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Staatsanwaltschaft bezweifelt “Bild”-Urteil

Es gibt gute Gründe, warum man niemanden vor einer gerichtlichen Verurteilung einen “Mörder” nennen darf, selbst dann nicht, wenn er ein Geständnis abgelegt hat. Das lässt sich gut anhand der heutigen “Bild”-Zeitung demonstrieren:

Er hat die kleine Schönheits-Königin ermordet

Ob John Karr, der gestern in Thailand festgenommen wurde, tatsächlich 1996 in den USA die sechsjährige JonBenet Ramsey getötet hat, ist nämlich alles andere als sicher. Er hat zwar zugegeben, bei ihr gewesen zu sein, als sie starb. Aber selbst die zuständige Staatsanwaltschaft zieht sein Geständnis in Zweifel. Seine Ex-Frau soll ihm ein glaubwürdiges Alibi gegeben haben, in Details gibt Karr den Tatverlauf falsch wieder und kann nicht erklären, wie er das Mädchen kennenlernte oder an den Tatort gelangte. Psychologen erklärten, Karr habe schwere Minderwertigkeitskomplexe und suche dringend Aufmerksamkeit, langjährige Kenner des Falles stellten viele Widersprüche fest.

Ja, das konnte man gestern alles noch nicht wissen. Aber genau darum wäre “Bild” gut beraten gewesen, den Verdächtigen nicht (wie so oft) als “Kinder-Killer” und “Mörder” zu bezeichnen.

Danke an Nils M. für den Hinweis!

Nachtrag, 13.55 Uhr. Und selbst jetzt, da “Bild” die Zweifel an der Aussage Karrs kennt und in seinem Online-Ableger darüber berichtet, nennt Bild.de den Verdächtigen schlicht “Killer”.