Suchergebnisse für ‘anonym’

Norden ist da, wo der Daumen links ist

Mit Wolkenkratzern ist es wie mit Journalisten: Es ist quasi unmöglich, einen zu finden, der nicht irgendeine Auszeichnung trägt.

Neben ca. sieben Milliarden Journalistenpreisen gibt es auf der Erde auch ungefähr 828 verschiedene Ranglisten für das wirklich allerhöchste Hochhaus (mit und ohne Antenne auf dem Dach, mit und ohne Wohnungen im Gebäude, nach nutzbaren Etagen, nach Etagen insgesamt, …). Doch während die Journalisten den Hochhäusern reichlich egal sind, ist es umgekehrt anders. Und weil Journalisten auch Zahlen und Listen ganz besonders mögen, bauen sie gerne Artikel mit Bildergalerien, in denen dann Sätze wie dieser stehen:

Immer höher hinaus geht es, die durchschnittliche Höhe der zehn höchsten derzeit im Bau befindlichen Wolkenkratzer beträgt stolze 566 Meter.

Aber auch solche:

Neun der zukünftigen Top-10-Wolkenkratzer stehen in Asien. Besonders hoch hinaus möchte China: Dort werden derzeit sechs der zukünftig wahrscheinlich höchsten Wolkenkratzer errichtet, gefolgt von Südkorea, das zwei Wolkenkratzer bauen wird.

Die Nordhalbkugel wird nur einen einzigen Wolkenkratzer mit einer Höhe von über 500 Metern haben: das One World Trade Center in Lower Manhattan, New York (USA).

Als Nordhalbkugel bezeichnet man den Teil der Erde nördlich des Äquators. Die aktuell im Bau befindlichen Wolkenkratzer in China, Saudi-Arabien und Südkorea, die über 500 Meter hoch werden sollen, liegen damit ebenfalls alle auf der Nordhalbkugel.

Was Bild.de meint, ist die Westliche Hemisphäre, also der Teil der Welt westlich des Nullmeridians in Greenwich.

Mit Dank an Bernd M. und Anonym.

Presserat rügt Opferfoto

Es war eine dieser Überschriften, von der Boulevardjournalisten nachts träumen:

Banker von diesem Ketten-Cop zerhackt und gekocht

Die Geschichte allerdings auch: Das Opfer hatte seinen späteren Mörder im Internet kennengelernt. Die beiden Männer trafen sich zum Sex in der Wohnung des Täters, dabei kam das Opfer zu Tode. Der Täter zerstückelte sein Opfer und kochte dessen Kopf.

“Bild” druckte ein Porträtfoto des Opfers, daneben ein Bild des Täters.

Bild.de berichtete unter anderem so:

Der spektakuläre Berliner-Foltermord: Gruselig, wie im Kino-Schocker "Hannibal"

Die Parallelen zum Film “Hannibal” sahen dabei so aus:

Im Film muss das Opfer Teile seines Gehirns essen. Im realen Fall fanden die Ermittler den gekochten Kopf des Opfers in einem Topf.

Wollte der Mörder sein Opfer vielleicht verspeisen, zögerte aber dann doch? “Es liegen uns keine kannibalistischen Anzeichen vor”, sagt Justizsprecher Martin Steltner.

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat. Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem das Opfer deutlich zu erkennen ist, sei im Zusammenhang mit den entwürdigenden Umständen seines Todes überflüssig. Er bemängelte weiter, dass auch der Täter eine Zeitlang auf der Startseite von BILD Online ungepixelt zu sehen war und dass seine HIV-Infektion erwähnt wurde.

Die “Bild”-Rechtsabteilung erwiderte, die Abbildung des Opfers stelle keinen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex dar, da sie im öffentlichen Interesse sei. Der Beitrag befasse sich immerhin mit einem “spektakulären und aufsehenerregenden Kapitalverbrechen”.

Der Artikel sei eine “Folgeberichterstattung zu den Berichten über die polizeiliche Suche nach dem Vermissten”. Medien dürften laut Pressekodex vermisste Personen zeigen, wenn dies in Absprache mit den zuständigen Behörden erfolge. In diesem Vermisstenfall habe die Polizei das Foto im Rahmen eines Fahndungsaufrufs öffentlich gemacht, mit der erneuten Veröffentlichung sollte ein Bezug dazu hergestellt werden.

Die zeitweise Veröffentlichung des ungepixelten Fotos des Täters auf der Startseite von Bild.de hingegen sei ein bedauerliches Versehen gewesen, für das sich die Redaktion entschuldige, erklärte die Rechtsabteilung.

Davon ab habe Bild.de den Täter aber auch zeigen dürfen: Das öffentliche Interesses überwiege das Persönlichkeitsrecht des Täters. Es handele sich um einen spektakulären Kriminalfall, bei dem sich der Ablauf und die beteiligten Personen von anderen Kriminalfällen unterscheiden würden (sic!). Selbst wenn man von einem Verstoß ausginge, wäre dieser nicht schwerwiegend, weil der Teaser nur kurz, nämlich zwischen 0.22 und 9.26 Uhr, zu sehen gewesen sei.

Außerdem liege auch noch eine Situation vor, für die Richtlinie 8.1 Abs. 4 sogar ausdrücklich eine Ausnahme von dem generellen Verbot der Abbildung von Tatverdächtigen vorsehe.

Diese Stelle im Pressekodex lautet übrigens:

Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.

Ob sie sich nun auf die Verbrechensaufklärung berufen (der Täter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Geständnis abgelegt, bei dem er von einem “Sex-Unfall” als Todesursache gesprochen hatte) oder auf die Öffentlichkeit (das Opfer kam in der Zweizimmerwohnung des Täters zu Tode), ließen die Springer-Juristen offenbar offen.

Die Erwähnung der HIV-Infektion des Täters stelle ebenfalls keinen Verstoß gegen den Pressekodex dar. Sie ermögliche dem Leser eine Erklärung, warum der Mann sexuelle Dienste im Internet angeboten habe und es zu einem Treffen mit dem Opfer gekommen sei. Die Angabe trage damit dazu bei, dem Leser ein umfassendes Bild von der Tat zu ermöglichen.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats hingegen kam zu der Einschätzung, dass Bild.de gegen den Pressekodex, Ziffer 8, verstoßen habe. Danach haben Opfer von Straftaten Anspruch auf besonderen Schutz. Bild.de aber habe das Opfer identifizierbar dargestellt, auf einem unverfremdeten Foto gezeigt, seinen Geburtsort und seinen letzten Wohnorts genannt und den Mann so für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar gemacht. Dazu habe es keinen Anlass gegeben.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Umstand, dass es um einen zunächst vermissten Mann gehe, rechtfertige keinen späteren Gebrauch des Fahndungsfotos (eine Tatsache, die “Bild” und Bild.de nicht akzeptieren).

Dass der Täter zunächst unverpixelt gezeigt wurde, sei aus Sicht des Beschwerdeausschusses presseethisch ebenfalls nicht vertretbar. Da Bild.de jedoch zeitnah reagiert hat, falle das nicht ins Gewicht. Dass der Täter in der gedruckten “Bild” dauerhaft unverpixelt zu sehen war, ist in diesem Fall unerheblich, da sich die Beschwerde gegen einen konkreten Artikel von Bild.de richtete.

Die Einschätzung des Presserates endet mit dem Satz:

Bei ausreichender Anonymisierung ist auch die Erwähnung einer HIV-Infektion nicht zu beanstanden.

Gemeint ist womöglich: “… wäre auch die Erwähnung einer HIV-Infektion nicht zu beanstanden gewesen”.

Der Beschwerdeausschuss urteilte, Bild.de habe ohne überwiegendes öffentliches Interesse tief in die Privatsphäre des Opfers und seiner Angehörigen eingegriffen. Er sprach eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion traditionell, “die Rüge gemäß Ziffer 16 Pressekodex zeitnah zu veröffentlichen”.

Bild.de ist dieser Bitte nachgekommen.

Unter dem gerügten Artikel steht nun:

Hinweis der Redaktion:

Der Deutsche Presserat hat BILD.de für diese Veröffentlichung eine Rüge erteilt, weil das Opfer namentlich genannt, im Foto abgebildet und Stationen seines Lebens erwähnt wurden. Diese weitgehende Identifizierbarkeit ist nach Auffassung des Deutschen Presserates nicht mehr vom öffentlichen Interesse an dem spektakulären Mordfall gedeckt. Es lägen keine besonderen Begleitumstände vor, in denen eine Identifizierung in Einzelfällen erlaubt sei. Auch die Tatsache, dass es hier um einen zunächst vermissten Mann geht, rechtfertigt nach Meinung des Deutschen Presserates weder die Veröffentlichung des Fahndungsfotos noch die Abbildung eines anderen Fotos.

Über dem Artikel prangt weiterhin das beanstandete unverpixelte Foto des Opfers.

Bild  

Panda, Gorilla & Cro

Der Rapper Cro ist dafür bekannt, dass niemand weiß, wie er aussieht: Er versteckt sein Gesicht bei Auftritten und Foto-Shootings hinter einer Pandamaske.

Anders gesagt: Der Rapper Cro war dafür bekannt, dass niemand wusste, wie er aussieht. “Bild” spielt nämlich heute Spielverderber:

Der Rapper mit der Maske: So sieht "Cro" wirklich aus! Seine Musik ist der Hit, seine Panda-Maske Kult: Ganz Deutschland liebt den geheimnisvollen Rapper "Cro" ("Easy"). Wie einst Rapper Sido (31) versteckt "Cro" seine wahre Identität hinter einer Maske. Cro: "Ich könnte überall hinpinkeln, ohne dass

Dazu zwei Dinge:

Erstens lautet das Pinkel-Zitat im Original minimal anders, da hat der Rapper nämlich zur Nachrichtenagentur dpa gesagt:

“Ich könnte überall hinpinkeln, ohne dass Cro am nächsten Tag in der ‘Bild’-Zeitung steht. Das ist cool.”

Und zweitens ist das Foto, das “Bild” zeigt, nicht “neu” oder “jetzt” erstmals veröffentlicht worden: Es entstammt einem Buch, das im Februar erschienen ist. Im April hatte das SWR-Jugendradio “Das Ding” das Foto auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Ob das Foto tatsächlich Cro zeigt, wurde damals kontrovers diskutiert, vom Musiker und seinem Label aber nie dementiert.

Mit Dank an Mirko D.

Bild  

“Bild” findet ein Korn

In “Bild” werden “häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht”, Kai Diekmann sucht “bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer” — das haben die Zeitung und ihr Chefredakteur vor neun Jahren vom Landgericht Berlin schriftlich bekommen.

Für “Bild” ist es eine Zumutung, wenn der Deutsche Presserat darauf beharrt, dass die Zeitung Gerichtsfotos von Angeklagten nur anonymisiert drucken solle. Es ist für “Bild” ja schon unerträglich, dass Verbrecher ihre Menschenrechte behalten.

Aber da Tiere bei “Bild” ja bekanntlich mehr Respekt genießen als Menschen und die die Selbstironievortäuschungssucht von Kai Diekmann offenbar ansteckend ist, berichtetet die Zeitung heute so über einen “irren Prozess um Hahnen-Schrei”:

Ein Fall für das Amtsgericht Nürtingen: Hahn Ottmar II. (4). Noch ist seine Schuld nicht bewiesen. Fotos: Michael Hahn (Kein Witz!)

Mit Dank an Frank P.

Bild  

Wenn Diekmann wüsste…

Der Radiosender WDR5 hat gestern ein Gespräch des WDR-Moderators Jürgen Wiebicke mit Kai Diekmann, dem Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, zum Thema “Verantwortung” ausgestrahlt (das man hier – unter einer ganz passablen Zusammenfassung – komplett nachhören kann).

Nach gut 30 Minuten des fast einstündigen Gesprächs schließlich wird der Moderator konkret:

Es verunglückt ein Bus in der Schweiz. Es sterben Kinder. Und “Bild” druckt Fotos von toten Kindern.
(Link von uns.)

Diekmann antwortet darauf nach einigem Hin und Her:

Es geht darum, einer Tragödie, einer abstrakten Tragödie, ein individuelles Gesicht zu geben, um sie so erfahrbar zu machen und Empathie zu wecken. Ich war gerade eine Woche in Isreal und habe dort mit Kollegen zusammen ein Seminar in Yad Vashem gemacht, der Zentralen Holocaust-Gedenkstätte, die ein ganz neues Konzept zur Erinnerung an die Shoa erarbeitet haben. Wenn wir immer von sechs Millionen getöteten Juden sprechen, dann klingt das sehr abstrakt, dann ist das ‘ne Zahl, damit verbinde ich überhaupt nichts. Aber wenn Sie nur das Schicksal eines einzigen Kindes erklären, erzählen, mit Foto, und ihre Lebensgeschichte – wird auf einmal die Zahl, sechs Millionen, in ihrer ganzen furchtbaren Dimenson erfahrbar.

Und man mag nun lange darüber nachdenken, wie selbstgerecht unverfroren geistreich Diekmanns So-wie-die-Zentrale-Holocaust-Gedenkstätte-Fotos-von-Holocausopfern-zeigt,-druckt-auch-die-“Bild”-Zeitung-Fotos-von-Opfern-eines-Autounfalls-Analogie sein mag, aber…

… als sich der Moderator dann doch nicht mit Diekmanns Reiseerinnerungen zufriedengeben will und den “Bild”-Chef darauf hinweist, dass er und sein Blatt “von Hinterbliebenen in unzähligen Fällen geradezu dafür verflucht werden, dass Sie solche Bilder veröffentlichen”, da antwortet Diekmann:

Ich weiß nicht, dass wir in unzähligen Fällen dafür verflucht werden, dass wir solche Bilder veröffentlichen – sondern wir versuchen das natürlich immer in Übereinstimmung mit denjenigen zu tun. (…) Wenn sie es nicht wollen, dann tun wir das natürlich auch nicht. Und wenn ich wüsste, jemand will das nicht, dann würde ich es auch nicht tun. Das ist doch keine Frage.

Einen “Eid darauf ablegen” möchte Diekmann angesichts “einer Redaktion mit 850 Mitarbeitern” dann zwar lieber doch nicht. Allerdings:

Wenn ich aber wüsste, dass irgendjemand unter keinen Umständen die Veröffentlichung eines solchen Fotos wünscht, dann würde ich selbstverständlich diese Veröffentlichung auch nicht vornehmen.

Das klingt deutlich.

Es sei denn, wir zitieren mal aus ein paar Entscheidungen des Presserats:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. (…)

Eine öffentliche Rüge erhielt BILD. Die Zeitung hatte ein Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlicht, der im April bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war. Dies geschah ohne Einwilligung der Eltern, so dass das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt wurde. (…)

Ebenfalls wegen einer Bildveröffentlichung gerügt wurde BILD (Hannover). Die Zeitung hatte zu einem Artikel über die Pisa-Studie ein aus dem Jahr 2002 stammendes Foto einer Grundschulklasse veröffentlicht. Das Bild war damals zu einem anderen Zweck aufgenommen und jetzt ohne Rücksprache mit der Schule als Symbolfoto erneut publiziert worden. (…)

Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. (…)

BILD (Bremen) erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 8, 2 und 1 des Pressekodex. Die Zeitung hatte berichtet, dass zwei Mädchen im Alter von eins und vier Jahren auf Veranlassung ihrer Mutter zur Beschneidung nach Afrika gebracht werden sollten, was aber durch den Vater und einen Polizeieinsatz habe verhindert werden können. Ausschlaggebend für die Rüge war ein beigestelltes Foto, das beide Kinder ungeblendet zeigte. Hierfür gab es nicht die Einwilligung beider Eltern. (…)

Eine nicht-öffentliche Rüge sprach der Ausschuss gegen BILD aus. Die Boulevardzeitung hatte in der Regionalausgabe Berlin/Brandenburg das Foto eines jungen Mädchens veröffentlicht, das vor zwei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen war. Das Foto erschien zu einem Beitrag über den damaligen Freund des Mädchens, der Anfang dieses Jahres ebenfalls bei einem tragischen Unglück zu Tode kam. Der Ausschuss erkannte in der Veröffentlichung des Bildes, das ohne Einverständnis der Hinterbliebenen erfolgte, einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte (…).

(Die Auflistung ist alles andere als vollständig – zumal sie nur Entscheidungen des Presserats berücksichtigt.)

Mit Dank an Johannes K. für den Hinweis!

Bedingungslos

Machen wir’s kurz:

8.52 Uhr: Viele Journalisten und Fotografen warten darauf, dass die angeklagten Geschwister in den Gerichtssaal geführt werden. Vor dem Beginn der Verhandlung darf für einige Minuten fotografiert werden. Einzige Bedingung, die Gesichter der Angeklagten müssen vor Veröffentlichung in den Medien unkenntlich gemacht werden.

So berichtete eine Reporterin der “Lippischen Landes-Zeitung” am Mittwoch von der Gerichtsverhandlung im Fall Arzu Ö.

Und so (also ohne die gelben Kleckse, die sind von uns) berichtet die “Bild”-Zeitung heute über den Prozess:

P.S.: Außer “Bild” (und Bild.de natürlich) ist uns kein anderes Medium untergekommen*, das sich nicht an die Bedingung des Gerichts gehalten hätte.

Mit Dank an Martin V.!

*) Nachtrag, 16.18 Uhr (mit Dank an Tim): Während das ZDF am Mittwoch in der “drehscheibe deutschland” die Angeklagten noch unkenntlich gemacht hatte, verzichtete der Sender darauf in späteren Sendungen ebenfalls.

Das ist ja die Höhe!

Der heutige 30. April ist ein besonderer Tag für New York City: Das “One World Trade Center”, das die beiden Zwillingstürme ersetzt, die am 11. September 2001 zerstört wurden, soll die Marke von 381 Metern erreichen — und damit das Empire State Building als höchstes Gebäude der Stadt ablösen.

Bild.de erklärt dazu:

Doch der “Freedom-Tower” auf der größen [sic!] Baustelle Manhattans hat noch viel mehr vor: In den nächsten Jahren soll er das höchste Gebäude der USA werden, dann sogar das höchste der Welt.

Äääääääh … nein!

Das Gebäude soll, in Anspielung an das Jahr der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, 1776 Fuß hoch werden, das entspricht 541,32 Metern. Der Burj Khalifa in Dubai ist mit 828 Metern dann doch noch mal um 1,8 Kölner Dome höher. Daran ändern auch die unterschiedlichen Zählweisen von Gebäudehöhen wenig.

Die Wikipedia hält allerdings zwei Alternativformulierungen für Bild.de bereit:

Das 541,3 Meter hohe Gebäude wird bei seiner Fertigstellung das höchste Gebäude in New York und den Vereinigten Staaten sein, sowie eines der höchsten der Welt. […]

Das One World Trade Center wird den Taipei 101 in Taipeh (508 Meter; offiziell bis 2010 das höchste Gebäude der Erde) nach seiner Vollendung als höchstes nur für Bürozwecke genutztes Gebäude der Welt übertreffen.

Mit Dank an Anonym.

Nachtrag, 16.15 Uhr: Bild.de hat den Satz auf “In den nächsten Jahren soll er das höchste Gebäude der USA werden” zusammengekürzt.

Syrien, Harald Schmidt, Lol

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Fehlerlos genug? Journalisten profitieren von Selbstkritik”
(evangelisch.de, Miriam Bunjes)
Medienwissenschaftler Colin Porlezza im Interview zum Umgang mit Fehlern in den Redaktionen: “Es nützt der Glaubwürdigkeit von Journalisten, wenn sie Fehler zugeben und korrigieren. Das sagen die von den Fehlern betroffenen Quellen und das haben jetzt auch die befragten Journalisten mehrheitlich gesagt. Werden die Fehler nicht korrigiert, schadet es den Journalisten hingegen enorm. Die Informationsquelle wird sich gut überlegen, ob sie dem betreffenden Journalisten und vielleicht auch dem gesamten Medium noch einmal Informationen gibt.”

2. “Unvollständiges Bild: Berichterstattung aus Syrien”
(ndr.de, Video, 7:09 Minuten)
Der freie Kameramann Marcel Mettelsiefen setzt sich dafür ein, im Syrien-Konflikt auch die nicht so spektakuläre Seite der Assad-Anhänger abzubilden: “Es herrscht ein Ungleichgewicht in der Berichterstattung.” Ab 4:20 Minuten: Ein Mann aus Syrien taucht auf YouTube-Videos, die innerhalb weniger Tage veröffentlicht wurden, in verschiedenen Rollen auf: als Journalist, als Rebell, als Opfer.

3. “Schnurstracks ins Lokale”
(drehscheibe.org, Stefan Wirner)
Carlo Imboden beobachtet das Verhalten von Zeitungslesern: “Die Verlage müssen sich noch bewusster darü­ber werden, dass das Lokale immer entscheiden­­der wird für die Kaufbereitschaft der Leser. Wenn ich die Mantel-Informationen online besser und gratis bekommen kann – vom Wall Street Journal bis zur FAZ – aber keine gu­ten Inhalte im Lokalen bekomme, dann ist niemand mehr bereit, etwas dafür zu bezahlen.”

4. “Schmidt ist der übelste Zyniker, den ich jemals getroffen habe”
(tagesanzeiger.ch, Philippe Zweifel)
Ex-Sat.1-Geschäftsführer Roger Schawinski kommentiert die Einstellung der Harald Schmidt Show: “Gottschalk und Schmidt haben beide eine geniale Seite, aber sie überschätzen sich und gehen deshalb Risiken ein, die man nicht eingehen darf – schon gar nicht in Deutschland, wo das Erfolgsrezept Durchschnittlichkeit heisst, was ja Angela Merkel oder Günther Jauch so schön vorexerzieren.” Siehe dazu auch “Das kleine Problem mit dem Plan B für Gottschalk” (dwdl.de, Thomas Lückerath)

5. “Die neuen Presseplayer”
(neunetz.com, Marcel Weiß)
Marcel Weiß schreibt zum von Presseverlegern angestrebten Leistungsschutzrecht: “Die Vertreter der Presseverlage sagen das nicht, aber ein Presseleistungsschutzrecht könnte auch die Wikipedia gefährden. Man fängt bei neuen weitreichenden Gesetzen natürlich bei den vermeintlichen bösen und übergroßen Unternehmen an, die man zähmen / zu ‘Fairness’ zwingen will (hier: Google), langfristig geht es aber natürlich darum, Kontrolle am Markt auszuüben, und damit sind dann alle Akteure gemeint, egal ob sie überhaupt am Markt agieren oder außerhalb stattfinden.”

6. “Polizei will Daten von ‘Anonym’ und ‘Lol'”
(blog.odem.org, Alvar Freude)
Ein Brief (PDF-Datei) von Polizeiobermeisterin K. der Berliner Polizei.

Kai Diekmann: Irre Überschrift in der Redaktion

Daniel Radcliffe: Böse Prügelei am Set!

Ich weiß, was Sie jetzt denken: “Seit wann ist der sympathische Herr Radcliffe denn so gewalttätig, tätowiert und dick bzw. kahlköpfig?”

Sie müssen aber auch bedenken, dass diese Schlagzeile bei Bild.de erschienen ist — und damit naheliegenderweise etwas ganz anderes ausdrücken soll.

Wenn Sie jetzt aber denken: “Ach, Herr Radcliffe spielt einen gewalttätigen, tätowierten und dicken bzw. kahlköpfigen Mann?” — dann liegen Sie immer noch falsch.

Passiert ist laut Bild.de nämlich folgendes:

“Harry Potter”-Star Daniel Radcliffe (22) wurde am Set seines neuen Films “Kill your Darlings” Zeuge eines brutalen Schauspiels: eine Prügelei, die nicht im Drehbuch stand!

Radcliffe hatte gerade Feierabend, als vor seinem Wohnwagen im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein Streit eskalierte: Zwei Kerle kloppten sich mit Händen und Füßen, landeten auf dem Boden und wollten einfach nicht voneinander lassen. Einer der Männer blutete im Gesicht.

Mit Dank an Icke und Anonym.

API, Marvin Oppong, Handelsblatt

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “API – das bald wichtigste Werkzeug des Journalisten”
(blog.zeit.de, Kai Biermann)
Kai Biermann regt Journalisten dazu an, vermehrt Schnittstellen auszulesen und zu verarbeiten: “Noch sind viele Verlage leider sehr mit der Idee beschäftigt, ihre Inhalte so gut wie möglich gegen eine Nutzung durch andere abzuschotten. Es wäre nicht schlecht, wenn sich das bald änderte. Immerhin sind auch Zeitungsarchive riesige Datenschätze, aus denen sich neue Erkenntnisse gewinnen lassen.”

2. “dapd sagt: Schadenersatzforderung gegenstandslos”
(jensweinreich.de)
Die Nachrichtenagentur dapd zieht die am 9. März durch eine Anwaltskanzlei verschickte Schadenersatzforderung wegen einer Urheberrechtsverletzung an Jens Weinreich zurück. “Ein Problem besteht darin, dass nicht nur die dapd, sondern viele andere Medienunternehmen mit Kanonen auf Spatzen schießen. Sie schicken Heerscharen von Abmahn- und Inkasso-Anwälten in die Spur. Irgendwas bleibt dann schon hängen, weil manche Betroffene, selbst wenn sie sich nichts zu Schulden kommen ließen, vielleicht nicht die Laune, nicht den Mut oder was auch immer nicht hatten, um sich zur Wehr zu setzen.”

3. “Marvin Oppong und PR in der Wikipedia”
(blog.oldmedia.de)
Der “Spiegel Online”-Artikel “Das geschönte Bild vom Daimler-Konzern” berichtet über die Tatsache, “dass jemand einen kritischen Abschnitt im Wikipedia-Artikel des Autobauers gelöscht hat. Die (anonyme) Bearbeitung wurde schnell rückgängig gemacht, sie hatte gerade mal eine Minute Bestand. So etwas ist nichts Ungewöhnliches und passiert tagtäglich in der Wikipedia. In diesem Fall konnte die IP des Bearbeiters aber zur Daimler AG zurückverfolgt werden.” Siehe dazu auch “Der pöse Daimler” (dieganzewahrheit.org, Thomas Weiss).

4. “In Syrien riskieren Berichterstatter ihr Leben”
(drs.ch, Fredy Gsteiger)
Verschiedene Hintergründe zu journalistischen Aktivitäten in Syrien: “Zwar lädt das Regime in Damaskus ihm wohlgesonnene Leute ein, aus Deutschland etwa Peter Scholl-Latour oder Jürgen Todenhöfer. Mit ihnen trinkt Syriens Präsident Bashar al-Assad Tee und erkauft sich so ihm zusagende Berichte. Unabhängige Berichterstatter jedoch will der Diktator fernhalten oder loswerden.”

5. “Handelsblatt-Leser schlecht beraten”
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Peter Mühlbauer erinnert an die “Handelsblatt”-Aktion “Wir kaufen griechische Staatsanleihen!” von 2010 (“Es geht um ein Zeichen der Mitverantwortung, auch unter Inkaufnahme eines nicht bestreitbaren finanziellen Risikos. Am Freitag habe ich daher für 5.000 Euro griechische Staatsanleihen geordert. Gabor Steingart, Chefredakteur des Handelsblatt.”

6. “…dann schreibe ich halt ein paar Zeilen”
(blog.bernerzeitung.ch, Johannes Hofstetter)
Ein Interview mit Walter Krebs, der der “Berner Zeitung” in zwölf Monaten 60 Leserbriefe geschrieben hat.

Blättern:  1 ... 29 30 31 ... 49