiert und bestätigt den bekannten Satz von Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner: “Wer mit der Bild-Zeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.”

Es ist alles ein großes Spiel, bei dem es nur ein Ziel gibt: Auflage zu machen! Und plötzlich Teil dieses Spiels zu sein, ein Spielball der gesamten Medien, denn da schließe ich andere Blätter mit ein, bei diesem Spiel irgendwie mitzumachen, um nicht gleich der Verlierer zu sein, das war für mich schon merkwürdig und hat mich von Beginn an überrumpelt.

Sie schildert, wie Christian Wulff Pfingsten 2006 bewusst den Kontakt zur “Bild”-Zeitung und anderen Medien herstellt habe, um “unser — sozusagen — Outing so gut es geht selbst (zu) bestimmen”.

Es ist Fakt: Wenn man in Deutschland einen bestimmten Grad an Öffentlichkeit erreicht hat, kommt man nicht um die Bild herum. Auf einer gewissen Ebene gilt es, mit dem Blatt zurechtzukommen. Und, das streite ich nicht ab, es eventuell auch zu nutzen, um Dinge bekannt zu machen, bevor andere spekulieren.

Ein “recht guter Draht zu der ‘Bild’-Zeitung in Hannover” habe sich bereits entwickelt, als Christian Wulff niedersächsischer Ministerpräsident war:

Es gab eine bestimmte Mitarbeiterin, die vertrauensvoll vom Sprecher meines Mannes mit Informationen zu ihren Anfragen versorgt wurde, die uns auf offiziellen Reisen begleitete und mit der ich mich zu Exklusiv-Interviews verabredete. Ganz ohne Zweifel war uns die Bild-Zeitung zu diesen Zeiten sehr wohlgesonnen, im von Mathias Döpfner erwähnten Fahrstuhl ging es nach oben. Ich glaube durchaus, dass beide Seiten, wir wie die Bild, damals davon profitiert haben.

Als Wulff für das Amt des Bundespräsidenten kandidierte, hätten “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann und seine Frau Katja Kessler das Ehepaar Wulff zu einem Abendessen in ihr Haus in Potsdam eingeladen:

Für mich war es die erste Begegnung mit Kai Diekmann und ich weiß noch, wie unwohl ich mich an diesem Abend fühlte. Zum einen kam ich mir mehr wie das schmückende, aber völlig unwichtige Beiwerk an Christians Seite vor, zum anderen, und das war besonders ausschlaggebend für meine Gefühle, war da dieses wahrlich beeindruckende Haus und dieses Paarensemble Diekmann-Kessler. Er der Typ “Macher”, sie lässig durchgestylt. Mich beschlich das Gefühl, dass dies alles eine mächtige Inszenierung ist. Zugegeben perfekt. Dass so eine Fassade mit zum Spiel gehört, wusste ich damals noch nicht.

Ende September 2010, nach der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten, revanchierten die Wulffs sich — weil es wichtig sei den Kontakt zum Axel-Springer-Verlag zu pflegen — und luden Diekmann und Kessler zu sich ein. Beim Frühstück habe Diekmann plötzlich gefragt:

was denn an den Gerüchten zu meiner vermeintlichen Vergangenheit im Rotlichtmilieu dran sei. Einige seiner Redakteure hätten Derartiges in einer Redaktionskonferenz erwähnt und recherchierten in diese Richtung. (…) Zwar versuchte ich noch, meine Fassungslosigkeit mit einem ironisch gemeinten “Das ist ja interessant!” zu überspielen und Kai Diekmann meinte, dass damit das Thema für ihn erledigt sei. Doch für mich war damit auch das ganze Frühstück gegessen.

Den berüchtigten Anruf Ende 2011, als Christian Wulff Kai Diekmann auf die Mailbox sprach und wütend forderte, einen geplanten Artikel über seine Kreditaffäre wenigstens zu verschieben, bezeichnet Bettina Wulff als einen “riesengroßen Fehler”. Sie könne das Verhalten ihres Mannes aber nachvollziehen: “Es war ein hochemotionaler, aufgeladener Moment. Es ging um unser ganz privates Leben.”

Ich weiß, dass Christian nicht nur entsetzt, sondern auch enttäuscht war über die Handlungsweise von Bild-Chefredakteur Kai Diekmann — eben gerade aufgrund der vorangegangenen Zusammenarbeit. Und jemandem auf die Mailbox zu sprechen, ist ja quasi ein Gespräch, das nur zwischen zwei Menschen stattfindet. Das hätte man auch privat abhandeln und zunächst mit der jeweiligen Person klären können.

Von der Mailbox gelangte der Inhalt der Nachricht aber bekanntlich in die “Bild”-Redaktion und andere Medien.

In den Wochen von Dezember 2011 bis zum Rücktritt Wulffs im Februar 2012 habe sie aufpassen müssen, schreibt Bettina Wulff, nicht zum “Menschenhasser” zu werden. Journalisten per se seien für sie wie ein rotes Tuch geworden, und in Gedanken habe sie dem einen oder anderen Journalisten “ordentlich gegen das Schienbein getreten. Auch einem Kai Diekmann”.

Sie hoffe nun, dass ihre Vergangenheit als Gattin des Bundespräsidenten bald uninteressant für die Medien werde.

Ich konzentriere mich auf meinen Job, auf meine Termine, auf meine Kinder, auf unsere Zukunft als Familie. Und dabei denke ich und gehe davon aus, dass man sich mindestens zweimal im Leben sieht. Auch mit einem Kai Diekmann wird es für mich ein Wiedersehen geben, da bin ich mir fast sicher.

*) Korrektur, 16:05 Uhr. Gar nicht wahr: “Bild” zitiert auch aus Bettina Wulffs “Abrechnung auch mit BILD”.

Mit Hehlerei kennt Ralph Grosse-Bley sich aus

Heute auf Facebook: Ralph Grosse-Bley, Chefredakteur der Schweizer Boulevardzeitung “Blick”, ist stolz:

Raufende Chinesen, die den Kapitän von Flug LX 196 Zürich–Peking zur Umkehr zwingen: Das BLICK-Exklusiv-Video, das den älteren der beiden Chinesen leicht verletzt und schwer betrunken an Bord des Airbus A340 zeigt, war gestern der absolute Renner auf Blick.ch (siehe hier: http://bit.ly/TeVxG9)

Die Mini-DV-Kassette mit den Filmaufnahmen hatten BLICK-Reporter im Rahmen unfangreicher Recherchen am Montag von einem Schweizer erhalten, der mit an Bord war.

Gut, “der absolute Renner” dürfte das Video gewesen sein, weil die Leser unter der Überschrift “Schlägerei im Swiss-Airbus: Was wirklich geschah — Passagier filmte Chinesen, Augenzeugin spricht” vermutlich ein Video von einer ordentlichen Schlägerei erwartet hatten und nicht eines von Menschen, die nach einer Schlägerei (oder wonach auch immer, das geht aus dem Video nicht hervor) irgendwo rumstehen.

Aber darum soll es hier nicht gehen.

Ralph Grosse-Bley ist nämlich auch empört:

Im Lauf des Dienstags tauchte das Video dann auch auf der Website von 20 Minuten auf – mit einem Quellenhinweis auf eine zweifelhafte britische Website.

Wie geht das? Diese Website funktioniert ähnlich wie Youtube: Jeder kann aufschalten, was er will, zum Beispiel auch, was er gerade irgendwo im Internet geklaut hat. Etwa das exklusive BLICK-Video aus dem Swiss-Airbus.

Die Macher von “20 minuten.ch” finden das geklaute Video rein zufällig auf der britischen Website – und schon ist es bei ihnen online, mit Hinweis auf die zweifelhafte Website. Natürlich wissen sie, woher das Video in Wahrheit stammt, aber das spielt keine Rolle in der Online-ist-allesgratis-Philosophie.

Es sind Hehler, keine Journalisten. Hehler machen Geschäfte mit geklauter Ware. Journalisten recherchieren selbst.

Ja, diese verdammte Online-ist-allesgratis-Philosophie. Da kann Ralph Grosse-Bley sicherlich so einiges drüber berichten.

Zum Beispiel die Geschichte von Charley, dem Küken:

Youtube-Hit: Küken Charley geht mit seinem Besitzer joggen. Das Enten-Küken Charley begleitet seinen Besitzer auf Schritt und Tritt. Sogar beim Joggen ist es dabei. Das Video ist vom April 2010, wurde aber erst jetzt zum Youtube-Hit.

Das Video wurde zum YouTube-Hit und die Journalisten von blick.ch haben es offensichtlich bei YouTube heruntergeladen, mit ihrem Logo versehen und auf dem eigenen Server hochgeladen.

Oder dieses Video von einem Torwart-Tor aus der 2. Schweizer Liga:

Sonntagsschuss in der 2. Liga: Das Goalie-Goal des Jahres kommt aus der Schweiz. Gelegentlich lohnt es sich, auch einen Sonntagsausflug in die unteren Fussball-Ligen der Schweiz zu machen.

Das ist ist “ein Hit” auf YouTube, “hat schon über 140’000 Klicks eingeheimst” — und läuft jetzt mit der Originalmusik und dem Logo von footmag.ch, nur ergänzt um das Logo von blick.ch auf blick.ch.

Oder der betrunkene russische Baggerfahrer:

Russland: Betrunkener Baggerfahrer rammt 7 Autos. Etwas zu tief ins Glas geschaut hat dieser Baggerfahrer in Russland. Und das wird ihn wohl teuer zu stehen kommen.

Montag auf YouTube, heute bei blick.ch.

Oder dieser Beinahe-Unfall, bei dem offenbar sogar egal ist, wo er stattfand:

Brilliantes Ausweichmanöver: Lastwagen verhindert Horror-Crash

Vorher schon im Internet zu sehen gewesen.

Oder, ganz aktuell, die Schülerin, die ihren Lehrer tritt:

Volltreffer: Schülerin wehrt sich gegen aggressiven Lehrer. Eine Schülerin wird vor versammelter Klasse von ihrem Lehrer beschimpft und beleidigt. Als er sie auch noch mit dem Finger stupst reicht es ihr. Sie tritt entschlossen zu - und trifft!

Das Video macht seit gestern auf LiveLeak und YouTube die Runde und ist heute schon bei blick.ch zu sehen.

Ja, dieses Internet. Jeder kann “aufschalten”, was er will, zum Beispiel auch, was er gerade irgendwo im Internet geklaut hat.

Mit Dank an André H.

Bild.de, dpa  etc.

Den Schuss nicht gehört (2)

Heute Nacht hatten wir über die Exklusiv-Meldung deutscher Online-Medien berichtet, nach denen sich Osama bin Laden vergangenes Jahr beim Sturm auf sein Anwesen in Pakistan selbst erschossen haben soll.

Die betroffenen Medien haben darauf unterschiedlich reagiert:

“Spiegel Online” überarbeitete den kompletten Artikel und versah ihn mit einem Hinweis:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde die Darstellung des US-Soldaten fälschlich so interpretiert, dass Osama Bin Laden Selbstmord begangen haben soll. Der Autor lässt offen, wer die Schüsse abgegeben hat. Bin Laden war, wie Bissonette schreibt, jedoch unbewaffnet – er kann sich nicht selbst erschossen haben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Stern.de hat seinen Artikel komplett ausgetauscht, geht darauf aber nicht näher ein, und auch “Focus Online” hat Überschrift und Artikel behutsam an die Fakten und die deutsche Sprache angepasst.

Selbst bei Bild.de haben sie ihren Artikel bearbeitet:

Aus dem offensichtlich sinnlosen Satz

Außer den Kugeln mit denen Osama bin Laden sich offenbar selbst richtete, als er hörte wie die Soldaten die Villa stürmten, hatte er keinerlei Munition bei sich.

wurde

Außer der Kugel mit der Osama bin Laden sich vermutlich selbst richtete, soll sich keine weitere Munition im Raum befunden haben.

Ansonsten bliebt Bild.de bei der Darstellung.

* * *

Das waren aber auch nicht alle deutschsprachigen Medien, die von einem möglichen Selbstmord bin Ladens schwadronierten. Die folgende Auflistung ist womöglich lückenhaft:

“B.Z.”:

Hat Osama bin Laden Selbstmord begangen?

Washington – Terror-Chef Osama bin Laden soll schon tot gewesen sein, als die US-Spezialeinheit im Mai 2011 seine Villa stürmte. Das behauptet ein ehemaliger Elitesoldat, der an diesem Einsatz beteiligt war. Bin Laden habe sich selbst in den Kopf geschossen.

“Berliner Kurier”:

Bin Laden Selbstmord?
Washington – Osama Bin Laden soll bereits tot gewesen sein, als die Navy Seals im Mai 2011 in sein Zimmer im pakistanischen Abbottabad stürmten. Das behauptet der Ex-Elitesoldat Matt Bissonnette in seinem Buch “No Easy Day” (KURIER berichtete).

“Kleine Zeitung”:

“Blick”:

Enthüllungsbuch: Hat Osama Selbstmord begangen?

tagesspiegel.de, immerhin:

Als Resultat einer falschen Übersetzung herausgestellt haben sich unterdessen Meldungen mehrerer deutscher Online-Medien, auch des Tagesspiegels, der Autor habe über einen Selbstmord Bin Ladens spekuliert. Tatsächlich ist die Rede davon, Bin Laden sei schon tödlich verletzt gewesen, bevor die Soldaten sein Schlafzimmer betraten – dies beruht jedoch nicht, wie zwischenzeitlich fälschlicherweise für möglich gehalten, auf Spekulationen über einen Selbstmord, sondern auf der Behauptung, dass Bin Laden nicht erst im Schlafzimmer, sondern schon im Flur von Kugeln getroffen worden sei.

* * *

Die Deutsche Presse-Agentur dpa hatte zwar nicht von einem Selbstmord bin Ladens geschrieben (das machten manche Medien einfach selbst), gestern aber immerhin behauptet:

Angeblicher Augenzeuge bestreitet US-Angaben über Bin-Laden-Tötung

Washington (dpa) – Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Nun lässt der Artikel bei der “Huffington Post” tatsächlich einen gewissen Interpretationsspielraum, aber man darf wohl annehmen, dass das Onlinemagazin es etwas mehr hervorgehoben hätte, wenn bin Laden tatsächlich “nicht von US-Soldaten getötet worden” wäre.

Die dpa wiederholte diese Version heute Morgen noch zwei Mal:

dpa, 5:00 Uhr:

Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

dpa, 5:04 Uhr:

OSAMA BIN LADEN Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zum Tod des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Autor des in wenigen Tagen erscheinenden Buches schreibt, der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden.

Nach unserer Anfrage verschickte die dpa eine korrigierte Fassung der Meldung:

Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei bereits tödlich getroffen worden, bevor Mitglieder eines Sonderkommandos den Raum betreten hätten, heißt es laut Internetportal «Huffington Post» in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Versehen ist diese Berichtigung mit folgendem Hinweis:

Stellt in Bin-Laden-Meldung im zweiten Satz klar, dass aus den Auszügen in der “Huffington Post” nicht genau hervorgeht, wer der Todesschütze war.

Ja, die Meldung “stellt klar”, dass unklar sei, wer der Todesschütze sei. Schreibt die Agentur die heute Morgen noch kategorisch erklärt hatte, bin Laden sei nach Aussage des Autors “nicht von US-Soldaten getötet worden”.

Die Passagen in der “Huffington Post” waren tatsächlich nicht sonderlich klar, doch zum Glück verfügt die “Washington Post” offenbar ebenfalls über ein Exemplar des Buchs und über etwas gradlinigere Autoren:

Osama bin Laden versteckte sich für mindestens 15 Minuten in seinem Schlafzimmer, als Navy Seals sich den Weg durch seine pakistanisches Anlage kämpften, und unternahm keinen Versuch, sich selbst zu bewaffnen, bevor ein US-Kommando auf ihn schoss, als er aus seiner Tür herausschaute. Das geht aus dem ersten Bericht hervor, der von einem Teilnehmer des inzwischen berühmt gewordenen Überraschungsangriffs am 2. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

(Übersetzung von uns.)

Mit diesem Bericht im Rücken traute sich nun auch dpa ein bisschen weiter und schrieb in der neuesten Meldung, dass “das Kommando” auf Bin Laden geschossen habe.

Spiegel Online, Boris Becker, Norbert Gastell

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Zeit ist Macht”
(zeit.de, Jochen Bittner)
Jochen Bittner beschäftigt sich mit der Hektik in der Politik, getrieben von den Medien, zum Beispiel von “Spiegel Online”: “Eine ganze Schar von Hauptstadtreportern ist, bildlich gesprochen, damit beschäftigt, tagsüber die Sauen durchs Dorf zu jagen, die sie morgens selbst losgelassen haben. Jeden Vormittag, so der Anspruch der Redaktion, soll auf dem ‘HP1’ (Homepage-Platz 1) eine eigene Exklusivmeldung stehen. Bis 14 Uhr müssen die Reporter dazu weitere Zitate und Reaktionen eingeholt haben. Aus ihnen wird die sogenannte ‘Nachdrehe’ geschrieben. Danach recherchieren die Redakteure die Nachricht für den nächsten Morgen. Bis 19 Uhr geht die ‘Analyse’ online, ein Text, der zusammenfasst und zuspitzt, wie sich die Nachricht den Tag über entwickelt hat.”

2. “Die ZEIT zensiert die Welt”
(blog.felixvictor.net, Felix Victor Münch)
Was die “Zeit” über Google, Amazon, Apple und Facebook schreibt. “Schon die Überschrift ‘Vier Sheriffs zensieren die Welt’ ist so reißerisch, dass es schwer vorstellbar ist, dass es überhaupt möglich ist, sie durch den Text zu decken.”

3. “Wehrbeauftragter sorgt für Medien-Eklat”
(spiegel.de, Severin Weiland)
Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus, reagiert auf einen Kommentar bei Deutschlandradio Kultur und erwartet, dass dieser “in der Audio- wie in der Textvariante schnellstmöglich aus dem Internetangebot” gelöscht werde. “Der Chefredakteur von Deutschlandradio Kultur, Peter Lange, sorgte dafür, dass der Kommentar gelöscht wurde. Er habe, so heißt es aus der Pressestelle des Senders, mit den ‘Qualitätsstandards kollidiert’, sei aber strafrechtlich nicht zu beanstanden.”

4. “Alles außer live – ARD und ZDF veräppeln Zuschauer”
(welt.de, Paul-Nikolas Hinz)
“Dauernde Aufzeichnungen führen irgendwann dazu, dass überhaupt nichts mehr live zu sehen ist”, schreibt Paul-Nikolas Hinz über die Olympia-Berichterstattung von ARD und ZDF: “Sätze wie ‘Hier verliert sie Zeit’ oder ‘Das sieht langsamer aus’ sind leichtes Expertentum, wenn der Reporter schon weiß, wie das Rennen ausgeht. Das ist nicht authentisch.”

5. “Bobeles Märchenstunde”
(kicker.de, Stefan Bomhard)
Boris Becker kritisiert in der ARD deutsche Tennisspieler, die bei den olympischen Spielen in London nicht antreten: “Man hätte Becker bei dieser Gelegenheit mal fragen sollen, wie es damals war, wenn er sich unpässlich fühlte und im Davis Cup nicht antrat.”

6. “Durch dick und dünn mit Homer Simpson “
(sueddeutsche.de, Michael Zirnstein)
Norbert Gastell, die 82-jährige Synchronstimme von Homer Simpson, im Porträt.

Redigieren, Computersabotage, WDR Markt

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Redigier-Praxis: Bitte mit Feile statt Meißel!”
(mediummagazin.de, Eckhard Stengel)
Wie Redaktionen beim Redigieren Fehler in die Texte von freien Mitarbeitern einbauen: “Seit über 30 Jahren schreibe ich als freier Korrespondent für diverse Zeitungen, und nach jedem Produktionstag frage ich mich bei der Morgenlektüre: Welche Patzer haben sie diesmal eingebaut?”

2. “Gratis-BILD: Springer wirft netzpolitik.org ‘E-Mail-Bombing’ und Computersabotage vor”
(netzpolitik.org, Linus Neumann)
Der Axel-Springer-Verlag schreibt an Personen, “die ihren Widerspruch gegen die BILD-Zustellung mit einem Auskunftsgesuch und Löschantrag nach Bundesdatenschutzgesetz verbunden hatten” und wirft ihnen “einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb” sowie “den Tatbestand der Computersabotage” vor. Siehe dazu auch “Gratis-Bild: Springer wirft Verweigerern Straftaten vor” (lawblog.de, Udo Vetter).

3. “WDR Markt verwechselt Extraenergie GmbH mit ExtraEnergy e.V.”
(extraenergy.org, Angela Budde)
Die Sendung “WDR Markt” verwechselt den Stromanbieter ExtraEnergie GmbH mit dem Verein ExtraEnergy (Video und Korrektur auf wdr.de): “Fast täglich erhält das ExtraEnergy Team Anrufe von Stromkunden, die ihren Vertrag lösen oder ändern möchten. (…) Verstehen kann der ExtraEnergy e.V., der seit 20 Jahren im Sinne des Verbraucherschutzes arbeitet, insbesondere die mangelhafte Recherche des WDR Markt Teams nicht.”

4. “Freemium – wie funktioniert’s?”
(blog.echo-online.de, Jörg Riebartsch)
Gemäß Jörg Riebartsch, Chefredakteur der Echo Zeitungen in Darmstadt, hat die Einführung einer Bezahlschranke zu keinem Rückgang der Nutzerzahlen bei Echo-online.de geführt. “Wer beispielsweise nur jeweils die Hauptnachrichten auf der Homepage von EOL liest, kommt mit der Bezahlschranke gar nicht in Berührung. Er wird denken: Nanu, die haben gar keine Bezahlschranke. Die Bezahlschranke greift dort, wo wir originäre lokale Informationen haben, von denen wir sicher sind, dass wir diese exklusiv haben.”

5. “Bitte, verharmlost Alzheimer nicht!”
(katrinhilger.wordpress.com)
Katrin Hilger liest auf “Focus Online” einen Artikel zu einer Diskussion über Alzheimer: “Jetzt haben auch pflegende Angehörige den gleichen schwarzen Peter gezogen wie Eltern mit schwierigeren Kindern. Nämlich, dass man nur mit genügend Optimismus und positiver Einstellung rangehen muss, dann ist das alles gar nicht so schlimm und eigentlich ganz dufte. (…) Alzheimer ist grausam und furchtbar und entsetzlich, meine Mutter hat sich von einer fröhlichen Frau in ein Wrack verwandelt, das vor sich hinbrabbelt und Verwünschungen ausstößt. Egal, wie positiv ich das sehe.”

6. “Umfrage: Gehören Sie zu den Menschen, die bei Umfragen gerne mit ‘Weiß nicht’ oder ‘Mir egal’ antworten?”
(eine-zeitung.net)

Antiwählerfrühstück, Prinzessin, Euro

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Ankara: Syrien hat weiteres Flugzeug beschossen”
(tagesspiegel.de, Andrea Nüsse)
In Syrien habe sich eine “Art Medienkrieg zwischen staatlicher syrischer Propaganda und Leitmedien wie den arabischen Sendern ‘Al Dschasira’ und ‘Al Arabija’ etabliert”, schreibt Andrea Nüsse. “Am Anfang des Konfliktes wiesen Medien noch oft darauf hin, dass es schwer sei, objektive Nachrichten zu erhalten, weil keine ausländischen Reporter ins Land gelassen würden. Mittlerweile übernimmt die westliche Politik und Presse oft ohne Einschränkung die Darstellungen bewaffneter Kämpfer vor Ort und der ‘citizen reporter’.”

2. “Ein bisschen Tratsch muss sein”
(sueddeutsche.de, Ekkehard Müller-Jentsch)
Vor dem Landgericht München stritten am Montag die Anwälte von Roberto Blanco, “Bunte” und “Bild am Sonntag” um die Berichterstattung zu einer Hochzeit und um einen zwischen Blanco und “Bunte” geschlossenen Exklusivvertrag.

3. “Tausche Hirn gegen Verantwortung”
(fernsehkritik.tv, Fernsehkritiker)
Zur am 1. Juli stattfindenden Wahl eines Oberbürgermeisters in Halle lädt die MDR-Sendung “Querformat” zu einem “Antiwählerfrühstück” ein und offeriert ihren Zusehern “palettenweise belegte Brötchen und Kaffee”. “Diejenigen, die nicht wählen wollen, werden nur vorbei kommen, um sich ein kostenloses Frühstück abzuholen. Und schlimmer noch: Möglicherweise werden manche Bürger, die eigentlich zur Wahl entschlossen sind, nun durch die Aussicht auf Kaffee und Brötchen davon abgehalten.”

4. “Mehr Kitsch geht nicht”
(faz.net, Jonathan Schaake)
Die ZDF-Dokumentation “Endlich Prinzessin” (zdf.de, Video, 44 Minuten) über Kate Middleton und Charlene Wittstock in der Kritik: “Der Film von Ulrike Grunewald und Annette Tewes bietet flaches Royaltainment, das auf jeglichen Blick hinter die Fassaden verzichtet.”

5. “Liebe Noch-Euro-Mitbürger!”
(ftd.de, Horst von Buttlar)
Horst von Buttlar macht sich Gedanken über die optische Gestaltung der Krise des Euro.

6. “Der Mann in unserer Garage”
(tagesanzeiger.ch, Michael Hermann)

Giro sucht Zero

Im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise ist das Ansehen von Banken noch einmal merklich gesunken: Lag es früher irgendwo zwischen dem von Auftragskillern und Hütchenspielern, haben die meisten Leute heute mehr Respekt vor dem komischen Schleim, der sich immer am Boden einer Mülltonne absetzt, als vor Banken.

Doch das ist offenbar ein schreckliches Missverständnis!

Wie muss ein modernes Girokonto aussehen, das zuvorkommenden Service und nachhaltige Beratung mit höchster Sicherheit, maximalem Komfort und exklusiven Vorzugsleistungen miteinander vereint? Die Nassauische Sparkasse bietet mit Naspa Giro Komfort Antworten auf diese Frage. Mit einem Premiumkonto, das Ihr Leben günstiger, sicherer und schöner macht – sowohl im Alltag als auch im Urlaub.

“Gut”, hätte man da dem neuen Mitarbeiter in der Werbeagentur gesagt, “bisschen bieder, vielleicht, aber mit ein bisschen Mühe kriegen wir daraus noch einen schönen Text für die Werbebroschüre.”

Aber der Text, der so beginnt, steht nicht in einem Entwurf einer Werbeagentur, er stand in verschiedenen Internetangeboten der Verlagsgruppe Rhein Main: etwa bei der “Main-Spitze”, der “Allgemeinen Zeitung”, der “Oberhessischen Zeitung”, dem “Wiesbadener Kurier”, dem “Gießener Anzeiger” und dem “Gelnhäuser Tageblatt” .

Und er sah ganz nach redaktionellem Inhalt aus:

Geld und Recht: Naspa Giro Komfort: Das Konto, mit dem Sie günstiger, sicherer und schöner leben.

Alles, ja wirklich alles am “Naspa Giro Komfort” ist toll:

Wer günstiger in den Traumurlaub möchte, hat mit Naspa Giro Komfort das richtige Konto. Bei Buchung im Naspa Reise-Center wählen Sie aus dem breitgefächerten Angebot aller namhaften Reiseveranstalter und bekommen 5 % des Reisepreises zurück. Schon bei einer Reise für 3.000 Euro füllt sich Ihre Urlaubskasse um 150 Euro!

Leider lauern ja bekanntlich “auch im schönsten Urlaub Gefahren”:

Wenn Reiseunterlagen, Kreditkarten und Ausweise plötzlich abhanden kommen, ist die Erholung vorbei – es sei denn, Sie haben ein Naspa Giro Komfort-Konto. Dank dem Karten- und Dokumentenschutzprogramm genügt ein Anruf beim Service-Center und die Kopien der Reiseunterlagen werden Ihnen an jeden Ort der Welt zugesandt. Im Fall der Fälle hilft zusätzlich ein unbürokratisch verfügbares Notfallbargeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro.

Doch nicht nur bei Reisebuchung und bösen Überraschungen am Urlaubsort ist das “Naspa Giro Komfort” genau das Richtige für Sie, Sie und Sie — Nein!

Auch für Unternehmungen in Ihrer Region haben Sie mit Naspa Giro Komfort das ideale Girokonto. Denn Sie profitieren von exklusiven Vergünstigungen auf viele Kultur- und Freizeitangebote in der Region und im Internet.

Wer jetzt immer noch nicht überzeugt ist, für den hält die “Rhein Main Presse” noch mal ein paar nüchterne Fakten bereit:

Das Premiumkonto der Naspa überzeugt im Alltag mit attraktiver Verzinsung ab dem ersten Euro und ec-Karten, mit denen Sie rund um die Uhr an über 25.000 Geldautomaten in Deutschland kostenfrei Geld abheben können. Sogar wenn Sie sich etwas Neues kaufen möchten, wie einen neuen Fernseher, hilft Ihnen Naspa Giro Komfort weiter: mit der deutschlandweiten Preisrecherche.

Und wenn Sie sich jetzt – was nur verständlich und beabsichtigt wäre – sagen: “Was bin ich nur für ein verdammter Idiot, dass ich mein Geld immer noch beim Mülltonnenschleim lagere und nicht bei der günstigeren, sichereren und schöneren Naspa”, dann hat die “Rhein Main Presse” da natürlich schon mal etwas vorbereitet:

Sichern Sie sich das Girokonto, das Ihr Leben günstiger, sicherer schöner macht. Fragen Sie jetzt Ihren Naspa-Berater nach Naspa Giro Komfort. Alle Infos zum komfortablen Premiumkonto finden Sie auch auf www.naspa.de

(Die URL stand da nicht nur, da lag sogar ein Link auf naspa.de drunter. Aber das kriegen Sie bei echtem Interesse sicher auch noch alleine geregelt.)

Wir haben bei der Verlagsgruppe Rhein Main nachgefragt, ob es sich bei dem Text um eine Anzeige oder um redaktionellen Inhalt handelt. Die Chefredaktion Online bedankte sich, dass wir sie auf einen Fehler aufmerksam gemacht hätten, und erklärte, der PR-Artikel sei “von der verantwortlichen Abteilung in den falschen web-Knoten gehängt” worden. Die ursprünglichen Artikel sind inzwischen alle offline.

Mit Dank an Kristian G.

Nachtrag, 22.20 Uhr: Die Artikel sind (offenbar schon vor unserem Eintrag) als “Herstellerinformation” wiederveröffentlicht worden — mit dem Zusatz “Anzeige”.

Eine Schlagzeile wie aus dem Lehrbuch

Die “Bild”-Zeitung gibt ungern Einblicke in ihre Arbeit. “Wir kommentieren grundsätzlich nicht unsere Berichterstattung und äußern uns auch nicht zu Redaktionsinterna”, bekam der NDR erst kürzlich wieder als Nicht-Antwort auf eine Anfrage. Vermutlich hat sie guten Grund, sich nicht in die Karten schauen zu lassen.

Andere Stellen im Verlag sind nicht so vorsichtig. Am Donnerstag vergangener Woche gratulierte die hauseigene Journalistenschule, die Axel-Springer-Akademie, auf ihrer Facebook-Seite einem ihrer Schüler zu einem besonderen Erfolg: seiner ersten “Bild”-Schlagzeile:

Es geht um einen Radio-Moderator, der zwei Tage zuvor unter dem Verdacht, eine Minderjährige sexuell missbraucht zu haben, festgenommen worden war.

Nun könnte man durchaus fragen, ob eine solche Schlagzeile wirklich Anlass für eine Gratulation ist. Das “auch” in der Überschrift kommt im Grunde einer Vorverurteilung gleich — als sei die Schuldfrage bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs schon geklärt. Streiten kann man auch, ob die identifizierbare Berichterstattung mit einem Foto des Verdächtigen auf der Titelseite zulässig ist. Aber vermutlich muss eine Schule, in der auch der Nachwuchs für “Bild” ausgebildet wird, ihre Schüler für solche Fragen nicht sensibilisieren, sondern desensibilisieren.

Doch die Aufmacher-Geschichte ist noch aus anderen Gründen problematisch. Die Projektwoche “Exklusivgeschichten”, in der der Springer-Journalistenschüler sie recherchiert haben soll, fand nämlich, wie die Akademie uns bestätigt, schon im März statt. Hat “Bild” das, was sie nun als “neue Vorwürfe” verkauft, über zwei Monate lang liegen lassen?

Auf Nachfrage von BILDblog erklärt Akademie-Leiter Marc Thomas Spahl:

Damals recherchierte der junge Kollege in der Sache, hat viele Hinweise aber keine offizielle Bestätigung bekommen, deshalb den Fall aus journalistischer Sorgfaltspflicht nicht veröffentlicht. Inzwischen gibt es nicht nur die Bestätigung der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Zeugenaussage, die Selbstanzeige eines Komplizen.

Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner sagt uns hingegen, dass “Bild” lediglich die Auskunft bekommen habe:

dass der im Raum stehende Vorwurf der Staatsanwaltschaft zwar bekannt sei, die von dem Hinweisgeber herrührende Information allerdings bislang nicht mit nachprüfbaren Tatsachen zu den näheren Modalitäten und den möglichen Beteiligten an dem vermeintlichen Betrug unterlegt worden sei, was der
Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens entgegenstehe. Aus diesem Grund sei hier zunächst ein “Prüfvorgang” angelegt worden.

Das klingt deutlich weniger handfest, als es Spahl suggeriert. Und es widerspricht der Darstellung der “Bild”-Zeitung, die auf der Titelseite behauptet:

Nach der Verhaftung von […] wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern, erhebt die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe.

Nein. Sie bestätigt bloß, dass es (alte) Vorwürfe gibt, die ihr aber noch nicht handfest genug erscheinen, um ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Fraglich ist auch, was die Vorwürfe des Betruges mit den Ermittlungen wegen des sexuellen Missbrauchs überhaupt miteinander zu tun haben. Marc Thomas Spahl antwortet auf diese Frage:

Den Zusammenhang stellen die übergreifenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dar.

Doch solche “übergreifenden” Ermittlungen gibt es nicht. Oberstaatswanwalt Gärtner erklärt uns:

Ein Zusammenhang [mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern] besteht nicht. Vielmehr werden beide Komplexe hier in unterschiedlichen Abteilungen durch unterschiedliche Dezernenten geprüft bzw. bearbeitet.

Das sind also die Geschichten, zu denen die Axel Springer Akademie, die “modernste Journalistenschule Deutschlands”, ihren Schülern gratuliert. “Glückwunsch!”

Mit Dank an Klaus D.!

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