Im September 2006 hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür gerügt, dass sie ohne Einwilligung der Eltern das Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlichte, der bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war.
“Bild” hat sich verpflichtet, die Rügen des Presserates abzudrucken.
Aber wie, wann und wo? Das Blatt ist ja auch ohne Rügen jeden Tag immer schon voll.
Heute, über drei Monate nach dem Urteil des Presserates, ergab sich in der “Bild”-Zeitung offenbar auf den hinteren Seiten endlich eine Lücke, die groß genug war, um den schweren Verstoß der “Bild”-Zeitung gegen das Persönlichkeitsrecht eines toten zehnjährigen Jungen in angemessener Größe zu würdigen:
“Das war einfach nur boshaft und verletzend” (Teil 2, Teil 3)
(tagesschau.de, Sarah Strohschein und Ada von der Decken)
Prominente brauchen Medien, Medien brauchen Prominente. Doch wer benutzt eigentlich wen? In einem sehr persönlichen Interview erzählt Familienministerin Ursula von der Leyen für das Buchprojekt “Medienmenschen”, warum sie sich nicht mehr beim Plätzchenbacken fotografieren lässt und welcher Journalist sie tief gekränkt hat.
Der skrupellose Moralist
(telepolis.de, Doreen Müller und Urs Blohm)
Martin Sonneborn lebt von den Abfällen der Mediengesellschaft und ist glücklich mit dieser Rolle. Im Interview sprach der Satiriker über entlarvenden Humor und warum er Harald Schmidt verachtet.
Wie Google Karrieren zerstört
(welt.de, André Bense)
Das Internet ist längst zur Datenfalle geworden. Persönliche, unbedacht gemachte und schmutzige Einträge bringen Menschen zu Fall. Wer sich etwa für einen Job bewirbt, sollte im Netz eine weiße Weste haben – der Personalchef findet pikante Daten garantiert. Zum Glück gibt es jetzt Hilfe: Eine US-Internetfirma hat sich darauf spezialisiert, rufschädigende Einträge zu entfernen.
BILD vs. BILDblog
(htwm.de, Anja Zeutschel)
Die Axel Springer AG fordert den Deutschen Presserat auf, eine Beschwerde gegen das Unternehmen nicht zu behandeln. BILDblog.de hatte wegen einer nicht gekennzeichneten Anzeige im August 2006 in der Bild eine Rüge beim Presserat beantragt.
“Wie wandelnde Leichen”
(spiegel.de, Ayala Goldmann)
Tief liegende Augen, blasse Gesichtsfarbe, zitternde Hände: Rund eine Million Deutsche sind abhängig von Computer und Web. In schweren Fällen von Internet-Sucht hilft nur kalter Entzug.
Im vergangenen Frühjahr berichtete “Bild”, die Zahl der rechtsextremen Straftaten sei 2005 “offenbar zurückgegangen”. “Bild” nannte sogar konkrete Zahlen, die das deutlich belegten, insbesondere für Gewaltverbrechen.
Die Meldung war bekanntlich falsch. Sowohl die Zahl der Gewalttaten als auch die der Straftaten insgesamt hat 2005 zugenommen, um jeweils rund ein Viertel. “Bild” hatte vorläufige Zahlen von 2005 mit endgültigen von 2004 verglichen – eine unzulässige Rechnung, vor der zum Beispiel die Bundesregierung zuvor und regelmäßig ausdrücklich gewarnt hatte (siehe Kasten links). “Bild” rechnete falsch — und die falsche Rechnung wurde von mehreren Agenturen verbreitet.
Wir hielten das Vorgehen von “Bild” für grob fahrlässig und forderten den Presserat auf, “Bild” zu rügen. Der Presserat sieht dazu aber keinen Anlass. Einstimmig urteilte er, dass die Zeitung die vorläufigen Zahlen als korrekt ansehen durfte. Und:
Dass es sich dabei nicht um die endgültigen Zahlen handelt, hat BILD mit der Formulierung im ersten Satz “offenbar zurückgegangen” deutlich gemacht.
PS: Wir wissen nicht, wie sehr sich der Beschwerdeausschuss in seinem Urteil von der mit Unwahrheiten gespickten Stellungnahme der “Bild”-Chefredaktion hat beeindrucken lassen. Nach Angaben des Presserates gab “Bild” u.a. zu Protokoll, “dass die Zahl der Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund und fremdenfeindlicher Tendenz laut Verfassungsschutzbericht zurückgegangen sei” (was nachweisbar falsch ist), dass BILDblog “mit einem niedersächsischen Bericht aus dem Vorjahr verwirre” (was nachweisbar falsch ist) und dass sich “erst im Nachhinein herausgestellt habe”, dass das Zahlenmaterial noch einmal verändern würde (was nachweisbar falsch ist).
Wenn irgendwo etwas Schlimmes passiert, versucht “Bild” für gewöhnlich irgendwie an Fotos von Beteiligten zu gelangen. Dabei ist “Bild” offenbar jedes Mittel recht.
Am 2. Januar passierte etwas Schlimmes im Landkreis Böblingen. Ein Mann erschlug seine Mutter. Darüber berichtete “Bild” am 3. Januar. “Bild” war auch an ein Foto des Mannes, der als Künstler arbeitet, gelangt und druckte es in der Stuttgarter Ausgabe sehr groß und in der bundesweiten Ausgabe etwas kleiner ab. Am 4. Januar fand sich das gleiche Foto noch einmal groß zumindest in der Stuttgarter Ausgabe.
“Bild” hat das Foto wahrscheinlich aus dem Internet und hätte es nicht abdrucken dürfen. Es wurde nämlich von einem freien Fotografen für die Baden-Württembergische Lokalzeitung “Gäubote” anlässlich einer Ausstellungseröffnung aufgenommen. Und beim “Gäuboten” teilt man uns mit:
Weder die “Gäubote”-Redaktion, noch der Fotograf haben dafür das Einverständnis gegeben — davon abgesehen, dass es nicht einmal den Versuch der “Bild” gab, das Einverständnis überhaupt einzuholen.
Warum “Bild” nicht versucht hat, das Einverständnis einzuholen, wissen wir nicht. Daran, dass sie nicht wusste, woher das Foto stammt, kann es jedenfalls nicht gelegen haben. In der Stuttgarter “Bild”-Ausgabe vom 3. Januar gibt es nämlich einen korrekten Fotonachweis (siehe Ausriss), der allerdings in der Bundesausgabe fehlt.
Wer weiß, vielleicht ahnte man bei “Bild”, wie man beim “Gäuboten” reagieren würde. Vergangenen Montag erschien jedenfalls unter der Überschrift “Ungefragt und gegen unseren Willen” im “Gäuboten” ein Kommentar zum Thema. Darin heißt es:
Ohne unser Wissen und erst recht ohne unsere Billigung hat “Bild” in der vergangenen Woche ein “Gäubote”-Foto von dem Täter, das ihn vor einem Nackt-Gemälde zeigt und im Dezember von unserem Fotografen Gabriel Holom aufgenommen wurde, großformatig abgedruckt und auch im Internet verwendet. Der Foto-Vermerk “Gäubote/Holom” unter diesem Bild legt den Schluss nahe, Fotograf und “Gäubote” hätten dieses Bild aus freien Stücken und womöglich noch gegen Geld der “Bildzeitung” zur Verfügung gestellt. Genau das aber ist nicht Fall. Weder Fotograf noch “Gäubote”-Redaktion sind um Erlaubnis gefragt worden. Wären wir gefragt worden, so hätten wir aus Gründen unseres Selbstverständnisses nicht zugestimmt. Vielmehr hat die “Bildzeitung” — trotz des urheberrechtlichen Schutzes – dieses Bild eigenmächtig aus dem “Gäubote”-Internetarchiv beschafft. Ein klassischer Raubdruck. Komplize einer solch’ billigen Darstellung wollen wir nicht sein. Gegen Verantwortliche der “Bildzeitung” sind deshalb rechtliche Schritte eingeleitet worden.
Außerdem will der Fotograf seine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen, wie man uns beim “Gäuboten” sagt. Und der “Gäubote” hat beim Presserat eine Beschwerde gegen “Bild” eingereicht, in der es u.a. heißt:
“Mit dem Foto-Vermerk in der Bildzeitung ‘Gäubote/Holom’ wird außerdem indirekt eine Unterstützung und Billigung der vorliegenden Bild-Veröffentlichung durch uns suggeriert, die den ‘Gäubote’ als seriöse lokale Tageszeitung in ihrem Ruf schädigt. Wir selbst haben aus ethischen Gründen auf die Veröffentlichung des Fotos (Aktbild mit [dem Künstler]) verzichtet, da uns diese Darstellung im Kontext der Bluttat als unangemessen und billige Effekthascherei erschienen ist.”
Am 9. Juli 2006 schrieben wir folgenden Brief an den Presserat:
Beschwerde gegen “Bild am Sonntag” vom 2. Juli 2006, Seite 50: “Hinein ins Vergnügen!” und 9. Juli 2006, Seite 56: “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” wegen Verstoß gegen Ziffer 7.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den beiden oben genannten Ausgaben bringt die “Bild am Sonntag” unter der Rubrik “Service” jeweils ein einseitiges “Reiserätsel”. Die Artikel sind aufgemacht wie redaktionelle Beiträge und auch im Inhaltsverzeichnis entsprechend angekündigt, geschrieben sind sie von Michael Quandt, laut Impressum Ressortleiter Reise der “Bild am Sonntag”. Es handelt sich aber um rein werbliche Veröffentlichungen. Am 2. Juli preist die “Bild am Sonntag” den Heide Park Soltau an, am 9. Juli den Holiday Park Hassloch — “zwei der schönsten Freizeitparks Deutschlands”. Zu beiden Zielen können Leser Reisen gewinnen.
(…) Die Werbung beschränkt sich nicht auf die Vorstellung des Preises, sondern die ganze Seite, das eigentliche Rätsel inklusive, dient ausschließlich dazu, die beiden Freizeitparks anzupreisen. Die beiden Haupttexte (deren Aufmachung sich in nichts von einem redaktionellen Artikel unterscheidet) stellen ausführlich, undistanziert und im Tonfall einer Werbebeilage die Attraktionen der Parks vor.
(…) Die beiden gesamten Seiten dienen ausschließlich der Bewerbung der beiden Parks, sind aber nicht in irgendeiner Form als Anzeigen oder bezahlte Inhalte ausgewiesen. Damit verstoßen sie systematisch gegen Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:
“Verleger und Redakteure (…) achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.”
Wir bitten Sie daher, die “Bild am Sonntag” für diese Artikel zu rügen.
Mit freundlichen Grüßen (…)
Mit Datum vom 16. August 2006 antwortete uns der Presserat:
Ihre Beschwerde vom 09.07.2006
./. BILD AM SONNTAG
Sehr geehrter Herr Niggemeier,
ich komme zurück auf Ihre o. g. Eingabe. Diese habe ich mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses, Herrn Manfred Protze, besprochen. Wir sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei den Beiträgen “Hinein ins Vergnügen!” in der Zeitung BILD AM SONNTAG vom 02.07.2006 und “Feiern Sie Geburtstag im Holiday Park!” in der BILD AM SONNTAG vom 09.07.2006, jeweils veröffentlicht auf der Service-Seite mit ausführlichem Hinweis einmal auf den Heide-Park Soltau und das andere mal auf den Holiday Park in Hassloch, nicht um redaktionelle Beiträge handelt.
Sie stellen aus unserer Sicht vielmehr eindeutig werbliche Veröffentlichungen dar, die als solche auch für den Leser unzweideutig erkennbar sind.
Den mit Ihrer Beschwerde monierten Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex konnte der Presserat daher nicht erkennen. Ihre Beschwerde ist demzufolge offensichtlich unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
(Lutz Tillmanns)
Geschäftsführer
Am 24. August 2006 schrieben wir erneut:
Ihr Schreiben vom 16. August 2006 / Meine Beschwerde vom 9. Juli 2006
Sehr geehrter Herr Tillmanns,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Beschwerde. (…)
Leider lassen Sie in Ihrer Antwort offen, woran der Leser den werblichen Charakter dieser Veröffentlichungen erkennen können soll. Sie verzichten völlig auf eine Erklärung, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen.
Die beiden Reiserätsel, deren “werblicher Charakter” angeblich offensichtlich ist
sind im Inhaltsverzeichnis wie redaktionelle Beiträge angekündigt: Das “Reiserätsel” erscheint hier gleichberechtigt als “Rubrik” zwischen dem redaktionellen Ressort “Reise” und dem redaktionellen Ressort “Gesundheit”.
unterscheiden sich in der Aufmachung in keiner Weise von redaktionellen “Bild am Sonntag”-Artikeln: Sie verwenden für Überschriften, Artikel, Bildtexte und Autorenzeilen exakt die selben Schriftarten.
sind nicht als “Anzeigen”, “Werbung” oder “Promotion” gekennzeichnet, sondern als “Service”. Diesen gleichen Rubrikentitel “Service” tragen auch redaktionelle “Bild am Sonntag”-Artikel wie Gesundheitsratgeber, Essenstips, der “BamS-Familienrat” und der Autotest.
sind geschrieben von Michael Quandt, der im Impressum als Leiter des Reiseressorts der “Bild am Sonntag” ausgewiesen wird. Der Leser hat also allen Grund zur Annahme, dass es sich bei Texten, die von einem leitenden Redakteur der “Bild am Sonntag” geschrieben werden, auch um redaktionelle Texte handelt.
All diese Indizien erwecken beim Leser den Eindruck, dass es sich bei den Texten um redaktionelle Artikel handelt. Woran kann er Ihrer Meinung nach “eindeutig” und “unzweideutig” erkennen, dass das Gegenteil der Fall ist?
Anders als der Presserat hält auch die “BamS” diese Texte nicht für werbliche Veröffentlichungen. Ich habe die Zeitung um eine Stellungnahme gebeten, ob es sich bei den Preisrätseln um Werbung oder Redaktion handele. Die Antwort, die ich heute telefonisch bekam, war eindeutig: Es handele sich beim Reiserätsel um redaktionelle Berichterstattung. Werbliche Inhalte seien in der “Bild am Sonntag” als solche gekennzeichnet oder klar erkennbar, beides sei hier nicht der Fall. Es handele sich auch nicht um “redaktionell gestaltete Anzeigen” oder “Advertorials”. Angesprochen auf den undistanzierten, euphorischen Ton in den Artikeln, sagte mir der Sprecher, auch Reisereporter könnten mal begeistert sein, und wiederholte: Es handele sich nicht um Werbung, nicht um Anzeigen.
Wenn die “Bild am Sonntag” der Meinung ist, es handele sich bei ihren “Reiserätseln” um redaktionelle Beiträge, und die Artikel so präsentiert, dass auch der Leser diesen Eindruck haben muss, wie kann dann der Presserat zu dem Urteil kommen, es handele sich “eindeutig” und “unzweideutig” um werbliche Veröffentlichungen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Urteil erläutern könnten und möchte Sie bitten, meine Beschwerde noch einmal zu prüfen. Die Tatsache, dass ein und derselbe Text nach Ansicht der Zeitung selbst eindeutig einen redaktionellen Beitrag darstellt und nach Ansicht des Presserates eindeutig einen werblichen Beitrag, deutet meiner Meinung nach klar darauf hin, dass das Trennungsgebot nicht erfüllt ist. (…)
Mit freundlichen Grüßen
Das war, wie gesagt, am 24. August 2006. Wir haben seitdem in dieser Sache nichts mehr vom Presserat gehört.
“Du” bist der Mensch des Jahres (DIEWELT.de, Sibylle Ahlers)
Wie in jedem Jahr hat das US-Nachrichtenmagazin “Time” die Person gekürt, “die Nachrichten und unser Leben am meisten beeinflusst hat, im Guten oder im Schlechten, und die für das steht, was in diesem Jahr wichtig war?. Diesmal sind es wir alle. … und hier der Originalartikel: Person of the Year: You (TIME.com, Lev Grossman)
Yes, you. You control the Information Age. Welcome to your world.
«60 Millionen Franzosen können sich irren» (SonntagsZeitung, Barnaby Skinner)
Wikipedia-Mitbegründer Larry Sanger über seinen Abgang beim Online-Lexikon, den Konsens der Massen und sein neues Projekt.
Wikipedia 2006/2007 als Download Wer sich von Larry Sanger (s.o.) nicht hat abschrecken lassen: Die DVD-ROM “Wikipedia – Die freie Enzyklopädie 2006/2007” (beiamazonfür EUR 9,90) kann man jetzt auch herunterladen.
Zurück nach Unterföhring (sueddeutsche.de, Martin Hesse)
Mit Permira und KKR übernehmen zwei alte Bekannte die Macht bei ProSiebenSat1.
Die Achse “Spiegel – Bild” (tazblog)
Spiegel Online holt als neue Leiterin von “Panorama” BILD-Ressortleiterin, die 2004 vom Presserat gerügt wurde.
Onlinejournalismus 2007 Thomas Knüwer, Handelsblatt (Videoclip, ca. 1 Minute)
“Das Jahr 2007 wird ein extrem spannendes Jahr für den Onlinejournalismus.” – “Journalisten werden sich, finanziert von Venture Capital, selbstständig machen.”
So sah die “Bild”-Zeitung am 30. Mai dieses Jahres aus. Verpixelt war im Original nur das Gesicht der Lehrerin — nicht das des zwölfjährigen Schülers. Auf Seite 3 der Ausgabe Berlin-Brandenburg berichtete “Bild” auf fast einer ganzen Seite und zeigte den 12-jährigen Jungen erneut ohne irgendeine Unkenntlichmachung auf einem rund 20 Zentimeter hohen Foto. Auch am folgenden Tag zeigte “Bild” ein weiteres großes Foto des Jungen.
Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt. Es habe “kein öffentliches Interesse” gegeben, “das die Identifizierbarkeit der Personen gerechtfertigt hätte”. “Bild” verstieß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex, wonach die Presse “das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen” achten soll. In Richtlinie 8.1 heißt es:
Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über (…) Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) sind in der Regel nicht gerechtfertigt.
Der Presserat verurteilte auch diesen “Bild”-Artikel vom 17. Mai 2006 über eine Familientragödie in Erftstadt:
“Bild” zeigte große Fotos von dem Vater sowie seiner Frau und ihrem gemeinsamen zehnjährigen Sohn, die er erschossen haben soll — nach dem Urteil des Presserates zu unrecht. “Bild” hatte nur das Gesicht des überlebenden jüngeren Sohnes verpixelt.
Gerügt wurde die “Bild”-Zeitung außerdem dafür, dass sie das Foto einer Frau veröffentlichte, die verdächtigt wurde, ihr neugeborenes Kind erstickt zu haben.
Schließlich berichtete “Bild” im Sommer detailliert über den Selbstmord einer Mutter, die zuvor offenbar ihr Kind getötet hatte. Die Richtlinie 8.5 des Pressekodex lautet:
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände.
Diese Regel hat einen sehr konkreten Hintergrund: Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass ausführliche Berichte in den Medien über Selbstmorde dazu führen, dass mehr Menschen Selbstmord begehen.
“Bild” berichtet dennoch immer wieder detailliert, identifizierbar und unter Schilderung der konkreten Begleitumstände über Selbstmorde, wird dafür immerwiedergerügt und ist von diesen Rügen offenbar nachhaltig unbeeindruckt.
Im konkreten Fall zeigte “Bild” nicht nur ein großes, unverpixeltes Foto der Mutter, die sich das Leben nahm, und des Hauses, von dem sie in den Tod sprang, inklusive eines kleinen roten Pfeils, der ihren Sturz symbolisierte. “Bild”-Autor Moritz Stranghöner spekulierte auch ausführlich für das Motiv ihres Suizids, schilderte die Lebensumstände der Frau und erzählte minutiös den Ablauf des Dramas nach.
Der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus.
Bei Bild.de ist der gerügte Artikel unverändert online. Bereits in einem früheren Fall hat die “Bild”-Zeitung uns gegenüber deutlich gemacht, dass eine Rüge für sie kein zwingender Grund ist, einen Artikel aus dem Angebot von Bild.de zu entfernen oder zu ändern.
PS: In den ersten drei Fällen muss “Bild” die Rügen nicht veröffentlichen. Dies sei “im Sinne der Betroffenen”, erklärte der Presserat. “Nicht-öffentliche Rügen” werden angeblich ausgesprochen, um die Opfer zu schützen. Inwieweit es ihr Leben erschütterte, wenn die “Bild”-Zeitung in, sagen wir: ein oder zwei Jahren einen einzigen kryptischen Satz über die Rüge auf einer hinteren Seite versteckt, weiß wohl nur der Presserat.
“Bild” kommt meistens unerwartet. Unangekündigt steht der “Bild”-Reporter vor der Wohnungstür — oder das Telefon klingelt, und “Bild” ist dran.
Die “Bild”-Zeitung ist plötzlich auf jemanden aufmerksam geworden, der sonst nicht in der Öffentlichkeit steht und keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien hat: auf Menschen, die in einer Behörde, einer Firma, einem Verein arbeiten, Menschen, die (ganz gleich, ob als Opfer oder Täter) in Straftaten und Unglücksfälle verwickelt sind oder in irgendein ungewöhnliches (oder von “Bild” für ungewöhnlich befundenes) Ereignis. Aber auch Menschen, deren Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen in dergleichen verwickelt sind, und jeder, der sich besonders gut mit Außerirdischen, Nazis, Asteroiden, weißen Rehen oder sonst was auskennt, muss damit rechnen, dass “Bild” überraschend in sein Leben tritt — und das oft schneller, als man denkt.
Und natürlich kann man die Berichterstattung von “Bild” nicht kontrollieren. Das ist auch gut so, denn das ist das Wesen der Pressefreiheit. Aber man kann einiges tun, den Kontakt mit “Bild” wenigstens so zu gestalten, dass man sich nicht völlig hilflos fühlt, wenn man sich anderntags aus unruhigen Träumen erwachend in der “Bild”-Zeitung wiederfindet.
Im ersten Teil unseres zweiteiligen BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” sagen wir, was Sie tun können, bevor der “Bild”-Mitarbeiter überhaupt die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat.
VOR DER VERÖFFENTLICHUNG:
“Kein Kommentar.”
Niemand muss mit der “Bild”-Zeitung sprechen, wenn er nicht will. Der “Bild”-Mitarbeiter mag Ihnen das Gefühl geben, es sei in Ihrem eigenen Interesse. Häufig ist es das nicht. Stattdessen hat es sich schon oft bewährt, einfach jeglichen Kommentar zu verweigern. Vielleicht werden Sie damit unliebsame Berichterstattung nicht verhindern können. Doch die Erfahrung zeigt, dass “Bild” sich eine “gute Geschichte” im Zweifelsfall auch durch gute Argumente nicht kaputtmachen lässt.
“Ohne mich.”
Aber Sie können und sollten noch mehr tun. Medienanwalt Matthies van Eendenburg sagt: “Wer mit ‘Bild’ nichts zu tun haben will, sollte außerdem deutlich mitteilen, dass er auch sonst nicht Gegenstand der Berichterstattung werden will.” Grundsätzlich hat nämlich jeder das Recht, selbst zu bestimmen, ob die Öffentlichkeit Notiz von ihm nehmen soll oder nicht. Zwar gibt es Ausnahmen von diesem Prinzip, aber ob die im konkreten Fall greifen, können Sie hinterher immer noch sehen. Die Tatsache, dass Sie beispielsweise Opfer eines Unglücks oder einer Straftat geworden sind, macht Sie jedenfalls nicht automatisch zu einer Person der Zeitgeschichte, über die frei berichtet werden darf.
“Wer sind Sie?”
Entscheiden Sie sich (aus welchen Gründen auch immer) dafür, doch mit “Bild” zu sprechen, sollten Sie erst mal herausfinden, mit wem Sie es konkret zu tun haben, also nach Namen und Telefonnummer (Durchwahl?) des Reporters fragen. Lassen Sie sich, wenn möglich, seine Visitenkarte geben. Denn bei “Bild” behauptet man im Nachhinein gern, es habe sich bloß jemand als “Bild”-Mitarbeiter ausgegeben.
“Ich hoffe, es stört Sie nicht, wenn ich mir das notiere.”
Außerdem, rät Anwalt Eendenburg, sollten Sie Datum und Uhrzeit notieren und ein Gesprächsprotokoll anfertigen. Oder Sie lassen nach vorheriger Ankündigung ein Diktiergerät mitlaufen. Das mag übertrieben klingen. Doch wenn es zu einem Rechtsstreit um eine bestimmte Äußerung kommt, sind oft konkrete Formulierungen entscheidend. Und ein Mitschnitt des Gesprächs oder ein direkt hinterher angefertigtes Protokoll sind zuverlässiger und glaubwürdiger als Erinnerungen, die man unter Umständen Monate später vor Gericht aus dem Gedächtnis hervorkramen muss.
“Ich würde das dann gern autorisieren.”
Lassen Sie sich — wenn möglich, noch bevor Sie “Bild” Auskunft geben — zusichern, dass das Interview oder zumindest alle wörtlichen Zitate vor der Veröffentlichung von Ihnen autorisiert werden. (Zwar heißt es in den “Journalistischen Leitlinien” der Axel Springer AG ausdrücklich, die Journalisten trügen “grundsätzlich, auch im Falle besonderen Termindrucks, dafür Sorge, dass Interviews vom Gesprächspartner mündlich oder schriftlich autorisiert werden”, doch berichten Betroffene immer wieder, dass “Bild” dieser Selbstverpflichtung nicht nachgekommen sei.) Am besten, Sie lassen sich diese Zusicherung schriftlich geben und autorisieren nur Zitate, die Ihnen schriftlich vorliegen — idealerweise ebenfalls schriftlich. Eendenburg rät außerdem dazu, bei dem Gespräch “einen neutralen Zeugen dabei zu haben.” Vor Gericht ist nämlich nicht entscheidend, was Sie tatsächlich gesagt oder autorisiert haben, sondern was Sie beweisen können.
“Ehm, ich hab’s mir anders überlegt…”
Haben Sie trotzdem mit “Bild” gesprochen und sich mit der Veröffentlichung eines Artikels über Sie einverstanden erklärt, sieht es eher schlecht aus. Eine einmal gegebene Einwilligung ist grundsätzlich verbindlich und kann nur schwer widerrufen werden. Eine mögliche Ausnahme, sagt Eendenburg, sei, dass bis zur Veröffentlichung sehr viel Zeit vergangen ist und sich gravierende Umstände geändert haben. “Diese gravierenden Umstände muss man aber auch nachweisen können.”
“Da sind Sie bei mir leider falsch.”
Nicht selten werden “Bild”-Reporter oder -Fotografen losgeschickt, um Fotos zu besorgen — von Opfern von Unglücksfällen oder Straftaten etwa, oder auch von Tätern. Gerne werden dafür Bekannte, Kollegen, Angehörige, Lehrer oder Freunde angesprochen. Aber denken Sie daran: Die Veröffentlichung eines Fotos setzt in den meisten Fällen die Einwilligung der Abgebildeten voraus. Bei Kinderfotos müssen die Erziehungsberechtigten und ab einem Alter von etwa sieben, acht Jahren zusätzlich die Kinder einverstanden sein. Bei Verstorbenen die Rechtsnachfolger und möglicherweise auch Angehörige, die nicht Erben sind. Außerdem sind die Urheberrechte des Fotografen zu berücksichtigen. Es ist jedenfalls niemand verpflichtet, ein Foto herauszugeben. Falls Sie sich aber entscheiden, in die Veröffentlichung eines Fotos einzuwilligen, sollten Sie diese Einwilligung schriftlich, unterschrieben und mit Datum festhalten. Rechtsanwalt Eendenburg: “Die Einwilligung sollte enthalten, zu welchem Zweck — also: die Veröffentlichung in der “Bild”-Zeitung zu einem bestimmten Thema — sie erteilt wird und für welche Dauer sie gelten soll.”
“Wollen Sie mir drohen?”
Insbesondere Prominente berichten immer wieder, dass ihnen von “Bild”-Mitarbeitern unliebsame Berichte angedroht werden, wenn sie die Zusammenarbeit verweigern. Das kann natürlich auch Privatleuten passieren. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Gegen die Drohung an sich lässt sich laut Rechtsanwalt Eendenburg in aller Regel jedoch nichts unternehmen. “Eine Grenze ist erst dort erreicht, wo mit der Verbreitung von unrichtigen Tatsachen oder Schmähkritik gedroht wird.” Dagegen besteht rechtlich ein Unterlassungsanspruch, den man zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen muss. In solchen Fällen sollten Sie sich umgehend (also noch vor einer möglichen Veröffentlichung) an einen Anwalt wenden. In Extremfällen “könnte der Straftatbestand der versuchten Nötigung vorliegen, und der Betroffene kann Strafanzeige stellen”, so Eendenburg. In weniger schwer wiegenden Fällen bleibt immerhin die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen.
Schuldig in allen Anklagepunkten
(faz.net, Jörg Thomann)
Wo Lafontaine auf Dieter Bohlen trifft: In ?Menschen bei Maischberger? ließ die ARD gestern abend eine ?Deutschland-Jury? über die Lage im Lande diskutieren. Die skurrile Runde wäre ihrerseits ein Fall fürs Fernsehgericht gewesen.
Schumihudelei bei der “Süddeutschen”
(blog.handelsblatt.de, Thomas Knüwer)
“Natürlich wollte ich immer geliebt werden”, ist ein Interview mit Michael Schumacher im Magazin der “Süddeutschen Zeitung” vom vergangenen Samstag überschrieben. Ich frage mich allerdings, ob der Liebesdienst der “SZ” nicht etwas weit geht.
“Presserat läuft Slalom”
(taz.de, Peter Nowak)
Eine “merkwürdige Kultur der Nichtverantwortung” bescheinigt Journalistik-Professor Michael Haller deutschen Redaktionen. Er fordert mehr Selbstkontrolle beim grassierenden “PR-Journalismus”.
Ein Hauch von Schmerz
(tagesspiegel.de, Adolf Theobald)
Mit der Jugend tun sich Zeitschriften schwer. Bei ?Neon? aber steigt die Auflage – weil es da weiter macht, wo ?jetzt? aufgehört hat.
Teletubbies unter Verdacht
(nzz.ch, Theres Lüthi)
Macht Fernsehen dick, dumm oder asozial? Eine Studie in den USA, welche die Zunahme von Autismus auf kleinkindlichen TV-Konsum zurückführt, sorgt für Aufregung. Aber auch Schweizer Kinderärzte warnen vor allzuviel Fernsehkonsum für die Kleinen.
Als der Presserat kürzlich seinen 50. Geburtstag feierte, sagte der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, einen Satz, der ihm “großen Beifall” einbrachte. Er kritisierte, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse nicht für den Online-Bereich gelte und fügte hinzu:
“Es ist gespenstisch, wie das Internet ausgeklammert wird.”
Recht hat er. Die mangelnde Selbstkontrolle zwingt zum Beispiel Bild.T-Online, eine Tochter der Axel Springer AG, deren Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ist, geradezu, Werbung verbotenerweise als redaktionellen Inhalt zu verkaufen.