Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Selbstversuch: Eine Woche Print” (tagesspiegel.de, Tim Klimes)
Tim Klimes hat sich eine Woche lang “ausschließlich über Zeitungen informiert, kein Radio gehört, den Fernseher nicht eingeschaltet, keine Nachrichtenseiten im Netz gelesen, die News-Alerts in meinem Smartphone – deaktiviert”. “Das Einsiedlerleben hat mir in der vergangenen Tagen etwas beschert, was ich viele Jahre schon nicht mehr genossen habe – nachrichtliche Abgeschlossenheit.”
2. “Rügenregen unterm Regenbogen” (topfvollgold.de)
Rügen des Presserats für die Regenbogenpresse: “Wir verstehen die aktuelle Entscheidung des Presserats also auch als eine offizielle Bestätigung dessen, was wir mit diesem Blog seit April zu zeigen versuchen: Dass die Regenbogenredaktionen Woche für Woche die Kioske des Landes mit Schund fluten, der nichts mit Journalismus zu tun hat.”
3. “Bild dir meine Meinung: Wenn Journalisten täuschen” (hogymag.wordpress.com, almasala)
Kommentare deutscher Journalisten zum Krieg in Syrien: “Dem Leser geben diese Journalisten dann wider besseren Wissens direkt oder indirekt aber deutlich zu verstehen, dass Assad für die Giftgas-Angriffe verantwortlich ist.”
5. “Netflix Uses Pirate Sites to Determine What Shows to Buy” (torrentfreak.com, Ernesto, englisch) Netflix stellt sein Angebot auch aufgrund der Popularität einzelner Serien auf Torrent-Websites zusammen. “This week Netflix rolled out its service in the Netherlands and the company’s Vice President of Content Acquisition, Kelly Merryman, says that their offering is partly based on what shows do well on BitTorrent networks and other pirate sites.”
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).
Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:
Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.
Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:
Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.
Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).
Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).
Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.
Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”. Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.
Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.
Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”
Heute lassen wir mal die User von Bild.de zu Wort kommen. Ausnahmsweise sind wir nämlich ziemlich einer Meinung.
Das ist echt eine Sauerrei. Sogar für die BILD.
Da fragt man sich wirklich, auf welchem Niveau sich solch Schreiberlinge befinden? Schlimmer gehts nicht!
Muss man solche details veröffentlichen???schlimm genug für die angehörigen…….
Dieser Artikel hätte schon aus Anstand der Familie gegenüber NIE veröffentlicht werden dürfen. Liebe Bildredakteure, wie tief wollt Ihr eigendlich sinken…..
Völlig Krank das in einer Zeitung zu bringen . Versetzen sie sich mal in die Lage der Angehörigen .
Typisch BILD!!! WIR waren die ersten die darüber Berichteten,arme Angehörige
Ja Bild, andere bloß stellen, kommt ja ganz gut an……………
Auf diese detaillierte Info hätte ich verzichten können
Liebe Bild, zeigen Sie Anstand und Pietät !!!!!
Raus mit diesen Artikel!!!!
[…] diese Scheinheiligkeit ist unglaublich. Wieviel verdient denn ein Journalist für solche Enthüllungen? Ist es das wert?
Bild sudelt sich am Unglück anderer
Dafür müsste man euch fristlos kündigen, sowas der öffenlichkeit preis zugeben
Mir fehlen die Worte
Uns hat es auch die Sprache verschlagen, als wir den Artikel gelesen haben, auf den sich diese Kommentare beziehen. Erschienen ist er vor einem halben Jahr auf Bild.de und in der Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung:
Dort ging es um einen Mann, der mit heruntergelassener Hose tot in seinem Auto gefunden worden war. Im Text hieß es, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann dabei war, “sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben”. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben.
“Bild” nannte den Vornamen, sowie den abgekürzten Nachnamen des Mannes; zeigte auf zwei Fotos dessen Auto; beschrieb, in welchem Ort er gefunden wurde — und druckte zu allem Überfluss noch ein riesiges Foto, auf dem die Angehörigen zu sehen sind, während sie trauernd neben dem offenen Sarg knien.
Zumindest für Bekannte der Familie war also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen, um wen es sich bei dem Toten handeln musste. Auch die Angehörigen, deren Gesichter zwar verpixelt waren, mussten damit rechnen, von ihrem Umfeld identifiziert zu werden.
Die Intimsphäre des Mannes, seine Würde und Persönlichkeitsrechte und selbst die seiner Familie — all das schien bei “Bild” niemanden zu interessieren.
Wir haben uns deshalb beim Deutschen Presserat über diese Berichterstattung beschwert. Wie in so einem Fall üblich, bekam der Verlag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Doch die Verteidigung der Springer-Juristen war kaum weniger unverschämt als der Artikel selbst.
Die Berichterstattung verletze weder die Menschenwürde der Angehörigen noch die des Verstorbenen, argumentierte der Verlag, “da niemand identifizierbar werde”.
So würden keine Namensangaben der Angehörigen veröffentlicht. Sie seien zudem nur von sehr weit fotografiert worden, ihre Gesichter seien vollständig verpixelt worden. […] Der tatsächliche Wohnort sei bewusst nicht genannt worden.
Die Angaben zu dem Toten seien, so die Springer-Anwälte, “zurückhaltend” erfolgt. “Zurückhaltend” in dem Sinne, dass die Autoren nicht den vollen Nachnamen des Mannes genannt und kein Foto von ihm veröffentlicht haben. Die Abbildung des Autos rechtfertigen sie damit, dass es “ein Allerweltsauto ohne jedes besondere Merkmal” sei.
Und den Angehörigen wird das “Recht auf Privatheit” mit der abenteuerlichen Begründung abgesprochen, dass sie “mit der Art und Weise des Todes des Mannes […] nichts zu tun” hätten.
Die Anwälte betonten außerdem, die Umstände des Todes und der massive Einsatz von Rettungskräften hätten “in der Region Dresden für ein starkes öffentliches und mediales Interesse gesorgt”.
Insgesamt, so das Fazit der Juristen, sei die Berichterstattung angesichts der “außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles […] als sehr zurückhaltend zu bezeichnen”.
Das sah der Presserat anders.
Der Beschwerdeausschuss erkannte in dem Artikel eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex:
Die Mitglieder sind der Auffassung, dass sowohl der Tote als auch seine Angehörigen – zumindest für einen kleineren Kreis von Personen – identifizierbar werden.
Das liege vor allem an der Nennung seines Namens und der Abbildung des Autos.
Die Mitglieder erkannten jedoch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, mit dem diese Identifizierung zu rechtfertigen wäre. Sowohl das Persönlichkeitsrecht des Toten als auch das seiner Hinterbliebenen wird daher verletzt […].
Der Verstoß werde “noch deutlich durch die Umstände des Todes des Mannes verstärkt. Durch die Berichterstattung erfährt zumindest ein bestimmter Kreis von Personen, in welcher Situation er gestorben ist. Insbesondere für seine Hinterbliebenen entsteht somit eine äußerst unangenehme Situation, die durch eine vollständige Anonymisierung zu verhindern gewesen wäre.”
Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” aus, bei der es den “Bild”-Leuten allerdings frei gestellt ist, ob sie sie abdrucken – oder es einfach bleiben lassen.
Der Artikel beginnt übrigens mit einer bemerkenswerten Feststellung:
Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.
Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.
Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.
Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.
Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).
Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.
Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Unabhängigkeitstat” (freitag.de, Georg Seeßlen)
Georg Seeßlen analysiert ein Foto, das Kai Diekmann und Philipp Rösler in Umarmung zeigt: “Nach allgemeiner Übereinstimmung meta-demokratischer Event- und Bildkritik ist dieses Bild ein ‘Lapsus’. Eine unfreiwillige Selbstoffenbarung. Oder zumindest eine Inszenierung, die nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Wie aber, wenn dieses Spiel doch offenkundig sein soll und die missmutigen Kommentare der anderen Zeitungen den Effekt in Wahrheit verstärken, der sich um die Bild-Zeitung und ihren Politiker entwickelt?”
3. “Papst Franziskus: Presserat rügt taz-Titelseite” (blogs.taz.de/hausblog, Sebastian Heiser)
Der Presserat rügt die taz-Titelschlagzeile “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab”: “Die Nähe Bergoglios zur argentinischen Militärdiktatur sei nicht ausreichend bewiesen, um sie als Tatsache darzustellen.”
4. “Der Jonny K.-Prozess ist geplatzt” (radioeins.de, Lorenz Maroldt, Audio, 4:21 Minuten)
“Tagesspiegel”-Chefredakteur Lorenz Maroldt kritisiert die “B.Z.” für eine Titelgeschichte, die zur Verschiebung des Jonny-K.-Prozesses führt. Siehe dazu auch “Durchgezappt” (ndr.de, Video, ab 1:25 Minuten) und “Tagesspiegel-Chef beleidigt B.Z. Warum?”, eine Entgegnung auf Maroldt von “B.Z.”-Mitarbeiter Gunnar Schupelius.
5. “In eigener Sache: Robert Ménard und Front National” (reporter-ohne-grenzen.de)
“Die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass der Gründer und langjährige Generalsekretär unserer Dachorganisation Reporters sans Frontières (RSF), Robert Ménard, angekündigt hat, bei den französischen Kommunalwahlen 2014 für die rechtsextreme Partei Front National zu kandidieren.” Siehe dazu auch “Rebell, Reporter, Radikaler” (medienwoche.ch, Adrian Lobe).
6. “‘Das Besondere wird nicht gewollt'” (epd.de)
Ein Interview mit Dokumentarfilmer Klaus Stern: “Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat im vergangenen Jahr beim Filmpreis in einer Brandrede gesagt, dass es nicht angehe, wie der Dokumentarfilm im öffentlich-rechtlichen Fernsehen behandelt wird. Ich habe aber noch keine Veränderung bei der ARD gesehen. Natürlich gehen mir manche Dokumentarfilmer auch mit ihrer Jammerei auf die Nerven, aber ich finde es schändlich, wie die ARD mit diesem großen Pfund umgeht. Das Besondere wird oft nicht gewollt. Die Redakteure sagen dann immer: Der Zuschauer will das nicht sehen. Die Redaktionen sagen: Unser Zuschauer ist 57 Jahre alt, weiblich und hat einen Hauptschulabschluss. Und so sollen Sie den Film konzipieren.”
Anfang Dezember 2012 wurde eine 47-jährige Frau tot in ihrem Bett aufgefunden. Die Frau war nicht das, was man gemeinhin als “prominent” bezeichnet, Hinweise auf Fremdverschulden gab es keine — dennoch berichteten “Bild” und Bild.de groß über den Fall:
Ein bisschen prominent war die Frau laut “Bild” nämlich schon:
Sonnenbrille, Kette, tiefes Dekolleté – und ein verruchtes Lächeln: Wir sehen […] († 47), die Frau, die im Frühjahr als “Nymphomanin von München” Schlagzeilen machte.
Damals schloss sie einen Discjockey (43) in ihrer Wohnung ein, wollte immer wieder Sex mit ihm – bis der Mann aus ihrem Bett auf den Balkon floh, die Polizei rief.
JETZT IST DIE FRAU TOT.
Ihr letzter Liebhaber (31, ein Nachbar) wachte am Freitag gegen 6.30 Uhr neben ihrem leblosen Körper auf.
Er versuchte noch Mund-zu-Mund-Beatmung, rief den Notarzt. Dieser konnte aber nichts mehr tun.
Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Doch wie starb […]? Kann Dauer-Sex die Ursache sein?
Ein Leser sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex, da sie massiv Opfer- und Persönlichkeitsrechte verletze, und beschwerte sich über Bild.de beim Deutschen Presserat. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Fotos der Frau.
Die Rechtsabteilung der BILD digital GmbH & Co. KG sah das wieder mal anders: Die Betroffene habe in den vergangenen Monaten häufig mit ihrer Nymphomanie für Aufstehen gesorgt und sei bundesweit Thema in den Medien gewesen. Sie sei erstmals aufgefallen, weil sie einen ihrer Liebhaber im April 2012 acht Mal zum Liebesakt getrieben habe, bis dieser auf den Balkon geflohen sei, um die Polizei zu rufen. Über den “ausgesprochen kuriosen Fall” hätten damals zahlreiche Medien berichtet, darunter auch “Bild”, die sich auf die entsprechende Pressemitteilung der Polizei bezogen habe. Obwohl die Redaktion auch damals im Besitz eines Fotos der Betroffenen gewesen sei, habe sie sich bewusst gegen eine Veröffentlichung dieses Fotos entschieden.
Das stimmt. Die Berichterstattung von “Bild” sah im April 2012 so aus:
Die Zeitung hatte ihren Lesern damals sogar erklärt, was so eine “Nymphomanin” überhaupt ist:
* Bezeichnung für eine Frau mit übermäßigem Verlangen nach Geschlechtsverkehr
Danach habe sich noch ein weiterer Vorfall ereignet, über den wieder zahlreiche Medien aus der gesamten Republik berichtet hätten: Die Betroffene habe einen Mann eineinhalb Tage lang eingesperrt, ihm das Handy abgenommen und ihn zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auch hier habe “Bild” wieder bewusst auf die Veröffentlichung des Fotos verzichtet.
Erst als die Betroffene in Folge ihres Rauschmittelkonsums gestorben sei, hätten “Bild” und Bild.de das Foto nach sorgsamer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen und dem öffentlichen lnteresse veröffentlicht.
Die Rechtsabteilung baute sich zu diesem Zweck ein argumentatives Perpetuum Mobile: Zum Zeitpunkt ihres Todes sei die Betroffene nämlich bereits durch ihre monatelange exzessive Sexsucht in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Aufgrund der aufsehenerregenden Vorgeschichte habe ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestanden, zu erfahren, was aus der Betroffenen geworden sei.
Die Frau sei auf dem Foto* aufgrund einer Sonnenbrille nicht für Außenstehende erkennbar, ihr Name sei immer abgekürzt worden. Im Text habe die Redaktion nicht abwertend berichtet, weil Drogenkonsum und Sexsucht mit einer Krankheit zu tun haben könnten.
Vielleicht nicht “abwertend”, aber so:
In der Bar, so berichtet ein Bekannter, trinken die beiden ein paar Bier, zwei Wodka und etwas Wein. Auch “weißes Zeug” sollen sie geschnupft haben.
Dann nimmt […] den Heizungsmonteur mit nach Hause. Doch anders als sonst geht es nicht gleich zur Sache. Stattdessen sitzen die beiden zusammen und reden – und plötzlich schläft die Blondine ein.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats sah in der Berichterstattung von Bild.de einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex.
Die Betroffene sei durch die Angaben zu ihrer Person und das Foto für einen großen Personenkreis erkennbar geworden. Für das Verständnis des Unfallgeschehens sei das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Über den Todesfall hätte daher nur in vollständig anonymisierter Form berichtet werden dürfen, da es sich weder um ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung gehandelt habe, noch besondere Begleitumstände vorgelegen hätten. Vielmehr habe die Redaktion über Ereignisse aus der lntimsphäre berichtet, deren Schutz von besonderer Bedeutung sei.
Einstimmig sprach der Ausschuss eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion darum, die Rüge “zeitnah zu veröffentlichen und in dem Online-Beitrag eine Anonymisierung vorzunehmen”.
Bild.de kam dieser Bitte nach, wies auf die Rüge hin und ersetzte den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der Verstorbenen an den meisten Stellen der Berichterstattung.
*) Übrigens haben auch die Münchener Boulevardzeitung “tz” und diverse ausländische Medien das Foto verwendet. Die “Daily Mail” gibt als Quelle “BILD-Zeitung/privat” an.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Gratis-BILD am Wahlwochenende – ein Schurkenstück in Sachen Manipulation” (nachdenkseiten.de, Jens Berger)
Jens Berger kommentiert das Vorhaben von “Bild”, 40 Millionen Exemplare der Zeitung an deutsche Haushalte zu verteilen, einen Tag vor der Bundestagswahl am 22. September: “Auch wenn man bei Springer bemüht ist, die ‘Neutralität’ hervorzuheben und die Gratisausgabe damit zu begründen, den Menschen ‘Lust auf Politik’ zu machen, ist dies natürlich vollkommen unglaubwürdig.”
2. “Ein wohlfrisierter Nazi” (zeit.de, Lenz Jacobsen)
Von der im NSU-Prozess angeklagten Beate Zschäpe gab es bisher “nur eine Hand voll Bilder”: “Auf fast allen sah sie mindestens streng aus, wenn nicht böse. Nett und sympathisch jedenfalls nicht. Die Haare hatte sie zum Zopf zurückgebunden oder sie hingen ihr fettig ins blasse Gesicht. (…) Die vorherigen Bilder waren bequem für uns Betrachter, weil sie besser zu ihren schrecklichen Taten passten. Wenn das Äußere dem Inneren, den Handlungen einer Person, nichts entgegensetzt, dann haben wir nichts, woran wir uns stören müssen, worüber wir nachdenken müssen. So konnten wir Zschäpe zum Monster machen.”
3. “Medien am Pranger” (nzz.ch, Stephan Russ-Mohl) Media accountability sei eigentlich gar nicht teuer, findet Medienwissenschaftler Stephan Russ-Mohl: “Die freiwillige Berichtigung von Fehlern ist nicht teuer – sie benötigt allenfalls Aufmerksamkeit seitens der Redaktionen. Die Kosten wiederum für den Presserat werden unter den Beteiligten gesplittet und lassen sich aus der Portokasse bezahlen. Und Jobs für Medien-Ombudsleute sind Teilzeitstellen und sind auch ehrenamtlich denkbar. Einzig und allein Medienjournalisten sind teuer.”
4. “Der Charme des Südens” (demografie-blog.de, Björn Schwentker)
Björn Schwentker prüft von der ARD-Tagesschau präsentierte Zuwanderungszahlen: “Der Prozentanteil der Einwanderung aus den EU-15-Staaten (dazu gehören auch Spanien, Italien, Griechenland und Portugal) hat auf längere Sicht bisher keinen ungewöhnlichen Sprung nach oben gemacht. Dauerhaft steigt aber die Kurve für die Beitrittsstaaten von 2007, das sind Rumänien, und Bulgarien.”
5. “Die Leichtigkeit des Neins” (matthias-schumacher.com)
Matthias Schumacher denkt nach über Kinder in Diktaturen: “Ich wurde Pionier. Ich wäre Hitlerjunge geworden. Es hätte kein Entrinnen gegeben. In Nazideutschland gehörten 98 Prozent der Kinder und Jugendlichen dem Jungvolk und der Hitlerjugend an, in der DDR 98 Prozent der Pionierorganisation. Ich weiß noch gut, wer nicht spurte, wer nicht die geforderten Leistungen erbrachte, sich asozial verhielt, dem blieb in der 4. Klasse das rote Halstuch verwehrt. Eine Schande!”
6. “Da können wir keine Ausnahme machen!” (herrmeyer.ch)
“Dieser Spielplatz ist ausschliesslich für die Kinder unserer Mieter vorgesehen. Da können wir keine Ausnahme machen.”
Die Welt ist voller Fragen: “Woher kommen wir?”, “Wohin gehen wir?”, “Hab ich das Bügeleisen angelassen?” und natürlich:
Beim 6:1-Sieg der Bayern gegen Wolfsburg sei eines “wieder einmal” aufgefallen, so Bild.de:
das hautenge Trikot des Niederländers.
Alljährlich dürfen die Spieler zwischen verschiedenen Trikot-Schnitten wählen, bei Robben fällt die Wahl regelmäßig auf die körperbetonte Variante – sehr zur Freude seiner weiblichen Fans. Die wissen natürlich schon lange um das Geheimnis der hautengen Teile.
Und was ist das “Geheimnis”? Offenbar, dass das “hautenge Teil” besonders teuer ist, wie Bild.de detailliert erklärt:
Robbens kurzärmeliges Trikot, Modell “TechFit Limited Edition”, ist derzeit in Weiß für 149,95 Euro im Bayern-Fan-Shop erhältlich. Zum Vergleich: Ein normal geschnittenes Trikot kostet den Fan in Erwachsenen-Größe 79,95 Euro (kurzärmelig) bis 84,95 Euro (langärmelig).
Das dürfte neben den weiblichen Fans auch den Presserat interessieren, beantwortet aber immer noch nicht die Frage, warum Arjen Robben so enge Trikots trägt.
Aber keine Angst, das erklären die Servicejournalisten von Bild.de natürlich auch noch — auf ‘ne Art. Jedenfalls lassen sie dabei jemanden zu Wort kommen, der es wissen muss:
Was ist so besonders am “TechFit”-Modell?
“Das Gewebe ist hauteng geschnitten und sorgt für eine bessere Durchblutung der Muskulatur”, erklärte Adidas-Sprecher Oliver Brüggen “Bild am Sonntag”. Die enge Passform und die “TechFit mit Powerweb”-Technologie fördere durch Kompression die Körperwahrnehmung und erhöhe das Körperbewusstsein. Das bedeutet: Robbens Oberkörper bleibt nach dem Aufwärmen gut durchblutet, das Verletzungsrisiko sinkt. Dazu trägt er auf dem Platz körpernahe Funktionsunterwäsche. Die verstärkt den Effekt noch – den auf die Damen übrigens auch.
Und wenn die Damen das Dingen jetzt erwerben wollen, wissen sie auch, wo und zu welchem Preis.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
3. “NSU-Morde: Auch die Medien waren auf dem rechten Auge blind” (derblindefleck.de, Miriam Bunjes)
Miriam Bunjes erinnert daran, dass bei den Morden des NSU nicht nur die Ermittlungsbehörden auf der falschen Fährte waren, sondern auch die Medien: “Es gab gar nicht wenige Stimmen, die – so laut sie konnten – über einen rechtsextremen Hintergrund sprachen. Und man konnte sie hören, wenn man es wollte – ohne geheime Verfassungsschutzquellen, monatelanges Aktenstudium und ein riesiges Recherchebudget.”
4. “Wie verlässlich sind Pressefreiheits-Rankings?” (de.ejo-online.eu, Stephan Russ-Mohl)
Medienwissenschaftler hinterfragen Rankings zur Pressefreiheit: “Mit keinem noch so ausgefeilten Fragebogen dürfte sich empirisch zweifelsfrei erheben lassen, ob in Finnland tatsächlich mehr Pressefreiheit ‘gelebt’ wird als in Österreich oder der Schweiz. Mit noch viel weniger Aussicht auf Wahrhaftigkeit lassen sich solche Rangunterschiede im letzten Drittel des Index feststellen. Aussagekraft hat indes gewiss, ob sich ein Land im ersten oder im letzten Drittel oder im Mittelfeld befindet.”
5. “Nun denn Adieu, Herr Grosse-Bley” (edito-online.ch)
Die Zeitschrift “Edito + Klartext” schreibt an Ralph Grosse-Bley, der kürzlich als “Blick”-Chefredakteur abgetreten ist: “Wenn wir richtig gezählt haben, gab es in Ihrer Amtszeit 22 Beschwerden gegen ‘Blick’ beim Presserat, bei 12 hiess der Rat die Beschwerde gegen ‘Blick’ ganz oder teilweise gut.”
Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:
“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.
Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …
(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.
Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.
Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.
“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.
Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …
(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.
Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:
Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.
Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.
“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.
In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.