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Habemus tumultum

Als der weiße Rauch am gestrigen Abend, kurz nach 19 Uhr, den Schornstein der Sixtinischen Kapelle verließ, war klar: Die Katholische Kirche hat einen neuen Papst. Rund eine Stunde spekulierten die Kommentatoren der Fernsehanstalten darüber, wen die Wahl getroffen haben könnte, dann trat Kardinalprotodiakon Jean-Louis Tauran auf den Balkon des Petersdoms und sprach folgende Worte:

Annuntio vobis gaudium magnum; habemus Papam:

Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum Georgium Marium Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Bergoglio qui sibi nomen imposuit Franciscum

Nicht gesagt hat Tauran “Franciscum primum”, was “Franziskus der Erste” gewesen wäre. Der neue Papst trägt also – anders als Johannes Paul I., der sich als erster Papst überhaupt direkt für die Ordnungszahl in seinem Papstnamen entschieden hatte – “nur” den Namen Franziskus. Und das bist zu dem Tag, an dem vielleicht irgendwann einmal ein Papst Franziskus II. gewählt werden sollte, wie Vatikan-Sprecher Federico Lombardi noch einmal klarstellte.

Und das war offenbar auch bitter nötig:


(“Süddeutsche Zeitung”)


(“Frankfurter Allgemeine Zeitung”)


(“Die Welt”)


(“Handelsblatt”)


(“Berliner Zeitung”)


(“Hamburger Abendblatt”)


(“Hamburger Morgenpost”)


(“Express”)

Aber gut: Das kann im Eifer des Gefechts schon mal passieren. Die letzte Wahl eines Papstes ohne Ordnungszahl liegt 1100 Jahre zurück, da waren die Zeitungspressen noch nicht erfunden.

Noch etwas länger liegt das 8. Jahrhundert zurück, in das die Pontifikate von Johannes V., Sisinnius, Konstantin und Gregor III. fallen. Sie alle stammten aus Syrien, was insofern entscheidend ist, weil Syrien nicht zu Europa gehört und der Agentinier Jorge Mario Bergoglio damit nicht mehr der “erste nicht-europäische Papst” sein kann.

Außer in den Medien, natürlich:

  • Zum ersten Mal ein Papst, der nicht aus Europa stammt!
    (“Die Welt”)
  • Ein historischer Moment: Zum ersten Mal ist ein Nichteuropäer zum Papst gewählt worden.
    (“Hamburger Abendblatt”)
  • Die katholische Kirche beschreitet mit Franziskus I. – dem argentinischen Kardinal Jorge Bergoglio – neue Wege. Unter 265 Nachfolgern des Heiligen Petrus ist er der erste Nicht-Europäer.
    (“Stuttgarter Nachrichten”)
  • Und er ist der erste Papst, der nicht aus Europa kommt, ihn wollten die Kardinäle[.]
    (“Süddeutsche Zeitung”)
  • Der erste Papst in der Geschichte der katholischen Kirche, der nicht aus Europa kommt, ist auch der erste, der sich nach dem Heiligen Franz von Assisi benannt hat, dem Heiligen der Armen.
    (“Frankfurter Rundschau”)
  • Zum ersten Mal in der Geschichte haben die Katholiken einen Papst, der nicht aus Europa stammt. Jorge Mario Bergoglio, Erzbischof von Buenos Aires, wurde zum 266. Oberhaupt der katholischen Kirche gewählt.
    (“Frankfurter Rundschau”)
  • Der neue Papst ist nicht nur der erste Nicht-Europäer auf dem Heiligen Stuhl – er wählte auch einen Papstnamen, den keiner seiner Vorgänger trug. Der argentinische Jesuit Jorge Mario Bergoglio heißt künftig Franziskus I.
    (AFP)
  • Historische Entscheidung im Vatikan: Der Argentinier Jorge Mario Bergoglio ist am Mittwoch zum neuen Papst Franziskus I. gewählt worden. Damit steht erstmals in der Geschichte ein Nicht-Europäer an der Spitze der römisch-katholischen Kirche.
    (AFP)
  • Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erwartet neue Impulse durch das erste nicht-europäische Oberhaupt der Kirche.
    (hr-online.de)
  • Er ist der erste Nicht-Europäer auf dem Stuhl Petri.
    (n-tv.de)
  • Es ist das erste Mal, dass der Papst nicht aus Europa kommt.
    (AFP, Bild.de, abendblatt.de, mdr.de, derwesten.de, stern.de, …)

Wobei sich auch die katholischen Würdenträger offenbar nicht ganz in der Frühgeschichte ihrer Kirche auszukennen scheinen:

  • Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärte: “Der lateinamerikanische Kontinent darf stolz sein, erstmals in der Geschichte der Kirche einen Nichteuropäer als Papst zu stellen.”
    (Evangelischer Pressedienst)
  • [Der Münchner Kardinal] Marx sagte, dass der bisherige Erzbischof von Buenos Aires, Jorge Mario Bergoglio, ein Papst der “vielen ersten Male” sei: der erste Jesuit, der erste Nicht-Europäer und der erste Franziskus.
    (Evangelischer Pressedienst)

Die Katholische Nachrichtenagentur KNA, der man bei diesem Thema wohl eine gewisse Kompetenz unterstellen darf, verbreitete heute extra eine eigene Meldung:

Papst Franziskus ist der erste Nichteuropäer auf dem Stuhle Petri seit 1.272 Jahren. Damals war mit Gregor III. (731- 741) ein aus Syrien stammender Papst Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche.

Die KNA erwähnt unter anderem noch die Päpste Victor I. und Miltiades, die aus Afrika stammten, und zählt zusammen:

So gab es bis Mitte des 8. Jahrhunderts acht in Asien und zwei in Afrika geborene Päpste. Mit Petrus und Evaristus waren zwei Päpste Juden. Fünf – und noch dazu ein Gegenpapst – stammten aus Syrien.

Mit Dank an Jonathan K., Fuchs, Marcus H., Matthias M. und Laszlo J.

Die grausamen grausamen Details

Wenn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Bericht herausbringt, schalten sie bei “Bild” reflexartig in den Katastrophen-Modus um. Als wäre das Schlimmste passiert, was hätte passieren können. Hätte ja passieren können! In der “Bild”-Sprache tragen solche Vorfälle dann Namen wie “Horrorflug”, “Beinahe-Crash”, “Beinahe-Absturz”, “Beinahe-Katastrophe”, “Beinahe-Unfall”, “Beinahe-Zusammenstoß”, “Fast-Katastrophe”, “Fast-Absturz” oder “Fast-Unfall”.

Richtig schlimm wird es aber, wenn bei einem Zwischenfall tatsächlich etwas passiert ist. Wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.

Anfang Dezember sind bei einem Flugzeugunglück in Hessen acht Menschen ums Leben gekommen. Damals waren zwei Kleinflugzeuge bei klarem Himmel in der Nähe von Wölfersheim kollidiert und abgestürzt. Die BFU kündigte kurz nach dem Unglück an, frühestens Anfang Februar einen ersten Untersuchungsbericht vorzulegen. Doch “Bild” veröffentlichte schon am vergangenen Dienstag “erste Details aus dem Flugunfall-Bericht”:

EXKLUSIV - So grausam starben die Wölfersheimer Absturzopfer. Erste DETAILS aus dem Flugunfall-Bericht

(Natürlich verzichtet “Bild” nicht darauf, drei große unverpixelte Fotos — hier abgeschnitten — von einigen der Opfer zu zeigen.)

Im Artikel heißt es:

Am 8. Dezember krachen zwei Kleinflugzeuge am Himmel der Wetterau zusammen. Acht Menschen sterben, darunter 4 Kinder.

Mitte Februar soll das Unfallgutachten veröffentlicht werden. BILD liegen schon jetzt erste Details vor.

Es sind schreckliche Einzelheiten, die die Ermittler in ihr Unfall-Gutachten schreiben müssen.

Die “Bild”-Autoren schildern unter anderem, dass sich die beiden Erwachsenen in einer der Maschinen “von den Kindern (…) ablenken” ließen, dass das eine Flugzeug das andere “von hinten im 30-Grad Winkel” traf, dass das Hauptfahrwerk “in die Kabine” schoss und dabei das 4-jährige Mädchen sofort tötete und dass “die tiefstehende Sonne (…) anscheinend nicht der Grund für die Kollision” war.

All diese Details aus dem Bericht der BFU hat “Bild” exklusiv. So “exklusiv”, dass nicht mal die BFU sie kennt.

Die Behörde reagierte noch am selben Tag, an dem der “Bild”-Artikel erschienen war und schrieb auf ihrer Website:

Im Umlauf befindliche Berichte der Boulevardpresse basieren nicht auf den vorliegenden Untersuchungen.

Normalerweise kommentiere die Bundesstelle Presseberichte nicht, teilte uns Klaus-Uwe Fuchs von der BFU auf Anfrage mit. Diesmal sah sie sich aber offenbar gezwungen: Die Details, die in dem “Bild”-Artikel geschildert werden, seien “reine Spekulation”, erklärte Fuchs, der die Untersuchung des Unglücks von Wölfersheim leitet. Mit den Ermittlungen der BFU stünden sie jedenfalls nicht im Einklang.

Andere Medien indes waren misstrauisch genug, die erfundenen exklusiven “Bild”-Informationen nicht weiter zu verbreiten. Immerhin.

Mit Dank an Torsten L., M.H. und an Paul C. für den Scan.

Nachtrag, 22. Januar: Die Pressemitteilung der BFU ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Sie habe die Funktion gehabt, schrieb uns Klaus-Uwe Fuchs, “(…) Presseagenturen und Nachrichtenredaktionen darüber zu informieren, dass die gemachten Angaben in dem besagten Presseorgan nicht mit den Untersuchungen der BFU im Einklang stehen”. Diesen Zweck habe sie nun erfüllt und sei deshalb wieder gelöscht worden.

Jakob Augstein, Jens Oliver Haas, Talkshows

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Mit fettarschiger Selbstzufriedenheit”
(taz.de, Deniz Yücel)
Bei “Freitag”-Verleger Jakob Augstein “findet sich alles, was den zeitgenössischen Antisemitismus ausmacht”, schreibt Deniz Yücel. “Besser: Das Simon-Wiesenthal-Center behält Jakob Augstein im Auge. Und wirft einen Blick auf einige seiner Verteidiger in den deutschen Medien.”

2. “Die trügerischen Argumente für das Leistungsschutzrecht der Presseverleger in der Schweiz”
(andreasvongunten.com)
Der Text “Trittbrettfahrer im Visier der Verleger” (nzz.ch) des Geschäftsführers des Verbands Schweizer Medien, Urs F. Meyer, versucht, Argumente zu finden für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Andreas von Gunten erklärt, warum das dargebrachte Wochenmarkt-Beispiel so nicht stimmt.

3. “Humor ist sein Handwerk”
(faz.net, Thiemo Heeg, 1. Januar)
Jens Oliver Haas schreibt die Moderationstexte für die RTL-Sendung “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!”. Anfang der 1990er-Jahre arbeitete er als Polizeireporter für “Bild”: “Bild ist ein hartes Brot, es verlangt, dass man seine moralischen Grenzen sehr oft verschiebt. (…) Man fängt an, Leute zu beeinflussen, zu indoktrinieren. Man sorgt dafür, dass der Fotograf alleine im Raum bleibt, damit er ein Foto von der Wand abfotografieren kann.”

4. “Good science vs. bad science”
(macleans.ca, Julia Belluz, englisch)
6 Punkte, die ein Journalist bedenken sollte, wenn er eine medizinische Studie verwerten möchte.

5. “Investigating Investigative Journalism”
(thedailyshow.com, Video, 5:59 Minuten)
Realer und virtueller investigativer Journalismus.

6. “Laber Rhabarber”
(tagesspiegel.de, Oliver Welke und Dietmar Wischmeyer)
Fantasien, was sich bei den Redaktionskonferenzen der fünf ARD-Talkshows abspielen könnte.

Falsche Kamellen

Die “Süddeutsche Zeitung” beschäftigt sich auf ihrer heutigen Titelseite mit der steigenden Bürokratie in deutschen Jobcentern:Papier-Wut: Zahllose neue Weisungen erzürnen Mitarbeiter in Jobcentern

So beginnt der Text:

Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons exakt 25 911. Das zeigt: Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.

Doch so schön die Einleitung auch ist, falsch ist sie trotzdem. Und sogar ein bisschen peinlich.

Gut, das mit den 279 Wörtern der Zehn Gebote kommt noch so einigermaßen hin. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hingegen ist nicht 300, sondern mindestens 1.300 Wörter lang. Okay, kann passieren.

Die “EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons” aber, die umfasst deutlich weniger als 25.911 Wörter – um genau zu sein: exakt 25.911 weniger. Es gibt sie nämlich gar nicht.

Die kuriose, aber frei erfundene Verordnung geht auf den Unternehmer Alwin Münchmeyer zurück und wird (gemeinsam mit den angeblichen Wörterzahlen für die Zehn Geboten und der Unabhängigkeitserklärung) so oft zitiert, dass sie es sogar schon zu einem eigenen Wikipedia-Artikel gebracht hat. Nur echt ist sie eben nicht.

Schon bei der Vorstellung des Sommersemesterprogramms der Münchener Volkshochschule (!) hatte die “Süddeutsche Zeitung” im Januar 2010 geschrieben:

“Die zehn Gebote Gottes enthalten 172 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300 Wörter, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25 911 Wörter”, soll sich einst Ministerpräsident Franz Josef Strauß beschwert haben.

In einem Punkt muss man der Zeitung also tatsächlich recht geben:

Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.

In Redaktionen auch.

Mit Dank an Theo M.

Nachtrag, 23.30 Uhr: Auf sueddeutsche.de steht nun eine geänderte Version des Artikels. Mit folgender “Anmerkung der Redaktion”:

Eine frühere Version dieses Artikels enthielt Zahlen zum Inhalt einer angeblichen EU-Verordnung. Diese Verordnung existiert allerdings nicht, sondern geht auf ein lediglich ironisch gemeintes Zitat zurück. Wir haben diesen Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Kruschel, Frank Stronach, Bewerbungen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die grosse Glitzer-Show”
(nzz.ch, Michael Furger)
Erfundene Zitate, Blumen ans Krankenbett, inszenierte Schnappschüsse – ein Artikel über People-Journalismus in der Schweiz.

2. “Plagiate gibt es nicht nur in China oder: Warum selbst entwickeln, wenn man etwas auch einfach kopieren kann”
(lerg.de)
Die “Schwäbische Kinderpost” kopiert das Konzept von “Kruschel – Deine Zeitung”. Andreas Lerg schreibt: “Die Schwäbische Post scheint hier sämtliche Standesregeln und Gesetze wie das Urheberrecht einfach zu ignorieren. Zuerst holt man sich nicht nur Inspirationen und Informationen, sondern auch ‘Daten und Dateien’, wie wir lesen und dann wird das Ganze nicht lizenziert sondern schamlos kopiert.”

3. “Frank Stronach: Die Freiheit, die er meint”
(datum.at, Stefan Kaltenbrunner)
Obwohl Frank Stronach “ausdrücklich” festhält, “dass er die Freiheit des Journalismus respektiert”, fordert er totale Kontrolle über ein Gespräch mit der Zeitschrift “Datum”, die in der Folge darauf verzichtet: “Natürlich steht es jedem frei, sich interviewen zu lassen, ein Gespräch kann auch an Bedingungen geknüpft werden. Wie Medien und Journalisten mit solchen Einschränkungen umgehen, können und müssen sie selbst entscheiden. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass zahlreiche heimische Medien, die mit Stronach in den vergangenen Monaten gesprochen haben, diese Erklärung anscheinend unterzeichnet haben.” Siehe dazu auch “Über Interview-Autorisierung sollte grundsätzlich diskutiert werden” (derstandard.at, Daniela Kraus).

4. “Thilo S.: Klarstellung”
(blogs.taz.de/hausblog, Deniz Yücel)
Eine Klarstellung von Deniz Yücel zu seiner eigenen Kolumne vom 6. November, in der er unter anderem über “die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S.” schreibt.

5. “Wieso wir Leserclubs brauchen”
(ploechinger.tumblr.com)
Stefan Plöchinger schlägt vor, das Wort Paywall zu streichen und stattdessen von Leserclubs zu reden. Zeitungs- und Zeitschriftenleser würden für einen guten Service zahlen, nicht für einzelne Artikel. Allerdings gibt es ein Problem mit der Boulevardisierung, “die viele Seiten jetzt zehn bis 15 Jahre lang getragen hat”: Wenn die meisten einfach aufgesexte News auf Agenturbasis machen und sonst wenig bieten, wo ist dann der berühmte Unique Content?” Siehe dazu auch “Zeitungssterben: Meine (sprichwörtlichen) 5 Cent” (gutjahr.biz), “Warum gerade linke Zeitungen so große Probleme haben” (carta.info, Wolfgang Michal) und “Mein Lob der Tageszeitung!” (dirkvongehlen.de).

6. “Wer blickt durch auf dem Stellenmarkt?”
(faz-community.faz.net, Hans Ulrich Gumbrecht)
Selbst- und Fremdbild bei Bewerbungen: “Die Welt, die man live erlebt, ist jener der Bewerbungsmappen krass entgegengesetzt und kippt zwischen Castingshow und Familientherapie.”

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Ein Buch, sie zu knechten

Der Regisseur Peter Jackson hat gestern bekanntgegeben, dass er aus den geplanten zwei “Hobbit”-Filmen drei Teile machen will.

Bild.de erklärt das heute so:

Die ursprünglich als Zweiteiler (basierend auf den Büchern “Der Hobbit – Eine unerwartete Reise” und “Der Hobbit – Hin und wieder zurück”) geplante Saga sei angesichts des Reichtums der “Hobbit”-Geschichte, der Stärke der Charaktere und der Schauspieler besser auf drei Teile aufgeteilt, erklärte Regisseur Peter Jackson (50).

Doch die zwei Bücher, auf denen die Filme laut Bild.de basieren sollen, gibt es gar nicht — zumindest nicht in der Form: Die Vorlage ist das einzelne Buch “Der kleine Hobbit”. “Eine unerwartete Reise” und “Hin und zurück” (ohne “wieder”) sind die (Unter-)Titel der ursprünglich geplanten zwei Filme, die auf diesem einen Buch basieren. Der Name des dritten Teils ist noch nicht bekannt.

Aber die Ahnungslosigkeit von Bild.de geht noch weiter:

Fraglich, ob der neue Hollywood-Trend der Trilogie nicht nur auf ein weitere Einnahmequelle abzielt. Zum Vergleich: Die drei Bücher der “Herr der Ringe”-Saga haben je nach Publikation rund 1292 Seiten, die Bücher des “kleinen Hobbit” rund 718 Seiten. Ein deutlicher Unterschied, dennoch sind nun beide Verfilmungen Dreiteiler. Wird beim “Hobbit”-Drehbuch einfach noch etwas dazuerfunden?

Mal davon ab, dass Jackson bei der “Herr der Ringe”-Trilogie vieles aus der Buchvorlage weggelassen hat, hat die neueste Ausgabe von “Der Hobbit” (die irritierenderweise den Untertitel “Oder: Hin und zurück” trägt) 382 Seiten.

“Einfach noch was dazuerfinden” musste Jackson wohl dennoch nicht: In seine (jetzt dreiteilige) “Hobbit”-Geschichte lässt er auch die 125-seitigen Notizen einfließen, die “Hobbit”-Autor J.R.R. Tolkien dem dritten Buch seiner “Herr der Ringe”-Trilogie angehängt hatte.

Außerdem: Warum sollte Jackson aus einem Buch nicht drei Filme machen, wenn Bild.de aus “NICHTS” jede Menge Artikel machen kann?

Mit Dank an Volker K. und Mirko P.

Hinweis/Korrektur: Die Neuübersetzung des “Hobbit”-Buchs heißt nur noch “Der Hobbit”, nicht – wie ursprünglich geschrieben – “Der kleine Hobbit”.

Nachtrag, 17.30 Uhr: Bild.de hat den Artikel an den entsprechenden Stellen überarbeitet.

Griechenland, Kollaboration, Waffenruhe

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Vor dem Kollaps”
(nzz.ch, Panagis Galiatsatos)
Griechische Medien und der griechische Journalismus hätten fast niemals während der vergangenen zehn Jahre warnend auf die desolate Finanzlage des Staates hingewiesen, schreibt Panagis Galiatsatos: “Ein wichtiger Grund, weshalb die Griechen so willig allerlei Verschwörungstheorien über die Pleite des Landes glauben und weshalb sie immer noch an eine schmerzlose Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Krise glauben, liegt darin, dass niemand sie in den Jahren zuvor über die Lage des Landes aufgeklärt hatte.”

2. “Crowdsourcing im Journalismus”
(kopfzeiler.org, Johannes Kuhn)
Johannes Kuhn macht sich Gedanken zur Kollaboration zwischen den Medienhäusern und ihren Lesern: “Ich glaube, dass es in der nächsten Zeit deshalb für Medienmarken im Netz darum gehen wird, aus Kunden (wieder) Sympathisanten zu machen.”

3. “‘Zeitungen werden neu erfunden'”
(stuttgarter-nachrichten.de, Reimund Abel)
Ein Interview mit dem Chefredakteur von Sueddeutsche.de, Stefan Plöchinger: “Die angelsächsischen Medien haben einen Vorsprung von etwa fünf Jahren. An Zeitungen wie dem britischen ‘Guardian’ oder der ‘New York Times’ können wir sehr genau absehen, was man richtig machen kann, wenn man sich auf diese neue Welt einlässt.”

4. “Ramsch für Kinder”
(plus.google.com, Torsten Kleinz)
Torsten Kleinz analysiert einen Tweet, der “Spiegel Online” vorhält, “Bashing gegen die Schlecker-Mitarbeiter/innen” zu betreiben.

5. “Grandios, so was als Ausländerin zu leisten”
(spiegel.de, Egzona Hyseni)
Egzona Hyseni beschreibt ihr Dasein als Kosovo-Albanerin in Deutschland: “Ich habe zwei Kulturen und den Ausländerbonus – auch wenn er manchmal ein Malus ist. Wenn ich gute Leistungen bringe, werde ich doppelt gelobt, bei schlechten schäme ich mich doppelt so sehr.”

6. “UN-Gesandter Kofi Annan ruft Waffenruhe zwischen 16 EM-Streitparteien aus”
(der-postillon.com)
“‘Es darf nicht sein, dass Differenzen darüber, wer die beste Mannschaft Europas hat, ständig eskalieren und immer mehr Menschen mitreißen’, sagte der ehemalige UN-Generalsekretär am Montag, nachdem in den Abendstunden ein etwa 90-minütiges Gefecht zwischen Truppen aus der Ukraine und Schweden ausgebrochen war, bei dem wiederholt scharf geschossen wurde.”

sid  etc.

Zu viele Nullen

Für den Sportinformationsdienst sid ist es ein “‘Rentenvertrag’ der besonderen Art”, für 20min.ch ein “Vertrag bis übers Lebensende hinaus” und für Bild.de gleich “der verrückteste Vertrag der Fußball-Geschichte”.

Der isländische Fußball-Nationalspieler Gretar Steinsson hat einen “Rentenvertrag” der besonderen Art abgeschlossen. Weil sich im neuen Kontrakt mit dem englischen Erstligisten Bolton Wanderers eine Null zuviel eingeschlichen hat, bleibt der 30-Jährige bis zum Jahr 20.014 bei seinem Klub. Noch 18.002 Jahre.

Kurios, fürwahr. So kurios, dass man annehmen sollte, die britischen Medien machten groß mit dieser Geschichte auf. Doch es findet sich eigentlich nur eine einzige Quelle, aus der sid und die anderen Medien auch sämtliche Zitate für ihre Artikel zu haben scheinen: das Blog “Back of the Net” der britischen Fußballzeitschrift “FourFourTwo”.

“Back of the Net” ist laut Selbstbeschreibung “ein überraschend lustiges Fußballblog”, was ungefähr so viel bedeuten soll wie: ein Satireblog, in dem übertriebene und erfundene Geschichten drinstehen. Am Ende mancher Artikel schreibt die Redaktion sogar dazu, dass es sich nicht um ernsthafte Vorwürfe handle — aber leider nicht bei allen.

Gut, man hätte anhand der Zitate erahnen können, dass an dieser Geschichte was faul ist. So soll ein Verantwortlicher des Vereins gesagt haben:

“Wer hätte beispielsweise vor 18.000 Jahren gedacht, dass die Landbrücke zwischen Asien und Alaska heute nicht mehr existieren würde oder dass Menschen erfolgreich den Wolf domestizieren würden? Ich bin zuversichtlich, dass der Club über die nächsten 180 Jahrhunderte großes Kapital aus Gretars Erfahrung schlagen wird, besonders für die jüngeren Spieler.”

(Übersetzung von uns.)

Illustriert ist der Artikel übrigens mit diesem “Foto” vom Auswärtstrikot der Bolton Wanderers aus der Saison 20013/14:

Bolton

Und so läuft der Vertrag von Gretar Steinsson jetzt eben bis zum Jahr 20.014. Steinsson sollte damit in Rente gehen können, bevor die deutschsprachigen Medien den Witz verstanden haben.

Mit Dank an Herr Jemine.

Grosse-Bley, iPad-Fabriken, Ahmadinedschad

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Studie zur Wirkung des Nichtraucherschutzgesetzes in Deutschland ist fragwürdig”
(heise.de/tp, Bastian Rottinghaus)
Verschiedene Medien haben eine Studie unkritisch verbreitet, stellt Bastian Rottinghaus durchaus selbstkritisch fest. “Sowohl Telepolis als auch Spiegel Online glänzen hier wie fast alle in- und ausländischen Medien nicht gerade durch kritische Distanz zur DAK, auf deren Patientendaten die Studie basiert und die mit unnachahmlicher Brillanz bilanziert: ‘Weniger Qualm bedeutet weniger Herzerkrankungen – eine einfache Formel für die Gesundheit.’ Nun ist es mit der Eindeutigkeit der Studienbefunde leider nicht so weit her, wie es einem die DAK und das Medienecho nahelegen möchte – denn um genau zu sein: es gibt gar keine Befunde.”

2. “Würden es wieder so machen”
(medienwoche.ch)
“Blick”-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley, kritisiert wegen dem Abdruck von Opferbildern des Busunfalls im Wallis, würde sich in einer vergleichbaren Situation wieder so entscheiden: “Schauen Sie, um dieser Tragödie ein Gesicht zu geben, um sie fassbar zu machen, kann man nicht einfach nur bloss einen Tunnel, einen zerstörten Bus und eine Pannen-Nische zeigen. 22 tote Kinder – das ist keine Zahl, das ist eine Katastrophe. Die Bilder von Menschen, von Betroffenen, machen das Ausmass des Dramas wenigstens ansatzweise fassbar.”

3. “Der erfundene Horror der chinesischen iPad-Fabriken”
(faz.net, Frank Kelleter)
Inszenierte Berichte von Mike Daisey über die Arbeitsbedingungen in einem chinesischen Zulieferbetrieb ernten viel Aufmerksamkeit und Empörung. “Zwar war er tatsächlich zu Besuch in einigen chinesischen Fabriken gewesen und hatte dort mit Arbeitern gesprochen, aber die folgende Broadwayshow war eine Aufführung, ihre Hauptfigur ein Schauspieler, der Anekdoten und Gerüchte aus unterschiedlichen Quellen verdichtete und in der ersten Person vortrug. Die Menschen, deren unerhörtes Schicksal er uns mit kraftvoller Stimme näherbrachte, existierten in dieser Form nur in seiner Phantasie.”

4. “Unbeobachtet, unschuldig, unfehlbar?”
(faz.net, Peter Penders)
Peter Penders fragt sich, warum es immer noch Profi-Fußballspieler gibt, die “noch nicht verinnerlicht zu haben, dass jedes Spiel im Fernsehen übertragen wird und dass sogar Dutzende Kameras rund um das Spielfeld verteilt sind, denen einfach nichts entgeht, nicht einmal, wenn nebenbei Schnick, Schnack, Schnuck gespielt wird.”

5. “sachen aus protest weglassen”
(wirres.net, Felix Schwenzel)
Wie Google das von Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht umsetzen könnte.

6. “Ahmadinedschad im ZDF: ‘Atomwaffen sind unmoralisch'”
(youtube.com, Video, 42:29 Minuten)
Ein sehenswertes Interview von Claus Kleber mit dem iranischen Präsidenten, Mahmud Ahmadinedschad. Zitat ab Minute 35: “Wir lieben alle. Und wir suchen keinen Krieg. Gegen kein Land. Wir wollen auch keine Atombomben.” Siehe dazu auch “Wie das ZDF sein Exklusiv-Interview nachts versendet” (meedia.de, swi), “Das unmögliche Interview” (navigarenecesseest.wordpress.com) und “Unwidersprochener Judenhass” (taz.de, Philipp Gessler)

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