Suchergebnisse für ‘Presserat’

6 vor 9

“Du” bist der Mensch des Jahres
(DIEWELT.de, Sibylle Ahlers)
Wie in jedem Jahr hat das US-Nachrichtenmagazin “Time” die Person gekürt, “die Nachrichten und unser Leben am meisten beeinflusst hat, im Guten oder im Schlechten, und die für das steht, was in diesem Jahr wichtig war?. Diesmal sind es wir alle.
… und hier der Originalartikel:
Person of the Year: You
(TIME.com, Lev Grossman)
Yes, you. You control the Information Age. Welcome to your world.

«60 Millionen Franzosen können sich irren»
(SonntagsZeitung, Barnaby Skinner)
Wikipedia-Mitbegründer Larry Sanger über seinen Abgang beim Online-Lexikon, den Konsens der Massen und sein neues Projekt.

Wikipedia 2006/2007 als Download
Wer sich von Larry Sanger (s.o.) nicht hat abschrecken lassen: Die DVD-ROM “Wikipedia – Die freie Enzyklopädie 2006/2007” (bei amazon für EUR 9,90) kann man jetzt auch herunterladen.

Zurück nach Unterföhring
(sueddeutsche.de, Martin Hesse)
Mit Permira und KKR übernehmen zwei alte Bekannte die Macht bei ProSiebenSat1.

Die Achse “Spiegel – Bild”
(tazblog)
Spiegel Online holt als neue Leiterin von “Panorama” BILD-Ressortleiterin, die 2004 vom Presserat gerügt wurde.

Onlinejournalismus 2007
Thomas Knüwer, Handelsblatt (Videoclip, ca. 1 Minute)
“Das Jahr 2007 wird ein extrem spannendes Jahr für den Onlinejournalismus.” – “Journalisten werden sich, finanziert von Venture Capital, selbstständig machen.”

Allgemein  

“Bild” gerügt, gerügt, gerügt und gerügt

Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik

So sah die “Bild”-Zeitung am 30. Mai dieses Jahres aus. Verpixelt war im Original nur das Gesicht der Lehrerin — nicht das des zwölfjährigen Schülers. Auf Seite 3 der Ausgabe Berlin-Brandenburg berichtete “Bild” auf fast einer ganzen Seite und zeigte den 12-jährigen Jungen erneut ohne irgendeine Unkenntlichmachung auf einem rund 20 Zentimeter hohen Foto. Auch am folgenden Tag zeigte “Bild” ein weiteres großes Foto des Jungen.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt. Es habe “kein öffentliches Interesse” gegeben, “das die Identifizierbarkeit der Personen gerechtfertigt hätte”. “Bild” verstieß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex, wonach die Presse “das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen” achten soll. In Richtlinie 8.1 heißt es:

Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über (…) Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) sind in der Regel nicht gerechtfertigt.

Der Presserat verurteilte auch diesen “Bild”-Artikel vom 17. Mai 2006 über eine Familientragödie in Erftstadt:

Landarzt erschießt seine Familie

“Bild” zeigte große Fotos von dem Vater sowie seiner Frau und ihrem gemeinsamen zehnjährigen Sohn, die er erschossen haben soll — nach dem Urteil des Presserates zu unrecht. “Bild” hatte nur das Gesicht des überlebenden jüngeren Sohnes verpixelt.

Gerügt wurde die “Bild”-Zeitung außerdem dafür, dass sie das Foto einer Frau veröffentlichte, die verdächtigt wurde, ihr neugeborenes Kind erstickt zu haben.

Schließlich berichtete “Bild” im Sommer detailliert über den Selbstmord einer Mutter, die zuvor offenbar ihr Kind getötet hatte. Die Richtlinie 8.5 des Pressekodex lautet:

Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände.

Diese Regel hat einen sehr konkreten Hintergrund: Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass ausführliche Berichte in den Medien über Selbstmorde dazu führen, dass mehr Menschen Selbstmord begehen.

“Bild” berichtet dennoch immer wieder detailliert, identifizierbar und unter Schilderung der konkreten Begleitumstände über Selbstmorde, wird dafür immer wieder gerügt und ist von diesen Rügen offenbar nachhaltig unbeeindruckt.

Im konkreten Fall zeigte “Bild” nicht nur ein großes, unverpixeltes Foto der Mutter, die sich das Leben nahm, und des Hauses, von dem sie in den Tod sprang, inklusive eines kleinen roten Pfeils, der ihren Sturz symbolisierte. “Bild”-Autor Moritz Stranghöner spekulierte auch ausführlich für das Motiv ihres Suizids, schilderte die Lebensumstände der Frau und erzählte minutiös den Ablauf des Dramas nach.

Der Presserat sprach eine öffentliche Rüge aus.

Bei Bild.de ist der gerügte Artikel unverändert online. Bereits in einem früheren Fall hat die “Bild”-Zeitung uns gegenüber deutlich gemacht, dass eine Rüge für sie kein zwingender Grund ist, einen Artikel aus dem Angebot von Bild.de zu entfernen oder zu ändern.

PS: In den ersten drei Fällen muss “Bild” die Rügen nicht veröffentlichen. Dies sei “im Sinne der Betroffenen”, erklärte der Presserat. “Nicht-öffentliche Rügen” werden angeblich ausgesprochen, um die Opfer zu schützen. Inwieweit es ihr Leben erschütterte, wenn die “Bild”-Zeitung in, sagen wir: ein oder zwei Jahren einen einzigen kryptischen Satz über die Rüge auf einer hinteren Seite versteckt, weiß wohl nur der Presserat.

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 1)

“Bild” kommt meistens unerwartet. Unangekündigt steht der “Bild”-Reporter vor der Wohnungstür — oder das Telefon klingelt, und “Bild” ist dran.

Die “Bild”-Zeitung ist plötzlich auf jemanden aufmerksam geworden, der sonst nicht in der Öffentlichkeit steht und keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien hat: auf Menschen, die in einer Behörde, einer Firma, einem Verein arbeiten, Menschen, die (ganz gleich, ob als Opfer oder Täter) in Straftaten und Unglücksfälle verwickelt sind oder in irgendein ungewöhnliches (oder von “Bild” für ungewöhnlich befundenes) Ereignis. Aber auch Menschen, deren Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen in dergleichen verwickelt sind, und jeder, der sich besonders gut mit Außerirdischen, Nazis, Asteroiden, weißen Rehen oder sonst was auskennt, muss damit rechnen, dass “Bild” überraschend in sein Leben tritt — und das oft schneller, als man denkt.

Und natürlich kann man die Berichterstattung von “Bild” nicht kontrollieren. Das ist auch gut so, denn das ist das Wesen der Pressefreiheit. Aber man kann einiges tun, den Kontakt mit “Bild” wenigstens so zu gestalten, dass man sich nicht völlig hilflos fühlt, wenn man sich anderntags aus unruhigen Träumen erwachend in der “Bild”-Zeitung wiederfindet.

Im ersten Teil unseres zweiteiligen BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” sagen wir, was Sie tun können, bevor der “Bild”-Mitarbeiter überhaupt die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat.

VOR DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Kein Kommentar.”
    Niemand muss mit der “Bild”-Zeitung sprechen, wenn er nicht will. Der “Bild”-Mitarbeiter mag Ihnen das Gefühl geben, es sei in Ihrem eigenen Interesse. Häufig ist es das nicht. Stattdessen hat es sich schon oft bewährt, einfach jeglichen Kommentar zu verweigern. Vielleicht werden Sie damit unliebsame Berichterstattung nicht verhindern können. Doch die Erfahrung zeigt, dass “Bild” sich eine “gute Geschichte” im Zweifelsfall auch durch gute Argumente nicht kaputtmachen lässt.
  •  

  • “Ohne mich.”
    Aber Sie können und sollten noch mehr tun. Medienanwalt Matthies van Eendenburg sagt: “Wer mit ‘Bild’ nichts zu tun haben will, sollte außerdem deutlich mitteilen, dass er auch sonst nicht Gegenstand der Berichterstattung werden will.” Grundsätzlich hat nämlich jeder das Recht, selbst zu bestimmen, ob die Öffentlichkeit Notiz von ihm nehmen soll oder nicht. Zwar gibt es Ausnahmen von diesem Prinzip, aber ob die im konkreten Fall greifen, können Sie hinterher immer noch sehen. Die Tatsache, dass Sie beispielsweise Opfer eines Unglücks oder einer Straftat geworden sind, macht Sie jedenfalls nicht automatisch zu einer Person der Zeitgeschichte, über die frei berichtet werden darf.
  •  

  • “Wer sind Sie?”
    Entscheiden Sie sich (aus welchen Gründen auch immer) dafür, doch mit “Bild” zu sprechen, sollten Sie erst mal herausfinden, mit wem Sie es konkret zu tun haben, also nach Namen und Telefonnummer (Durchwahl?) des Reporters fragen. Lassen Sie sich, wenn möglich, seine Visitenkarte geben. Denn bei “Bild” behauptet man im Nachhinein gern, es habe sich bloß jemand als “Bild”-Mitarbeiter ausgegeben.
  •  

  • “Ich hoffe, es stört Sie nicht, wenn ich mir das notiere.”
    Außerdem, rät Anwalt Eendenburg, sollten Sie Datum und Uhrzeit notieren und ein Gesprächsprotokoll anfertigen. Oder Sie lassen nach vorheriger Ankündigung ein Diktiergerät mitlaufen. Das mag übertrieben klingen. Doch wenn es zu einem Rechtsstreit um eine bestimmte Äußerung kommt, sind oft konkrete Formulierungen entscheidend. Und ein Mitschnitt des Gesprächs oder ein direkt hinterher angefertigtes Protokoll sind zuverlässiger und glaubwürdiger als Erinnerungen, die man unter Umständen Monate später vor Gericht aus dem Gedächtnis hervorkramen muss.
  •  

  • “Ich würde das dann gern autorisieren.”
    Lassen Sie sich — wenn möglich, noch bevor Sie “Bild” Auskunft geben — zusichern, dass das Interview oder zumindest alle wörtlichen Zitate vor der Veröffentlichung von Ihnen autorisiert werden. (Zwar heißt es in den “Journalistischen Leitlinien” der Axel Springer AG ausdrücklich, die Journalisten trügen “grundsätzlich, auch im Falle besonderen Termindrucks, dafür Sorge, dass Interviews vom Gesprächspartner mündlich oder schriftlich autorisiert werden”, doch berichten Betroffene immer wieder, dass “Bild” dieser Selbstverpflichtung nicht nachgekommen sei.) Am besten, Sie lassen sich diese Zusicherung schriftlich geben und autorisieren nur Zitate, die Ihnen schriftlich vorliegen — idealerweise ebenfalls schriftlich. Eendenburg rät außerdem dazu, bei dem Gespräch “einen neutralen Zeugen dabei zu haben.” Vor Gericht ist nämlich nicht entscheidend, was Sie tatsächlich gesagt oder autorisiert haben, sondern was Sie beweisen können.
  •  

  • “Ehm, ich hab’s mir anders überlegt…”
    Haben Sie trotzdem mit “Bild” gesprochen und sich mit der Veröffentlichung eines Artikels über Sie einverstanden erklärt, sieht es eher schlecht aus. Eine einmal gegebene Einwilligung ist grundsätzlich verbindlich und kann nur schwer widerrufen werden. Eine mögliche Ausnahme, sagt Eendenburg, sei, dass bis zur Veröffentlichung sehr viel Zeit vergangen ist und sich gravierende Umstände geändert haben. “Diese gravierenden Umstände muss man aber auch nachweisen können.”
  •  

  • “Da sind Sie bei mir leider falsch.”
    Nicht selten werden “Bild”-Reporter oder -Fotografen losgeschickt, um Fotos zu besorgen — von Opfern von Unglücksfällen oder Straftaten etwa, oder auch von Tätern. Gerne werden dafür Bekannte, Kollegen, Angehörige, Lehrer oder Freunde angesprochen. Aber denken Sie daran: Die Veröffentlichung eines Fotos setzt in den meisten Fällen die Einwilligung der Abgebildeten voraus. Bei Kinderfotos müssen die Erziehungsberechtigten und ab einem Alter von etwa sieben, acht Jahren zusätzlich die Kinder einverstanden sein. Bei Verstorbenen die Rechtsnachfolger und möglicherweise auch Angehörige, die nicht Erben sind. Außerdem sind die Urheberrechte des Fotografen zu berücksichtigen. Es ist jedenfalls niemand verpflichtet, ein Foto herauszugeben. Falls Sie sich aber entscheiden, in die Veröffentlichung eines Fotos einzuwilligen, sollten Sie diese Einwilligung schriftlich, unterschrieben und mit Datum festhalten. Rechtsanwalt Eendenburg: “Die Einwilligung sollte enthalten, zu welchem Zweck — also: die Veröffentlichung in der “Bild”-Zeitung zu einem bestimmten Thema — sie erteilt wird und für welche Dauer sie gelten soll.”
  •  

  • “Wollen Sie mir drohen?”
    Insbesondere Prominente berichten immer wieder, dass ihnen von “Bild”-Mitarbeitern unliebsame Berichte angedroht werden, wenn sie die Zusammenarbeit verweigern. Das kann natürlich auch Privatleuten passieren. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Gegen die Drohung an sich lässt sich laut Rechtsanwalt Eendenburg in aller Regel jedoch nichts unternehmen. “Eine Grenze ist erst dort erreicht, wo mit der Verbreitung von unrichtigen Tatsachen oder Schmähkritik gedroht wird.” Dagegen besteht rechtlich ein Unterlassungsanspruch, den man zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen muss. In solchen Fällen sollten Sie sich umgehend (also noch vor einer möglichen Veröffentlichung) an einen Anwalt wenden. In Extremfällen “könnte der Straftatbestand der versuchten Nötigung vorliegen, und der Betroffene kann Strafanzeige stellen”, so Eendenburg. In weniger schwer wiegenden Fällen bleibt immerhin die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen.

Im zweiten Teil unseres zweiteiligen BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” geht es darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat.

6 vor 9

Schuldig in allen Anklagepunkten
(faz.net, Jörg Thomann)
Wo Lafontaine auf Dieter Bohlen trifft: In ?Menschen bei Maischberger? ließ die ARD gestern abend eine ?Deutschland-Jury? über die Lage im Lande diskutieren. Die skurrile Runde wäre ihrerseits ein Fall fürs Fernsehgericht gewesen.

Schumihudelei bei der “Süddeutschen”
(blog.handelsblatt.de, Thomas Knüwer)
“Natürlich wollte ich immer geliebt werden”, ist ein Interview mit Michael Schumacher im Magazin der “Süddeutschen Zeitung” vom vergangenen Samstag überschrieben. Ich frage mich allerdings, ob der Liebesdienst der “SZ” nicht etwas weit geht.

“Presserat läuft Slalom”
(taz.de, Peter Nowak)
Eine “merkwürdige Kultur der Nichtverantwortung” bescheinigt Journalistik-Professor Michael Haller deutschen Redaktionen. Er fordert mehr Selbstkontrolle beim grassierenden “PR-Journalismus”.

Ein Hauch von Schmerz
(tagesspiegel.de, Adolf Theobald)
Mit der Jugend tun sich Zeitschriften schwer. Bei ?Neon? aber steigt die Auflage – weil es da weiter macht, wo ?jetzt? aufgehört hat.

Teletubbies unter Verdacht
(nzz.ch, Theres Lüthi)
Macht Fernsehen dick, dumm oder asozial? Eine Studie in den USA, welche die Zunahme von Autismus auf kleinkindlichen TV-Konsum zurückführt, sorgt für Aufregung. Aber auch Schweizer Kinderärzte warnen vor allzuviel Fernsehkonsum für die Kleinen.

“Bild”-Leser-Reporter sehen alles!
(bildblog.de, lupo)
Sogar den Boxkampf am TV!

Gespenstisch

Als der Presserat kürzlich seinen 50. Geburtstag feierte, sagte der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, einen Satz, der ihm “großen Beifall” einbrachte. Er kritisierte, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse nicht für den Online-Bereich gelte und fügte hinzu:

“Es ist gespenstisch, wie das Internet ausgeklammert wird.”

Recht hat er. Die mangelnde Selbstkontrolle zwingt zum Beispiel Bild.T-Online, eine Tochter der Axel Springer AG, deren Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ist, geradezu, Werbung verbotenerweise als redaktionellen Inhalt zu verkaufen.

Ab Montag bei Edeka: Mini-Kreuzfahrten zum Schnäppchenpreis

Das da oben ist der aktuelle redaktionelle Aufmacher im Reiseressort von Bild.de. Anscheinend kann man in fünf Bundesländern bald bei einer Supermarktkette Kurz-Kreuzfahrten buchen. Bestimmt wird die Firma in Anzeigen und in ihren Geschäften noch darauf hinweisen — aber man weiß doch, wie viele Leute zum Beispiel Werbeprospekte einfach ungelesen wegwerfen. Wäre doch schade, wenn all die nicht erführen, wo man von wann an für wieviel Geld Kreuzfahrten von wo nach wo kaufen kann. Und wieviele Tickets für wie lange im Angebot sind. Und wie die Abwicklung genau funktioniert und unter welcher Telefonnummer man buchen kann. Und wieviele Leute auf den Kreuzfahrtschiffen Platz haben und wann die gebaut wurden. Und wie groß die Kabinen sind und ob für Außenkabinen ein Zuschlag fällig wird. Und wieviele Kinos es gibt, und in welcher Sprache die Filme gezeigt werden, und ob man auch Roulette spielen kann. Und ob auch Schnitzeljagden für jüngere Kinder veranstaltet werden und Computer für die älteren Kinder vorhanden sind.

Und wer könnte seine Leser besser über all das informieren als die “Journalisten” von Bild.de.

Was gibt’s eigentlich nächste Woche bei Aldi für Schnäppchen, Herr Döpfner?

Danke an Niklas S. für den Hinweis!

Wie “Bild” die Interessen der Opfer wahrt

Am 29. Dezember 2004 machte die “Bild”-Zeitung groß auf mit den verwundeten Gesichtern der zehnjährigen Sophia und des neunjährigen Kevin, deren Eltern nach dem Tsunami in Thailand verschollen waren. “Bild” fragte:

Mama, Papa, wo seid ihr?

Im Inneren zeigte “Bild” weitere Kindergesichter, fotografiert von Till Budde, darunter das eines 13-jährigen Mädchens, das verletzt in einem Krankenhaus schläft.

BILD war im Vachiar-Hospital von Phuket. Auf der Station der traurigen deutschen Kinder.

Unter anderem von der 13-jährigen ließ sich “Bild”-Reporter Julian Reichelt schildern, wie sie das Unglück erlebt hatte, wie sie um ihr Leben kämpfte, wie sie von ihren Eltern getrennt wurde, die seitdem vermisst wurden. Er schrieb alles ausführlich auf.

“Bild” hat mit dieser Berichterstattung damals massiv gegen den Pressekodex verstoßen. Der Presserat urteilte nach einer Beschwerde des Onkels des Mädchens:

In Richtlinie 4.2 ist festgehalten, dass bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen besondere Zurückhaltung geboten ist. Explizit genannt werden (…) u.a. Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, sowie Kinder und Jugendliche. Jedes dieser Merkmale trifft auf das betroffene 13-jährige Mädchen zu. Das Foto wurde zudem unstreitig ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gemacht. (…)

Die Zeitung untermauert die rechtmäßige Beschaffung ihrer Informationen damit, dass der Redakteur mit der 13-Jährigen und mit anderen Kindern gesprochen habe. Alle seien froh gewesen, sich in ihrer Heimatsprache mitteilen zu könne. Diese Schilderung bestärkt die Kammer in der Überzeugung, dass die Kinder und insbesondere die 13-Jährige hier durch die Extremsituation überfordert waren. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die besondere Situation der Kinder zur Beschaffung von Informationen ausgenutzt worden ist. (…)

In beiden Veröffentlichungen werden die Persönlichkeitsrechte des 13-jährigen Mädchens verletzt. Es wird jeweils ohne jegliche Unkenntlichmachung und mit voller Nennung seines Vornamens abgebildet. Es wird — verletzt, schlafend und dadurch besonders wehrlos — für einen breiten Leserkreis erkennbar. Diese Abbildung widerspricht nicht nur dem Grundsatz von Richtlinie 8.1, wonach die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern in der Berichterstattung über Unglücksfälle in der Regel nicht gerechtfertigt ist. Auch der in Richtlinie 8.2 geforderte Schutz von Orten der privaten Niederlassung, wie z.B. Krankenhäusern, wird durch diese Veröffentlichung nicht beachtet.

Die Beschwerdekammer sprach “Bild” eine Missbilligung aus.

Das war praktisch für “Bild”, denn eine Missbilligung ist für die Zeitung folgenlos. Insbesondere werden Missbilligungen — anders als Rügen — vom Presserat nicht veröffentlicht. Sie erscheinen nur (im Fall der 13-Jährigen jetzt, also mit eineinhalbjähriger Verspätung) in dessen “Jahrbuch”, allerdings ohne Angabe der jeweiligen Zeitung. Wer nicht weiß, dass die Geschichte der “traurigen deutschen Kinder” von Phuket in “Bild” stand, kann die Missbilligung nicht der Zeitung zuordnen.

Kenner könnten es allenfalls schließen aus der unbeirrten Art, in der die Rechtsabteilung der Axel Springer AG die Berichterstattung von “Bild” gegenüber dem Presserat zu rechtfertigen suchte. Im konkreten Fall gab sie an, “Bild” habe “im allgemeinen Informationsinteresse” gehandelt und den Behörden beim Versuch der Familienzusammenführung geholfen. (Der Presserat stellte dagegen fest, dass “keines der Bilder etwa mit einem Suchaufruf oder ähnlichem verbunden wurde”.)

Das Springer-Justiziariat erklärte weiter:

Dass die Zeitung in diesem Rahmen die berechtigten Interessen der Opfer gewahrt habe, zeige sich u.a. darin, dass auf den Abdruck von Anzeigen neben den Berichten von der Flutkatastrophe verzichtet worden sei, um die menschliche Dimension dieses Ereignisses nicht durch banale Werbetexte zu relativieren.

Auf den Abdruck von Anzeigen “verzichtet”? Der Artikel mit dem Foto, um das es in der Beschwerde ging, erschien auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung. Die zweite Seite der “Bild”-Zeitung ist grundsätzlich werbefrei. Jeden Tag.

Und die Bilder der neunjährigen Sophia und des zehnjährigen Kevin standen am selben Tag auf Seite 1 in “Bild”. Unmittelbar links davon war eine Anzeige für Schmerztabletten von “Neuralgin” (“Äußerst günstig!”). Rechts unten auf derselben Seite warb die Firma Quelle für eine Espresso-Maschine im neuen Quelle-Katalog.

Unsere Übersicht über die Presserats-Rügen für “Bild” enthält jetzt auch das Jahr 2005.

Allgemein  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

Allgemein  

“Bild”-Urteil widerlegt

So stand es bekanntlich vor elf Tagen in “Bild”, so steht es seit elf Tagen in Bild.de. Das war voreilig, unzulässig — und wie man inzwischen weiß: falsch. Die DNA-Spuren des festgenommenen John Mark Karr stimmen, wie selbst Bild.de heute berichtet, nicht mit denen überein, die am Tatort bei der getöteten JonBenet Ramsey gefunden wurden.

Danke an Florian Z., Marko S., Daniel K., Sebastian S., Mike B., Tom, Jürgen H., Manuel N., Timm H., Jean M. und Hendric S.

  

“Ich bin der von Wir sind Papst”

Gute PR verschweigt die eigenen Schwächen, betont die Fehler der anderen und erklärt alles zur eigenen Stärke, was kein eindeutiger Fehler ist. Insofern war der gestrige Vortrag des “Bild”-Chefredakteurs Kai Diekmann über den “Erfolg der Marke BILD” beim PR Club Hamburg perfekt. 170 “angemeldete Gäste” lauschten, davon locker 80 Prozent junge Frauen sowie ein Diekmann-Jünger (gleiches rosa Hemd, gleiche Brille — nur die Haare wirkten gewaschen).

“Ich bin ausgesprochen froh”, beginnt Diekmann, “heute Abend etwas für das Image der ‘Bild’-Zeitung tun zu können, denn das ist in der Tat dringend notwendig. Sie wissen alle: Die ‘Bild’-Zeitung ist eine wirklich schlimme Zeitung.” (Erstes leises Kichern im Publikum.) “Das kann man schon daran erkennen, dass ich Hauptarbeitgeber für den deutschen Presserat bin, wenn es darum geht, Beschwerden zu verteilen.”

Ja: Ehrlichkeit kommt immer gut. Schmerzhafte, selbstzerfleischende Ehrlichkeit. Packt Papst-Buddy Diekmann gleich die Geißel aus? Nein. “Als Angela Merkel zur ersten deutschen Bundeskanzlerin gewählt wurde, haben wir sie mit der Schlagzeile begrüßt: Miss Germany. Prompt hat ein Leser den Presserat aufgefordert, uns dafür zu rügen. Jeder wisse, bei der Bundestagswahl sei es gar nicht um eine Miss-Wahl gegangen”, (leises Kichern) “und deswegen hätten wir mit unserer Schlagzeile gegen den Grundsatz der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verstoßen.”

Kichern, Lachen, Ho Ho Ho

Bei der Headline “Wir sind Papst” habe sich “ein Deutschlehrer” (weiteres Kichern) “beschwert, die Zeile sei nicht nur grammatikalisch falsch, sondern auch inhaltlich, weil eben nicht alle Deutschen zum Papst gewählt wurden.” (Lachen.) “So geht das übrigens den meisten Eingaben, über 90 Prozent werden zurückgewiesen.”

Wir lernen: Der Presserat ist dazu da, sich mit Lächerlichkeiten zu befassen.

Denn Fehler? Fehler macht “Bild” ja keine. Na gut, keine schwerwiegenden. “Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Macht ‘Bild’ mal einen Fehler, ist es gleich eine bösartige Kampagne, wenn nicht gleich eine Fälschung. Fehler passieren allen.” Nur in der Sportberichterstattung “darf nicht passieren, dass wir einen Fehler haben, darunter würden wir leiden.”

Der einzige “schwere handwerkliche Fehler”, den Diekmann zugibt, sei damals die Trittin-Geschichte gewesen. “Da hat jemand aufs Foto ‘Bolzenschneider’ und ‘Schlagstock’ geschrieben und das an den Texter geschickt. Der Texter dachte sich, dann muss das wohl stimmen und es in den Text übernommen, worauf sich der erste gedacht hat: Ah, hab ich also recht gehabt, steht ja auch im Text.” Onkel Kai hält Märchenstunde, und die Kinderlein lachen ganz brav. So harmlos war das also alles, wie nett!

Fehler machen immer die anderen: “Sport ist nicht die Kernkompetenz der SZ. Ich sehe es ihr nach, wenn sie bei Victoria Beckham nur von zwei Kindern spricht.“ Wo doch Frau Beckham eine so berühmte Sportlerin ist. “Ich nehme es aber der FAS übel, wenn sie beispielsweise den Kanzleramtsminister von Angela Merkel Lothar de Maizière nennt.” Sogar der “New York Times” sei doch vor kurzem wieder ein Fehler unterlaufen, das Foto mit dem “berühmten Mann im Gefängnis im Abu Ghraib”. Da sei ja auch der Spiegel drauf reingefallen.

Mit den Fingern in der Keksdose

Ablenkung ist ein wunderbares PR-Instrument. Auch mit den Fingern in der Keksdose hat man immer noch eine Hand frei, um damit auf jemand anderen zu zeigen. Und wenn einmal jemand anderer die gleichen Fehler macht, die einem selbst regelmäßig passieren, darf man umso lauter davon erzählen. Von diesem Tsunami-Foto vor zwei Jahren, nämlich, das von einem Leser angeboten worden war. Ein “gigantisches Foto von einer Flutwelle mit Menschen, die davonliefen.” Lange und aufwändig recherchiert habe man, bis man das Bild endlich im Internet gefunden habe: “Es war drei Jahre alt. Die Münchner tz ist am nächsten Tag damit erschienen, die haben das nicht erkannt.” Das Internet sei eben “kein journalistisches Medium, sondern ein Medium, in dem zuallererst Gerüchte verbreitet werden, unsortierte, ungeprüfte Informationen. Selbstverständlich müssen Leserinformationen genauso überprüft werden wie alle anderen Informationen auch.” Außer, man gefährdet damit eine tolle Schlagzeile. Die gestrige Headline über “Gerhard Schröders neues Russenbaby war nicht abgesichert”, gesteht Diekmann. “Das kam über einen Leser. Da habe ich lange gezittert.”

Da zeigt der Chefredakteur der drittgrößten Zeitung der Welt (“Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Nummer 1 und Nummer 2 die Schlagzeilen noch besser formulieren, dabei handelt es sich um zwei japanische Zeitungen”) also doch auch ein wenig Menschlichkeit. Es sei eben auch ein harter Job. Von Franz Müntefering wurde er während der Bonusmeilen-Affäre angezeigt, “nur wer anstößig ist, kann gegebenenfalls Anstöße geben. Dafür werden wir attackiert, beschimpft, verdammt – aber das muss man aushalten, wenn man Marktführer ist. Wir steigen einer Menge Leute auf die Füße.” Sauerei bleibt Sauerei, bei den Großen wie bei den Kleinen. Die ‘Bild’-Zeitung sei der “Anwalt des Lesers”, und wenn eines der eigenen “Volks”-Produkte Scheiße ist, “dann schreiben wir auch das.”

Nein, es gebe auch Grenzen. Die aktuelle Affäre um Günter Grass hätte man dann doch nicht mit “Gestatten: Grass — mit SS” betitelt. (“Ho ho ho” im Publikum.) Den Ausriss mit dem Diana-Unfallfoto habe man aber sehr wohl gedruckt, “das war ein überaus ästhetisches Bild.”

Pulsmesser und Gemeinschaftserlebnis

Als es nach knapp 50 Minuten Vortrag zur Fragerunde kommt, nimmt Diekmann schon vorab die “Mir doch egal”-Abwehrhaltung ein: Arme verschränkt, leicht schmollend, herumtrippelnd, als ob er ja eigentlich schon viel lieber ganz woanders wäre. Doch er muss sich nicht fürchten. Die Fragen sind mehr als freundlich.

Er hat gewirkt, der Bombenhagel aus Überheblichkeit (“Auf nationaler Ebene ist nur noch ‘Bild’ in der Lage, die großen Themen wirklich zu setzen. Wir sind das letzte mediale Gemeinschaftserlebnis in einer Welt, die immer unübersichtlicher wird”; “Politiker messen mit ‘Bild’ den Puls Deutschlands”), Anekdötchen (“Ich habe zum Papst gesagt: ‘Ich bin der von Wir sind Papst'”) und Gags (“taz — die andere Boulevardzeitung in Deutschland”).

Als Belohnung, weil doch keine kritischen Fragen mehr kommen, wird dann noch eine Einladung ausgesprochen, doch mal eine Redaktionskonferenz zu besuchen. Das Publikum applaudiert dankbar, Diekmann wirkt erleichtert, verschwindet mit Kollegen in der Bar…

… und fast ist man versucht, noch ein wenig Leser-Reporter zu spielen.

Sigrid Neudecker
Die Autorin ist Redakteurin bei “Zeit Wissen” und Bloggerin

(Alle Links von uns.)

Allgemein  

Staatsanwaltschaft bezweifelt “Bild”-Urteil

Es gibt gute Gründe, warum man niemanden vor einer gerichtlichen Verurteilung einen “Mörder” nennen darf, selbst dann nicht, wenn er ein Geständnis abgelegt hat. Das lässt sich gut anhand der heutigen “Bild”-Zeitung demonstrieren:

Er hat die kleine Schönheits-Königin ermordet

Ob John Karr, der gestern in Thailand festgenommen wurde, tatsächlich 1996 in den USA die sechsjährige JonBenet Ramsey getötet hat, ist nämlich alles andere als sicher. Er hat zwar zugegeben, bei ihr gewesen zu sein, als sie starb. Aber selbst die zuständige Staatsanwaltschaft zieht sein Geständnis in Zweifel. Seine Ex-Frau soll ihm ein glaubwürdiges Alibi gegeben haben, in Details gibt Karr den Tatverlauf falsch wieder und kann nicht erklären, wie er das Mädchen kennenlernte oder an den Tatort gelangte. Psychologen erklärten, Karr habe schwere Minderwertigkeitskomplexe und suche dringend Aufmerksamkeit, langjährige Kenner des Falles stellten viele Widersprüche fest.

Ja, das konnte man gestern alles noch nicht wissen. Aber genau darum wäre “Bild” gut beraten gewesen, den Verdächtigen nicht (wie so oft) als “Kinder-Killer” und “Mörder” zu bezeichnen.

Danke an Nils M. für den Hinweis!

Nachtrag, 13.55 Uhr. Und selbst jetzt, da “Bild” die Zweifel an der Aussage Karrs kennt und in seinem Online-Ableger darüber berichtet, nennt Bild.de den Verdächtigen schlicht “Killer”.

Blättern:  1 ... 49 50 51 ... 56