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1. “Sympathisch, aber selbstzensierend” (zeit.de, Steffen Dobbert)
“Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt” steht in der Richtlinie 2.4 des Pressekodex. “Zeit Online” veröffentlicht dennoch nur die Fragen eines Interviews mit Oliver Bierhoff, weil der DFB und Bierhoff selbst “im Nachhinein” eine Veröffentlichung untersagten. “Das Gespräch mit ihm dauerte nur ein knappe halbe Stunde. Bierhoff hatte sich in Rage geredet. Aber er hatte nichts gesagt, was die Fußballwelt erschüttern würde. Vielleicht wirkte er so authentisch, weil er ehrlich war. Vielleicht dürfen seine Worte deshalb nicht veröffentlicht werden.”
2. “Rechte Regionalzeitungen” (taz.de, Andreas Speit)
Durch den Abbau von Lokalredaktionen auf dem Land breiten sich von der NPD finanzierte und organisierte Zeitungen aus.
4. “Wir brauchen ein neues Medienbewusstsein” (oeffingerfreidenker.blogspot.com, Stefan Sasse)
Stefan Sasse glaubt, dass die Meinung von “Bild” vor vierzig Jahren “noch keinem Politiker mehr als ein abwertendes Grunzen wert gewesen” sei. Doch heute gelte sie “als eines der, wenn nicht das politische Leitmedium in der Hauptstadt, an dessen erregtem Pulsschlag sich der ohnehin derzeit nicht durch besonders überlegte Ruhe auszeichnende Politikbetrieb orientiert”.
5. “Herr Löw greift sich ans Kinn” (wintermaerchen2010.com, Kai Schächtele)
Ein Besuch im Hauptquartier der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in Erasmia, einem Vorort von Pretoria. “Es würde für den Tross, der nach Südafrika allein wegen des Fußballs gekommen ist, keinen Unterschied machen, ob diese WM in Afrika, auf einer Eisscholle in Alaska oder hinter dem Mond ausgetragen wird.”
6. “Back to the Future fans fooled by Twitter hoax” (telegraph.co.uk, Murray Wardrop, englisch)
“Thousands of Back to the Future fans mistakenly celebrated July 5, 2010 as a crucial date in the hit film trilogy after a hoax circulated on Twitter.”
“Bild” darf Menschen – auch Verbrecher – nicht als “Schwein” oder “Dreckschwein” bezeichnen, das hat der Presserat mehrfach betont.
Trotzdem ist es wenig überraschend, dass “Bild” heute mit dieser Überschrift aufwartete:
Wahrscheinlich haben sie in der Redaktion feixend unter den Tischen gelegen und diese Überschrift für noch unangreifbarer gehalten als die mit dem durchgestrichenen “Schwein”.
Aber sehen Sie selbst:
Der Tatverdächtige war so unvorsichtig gewesen und hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt bei einem ganz anderen Anlass in einem Schweinekostüm fotografieren lassen.
Interessanterweise endet der längere Artikel auf Bild.de übrigens so:
Die Beweislage gegen Detlef S. und seinen Freund ist laut Fahndern erdrückend – doch ob und, wenn ja, warum sie dann die Tat begingen, wird wohl erst ein Prozess klären können…
… aber bis dahin hat man den Mann wenigstens schon mal medial verurteilt.
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. […]
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. […]
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.
Aber das ist graue Theorie. Bunt hingegen sind die Fotos, mit dem die Angehörigen einer verschwundenen jungen Frau aus Norddeutschland in der vergangenen Woche nach ihr gesucht hatten. Inzwischen ist die Frau wieder aufgetaucht, aber das hält die “Hamburger Morgenpost” natürlich nicht davon ab, die Fotos weiterhin auf ihrer Internetseite zu zeigen.
Und wenn die Polizei den Verdacht äußert, dass es sich um einen Fall von Freiheitsberaubung und ein Sexualdelikt handeln könnte, dann nennt die “MoPo” natürlich weiterhin den vollen Namen und Wohnort der jungen Frau und reichert diese Meldung mit mehreren Bildergalerien an, auf deren Fotos sie gut zu erkennen ist.
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1. “Wann wird’s mal wieder richtig lustig?” (haz.de, Imre Grimm)
Imre Grimm sieht das Satiremagazin “Titanic” in einer tiefen Schaffenskrise: “Im 31. Jahr ihres Bestehens ist die ‘Titanic’ egal geworden.”
2. Interview mit Matthias Prinz (merkur.de, Antje Hildebrandt)
Medienanwalt Matthias Prinz über Medien, Prominente, Leserreporter, Staatsanwälte und den Presserat.
3. “Problem Klickstrecke” (heikerost.com)
Heike Rost hält auch Bilder von Unfällen für eine grundlegende journalistische Aufgabe. Die Dokumentation und Information von aktuellem Geschehen benötige aber klare redaktionelle Entscheide, nicht Wahllosigkeit. “Redundante Bildmotive in zweistelliger Zahl, von denen maximal zwei oder drei relevant hinsichtlich ihres Informationsgehalts sind, werden zu einer sinnentleerten Galerie des Horrors.”
4. “Der Angstmacher” (politwatch.at, Christoph Baumgarten)
Christoph Baumgarten kommentiert den Tod von “Kronen Zeitung”-Verleger Hans Dichand: “Er war und blieb Kleinbürger und die Zeitung, die ihm zu Macht und Einfluss verhalf, machte ihn wehrhaft. Nur wäre die Behauptung unrichtig, er allein hätte die etwa drei Millionen Krone-Leser verführt und zu den verängstigten Spießern gemacht, die sie zu einem großen Teil sind.”
5. “Wie ein neues Linkverhalten die Blogosphäre beleben könnte” (netzwertig.com, Martin Weigert)
“Wenn alle Blogger im deutschsprachigen Raum es sich zum Ziel setzen würden, mindestens einmal pro Woche zu einem ihnen bisher unbekannten, z.B. über eine Suchmaschine gefundenen Blog zu verlinken, dann könnte dies der Blogosphäre eine völlig neue Dynamik verleihen.”
Es ist Sommer, wir schreiben eine gerade Jahreszahl und viele Privatfahrzeuge sind beflaggt wie sonst nur Staatskarossen. Kein Zweifel: Uns steht ein internationales Fußballgroßereignis ins Haus.
Anlässlich der Fußball-WM 2006 hatte “Bild” mit einem “WM-Knaller” überrascht: Mit einem in der Zeitung abgedruckten Gutschein konnte man beim Discounter Lidl für 99 Cent 6 Flaschen “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips” und eine Deutschland-Fahne erstehen.
Nach langem Zögern sah der deutsche Presserat darin einen Verstoß gegen die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex und sprach – unter anderem wegen eines Verstoß gegen des Trennungsgebot von Werbung und redaktionellen Inhalten – gegen “Bild” einen “Hinweis” aus (BILDblog berichtete).
Zwei Jahre später bekam der geneigte Leser zur Fußball-EM für “nur einen Euro” sechs Flaschen “Grafenwalder Premium Pils” und ein Paket Grillwürstchen (“Dulano, 350 Gramm”). “Bild” pries die “größte EM-Aktion aller Zeiten” zwei Mal auf der Titelseite an und schwärmte in den dazugehörigen Artikeln u.a. vom “Party-Hammer”. Der Gutscheincoupon selbst war immerhin – gleich zwei Mal – mit dem Wörtchen “Anzeige” versehen (BILDblog berichtete auch dazu).
Heute startet – wie die Meisten vielleicht mitbekommen haben – mal wieder eine Fußballweltmeisterschaft — und da sind “Bild” und Lidl natürlich bestens aufgestellt:
Im … äh: “redaktionellen” Artikel wurde gestern schon mal vom “WM-Knaller von BILD und Lidl” geschwärmt, der “sechs Flaschen Grafenwalder Pils und ein Paket Grillwürstchen (6 Stück) für nur 1 Euro” verspricht (“Sie sparen bis zu 70 Prozent gegenüber dem Einzelkauf!”).
Heute nun ist es laut “Bild”-Titelseite ein “Mega-Kracher zum WM-Start”.
Auf einer Viertelseite wird in der Zeitung “die größte Fan-Aktion aller Zeiten” gefeiert, “mit allem, was Sie für Ihre WM-Feier brauchen”. Als “Anzeige” gekennzeichnet ist allerdings – in alterTradition – nur der Gutschein-Coupon selbst. Das aber natürlich wieder doppelt:
“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.
Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:
Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.
Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.
Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.
Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:
Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.
Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).
Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben. Lukas Heinser, Stefan Niggemeier
In der Kategorie “geschmacklose Witze über den Selbstmord eines Torwarts” hatte das Satire-Magazin “Titanic” bisher weit vorne gelegen (und sich eine entsprechende Presserats-Rüge abgeholt).
Aber dann schrieb Thorsten Keller in seiner Kolumne “Bolzplatz” auf der Internetseite des “Kölner Stadt-Anzeigers” folgendes:
Der Karnevalsverein,* der Hannover 96 zuletzt so gnadenlos überrollte wie ein Regionalexpress einen Lebensmüden, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht.
*) Keller ist Fan von Borussia Mönchengladbach. Mit “Karnevalsverein” ist der 1. FC Köln gemeint.
Mit Dank an erz und xeniCds.
Nachtrag, 3. April: Seit gestern Abend lautet der Vergleich auf ksta.de:
Der Karnevalsverein, der Hannover 96 zuletzt so übel zurichtete wie Mel Gibson seinen Jesus-Darsteller, ist gegen Hertha BSC ebenfalls eher Außenseiter, wenn man die Statistik zu Rate zieht
Unter dem Artikel steht jetzt folgender Hinweis:
In eigener Sache:
Liebe Leser, die Redaktion hat diesen Text nach zahlreicher Leserkritik überarbeitet. Eine Formulierung war als Anspielung auf den Selbstmord des Torhüters Robert Enke verstanden worden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung.
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Manchmal stellt sich der Presserat aber auch an. Jetzt hat er eine Zeitschrift mit dem leicht pleonastisch klingenden Titel “Gesunde Medizin”gerügt, weil darin Produkte wie sogenannte “Job-Strümpfe” detailliert vorgestellt wurden, obwohl es daran “kein öffentliches Interesse” gebe.
Pah. Dabei waren die “Job-Strümpfe” doch nur Thema in der regelmäßigen Rubrik “Leser-Test” der “Gesunden Medizin”. Dabei kann sich jeder bewerben, ein vorgestelltes Produkt zum Ausprobieren nach Hause zu bekommen, in diesem Fall Stützstrümpfe von der Firma Varilind. Die Redaktion zitiert dann ihre Urteile, das liest sich etwa so:
Frank Hessberger aus Neuberg berichtete: “Schon beim Auspacken hatte ich das Gefühl, ein hochwertiges Produkt in den Händen zu halten.” Ellen Wagner aus Langenselbold gefielen die Strümpfe sofort wegen der feinen Struktur des Materials. Sabine Glassen aus Hanau erinnert sich an den Duft, der beim Öffnen der Packung entströmte.
Aber es fallen keineswegs alle Urteile positiv aus. Zwischen vielen euphorischen Sätzen finden sich auch Bemerkungen wie diese:
Sigrid Wegener aus Göttingen fiel sofort die breite Zehenspitze auf, außerdem fühle sich das Baumwollgemisch für sie zu synthetisch an.
Ergänzt wird das Urteil der Amateurtester über die Varilind-Strümpfe durch eine “Expertenmeinung”. In diesem Fall kommt sie von Dipl. Kfm. Heiko Michel. Er sagt: “Durch den hohen Baumwollanteil sind die Strümpfe hautfreundlich und atmungsaktiv, der stufenlose Druckverlauf unterstützt die Venen, ohne die Beine einzuschnüren.” Heiko Michel muss es wissen. Er ist Projektleiter Varilind bei der Paracelsia Pharma GmbH.
Der Presserat urteilte über “Gesunde Medizin”, die Zeitschrift hätte “gleich mit mehreren Beiträgen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten”. Das ist ein schöner Euphemismus. Denn in Wahrheit macht sie den Eindruck, dass genau das ihre Aufgabe ist. Und dabei geht es nicht nur um “Genießertipps” wie die Nachrichten, dass es jetzt eine neue Sorte einer bestimmten Schokoladenmarke (“ein einzigartiges Geschmackserlebnis”) oder neue Antipasti-Spezialitäten (“ein echter Gaumenschmaus”) gibt. Die “Redaktion” von “Gesunde Medizin” hat sich ein cleveres System ausgedacht, um scheinbar seriös die Verkaufszahlen ihrer Werbepartner anzukurbeln.
Da steht dann zum Beispiel auf einer Doppelseite ein großer Artikel von Dr. Michaela Döll mit Tipps gegen Verdauungsbeschwerden:
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Frischpflanzen-Presssaft aus den Artischockenblütenknospen, der auf seine Wirksamkeit bei Verdauungsbeschwerden hin untersucht wurde. (…) Nach einer dreimonatigen Anwendungsdauer waren die Beschwerden bei den Studienteilnehmern sogar um 80 Prozent zurück gegangen.
Ein großer Vorteil der Frischpflanzen-Presssäfte besteht darin, dass in ihnen der gesamte Wirkstoffring der frischen Pflanze enthalten ist, wobei darauf geachtet werden sollte, dass dieser frei von Zusatzstoffen (z. B. Konservierungsmittel) und Alkohol ist. Außerdem sollten die verwendeten Pflanzen aus biologischem Anbau stammen.
Und daneben steht, brav als “Anzeige” gekennzeichnet, Werbung für “naturreinen Heilpflanzensaft” aus der Artischocke von der Firma Schoenenberger, “mit der GANZEN KRAFT der frischen Pflanze!” und einem kleinen “Bio”-Logo.
Ein andermal informiert dieselbe Dr. Michaela Döll darüber, wie sinnvoll es ist, “das Abnehmen mit entgiftenden Maßnahmen zu unterstützen”:
So fördert beispielsweise der Frischpflanzensaft aus der Artischocke die Produktion von Gallensäften und leistet einen wertvollen Beitrag zur Fettverdauung. Die im Zuge der Gewichtsreduktion gelösten Abfallstoffe und Schlacken können unter der Anregung der Nierenfunktion – z. B. mit Hilfe von Brennnesselsaft – besser aus dem Körper ausgeschieden werden. Kartoffelsaft neutralisiert überschüssige Säuren und hilft dabei, das gestörte Säure-Basen-Gleichgewicht wieder herzustellen. Sinnvoll ist die Kombination der genannten Frischpflanzensäfte mit vitalstoffreichen Gemüsesäften (z. B. Tomaten- oder Karottensaft), die – kurmäßig angewandt, zusammen mit einer gesunden Vollwertkost – nicht nur die Pfunde purzeln lassen, sondern sich auch geschmacklich gut mit den genannten Frischpflanzensäften vertragen.
Und wir notieren uns, was wir laut “Gesunde Medizin” zum Abnehmen brauchen: Artischocke, Brennnessel, Kartoffel, Tomate — und werfen, bevor wir einen Großeinkauf beim Gemüsehändler starten, schnell noch einen Blick auf die Werbung der Firma Schoenenberger für ihre “Schlankheits-Kur” unmittelbar rechts daneben:
Ja: “FasToFit” ist Tomatensaft. Woher wussten Sie?
(Sie müssen, um die informativen Ratgeber dieser Frau Dr. Michaela Döll zu lesen, übrigens nicht die zwei Euro investieren, die die vermeintliche Gesundheitszeitschrift kostet. Die Texte stehen auch kostenlos im Internet. Auf den Seiten der Firma Schoenenberger, unter der Rubrik “Aktuelles zu Schoenenberger”.)
So und so ähnlich informiert die Zeitschrift “Gesunde Medizin” also ihre Leser. Sie erscheint im PACs-Verlag. “PACs” steht für “Gesellschaft für Promotion, Advertising & Communication Services”. So gesehen ist die Rüge des Presserates ebenso zwingend wie niedlich.
Erinnern Sie sich an das traurige Weihnachts-Sparfestessen im “Gong”, das mit plumper Werbung für Produkte der Firma Unilever versetzt war? Das hat auch dem Presserat nicht geschmeckt. Er hat die einstmals renommierte Fernsehzeitschrift wegen dieser Schleichwerbung gerügt.
Insgesamt zwölf Rügen sprachen die Beschwerdeausschüsse jetzt aus. Gleich drei davon richteten sich gegen den Missbrauch von Fahndungsfotos durch Boulevardmedien. Die Polizei hatte jeweils Bilder von Verbrechensopfern herausgegeben, um ihre Identität zu klären. Die Online-Ableger von “Express” und “Bild” veröffentlichten die Aufnahmen von den Leichen aber auch nach dem Ende der Fahndung erneut, teils mehrfach.
In einem Fall ging es um eine geistig behinderte Frau, die grausam ermordet worden war und deren Foto Bild.de zusammen mit Details über den Zustand der zerstückelten Leiche und Einzelheiten aus ihrem Privatleben erneut veröffentlichte. Zusätzlich “unangemessen sensationell” fand der Presserat, dass Bild.de in einem anderen Fall die Leiche einer Jugendlichen wiederholt zeigte (BILDblog berichtete). Ebenso urteilte der Presserat über die Entscheidung von express.de, ein Foto, bei dem man der Leiche “unmittelbar ins Gesicht” blicke, auch nach dem Ende der Fahndung noch einmal zu zeigen.
Der Online-Ableger des Berliner Boulevardblattes “B.Z.” erhielt eine Rüge, weil er die Persönlichkeitsrechte eines jungen Mannes verletzt hatte. Er war im vergangenen Jahr festgenommen worden, weil er verdächtigt wurde, Autos angezündet zu haben. In einer Fotostrecke zeigte die “B.Z.” online Bilder von der Festnahme und nannte diverse Details aus seinem Privatleben. Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte, urteilte der Presserat. Dass die “B.Z.” anderer Meinung ist (insbesondere vermutlich, wenn es sich um einen Politiker der Linken handelt), demonstrierte eindrucksvoll ihre Titelseite zum Thema (siehe links).
Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah der Presserat in einem Witz, den die Satirezeitschrift “Titanic” in ihrer Online-Ausgabe über den Eisenbahn-Suizid des Torwartes Robert Enke riss. Das Foto zeigt einen Lokführer mit der in “Bild”-Typographie gesetzten Schagzeile: “Jetzt meldet sich der Zugführer zu Wort: ‘Ich habe Enke überlistet!'” Es handele sich dabei nicht um Satire, die auch drastisch, überspitzt und polemisch sein dürfe, sondern um das “reine Spiel mit den Gefühlen der Angehörigen und der Bahnführer, die von einem solchen Geschehen ebenfalls traumatisiert werden”, urteilte der Presserat und sprach eine Rüge aus.