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Leserreporter im Staatsdienst

Eine häufig gestellte Frage im Bezug auf exklusive (also: tatsächlich exklusive, nicht “exklusive”) Veröffentlichungen von “Bild” lautet: Wie kommen die immer an so was dran?


Beim Foto des mutmaßlichen Mörders eines zehnjährigen Grefrathers, das “Bild” heute fast lebensgroß wie eine Jagdtrophäe zeigt, hat die Polizei Mönchengladbach die Frage am Nachmittag beantwortet:

Bei dem in der heutigen Ausgabe einer Boulevard-Zeitung veröffentlichten Foto des ermittelten Tatverdächtigen Olaf H. handelt es sich um ein Polizeifoto.

Offensichtlich wurde das Foto von einem Polizeibeamten widerrechtlich an die Redaktion weitergereicht.

Eine Überprüfung habe ergeben, dass das Foto “zweifelsfrei” aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Tatverdächtigen stamme und in einer polizeiinternen Datenbank abgespeichert war. Nun werde intern wegen Geheimnisverrats ermittelt.

“Bild” schreibt, der “Killer” habe Todesangst und sitze daher noch in einer Einzelzelle im Polizeipräsidium Mönchengladbach. Egal, wohin er demnächst verlegt wird: Seine Mithäftlinge werden dank “Bild” wissen, wen sie vor sich haben.

Bei Bild.de ist das Foto inzwischen verschwunden. Dafür hat es die Meldung über die internen Ermittlungen der Polizei via dpa-Ticker auf die Seite geschafft:

Fall Mirco: Polizei ermittelt in eigenen Reihen

Mit Dank an Dieter und Tobias W.

Wie ein Werbetext für den Suizid

Für Jugendzeitschriften sind wir BILDblogger alle zu alt bzw. zu kinderlos. Die “Bravo Girl” haben wohl die wenigsten von uns jemals in den Händen gehalten. Dabei hat dieses bunte Mädchenmagazin im vergangenen Jahr fast unbemerkt den Deutschen Presserat beschäftigt.

In einer Ausgabe hatte “Bravo Girl” über eine 15-jährige Schülerin berichtet, die sich nach anhaltendem Mobbing ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler das Leben genommen hatte.

Doch was heißt da “berichtet”? In schönste Suizid-Prosa gegossen hatten die Redakteure den Selbstmord:

Wie ferngesteuert geht Phoebe rauf in ihr Zimmer, greift sich einen langen, bunten Schal. Vorsichtig bindet sie ihn zu einer Schlinge. Ihre schmale Finger zittern. Unendlich traurig fällt ihr Blick noch ein letztes Mal in ihr Mädchenzimmer. Tränen tropfen von ihren blassen Wangen. Phoebe seufzt. Dann erhängt sie sich. Phoebe wollte sterben, weil sie zu hübsch war.

Die Schilderungen sind nicht nur wahnsinnig detailliert angesichts der Tatsache, dass es keine Zeugen gab, sie sind auch falsch: Phoebe erhängte sich im Treppenhaus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat sah in dem Artikel einen Verstoß gegen die Ziffer 8 und Ziffer 11 und kritisierte vor allem die extrem ausführliche Darstellung des Suizids. Nach Richtlinie 8.5 ist bei der Berichterstattung über Selbstmorde aus guten Gründen besondere Zurückhaltung geboten. Diese Regel habe die Redaktion völlig außer Acht gelassen. Außerdem habe sie mit ihrer “unangemessen sensationellen” Berichterstattung gegen Ziffer 11 des Pressekodex verstoßen.

Gegenüber dem Beschwerdeausschuss des Presserats begründete die Rechtsvertretung der Bauer Media Group das Vorgehen damit, dass der Suizid des Mädchens eine einzigartige Sonderstellung einnehme: Neben den besonderen Umständen, die zur Selbsttötung des Mädchens geführt und die weltweit Bestürzung hervorgerufen hätten, sei der Fall anschließend vor einem US-Gericht verhandelt worden und hätte zu einer Gesetzesänderung geführt.

Der Presserat störte sich besonders an der “absurden Feststellung” (die der Komplexität des Falles schwerlich gerecht wird), “Phoebe wollte sterben, weil sie zu hübsch war”, mit der die Redaktion die Grenze des Zulässigen überschritten habe.

In der Veröffentlichung von Namen und Fotos des toten Mädchens und der mobbenden Mitschüler sah der Presserat ein Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne der Richtlinie 8.1 des Pressekodex. Gerade im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten wäre eine strenge Anonymisierung erforderlich gewesen.

Die Rechtsvertretung von Bauer erklärte dazu, der Fall könne in aller Ausführlichkeit in der Wikipedia nachgelesen werden und die Eltern des Mädchens hätten die Privatsphäre freiwillig relativiert, um einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Der kritisierte Artikel sei alles andere als unethisch. Er beschreibe in einer emotionalen, aber zurückgenommenen (sic) Erzählform die Geschehnisse und räume mit dem Vorurteil auf, dass hübsche Mädchen sowieso nicht gemobbt würden.

Doch auch hier blieb der Presserat hart: Die in den USA übliche identifizierende Berichterstattung rechtfertige nicht die von der Redaktion gewählte Darstellungsform. Die Regeln für deutsche Presseerzeugnisse werde nicht dadurch aufgehoben, dass “in anderen Ländern im Hinblick auf Presseveröffentlichungen andere ethische Standards bestehen”.

Der Presserat entschied sich schließlich für seine “härteste” Maßnahme und sprach eine öffentliche Rüge gegen “Bravo Girl” aus.

Super-Schurke Wikileaks

Wikileaks bestimmt noch immer die Schlagzeilen. Doch heute bekommen die Enthüllungen auf der Plattform selbst kaum Raum, vielmehr konzentriert sich die redaktionelle Aufmerksamkeit ganz auf den “Hacker-Krieg” um die Enthüllungsplattform. Die lose Gruppierung “Anonymous” hat zu Attacken auf vermeintliche Wikileaks-Feinde aufgerufen — und tatsächlich waren einige Webseiten für kurze Zeit nicht erreichbar.

Grund genug für Bild.de, drängende Fragen zu stellen:

Kristinn Hrafnsson – die Nummer 2 bei Wikileaks - Steuert dieser Isländer den Cyberkrieg?

Die Antwort jedoch enthält Bild.de seinen Lesern vor. Dass beide Gruppierungen betonen, keine direkte Verbindungen untereinander zu haben und dass “Anonymous” bereits zahlreiche andere Kampagnen durchgeführt hat, kommt weder in diesem, noch in den zwei anderen Artikeln zum Thema vor.

Stattdessen hat Bild.de ganz exklusiv erfahren wie teuer die Aktionen der “Wikileaks-Hacker” sind:

"Die negativen Begleitfolgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind sehr ernst zu nehmen", so Fritsche. "Vertrauensverluste, Arbeitplatzverluste für Arbeitnehmer oder Wettbewerbsverzerrungen."  Den möglichen Schaden der Wikileaks-Angriffe würden Experten auf 20 bis 50 Milliarden Euro schätzen.

Die Zahl ist besonders beeindruckend, wenn man berücksichtigt, dass keine der bisher angegriffenen Organisationen ihren Sitz in Deutschland hatte. Die Schäden in den Ländern, die tatsächlich Ziel der Angriffe waren, müssen in die Trillionen gehen.

Oder auch nicht. Bei den Kollegen von “Welt Online” klingt es nämlich ganz anders:

Aber auch ohne Wikileaks sind deutsche Unternehmen seit Jahren in höchstem Maße durch Computerspionage gefährdet. Grobe Schätzungen sprechen von Schäden in Höhe von 20 bis 50 Milliarden Euro jedes Jahr. Laut einer Statistik des Wirtschaftsberatungsunternehmens KPMG wurde jedes vierte deutsche Unternehmen in den letzten drei Jahren Opfer von Cybercrime.

Bild.de hat also mal eben alle digitalen Straftaten in Deutschland auf das publizistische Konto von Wikileaks geschrieben. Weitere Exklusiventhüllungen um den Super-Bösewicht “Dr. Leaks” lassen damit bestimmt nicht lange auf sich warten.

Warum Assanges Aktivitäten so überaus verwerflich sind, erklärt Profi-Rechercheur ”Bild”-Kolumnist Ernst Elitz heute in einem Kommentar:

Journalismus wägt ab und gräbt tiefer, denn er weiß: Die Wahrheit liegt meist unter der Oberfläche. Der Journalist will die Welt erklären. Assange will nur bloßstellen und Vertrauen zwischen den Staaten zerstören. Damit erklärt er sich selber zum Staatsfeind.

Zum Staatsfeind wird man also, wenn man keinen ordentlichen Journalismus betreibt, die Wahrheit unter der Oberfläche ignoriert und nur bloßstellen will. Wenn es danach geht, müsste Elitz eigentlich in Kürze zum Einsatz der Bundeswehr gegen Bild.de aufrufen.

Mit Dank auch an Alex.

Was von “Wetten dass … ?” übrig blieb

Nur für den Fall, dass Sie die letzten 43 Stunden abgeschnitten von der Außenwelt oder in der Redaktion einer österreichischen Boulevardzeitung zugebracht haben: Am Samstag wurde die ZDF-Sendung “Wetten dass … ?” erst unter- und dann abgebrochen, nachdem sich ein Wettkandidat beim Sprung über ein fahrendes Auto schwer verletzt hatte. So etwas hat es in der 29-jährigen Geschichte der Show noch nie gegeben, wie ebenfalls überall nachzulesen ist.

Während die Bildregie des ZDF geistesgegenwärtig reagierte und der am Boden liegende Kandidat nur für Sekundenbruchteile im Bild zu sehen war, sahen die zahlreichen in der Düsseldorfer Messehalle anwesenden Pressefotografen ihre große Stunde gekommen. So war es etwa “Spiegel Online” möglich, einen Artikel über den Quotendruck im Fernsehen mit einer 18-teiligen Bildergalerie zu versehen. Bilder von der Unfallstelle und von Sanitätern im Einsatz wurden völlig ironiefrei mit den Worten untertitelt: “Für den Bruchteil einer Sekunde sah man K. regungslos am Boden liegen, dann zeigte die Kamera nur noch das geschockte Publikum.”

Schon wenige Minuten nach dem Unfall war ein Video des Hergangs auf YouTube zu sehen, bis 21 Uhr war es mehrere Hundert Male angeklickt, was vielleicht mit Sensationslust zu tun hatte, vielleicht auch mit dem Interesse derer, die über Facebook und Videotext nachträglich mitbekommen hatten, dass etwas passiert war.

schreibt das “Hamburger Abendblatt” neben einer Fotoserie, die fast ein Drittel der Seite einnimmt und den Unfall in fünf Schritten zeigt — und auf der sehr viel mehr zu sehen ist, als in dem Videoausschnitt der Livesendung.

Verschiedene Medien, darunter “Spiegel Online” und taz.de hatten sich nach dem Unfall entschieden, den Nachnamen des jungen Mannes, den Thomas Gottschalk zunächst genannt hatte, zu anonymisieren, und haben ihn dann bei der Übernahme von Agenturmaterial doch wieder genannt.

Aber das sind alles sicher nur die üblichen Begleiterscheinungen jenes “Höher, Schneller, Weiter”, das nun in vielen Presseartikeln gegeißelt wird — und das sich interessanterweise fast immer nur auf Fernsehsendungen bezieht.

In einer eigenen Liga spielt – wie so oft – “Bild”:

Gottschalks Kandidat: Not-OP! Koma! Lähmungen!

Die Titelseite, die den verletzten Kandidaten mit einer Halsmanschette auf der Trage zeigt (und damit an einen berüchtigten Michael-Jackson-Titel erinnert) ist nur der Anfang: Auf einer Doppelseite schreibt “Bild” das “Protokoll von Gottschalks Horror-Sendung”, zeigt den Unfall in gleich acht Bildern und druckt Statements von Prominenten, Stuntleuten und Gottschalk selbst. In einem Kurzporträt wird der verunglückte Kandidat vorgestellt (irritierenderweise vollständig im Präteritum, als sei er nicht mehr unter den Lebenden), in einem weiteren Text minutiös dokumentiert, was auf den Gängen des Düsseldorfer Uniklinikums vor sich ging.

“Bild” schreibt, dass Mutter und Schwester barfuß durch die Klinik gelaufen seien, dass die Mutter vor der Notaufnahme gebetet und “Oh Gott, lass ihn nicht sterben!” gerufen habe. Dazu Fotos, auf denen zu sehen ist, wie der Verletzte im Krankenhaus eingeliefert wird und wie seine Eltern die Uniklinik verlassen.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Küssen verboten

“Die 25 verrücktesten Sex-Gesetze” versprach Bild.de am Donnerstag – selbstverständlich immer mit Blick auf den Bildungsauftrag gegenüber dem Leser – und lieferte dazu eine 25-teilige Klickstrecke. Viel Zeit für Recherche dürfte dabei nicht draufgegangen sein, denn ausnahmslos alle Beispiele geistern zum Teil schon seit den späten Neunzigern in zahllosen Sammlungen und häufig sogar im gleichen Wortlaut durchs Internet oder erschienen schon einmal auf Bild.de.

Noch leichter macht man es sich da nur noch beim Online-Auftritt der Schweizer Boulevardzeitung “Blick”, wo die 25 verrückten “Sex-Gesetze” von Bild.de einfach zwei Tage später als “Verrückte Erotikgesetze” im selben Wortlaut erschienen. Einzige nennenswerte Eigenleistung: blick.ch sortiert nach Ländern.

Bei vielen dieser Gesetze ist es auch aufgrund des komplizierten angelsächsischen Fallrechts nahezu unmöglich zu überprüfen, ob sie immer noch gültig sind oder ob sie überhaupt jemals existiert haben. Zwar lässt sich ein Teil der Gesetze auf der Seite dumblaws.com wiederfinden, aber auch dort fehlt häufig eine Quellenangabe.

Ganz sicher falsch sind jedoch folgende:

Nr. 17 (Bild.de):

Auf Hawaii darf ein Mann nicht mit einer Unter-18-Jährigen zusammen sein. Verstößt er gegen das Gesetz, müssen die Eltern des Mädchens drei Jahre ins Arbeitslager, weil sie ihre Tochter “freizügig” erzogen haben.

Abgesehen davon, dass es im US-Bundesstaat Hawaii keine “Arbeitslager” gibt, findet sich dieses Gesetz weder auf dumblaws.com, noch erscheint es realistisch, wenn man bedenkt, dass auf Hawaii selbst “Unter-18-Jährige” für eine Abtreibung keine elterliche Zustimmung benötigen.

Nr. 20:

Im US-Bundesstaat Connecticut dürfen Kondome offiziell nicht verkauft werden.

Tatsächlich ist der Kondomverkauf in Connecticut seit einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Griswold v. Connecticut) im Jahre 1965 zulässig.

Nr. 21:

Und in Indiana ist es nur Frauen verboten, Kondome zu kaufen.

Kondome werden in Indiana sowohl geschlechts- als auch altersunabhängig verkauft — und zwar in Drogerien, Apotheken, Supermärkten und online.

Nr. 22:

Wenn Sie nach Irland fahren, nehmen Sie lieber einen großen Vorrat an Kondomen mit: Auch im streng katholischen Inselstaat sucht man vergeblich nach Lümmeltüten.

Ja, die Mehrheit der Iren ist katholisch. Deshalb sind Kondome auf der grünen Insel auch erst seit 1979 nicht mehr verschreibungspflichtig. Und erst seit 1993 können sie auch von Jugendlichen unter 17 Jahren legal erworben werden. Aber wenn Sie am Flughafen jemanden sehen, der wegen eines Koffers voller “Lümmeltüten” Übergepäck anmelden muss, handelt es sich sicher um Redakteure von Bild.de oder blick.ch.

Andere “verrückte” US-Gesetze wie etwa die gesetzliche Beschränkung auf maximal “zwei Dildos pro Haushalt” in Arizona (Nr. 24) versuchte der amerikanische Jurist Daniel Enevoldsen zu verifizieren — erfolglos. Ihm gebührt das Schlusswort, das wohl auf den Großteil der Gesetze aus der Liste zutreffen dürfte:

Ich glaube, dass es sich dabei irgendwann tatsächlich um Gesetze gehandelt hat, die aber inzwischen nicht mehr angewendet werden. Sie sind vermutlich so alt, dass sie nicht in Online-Datenbanken aufgezeichnet sind. Möglich ist auch, dass die Gesetze nie existiert haben und einfach von irgendwelchen Leuten erfunden wurden. Wie auch immer: Es scheint sie nicht mehr zu geben.
(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an Michael und einen anonymen Helfer!

Was du nicht willst, was man dir google …

Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der StreetViewVerdammung:

Screenshot: Bild.de

Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.

Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …

Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar

Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:

Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.

Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vor Gericht fotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.

Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.

Apropos:

Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.

Tatort Turnhalle

Seit Wochen lobpreist “Bild” die RTL2-Sendung “Tatort Internet”, in der gezeigt wird, wie Männer in Chats vermeintlich 13-jährige Mädchen ansprechen, sich mit ihnen verabreden und sie treffen (BILDblog berichtete mehrfach). Erst vergangenen Mittwoch erklärte die Zeitung die Politikergattin Stephanie zu Guttenberg, die in der Erstausgabe der Sendung herumgesessen hatte, mit einer beeindruckenden Begründung zum “Gewinner” des Tages:

Riesenerfolg für Stephanie zu Guttenberg (33)! Seit die Ministergattin mit der Sendung “Tatort Internet” gegen Kinderschänder kämpft, steigt die Zahl von Hinweisen auf Kinderpornografie bei der Beschwerdestelle der Internet-Wirtschaft rasant. Kindersex-Fotos und -Videos verschwinden schneller aus dem Netz.
BILD meint: Bravo!

Die Menschen, die in “Tatort Internet” leidlich anonymisiert der Öffentlichkeit preisgegeben werden, bezeichnet “Bild” gern als “Kinderschänder” oder “Sex-Ekel”, die sich “an 13-jährige Kinder ranmachen wollten, um sie zum Sex zu überreden”.

Umso erstaunlicher ist der Tonfall, in dem Bild.de und “Bild am Sonntag” über einen Fall aus Österreich berichten, in dem eine 42-jährige Handball-Trainerin zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, weil sie mit einem damals 13-jährigen Schutzbefohlenen eine Affäre eingegangen war:

Nach dem Abpfiff gab es Sex: Handball-Trainerin verführt 13-Jährigen - 22 Monate auf Bewährung

Schlimm, so Bild.de, scheint das alles nicht so richtig zu sein:

Er wollte Handball bei ihr spielen. Doch seine Trainerin unterwies ihn im verbotenen Liebesspiel: Jetzt wurde Renata C. (42) wegen Verführung eines Minderjährigen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Immer wieder droht die Berichterstattung in eine Art “Schuljungenreport” umzuschlagen:

Erwin U. – eine imposante Erscheinung, gut aussehend, groß und schlank, athletisch. Er ist inzwischen 14, wirkt aber deutlich älter.

Die Angeklagte wird dabei als “liebestolle Trainerin” (“Kurze Strubbelfrisur”, “selbst Mutter zweier halbwüchsiger Töchter”) bezeichnet, der Schüler erst als “Opfer”, dann als “Toy-Boy”. In weiteren Artikeln ist von “Spielchen außerhalb des Strafraums” die Rede, die die “Sex-Trainerin” mit dem “Burschen” getrieben habe.

So richtig mochte sich offenbar auch die “Bild am Sonntag” nicht für eine moralische Bewertung entscheiden, die ihr sonst so leicht von der Hand geht:

Ist diese Liebe o.k. oder pervers?

Während die Öffentlichkeit streitet, ob diese Beziehung romantisch, unmoralisch, oder gar pervers ist, bekommt Erwin zumindest von seinen Freunden Rückendeckung. “Meine Freunde und Schulkollegen haben volles Verständnis für meine Beziehung.” Und auch Renata sagt: “Mein Mann auch. Er war in den letzten Monaten eine große Stütze, er ist großartig.”

Insgesamt also wohl eher okay.

Mit Dank an Christoph M.

Grober Unflug

Womöglich steckt eine ganz eigene Logik hinter diesen beiden Absätzen:

Für den europäischen Flugzeugbauer Airbus häufen sich die Probleme: Nach der Notlandung eines A380-Riesen wegen eines Triebwerksausfalls gibt es nun auch beim Bestseller A320 technische Schwierigkeiten.

An einer A321 der British Midland International fielen im August plötzlich die Cockpit-Bildschirme zeitweise aus.

Womöglich ist der Umstand, dass im August an einem Flugzeug technische Schwierigkeiten aufgetreten waren, aber auch einfach ein ganz schlechter Beleg für eine “Problemhäufung”, die es “nun” geben soll. Aber vielleicht kommt die ja noch:

Nach Airbus-Angaben kann das Problem nicht sofort technisch gelöst werden. Piloten erhielten deshalb Verhaltsregeln, falls es erneute Bildschirmausfälle geben sollte.

Aber es gibt ja sicher noch mehr Pannen, oder?

Und die Pannenserie der Flieger reißt nicht ab: Wegen Triebwerksproblemen kehrte am Freitag ein Flugzeug der Qantas kurz nach dem Start zum Flughafen Perth zurück.

“Kurz nach dem Start bemerkten die Piloten ein Vibrieren im linken Motor der Boeing 767”, sagte Qantas-Sprecher Simon Rushold.

Eine Pannenserie bei Airbus, weil eine Boeing Probleme macht?

So gesehen ist es fast logisch, dass Bild.de den Artikel mit einem (mittelmäßig) anonymisierten Lufthansa-Flugzeug bebildert:

Lufthansa-Flugzeug, mittelmäßig anonymisiert.

Mit Dank an Volker D.

Winnetou, Dauerfernsehen, Hermann Scheer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Mathias Döpfner – Der weiße Gentleman mit der sehr verwegenen Zunge”
(nice-bastard.blogspot.com, Dorin Popa)
Dorin Popa prüft eine Aussage, die Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, in einer Rede über den Film Winnetou III macht.

2. “Tom Kummer”
(hossli.com, Peter Hossli)
Peter Hossli fragt sich, warum Tom Kummer als “als verhinderter Künstler, der sich in den Journalismus verirrt hatte”, dargestellt wird. “Als ‘Borderline’-Journalisten reden viele Kummer schön, wie wenn solches Grenzgängertum eine Krankheit oder gar ein eigener Stil wäre. Dabei ist es hohle Wortklauberei, mehr nicht. Irgendwie pervers, wie andere Krea­tionen unserer Branche: ‘Midrisk’, ‘zuspitzen’, ‘kalt schreiben’ – deswegen verlieren wir Leser, nicht wegen der Gratiszeitungen.”

3. “Falschmeldung: Panik wegen Facebook”
(kurier.at, Susanne Kohn)
Rund hundert Meldungen nehmen die Polizeistationen im Bezirk Neunkirchen entgegen. Grund ist eine sich in Facebook verbreitende Meldung, es seien zwei Kriminelle unterwegs, die “Kinder ins Auto locken unter dem Vorwand, dass die Eltern im Spital sind”.

4. “Nebenjob Dauerfernsehen”
(jetzt.sueddeutsche.de, Andreas Glas)
Sandra Baumann und Nils Rieger sichten für die ZDF-Satiresendung “heute-show” täglich fünf Stunden TV-Sendungen: “Der Bestfall ist, wenn sich ein Politiker zu einem aktuellen Thema verhaspelt oder eine völlig bescheuerte Aussage macht, über die er vorher nicht nachgedacht hat.”

5. Interview mit Hermann Scheer
(guenterbartsch.de)
Zum Tod von Hermann Scheer publiziert Günter Bartsch ein 2008 mit ihm geführtes Interview: “Es gibt ja heute ganze Artikel, wo nur noch anonyme Zitate vorkommen. Theoretisch kann man die erfinden – das ist überhaupt nicht mehr nachprüfbar. Über die Kämpfe in der SPD gibt es Artikel, in denen nur noch anonyme Zitate vorkommen. Man kann damit einen politischen Trend erfinden, den es gar nicht gibt. Hier wird die Kultur des Hinterhalts geradezu gepflegt.”

6. “Volksverhetzung wird alltagstauglich”
(lawblog.de, Udo Vetter)
Udo Vetter macht sich Gedanken über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 130 des Strafgesetzbuchs. “Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden.”

Focus Money, Tatort Internet, Whistleblowing

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Aktienbetrug – Journalisten unter Verdacht”
(ndr.de, Video, 10:41 Minuten)
Zwei Journalisten von “Börse online” und ein Journalist von “Focus Money” stehen im Verdacht, Teil eines kriminellen Netzwerks zu sein, das durch gezielte positive oder negative Berichterstattung Geld verdiente.

2. “Live-Video Manipulation-Software”
(nerdcore.de, René, Videos)
Zwei Videos zeigen auf, wie Videoinhalte manipuliert werden können. Mehr dazu bei der TU Ilmenau und beim Max-Planck-Institut.

3. “‘Tatort Internet’ wird zum Pranger”
(spiegel.de, Konrad Lischka, Hannah Pilarczyk, Christian Stöcker und Alexander Kühn)
Einer der Männer, die in der RTL2-Sendung “Tatort Internet” Kontakt zu Minderjährigen suchten, “wurde unzureichend anonymisiert – und konnte enttarnt werden”. “Bei ihm zu Hause sei ‘die Hölle’ los, schreibt er in einer Mail: ‘Telefonterror, Beschimpfungen’, Facebook-Kontakte würden mit Mails überschüttet. Auch seine Familie werde massiv bedroht.”

4. “Wie RTL für Lolita-Prostitution wirbt”
(faz-community.faz.net, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier zeigt ein “Reportage-Highlight” von RTL, einen Beitrag über “Deutschlands erstes Teeny-Bordell” in der Dokumentations-Reihe “30 Minuten Deutschland”. Siehe dazu auch “Die zweite Seite von RTL” (fernsehkritik.tv, Video).

5. “Der gute Verrat”
(freitag.de, Daniel Domscheit-Berg)
Daniel Domscheit-Berg verteidigt das Whistleblowing: “Whistleblowing ist für eine Gesellschaft ein wichtiger Fehlerkorrekturmechanismus, und oftmals auch die Ultima Ratio, das letzte Mittel, um die Zustände zu verbessern. Es geschieht dort, wo Insider und Praktiker erkennen, dass etwas wirklich schief läuft. Und es ist die effizienteste Methode für positive Veränderung – wo man sie zulässt. ”

6. “Truth Lies Here”
(theatlantic.com, Michael Hirschhorn, englisch)
Michael Hirschhorn macht sich Gedanken über Fakten in US-amerikanischen Debatten. “What is unique, and uniquely concerning, about digital media is the speed with which properly packaged (dis)information can spread and how hard it is for fact and reason to catch up.”

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