Suchergebnisse für ‘Presserat Bild’

Blogs, Weltwoche, Berlin – Tag & Nacht

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Embedded Blogs”
(carta.info, Wolfgang Michal)
Wolfgang Michal schreibt zum Zustand der deutschsprachigen Blogs. “Die Blogszene ist für die Medien heute das geworden, was früher die taz war: die Journalistenschule der Nation, der Pool, aus dem sich die großen Medien die Vielversprechendsten herausfischen können.”

2. “Grosse Köpfe, leere Worte – wie schreibt man über Machthaber?”
(blog.tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
Wie man als Interviewer eines CEOs eine “todlangweilige Doppelseite” vermeiden kann.

3. “Aufregung statt Aufklärung”
(heise.de/tp, Marcus Klöckner)
Eine Information aus einem Interview mit Hans-Peter Friedrich über untergetauchte Rechtsextreme breitet sich rasch aus. Eine “aufgeregte Berichterstattung” mache “den Eindruck, irgendwo da draußen im Land könnte sich breit angelegt eine Art zweiter Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) formieren.”

4. “Stellungnahme des Schweizer Presserats”
(presserat.ch)
Der Schweizer Presserat nimmt Stellung zum Roma-Cover der “Weltwoche”: “Die ‘Weltwoche’ hat mit der Veröffentlichung der Titelseite vom 5. April 2012 (‘Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz’; ‘Familienbetriebe des Verbrechens’) die Ziffern 3 (Entstellung von Informationen, Archiv- und Symbolbilder) und 8 (Diskriminierung) der ‘Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten’ verletzt.”

5. “Programm-Macher”
(christundwelt.de, Nikolaus Brender)
Nikolaus Brender schreibt an Bundeskanzlerin Angela Merkel: “Ergreifen Sie die Initiative zum Rückzug aller Politiker aus den öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien im Wahljahr 2013.”

6. “Likes für Laien”
(spiegel.de, Stefan Niggemeier)
Die erfolgreiche RTL-II-Serie “Berlin – Tag & Nacht”: “Als vor zwei Wochen in Berlin die Herbstferien zu Ende gingen, schrieb die 18-jährige Hanna eine Nachricht auf Facebook. Sie lautete: ‘Meine Ferien sind schon fast vorbei. :( Gehts euch genauso? Hanna.’ Das blieb nicht ohne Folgen. Mehr als 13.000 Personen klickten auf ‘Gefällt mir’.”

Medizinjournalismus mit Chefarztbehandlung (2)

Anfang Juni veröffentlichte die Koblenzer “Rhein-Zeitung” einen Artikel, der von den Erfolgen eines noch nicht zugelassenen Medikamentes gegen Knochenmarkkrebs schwärmte. Es handelte sich allerdings in Wahrheit um eine nur unwesentlich veränderte Pressemitteilung des Stiftungsklinikums Mittelrhein (BILDblog berichtete).

Der Presserat hat aufgrund einer Beschwerde von uns eine “Missbilligung” ausgesprochen. Der Artikel verstoße gegen die Richtlinie 1.3 des Pressekodex, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Chefredaktion der “Rhein-Zeitung” hatte es in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gremium bedauert, dass die journalistische Distanz nicht gewahrt wurde. Sie habe die Kritik zum Anlass genommen, die Redakteure schriftlich auf das Einhalten der journalistischen Grundsätze hinzuweisen. Auf Twitter hatte Chefredakteur Christian Lindner bereits damals erklärt, so etwas dürfe nicht vorkommen.

Der Presserat “empfiehlt” den Medien, “Missbilligungen” zu veröffentlichen, “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die Betroffenen verzichten aber in aller Regel darauf. Anders die “Rhein-Zeitung”, in der gestern folgender Artikel erschien:

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

Meinungsvielfalt, Illustrationen, Hannover 96

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Beim Leistungsschutzrecht hört die Meinungsvielfalt auf”
(stefan-niggemeier.de)
Die “Wetterauer Zeitung” erklärt einem Leser, warum sie seinen Leserbrief zum Thema Leistungsschutzrecht nicht veröffentlicht.

2. “Augen zu und durch!”
(danielgrosse.com)
Die “Leipziger Volkszeitung” illustriert einen Bericht über den neuen VW Golf VII mit einem Foto des VW Golf VI: “Wer auch immer die Bildunterschrift ‘Rauschende Weltpremiere: Der neue VW Golf 7. Foto: AFP’ eingefügt hat, er muss blind gewesen sein. Steht doch quasi direkt über der Autorenkennung im Nummernschild des gezeigten Golfs zu lesen: ‘Golf VI 2008-2012’.”

3. “Absurde Fotos zur Euro-Krise”
(spiegel.de, Friederike Ott)
Die Mühe von Fotografen, immer neue Symbolbilder für die Eurokrise zu finden: “Fotografen nennen diese Bilder Illustrationen. Sie sollen abstrakte Vorgänge visualisieren. Die meisten Krisen verschwinden nach einigen Wochen oder Monaten aus dem Fokus der Öffentlichkeit. Bei der Euro-Krise ist das anders.”

4. “Presserat prüft Verkauf von Kandidatenporträts in Lokalzeitung”
(aargauerzeitung.ch, Fabian Muster)
Kandidierende für das Aargauer Kantonsparlament können bei Lokalzeitungen des Verlags Effingerhof AG ein Porträt über sich kaufen: “Entweder schalten sie Inserate in der Höhe von 550 Franken [rund 455 Euro] oder bezahlen diesen Betrag direkt für einen Artikel über sich selbst.”

5. “Schwierige Dreharbeiten – Sanitäter behindern Kameramann”
(ndr.de, Video, 5:14 Minuten)
Ein Kameramann, der in und um Rostock Unfälle und Katastrophen filmt, kommt immer wieder in Konflikt mit Sanitätern und Polizisten.

6. “Zeuge Hannovas: Serienmörder, Hurensöhne und Arschlöcher”
(reesessportkultur.de, Klaas Reese)
Fans des Fußballvereins Hannover 96, Präsident Martin Kind, Serienmörder Fritz Haarmann und “Bild”.

Jonah Lehrer, Martin Meyer, Attentäter

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Kein Podium für ruhmsüchtige Attentäter”
(lto.de, Henning Ernst Müller)
Der Presserat empfehle bislang nicht, die Identifizierung eines Attentäters oder die Verbreitung seines Fotos zu unterlassen. “Die Täter werden in ihrem Streben nach Prominenz bislang regelmäßig zufrieden gestellt: Nationale wie internationale Medien verbreiten meist schon kurz nach einem Anschlag Namen und Bild des Tatverdächtigen. Nicht etwa eine Goldmedaille bei den olympischen Spielen, sondern ein Anschlag mit möglichst vielen Toten scheint die effektivste Methode zu sein, weltweiten Ruhm zu erlangen, sei er auch noch so negativ besetzt.”

2. “US-Journalist erfindet Bob-Dylan-Zitate”
(zeit.de)
Der 31-jährige Journalist Jonah Lehrer kündigt seinen Job beim “New Yorker”, nachdem ihm Zitatfälschungen nachgewiesen werden.

3. “Der preussische Zürcher”
(bazonline.ch, Hansjörg Müller)
Ein Porträt des NZZ-Feuilletonchefs, Martin Meyer.

4. “Ich wünsche mir eine Deutsche Nationalmediathek, oder: Das kurze Gedächtnis von RTL”
(leitmedium.de, ccm)
Caspar Clemens Mierau fordert, dass “auch private Sender in die Pflicht genommen werden, ein Archiv zu führen. Mindestens alle ausgestrahlten Sendungen sollten vorgehalten werden, wie auch wichtige Begleitmaterialien, Verträge, Pressetexte, usw. Es ist einfach bedauerlich, wenn kulturelle Geschichte nur versendet wird.”

5. “Die Schweizerische Depeschenagentur erhält schon heute zu viele Subventionen, sie braucht nicht noch mehr Steuergelder”
(arslibertatis.com)
Ars Liberatis denkt nach über die Unabhängigkeit der Medien vom Staat.

6. “Machen Sie sich das ganze Bild!”
(fernsehkritik.tv)
Fernsehkritik.tv veröffentlicht von der Sat.1-Dokusoap “Schwer verliebt” einen Drehplan, einen Kandidatenvertrag und einen Einwilligungsvertrag für Angehörige.

Schwer verliebt, Kronen Zeitung, Olympia

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Schwer unter Druck gesetzt”
(fernsehkritik.tv, Video, 22:12 Minuten)
Die Sat.1-Sendung “Schwer verliebt” droht einem Kandidaten wiederholt mit Konventionalstrafen in der Höhe von 250.000 Euro.

2. “‘Krone’ dramatisiert Foto aus Syrien: Leser wenden sich an Presserat”
(derstandard.at, Sabine Bürger)
Christoph Dichand, Chefredakteur der “Kronen Zeitung”, nimmt Stellung zum manipulierten Foto aus Syrien: “Während wir die Copyrights beider Fotos korrekt angegeben haben, fehlte leider der Hinweis darauf, dass es sich eben um das journalistische Stilmittel einer Fotomontage handelt.”

3. “Leistungsschutzrecht: Google will Runden Tisch bei Angela Merkel”
(deutsche-wirtschafts-nachrichten.de)
Kay Oberbeck von Google zum neuen Entwurf des von Presseverlegern angestrebten Leistungsschutzrechts: “Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag bedeutet einen Eingriff in die Informationsfreiheit und würde Deutschland weltweit isolieren. Schon jetzt kann sich jeder Verlag durch eine einfache Programmierungszeile aus der Google Suche herausnehmen – dafür bedarf es keines neuen Gesetzes. Presseverlage profitieren in erheblichem Umfang von Suchmaschinen und anderen Online-Diensten. Alleine durch Google werden pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter geleitet. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen.”

4. “ARD&ZDF: Disqualifikation bei den Olympischen Spielen”
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
ARD und ZDF weisen in ihrer Olympia-Übetragung nicht sauber aus, was live ist und was aufgezeichnet: “Während also in Wirklichkeit oft schon Medaillen verteilt sind, gaukeln ARD und ZDF mit zeitversetzt gezeigten Aufzeichnungen noch Spannung vor – ohne das kenntlich zu machen. (…) Da man annehmen darf, dass die beiden Sender doch technisch in der Lage sind, dies umzusetzen, will man die Fernsehzuschauer also bewusst in die Irre führen.”

5. “Trauerberichterstattung”
(sueddeutsche.de, Saskia Aleythe)
ARD und ZDF beschwören aufgrund ausbleibender Medaillen deutscher Athleten eine Trauerstimmung: “Im gefühlten Halbstundentakt schoben die Kollegen von Katrin Müller-Hohenstein einen dreiminütigen Film zum ‘Schwarzen Tag der deutschen Schwimmer’ ein. (…) Mit langem Gesicht saß Expertin Franziska van Almsick vor der Kamera und hielt das Mikrofon starr wie eine brennende Kerze, bei der jede Schieflage ein Wachsdesaster zur Folge hätte.”

6. “Dicker Mann auf Sofa empört über schlechte Leistung deutscher Athleten bei Olympia”
(der-postillon.com)

Opfer eines Autounfalls instrumentalisiert

Das Foto zeigt einen Vater, der weinend auf der Straße hockt und Abschied nimmt von seinem Sohn, der an dieser Stelle gerade bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist.

Die “Bild am Sonntag” stellte diesen intimen Moment groß aus; die “Bild”-Zeitung zeigte das Foto am nächsten Tag noch einmal (BILDblog berichtete). Sie taten das angeblich nicht, um die Schaulust zu befriedigen, sondern um die Zahl der Opfer von alkoholisierten Autofahrern zu reduzieren.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat missbilligte ihre Berichterstattung trotzdem.

Mehrere Menschen hatten sich über “Bild am Sonntag” und “Bild” beschwert. Sie hätten die Betroffenen ein zweites Mal zu Opfern gemacht und ihre Gefühle der Angehörigen nicht respektiert.

Das Justiziariat der Axel Springer AG erwiderte, die ausschließliche Motivation der Berichterstattung sei es gewesen, auf die schrecklichen Folgen von Alkoholmissbrauch am Steuer hinzuweisen. Es sei unstreitig, dass weniger Unfälle passieren würden, wenn Verkehrsteilnehmern diese Folgen deutlich gemacht würden — auch die Deutsche Verkehrswacht nutze Plakate mit drastischen Darstellungen.

Außerdem sei die Leiche abgedeckt und keiner der Beteiligten identifizierbar.

Der Presserat sah in den Veröffentlichungen zwar keinen Verstoß gegen die Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex) und auch keine unangemessen sensationelle Darstellung von Leid (Ziffer 11). “Bild am Sonntag” habe aber die Privatheit der Opfer missachtet (Ziffer 8). In Richtlinie 8.3 heißt es:

Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.

Die Familie sei aufgrund vieler Details identifizierbar. Ihre private Trauer werde einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Wenn die Zeitung auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinweisen wollte, hätte sie über den Unfall auch in anderer Form berichten können. “Bild am Sonntag” habe die Betroffenen “instrumentalisiert”.

Bob Dylan, Landleben, Tierfilme

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Konzert-Kritik-Kritik”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Kritiken zum Berlin-Konzert von Bob Dylan auf “Spiegel Online” und im “Nibelungen Kurier” unter der Lupe.

2. “Was kann Google – und was will Springer?”
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
“(…) welchen Vorteil brächte es für Journalisten, wenn ihnen Rechte nicht per Vertrag, sondern durch ein Gesetz entzogen werden?”, fragt Peter Mühlbauer in einem Artikel über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

3. “Sat.1-Talkshows entpuppen sich als Scripted Reality”
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
Zwei Talkshows, die auf Sat.1 zur Mittagszeit ausgestrahlt werden sollen, “Annica Hansen” und “Ernst-Marcus Thomas”, werden als geskriptete Sendungen geplant: “Das heißt: Darsteller spielen Rollen.”

4. “Glücklich in der Heide”
(spiegel.de, Hilal Sezgin)
Journalistin Hilal Sezgin zieht aufs Land: “Tatsächlich hat sich an meiner Arbeit als Kulturjournalistin und Kolumnistin nicht viel geändert: Ich lese dieselben Nachrichten per Internet, bekomme dieselben Bücherberge zur Rezension geschickt, führe dieselben Recherchegespräche per Telefon. Abgesehen davon, dass ab und zu der Hahn dazwischen kräht, bekommen die Gesprächspartner meinen ländlichen Hintergrund gar nicht mit.”

5. “Stafettenwechsel im journalistischen Borderlining”
(wienerzeitung.at, Engelbert Washietl)
“Österreich” laufe der “Krone” den Rang in negativer Auffälligkeit ab, findet Engelbert Washietl. “Ginge die Zeitung ‘Österreich’ von einem konstruktiven Ansatz aus, könnte sie beim Presserat einfach mitmachten und sich über ihre eigene Leistung und auch die der Konkurrenzblätter auseinandersetzen. Sie arbeitet aber offenbar darauf hin, sich medienethisch unantastbar und nahezu sakrosankt zu machen.”

6. “‘Am Abend schlafe ich fern'”
(bernerzeitung.ch, Fabian Sommer)
Was die 80-jährige Theresia Salzmann zum Fernsehprogramm zu sagen hat: “Ich würde Tierfilme zeigen. Tiere sind nicht so verlogen wie die Menschen.”

Österreich, Ciudad Juárez, Lokaljournalismus

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Presserat lässt sich nicht von ‘Österreich’ verbiegen”
(diepresse.com)
Die Mediengruppe “Österreich” klagt gegen den österreichischen Presserat: “Die Klage soll offenbar darauf hinauslaufen, dass der Presserat künftig Artikel und Beiträge der Tageszeitung ‘Österreich’ nicht mehr prüfen dürfen soll und Verurteilungen nicht mehr publik gemacht werden. (…) Bei ‘Österreich’ vertritt man die Ansicht, dass sich im Presserat vor allem Konkurrenzmedien zusammengetan hätten und Entscheidungen vor diesem Hintergrund getroffen würden.”

2. “‘Wir machen nicht Online, wir machen Journalismus'”
(vocer.org, Sabrina Santoro und Tobias Kröger)
Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Süddeutsche.de, im Interview: “Medien sind im Umbruch und werden vermutlich in zehn Jahren noch mal anders aussehen als jetzt. Ob dann weniger oder mehr Leute als heute Jobs in ihnen finden, hängt in erster Linie davon ab, wie wir uns jetzt verhalten, wie wir mit den Chancen umgehen oder ob wir bloß Angst haben vor Risiken.”

3. “‘Der Teufel ist von der Kette gelassen'”
(nzz.ch, Kathrin Zeiske)
Ein Bericht aus der mexikanischen Stadt Ciudad Juárez: “Der ‘Diario de Juárez’ als wichtigstes Printmedium der Grenzstadt im Drogenkrieg übt nicht selten Zurückhaltung in seiner Bildsprache. Manche Killer beziehen die Medien in ihr Kalkül ein. Sie ermorden zur Hauptsendezeit, um in die Fernsehnachrichten zu kommen.”

4. “Euro-Krise ist Medien-Krise”
(wissen.dradio.de, Audio, 5:53 Minuten)
Rodothea Seralidou blickt auf die aktuelle Situation der griechischen Medien und auf die Zeit vor der Krise. Viele Redaktionen waren damals personell überdotiert und eng verflochten mit dem Staat.

5. “Hunde und Reis – Warum Journalismus im Kleinen beginnt”
(media-bubble.de, Sanja Döttling)
Sanja Döttling berichtet aus dem Alltag des Lokaljournalismus: “Über all die internationale Politik und die hochgestochenen Feuilleton-Kritiken vergisst man als angehender Journalist schnell, was in jedem Artikel die Hauptrolle spielt: die Menschen.”

6. “Gründe für das politische Engagement junger Menschen”
(graphitti-blog.de, katja)

Die Tote aus der Tiefkühltruhe

Ende Februar fand die Polizei in Spenge in Ostwestfalen durch Zufall eine Frauenleiche, die in einen Koffer gezwängt in einer Tiefkühltruhe lag. Ein Tatverdächtiger war schnell gefunden: Ein 42-Jähriger, gegen den bereits wegen Menschenhandels ermittelt wurde, und der die Garage angemietet hatte, in der die Tiefkühltruhe stand.

Die Identität des Opfers blieb jedoch zunächst unklar, weswegen sich die Polizei ein paar Tage später an die Presse wandte und Fotos der Leiche und ihrer Kleidungsstrücke veröffentlichte. Die Fotos erschienen in regionalen und überregionalen Medien, Zeugen identifizierten die Tote als Angestellte eines Herforder Bordells.

Noch bevor Polizei und Staatsanwaltschaft ihre gemeinsame Pressemitteilung veröffentlichten, konnten sie in “Bild” folgende Sätzen lesen:

Sie lag erdrosselt in einer Tiefkühltruhe. Weil niemand die Tote vermisste, suchte die Polizei mit Fotos der Leiche nach Zeugen. Jetzt die spektakuläre Wende in dem Fall.

Nach BILD-Informationen heißt die Tote Olga P., stammt aus der Ukraine und arbeitete in Deutschland als Prostituierte. Das erklärte ein Zeuge gestern beim Staatsanwalt.

(Inwiefern es eine “spektakuläre Wende” sein kann, wenn die Polizei eine erste Spur hat, weiß wohl auch nur “Bild” allein.)

Die mutmaßliche Identifizierung der Toten hielt “Bild” und Bild.de nicht davon ab, weiterhin das Foto der Leiche zu verbreiten, mit dem die Polizei nach Zeugen gesucht hatte. Mehr noch: Bild.de konnte das Foto jetzt (mehrfach) gemeinsam mit Bildern zeigen, die noch zu Lebzeiten der Frau entstanden waren:

Die Tote aus der Tiefkühltruhe: Der Bruder des Killers gab den entscheidenden Tipp.

Ein Leser beschwerte sich über diese Berichterstattung beim Deutschen Presserat, weil er darin eine unangemessen sensationelle Darstellung und einen Verstoß gegen die Menschenwürde der Toten sah.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Rechtsabteilung von Bild.de sah das wie üblich anders. In ihrer Stellungnahme erklärte sie, bei der Aufnahme der Leiche handele es sich um ein offizielles Foto, das Polizei und Staatsanwaltschaft zu Fahndungs- bzw. Ermittlungszwecken veröffentlicht hätten. Die Aufnahme sei in allen regionalen und überregionalen Zeitungen und Newsportalen erschienen. Sie sei presserechtlich und presseethisch zulässig.

Die Berichterstattung habe sich mit den laufenden Ermittlungen beschäftigt und über eine möglicherweise gelungene Identifizierung der Toten und einen ersten Verdacht bezüglich eines Täters berichtet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Ausnahmetatbestand, der die Veröffentlichung des Fahndungs- und Ermittlungsfotos rechtfertige, noch in vollem Umfang gegeben gewesen, denn die Fotoveröffentlichung habe weiterhin der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung gedient.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats mochte sich dieser Einschätzung nicht anschließen:

Die Abbildung, insbesondere die Kombination des Fotos einer Lebenden mit dem Foto einer Leiche, berührt das Privatleben der Abgebildeten und ihrer Angehörigen in einem Maße, das nicht mehr vom öffentlichen Interesse gedeckt ist. Für das Verständnis der Tat ist das Wissen um die Identität des Opfers unerheblich. Besondere Begleitumstände, die eine Identifizierung rechtfertigen könnten, liegen hier ebenfalls nicht vor. Die Argumentation von BILD Online, das Foto diene zur abschließenden Aufklärung des Verbrechens, trägt nicht. Die Berichterstattung erweckt den Eindruck einer nahezu abgeschlossenen Ermittlung. Hierfür sprechen die Überschrift, sowie die ausführliche Beschreibung des Täters und der Ermittlungsergebnisse. Damit hat sich der Fahndungszweck, zu dem das Foto der Toten ursprünglich veröffentlicht wurde, erledigt.

Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Toten und damit einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex und sprach eine sogenannte “Missbilligung” aus.

Die Fotos der inzwischen zweifelsfrei identifizierten Leiche, die ja selbst laut Bild.de-Juristen nur “der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung” dienen sollten, sind bei Bild.de indes immer noch zu sehen. Dass “Bild” anschließend die Mutter der Toten in der Ukraine besucht und ihr eine ganze Reihe privater Fotos aus den Rippen geleiert hatte, ist eine andere Geschichte.

Blättern:  1 ... 36 37 38 ... 55