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1. “Wann wird’s mal wieder richtig lustig?” (haz.de, Imre Grimm)
Imre Grimm sieht das Satiremagazin “Titanic” in einer tiefen Schaffenskrise: “Im 31. Jahr ihres Bestehens ist die ‘Titanic’ egal geworden.”
2. Interview mit Matthias Prinz (merkur.de, Antje Hildebrandt)
Medienanwalt Matthias Prinz über Medien, Prominente, Leserreporter, Staatsanwälte und den Presserat.
3. “Problem Klickstrecke” (heikerost.com)
Heike Rost hält auch Bilder von Unfällen für eine grundlegende journalistische Aufgabe. Die Dokumentation und Information von aktuellem Geschehen benötige aber klare redaktionelle Entscheide, nicht Wahllosigkeit. “Redundante Bildmotive in zweistelliger Zahl, von denen maximal zwei oder drei relevant hinsichtlich ihres Informationsgehalts sind, werden zu einer sinnentleerten Galerie des Horrors.”
4. “Der Angstmacher” (politwatch.at, Christoph Baumgarten)
Christoph Baumgarten kommentiert den Tod von “Kronen Zeitung”-Verleger Hans Dichand: “Er war und blieb Kleinbürger und die Zeitung, die ihm zu Macht und Einfluss verhalf, machte ihn wehrhaft. Nur wäre die Behauptung unrichtig, er allein hätte die etwa drei Millionen Krone-Leser verführt und zu den verängstigten Spießern gemacht, die sie zu einem großen Teil sind.”
5. “Wie ein neues Linkverhalten die Blogosphäre beleben könnte” (netzwertig.com, Martin Weigert)
“Wenn alle Blogger im deutschsprachigen Raum es sich zum Ziel setzen würden, mindestens einmal pro Woche zu einem ihnen bisher unbekannten, z.B. über eine Suchmaschine gefundenen Blog zu verlinken, dann könnte dies der Blogosphäre eine völlig neue Dynamik verleihen.”
Es ist Sommer, wir schreiben eine gerade Jahreszahl und viele Privatfahrzeuge sind beflaggt wie sonst nur Staatskarossen. Kein Zweifel: Uns steht ein internationales Fußballgroßereignis ins Haus.
Anlässlich der Fußball-WM 2006 hatte “Bild” mit einem “WM-Knaller” überrascht: Mit einem in der Zeitung abgedruckten Gutschein konnte man beim Discounter Lidl für 99 Cent 6 Flaschen “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips” und eine Deutschland-Fahne erstehen.
Nach langem Zögern sah der deutsche Presserat darin einen Verstoß gegen die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex und sprach – unter anderem wegen eines Verstoß gegen des Trennungsgebot von Werbung und redaktionellen Inhalten – gegen “Bild” einen “Hinweis” aus (BILDblog berichtete).
Zwei Jahre später bekam der geneigte Leser zur Fußball-EM für “nur einen Euro” sechs Flaschen “Grafenwalder Premium Pils” und ein Paket Grillwürstchen (“Dulano, 350 Gramm”). “Bild” pries die “größte EM-Aktion aller Zeiten” zwei Mal auf der Titelseite an und schwärmte in den dazugehörigen Artikeln u.a. vom “Party-Hammer”. Der Gutscheincoupon selbst war immerhin – gleich zwei Mal – mit dem Wörtchen “Anzeige” versehen (BILDblog berichtete auch dazu).
Heute startet – wie die Meisten vielleicht mitbekommen haben – mal wieder eine Fußballweltmeisterschaft — und da sind “Bild” und Lidl natürlich bestens aufgestellt:
Im … äh: “redaktionellen” Artikel wurde gestern schon mal vom “WM-Knaller von BILD und Lidl” geschwärmt, der “sechs Flaschen Grafenwalder Pils und ein Paket Grillwürstchen (6 Stück) für nur 1 Euro” verspricht (“Sie sparen bis zu 70 Prozent gegenüber dem Einzelkauf!”).
Heute nun ist es laut “Bild”-Titelseite ein “Mega-Kracher zum WM-Start”.
Auf einer Viertelseite wird in der Zeitung “die größte Fan-Aktion aller Zeiten” gefeiert, “mit allem, was Sie für Ihre WM-Feier brauchen”. Als “Anzeige” gekennzeichnet ist allerdings – in alterTradition – nur der Gutschein-Coupon selbst. Das aber natürlich wieder doppelt:
“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.
Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:
Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.
Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.
Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.
Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:
Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.
Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).
Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben. Lukas Heinser, Stefan Niggemeier
In der Kategorie “geschmacklose Witze über den Selbstmord eines Torwarts” hatte das Satire-Magazin “Titanic” bisher weit vorne gelegen (und sich eine entsprechende Presserats-Rüge abgeholt).
Aber dann schrieb Thorsten Keller in seiner Kolumne “Bolzplatz” auf der Internetseite des “Kölner Stadt-Anzeigers” folgendes:
Der Karnevalsverein,* der Hannover 96 zuletzt so gnadenlos überrollte wie ein Regionalexpress einen Lebensmüden, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht.
*) Keller ist Fan von Borussia Mönchengladbach. Mit “Karnevalsverein” ist der 1. FC Köln gemeint.
Mit Dank an erz und xeniCds.
Nachtrag, 3. April: Seit gestern Abend lautet der Vergleich auf ksta.de:
Der Karnevalsverein, der Hannover 96 zuletzt so übel zurichtete wie Mel Gibson seinen Jesus-Darsteller, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht
Unter dem Artikel steht jetzt folgender Hinweis:
In eigener Sache:
Liebe Leser, die Redaktion hat diesen Text nach zahlreicher Leserkritik überarbeitet. Eine Formulierung war als Anspielung auf den Selbstmord des Torhüters Robert Enke verstanden worden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Manchmal stellt sich der Presserat aber auch an. Jetzt hat er eine Zeitschrift mit dem leicht pleonastisch klingenden Titel “Gesunde Medizin”gerügt, weil darin Produkte wie sogenannte “Job-Strümpfe” detailliert vorgestellt wurden, obwohl es daran “kein öffentliches Interesse” gebe.
Pah. Dabei waren die “Job-Strümpfe” doch nur Thema in der regelmäßigen Rubrik “Leser-Test” der “Gesunden Medizin”. Dabei kann sich jeder bewerben, ein vorgestelltes Produkt zum Ausprobieren nach Hause zu bekommen, in diesem Fall Stützstrümpfe von der Firma Varilind. Die Redaktion zitiert dann ihre Urteile, das liest sich etwa so:
Frank Hessberger aus Neuberg berichtete: “Schon beim Auspacken hatte ich das Gefühl, ein hochwertiges Produkt in den Händen zu halten.” Ellen Wagner aus Langenselbold gefielen die Strümpfe sofort wegen der feinen Struktur des Materials. Sabine Glassen aus Hanau erinnert sich an den Duft, der beim Öffnen der Packung entströmte.
Aber es fallen keineswegs alle Urteile positiv aus. Zwischen vielen euphorischen Sätzen finden sich auch Bemerkungen wie diese:
Sigrid Wegener aus Göttingen fiel sofort die breite Zehenspitze auf, außerdem fühle sich das Baumwollgemisch für sie zu synthetisch an.
Ergänzt wird das Urteil der Amateurtester über die Varilind-Strümpfe durch eine “Expertenmeinung”. In diesem Fall kommt sie von Dipl. Kfm. Heiko Michel. Er sagt: “Durch den hohen Baumwollanteil sind die Strümpfe hautfreundlich und atmungsaktiv, der stufenlose Druckverlauf unterstützt die Venen, ohne die Beine einzuschnüren.” Heiko Michel muss es wissen. Er ist Projektleiter Varilind bei der Paracelsia Pharma GmbH.
Der Presserat urteilte über “Gesunde Medizin”, die Zeitschrift hätte “gleich mit mehreren Beiträgen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten”. Das ist ein schöner Euphemismus. Denn in Wahrheit macht sie den Eindruck, dass genau das ihre Aufgabe ist. Und dabei geht es nicht nur um “Genießertipps” wie die Nachrichten, dass es jetzt eine neue Sorte einer bestimmten Schokoladenmarke (“ein einzigartiges Geschmackserlebnis”) oder neue Antipasti-Spezialitäten (“ein echter Gaumenschmaus”) gibt. Die “Redaktion” von “Gesunde Medizin” hat sich ein cleveres System ausgedacht, um scheinbar seriös die Verkaufszahlen ihrer Werbepartner anzukurbeln.
Da steht dann zum Beispiel auf einer Doppelseite ein großer Artikel von Dr. Michaela Döll mit Tipps gegen Verdauungsbeschwerden:
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Frischpflanzen-Presssaft aus den Artischockenblütenknospen, der auf seine Wirksamkeit bei Verdauungsbeschwerden hin untersucht wurde. (…) Nach einer dreimonatigen Anwendungsdauer waren die Beschwerden bei den Studienteilnehmern sogar um 80 Prozent zurück gegangen.
Ein großer Vorteil der Frischpflanzen-Presssäfte besteht darin, dass in ihnen der gesamte Wirkstoffring der frischen Pflanze enthalten ist, wobei darauf geachtet werden sollte, dass dieser frei von Zusatzstoffen (z. B. Konservierungsmittel) und Alkohol ist. Außerdem sollten die verwendeten Pflanzen aus biologischem Anbau stammen.
Und daneben steht, brav als “Anzeige” gekennzeichnet, Werbung für “naturreinen Heilpflanzensaft” aus der Artischocke von der Firma Schoenenberger, “mit der GANZEN KRAFT der frischen Pflanze!” und einem kleinen “Bio”-Logo.
Ein andermal informiert dieselbe Dr. Michaela Döll darüber, wie sinnvoll es ist, “das Abnehmen mit entgiftenden Maßnahmen zu unterstützen”:
So fördert beispielsweise der Frischpflanzensaft aus der Artischocke die Produktion von Gallensäften und leistet einen wertvollen Beitrag zur Fettverdauung. Die im Zuge der Gewichtsreduktion gelösten Abfallstoffe und Schlacken können unter der Anregung der Nierenfunktion – z. B. mit Hilfe von Brennnesselsaft – besser aus dem Körper ausgeschieden werden. Kartoffelsaft neutralisiert überschüssige Säuren und hilft dabei, das gestörte Säure-Basen-Gleichgewicht wieder herzustellen. Sinnvoll ist die Kombination der genannten Frischpflanzensäfte mit vitalstoffreichen Gemüsesäften (z. B. Tomaten- oder Karottensaft), die – kurmäßig angewandt, zusammen mit einer gesunden Vollwertkost – nicht nur die Pfunde purzeln lassen, sondern sich auch geschmacklich gut mit den genannten Frischpflanzensäften vertragen.
Und wir notieren uns, was wir laut “Gesunde Medizin” zum Abnehmen brauchen: Artischocke, Brennnessel, Kartoffel, Tomate — und werfen, bevor wir einen Großeinkauf beim Gemüsehändler starten, schnell noch einen Blick auf die Werbung der Firma Schoenenberger für ihre “Schlankheits-Kur” unmittelbar rechts daneben:
Ja: “FasToFit” ist Tomatensaft. Woher wussten Sie?
(Sie müssen, um die informativen Ratgeber dieser Frau Dr. Michaela Döll zu lesen, übrigens nicht die zwei Euro investieren, die die vermeintliche Gesundheitszeitschrift kostet. Die Texte stehen auch kostenlos im Internet. Auf den Seiten der Firma Schoenenberger, unter der Rubrik “Aktuelles zu Schoenenberger”.)
So und so ähnlich informiert die Zeitschrift “Gesunde Medizin” also ihre Leser. Sie erscheint im PACs-Verlag. “PACs” steht für “Gesellschaft für Promotion, Advertising & Communication Services”. So gesehen ist die Rüge des Presserates ebenso zwingend wie niedlich.
Erinnern Sie sich an das traurige Weihnachts-Sparfestessen im “Gong”, das mit plumper Werbung für Produkte der Firma Unilever versetzt war? Das hat auch dem Presserat nicht geschmeckt. Er hat die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift wegen dieser Schleichwerbung gerügt.
Insgesamt zwölf Rügen sprachen die Beschwerdeausschüsse jetzt aus. Gleich drei davon richteten sich gegen den Missbrauch von Fahndungsfotos durch Boulevardmedien. Die Polizei hatte jeweils Bilder von Verbrechensopfern herausgegeben, um ihre Identität zu klären. Die Online-Ableger von “Express” und “Bild” veröffentlichten die Aufnahmen von den Leichen aber auch nach dem Ende der Fahndung erneut, teils mehrfach.
In einem Fall ging es um eine geistig behinderte Frau, die grausam ermordet worden war und deren Foto Bild.de zusammen mit Details über den Zustand der zerstückelten Leiche und Einzelheiten aus ihrem Privatleben erneut veröffentlichte. Zusätzlich “unangemessen sensationell” fand der Presserat, dass Bild.de in einem anderen Fall die Leiche einer Jugendlichen wiederholt zeigte (BILDblog berichtete). Ebenso urteilte der Presserat über die Entscheidung von express.de, ein Foto, bei dem man der Leiche “unmittelbar ins Gesicht” blicke, auch nach dem Ende der Fahndung noch einmal zu zeigen.
Der Online-Ableger des Berliner Boulevardblattes “B.Z.” erhielt eine Rüge, weil er die Persönlichkeitsrechte eines jungen Mannes verletzt hatte. Er war im vergangenen Jahr festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, Autos angezündet zu haben. In einer Fotostrecke zeigte die “B.Z.” online Bilder von der Festnahme und nannte diverse Details aus seinem Privatleben. Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte, urteilte der Presserat. Dass die “B.Z.” anderer Meinung ist (insbesondere vermutlich, wenn es sich um einen Politiker der Linken handelt), demonstrierte eindrucksvoll ihre Titelseite zum Thema (siehe links).
Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah der Presserat in einem Witz, den die Satirezeitschrift “Titanic” in ihrer Online-Ausgabe über den Eisenbahn-Suizid des Torwartes Robert Enke riss. Das Foto zeigt einen Lokführer mit der in “Bild”-Typographie gesetzten Schagzeile: “Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: ‘Ich habe Enke überlistet!'” Es handele sich dabei nicht um Satire, die auch drastisch, überspitzt und polemisch sein dürfe, sondern um das “reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden”, urteilte der Presserat und sprach eine Rüge aus.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Das Bauchbinden-Drama bei Inka Bauses ‘Farm'” (faz-community.faz.net, Peer Schader)
Die Kandidaten der der RTL-Sendung “Die Farm” werden dem Publikum jeweils mit einem von der Redaktion ausgedachten und zum Namen und Alter eingeblendeten Satz vorgestellt. Mit dabei sind Informationen wie “hat vorher noch nie einen Euter berührt” oder “kann Steffi nicht leiden”.
2. “Das neue ‘uMag’ oder: Wie man eine Zeitschrift ruiniert” (dwdl.de, Thomas Lückerath)
Thomas Lückerath ist vom Relauch des uMag nicht begeistert: “Triste Optik, mangelnde Orientierung für den Leser und die gefährliche Abkehr vom Mainstream machen das ‘uMag’ allenfalls zum intellektuell anmutenden Couchtisch-Staubfänger.”
3. “Identifizierende Berichterstattung” (presserat.ch)
Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde gegen eine im Sommer letzten Jahres in der Boulevardzeitung “Blick” veröffentlichte Geschichte über Nacktbilder einer Sekretärin gut. 20min.ch berichtetedamals in zwei Artikeln darüber.
4. “Ein – zwangsweise berechtigtes – Plädoye(ah)r” (aheadwork.de, ichgehschlafen)
“Ich finde, dass die Süddeutsche Zeitung, die Printversion also, jeden Cent wert ist, ja, und mein Abo läuft auf jeden Fall weiter, aber, und das ist der springende Punkt, wenn ich Teil der ‘Internet-Generation’ wäre, dann hätte ich nicht im Traum daran gedacht, mir die SZ zu abonnieren. Lieber hätte ich mir ein Rätselheft gekauft und mich gewundert, warum keine journalistischen Beipackartikel mit abgedruckt wurden.”
5. “Zur Diskussion um die Web-Tagesschau: verfrüht, überzogen, unverhältnismäßig” (wir-muessen-twittern.de, Robert Kindermann)
Der langjährige NDR-Mitarbeiter Robert Kindermann glaubt, dass die Tagesschau und tagesschau.de Angebote sind, die “wichtiger kaum sein können für eine demokratische Gesellschaft”. Der Artikel schliesst mit dem Satz: “Denn wenn die Tagesschau im Netz nicht darf, was andere dürfen, wird sie zwangsläufig verschwinden, da in wenigen Jahren nur noch das Netz – die digitale Welt – existiert.”
6. “Meinungsmacher” (dctp.tv, Videos)
Vier neue, lange Interviews mit Bloggern und Bloggerinnen. Dabei: Esther Slevogt, Anne Roth, Felix von Leitner und Tim Pritlove.
In Dortmund wurde gestern ein Bordell zwangsversteigert — etwas, was man nicht alle Tage erlebt:
Reporter Dirk Berger besuchte für die “Westfälische Rundschau” den Gerichtssaal und formulierte stellenweise so salopp, dass ihm dabei mitunter die sprachlichen Bilder entglitten:
Reicht es, wenn der Autor selbst den Zusammenhang zwischen der Wirtschaftskrise und der “Hardware” von Freiern versteht?
Nicht verstanden zu haben scheint Herr Berger, dass es die Freiheit jeder Person ist, sich tätowieren zu lassen oder die Haare zu färben. Ins Solarium oder zum Krafttraining zu gehen. Oder Uhren zu tragen. Sogar im Gerichtssaal.
Sonst hätte er kein Urteil darüber gefällt, was zu viel ist an Körperschmuck, Haarfarbe, Hautfärbung, Körperstatur und Accessoires einzelner an der Versteigerung beteiligten Personen:
Es fragt sich, wie sehr der den Klischees Erlegene “frei von Vorurteilen” ist, wie es Ziffer 13 des Pressekodex für die “Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren” fordert.
Die Axel Springer AG behält sich das Recht vor, im Wahlkampf einseitig und irreführend über die Parteien und ihre Programme zu berichten. Das kann man aus einer Stellungnahme folgern, die die Rechtsabteilung des Verlages gegenüber dem Presserat abgegeben hat.
Es geht um die Art, wie die “Bild am Sonntag” im vergangenen Bundestagswahlkampf die Steuerpläne der Parteien darstellte (wir berichteten). In einer Übersicht zum Ausschneiden und Aufheben stellte sie scheinbar die unterschiedlichen Positionen der Parteien dar. Bei der Linken fanden sich — als einziger Partei — ausschließlich Pläne für Steuererhöhungen. In seinem auf der nächsten Seite stehenden Leitartikel bestätigte der “stellvertretene (sic!) Chefredakteur” Michael Backhaus den Eindruck: “Die Linkspartei denkt nur ans Erhöhen.” Das war angesichts des Wahlprogramms, das Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen vorsah, objektiv falsch …
… nach Ansicht der Abteilung Verlagsrecht der Axel Springer AG jedoch absolut zulässig. Sie erklärte gegenüber dem Presserat, bei dem wir uns über die Berichterstattung der “Bild am Sonntag” beschwert hatten, dass der Presserat selbst schon 1990 festgestellt habe, dass es nicht zu kritisieren sei, wenn eine Zeitung lediglich über einen bestimmten Ausschnitt aus einem Wahlprogramm berichte. Die Richtlinie 1.2 im Pressekodex, die sich mit der Wahlkampfberichterstattung beschäftigt, sei bloß eine “Kann-Bestimmung”.
Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.
Ob eine Zeitung dieser Empfehlung folgen wolle, müsse ihr selbst überlassen bleiben, argumentiert Springer. Der Verlag beharrt zudem darauf, dass der von uns bemängelte Kasten die Forderungen der Linkspartei korrekt wieder gegeben habe — die Erhöhung des Steueraufkommens sei ein zentraler Bestandteil des Wahlprogramms.
Der Beschwerdeausschuss des Presserates widersprach:
Zwar kann eine Redaktion selbst entscheiden, welche Schwerpunkte sie setzt, wenn sie über Wahlprogramme berichtet und ist nicht gezwungen, jeweils alle Details zu nennen. Insbesondere in Kombination mit dem Kommentar-Satz “Die Linke denkt nur ans Erhöhen” wird jedoch der Eindruck erweckt (…), es gebe keinerlei Steuersenkungs-Pläne im Programm. Die Darstellung ist irreführend, da nicht mitgeteilt wird, dass DIE LINKEN für etliche Gruppen die Steuern senken wollen. Im Sinne einer umfassenden Information des Lesers wäre es notwendig gewesen, auch das zumindest zu erwähnen. Das hätte die Sorgfaltspflicht erfordert.
Der Presserat erteilte “Bild” deshalb einen “Hinweis”, die Schwächste der drei (allesamt folgenlosen) Beanstandungs-Formen des Gremiums.
Nicht bemängelt wurde vom Presserat, dass die “Bild am Sonntag” einer Gegendarstellung, in der Oskar Lafontaine später den falschen Behauptungen der Zeitung widersprach, den Satz hinzufügte, sie sei zu deren Abdruck “unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt” verpflichtet — und so den falschen Eindruck erweckte, Lafontaines Äußerungen seien unwahr.