Die “Bild”-Zeitung hatnochnievieldavongehalten, Menschen, die vor Gericht stehen, irgendwelche Rechte einzuräumen. Fotos von Angeklagten oder Verdächtigen werden daher auch nur in Ausnahmefällen anonymisiert. Das hier ist keiner davon:
Die Pflegerin stand diese Woche in Bremen vor Gericht, weil sie eine Heimbewohnerin missshandelt hatte. Eine versteckte Kamera hatte sie dabei gefilmt.
“Bild” zeigte das Gesicht der Frau am Donnerstag ohne jede Anonymisierung groß in der Bundesausgabe – obwohl das Gericht zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hatte …
[…], dass Bildaufnahmen der Angeklagten nur im deutlich anonymisierten (etwa gut “verpixelten”) Zustand veröffentlicht werden dürfen.
(Hervorhebung im Original.)
Daran hat sich zumindest Bild.de gehalten. In der Online-Version des Artikel wurde allerdings nicht das Gesicht der Angeklagten verpixelt — sondern das ihrer Anwältin:
Auf eine Anonymisierung der Angeklagten hat Bild.de verzichtet.
Am Nachmittag des 30. Juni klingelte bei Dieter Schroth, dem Lebensgefährten des Modedesigners Harald Glööckler, das Telefon. Der Anrufer war ein Reporter von der “Bild”-Zeitung. Er konfrontierte Schroth damit, dass Harald Glööckler in einen Kokain-Skandal verwickelt sei. Schroth reagierte verdutzt und erklärte, dass dies mit Sicherheit nicht stimme. Er bat den Anrufer, sich an die Presseagentur von Glööckler zu wenden. Doch das tat der Anrufer nicht. Er meldete sich überhaupt nicht mehr.
Stattdessen erschien am nächsten Morgen diese Titelgeschichte:
Nach BILD-Informationen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Modezar Harald Glööckler (48). Es geht um den Verdacht von Drogenbesitz – möglicherweise sogar Drogenhandel! […] Der Verdacht: Bei den Lieferungen soll es um mehr als zehn Gramm Kokain gegangen sein.
[…] Ein Zeuge hatte detailliert gesagt, wann und wo der Modedesigner das Kokain gekauft haben soll. […] Glööckler erklärte gestern über seinen Lebensgefährten Dieter Schroth, die Vorwürfe seien “an den Haaren herbeigezogen”.
Noch am selben Tag gab Harald Glööckler eine Pressekonferenz und dementierte die Vorwürfe. Spätestens jetzt stiegen neben den (Noch-)Springer–BlätternauchandereMedien in die Berichterstattung über den “Kokain-Skandal” ein. Und die “Bild”-Zeitung nutzte den von ihr selbst entfachten “Wirbel” gleich für eine weitere Titelgeschichte:
Fast eine komplette Seite widmete “Bild” dem Thema:
Auch am Tag darauf bekam es einen Platz im Blatt:
Bild.de zeigte unterdessen eine Infografik zu den beliebtesten Schmuggel-Routen, listete bekannte Koks-Skandale auf und fragte: “Ist das Glööckler-Imperium in Gefahr?”
Tagelang wurde der “Skandal” ausgeschlachtet. Er sei “DAS Gesprächsthema”, verkündete das Blatt am dritten Tag stolz. Womit es nicht ganz unrecht hatte: Insgesamt zählten Glööcklers Anwälte später etwa 3.000 Medienberichte zu dem Fall – jeder davon beruhte einzig auf den “Enthüllungen” der “Bild”-Zeitung. Denn die Staatsanwaltschaft schwieg.
Zwei Wochen später erklärte das Landgericht Köln die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de per einstweiliger Verfügung für unzulässig. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro wurde den Springer-Medien verboten, die wesentlichen Aussagen zum angeblichen “Kokain-Skandal” weiter zu veröffentlichen. Bild.de hielt sich daran und löschte alle betreffenden Artikel und Textpassagen.
Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht einem Antrag von Glööcklers Anwälten. Die hatten argumentiert, die Berichterstattung sei “insgesamt rechtswidrig, weil sie gegen die höchstrichterlichen Grundsätze der sogenannten Verdachtsberichterstattung” verstoße.
In der Tat gelten in solchen Fällen besonders strenge Regeln für Journalisten. Um über angebliche Straftaten berichten zu dürfen, müssen zunächst ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Der Bundesgerichtshof verlangt daher einen “Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen.” Ein solcher Mindestbestand liegt zum Beispiel vor, wenn ein Haftbefehl erlassen worden ist oder die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genügt in der Regel jedoch nicht, um eine Berichterstattung zu rechtfertigen.
Im Fall Glööckler gab es weder einen Haftbefehl noch eine Anklage, sondern lediglich ein Ermittlungsverfahren, das auf einer anonymen Anzeige beruhte. Schon aus diesem Grund hätte die “Bild”-Zeitung nach Ansicht von Glööcklers Anwälten nicht über das Ermittlungsverfahren berichten dürfen. Dass sie es dennoch getan hat, sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Außerdem habe der Reporter dem Beschuldigten “keine hinreichende Möglichkeit” eingeräumt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Reporter habe weder mit der Presseagentur noch mit dem Management noch mit Glööckler selbst gesprochen. Stattdessen habe man Glööcklers Lebensgefährten an einem Sonntagnachmittag mit den Vorwürfen überrumpelt, nicht mal 24 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung. Der Reporter habe mit unterdrückter Nummer angerufen und Angaben gemacht, die sich im Nachhinein zum Teil als nachweislich falsch herausgestellt hätten.
Auch die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de sei “in wesentlichen Teilen unwahr”, heißt es im Antrag auf die einstweilige Verfügung:
So befindet sich in der gesamten Strafakte kein einziger Hinweis darauf, dass es um größere Mengen von “mehr als zehn Gramm Kokain” gehen […] soll. Ebenso falsch ist der mehrfach geäußerte Verdacht, dass es in dem Verfahren […] auch um Handel mit der Droge ging.
Tatsächlich zeigten sich selbst die Ermittlungsbehörden überrascht von den Erkenntnissen, über die die Reporter angeblich verfügten: In einem Vermerk schrieb die ermittelnde Kriminalkommissarin, es sei “unbekannt”, woher “die Informationen der BILD-Zeitung stammen”. In dem anonymen Anzeigenschreiben seien die “Angaben über die Menge, die Zeit sowie den Ort des Erwerbs” jedenfalls nicht enthalten.
In der vergangenen Woche stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Harald Glööckler mangels Tatverdacht schließlich ein.
Glööckler teilte am Montag mit, er wolle auch weiterhin gegen die Springer-Medien vorgehen. Der “angebliche Kokain-Skandal” sei “in Wirklichkeit ein Medien-Skandal”. Sein Anwalt Christian-Oliver Moser kündigte an, Schadenersatz in einer “historischen Höhe” zu fordern und “notfalls bis zur höchsten europäischen Instanz” zu gehen.
Es geht uns darum, die bewusst in Kauf genommene wirtschaftliche und soziale Vernichtung von Existenzen zugunsten der verkauften Auflage endlich gestoppt wird. Das funktioniert aber nur, wenn die wirtschaftlichen Folgen eines derartigen Rufmordes auch für einen der größten Verlage Europas tatsächlich spürbar sind.
Und schon jetzt zeigt die Ankündigung offenbar Wirkung: Die “Bild”-Zeitung berichtete gestern über die Einstellung des Verfahrens genauso prominent wie über dessen Eröffnung:
PS: Die “Rheinische Post” hat vergangene Woche in der Düsseldorfer Print-Ausgabe und online eine Gegendarstellung veröffentlicht:
In der “Rheinischen Post” vom 08.07.2013, Seite 8, verbreiten Sie unter der Überschrift “Harald Glööckler lässt in Düsseldorf bitten” im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über meinen PR-Auftritt auf der Messe “Little Gallery” am 07.07.2013 über mich Folgendes:
“Glööckler (…) sprach von Verleumdung durch die ‘Bild’-Zeitung, der er in Düsseldorf vor der Veranstaltung ein Exklusiv-Interview gewährte.”
Hierzu stelle ich fest: Ich habe der “Bild” kein Interview gegeben.
Harald Glööckler
Heute lassen wir mal die User von Bild.de zu Wort kommen. Ausnahmsweise sind wir nämlich ziemlich einer Meinung.
Das ist echt eine Sauerrei. Sogar für die BILD.
Da fragt man sich wirklich, auf welchem Niveau sich solch Schreiberlinge befinden? Schlimmer gehts nicht!
Muss man solche details veröffentlichen???schlimm genug für die angehörigen…….
Dieser Artikel hätte schon aus Anstand der Familie gegenüber NIE veröffentlicht werden dürfen. Liebe Bildredakteure, wie tief wollt Ihr eigendlich sinken…..
Völlig Krank das in einer Zeitung zu bringen . Versetzen sie sich mal in die Lage der Angehörigen .
Typisch BILD!!! WIR waren die ersten die darüber Berichteten,arme Angehörige
Ja Bild, andere bloß stellen, kommt ja ganz gut an……………
Auf diese detaillierte Info hätte ich verzichten können
Liebe Bild, zeigen Sie Anstand und Pietät !!!!!
Raus mit diesen Artikel!!!!
[…] diese Scheinheiligkeit ist unglaublich. Wieviel verdient denn ein Journalist für solche Enthüllungen? Ist es das wert?
Bild sudelt sich am Unglück anderer
Dafür müsste man euch fristlos kündigen, sowas der öffenlichkeit preis zugeben
Mir fehlen die Worte
Uns hat es auch die Sprache verschlagen, als wir den Artikel gelesen haben, auf den sich diese Kommentare beziehen. Erschienen ist er vor einem halben Jahr auf Bild.de und in der Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung:
Dort ging es um einen Mann, der mit heruntergelassener Hose tot in seinem Auto gefunden worden war. Im Text hieß es, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann dabei war, “sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben”. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben.
“Bild” nannte den Vornamen, sowie den abgekürzten Nachnamen des Mannes; zeigte auf zwei Fotos dessen Auto; beschrieb, in welchem Ort er gefunden wurde — und druckte zu allem Überfluss noch ein riesiges Foto, auf dem die Angehörigen zu sehen sind, während sie trauernd neben dem offenen Sarg knien.
Zumindest für Bekannte der Familie war also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen, um wen es sich bei dem Toten handeln musste. Auch die Angehörigen, deren Gesichter zwar verpixelt waren, mussten damit rechnen, von ihrem Umfeld identifiziert zu werden.
Die Intimsphäre des Mannes, seine Würde und Persönlichkeitsrechte und selbst die seiner Familie — all das schien bei “Bild” niemanden zu interessieren.
Wir haben uns deshalb beim Deutschen Presserat über diese Berichterstattung beschwert. Wie in so einem Fall üblich, bekam der Verlag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Doch die Verteidigung der Springer-Juristen war kaum weniger unverschämt als der Artikel selbst.
Die Berichterstattung verletze weder die Menschenwürde der Angehörigen noch die des Verstorbenen, argumentierte der Verlag, “da niemand identifizierbar werde”.
So würden keine Namensangaben der Angehörigen veröffentlicht. Sie seien zudem nur von sehr weit fotografiert worden, ihre Gesichter seien vollständig verpixelt worden. […] Der tatsächliche Wohnort sei bewusst nicht genannt worden.
Die Angaben zu dem Toten seien, so die Springer-Anwälte, “zurückhaltend” erfolgt. “Zurückhaltend” in dem Sinne, dass die Autoren nicht den vollen Nachnamen des Mannes genannt und kein Foto von ihm veröffentlicht haben. Die Abbildung des Autos rechtfertigen sie damit, dass es “ein Allerweltsauto ohne jedes besondere Merkmal” sei.
Und den Angehörigen wird das “Recht auf Privatheit” mit der abenteuerlichen Begründung abgesprochen, dass sie “mit der Art und Weise des Todes des Mannes […] nichts zu tun” hätten.
Die Anwälte betonten außerdem, die Umstände des Todes und der massive Einsatz von Rettungskräften hätten “in der Region Dresden für ein starkes öffentliches und mediales Interesse gesorgt”.
Insgesamt, so das Fazit der Juristen, sei die Berichterstattung angesichts der “außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles […] als sehr zurückhaltend zu bezeichnen”.
Das sah der Presserat anders.
Der Beschwerdeausschuss erkannte in dem Artikel eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex:
Die Mitglieder sind der Auffassung, dass sowohl der Tote als auch seine Angehörigen – zumindest für einen kleineren Kreis von Personen – identifizierbar werden.
Das liege vor allem an der Nennung seines Namens und der Abbildung des Autos.
Die Mitglieder erkannten jedoch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, mit dem diese Identifizierung zu rechtfertigen wäre. Sowohl das Persönlichkeitsrecht des Toten als auch das seiner Hinterbliebenen wird daher verletzt […].
Der Verstoß werde “noch deutlich durch die Umstände des Todes des Mannes verstärkt. Durch die Berichterstattung erfährt zumindest ein bestimmter Kreis von Personen, in welcher Situation er gestorben ist. Insbesondere für seine Hinterbliebenen entsteht somit eine äußerst unangenehme Situation, die durch eine vollständige Anonymisierung zu verhindern gewesen wäre.”
Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” aus, bei der es den “Bild”-Leuten allerdings frei gestellt ist, ob sie sie abdrucken – oder es einfach bleiben lassen.
Der Artikel beginnt übrigens mit einer bemerkenswerten Feststellung:
Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Freitod von FDP-Politiker Jürgen W. Möllemann († 57) gibt ein bisher unbekannter Brief neue Rätsel auf.
Nun ja. “Aufgetaucht” ist der Brief streng genommen schon vor zehn Jahren. Denn Möllemann hatte ihn wenige Wochen vor seinem Tod an Parteifreund Wolfgang Kubicki gegeben.
Und die Zitate aus dem “bisher unbekannten” Brief, die “Bild” als neu verkaufte, sind der Öffentlichkeit größtenteils schon seit 2007 bekannt — Kubicki hatte damals in einer Dokumentation des Hessischen Rundfunks aus dem Brief vorgelesen.
Aber was das Ausschlachten von Möllemanns Tod angeht, sind solche Methoden für “Bild” ja nichts Neues mehr.
Anfang Dezember 2012 wurde eine 47-jährige Frau tot in ihrem Bett aufgefunden. Die Frau war nicht das, was man gemeinhin als “prominent” bezeichnet, Hinweise auf Fremdverschulden gab es keine — dennoch berichteten “Bild” und Bild.de groß über den Fall:
Ein bisschen prominent war die Frau laut “Bild” nämlich schon:
Sonnenbrille, Kette, tiefes Dekolleté – und ein verruchtes Lächeln: Wir sehen […] († 47), die Frau, die im Frühjahr als “Nymphomanin von München” Schlagzeilen machte.
Damals schloss sie einen Discjockey (43) in ihrer Wohnung ein, wollte immer wieder Sex mit ihm – bis der Mann aus ihrem Bett auf den Balkon floh, die Polizei rief.
JETZT IST DIE FRAU TOT.
Ihr letzter Liebhaber (31, ein Nachbar) wachte am Freitag gegen 6.30 Uhr neben ihrem leblosen Körper auf.
Er versuchte noch Mund-zu-Mund-Beatmung, rief den Notarzt. Dieser konnte aber nichts mehr tun.
Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Doch wie starb […]? Kann Dauer-Sex die Ursache sein?
Ein Leser sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex, da sie massiv Opfer- und Persönlichkeitsrechte verletze, und beschwerte sich über Bild.de beim Deutschen Presserat. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Fotos der Frau.
Die Rechtsabteilung der BILD digital GmbH & Co. KG sah das wieder mal anders: Die Betroffene habe in den vergangenen Monaten häufig mit ihrer Nymphomanie für Aufstehen gesorgt und sei bundesweit Thema in den Medien gewesen. Sie sei erstmals aufgefallen, weil sie einen ihrer Liebhaber im April 2012 acht Mal zum Liebesakt getrieben habe, bis dieser auf den Balkon geflohen sei, um die Polizei zu rufen. Über den “ausgesprochen kuriosen Fall” hätten damals zahlreiche Medien berichtet, darunter auch “Bild”, die sich auf die entsprechende Pressemitteilung der Polizei bezogen habe. Obwohl die Redaktion auch damals im Besitz eines Fotos der Betroffenen gewesen sei, habe sie sich bewusst gegen eine Veröffentlichung dieses Fotos entschieden.
Das stimmt. Die Berichterstattung von “Bild” sah im April 2012 so aus:
Die Zeitung hatte ihren Lesern damals sogar erklärt, was so eine “Nymphomanin” überhaupt ist:
* Bezeichnung für eine Frau mit übermäßigem Verlangen nach Geschlechtsverkehr
Danach habe sich noch ein weiterer Vorfall ereignet, über den wieder zahlreiche Medien aus der gesamten Republik berichtet hätten: Die Betroffene habe einen Mann eineinhalb Tage lang eingesperrt, ihm das Handy abgenommen und ihn zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auch hier habe “Bild” wieder bewusst auf die Veröffentlichung des Fotos verzichtet.
Erst als die Betroffene in Folge ihres Rauschmittelkonsums gestorben sei, hätten “Bild” und Bild.de das Foto nach sorgsamer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und dem öffentlichen lnteresse veröffentlicht.
Die Rechtsabteilung baute sich zu diesem Zweck ein argumentatives Perpetuum Mobile: Zum Zeitpunkt ihres Todes sei die Betroffene nämlich bereits durch ihre monatelange exzessive Sexsucht in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Aufgrund der aufsehenerregenden Vorgeschichte habe ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestanden, zu erfahren, was aus der Betroffenen geworden sei.
Die Frau sei auf dem Foto* aufgrund einer Sonnenbrille nicht für Außenstehende erkennbar, ihr Name sei immer abgekürzt worden. Im Text habe die Redaktion nicht abwertend berichtet, weil Drogenkonsum und Sexsucht mit einer Krankheit zu tun haben könnten.
Vielleicht nicht “abwertend”, aber so:
In der Bar, so berichtet ein Bekannter, trinken die beiden ein paar Bier, zwei Wodka und etwas Wein. Auch “weißes Zeug” sollen sie geschnupft haben.
Dann nimmt […] den Heizungsmonteur mit nach Hause. Doch anders als sonst geht es nicht gleich zur Sache. Stattdessen sitzen die beiden zusammen und reden – und plötzlich schläft die Blondine ein.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats sah in der Berichterstattung von Bild.de einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex.
Die Betroffene sei durch die Angaben zu ihrer Person und das Foto für einen großen Personenkreis erkennbar geworden. Für das Verständnis des Unfallgeschehens sei das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Über den Todesfall hätte daher nur in vollständig anonymisierter Form berichtet werden dürfen, da es sich weder um ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung gehandelt habe, noch besondere Begleitumstände vorgelegen hätten. Vielmehr habe die Redaktion über Ereignisse aus der lntimsphäre berichtet, deren Schutz von besonderer Bedeutung sei.
Einstimmig sprach der Ausschuss eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion darum, die Rüge “zeitnah zu veröffentlichen und in dem Online-Beitrag eine Anonymisierung vorzunehmen”.
Bild.de kam dieser Bitte nach, wies auf die Rüge hin und ersetzte den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der Verstorbenen an den meisten Stellen der Berichterstattung.
*) Übrigens haben auch die Münchener Boulevardzeitung “tz” und diverse ausländische Medien das Foto verwendet. Die “Daily Mail” gibt als Quelle “BILD-Zeitung/privat” an.
Es ist Boulevardjournalisten-Prosa aus dem Lehrbuch, mit der die Hamburger Regionalausgabe von “Bild” heute einen Artikel beginnen lässt:
Blauer Himmel über der Alster, doch die Stadt trägt Trauer: Lorenz ist tot. Neun Tage, nachdem der Ruderer († 13) an Boje 5 kenterte und versank, wurde nun seine Leiche gefunden. Um 10.45 Uhr gab die Alster den Körper des Schülers frei!
Bild.de hat den Artikel mit einer 22-teiligen Bildergalerie garniert, die sich dem “Fund des toten Ruder-Jungen” in allen Facetten widmet.
So erfährt der Leser zum Beispiel, dass eine (genauer: “die”) japanische Zierkirsche “prächtig blüht”. Sie sei “die Gedenkstätte des Unglücks”, was Bild.de mit ein paar Fotos verdeutlicht, auf denen “ein letzter Gruß von Freunden” zu sehen ist (“Trauernde haben einen Brief, einen Teddy, Grablichter und Blumen abgelegt”). Den Brief zeigt Bild.de dann auch noch mal in Großaufnahme und schreibt von “Worte[n], die für sich sprechen”.
An der Zierkirsche gibt es aber auch das:
Vorausgesetzt, das Pärchen wusste, dass der Baum als Trauerort fungiert, kann man es in der Tat unangemessen und “respektlos” finden, dort “Romantik-Fotos” zu machen.
Aber der Vorwurf wöge vielleicht etwas schwerer, wenn er nicht von einem Medium käme, dessen Fotografen es an gleicher Stelle mit dem Respekt auch nicht ganz so ernst nehmen:
Die Fotos zeigen ziemlich exakt das, was die Bildunterschriften beschreiben. Immerhin ist der Leichnam abgedeckt und die Köpfe der Eltern sind verpixelt.
Am Mittag veröffentlichte die Deutsche Presse Agentur (dpa) eine Meldung, wonach Bundeskanzlerin Angela Merkel “verärgert” sei über Fotos von ihr und ihrer Familie, die während ihres Oster-Urlaubs in Italien entstanden seien:
Alle Fotos seien ohne ihr Wissen entstanden und ohne ihre Billigung veröffentlicht worden, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. “Das sind alles Fotos, die aus irgendwelchen Verstecken heraus gemacht worden sind (…) Sie können sich vorstellen, dass es nicht immer entspannt ist, wenn man irgendwo Urlaub macht und das Gefühl hat, aus jeder Ecke lugt ein Objektiv hervor.” Es sei bekannt, dass die Kanzlerin keine große Neigung zur Pose habe. Merkel war sowohl mit den Kindern und Enkelkindern ihres Mannes Joachim Sauer beim Wandern als auch im Badeanzug beim Schwimmen gezeigt worden.
Nachlesen können Sie das etwa bei “Spiegel Online”, “RP Online”, “Focus Online”, stern.de und im “Westen” (wo die Redaktion die erstaunliche Transferleistung erbracht hat, die Meldung mit einem der besagten Paparazzi-Fotos zu bebildern).
Nicht nachlesen können werden Sie das vermutlich auf Bild.de und in der morgigen “Bild”. Was natürlich mit der heutigen “Bild” zusammenhängen könnte:
(Kindergesichter im Original verpixelt, vollständige Anonymisierung von uns.)
Im Badeanzug zeigt “Bild” die Kanzlerin zwar nicht, aber auf der Seite 2 sind weitere fünf Fotos von Angela Merkel, die “wir” “so entspannt” “noch nie gesehen” haben:
SIE ist die meistfotografierte Frau Deutschlands.
Wenn SIE im Dienst ist. So gut wie nie gibt es dagegen Fotos, Berichte aus dem Privaten, aus Angela Merkels Familienleben.
Dabei hat sie eines. Sie zeigt es nur nicht gern her – wie ein gut gehütetes Geheimnis.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Wenn Politiker übergriffig werden” (welchering.de)
Journalist Peter Welchering berichtet nach Recherchen über die Verwendung von Steuergeldern von Übergriffen durch Politiker: “Vollends irritiert hat mich, dass die vier Kollegen, die ähnliche Erfahrungen mit übergriffigen CDU-Politikern gemacht haben wie ich, von diesen Amtsträgern mit Bananenrepublikverständnis so eingeschüchtert waren, dass sie dringend um Anonymität gebeten haben.”
2. “SWR3 Flopthema – Mein Topthema” (thorstenreimnitz.blogspot.de)
Thorsten Reimnitz kritisiert das “SWR3-Topthema”: “Ich will keine Phrasen (‘blühender Blödsinn’, ‘Neiddebatte’) oder gar Beleidigungen (‘Lügenbaron’) hören, ich will Argumente. Und eine Meinung will ich mir selber bilden, ansonsten kann ich auch eine Boulevardzeitung lesen.”
3. “In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht” (heise.de)
Zum vom Bundestag letzte Woche verabschiedeten Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärt der Heise Zeitschriften Verlag: “Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.”
4. “Ich blogge jetzt 8 Jahre und wollte euch was sagen” (stadt-bremerhaven.de, Caschy)
Caschy bloggt “seit Jahren so 12 – 14 Stunden am Tag”: “Wie sich dieses Blog mit mir finanziert? Es gibt hier keine Schleichwerbung.”
5. “Die Finanzkrise im Spiegel der Medien” (nzz.ch, Helena Hamann und Stephan Russ-Mohl)
Eine Gruppe von Forschern untersucht die Medien während der Finanzkrise: “Überraschend war für die Forscher, dass in den Nachrichten zwar von staatlichen Eingriffen berichtet und ihr Nutzen diskutiert worden sei, die Medien jedoch die Einmischung des Staates generell nicht mehr in Frage gestellt hätten. Auch die redaktionellen Linien der untersuchten Medien hätten ihre Gesamtberichterstattung nicht beeinflusst. ”
6. “#6 Chinabildblog: Medien machen Angst” (doppelpod.com)
China als Drache auf den Titelseiten von “Spiegel” und “Focus”: “Ist das den Korrespondenten denn nicht langsam peinlich, für Magazine zu arbeiten, die mit ihrer Bildersprache da weiter machen, wo Wilhelm II mit seiner Hunnenrede aufgehört hat? Merken die denn gar nicht, dass sie mit diesen Bildern den Verdacht vieler Chinesen, westliche Medien würden anti-chinesische Propaganda betreiben, immer weiter erhärten?”
Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.
Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:
BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.
Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.
Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.
Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.
Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.
Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:
“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.
Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …
(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.
Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.
Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.
Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …
(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.
Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:
Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.
Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.
“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.
In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.