Suchergebnisse für ‘Presserat’

Leichen-Foto, Auskunftsverweigerer, Bahlsen und die “Bild”

1. Presserat befasst sich mit Schock-Fotos in “Kronen Zeitung”
(tagesspiegel.de, Markus Ehrenberg)
Nachdem die “Kronen Zeitung” ein Foto der Leichen aus dem Kühllastwagen veröffentlicht hat, sind beim österreichischen Presserat Dutzende Beschwerden eingegangen. Die Zeitung wurde dafür von allen Seiten scharf kritisiert. Medien wie “Bild” und “Le Monde” hatten zu dem Zeitpunkt bereits in der Redaktion angefragt, “Bild” und “BZ” haben das Foto dann auch nachgedruckt. Michael Fleischhacker fragt sich in der “NZZ”, was wäre, wenn nicht die Boulevard-Zeitung, sondern andere Medien das Foto gedruckt hätten — und ob es nicht doch eine Berechtigung dafür gibt.

2. Ohne Gnade
(sueddeutsche.de, Paul-Anton Krüger)
Die drei Journalisten Peter Greste, Mohammed Fahmy und Baher Mohammed wurden in Ägypten zu je drei Jahren Haft im Hochsicherheitsgefändnis verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, in Zusammenarbeit mit der verbotenen Muslimbruderschaft über den Fernsehsender “Al Jazeera” gefälschte Nachrichten verbreitet zu haben. Greste, der inzwischen wieder zurück in seiner australischen Heimat ist und in Abwesenheit verurteilt wurde, spricht von einem “abscheulichen” Urteil.

3. Durchsuchung bei der Berliner Morgenpost verfassungswidrig
(morgenpost.de)
Im November 2012 durchsuchten Beamte des Berliner Landeskriminalamts die Privatwohnung und den Arbeitsplatz eines Chefreporters der “Berliner Morgenpost”. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung veranlasst hatte: Der Journalist habe einen Polizisten bestochen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die LKA-Aktion in den Redaktionsräumen der “Morgenpost” und der Wohnung war verfassungswidrig.

4. Kommentieren nur nach Handy-Registrierung
(ndr.de, Fiete Stegers)
Überall sind Redaktionen momentan auf der Suche nach einer Möglichkeit, ihrer Leserschaft Kommentare zu Beiträgen zu ermöglichen, gleichzeitig aber wenig Raum für Hass und Hetze zu bieten. Beim Schweizer SRF muss man nun nicht nur eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine Handynummer angeben, wenn man seinen Senf dazugeben will. Im Interview mit dem NDR-Medienmagazin “Zapp” erklärt der verantwortliche Redakteur Konrad Weber, warum. Siehe dazu auch die “letzte Warnung” von “Cicero”-Chefredakteur Christoph Schwennicke.

5. Geheimniskrämer: Warum wir uns sorgen
(correctiv.org, David Schraven)
In Deutschland tobt ein Streit zwischen Medien und Behörden, die Frage lautet: Wie viel Transparenz ist erlaubt? Für David Schraven geht es dabei um die Grundfesten der Demokratie. An ausgewählten Beispielen zeigt er die Absurdität der Argumentation von Ministerien und anderen Auskunftsverweigerern. Doch die “Seite der Informationsblockierer ist mächtig und sie scheint zu allem bereit. Aus Reportern werden Landesverräter. Aus Informationsverbreitern Urheberrechtsverletzer. Aus Fragern Betriebsgeheimnisbrecher.”

6. #gebtihnenKekse
(twitter.com, Peng Collective)

Bild  

Wenn “Bild” Unschuldige zu Mördern macht

Die „Bild“-Zeitung will um jeden Preis Gesichter zeigen. Sie will, dass ihre Leser den Tätern und Opfern in die unverpixelten Augen sehen können, warum auch immer. Da können die Polizei, die Justiz oder die Angehörigen noch so oft darum bitten, es nicht zu tun.

In den meisten Fällen beschafft sich die Redaktion die Fotos kurzerhand im Internet und schert sich dabei weder um die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten noch um die Rechte der Urheber, und um den Pressekodex erst recht nicht.

Auch gestern zeigte „Bild“ wieder das Foto eines Mannes, der wegen Mordes angeklagt ist (natürlich ohne jede Unkenntlichmachung):

Nun stellt sich heraus: Der Abgebildete ist gar nicht der Angeklagte. Er hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.


(Online hat “Bild” das Foto inzwischen gelöscht, im ePaper die ganze Seite.)

Es war nicht der erste Fehler dieser Art. Bei weitem nicht.

Im August vergangenen Jahres erklärte die „Bild am Sonntag“ einen jungen Mann zum „Killer“, obwohl er nichts mit der Tat zu tun hatte. Die Fotobeschaffer hatten sich im falschen Facebookprofil bedient.

Ähnlich wie 2012, als Bild.de und die Berliner „Bild“-Ausgabe das Foto einer Frau zeigten, die angeblich von ihrem Mitbewohner getötet worden war. In Wirklichkeit lebte die Abgebildete aber noch und hatte nichts mit der Sache zu tun.

Anfang 2014 druckte die Kölner „Bild“-Ausgabe das Foto eines Mannes und behauptete, er habe seine Oma erschlagen. Später stellte er sich als unschuldig heraus.

Einige Monate später zeigte “Bild” einen Mann, der, so die Bildunterschrift, bei einem Unfall ums Leben gekommen war. Tatsächlich lebte der Abgebildete noch, “Bild” hatte ihn verwechselt.

2004 bebilderte die Berliner Ausgabe einen Artikel über einen Autounfall mit dem Foto eines Mädchens und schrieb, es sei bei dem Unfall gestorben. In Wahrheit lebte das gezeigte Kind aber noch und hatte nicht mal in dem Auto gesessen.

2012 druckte „Bild“ das Foto eines Schülers und nannte ihn „KILLER“ und „miesen Kindermörder“; auch er stellte sich später als unschuldig heraus (nachdem ein Lynchmob versucht hatte, das Polizeikommissariat zu stürmen, wo der vermeintliche „KILLER“ festgehalten wurde).

2009 veröffentlichte „Bild“ ein riesiges Foto, das den Amokläufer Tim K. zeigen sollte. Tatsächlich war darauf ein ganz anderer – unschuldiger – Junge zu sehen.

Wenige Wochen später präsentierte die „Bild am Sonntag“ auf einem Foto den Tatverdächtigen eines Vierfach-Mordes. Auch in diesem Fall hatte der Abgebildete überhaupt nichts mit der Sache zu tun.

Die Richtigstellung zur aktuellsten Verwechslung hat „Bild“ heute übrigens auf Seite 6 abgedruckt. Direkt unter einem unverpixelten Porträtfoto, auf dem ein „Killer“ zu sehen ist. Behauptet zumindest „Bild“.

Nachtrag, 19. Februar 2016: Vor drei Tagen druckte “Bild” ein Foto, das das Opfer eines Säureangriffs zeigen sollte. Einen Tag später folgte die (winzige) Korrektur: Die Fotobeschaffer hatten sich wieder geirrt; die abgebildete Frau hatte nichts damit zu tun.

Michael Jeannée, Drohnen, Kaffee gegen Krebs

1. Die Stille vor dem Schuss
(nzz.at, Barbara Kaufmann)
Florian Klenk, Chefredakteur der Wiener Zeitung “Falter”, hat gemeinsam mit der “Vice” über ein Video berichtet, das Polizeigewalt zeigt. Nun wird er als “Polizistenhasser” verunglimpft: “Kronen Zeitung-Kolumnist Michael Jeannée schießt scharf gegen Klenk, und seine Zeilen lassen andere schießen.” Denn das greift der FPÖ-Politiker Strache auf, unter dessen Facebook-Post Morddrohungen gegen den Journalisten auftauchen. Und der Politiker gibt dem bedrohten Journalisten selbst die Schuld an der Bedrohung. Barbara Kaufmann beklagt nun die ohrenbetäubende Stille: “Die Stille vor dem Schuss ist eine trügerische. Wenn sie vorüber ist, wird man nicht sagen können, man hätte nichts gehört.”

2. Amnesty will gegen Jeannée vorgehen
(derstandard.at, Oliver Mark)
Der bereits zuvor erwähnte Kronen-Kolumnist Michael Jeannée (eine Art Franz-Josef Wagner Österreichs) hat derzeit nicht nur mit dem “Falter” und dem Presserat, sondern auch mit Amnesty International Ärger. Denn die Menschenrechtsorganisation will den jüngsten Ausritt des Kolumnisten “nicht einfach hinnehmen”, wie Generalsekretär Heinz Patzelt dem “Standard” sagte. Jeannée machte sich über Amnesty-Mitarbeiter lustig, die zur Flüchtlingsunterkunft Traiskirchen gereist sind. Der Kolumnist leugnete die kritischen Zustände und verunglimpfte die Amnesty-Berichterstatter, schreibt Oliver Mark. Dagegen wehrt sich die Organisation nun.

3. Kaffee schützt vor erneutem Darmkrebs – oder auch nicht
(medien-doktor.de, Marcus Anhäuser)
Marcus Anhäuser hat in der “Rheinischen Post” gelesen, dass “vier Tassen Kaffee vor Darmkrebs-Rückfall schützen”. Allein: Das behaupten die Wissenschaftler gar nicht, die die Studie erstellt haben, auf die sich zuerst die AFP und dann die RP beziehen. Schließlich handelt es sich nur um eine Beobachtungsstudie über einen Zeitraum von sechs Monaten, die nach Aussage der Forscher keinen Kausalitätsschluss zulässt. Korrekterweise müsste es zum darmkrebsheilenden Kaffee also heißen: “Kann sein oder kann nicht sein.”

4. „Laßt uns doch mal eine Drohne einsetzen!“
(get.torial.com, Max Ruppert)
“Copter-Blogger” Max Ruppert erklärt, was Journalisten beachten sollten, wenn sie eine Drohne einsetzen wollen.

5. 10 neue Podcasts, die du dir anhören solltest
(t3n.de, Luca Caracciolo)
Luca Caracciolo stellt zehn Podcasts vor, “bei denen ein genauerer Blick lohnt”.

6. Feinderklärungen in den Medien
(taz.de, Rudolf Walther)
Wolfgang Storz hat für die Otto-Brenner-Stiftung eine “Recherche-Studie” über rechte Medien-Netzwerke erstellt. Das “Querfront-Netzwerk” rund um Jürgen Elsässer (“Compact”) und Ken Jebsen (“Ken.fm”) sowie dem Kopp-Verlag “versteht sich als jenseits von links und rechts, wirbt für die aktuelle Politik des Kremls und für die AfD, agitiert gegen die EU, Israel und die Westorientierung der BRD und warnt vor dem ‘moralisch-kulturellen Zerfall’ der Demokratie infolge der Zuwanderung von Muslimen.” Storz sieht darin eine große Gefahr und befürchtet “eine Demontage von qualifizierter Öffentlichkeit und Demokratie”.

Polizei? Da könnte ja jeder bitten!

Seit knapp eineinhalb Wochen sucht die Polizei Niedersachsen nach einer Familie aus Drage. Mutter, Vater und Tochter waren spurlos verschwunden, die Polizei startete eine öffentliche Fahndung. Dafür hat sie Scans der drei Passfotos auf die eigene Internet- und auf eine Facebook-Fahndungsseite gestellt. Zahlreiche Medien haben die Fotos in der aktuellen Berichterstattung verwendet — macht ja auch Sinn bei einer öffentlichen Fahndung.

Inzwischen haben die Beamten die Leiche des Familienvaters gefunden. Die dazugehörige Pressemitteilung endet mit diesem Absatz:

Medienhinweis: Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem 41-jährigen Marco S. ist somit beendet. Es wird darum gebeten, die Fotos aus der Berichterstattung zu nehmen.

Den Hinweis hat die zuständige Polizeiinspektion Harburg spätabends am vergangenen Freitag veröffentlicht.

Und so sieht die Berichterstattung von “Bild”, Bild.de und “Bild am Sonntag” seitdem aus:

Bild.de, 1. August:

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
“Bild am Sonntag”, 2. August:

Bild.de, 2. August:

“Bild”, 3. August:

“Bild”, 4. August:

Nun kann es eine etwas aufwendigere Sache sein, schon publizierte Online-Artikel zu durchkämmen und einzelne Fotos per Hand rauszulöschen. Aber all die aufgeführten Berichte sind eben erst nach der Bitte der Polizei erschienen.

Jan Krüger, Sprecher der Polizeiinspektion Harburg, sagte uns, dass eine Missachtung des Medienhinweises keine rechtlichen Schritte von Seiten der Polizei nach sich ziehe. Familienangehörige müssten sich dagegen wehren und das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Vaters durchsetzen.

Krüger und sein Team hätten das Foto direkt nach der Identifizierung der Leiche aus dem Internet genommen, online fänden sich nur noch die Bilder der Mutter und der Tochter, nach denen weiterhin gesucht wird. Bei den Medien könne man nur darauf hoffen, dass sie der Bitte nachkommen.

Allerdings haben wir das Gefühl, dass diese Hoffnung bei den Leuten von “Bild” vergebens ist.

Mit Dank an @macerarius.

“Bild” pfeift aufs Gericht – und zeigt das Gesicht

Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.

In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.

„Bild“ — n a t ü r l i c h — nicht.

Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.

(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)

Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:

Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!

Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:

Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.

Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”

Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:

Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.

Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.

Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …

Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.

BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.

Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!

BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!

taz.de  

Die “taz” bestellt ein ACAB-Eis, das der Polizei nicht schmeckt

Es gibt vermutlich keine Redaktion in Deutschland, die bei Bildunterschriften so viel pubertäre Kreatvität an den Tag legt wie die der “taz”.

Hier zum Beispiel:

Oder bei diesem legendären Exemplar:

(2011, inzwischen offline.)

Wegen einer Bildunterschrift aus jüngster Zeit hat die “taz” jetzt allerdings Ärger mit der Polizei.

Dazu muss man wissen: Wer auf taz.de einen Artikel lesen will, kommt zuerst auf eine Hinweisseite, auf der man gefragt wird, ob man taz.de finanziell unterstützen möchte, dazu ein Foto samt flotter Bildunterschrift. Zum Beispiel so:

Das Portal hat eine Reihe solcher Hinweisseiten mit verschiedenen Fotos und Bildunterschriften im Repertoire, die in zufälliger Reihenfolge erscheinen.

Vor knapp vier Wochen waren auf einem dieser Fotos ein paar Polizisten vor einer Eisdiele zu sehen. Darunter stand:

Welche Kugeln hier bestellt werden? Acht Cookie, Acht Banane.

Acht Cookie, Acht Banane. Kurz: ACAB. Das ist, wie Sie als aufmerksame BILDblog-Leser natürlich wissen, ein türkischer Vorname die Abkürzung für „All cops are bastards“.

Das fand die Polizei Bremen überhaupt nicht lustig und reichte Beschwerde beim Presserat ein. In einem internen Schreiben der Polizei heißt es, dies sei „keine verantwortungsvolle Berichterstattung und kein angemessenes journalistisches Verhalten“. Polizeipräsident Lutz Müller sagte demnach:

Hier werden indirekt und offensichtlich gewollt Polizisten beleidigt und in ihrer Ehre verletzt. Diese Darstellung widerspricht journalistischer Ethik. Das ist für mich nicht akzeptabel und daher wenden wir uns an den Presserat.

Jan Feddersen von der „taz“ hat uns die Geschichte bestätigt. Foto und Bildunterschrift seien Anfang Juli für drei Tage online gewesen. Verantwortlich für den Inhalt sei aber nicht die Redaktion, sondern das „site management“ von taz.de, das mit den „humoristisch gehaltenen“ Bildunterschriften auf den Hinweisseiten „bewusst kleine Irritationen setzen“ wolle, um die Aufmerksamkeit der Leser zu erregen.

Zur Presserats-Beschwerde sagt Feddersen, die „taz“ warte die weitere Entwicklung „in interessierter Gelassenheit“ ab. Die Bremer Polizei wollte die Sache auf Anfrage „weder bestätigen noch dementieren“.

Mit Dank an den Hinweisgeber!

Nachtrag, 11.15 Uhr: Heute hat die “taz” auf ihrer Titelseite eine Nachricht an die Bremer Polizei untergebracht:

Warum es da nur jeweils sechs sind, wissen wir allerdings nicht.

Nachtrag, 15.25 Uhr: … haben aber die Vermutung, dass es ein Versehen war. Wie uns mehrere Leser geschrieben haben, sind es in einigen Ausgaben nämlich tatsächlich acht. Wahrscheinlich wurde der Fehler zu spät bemerkt und erst in den Zeitungen, die später gedruckt wurden, korrigiert.

Nachtrag, 31. Juli: “taz”-Titelseite heute:

Mit Dank an Dennis und Dominik G.

Nachtrag, 13. Oktober: Nachdem die Polizei Beschwerde beim Presserat eingelegt hatte, durfte die “taz” Stellung zu der Sache nehmen. Sie schrieb:

Für die Nöte der Bremer Polizei, vor allem im heißen Sommer haben wir Verständnis, ebenso wie für die Tatsache, dass sich unsere Ordnungshüter bei Gelegenheit mit einem Eis erfrischen. Über ihre Präferenzen bei der Eisbestellung können wir allerdings nur Mutmaßungen anstellen, was in der inkriminierten Bildunterschrift deutlich durch ein Fragezeichen ausgedrückt wird.

Dass nun die Beschwerdeführer der Bremer Polizei in die Bestellung „Acht Cookie, Acht Banane“ das ehrverletzende Akronym „All Cops Are Bastards“ hineinlesen, war nicht vorauszusehen. Im Vorfeld hatten wir auf einer Konferenz hier im Hause schon einige Bestellkombinationen verworfen. Zum Beispiel „Limone, Mandarine, Amareno, Aprikose“ (Leck Mich Am Arsch). Auch „Walnuss, Tiramisu, Feige, Himbeer“ (What The Fucking Hell) wollten wir nicht durchgehen lassen, und „Sieben Sahne, Acht Heidelbeer“ (SSAH) kam nicht in Frage, da es sich dabei um ein möglicherweise sittenwidriges Kfz-Kennzeichen handelt.

Wir haben uns deshalb für die Lieblingssorten der diensthabenden Redakteurin, Cookie und Banane entschieden. Da es sich auf dem Bild um vier Personen handelt und eine durchschnittliche Eisbestellung im Hochsommer laut Statistischem Bundesamt etwa vier Kugeln beträgt kam es zu den je acht Cookies und Banane. Dass wir nach den den oben genannten Kombinationen und ihrer Akronyme hier nicht auch noch eine sittenwidrige oder ehrverletzende Abkürzung herauslesen konnten, hatte einen nachvollziehbaren Grund: es war einfach zu heiß.

Der Presserat hat sich nun mit dem Fall befasst und entschied: Da es sich nicht um ein journalistisches, sondern ein Werbeelement handele, sei er nicht zuständig.

In ihrem “hausblog” schreibt die “taz”, sie werde nun entspannt abwarten,

ob die von einer Eisbestellung so schwer beleidigte Bremer Polizei die Sache weiter und auch noch vor dem deutschen Werberat verfolgen wird, oder ob sich seit dem Abklingen der Hitzewelle auch die Gemüter mittlerweile abgekühlt haben.

Mörder auf der Titelseite

Die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de können sich einfach nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass auch Täter — und sei ihr Verbrechen noch so abscheulich — Rechte haben. Zum Beispiel Menschenrechte, aber auch Persönlichkeitsrechte. Oder das Recht, nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Damit das klappt, müssen ihnen die Gesellschaft und die Medien natürlich erstmal die Chance dazu geben.

Am vergangenen Freitag haben “Bild” und Bild.de ein Paradebeispiel geliefert, wie das zu verhindern ist:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Wenn eine Redaktion von einem solchen Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt hört, mag sie sich dazu entscheiden, darüber zu berichten. Und dass “Bild” das in einer boulevardesk-knalligen Aufmachung tut — geschenkt. Problematisch ist der Umfang der identifizierenden Berichterstattung: auf der Titelseite mit unverpixelten Fotos, Vornamen, abgekürzten Nachnamen und Kurzabriss der Taten; im Innenteil großflächig noch einmal Fotos der “zwei besonders brutalen Killer”, dazu ausführlichere Schilderungen ihrer Verbrechen, ein Foto aus der JVA und Archivfotos der damaligen Tatorte:

Die Taten liegen inzwischen zehn beziehungsweise 14 Jahre zurück. Ihre erneute Ausbreitung durch die “Bild”-Medien ist in diesem Fall besonders gravierend, weil der eine Häftling (der Zusammengeschlagene) in einem Jahr entlassen werden könnte. Das weiß auch Autor Peter Rossberg, er schreibt es schließlich selbst. Beim anderen Insassen ist die zehnjährige Haftstrafe auch bald rum, allerdings gab es aufgrund weiterer Vorfälle in der Haft weitere Verurteilungen.

Damit sei die Veröffentlichung von “Bild” und Bild.de rechtswidrig, sagt der Medienrechtsprofessor Udo Branahl auf Anfrage:

Bei Straftaten, die so lange zurückliegen, dass potenziell eine Entlassung bervorsteht, genießen die Täter einen Resozialisierungsschutz. Über die Prügelei mag man berichten können, aber nicht flächendeckend über die Taten von damals.

Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Und das nicht erst seit Neuestem, sondern schon seit 1973:

Die für die soziale Existenz des Täters lebenswichtige Chance, sich in die freie Gesellschaft wieder einzugliedern, und das Interesse der Gemeinschaft an seiner Resozialisierung gehen grundsätzlich dem Interesse an einer weiteren Erörterung der Tat vor.

Für den Fall, dass ein Medium — warum auch immer — doch unbedingt über eine länger zurückliegende Tat berichten will, hat der Deutsche Presserat im Pressekodex festgehalten, was dabei zu vermeiden ist:

Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt umso schwerer, je länger eine Verurteilung zurückliegt.

“Bild” und Bild.de haben es mit der Veröffentlichung vom vergangenen Freitag geschafft, nicht einmal diesen Mindeststandard einzuhalten.

Die einfallsreichen Ku-Klux-Karnevalisten

Heute machen wir mal einen kleinen Abstecher ins südliche Afrika. Genauer: nach Windhoek, die Hauptstadt Namibias. Dort erscheint nämlich die einzige deutschsprachige Zeitung des Kontinents: Die „Allgemeine Zeitung“ (AZ), die in der vergangene Woche, wie sie selbst inzwischen einräumen musste, durch „schlechten Journalismus“ einen „Sturm der Entrüstung“ ausgelöst hat. Selbst die namibische Regierung schaltete sich zwischenzeitlich ein und zeigte sich „bestürzt“ von dem, was passiert war.

Aber beginnen wir dort, wo alles angefangen hat, und zwar in der Stadt Swakopmund, die als „deutscheste” Stadt Namibias gilt und — natürlich — auch ihren eigenen Karneval hat. Über den berichtete die AZ letzte Woche Montag und veröffentlichte unter der Überschrift …

… mehrere Fotos von verkleideten Karnevalsteilnehmern. Im Text dazu heißt es:

Wieder haben sich viele Besucher beim Maskenball des Swakopmunder Karnevals „Küska“ viel Mühe mit den Kostümen gegeben. (…) Wie erwartet waren passend zum diesjährigen Motto „30 Jahre Küska mit der Swakopmunder Mafia“ viele Personen im Anzug erschienen. Andere waren auf
andere Art und Weise sehr einfallsreich.

Zum Beispiel die hier:

(Alle Verpixelungen von uns.)

Und die hier erst:

Oh ja, sehr einfallsreich. Und so feinfühlig!

Viele andere Namibier waren dagegen weniger begeistert vom Blackfacing und den Rassisten-Kostümen der Karnevalisten. Nur mal zwei (vergleichsweise nüchterne) Beispiele von der Facebookseite der AZ:

Ich bin schockiert, entsetzt und fassungslos. Darüber, das solch hochgradig rassistisches “Amüsement” in Namibia bis heute eine unreflektierte Akzeptanz findet. Darüber dass es als harmloses, sogar glorifiziertes Ereignis durch Ihre Zeitung aufgewertet wird. Ich fühle mich sprachlos angesichts dieser Ungeheuerlichkeit. Es ist wirklich an der Zeit, sich entschieden gegen Rassismus auszusprechen und nicht ihn zu schüren…

Leider zeigt das einmal mehr, wie wenig sensibel man in der deutschsprachigen Gemeinde in Namibia noch mit dem Thema umzugehen weiß. Eine Erfahrung, die ich immer wieder in Namibia mache, wenn Rassismus oder die deutsche Kolonialgeschichte zur Sprache kommt. Da wird weggelacht, mit den Schultern gezuckt und im schlimmsten Fall die Geschichte verdreht. Die Geschichte muss dringend vernünftig aufgearbeitet werden. Sonst wird es auch weiterhin in Namibia nur ein “Nebeneinander” aber nie ein echtes “Miteinander” zwischen Schwarz und Weiß geben. Und ein Nebeneinander führt über kurz oder lang in die Katastrophe.

Am Tag nach der Veröffentlichung entschuldigte sich die Zeitung auf ihrer Facebookseite …

… und druckte am darauffolgenden Tag eine (optisch allerdings stark an eine Anzeige erinnernde) Entschuldigung auf der Titelseite:

Auch die Jungs in den KKK-Kostümen entschuldigten sich, genau wie der Karnevalsverein, der zudem ankündigte, nun „costume guidelines“ einzuführen.

Kurz darauf gab das namibische Ministerium für Information und Kommunikationstechnologie eine Stellungnahme heraus, in der es unter anderem heißt:

The Government is dismayed by the pictoral page of the daily newspaper, the Allgemeine Zeitung, which published the German festival participants or organizer honoring the Klu Klux Klan – a white extremist movement that killed black people.

The Government has witnessed the shocking images of youths dressed in offensive gear during the Swakopmund Carnival (Kuska-Maskenball) – a traditional German festival that took place in the coastal town. The youths were dressed as members of the Klu Klux Klan and others were dressed in laborers outfits painted in blackface. Blackface is a form of theatrical makeup used by performers to represent a black person. Blackface as a practice, which gained popularity during the 19th century and contributed to the proliferation of stereotypes such as the ‘happy-go-lucky/ darky on the plantation’. Their outfits were called ‘imaginative’ in the Allgemeine Zeitung where it was published.

Tags darauf meldete sich auch das „Editors’ Forum of Namibia“ (EFN) zu Wort, ein Zusammenschluss namibischer Journalisten und Medien, den man in etwa mit dem Deutschen Presserat vergleichen kann. Das Forum erinnerte an …

the importance of all media to be ever vigilant against the publishing and broadcasting of offensive content in the interest of promoting harmony and reconciliation in the country.

Man sei aber auch …

impressed by the swift manner in which the Namibia Media Holdings and the Allgemeine Zeitung reacted to the backlash on social media, showing their commitment to self-regulation and upholding the media code of ethics.

Und tatsächlich muss man der AZ zugutehalten: So daneben die Aktion war, so bemüht war die Redaktion, transparent mit der Sache umzugehen und die Kritik sichtbar zu dokumentieren. Sie berichtete über das “Bedauern und Entsetzen”, das sie ausgelöst hatte, veröffentlichte die Stellungnahmen bei Facebook und auch prominent im Blatt, bat die Leser um ihre Meinung und druckte kritische Leserbriefe („I am ashamed“) ab. Von einem solch offensiven Umgang mit bösen Fehlern sind deutsche Medien oft leider weit entfernt.

Mit Dank an René B.!

“Bild” versteckt Rüge zu Germanwings-Opferfotos

Zwei Tage nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 4U9525 veröffentlichten “Bild” und Bild.de mehrere private Fotos von Opfern des Unglücks (BILDblog berichtete):

Dafür kassierten sie eine öffentliche Rüge des Presserats (BILDblog berichtete ebenfalls).

Gestern hat „Bild“ die Rüge veröffentlicht und dafür — wie üblich — einen möglichst prominenten und angemessenen Platz gesucht:

Falls Sie noch suchen: neben den Brüsten. Direkt über dem Känguru.

(Zum Vergleich: Der gesamte Artikel ist ungefähr so groß wie das „Barcelona“ in der ursprünglichen Schlagzeile.)

Dass sich die Rüge außerdem auf die Veröffentlichung eines (immerhin verpixelten) Klassenfotos und den Nachdruck einer Traueranzeige mit den vollen Namen der Opfer bezieht, erwähnt „Bild“ nicht. Und dass es bei den Ziffern 8 und 11 des Pressekodex um den „Schutz der Persönlichkeit“ sowie den „Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen“ geht, hat die Redaktion auch nicht erwähnt, allerdings war ja auch kein Platz mehr, weil Brüste und Känguru.

Dass die Opferfotos „teilweise zuvor auf Facebook gepostet oder öffentlich aufgestellt worden waren“, hat dagegen noch reingepasst, schließlich zieht die „Bild“-Zeitung daraus eines ihrer Hauptargumente für die Veröffentlichung der Fotos. In ihrer Stellungnahme betonten die „Bild“-Juristen:

Es seien ausschließlich öffentlich zugängliche Bilder verwendet worden. Bei den Aufnahmen der verunglückten Deutschen handele es sich überwiegend um Fotos, die in Haltern am See ausgestellt gewesen seien. So habe beispielsweise das Gruppen-Selfie der verstorbenen [L.] öffentlich und frei zugänglich am dortigen Marktplatz ausgehangen.

Für den Presserat ist das aber kein Argument. So stelle …

die Tatsache, dass Fotos von Opfern in sozialen Netzwerken einem beschränkten Empfängerkreis zugänglich sind, keine Zustimmung zu einer identifizierenden Berichterstattung durch eine berechtigte Person dar. Auch ist ein öffentlicher Aushang solcher Fotos in einer Stadt nicht als eine solche Zustimmung zu werten, da völlig unklar ist, ob der Aushang mit Zustimmung erfolgt ist. Selbst dann, wenn dieser Aushang mit Zustimmung von berechtigten Personen erfolgt sein sollte, so ist dies noch nicht als Zustimmung zu einer Weiterverwertung durch die Medien zu bewerten.

„Bild“ argumentierte außerdem mal wieder damit, dass die „Personalisierung der Berichterstattung“ die „Dimension des Ereignisses“ konkretisiere und ein „Totengedenken“ ermögliche:

Ohne Einbeziehung ihrer Identität würden die 149 unschuldigen Menschen auf anonyme Zahlen in der Unfallstatistik reduziert.

Dazu hatte Ursula Ernst vom Presserat schon im Rahmen der MH17-Berichterstattung gesagt:

Die Argumentation einiger Medien, den Opfern ein Gesicht zu geben, ist nachvollziehbar, dennoch: Nur weil jemand zufällig Opfer eines schrecklichen Ereignisses wird, darf er nicht automatisch mit Foto in der Presse gezeigt werden.

Das sieht „Bild“ natürlich anders. In ihrer Stellungnahme zu den Germanwings-Opferfotos schreiben die Springer-Anwälte noch:

Personalisierung und Illustration würden bei Lesern erhöhte Aufmerksamkeit wecken, das Bewusstsein erhöhen und Mitgefühl auslösen. Keinesfalls würden dadurch die verunglückten Passagiere oder deren Angehörige ein zweites Mal zu Opfern gemacht.

„Keinesfalls“.

Vielleicht müssen wir doch noch mal das wiederholen, was der Vater eines der Opfer des Amoklaufs von Winnenden gesagt hat, nachdem „Bild“ und andere Medien groß über das Leben und Sterben seines Kindes berichtet hatten:

„Die Bild-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder von [meiner Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. (…) Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.“

Die widerliche „IS“-Propaganda bei Bild.de

Bild.de berichtete gestern über „eine neue, zynische Propaganda-Aktion“ der Terrormiliz „Islamischer Staat“ („IS“ oder „ISIS“):

Vermummte Kämpfer führen vier gefesselte Männer auf das Dach eines vierstöckigen Hauses in der Stadt Falludscha (Zentral-Irak). Mit ihren wehrlosen Gefangenen treten sie an die Brüstung des meterhohen Hauses – stoßen dann ihre Opfer nacheinander in den Tod: Der Vorwurf der Terroristen: Die Männer seien homosexuell gewesen.

Bilder der Hinrichtung sind bei Twitter zu sehen. Und bei Bild.de.

Die Redaktion hat in dem Artikel drei Fotos veröffentlicht, die zeigen, wie die Terroristen einen (zumindest halbwegs verpixelten) Mann zum Dach bringen …

… wie sie ihn über die Brüstung schubsen und sogar, wie er vom Dach fällt:

Wieder einmal verbreitet die Terrormiliz im Internet die grausame Propaganda ihres „Gottesstaates“.

Und wieder einmal verbreitet Bild.de fleißig mit.

“Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.”

… sagte der Presserats-Vorsitzende Lutz Tillmanns vor gut einem Jahr, als die Bilder von der Hinrichtung des Journalisten James Foley um die Welt gingen.

Bei Bild.de sieht die Zurückhaltung so aus:

Wenn ein „Neues Schockfoto aus der perversen Welt der Terrormiliz“ auftaucht — Bild.de zeigt es:


(Immerhin: Gesichter von Geiseln und abgetrennte Köpfe macht Bild.de in den meisten Fällen unkenntlich.)

Wenn auf Youtube ein neues „abscheuliches Propagandavideo“ auftaucht, baut Bild.de es oft direkt in den Artikel ein …

… unterlegt es mit einem Off-Kommentar und lädt es als eigenes Video („Copyright BILD“) wieder hoch …

… oder zeigt die „barbarischen“, „widerwärtigen“, „perversen“ und „niederträchtigen“ Szenen als Screenshots (kleine Auswahl):


























Etliche Fotos und Videos hat Bild.de schon veröffentlicht, von posenden, Fahne schwingenden, Panzerfaust schießenden Terroristen; und von gedemütigten, gefolterten und ermordeten Geiseln vor, während und nach ihrem grausamen Tod. Nur in den seltensten Fällen beschränkt sich Bild.de auf die bloße (ausführliche) Beschreibung der “Horrorbilder”.

Dabei schreibt Bild.de selbst:

Für ISIS erfüllt die Veröffentlichung derart abscheulicher Videos mehrere Zwecke. Zum einen dienen die medialen Zeugnisse ihrer Grausamkeit als wichtiges taktisches Mittel. (…)

Zudem erfüllen die Gräuelvideos auch einen Rekrutierungszweck: Bei den Sympathisanten der Terrorgruppe handelt es sich offenkundig um Personen mit ausgeprägter Gewaltaffinität und starken sadistischen Neigungen. Gegenüber konkurrierenden Terrorgruppen, die ihre Mordtaten weniger medial aufbereiten, hat ISIS den Vorteil, die sadistischen Bedürfnisse dieser Personengruppe stärker zu befriedigen.

Kurzum:

Mit ihrer massiven Propagandaschlacht im Internet vermarkten die Terroristen regelrecht ihren Kampf!

Und Bild.de hilft ihnen dabei.

Mit Dank an Christian M. und Stefan F.

Siehe auch:

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