Als Rudi Carrell der “Bild”-Zeitung im vergangenen Dezember vorwarf, ihn mit ihrer Berichterstattung über seine Krebskrankheit “lebendig begraben” zu wollen, reagierte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann mit Unverständnis. Er antwortete dem Showmaster:
Wie Sie wissen, berichten — im Gegensatz zu BILD — zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften seit vielen Wochen über Ihre Erkrankung. Erst nachdem Sie selbst am 21. November in der niederländischen Illustrierten “Prive” und anschließend mit BUNTE offen über ihre Krebskrankheit sprachen (…ich weiß, daß ich Krebs habe…), hat BILD entsprechend berichtet. Ihre Äußerungen ließen für uns den Schluß zu, daß Sie mit diesem sehr persönlichen Thema nun durchaus öffentlich umgehen wollen.
Kai Diekmann suggeriert also, “Bild” habe vor dem 21. November 2005 nicht über Carrells Krebs berichtet.
Am 15. November 2005 titelte “Bild”:
Abgemagert — Haarausfall — Kaum noch Auftritte
Wie krank ist Rudi Carrell?
Die “Bild”-Autoren Daniel Cremer und Guido Brandenburg zitierten “enge Freunde”, dass es Carrell “sehr schlecht gehe, er ernsthaft erkankt sei”. Sie wiederholten die Sätze, die Carrells Schwiegermutter der Zeitschrift “das neue” gesagt haben soll: “Daß er Krebs hat, ist definitiv. Eine Chemo hat er ja schon hinter sich. Rudi spricht nicht über seine Krankheit.” Und sie stellten fest: “Fragen zu seiner Krankheit möchte Carrell nicht beantworten.”
Am 16. November 2005 berichtete “Bild”:
So tapfer kämpft er gegen seine Krankheit
(…) Entertainer Rudi Carrell (70) kämpft tapfer gegen seine schwere Krankheit an. Nach Auskunft seiner Ex-Schwiegermutter Erna Bobbert (92) ist Carrell an Krebs erkrankt, unterzog sich schon einer ersten Therapie. (…)
Am 18. November 2005 schrieb “Bild” zu einem Foto:
Hier geht Rudi Carrell zur Arbeit — Trotz Krankheit!
Köln — Er hat viel Gewicht verloren. Seine Wangen sind eingefallen. Die einst so fröhlichen Augen haben ihren Glanz verloren. (…)
Diekmann will seinen Brief an Carrell bekanntlich als “Entschuldigung” verstanden wissen.
Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.
Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?
Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.
“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?
Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).
Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.
Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?
Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.
Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.
Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.
“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?
Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.
Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?
Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.
Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?
Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.
Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.
Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?
Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.
Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.
Aber damit niemand auf den Gedanken kommt, die “Bild”-Zeitung und ihre prominenten Kolumnisten hätten schon immer an den Erfolg der deutschen Nationalmannschaft und ihres Trainers geglaubt, eine nicht ganz untypische Auswahl von Kommentaren der letzten zwei Jahre.
“Sport Bild”-Kolumnist Lothar Matthäus, zitiert in “Bild”, 29. Juli 2004:
Wenn er von einem Zehn-Jahres-Plan redet, sucht Klinsmann jetzt schon eine Ausrede. … Dann kann man nach einer Pleite im Jahre 2006 sagen: ich habe doch gleich gesagt, es geht nicht so schnell.
“Bild”-Kolumnist Paul Breitner, 1. August 2004:
Klinsmann hat auch gesagt, er wolle lernen. Er muss lernen, und zwar sehr viel und sehr schnell. Obgleich ich erhebliche Probleme damit habe, dass ausgerechnet die Nationalmannschaft als Lehrstätte für Bundestrainer-Azubis dienen soll.
“Bild”, 10. Oktober 2005:
Klinsi nur noch Krisi
BILD sagt, was JETZT passieren muß.
Klinsmann muß sich helfen lassen (…)
Der Krisen-Klinsi braucht nun Hilfe von erfahrenen Trainern. Von Franz Beckenbauer, der seine Unterstützung anbietet. Von Christoph Daum, mit dem sich Klinsi in Istanbul getroffen hatte. (…)
Schluß mit Experimenten
Richtig: Klinsi hat in seiner Amtszeit 11 Neulinge geholt. War bitter nötig nach dem EM-Desaster 2004. Doch in der WM-Saison muß die Zeit der Experimente vorbei sein.(…)
Schluß mit Gummi-Twist
Keine Frage: Die US-Fitmacher helfen den Spielern mit neuen Methoden auf die Sprünge. Gummi-Twist – warum mal nicht? (…)
Allerdings: Noch immer handelt es sich um eine Fußball- und keine Fitness-Mannschaft. (…) Ja, starten wir denn bei der Bodybuilder-WM?
Klinsmann muß nach Deutschland kommen
(…) Spätestens im WM-Jahr muß Klinsi Woche für Woche in der Bundesliga seine Spieler beobachten. Man kann als Boss eine WM in Deutschland nicht aus Huntington Beach/Kalifornien vorbereiten. E-Mail und Telefon sind kein Ersatz für eigene Beobachtungen und persönliche Gespräche.
“Bild”, 3. März 2006:
Der Bundestrainer lacht — und unser Fußball ist nur noch zum Weinen.
Drei Monate vor der WM haben wir keine konkurrenzfähige Elf mehr.
Macht es Sinn, nur 98 Tage vor der WM noch schnell den Bundestrainer auszuwechseln?
Natürlich nicht! Obwohl Jürgen Klinsmann dieser Tage einiges tut, daß man auf diese Idee kommen könnte. (…)
Eine desolate Mannschaft, die weder seine Taktik noch seine Personal-Politik begreift. Und völlig verunsicherte Spieler, deren Selbstvertrauen unter Null sackt, sobald sie das Trikot mit dem Bundesadler anziehen. (…)
Wenn Klinsmann jetzt wirklich in dieses Flugzeug steigt, dann sollte er am besten gleich ganz in Amerika bleiben. Dann hat er nämlich nicht begriffen, wo ein deutscher Bundestrainer 98 Tage vor einer WM hingehört — nämlich nach Deutschland!
Klinsmann hat, soviel steht fest, immer hartnäckig auf seinem Vorteil bestanden. (…)
Beim 1:4 gegen Italien hat jeder gesehen, daß der Jürgen noch viel lernen muß – so schutzlos darf man eine Elf nicht in Konter laufen lassen. Warum hört er nicht mal auf alte Taktik-Füchse wie Hitzfeld oder Rehhagel? Das wäre Stärke, keine Schwäche. (…)
Viele beschleicht eine Ahnung: Wenn es schief läuft bei der WM, dann fliegt unser blonder Held einfach davon, zurück in das sonnige Nichts.
Wieder mal.
“Bild”, 4. März 2006:
So, als sei nichts geschehen, düste Jürgen Klinsmann gestern wieder ins sonnige Kalifornien. Jetzt will der Bundestag den Nationaltrainer nach Berlin vorladen — weil es bei der WM um ein “nationales Anliegen” gehe. Ob Grinsi-Klinsi dann das Lachen vergeht?
Der verantwortliche DFB-Präsident Theo Zwanziger muß jetzt sogar darüber nachdenken, ob die Krise des deutschen Fußballs nur noch mit einem Auswechseln des Bundestrainers zu beheben ist. (…)
Klinsmann hat mit seinem unprofessionellen Verhalten inzwischen für so viel Unruhe gesorgt, daß eine erfolgreiche WM mit ihm als Bundestrainer kaum noch möglich sein dürfte.
Toll: “Bild” (genauer: “Bild”-Sportchef Alfred Draxler) durfte im “Kaiser-Heli” mitfliegen! Und lässt Beckenbauer, der ja “in der letzten Woche romantisch geheiratet hat”*, in einem Interview von Deutschland schwärmen.
Wir zitieren:
BILD: Herr Beckenbauer, wenn Sie in diesen Tagen über unser Land reden, verfallen Sie geradezu ins Schwärmen. Dabei leben Sie doch schon so lange hier…
Beckenbauer: (…) Ich habe es schon vor einigen Tagen gesagt: Wir leben in einem Paradies!
BILD: Warum leben wir in einem Paradies?
Beckenbauer (lehnt sich in seinem Hubschraubersitz zurück): Deutschland ist ein wunderschönes Land. (…) kaum ein Land hat so viel Wald wie wir.
BILD: Anderswo ist es auch schön. Sie haben gerade die 31 Länder bereist, die an der WM teilnehmen…
Beckenbauer: (…) ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, woanders zu leben als hier. Manche wandern aus, weil das Wetter im Süden beständiger ist.
Soweit “Bild”. Die nun folgende Fortsetzung des Interviews ist rein fiktiv. Wir veröffentlichen sie trotzdem:
BILD (lehnt sich im Hubschraubersitz zurück): Sie sagen: ‘Manche wandern aus, weil das Wetter im Süden beständiger ist’ — andere hingegen, weil sie Ihre Steuern lieber im Ausland zahlen… Lieber Franz, ich weiß: BILD und Beckenbauer, das ist schon seit Jahren ein Dream-Team! Sie versorgen uns mit internen Informationen, wir sind nett zu Ihnen. Aber bei allem Wir-Gefühl gebietet es die journalistische Sorgfalt an dieser Stelle dann vielleicht doch, nicht unerwähnt zu lassen, dass Sie schon vor über 20 Jahren ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt haben, dort seit 1982 Ihre Steuern zahlen — und man sich fragen könnte, wie sich das mit Ihrer Aussage, Sie könnten sich “nicht vorstellen, woanders zu leben als hier”, vereinbaren lässt…
Beckenbauer: Mein lieber Alfred, des schreiben mir aber bittschön net in die Zeitung, gell?
BILD (lacht).
*) Romantisch geheiratet hat Beckenbauer in der letzten Woche jabekanntlich in seinem Wohnort — dem österreichischen Oberndorf.
Geschmacklos! Will “Bild” unseren Poldi kaputt machen?
Seit Tagen ist auf Bild.de folgender Witz aus der “Bild”-Zeitung zu lesen:
Poldi zu Schweini: “Sag mal, welches Datum haben wir heute?” Schweini: “Schau doch in die Tageszeitung!” — “Habe ich schon, aber die ist von gestern!”
Ungerührt verhöhnt die Boulevardzeitung unseren Stürmer als strohdummen Voll-Proll. Lustig ist das nicht. Man fragt sich: Will “Bild” Poldi kaputt machen?
BILDblog meint: “Bild” würde Größe zeigen, wenn sie Poldi nicht länger lächerlich macht und den “Witz” endlich aus dem Netz —
Halt! Stopp! Warganz anders: Es sind ja die Witze der ARD über Poldi, die “geschmacklos”, “nicht lustig” und ein “Skandal” sind, und bei denen man “Bild” sich fragt: Will die ARD Poldi kaputt machen, indem sie ihn als strohdumm hinstellt?
Apropos “strohdumm”: Bei “Bild” hat man einige der “Lukas’ Tagebuch”-Beiträge von Eins Live und You FM abgetippt, darunter diesen:
Zur Zeit dicke Luft im Hotel. Kein Wunder: Balle-Ballack und Totti Frings haben 40 Kalt-Buller gegessen und machen Rülpskonzert im Frühstücksraum. Die Vollidioten, ey!
Kalt-Buller??? Schlimm, wenn man als “Bild”-Mitarbeiter sogar Comedy schlimm finden muss, die man nicht einmal verstanden hat.
Vor zwei Monaten hat Bild.T-Online sein Internetangebot komplett überarbeitet. Seitdem befindet sich auf jeder Seite oben eine Reihe kleiner grauer Laschen:
Fährt man mit der Maus über diese Flächen, bewegt sich die jeweilige Lasche nach oben und gibt ein buntes Feld darunter frei — etwa wie Reiter auf Karteikarten. Aktuell sehen die so aus:
Hinter diesen Reitern verbergen sich Links. Und jetzt kommt die Preisfrage: Führen diese Reiter zu redaktionellen Angeboten von Bild.de? Oder zu Werbung?
Die erstaunliche Auflösung: Sowohl als auch.
Die Reiter “WM 2006” und “Wir sind Fußball” führen zu nicht-werblichen Inhalten von Bild.de. Wer aber nun glaubt, dass das für alles gilt, auf dem das “Wir sind Fußball”-Logo steht, irrt. Wenn man auf “LCD-Fernseher” klickt, kommt man keineswegs (wie vielleicht zu vermuten) zu einem redaktionellen Test von Großbildschirmen anlässlich der WM. Sondern zu einer Anzeige, die für ein Angebot von Fujitsu-Siemens wirbt. Und der “Fan-Caddy” ist ein Produkt, das Volkswagen auf Bild.T-Online verkauft. Und natürlich ist auch der “Volks-Kredit” kein redaktionelles, sondern ein werbliches Angebot: dahinter verbirgt sich easyCredit.
Vor dem Klicken ist nicht zu unterscheiden, welches dieser Bild.de-Standardelemente zu einer reinen Werbeseite führt und welches nicht. Und damit verstößt Bild.de gegen ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom 26. Juli 2005. Damals untersagte das Gericht Bild.de, auf eine Werbeseite für den “Volks-Seat” mit einem Teaser zu verweisen, der sich von Teasern für redaktionelle Inhalte nicht unterscheiden lässt (wir berichteten). Das Gericht urteilte:
Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. (…)
Hier ist der Hyperlink, der auf die Werbeseite führt, genau so gestaltet, wie die Hinweise, die zu redaktionell gestalteten Seiten führen. Das Erscheinungsbild und die Platzierung sind identisch. Es kann daher selbst bei einer großzügigen Betrachtung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dem Nutzer ein klar erkennbarer Hinweis auf den werbenden Inhalt der Seite erteilt wird, auf die er weitergeleitet wird.
Genau dasselbe System, das Bild.T-Online damals untersagt wurde, hat das Unternehmen in der Gestaltung der neuen Seiten-Köpfe zum Prinzip gemacht: Eine Unterscheidung, welche Reiter zu Anzeigen führen und welche nicht, ist vor dem Klicken unmöglich.
In der Verhandlung 2005 hatte Bild.T-Online noch geltend gemacht, man könne davon ausgehen, dass die “Volks-Produkte” durch die breite Werbung so bekannt seien, dass niemand hinter einem Teaser mit dem entsprechenden Begriff etwas anderes als Werbung erwarte. Dieses Argument hatte das Gericht zurückgewiesen. Heute wäre die Position von Bild.T-Online noch schwächer, weil in den Reitern nicht nur die bekannten “Volks-Produkte” beworben werden, sondern auch Produkte, die ohne diesen Markennamen auskommen (“Fan-Caddy”) oder sogar mit einem redaktionellen Bild.de-Label versehen sind (“Wir sind Fußball! LCD-Fernseher”).
Und wir ersparen es uns, an dieser Stelle noch einmal all die Selbstverpflichtungen und Ankündigungen aufzuzählen, gegen die diese Bild.de-Praxis außerdem verstößt.
Uli Hoeneß, der Manager von Bayern München, hat dem “Stern” ein Interview zur öffentlichen Debatte um Bundestrainer Jürgen Klinsmann gegeben. Seine Aussagen kann man unterschiedlich interpretieren. Der “Stern” selbst moderierte sie in seiner Vorabmeldung mit den Worten an: “Der Manager des FC Bayern München, Uli Hoeneß, unterstützt den umstrittenen Bundestrainer Jürgen Klinsmann und stellt in Aussicht, dass die Bundesliga sogar weitere Länderspiele vor der WM möglich machen könnte.” “Bild” wählte die Variante: “Hoeneß faltet Klinsi zusammen.”
“Bild” zitiert Hoeneß aus dem “Stern” unter anderem so:
Klinsmann braucht diesen großen Befreiungsschlag. Er muß einsehen, daß Sturheit und Eigensinn keine Chance haben. Da steht ein Volk von knapp 80 Millionen Leuten dagegen, mit all deren Bataillonen, die jetzt aufgefahren werden. Das hält kein Mensch aus. Die Mächte sind gegen ihn.”
Doch das Original-Zitat ist länger. “Bild” hat es u.a. in der Mitte gekürzt. Im “Stern” nennt Hoeneß Namen:
Da steht ein Volk von knapp 80 Millionen Leuten dagegen, mit all den Bataillonen, die jetzt aufgefahren werden. Von der “Bild”-Zeitung bis zur “Süddeutschen”. Alle. Das hält kein Mensch aus.
Ja, die eigene Rolle fand “Bild” da wohl nicht so relevant. Man fährt ja bekanntermaßen keine Kampagne gegen Klinsmann.
PS:“Focus Online” hat Hoeneß’ Zitat auf die gleiche Art gekürzt. Dort tauchte das Thema auch erst heute auf, nachdem “Bild” darüber berichtete — und nicht schon gestern nach der Meldung des “Stern”. “Focus Online” zitiert aus dem langen “Stern”-Gespräch nichts, was nicht in dem viel kürzeren “Bild”-Artikel stand. Grad so, als hätte man die “Stern”-Zitate nicht aus dem “Stern”, sondern aus “Bild” abgeschrieben.
Vorgestern erschien in der “taz” ein Artikel, in dem der Autor F. ausführlich schilderte, wie er einmal in Indien einen Hund getötet hatte. Es war eine Straßenhündin mit fünf Welpen. Ein Motorradfahrer hatte sie am Morgen des Vortages überfahren. Seitdem hing sie schwer verletzt in einem Gartenzaun. F. forderte den Motorradfahrer auf, das Leid des Hundes zu beenden. Beim Versuch, den Hund zu töten, verletzte der Motorradfahrer ihn anscheinend noch weiter. Schließlich ging F. selbst hin, schlug auf den Hund brutal mit einem Stock ein und ertränkte ihn schließlich.
Die Wortwahl des “taz”-Artikels ist drastisch. Und im Gegensatz zum Text selbst, der Mitleid mit den Tieren ausdrückt, lautet der Vorspann: “Wer Köter keulen will, braucht eine richtige Keule. Vor allem, wenn er von Buddhisten umzingelt ist.”
Die “Bild”-Zeitung berichtet heute in großer Aufmachung über “das bizarre Protokoll einer Hunde-Tötung” und den “Wirbel”, den der Artikel angeblich auslöste. Sie zeigt ein Foto des “taz”-Redakteurs und eine große Zeichnung von einer Hündin, die Welpen säugt, zitiert weite Strecken aus dem “taz”-Artikel, lässt aber unter anderem die Beschreibung weg, wie lange die Hündin schon verletzt gewesen sein soll und wie schwer ihre Verletzungen nach Angaben des Autors waren. Zum Schluss zitiert sie einen empörten Tierschützer, veröffentlicht eine E-Mail-Adresse der “taz”-Redaktion (die auch immer unter den Kolumnen steht) und schreibt (in der gedruckten Ausgabe): “Keinen Computer? Hier ist die Telefonnummer: 030/…”
Bei der “taz” herrschten darauf heute ähnliche Verhältnisse wie beim Satiremagazin “Titanic” im Sommer 2000. Nachdem die “Titanic” die Bestechlichkeit von Fifa-Mitgliedern bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft erfolgreich getestet hatte, titelte “Bild” damals: “Böses Spiel gegen Franz (Beckenbauer)” und forderte auf, die Redaktion anzurufen und ihr die Meinung zu sagen — eine Auswahl der Ergebnisse bietet die “Titanic” auf einer CD an.
Nicht weniger als tausend Mails seien seit dem “Bild”-Bericht eingegangen, heißt es bei der “taz” heute. Darunter diese:
Wenn ich sie irgendwann mal treffen sollte, werde ich mit Sicherheit auch meinen Spaten dabei haben, seien sie sich sicher. (…) Ich werde ihnen das gleiche antun, was sie dem wehrlosen Hund angetan haben. Und auch ich werde keine Skrupel haben, wenn sie mich wimmernd und voller Angst anblicken. Ich werde, wie sie, eiskalt sein, und mitten zwischen die Augen zielen. Ich werde sie so zurichten, dass sie nicht mehr wissen wo oben oder unten ist. Mit meiner ganzer Kraft auf sie einschlagen, einmal, zweimal, dreimal…
Doch töten werde ich sie nicht , ich werde sie qualvoll leiden lassen. Ich will dass sie leiden wie dieser Hund… (…) Ich werde ihrer Seele einen tiefen EInschnitt verpassen, den sie ihrer Lebtag nicht mehr vergessen…
Und diese:
Normalerweise bin ich kein Mensch, der jemand andren was schlechtes wünscht oder so…. IHNEN wünsche ich aber wirklich von ganzem Herzen, dass Ihnen irgendwann das gleiche Schicksal widerfährt!!!!!!! Dass Sie hilflos am Boden liegen und nur noch zusehen können, wie auf Sie eingeprügelt wird….!
Und diese:
ich kann ihnen versichern, daß ich ihnen mit vergnügen und ohne mit der wimper zu zucken, mit einem holzprügel zwischen die augen schlagen könnte – und selbst ihr gewimmer könnte mich davon nicht abhalten. eher würde mir dadurch ihre erbärmlichkeit verdeutlicht werden, und ich würde noch einen freudigen schlag gegen ihr unterkiefer vollziehen, so das dieses von ihrer schädelbasis getrennt würde. (…)
mit grüßen, die ihnen den tod, die pest oder krebs an den hals wünscht.
Nachtrag, 6. April. F. hat sich bei uns gemeldet und bittet darum, ihm keine weiteren Mails mehr zu schicken, auch keine mit Zuspruch oder Aufmunterungen. So sehr er sich darüber freut — er kommt gegen die Menge einfach nicht mehr an.
1. Wegen Mohammed-Zeichnung verhaftet (taz.de, Wolf Wittenfeld)
Das türkische Satiremagazin “Leman” habe kürzlich “eine völlig harmlose Zeichnung von Mohammed, der im Himmel auf Moses trifft”, veröffentlicht. Daraufhin hätten am Montagabend Islamisten die Redaktion angegriffen, schreibt Wolf Wittenfeld: “Videos zeigen, wie eine aufgehetzte Menge am Montagabend mitten im Istanbuler Ausgehbezirk Beyoğlu schreiend und Steine werfend gegen ein Haus anstürmten, in dem sich die Redaktion von Leman befindet. Die Polizei war präsent, griff aber nicht ein. Stattdessen stürmten andere Polizisten die Redaktion, nahmen den Zeichner und drei weitere Mitarbeiter von Leman fest und besetzten das Gebäude.” Der Chefredakteur von “Leman” sagt, dass es sich nicht um eine Karikatur des Propheten Mohammed handele, sondern um eine zur Versöhnung aufrufende Zeichnung. Das Bild sei absichtlich falsch interpretiert worden.
2. Kartellamt erlaubt Verkauf von SWMH-Regionalzeitungen im Südwesten (tagesspiegel.de)
Das Bundeskartellamt habe trotz eigener Bedenken den Verkauf mehrerer Regionalzeitungen der Südwestdeutschen Medienholding an die Neue Pressegesellschaft genehmigt. Damit entstehe in Baden-Württemberg ein klar dominierender Verlag. Kritiker wie der Deutsche Journalisten-Verband würden vor einer weiteren Medienkonzentration und dem möglichen Abbau journalistischer Arbeitsplätze warnen.
3. Ein kleiner Klick für Dich, ein großer Klick für Mark Zuckerberg (digitalpolitik.ghost.io, Markus Beckedahl & Michael Kolain)
“Für 100 Euro Instagram werbefrei und der ganze Scheiß bleibt trotzdem?” Meta zwinge Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook in der EU aktuell, entweder ein kostenfreies, aber datenbasiertes personalisiertes Werbemodell oder ein werbefreies Abo für 7,99 Euro im Monat abzuschließen. Der vorgebliche Grund sei der Digital Markets Act, der mehr Datenschutz und Wahlfreiheit schaffen soll. In der Praxis werde dies jedoch durch undurchsichtige Einwilligungsabfragen (“Pay or Consent”) untergraben.
4. Wieviel Deepfake verträgt Erinnerungskultur? (laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 28:29 Minuten)
Alexander Matzkeit spricht mit Deborah Schnabel, Direktorin der Bildungsstätte Anne Frank, über den Einsatz von sogenannten KI-Reenactments in Geschichtsformaten wie den “Deepfake Diaries” des ZDF. Das Gespräch kreist um die Fragen, wie solche Technologien sinnvoll gegen geschichtsrevisionistische Tendenzen eingesetzt werden können. Außerdem diskutieren die beiden darüber, wie Erinnerungskultur in einer vielfältigen Migrationsgesellschaft vermittelt werden kann.
5. ARD schützt ihre Inhalte vor KI (verdi.de, Volker Nünning)
Die ARD habe beschlossen, KI-Anbietern wie OpenAI und Google zu verbieten, Inhalte ihrer Webseiten zum Training von KI-Systemen zu nutzen. Man habe deshalb einen technischen Nutzungsvorbehalt eingebaut. Ziel sei es, Regeln für die sachgemäße Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte in KI-Anwendungen zu verhandeln. Kritiker würden jedoch warnen, dass dadurch die Auffindbarkeit der Inhalte leiden und der öffentlich-rechtliche Journalismus geschwächt werden könnte.
6. Was krabbelt da? (npj.news)
Bei NPJ.news, der “zentralen Online-Plattform für Nonprofit-Journalismus im deutschsprachigen Raum”, werden regelmäßig innovative, gemeinwohlorientierte Journalismusprojekte vorgestellt. In der aktuellen Folge geht es um “Was krabbelt da?”, ein Projekt, das mit Kameratechnik und Künstlicher Intelligenz das Leben von Insekten dokumentiert und damit neue Erzählformen über Biodiversität schaffe. Ziel sei es, Aufmerksamkeit für das Insektensterben zu wecken und dessen Bedeutung für Klima und Ökosystem journalistisch greifbar zu machen.