Suchergebnisse für ‘anonym’

Kurz korrigiert (512)

Jaja, schön und gut, der Marktwert von Amazon mag heute die Grenze von 1 Billion Dollar überschritten haben. Und bei Apple mag das schon vor einem Monat passiert sein.

Aber Google! Google war 2014 schon 397 Billionen Dollar wert. Das behauptet Bild.de jedenfalls seit gestern Abend:

2014 beträgt der Börsenwert 397 Billionen Dollar ∙ Viele Arbeitnehmer, die von Anfang an dabei waren, werden über Nacht Millionäre

Wir wissen nicht, wo die Redaktion ihre “Chronik” zum Google-Geburtstag abgeschrieben hat. Aber die Quelle dürfte englischsprachig gewesen sein. Und der anonyme Bild.de-Autor dürfte nicht gewusst haben, dass das englische “billion” im Deutschen “Milliarde” heißt, und das deutsche “Billion” im Englischen “trillion”.

Woher auch?

Mit Dank an Patrick B. für den Hinweis!

Kurz korrigiert (511)

Und wurde nicht Chalid Scheich Mohammed von Deutschlands Lieblings-Menschenrechtler Obama 183 Mal mit der Wasserfolter behandelt und lebt immer noch?

… fragt Bundesrichter a. D. Thomas Fischer in seinem gestern bei “Spiegel Online” erschienenen Text.

Nein, das Waterboarding im Verhör von Chalid Scheich Mohammed durch die CIA fand nicht während der Präsidentschaft von Barack Obama statt. Obama war es, der als US-Präsident im April 2009 interne Papiere des Geheimdienstes veröffentlichte, die unter anderem belegten, dass Chalid Scheich Mohammed 183 Mal durch Waterboarding, also das simulierte Ertrinken, gefoltert wurde. Das Ganze fand, wie man unter anderem bei “Spiegel Online” nachlesen kann, im März 2003 statt. Damals war George W. Bush Präsident der Vereinigten Staaten. Dessen Nachfolger Obama ordnete noch im ersten Monat seiner ersten Amtszeit ein Verbot von Waterboarding und weiteren Foltermethoden an.

In den Kommentaren unter dem sonst lesenswerten Text von Fischer zum “rechtsstaatlichen Desaster um Sami A.” haben recht früh Nutzer auf den Fehler hingewiesen. Passiert ist nichts.

Mit Dank an Florian R. für den Hinweis!

Nachtrag, 23. August: In den Kommentaren unter Thomas Fischers Artikel hat jemand auf Leser-Kritik geantwortet, der laut Usernamen Thomas Fischer ist. Er geht dort auch auf den Vorwurf zum 183-fachen Waterboarding ein — einen eigenen Fehler kann der Autor aber offenbar nicht erkennen:

Mit “Obama” ist natürlich das System Guantanamo gemeint, wo der Scheich mutmaßlich immer noch lebt.

“natürlich”.

Aber auch das ergibt nicht so richtig Sinn. Abgesehen davon, dass das 183-fache Waterboarding nicht in Guantanamo, sondern in einem CIA-Gefängnis in Polen stattgefunden haben soll, bleibt es dabei, dass Barack Obama zur Zeit der von Fischer angesprochenen Folter gegen Chalid Scheich Mohammed noch längst nicht im Amt war.

Mit Dank an @Fotobiene und Anonym für die Hinweise!

Nachtrag 2, 23. August: “Spiegel Online” hat den Satz aus dem Text gestrichen und am Ende des Artikels — im Sinne der Transparenz — diese Anmerkung veröffentlicht:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Chalid Scheich Mohammed sei während der Amtszeit von US-Präsident Barack Obama 183 Mal der Wasserfolter unterzogen worden. Tatsächlich geschah dies 2003 in der Amtszeit von George W. Bush.

“Kontext”-Maulkorb, Rechtsdrehende Soundcloud, Fotografierverbot nötig?

1. Magazin “Kontext” wehrt sich gegen Maulkorb
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz)
Die “Kontext Wochenzeitung” ist von einem Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten verklagt worden, über den das Magazin berichtet hatte, weil er in einem Chat rechtsradikale Nachrichten geschrieben haben soll. Nun will der AfD-ler erreichen, dass entsprechende Berichte anonymisiert oder aus dem Netz genommen werden. Der “Deutschlandfunk” hat mit “Kontext”-Anwalt Markus Köhler über den Prozess gesprochen. Seine Erwartung an das Urteil: “Nun ja, das Gericht wird aus unserer Sicht klarstellen, dass Menschen, die im Landtag politisch arbeiten, sich der öffentlichen Diskussion stellen müssen.”
Weiterer Lesetipp zum Thema: Verdacht im Chat (SZ.de, Wolfgang Janisch) mit einer Prognose des zuständigen Richters, der es für möglich hält, dass es nach dem heute erwarteten Urteil noch lange weitergehen könnte. Eine mögliche BGH-Entscheidung prognostiziert er für das Jahr 2025.

2. Soundcloud ist voll von rechtsextremer Musik und verfassungsfeindlichen Symbolen
(motherboard.vice.com, Nico Schmidt)
“Motherboard” hat auf Soundcloud massenhaft rechtsextreme Musik und verfassungsfeindliche Symbole entdeckt. Der Vorwurf an den Musikstreamingdienst: Er entferne zwar gesetzeswidrige Inhalte, gehe aber nicht proaktiv gegen sie vor. Man habe Soundcloud gefragt, warum dort nicht Filter dafür sorgen, dass zweifelsfrei verbotene, indizierte Lieder wie das Horst-Wessel-Lied gar nicht erst hochgeladen werden können, jedoch keine Antwort erhalten.
Dazu thematisch passend: Bann gegen Hassrede: Spotify nimmt Alex Jones aus dem Programm (faz.de).

3. Gefährliche kremlkritische Recherchen
(taz.de, Simone Schlindwein)
Im Auftrag des vom kremlkritischen Oligarchen Chodorkowski finanzierten Zentrums für Recherchemanagement (ZUR) reisten drei erfahrene russische Reporter in die Zentralafrikanische Republik. Ihr Vorhaben: Material über die dubiose russische Sicherheitsfirma PMC Wagner sammeln, die unter anderem eine Söldnerarmee unterhält. Bei einer nächtlichen Autofahrt gerieten die Reporter in einen Hinterhalt und wurden erschossen. Zentralafrikanische Quellen nennen Raub als Motiv, kremlkritische russische Journalisten spekulieren über andere Gründe.

4. Migration: So will das Auswärtige Amt Menschen von der Flucht nach Deutschland abbringen
(netzpolitik.org, Chris Köver)
Mit der Website “Rumours about Germany” will die Bundesregierung Migranten aufklären und die Gerüchte der Schlepper richtigstellen. Um Abschreckung ginge es dabei ausdrücklich nicht, so die Bundesregierung. Netzpolitik.org berichtet nun von internen Konzepten, die Gegenteiliges vermuten lassen: Die Kampagne verfolge sehr wohl das Ziel, Menschen von der Flucht abzubringen oder zur Rückreise zu bewegen — auch mit Hilfe von Influencern.

5. Universalcast #10: Warum Radio manchmal doch besser ist als Spotify
(soundcloud.com/cjakubetzuser, Christian Jakubetz, Audio, 30:46 Minuten)
Im Rahmen seines “Universalcasts” hat sich Christian Jakubetz mit zwei Radio-Profis unterhalten: der Radio-Legende Werner Reinke (HR1) und Marion Kuchenny, einer der bekanntesten Frauen der aktuellen HR-Moderatorinnen-Riege. Es geht um das Radio von heute und das der Zukunft. Und die Frage, warum Radio manchmal doch besser ist als Spotify.

6. Fordert der Datenschutz ein Fotografierverbot auf Schulfesten?
(internet-law.de, Thomas Stadler)
Berufen sich Schulen und Kindergärten zu Recht auf die DSGVO, wenn sie zum Beispiel ein Fotografierverbot auf Schulfesten aussprechen, wie jüngst geschehen? IT-Rechtler Thomas Stadler erklärt in einem kurzen Blogbeitrag die Rechtslage.

Wie “Bild” mit Ausländern Rekorde knackt – ein Beispiel

Bei “Bild” haben sie neulich einen Rekord geknackt: Im Juni erreichte die Redaktion mit ihren Artikeln als erste deutschsprachige Website mehr als 5 Millionen Interaktionen in den Sozialen Netzwerken, also zusammengerechnete Likes und Kommentare bei Facebook, Retweets bei Twitter und so weiter. Der Chef dankte dem “ganzen NP-Team”, was wohl “New Platforms” heißen soll:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Dank an Andreas Rickmann, Jakob Wais, Marc Biskup und das ganze NP-Team. Ihr habt es einfach drauf!

Nun ist 5.000.000 erst mal eine (große) Zahl, die nicht zwingend etwas über die Qualität der kommentierten, geliketen und retweeteten Artikel aussagt. Und dass ein Lügenportal wie “jouwatch” im selben Ranking auf Platz 11 liegt oder die Islamhasser von “Politically Incorret” auf Platz 31 oder “RT Deutsch” auf Platz 19 oder “Promiflash” auf Platz 10 oder “Epoch Times” auf Platz 6 oder “Focus Online” auf Platz 4, spricht auch dafür, dass es dort ausschließlich um Quantität geht.

Wie die “Bild”-Redaktion auch zu ihrem Rekord kommt, mit welcher Art von Inhalten sie viele Interaktionen erzielt, und wie diese Inhalte aufbereitet sind, kann man zum Beispiel an diesem Text über Freibäder in Chemnitz und Zwickau beobachten, der am 24. Juli bei Bild.de erschienen ist:

Screenshot Bild.de - Stell dir vor es ist Sommer und ... Keiner geht ins Freibad

Ausgangspunkt des Artikels ist ein Facebook-Post des Betreibervereins des Freibads Crossen in Zwickau. Carol Forster, der Vorsitzende des Vereins, schreibt darin unter anderem:

Hallo Zusammen…

aus aktuellem Anlass hier auf der Facebook Seite des Freibades Crossen ein mehr oder weniger Hilferuf und / oder die Frage: Was können wir noch verändern und/ oder verbessern.

Hintergrund ist jener, dass wie vielleicht Einige von Euch gelesen haben, die derzeitige Besuchersituation in allen Freibädern der Stadt Zwickau, so auch bei uns recht Verhalten ist.

Obwohl wir ja nun schon seit einigen Wochen mehr als nur schönes Badewetter haben.

Woran liegt es:
An den Ferien ?
An den Eintrittspreisen ?
Am Umfeld ?
Am Service ?
Oder hat jetzt jeder einen Mini Pool im Garten ?

Eure Meinung zählt…..

Wir wissen es eben nicht und machen uns nun berechtigte Sorgen wie es weiter gehen soll.

“Bild” und Bild.de griffen die Sache auf. Forster kommt im Artikel zu Wort und sagt, dass “das Freibad als soziokultureller Treffpunkt” verlorengehe:

“Heute verabredet man sich in der WhatsApp-Gruppe, bequatscht so alles — früher war der Treffpunkt das Freibad.”

Roland Mehlhorn, Schwimmmeister aus Annaberg, nennt einen anderen Grund, warum vornehmlich Jugendliche nicht mehr ins Freibad kämen:

“Wenn ihre komischen Wetter-Apps Regen anzeigen, kommen sie nicht. Dabei stimmen die Vorhersagen oft gar nicht!”

Und dann taucht noch ein “Bad-Betreiber aus dem Vogtland” auf, der seinen Namen aber offenbar nicht nennen möchte, jedenfalls bleibt er anonym:

Weiterer Grund für den Besucherschwund: “Es sind andere Gäste da als früher. Jugendliche, auch aus anderen Kulturkreisen, die oft sehr laut sind”, so ein Bad-Betreiber aus dem Vogtland zu BILD.

Jaja, die lärmenden Ausländer wieder.

Das Argument ist allein schon deswegen interessant, weil es auch recht schnell unter dem Facebook-Post des Freibads Crossen auftauchte

Schon einmal darüber nachgedacht, dass es vielen “Einheimischen” unbehaglich ist, von unseren zugereisten Neubürgern begafft zu werden?

… und Vereinschef Forster darauf antwortete, dass es so gut wie keine “zugereisten Neubürger” als Badegäste bei ihnen gebe:

Das ist aber weit weit hergeholt als Argument. Sorry. Erstens haben wir noch fast keine, wie sagtet ihr, Neudeutschen, bei uns gehabt und zweitens ist es immer möglich, gegenüber evtl. Daneben Benehmen einzuschreiten.

All die Leute, die unter dem zum Artikel gehörenden Facebook-Post der “Bild”-Redaktion ihren Ärger, ihre Wut, ihren Hass hinterlassen, juckt so ein Argument natürlich nicht. Sie wollen eben nur ihren Ärger, ihre Wut, ihren Hass hinterlassen:

Screenshot eines Facebook-Kommentars - Es sind andere Gäste da als früher. Jugendliche, auch aus anderen Kulturkreisen, die oft sehr laut sind... mehr Begründung braucht es nicht!
Screenshot eines Facebook-Kommentars - wieso gehen wir nicht ins Freibad? Weil wir keine Lust haben mit 500 anderen Menschen in einem kleinem Becken eingepfercht zu sein. Weil wir keine Lust haben, dass den Kindern ohne Rücksicht auf den Kopf gesprungen wird.
Weil wir keine Lust haben, angepöbelt zu werden. Weil wir keinen gefühlten Auslandsurlaub machen wollen
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Ein neuer Bürger hat im Bad gemeint, meine Frau an Stellen begrabschen zu dürfen, wo er es für richtig hält! Hat er nur einmal gemacht, jetzt geht's nicht mehr! Leider ist das, mal vom Eintritt abgesehen, die Realität... Nein, ich bin kein Rassist, da selbst andere Wurzeln, aber irgendwo gibt's Grenzen!
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Meine Kinder gehen nur aus einem einzigen Grund nicht mehr ins Freibad, wegen der sexuellen Belästigungen, die sie durch kulturfremde Menschen erfahren haben.
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Das Freibad ist nicht mehr das was es war...ein erholungsort eine Oase zum Abkühlen.Respekt und Anstand herrschte mal und die Kinder und Frauen waren sicher.
Das war einmal ....die Gäste haben sich geändert und das ist der Preis der Toleranz
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Komisch das es in wirklich JEDEM Bereich Probleme mit den Bereicherern gibt und wir aber offiziell kein Problem haben. Schließt die Bäder und gut ist, so wie im Moment nutzen sie zumindest keinem Einheimischen etwas. Und das sind die welche den Spass finanzieren.
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Wenn ich mit meinem Mann ins Freibad gehen würde, würde mein Mann im 10 Minütigen Takt dort Backpfeifen verteilen bei dem Volk das dort teilweise rum läuft und meinen die dürften hier alles! Ne , da sind wir sowas von raus. und mit dem Handy hat es rein garnichts zu tun
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Ja, auch ich habe einmal sehr schlechte Erfahrungen in einem Städtischen Bad gemacht. Jugendliche aus anderen Kulturkreisen, ach es ist problematisch
Screenshot eines Facebook-Kommentars - Nun ja, im Freibad darf man das nicht und jenes nicht. Dann weiß man nicht wer als Handtuch Nachbar auftaucht. Ich kenne viele Frauen und Mädels die da nicht mehr hingehen weil Horden von Neubürger meinen sie sind da Freiwild.

Noch mal: Im Zwickauer Freibad Crossen, um das es im Beitrag geht, sind Menschen mit Migrationshintergrund laut Betreiberverein kein Problem, allein schon, weil kaum da. Eine anonyme Quelle hat diesen Aspekt ins Spiel gebracht, und “Bild” hat ihn in den Artikel gepackt.

Dass es daraufhin im Kommentarbereich der “Bild”-Facebookseite so wirkt, als traue sich kaum noch jemand ins Freibad, weil dort “Bereicherer”, “neue Bürger”, “Jugendliche aus anderen Kulturkreisen” lauern, ist umso erstaunlicher, wenn man sich aktuelle Meldungen zu Besucherzahlen von Freibädern im Rest Deutschlands anschaut:

Aachen — Rekord!
Elmshorn — Rekord!
Grevesmühlen — Rekord!
Unna — Rekord!
Wermelskirchen — Rekord!
Ganderkesee — Rekord!
Saarlouis — Rekord!
Rastede — Rekord!
Siegburg — Rekord!
Leipzig — Rekord!
Ratingen — Rekord!
Tarp — Rekord!
Hannover — Rekord!

Das ließe sich noch eine ganze Weile fortführen.

Apropos Rekord: Bis jetzt hat die “Bild”-Redaktion mit ihrem Artikel zum Freibad in Crossen nur bei Facebook über 10.700 Interaktionen erzielt. Allein der Facebook-Post des “Bild”-“NP-Teams” wurde 2197 Mal kommentiert, 936 Mal geteilt, 1725 Mal geliket. Dazu kommen zahlreiche Interaktionen durch AfD-Accounts und -Politiker. Es braucht eben nur Ausländer, schon läuft das mit dem Rekord in den Sozialen Netzwerken.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Jens Schröder hat den Fall bei “Meedia” ebenfalls schön aufgedröselt:

Zwiebelfeinde, Aktenuneinsicht, Urheberrechtsreform-Überraschung

1. „Zwiebelfreunde“-Durchsuchungen: Wenn Zeugen wie Straftäter behandelt werden
(netzpolitik.org, Alexander Fanta)
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat in einer breit angelegten Polizeiaktion die Räume des Dresdner Vereins “Zwiebelfreunde” und die Wohnungen von Vorstandsmitgliedern durchsuchen lassen. Anscheinend hatte ein Spendenaufruf auf der Vereinswebsite gereicht, um die bayerische Polizei bei Tagesanbruch durch die Wohnungstür marschieren zu lassen. Netzpolitik.org sprach nach dem Einsatz mit den Betroffenen, die sich zu Unrecht kriminalisiert sehen.
Weiterer Lesehinweis: Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Vorgehen der bayerischen Strafverfolgungsbehörden gegen die Netzaktivisten aufs Schärfste. Es sei absolut unverhältnismäßig und auch als Angriff gegen Anonymität im Internet anzusehen, so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. “Das Vorgehen schüchtert Netzaktivisten, aber auch Journalisten ein, die sich für sichere Kommunikation im Internet einsetzen. Die Behörden müssen alle beschlagnahmten Geräte und Dokumente sofort zurückgeben und die Hintergründe ihres Vorgehens erklären.”

2. GIZ verweigert Akteneinsicht
(journalist-magazin.de, René Martens)
Der Journalist Andreas Maisch wollte Einblick nehmen in interne Prüfberichte der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beantragte er Akteneinsicht in die entsprechenden Dokumente. Hintergrund: Maisch recherchiert und schreibt über Korruption in der Entwicklungshilfe. Die GIZ und ihr Auftraggeber, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, mauern jedoch und lehnen die Einsicht ab. Maisch hat mit Hilfe des Deutschen Journalisten-Verbands 2016 Klage eingereicht, über die dieses Jahr entschieden werden soll.

3. EU-Parlament bremst Urheberrechtsreform aus
(spiegel.de, Markus Böhm)
Das Europaparlament hat die EU-Urheberrechtsreform wegen Bedenken etlicher Abgeordneter vorerst zum Stillstand gebracht. Netzaktivisten und Tech-Verbände freuen sich, Presseverlage und Vertreter der Musik- und die Filmbranche reagierten verärgert. Markus Böhm fasst die derzeitige Stimmungslage zusammen und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Weiterer Lesehinweis: Jannis Brühl kommentiert auf Süddeutsche.de: “Die Debatte um die Upload-Filter ist ein Test: Die Demokratie der Zukunft wird sich von autoritären Systemen nicht nur durch Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit unterscheiden, sondern auch dadurch, welche Software sie auf ihre Bürger loslässt. An diesem Donnerstag hat das EU-Parlament den Test bestanden — vorerst.”

4. Vorm G20-Massencornern LKA greift zu – Radiosender FSK vom Netz genommen
(mopo.de)
Der linke Hamburger Radiosender “Freies Sender Kombinat” (FSK) ist nach einem LKA-Zugriff online nicht mehr zu erreichen. Die FSK-Verantwortlichen sprechen von einem Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit und fordern die sofortige Rückgabe des Servers. Der Vorgang ist insofern bemerkenswert, als dass es bereits in der Vergangenheit bei Radio FSK zu verbotenen Polizeiaktionen gekommen war. So habe die Hamburger Polizei eingestehen müssen, dass ein Undercover-Einsatz einer Beamtin von 2003 bis 2006 rechtswidrig war.

5. Nach “SZ”-Rauswurf: “Abendzeitung” verpflichtet Karikaturisten Dieter Hanitzsch
(kress.de, Bülend Ürük)
Nach seinem Rauswurf bei der “SZ” zeichnet der 85-jährige Karikaturist Dieter Hanitzsch ab sofort für die “Abendzeitung München”. Hanitzsch werde sich bei seiner Arbeit vor allem auf die Münchner und die bayerische Politik konzentrieren.

6. “Es gibt keinen redlichen rechten Schriftsteller”
(zeit.de, Wiebke Porombka)
Im österreichischen Klagenfurt haben die 42. Tage der deutschsprachigen Literatur begonnen. In seiner Auftaktrede hat sich der Schriftsteller Feridun Zaimoglu gegen den Rechtsruck in Europa ausgesprochen: “Der Rechte ist kein Systemkritiker, kein Abweichler und kein Dissident, er ist vor allem kein besorgter Bürger. Wer die Eigenen gegen die Anderen ausspielt und hetzt, ist rechts. Punkt. Wer für das Recht der Armen streitet, ist ein Menschenfreund. Punkt. Es gibt keinen redlichen rechten Intellektuellen. Es gibt keinen redlichen rechten Schriftsteller.” Den ganzen Text zur Rede gibt es hier.

Wie “Compact” lügt, verdreht und Stimmung macht. Ein Beispiel.

Fährt in Deutschland jemand mit einem Kleinbus in eine Menschenmenge, steht für das selbsterklärte Wahrheitsmagazin “Compact” direkt fest: Hinterm Steuer muss ein islamistischer Terrorist gesessen haben. Stellt sich später allerdings heraus, dass der Täter Deutscher war, wird es erst richtig wild.

Wie wenig dem Blatt daran liegt, journalistische Aufklärungsarbeit zu leisten, kann man gut an der “Compact”-Berichterstattung zur Amokfahrt in Münster Anfang April erkennen, die wir uns mit etwas zeitlichem Abstand noch einmal genauer angeschaut haben. Ein Mann fuhr damals in eine Gruppe von Menschen, vier Personen kamen ums Leben. Und “Compact” legte los: Die Redaktion brachte erstmal eine Falschmeldung in Umlauf, nahm diese später keinesfalls zurück, sondern löschte heimlich und flüchtete in neue haltlose Behauptungen. Beliebig änderte “Compact” Standpunkte und Geschichten und konstruierte eine widersprüchliche Erzählung. Gemeinsamer Nenner war nur ein Misstrauen in die offizielle Version zur Tat — und selbst das wurde ohne zu zögern geopfert, wenn es der “Compact”-Agenda diente.

Doch der Reihe nach. Am 7. April, dem Tag der Tat, veröffentlicht die “Compact”-Redaktion abends einen Bericht auf ihrer Website. Sie wählt folgende Überschrift:

Screenshot Compact - Anschlag in Münster: 4 Tote! Wacht die Multikulti-Hochburg jetzt auf?

Während “Comapct” bereits in der Titelzeile Schuldige suggeriert (woher könnte der Täter schon stammen, wenn er mit seiner Tat “die Multikulti-Hochburg” wachrüttelt? Aus Deutschland sicher nicht), berichten andere Medien aufgrund der dünnen Faktenlage vorsichtiger. Bei “Compact” heißt es empört:

Die ARD-Tagesschau sprach in einer ersten Meldung verharmlosend von einem “Zwischenfall mit einem Auto”. DIeselbe (sic) Formulierung übernahm auch Die Welt. Dabei ist klar, dass es ein Anschlag war, denn der Fahrer hat sich nach seiner Terrorfahrt erschossen. (…)

Dass es ein islamistischer Anschlag war, ist zur Stunde nicht nachweisbar. Aber die Indizien sind stark: Das Anschlagsmuster gleicht dem von Nizza im Sommer 2015 (siehe Aufmacherfoto) und von London Anfang 2017. Und: Am heutigen Tag jährt sich der islamistische LKW-Anschlag von Stockholm 2017.

Die Schutzstrategie der Stadt Münster habe versagt, man habe nämlich nicht nur Poller aufstellen, sondern die Salafistenszene verbieten müssen. Die Tat soll laut “Compact” auch irgendwie mit einer Anti-Pegida-Demonstration und dem schlechten Ergebnis der AfD in Münster bei der Bundestagswahl zu tun haben.

Die Frage stellt sich: Wann werden die Bunt-Besoffenen aus ihren kuschelweichen Träumen aufwachen? Was muss noch passieren?

“Compact” hat sich also früh auf einen Täter festgelegt, vermutlich soll es ein Islamist sein, ganz sicher ein Ausländer, dessen Anschlag den “Bunt-Besoffenen” den Wahnsinn vor Augen führt. Später ändert die Redaktion ihre Überschrift klammheimlich:

Screenshot Compact - Überschrift jetzt: Münster: Drei Tote! Jens R. und sein Abschiedsbrief – Neuester Stand

Der anonyme “Compact”-Autor ergänzt den Artikel. Er kommentiert nun die Erkenntnisse seriöser Medien und wundert sich über deren Enthüllungen:

Der gleiche Rechercheverbund, der bereits vor der Polizei den Namen des Täters wusste und an die Öffentlichkeit gab, soll jetzt also diesen persönlichen Brief “gefunden” haben, der doch eigentlich als Beweismittel ebenfalls zuerst in die Hände der Polizei gehören sollte. Darf man sich fragen, wie die Journalisten das angestellt haben?

Darf man. Zunächst aber muss man festhalten, dass “Compact” nur behauptet, sie — also NDR, WDR und “Süddeutsche Zeitung” — hätten den Brief gefunden, bevor die Polizei das tat. Denn was “Compact” dazu zitiert, belegt lediglich, dass der Dreier-Rechercheverbund die Meldung über den Brief veröffentlicht hat, bevor die Polizeipressestelle öffentlich von dem Brief sprach. Das ist gleich viel weniger aufregend.

Die Journalistinnen und Journalisten von NDR, WDR und “Süddeutscher Zeitung” haben einfach ordentlich recherchiert. Dass dieses Vorgehen in der “Compact”-Redaktion Verwunderung auslöst, sagt vor allem etwas über “Compact” aus. Die Leute dort arbeiten in aller Regel nicht an seriösen Nachrichten, sondern verdienen ihr Geld damit, möglichst aufbrausend Ressentiments zu bedienen.

Und so schließt das AfD- und “Pegida”-nahe Magazin nicht zum ersten Mal überstürzt auf falsche Täter. Als 2016 in Grafing ein aus einer Psychiatrie geflohener Mann wahllos auf Menschen einstach, schrieb “Compact”-Chefredakteur Jürgen Elsässer auf seinem persönlichen Blog dazu unter der Überschrift “Islamistischer Terror in Grafing bei München? Davon will die Lügenpresse nichts wissen.” Später löschte er den Artikel, “Compact” versuchte, den Täter weiter als Islamisten darzustellen.

Nach dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016 rettete sich “Compact” in eine Verschwörungstheorie. Nach Darstellung des Magazins soll es sich auch hier um einen islamistischen Anschlag gehandelt haben und zwar von mehreren Tätern. Das sei dann durch die Behörden und die “Lügenpresse” vertuscht worden. Nichts will man dagegen bei “Compact” davon wissen, dass neben persönlicher Rache wegen Mobbings auch Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Ansichten ein Motiv des Einzeltäters gewesen sein könnten.

“Compact” weiß offenbar gut, was die eigene Zielgruppe hören beziehungsweise lesen will. Dennoch birgt eine so eklatante Falschmeldung wie die zu Münster selbst für ein wirres, fremdenfeindliches Verschwörungsmagazin die Gefahr eines gewissen Imageverlusts. Auch der überzeugteste “Compact”-Leser könnte bei derart gravierenden Fehlern Zweifel am Redaktionsclaim “Mut zur Wahrheit” bekommen. Wohl auch deswegen folgten in den Tagen nach der Tat Artikel, die sichtlich damit ringen, wie man mit dem Vorfall in Münster nun umgehen soll — und zwar möglichst, ohne sich selbst korrigieren zu müssen oder gar um Entschuldigung zu bitten.

Zwei Tage nach der Tat veröffentlicht “Compact” einen Zeugenaufruf:

Da von den Medien keine ehrliche Aufklärung zu erwarten ist, bitten wir um Ihre Mithilfe

Der Vorwurf an andere Medien, “keine ehrliche Aufklärung” zu betreiben. Von einer Redaktion, die kurz zuvor erst zum selben Fall einen falschen Täter in den Ring geworfen hat. Das ist mutig.

Es scheint tatsächlich Rückmeldungen auf den Aufruf gegeben zu haben, allerdings wohl nicht von Zeugen, sondern von Leuten, die ebenfalls verfrüht irgendwelche Behauptungen aufstellen. Denn später ergänzt die Redaktion folgenden Absatz:

Wir wollen betonen, dass es uns um die Sammlung von Fakten geht, nicht um die verfrühte Aufstellung irgendwelcher Behauptungen. Deshalb möchten wir bei den Tatsachen bleiben und hoffen auf eine baldige Aufklärung.

Am selben Tag veröffentlicht “Compact” einen zweiten Artikel zum Thema:

Screenshot Compact - Münster: 8 Fragen, die wir stellen sollten

Der Autor des Textes, “Polit-Profiler” Wolfgang Eggert, ist aktiv in der Verschwörungsszene und hat zuletzt 2014 im Verlag von “Compact”-Verleger Kai Homilius ein Buch über den Abschuss des Flugs MH17 veröffentlicht. Er will mit seinen acht Fragen wohl vor allem eines: Zweifel säen an allen anderen Berichten zum Geschehen, ob nun von seriösen Medien oder offiziellen Stellen.

Die Fragen 1 (“Was ist das Motiv?”) und 2 (“Wer ist der Täter?”) sind noch neutrale Recherchefragen. Eggert liefert zu ihnen zwar skurrile Kurzschlüsse (etwa: Jens R. könne wohl kaum gleichzeitig Rechtsradikaler und drogenabhängig gewesen sein, was erstens Unsinn ist und zweitens nicht länger relevant, da die Ermittler später bekannt gaben, dass sie ein rechtsextremes Motiv ausschließen); aber es sind Fragen, die viele Redaktionen in den Tagen nach der Tat gestellt haben. Die restlichen Fragen sind hingegen eher suggestiv gestellt. Zum Beispiel Frage 3:

Warum gibt es so wenig Bildmaterial?

Heutzutage müsse es doch mehr Bilder von der Tat geben, meint Eggert und fragt weiter: “Warum griff niemand zu seinem sonst ständig präsenten Handy, wenn der Vorfall die Brisanz hatte, welche die Presse ihm nachher zuschrieb?” Genau gegenteilig argumentiert Eggert, wenn es um andere Ereignisse geht. So verdächtigte er den Journalisten Richard Gutjahr in einem “Compact”-Interview, beim Anschlag von Nizza eingeweiht gewesen zu sein, weil er die Tat mit dem Handy filmte. Das Interview wurde mittlerweile gelöscht, kursiert aber noch auf Verschwörungs-Blogs.

Eggerts Frage 6 lautet:

Wie starb der angebliche Fahrer “Jens”?

Ab hier geht Eggert von mehreren Beteiligten aus. Bereits in der Frage deutet er an, dass es sich für ihn beim offiziellen Täter nicht um den tatsächlichen handeln könnte. Außerdem zweifelt er an, dass dieser sich erschossen habe, aus dem einzigen Grund, dass keine Bilder der Leiche veröffentlicht wurden. Polizei und Medien hätten für seinen Geschmack zu schnell Antworten geliefert. Dabei hatte “Compact” selbst ja direkt nach Bekanntwerden der Tat diese erklärt. Nur eben falsch.

In seinen Anmerkungen zu Frage 8 …

Die zwei Flüchtigen: Warum widerspricht sich der Polizeisprecher?

… zieht Eggert nicht weiter genannte oder verlinkte “angloamerikanische und israelische Medien” als Beleg dafür heran, dass ein Polizeisprecher erst von zwei Flüchtigen gesprochen habe. Dass der Beamte diese Meldung später dementierte, lässt Eggert nicht gelten, weil es ein Video aus Münster gebe, in dem “ein südländischer Jugendlicher” festgenommen werde. Eggert meint, dieses Video finde bei deutschen Medien keine Beachtung. Dabei hat “Spiegel Online” nachgefragt, was es mit dem Video auf sich hat: Die in der Aufnahme zu sehenden Personen waren Inder, die kein Deutsch verstanden. Nachdem ihre Personalien festgestellt wurden, ließ die Polizei sie gehen.

Nun kommt die “Compact”-Zeugensuche wieder ins Spiel. Einen Tag nach der Veröffentlichung des Aufrufs meint Redakteur Marc Dassen, der bereits für die Berichte zum Münchner Amoklauf verantwortlich war, einen Zeugen gefunden zu haben:

Screenshot Compact - Von Depression keine Spur: Compact sprach mit Nachbar des Amokfahrers Jens R.

Egon T. (Name geändert) war einige Zeit direkter Nachbar von Jens R. in einer seiner vier Wohnungen. Was er uns erzählte, passt so gar nicht zur Suizid-Story der Massenmedien.

In einer späteren Version relativiert die Redaktion intransparent wie gewohnt das “so gar nicht” zu einem “auf den ersten Blick”.

In seinem Artikel erzählt Dassen, dass er bei einem Mann, der sich als Nachbar von Jens R. ausgibt, angerufen hat. Und was hat dieser nun über Jens R. zu berichten, was “so gar nicht zur Suizid-Story der Massenmedien” passt?

Er sei “immer nett und freundlich” gewesen, “ganz normal halt”, “aufgeschlossen”, so T. Von depressivem Verhalten war “gar nichts zu spüren”. Das könne T. mit Sicherheit sagen, da er selbst bereits unter Depressionen zu leiden hatte und deshalb wisse, wie man sich da fühle.

Eine einzige per Telefon übermittelte Ferndiagnose eines nur oberflächlich mit dem Täter bekannten Laien-Psychologen ist für “Compact” glaubwürdiger als Ermittler der Polizei und ein Großteil der Medien.

Am 12. April schreibt Marc Dassen einen weiteren Text zur Tat in Münster:

Screenshot Compact - Zum Fall Münster: Wer war Jens R. - und wenn ja wie viele?

Es geht ihm vor allem ums Fragenstellen — beziehungsweise um ein vermeintliches Fragen-Tabu: Das Stellen offener Fragen sei verpönt und “der Verschwörungssucht verdächtig”. Bezogen auf den Brief von Jens R. schreibt Dassen:

Darf man fragen, wie die Medien an diese Schriftstücke rangekommen sind? Müssten diese als wichtige Beweismittel nicht zuerst einmal unter Verschluss gehalten werden, um eine mediale Spekulationsblase zu vermeiden? Auch solche Fragen traut man sich kaum zu stellen. Ist halt so. Finde dich damit ab. Fall erledigt. Basta. Wer sich dennoch nicht zufrieden geben will, der wird gerne mit Aluhut-Vorwürfen konfrontiert — oder wie zuletzt auch oft gesehen: Als notorischer Ausländerfeind bezeichnet, der es nicht ertragen kann, dass diesmal kein Muslim als Täter in Frage kommt.

Nur noch mal fürs Protokoll: Marc Dassen arbeitet in einer Redaktion, die es kaum erwarten konnte, einen Muslim als Täter von Münster präsentieren zu können.

Der “Compact”-Autor meint, weitere Fragen gefunden zu haben, die man kaum noch stellen dürfe, die allerdings schon längst gestellt worden sind. Etwa, wie der Täter an die Waffe gekommen ist. Das wollen nicht nur seriöse Journalisten wissen, auch die Polizei Münster stellt diese Frage. Oder, warum Jens R. Menschen tötete und verletzte, wenn er eine Suizidabsicht hatte. Auch das wurde bereits ausführlich thematisiert.

Schließlich äußert sich auch “Compact”-Chefredakteur Jürgen Elsässer zur Amokfahrt in Münster. Nachdem zwei Tage zuvor die dpa meldete, dass die Polizei weitere Projektile im Tatfahrzeug gefunden habe, die Untersuchung dazu aber noch nicht abgeschlossen sei, titeln er und seine Redaktion:

Screenshot Compact - Sensation: Weitere Projektile in Münsteraner Killer-Van gefunden. Wer schoss? Magic bullets wie bei JFK

Erstmal: Das Aufmacherfoto in Elsässers Beitrag zeigt den Tatort eines völlig anderen Verbrechens, auf das der Artikel nicht Bezug nimmt. Im Text verrät der “Compact”-Chef dann seine Entdeckung: Parallelen zum Mord an John F. Kennedy und zum NSU, zu dessen Ende er noch mal eine ganz eigene Theorie parat hat:

Erinnerungen werden wach: Zum Beispiel an den Kennedy-Mord am 22. November 1963, als die These vom Alleintärer (sic) Lee Harvey Oswald durch die kriminaltechnische Untersuchung — Stichwort: Magic Bullet — erschüttert wurde. Und vor allem an den sogenannten Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011: Die Patronenhülsen am Tatort weisen darauf hin, dass ein dritter Mann die beiden hingerichtet hat.

Zum Abschluss seines Artikels schreibt Elsässer, kein Witz:

Und nun Münster. Warten wir ab, was die weiteren Ermittlungen bringen. COMPACT wird nicht vorab wilde Theorien in die Welt setzen.

  

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Wie erfassen wir Deine Daten?
Deine Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Du sie uns mitteilst. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Daten handeln, die Du zum Verschicken eines “Sachdienlichen Hinweises” eingibst. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch die von uns genutzten IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (zum Beispiel Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Du unsere Website betrittst.

Wofür nutzen wir Deine Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Deines Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte hast Du bezüglich Deiner Daten?
Du hast jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Deiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Du hast außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz kannst Du Dich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Dir ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Dein Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Deines Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Dir zurückverfolgt werden. Du kannst dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu findest Du in der folgenden Datenschutzerklärung.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Dir die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

1. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
1.1 Datenschutz
Als Betreiber dieser Seite nehmen wir den Schutz Deiner persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Deine personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Du diese Website benutzt, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Du persönlich identifiziert werden kannst. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (zum Beispiel bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

1.2 Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Moritz Tschermak
BILDblog
Kanzowstraße 16
10439 Berlin

E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (zum Beispiel Namen, E-Mail-Adressen oder ähnliche) entscheidet.

1.3 Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Deiner ausdrücklichen Einwilligung möglich. Du kannst eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

1.4 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem der Seitenbetreiber seinen Sitz hat, in diesem Fall der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

1.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Du hast das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Deiner Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an Dich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Du die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangst, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

1.6 SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Du an uns als Seitenbetreiber sendest, eine SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennst Du daran, dass die Adresszeile des Browsers von http:// auf https:// wechselt, und an dem Schloss-Symbol in Deiner Browserzeile.

Wenn die SSL- beziehungsweise TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Du an uns übermittelst, nicht von Dritten mitgelesen werden.

1.7 Auskunft, Sperrung, Löschung
Du hast im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Deine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kannst Du Dich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

2. Server-Log-Dateien
2.1 Erhebung von Zugriffsdaten
Der Provider dieser Website, die manitu GmbH, erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Dein Browser automatisch an diesen bei Abfrage unserer Website übermittelt. Dies sind:

  • IP-Adresse
  • Hostname des zugreifendes Rechners
  • Browsertyp und Browserversion
  • Zeitpunkt der Serveranfrage
  • Referrer URL
  • verwendetes Betriebssystem

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Wir haben mit der manitu GmbH einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

2.2 Rechtsgrundlage
Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der eine Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des verantwortlichen Seitenbetreibers gestattet.

3. Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Google Analytics verwendet so genannte “Cookies”. Das sind Textdateien, die auf Deinem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Dich ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Deine Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

3.1 IP-Anonymisierung
Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Deine IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Deine Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Deinem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

3.2 Browser-Plugin
Du kannst die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Deiner Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass Du in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich wirst nutzen können. Du kannst darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Deine Nutzung der Website bezogenen Daten (inklusive Deiner IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Du das unter diesem Link verfügbare Browser-Plugin herunterlädst und installierst.

3.3 Widerspruch gegen Datenerfassung
Du kannst die Erfassung Deiner Daten durch Google Analytics verhindern, indem Du auf folgenden Link klickst. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Deiner Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: [google_analytics_optout]Google Analytics in diesem Browser und auf dieser Website deaktivieren[/google_analytics_optout]

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics findest Du in der Datenschutzerklärung von Google.

3.4 Auftragsdatenverarbeitung
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

3.5 Speicherdauer
Die Aufbewahrung von Nutzer- und Ereignisdaten bei Google Analytics beträgt 14 Monate.

3.6 Rechtsgrundlage
Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

4. Beitrag-Abonnement
Du hast die Möglichkeit, unsere neuesten Blogbeiträge zu abonnieren. Hierfür nutzen wir das Plugin “Subscribe2”. Dazu musst Du Deine E-Mail-Adresse in einer dafür vorgesehenen Maske eintragen. Die Anmeldung läuft über ein Double-Opt-In-Verfahren: Du erhältst eine E-Mail zur Bestätigung Deiner E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Bestätigung wird Deine E-Mail-Adresse in einer WordPress-Datenbank gespeichert. Neben dieser E-Mail-Adresse werden keine weiteren Daten erhoben und gespeichert. Die gespeicherte E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergereicht. Du kannst das Abonnement jederzeit abbestellen.

5. Kontaktformular
Du kannst uns über ein Kontaktformular “sachdienliche Hinweise” schicken. Hierfür nutzen wir das Plugin “Contact Form 7”. Abgesehen vom Spamschutz-Feld müssen die dort zu findenden Felder wie Name und E-Mail-Adresse von Dir nicht ausgefüllt werden. Eingetragene Formulardaten werden uns per E-Mail geschickt, also auf unserem E-Mail-Server gespeichert. Eine zusätzliche Speicherung findet nicht statt. Die gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergereicht.

6. Adobe Typekit
Wir setzen externe Typekit-Schriftarten des Anbieters Adobe Systems Software Ireland Ltd., 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Republic of Ireland ein. Dein Browser verbindet sich für die Nutzung der bei auf unserer Website eingebundenen Schriftarten mit einem Adobe-Server in den USA, wodurch Adobe die Information erhält, dass von Deiner IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Adobe ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten. Weitere Informationen zu Adobe Typekit findest Du in den Datenschutzhinweisen von Adobe.

Die Nutzung erfolgt einem berechtigten Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur einheitlichen und ansprechenden Darstellung dieser Website.

7. Dienste und Inhalte Dritter
7.1 Twitter
In Blogeinträgen können Inhalte (Bilder, Texte, Videos) sowie Schaltflächen des Diensts Twitter eingebunden sein. Die Einbindung erfolgt so, dass bei Aufruf der Seite keine Daten weitergeleitet werden, die Twitter zur Personalisierung seiner Services für Nutzer verwenden kann (Opt-Out). Mehr Informationen dazu stehen hier.

7.2 YouTube
In Blogeinträgen können Videos des Diensts YouTube eingebunden sein. Die Einbindung erfolgt so, dass beim Abruf der Seite zunächst lediglich ein Vorschaubild von unserem Server geladen wird, das Video vom YouTube-Server selbst aber erst nach dem Klick auf den Play-Button.

8. PayPal
Wir setzen PayPal als externen Zahlungsdienstleister ein, über dessen Plattformen die Nutzer und wir Zahlungstransaktionen vornehmen können. Wir setzen PayPal auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO ein.

Die eingegebenen Daten werden nur durch PayPal verarbeitet und dort gespeichert. Das heißt, dass wir keine konto- oder kreditkartenbezogenen Informationen erhalten, sondern lediglich Informationen mit Bestätigung oder Negativbeauskunftung der Zahlung. Unter Umständen werden die Daten von PayPal an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung. Hierzu verweisen wir auf die AGB und Datenschutzhinweise von PayPal.

Für die Zahlungsgeschäfte gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise von PayPal, welche innerhalb der jeweiligen Webseiten beziehungsweise Transaktionsapplikationen abrufbar sind. Wir verweisen auf diese ebenfalls zwecks weiterer Informationen und Geltendmachung von Widerrufs-, Auskunfts- und anderen Betroffenenrechten.

9. Steady
Wir verwenden Dienste der Fa. Steady Media UG (haftungsbeschränkt), Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin (“Steady”). Steady verkauft Abonnements/Mitgliedschaften unserer Publikation, rechnet diese ab und erbringt entsprechende Leistungen. Von Abonnenten erhebt Steady Daten wie E-Mail-Adresse, Name und Daten zum Abonnement. Die vollständigen Datenschutzhinweise der Fa. Steady können hier abgerufen werden.

9.1 Auftragsdatenverarbeitung
Wir haben mit Steady einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

10. VG Wort
10.1 Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen “Session-Cookies” der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texte ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der INFOnline GmbH nach dem “Skalierbaren Zentralen Messverfahren” (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies.

Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. Dadurch können unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.

Eine Nutzung dieser Website ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Du kannst das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Deinen Browser so einstellen, dass er Dich benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

10.2 Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens
Unsere Website nutzt das Skalierbare Zentrale Messverfahren (SZM) der INFOnline GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Deines Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.

Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Deine Identität bleibt immer geschützt. Du erhältst über das System keine Werbung.

10.3 Rechtsgrundlage
Die Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens sowie der Session-Cookies der VG Wort erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, Tantiemen der VG Wort zu beziehen.

Unter anderem erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke.

Wikipedias Sachsen-Sperre, “Bild” vs. Gack, Bär “nicht ausgebootet”

1. Wikipedia sperrt 62.000 sächsische Rechner aus
(t-online.de, Lars Wienand)
An der freien Enzyklopädie Wikipedia kann prinzipiell jeder mitschreiben. Dies machen sich auch im politischen Umfeld arbeitende Menschen zunutze, indem sie für sie unvorteilhafte Passagen umschreiben oder einfach löschen. Ein Wikipedia-Administrator wusste sich in einem aktuellen Fall (Rassismus in Sachsen/Bewertung von Pegida) nicht anders zu helfen, als anonyme sächsische Landesbedienstete und Mitarbeiter des sächsischen Landtags vom Editieren der Wikipedia auszuschließen.

2. Wehe dem, der gegen den Strom schwimmt!
(nachdenkseiten.de, Jens Berger)
Die ZDF-Sendung „heute“ ging der Frage nach, ob in der syrischen Stadt Duma geächtete Chemiewaffen eingesetzt wurden und befragte dazu in einer Zwei-Minuten-Schalte ihren Korrespondent Uli Gack. Dieser berichtete über Augenzeugenaussagen aus einem Flüchtlingslager, nach denen es sich um eine Inszenierung der Islamisten gehandelt haben könne, wies aber ausdrücklich daraufhin, dass es sich um keine gesicherten Erkenntnisse handeln würde. Daraufhin ergoss sich der geballte Twitterhass der „Bild“-Autoren Björn Stritzel, Julian Röpcke sowie ihres Chefs Julian Reichelt über ihm.
Jens Berger hat den Vorgang unter Zuhilfenahme der jeweiligen Tweets aufgearbeitet und erklärt, was er an der Vorgehensweise der „Premium-Trolle“ besonders verwerflich findet.

3. „Cumhuriyet“-Journalisten verurteilt
(taz.de, Wolf Wittenfeld)
Im Prozess gegen Mitarbeiter der linksliberalen türkischen Tageszeitung „Cumhuriyet“ sind hohe Haftstrafen ergangen. Von den 17 Angeklagten wurden 14 wegen angeblicher Unterstützung von wahlweise gleich drei „Terrororganisationen“ zu Haftstrafen bis zu acht Jahren verurteilt, darunter der Herausgeber, der Chefredakteur und der bekannteste Reporter des Blatts.
Weiterer Lesetipp: Meşale Tolu darf die Türkei weiterhin nicht verlassen (sz.de)

4. Verhandlungen unterbrochen
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger konnten sich bislang nicht über einen neuen Gehaltstarifvertrag für die rund 13.000 Zeitungsjournalisten einigen. Die Verleger hätten ein Angebot vorgelegt, das unter der Teuerungsrate liegen würde, was von Journalistenseite als nicht hinnehmbar abgelehnt wurde. Nun haben die Journalistenvertreter die Verhandlungen unterbrochen und wollen das weitere Vorgehen in ihren Gremien besprechen. Damit droht eine Fortsetzung bzw. Ausweitung der Streiks.
Weiterer Lesetipp: DJV-Chef Frank Überall: “In so einem Laden würde ich nicht arbeiten wollen” (kress.de, Bülend Ürük) über die Reaktion der Condé-Nast-Deutschland-Geschäftsführung auf ein anonymes Schreiben an alle Mitarbeiter, einen Betriebsrat zu gründen.

5. Ein wirklich mysteriöser Todesfall
(faz.de, Nikolai Klimeniouk)
Der russische Investigativjournalist Maxim Borodin recherchierte, bevor er unter ungeklärten Umständen vom Balkon seiner Wohnung stürzte, über russische Söldner in Syrien. Die Behörden würden von Selbstmord oder Unfall reden, dabei jedoch so oft lügen, dass man selbst den plausibelsten Auskünften nicht trauen könne.

6. »Die Bundeskanzlerin hat mich nicht ausgebootet«
(zeit.de, Marc Brost, Video, 1:33 Minuten)
Seit kurzem ist Dorothee Bär (CSU) Staatsministerin für Digitalisierung. Doch nun wird bekannt, dass Bundeskanzlerin Merkel parallel ihre wichtigste Vertraute Eva Christiansen zur Digitalbeauftragten ernannt hat. Marc Brost von der „Zeit“ hat der Ministerin die alles entscheidende Frage gestellt, wie es zusammenpasst, dass man Digitalisierung erst in eine Hand geben wollte und es jetzt immer mehr Hände werden.

7. Exclusive Interview: President Trump on Fox & Friends
(youtube.com, Fox News)
Als Bonus fürs Wochenende noch eine letzte Empfehlung: Donald Trump hat bei seinem Lieblingssender „Fox News“ angerufen und „plaudert“ dort mit drei Moderatoren über Politik. Es ist eine Art dreißigminütiger Monolog, in dem er schreit und tobt und wütet, und für den ein Youtube-Kommentierer folgende Zusammenfassung gefunden hat: „When you talk policies with your crazy Uncle.“

Gefährliche Suizid-Berichterstattung von “Bild” und Bild.de

Es ist eine wirklich positive Entwicklung: Wenn Redaktionen über Suizide berichten, dann binden sie inzwischen fast immer einen kleinen Kasten in ihre Artikel ein, in dem die Leserschaft die Internetadresse der “TelefonSeelsorge” (telefonseelsorge.de) sowie die kostenlosen Telefonnummern (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222) der Organisation finden kann.

In der heutigen Düsseldorf-Ausgabe der “Bild”-Zeitung gibt es auch einen solchen Kasten. Er ist überschrieben mit “Selbstmordgedanken? Hier bekommen Sie Hilfe” und endet mit den Worten: “Unter der kostenlosen Hotline (…) erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.” Wie gesagt: Das ist gut. Aber es ist fragwürdig, wie ernst die Redaktion es wirklich mit der Suizidprävention rund um ihre Berichterstattung meint.

Der Hinweis zur “TelefonSeelsorge” gehört zu einem Artikel über einen 17-Jährigen, der sich das Leben genommen hat:

Ausriss Bild-Zeitung - Todesdrama um 17-jährigen Busfahrer - B. fuhr Passagiere ohne Führerschein. Als er aufflog, nahm er sich das Leben
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Auch bei Bild.de erschien der Artikel, weit oben auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Als er aufflog, nahm er sich das Leben - Todesdrama um 17-jährigen Busfahrer B.

Der Junge hatte eine Ausbildung zum Busfahrer begonnen und ist — ohne den nötigen Busführerschein — reguläre Linienbusse mit Fahrgästen durch Wuppertal gefahren. Nach einigen Fahrten ist er aufgeflogen. Die “Wuppertaler Stadtwerke” sollen laut “Bild” daraufhin Schlüssel und Dienstausweis zurückgefordert und dem Jungen Hausverbot erteilt haben. Die “Bild”-Autorin schreibt dazu einen ausgesprochen bedenklichen Satz:

Bis ihn die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) bei einer seiner illegalen Touren erwischten. Da sah B(.) keinen Ausweg — und nahm sich das Leben.

Es gibt verschiedene Leitfäden für Medien, wie sie — wenn sie denn unbedingt wollen — am besten über Suizide berichten sollten. Denn seit Jahrzehnten zeigt sich, dass eine intensive Berichterstattung über Suizide zu weiteren Suiziden durch Nachahmer führen kann (“Werther-Effekt”). Rücksichtslose Schlagzeilen und Artikel können Menschenleben kosten. Einer dieser Leitfäden stammt von der “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” (PDF), ein anderer von der “Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention” (PDF). In beiden Leitfäden wird vor einem solchen Satz, wie ihn “Bild” und Bild.de heute veröffentlichen, gewarnt:

In der Berichterstattung sollte alles vermieden werden, was zur Identifikation mit den Suizidenten führen kann, zum Beispiel den Suizid als nachvollziehbare, konsequente oder unausweichliche Reaktion oder gar positiv oder billigend darzustellen beziehungsweise den Eindruck zu erwecken, etwas oder jemand habe “in den Suizid getrieben”. (“Für ihn gab es keinen Ausweg”)

… schreibt die “Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention”. Und die “Stiftung Deutsche Depressionshilfe” schreibt:

Nachahmung setzt Identifikation voraus. Diese Gefahr steigt, wenn der Suizid als nachvollziehbare Reaktion oder als einziger Ausweg bezeichnet wird

Der so wichtige Ausweg, den es so gut wie immer gibt und mit dem “Bild” die Hotline der “TelefonSeelsorge” bewirbt, fehlt im “Bild”-Beitrag komplett.

Und auch weitere Aspekte, die in den Medienleitfäden gennant werden, missachtet der Artikel:

  • Die “Bild”-Medien berichten groß und ausführlich und prominent platziert über den Fall (im Leitfaden steht: “Diese Gefahr steigt, wenn durch Titelgeschichten, Schlagzeilen und Fotos Aufmerksamkeit erregt wird”).
  • “Bild” (im Blatt) und Bild.de (auf der Startseite) zeigen ein unverpixeltes Foto des Jungen, vermutlich mit Erlaubnis der Eltern. Jedenfalls hat die “Bild”-Autorin mit den Eltern gesprochen, Zitate der Mutter kommen im Artikel vor, genauso ein Foto der Eltern (im Leitfaden steht: “In der Berichterstattung sollte vermieden werden, ein Foto der betreffenden Person (besonders auf der Titelseite) zu präsentieren”).
  • Die “Bild”-Autorin nennt die Suizidmethode, den (anonymen) Ort sowie weitere Details zum Suizid (im Leitfaden steht: “Diese Gefahr steigt, wenn die Suizid-Methode detailliert beschrieben wird”).

Ja, es hat sich einiges verbessert bei der Berichterstattung über Suizide, auch bei den “Bild”-Medien. Es bleibt aber vieles, was sich noch verbessern muss.

Focus-Regierungssprecherin, Fitness-Hack, Islamzugehörigkeit

1. Martina Fietz: Neue Regierungssprecherin kommt von “Focus Online”
(kress.de, Marc Bartl)
In hilflosem Entsetzen machen wir uns gerne lustig darüber, welch seltsames Personal Donald Trump als Presse- und Regierungssprecher beschäftigt. Kellyanne Conway hatte es mit ihrem Begriff von den „alternativen Fakten“ in Deutschland sogar zum Unwort des Jahres geschafft. Nun hat sich die Bundesregierung als Regierungssprecherin die bisherige Chefkorrespondentin von “Focus Online” geholt, gewissermaßen dem Fachblatt für alternative Fakten.
Weiterer Lesetipp: Gesundheitsminister Jens Spahn vertraut auf „Bild“ und macht den „Bild“-Parlamentsreporter zu seinem Sprecher (meedia.de, Marvin Schade)

2. Kolumnisten muss man sich auch leisten können
(deutschlandfunk.de, Silke Burmester)
Lange Zeit war die Zusammenarbeit der „Zeit“ mit ihrem Kolumnisten, dem ehemaligen BGH-Richter Thomas Fischer eine Erfolgsgeschichte. Dach dann kam die Causa Dieter Wedel. Fischer warf der „Zeit“ (verkürzt gesagt) unsaubere Arbeit vor, die „Zeit“ ihrem Kolumnisten Illoyalität. Darauf trennten sich die Wege … Silke Burmester kommentiert den Vorgang und holt dabei in geradezu Fischerscher Brachialität die Streitaxt heraus. Gegen Fischer und „diese Sorte männlicher Publizisten“.

3. In der Studenten-App Jodel kann man jetzt Werbung buchen – Wir verraten, was das kostet
(omr.com, Roland Eisenbrand )
Die Studenten-App „Jodel“ ist in vielerlei Hinsicht ein Sonderfall. In dem studentischen Digitalzusammenschluss existieren weder Profilseiten noch Nutzernamen: Alle posten anonym. Dennoch (oder vielleicht gerade deswegen) ist die App sehr erfolgreich. Bis auf die monetäre Seite, aber das wollen die Betreiber nun angehen.

4. Das Märchen von der magischen Manipulation
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo beschäftigt sich in seiner „Spiegel“-Kolumne mit dem Thema Online-Werbung. Das ist insofern interessant, dass Lobo selbst in der Werbung gearbeitet hat und eine „grundsolide Hassliebe“ zu diesem Thema pflegt. Lobo stellt die Messbarkeit von Werbung generell in Frage: „Es ist unzweifelhaft, dass Werbung wirkt und folglich auch Propaganda oder Manipulation wirken können – aber man kann anhand der Faktenlage leicht zum Schluss kommen, dass ehrlicherweise niemand mehr als eine sphärische Ahnung hat wie, wann und bei wem. Daran hat das ach so messbare Internet überraschend wenig geändert.“

5. Das schwierige Problem der Zugehörigkeit
(spektrum.de, Matthias Warkus)
Die Frage, ob „der Islam zu Deutschland gehört“, wird seit Jahren thematisiert. Auch die Politik hat sich dazu geäußert, ob Wolfgang Schäuble 2006 als Innenminister („Der Islam ist Teil Deutschlands.“), der seinerzeitige Bundespräsident Christian Wulff („Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.) oder jüngst Heimatminister Horst Seehofer mit seiner Aussage, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, die hier lebenden Muslime aber selbstverständlich schon.
Der Philosoph Matthias Warkus hält einen Satz über eine (vorhandene oder nicht vorhandene) Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland für wenig zielführend: „Er hat seinen Sinn, wenn überhaupt, nicht als Behauptung, sondern als Aufforderung oder vielleicht bloß als Gefühlsäußerung. Wir sollten die Absichten diskutieren, die mit ihm unterlegt werden. Ihn auf Wahrheit zu prüfen, ist Zeitverschwendung.“

6. Hacker fangen Fitnessdaten von 150 Millionen App-Nutzern ab
(zeit.de)
Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Fitnesstracking-App „Strava“ für negative Aufmerksamkeit sorgte, indem sie sensible Daten auf einer globalen Heatmap veröffentlichte. 
Nun stellt sich heraus, dass die Ernährungs- und Kalorienzähler-App “MyFitnessPal” des US-Sportartikelherstellers „Under Armour“ gehackt wurde. Dies betrifft die Daten von immerhin 150 Millionen Nutzern.

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