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Julian Reichelt sieht keine toten Menschen

Nach einem schweren Busunfall auf Madeira im April dieses Jahres, bei dem 29 Menschen starben, zeigte Bild.de viele Fotos, auf denen die Opfer des Unglücks zu sehen waren. Über diese Veröffentlichung beschwerten sich mehrere Personen beim Deutschen Presserat.

Zum Prozedere gehört es dann, dass auch die Redaktion, gegen die sich eine Beschwerde richtet, Stellung nehmen kann. Das hat in diesem Fall Julian Reichelt übernommen. Und der “Bild”-Chef entgegnete den Vorwürfen mit einer sehr eigenen Version der Vorgänge. Im Bericht des Presserats steht:

Der Vorsitzende der Chefredaktionen trägt vor, die Beschwerde sei erkennbar unbegründet, weshalb er sich kurzfassen wolle: An dem tragischen Busunglück in Madeira, von dem auch viele deutsche Urlauber betroffen waren, habe ein besonders großes öffentliches Informationsinteresse bestanden. Diesem Interesse habe man entsprochen, nicht mehr und nicht weniger — wie alle anderen Medien auch. Und unter Einhaltung sämtlicher presseethischer Grundsätze über ein Aufsehen erregendes zeitgeschichtliches Ereignis berichtet. Anders als die Beschwerdeführer behaupten, habe man insbesondere keine Fotos der getöteten oder lebensgefährlich verletzten Opfer gezeigt. Man habe aber — natürlich, weil man als Presse dazu verpflichtet sei — die Fotos der Unfallstelle gezeigt, an der eine Vielzahl von Helfern darum bemüht war, den Opfern zu helfen. Teilweise — mit “viel gutem Willem” — identifizierbar seien lediglich einige wenige leicht verletzte Opfer des Busunglücks. Dies jedoch sei im Rahmen des unstreitig gegebenen öffentlichen Interesses i.S.v. Ziffer 8 Pressekodex im Hinblick auf eine vollständige und umfassende Berichterstattung unvermeidbar und verletze weder Recht noch Presseethik.

Kurzum: Ihre Bild- und Textberichterstattung über den tragischen Unglücksfall auf Madeira sei absolut medienubiquitär und in keiner Weise zu beanstanden. Die Beschwerden seien allesamt zurückzuweisen.

Erstmal zur Frage der Identifizierbarkeit der von Bild.de gezeigten Personen. Zu dem Thema schreibt der Medienrechtler Udo Branahl in seinem Lehrbuch:

An die Erkennbarkeit des Betroffenen stellt die Rechtssprechung (…) nicht sehr hohe Anforderungen. Sie verlangt nicht etwa, dass ein erheblicher Teil des Publikums die gemeinte Person erkennen kann, sondern lässt es ausreichen, dass sie von Kollegen, Freunden, Bekannten oder Verwandten erkannt werden kann.

Wenn Reichelts Redaktion Aufnahmen veröffentlicht, die Personen in einer Totalen unverpixelt zeigen, ist also nicht “viel guter Wille” notwendig, um von einer identifizierenden Berichterstattung zu sprechen. Das dürfte auch für das Foto gelten, auf dem ein Verletzter deutlich größer, aber verpixelt zu sehen ist, da dieser für “Kollegen, Freunde, Bekannte oder Verwandte” etwa anhand seiner Kleidung immer noch zu erkennen sein dürfte.

Reichelts Argument, dass man insbesondere keine Fotos der getöteten oder lebensgefährlich verletzten Opfer gezeigt habe, ist schlicht falsch. Entweder weiß er nicht, was seine Redaktion so alles veröffentlicht hat, oder er lügt. Bild.de zeigte noch am Tag des Unfalls ein Foto, auf dem Leichen vor dem verunglückten Bus unvepixelt zu sehen waren:

Screenshot Bild.de - Ein Foto vom verunglückten Reisebus, davor liegen Menschen, die offenbar nicht mehr leben - Bild.de hat da Foto ohne jegliche Unkenntichmachung veröffentlicht
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag stammen von uns.)

Und als Bild.de die Aufnahme bereits nach und nach verpixelt hatte, druckte die “Bild”-Zeitung ein ähnliches Foto noch einmal komplett ohne Unkenntlichmachung:

Ausriss Bild-Zeitung - Foto des verunglückten Busses

Der Presserat sah es dann auch anders als Julian Reichelt und sprach eine Missbilligung aus:

Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung unter der Überschrift “Reisebus mit 55 Menschen auf Madeira verunglückt” einen Verstoß gegen den in Ziffer 8 des Pressekodex festgeschriebenen Schutz der Persönlichkeit und die in Ziffer 11 des Pressekodex festgehaltene Sensationsberichterstattung.

Das Gremium sieht in der Veröffentlichung von Fotos, die Opfer des Unglücks unverfremdet und identifizierbar zeigen, einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsschutz gemäß Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Der Umstand, dass jemand Opfer eines Busunglücks wird, macht denjenigen grundsätzlich nicht zu einem legitimen Objekt des öffentlichen Interesses. Das Wissen um die Identität der Betroffenen trägt vorliegend in keiner Weise zum besseren Verständnis vom Unfallhergang bei. Bloße Neugier der Leser rechtfertigt hingegen keine identifizierende Berichterstattung. Daher überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Die Veröffentlichung von unverfremdeten Fotos der Opfer im Moment ihres Leids lässt diese in der Öffentlichkeit erneut zu Opfern werden und verstößt insofern auch gegen Richtlinie 11.3 des Pressekodex.

Mit Dank an André W. für den Hinweis!

Nachtrag, 17:12 Uhr: Drüben bei “Übermedien” berichtet Stefan Niggemeier über eine weitere Entscheidung des Presserats gegen “Bild”.

Nachtrag, 4. Juli: Zu dieser Aussage des pflichtbewussten Julian Reichelt: “Man habe aber — natürlich, weil man als Presse dazu verpflichtet sei — die Fotos der Unfallstelle gezeigt, an der eine Vielzahl von Helfern darum bemüht war, den Opfern zu helfen.” schickte uns ein Leser die Frage, wo und in welcher Form die Presse “dazu verpflichtet sei”, Fotos einer Unfallstelle zu zeigen. Darauf wissen wir leider auch keine Antwort. Von so einer Pflicht haben wir jedenfalls noch nie gehört. Und, das nur nebenbei: Es gab auch Fotos von der Unfallstelle, die etwas später aufgenommen wurden und bei denen die Leichen von den Helfern bereits abgedeckt waren.

Mit Dank an Martin für den Hinweis!

Braunes Geblubber, Head Full of Fördergeld, Leistungsschutzlügen

1. “Facebook-Pranger” von “Bild” bleibt unzulässig
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der sogenannte Facebook-Pranger, den die “Bild”-Zeitung 2015 aufgestellt hatte, bleibt unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und lehnte Springers Wunsch nach einer Revision ab. “Bild” hatte in Print und online fremdenfeindliche Facebook-Kommentare samt Nutzerfotos und Namen der Kommentierenden veröffentlicht und selbst von einem “Pranger” gesprochen. Während der Presserat diese Art der Berichterstattung 2015 noch für zulässig gehalten hatte, verurteilte das Oberlandesgericht München diese Praxis ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel. Dies wurde nun vom BGH bestätigt.

2. Verständnis für Rechtsextreme
(taz.de, Ralf Leonhard)
Der österreichische Milliardär und Unternehmer Dietrich Mateschitz (Red Bull) sponsert nicht nur diverse Extremsportler wie den “Stratosphärenspringer” und politisch rechtsaußen stehenden Felix Baumgartner, sondern besitzt auch den Fernsehsender “Servus TV”. Damit fördere der Brauseabfüller auch die Verbreitung rechten Gedankenguts, so der Vorwurf von Kritikern.

3. Nur 155 Zuschauer: Til-Schweiger-Film scheitert spektakulär
(ostsee-zeitung.de)
Til Schweigers “Head Full of Honey” lockte am Wochenende gerade mal 155 Zuschauer in die Kinos — bei 86 im Umlauf befindlichen Kopien … klingt unwirtschaftlich, oder? Ist es aber nicht unbedingt, denn die 4,6 Millionen Euro deutsche Fördergelder sind an den deutschen Kinostart gekoppelt.

4. Das Lügen geht weiter
(golem.de, Friedhelm Greis)
Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform würden die “Lügen für das Leistungsschutzrecht” weitergehen, konstatiert Friedhelm Greis in seiner Analyse. Besonderen Unmut ruft bei ihm ein Interview des Springer-Vorstands und BDZV-Chefs Mathias Döpfner hervor, das “so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen enthält, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll.” Greis fordert: “Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.”

5. Wa(h)re Verbrechen: Der True-Crime-Boom
(ndr.de, Christine Seidemann, Video: 5:48 Minuten)
Sogenannte True-Crime-Formate erfreuen sich großer Beliebtheit, ob im Print, Fernsehen oder als Podcast. Das Medienmagazin “Zapp” hat mit zwei hochkarätigen Experten über den Boom des Genres gesprochen: Mit Giuseppe Di Grazia (“Stern Crime”) und mit Sabine Rückert (“Zeit Verbrechen”). Eine derart breite mediale Beschäftigung mit besonders spektakulären Gewalttaten könne jedoch dazu beitragen, dass die Kriminalitätsfurcht steigt, warnt Bernd-Rüdiger Sonnen, Rechtswissenschaftler von der Uni Hamburg.

6. Was labert der? Die Sprache der Nummer-Eins-Hits in Deutschland
(einfacherdienst.de)
Von der Mitte der Neunzigerjahre bis in die jüngste Vergangenheit kritisierten viele Menschen die Übermacht englischsprachiger Musik im Radio. Und immer wieder gab es seine Diskussion um eine Quote für deutschsprachige Musik. Eine Debatte, die sich heutzutage nicht mehr stellt: Sämtliche Lieder der Top 10 der MTV-Single-Charts haben deutschsprachige Texte. (Wobei Bandnamen und Songtitel teilweise nicht ohne die englische Sprache auskommen. Aber “Kirsche Kirsche Dame” von “Hauptstadt Büstenhalter” beziehungsweise “Besitztumsbruder” klinge zugegebenermaßen auch etwas irritierend.)

Böhmermann verklagt Merkel, Polizei interviewt sich, Zitat ohne Verstand

1. Drohung wahr gemacht: Böhmermann klagt gegen Merkel
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Jan Böhmermann verklagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Durch ihre Äußerungen in Sachen Erdogan-Schmähgedicht (“bewusst verletzend”) habe die Kanzlerin eine “juristische Bewertung” vorgenommen, die ihr nicht zugestanden und für den Satiriker “erhebliche Folgen” gehabt habe. Mitte April soll das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Kanzlerin ihre Worte zurücknehmen muss.

2. Polizei interviewt sich selbst
(deutschlandfunk.de, Felicitas Boeselager, Audio: 4:07 Minuten)
Immer öfter nutzt die Polizei die sozialen Netzwerke als Verlautbarungs- und Informationskanal. Ob mit kurzen Tweets oder ganzen Videobeiträgen, wie in einem aktuellen Fall in Bremen. Dort hatte die Polizei ein professionell geschnittenes Video mit Informationen und Bildern von einer Razzia im Rahmen von Clan-Ermittlungen veröffentlicht. Der Deutsche Journalisten-Verband Bremen kritisiert, dass nicht zunächst Medienanfragen bearbeitet wurden: “Wenn es Anfragen gibt von Journalisten, dann müssen die zunächst beantwortet und bedient werden. Und erst danach kann ich als Pressestelle natürlich auch mein eigenes Material drehen, für die Verwendung auf Facebook. Oder ich kann eine Pressemitteilung schreiben, keine Frage. Aber zunächst muss ich die Journalisten bedienen und darf die nicht vertrösten und dann mit meinem eigenen Material auf den Markt kommen.”
Weiterer Lesehinweis: Polizei will “sensibler formulieren”: “Seit Jahren kritisieren schwul-lesbische Verbände den Begriff “Homosexuellen-Milieu”. Die Kölner Polizei will jetzt auf den Begriff verzichten.” (taz.de, Frederik Schindler).

3. Medien-Kolumne: Willkommen in der Lokalsport-Zentrale
(kress.de, Steffen Grimberg)
Der ehemalige “taz”-Medienjournalist und frühere “Zapp”-Redakteur Steffen Grimberg schreibt ab sofort regelmäßig eine Medien-Kolumne bei “kress”. In der ersten Ausgabe geht es um den Ab- und Umbau bei der Funke Mediengruppe.

4. Wie stark hängen Psychosen mit dem Cannabiskonsum zusammen? Kann uns eingefrorenes vorpubertäres Hodengewebe vor späterer Unfruchtbarkeit schützen? Science Media Newsreel No. 42
(meta-magazin.org)
Das “Science Media Newsreel” beschäftigt sich regelmäßig mit den wissenschaftlichen Themen bzw. Studien, die Einzug in die allgemeine Berichterstattung fanden. Diesmal dabei: Eine Studie aus “Lancet Psychiatry” zur Frage, wie stark Psychosen mit Cannabiskonsum zusammenhängen. Außerdem eine zunächst bei “Science” veröffentlichte Studie zur Frage, ob eingefrorenes vorpubertäres Hodengewebe vor späterer Unfruchtbarkeit schützen kann.

5. Schmerzfrei
(sueddeutsche.de, Werner Bartens)
Stolze 4,9 Millionen Exemplare beträgt die Auflage der “Apotheken Umschau”, die zweiwöchentlich kostenlos an Kunden abgegeben wird. Nun bringt Burda mit “My Life” ein konkurrierendes Gratisheft auf den Markt. Werner Bartens hat sich das Blatt angeschaut und allerlei Unausgewogenes sowie “Ankündigungs-Prosa” entdeckt.

6. Presserat erklärt “Focus Money” die Bedeutung von Anführungszeichen
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
“Wer Verstand hat, kauft Gold”: In großen Lettern titelte “Focus Money” dieses vermeintliche Zitat von Alan Greenspan. Das Problem: Sowas hat der frühere Notenbankchef weder wörtlich noch sinngemäß gesagt. Der Presserat hat dem wenig einsichtigen “Focus Money”-Chefredakteur Frank Pöpsel nun in aller Ruhe erklärt, was ein Zitat ist (Setzung in Anführungszeichen, “die gemeinhin als Konvention für wörtliche Zitate bekannt ist”) und eine Rüge ausgesprochen.

David Berger und der WDR: ein Sender auf Koks

Beim WDR ereignete sich in den vergangene Tagen eine Geschichte, die sehr an die Kokainaffäre des Fußballtrainers Christoph Daum im Jahr 2000 erinnert. Dieser sollte eigentlich Coach der deutschen Männer-Nationalmannschaft werden, doch es gab die starke Vermutung, dass er Kokain konsumierte, ein Verhalten, das der um einen “sauberen Sport” bemühte DFB nicht dulden konnte. Die Vorwürfe standen, vorgebracht durch Uli Hoeneß, im Raum. Daum bestritt heftig und bot schließlich zu seiner Ehrenrettung auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz eine freiwillige gerichtsmedizinische Überprüfung seiner Haare auf Kokainrückstände an. Dort verkündete er: “Ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe”.

Als das Resultat der Haarprobe schließlich mit einem positives Testergebnis feststand, war wissenschaftlich belegt, dass Daum gelogen hatte. Bis heute wird darüber gerätselt, warum er sich im Wissen über das zu erwartende Ergebnis in eine solche Situation brachte, die zu einem riesigen Skandal führte.

Und nun zum WDR.

Dessen Radiosender WDR 5 hatte auf seiner Homepage ein Interview mit dem Blogger David Berger angekündigt. Berger ist eine schillernde Figur der Neuen Rechten. Er tritt mit Mitgliedern der Identitären Bewegung auf, sitzt im Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD, sein Blog ist nicht nur eines der reichweitenstärksten der Szene, sondern verzeichnet laut “Correctiv” bei Facebook und Twitter mehr Interaktionen als taz.de oder Tagesspiegel.de. Dort werden immer wieder Beiträge veröffentlicht, die auch objektiv betrachtet als Hetze gegen Minderheiten bezeichnet werden müssen. Unter anderem wurde dort der “Johannes Gabriel”-Text erstveröffentlicht, der Homosexuelle mit Pädophilie assoziierte und der später, nach seinem Abdruck in der “FAZ”, vom Presserat als “diskriminierend” gerügt wurde.

Screenshot WDR.de - Tischgespräch - Theologe und Blogger David Berger

Die Rechercheplattform “Correctiv” weist in einem Faktencheck völkische Rhetoriken und reihenweise Falschmeldungen nach, vor allem seine Kritik am Islam habe Berger mittlerweile auf die Spitze getrieben:

Schlagzeilen auf seinem Blog lauten:
“‘Goldstücke’ oder die Wiederkehr der Zoophilie” (25.05.2018)
“Bombenentschärfung, Messer- und Giftattacken: Auch in Frankreich wird Ramadan gefeiert” (19.05.2018)
“ISLAMische Merkmale: Dominanzdenken, Kritikresistenz, Schuldverweigerung, Opferrollen und Forderungsmentalität” (03.10.2017)
“Europa: ‘Eines Tages wird das alles uns gehören'” (24.08.2017).

In der Vorab-Information des WDR zum “Tischgespräch” mit David Berger war nichts über die öffentliche Rolle zu lesen, die dieser seit Jahren einnimmt. “Verharmlosend” ist ein viel zu verharmlosendes Wort für die Beschreibung, die der WDR für seinen Gesprächsgast wählte. Er sei bei manchen Schwulen zur Hassfigur mutiert und mache sich mit den politischen Äußerungen in seinem Blog “bei vielen unbeliebt”, heißt es dort lediglich.

In den sozialen Netzwerken wuchs folglich der Protest darüber, dass der Sender seinen Hörerinnen und Hörern Basisinformationen über Berger vorenthielt. Außerdem wurde angesichts des Weglassens der aktuellen Rolle Bergers in der Ankündigung befürchtet, dass auch das Interview selbst keinerlei Einordnung und Reflexion seiner politischen Bedeutung enthalten würde.

All das, was Theaterautor, Blogger und Marketingexperte Johannes Kram schon so gemacht hat, würde nicht in diese Box passen. Deswegen hier unvollständig und im Schnelldurchlauf: Nicht nur, aber auch wegen seiner Medien-Kampagne ist Guildo Horn zum “Eurovision Song Contest” gekommen. In seinem neuen Buch “Ich hab ja nichts gegen Schwule, aber” prangert er die “schrecklich nette Homophobie” auch in den Medien an. Für seinen “Nollendorfblog” bekam er eine Nominierung für den “Grimme Online Award”, er selbst erhielt 2018 den Tolerantia Award. Und mit “Seite Eins — Theaterstück für einen Mann und ein Smartphone” hat er Boulevard-Kritik auf die Bühne gebracht. Dafür ein herzliches Dankeschön vom BILDblog.

Das wäre die Stelle gewesen, an der der WDR eine saubere Lösung hätte finden können. Das “Tischgespräch” war nämlich schon längst aufgezeichnet, und die Verantwortlichen wussten, dass die Befürchtungen der Kritiker (auch von mir in meinem “Nollendorfblog” geäußert) nicht nur berechtigt waren — in Wahrheit war alles noch viel schlimmer: Es gibt in der Sendung nicht nur keine kritische Auseinandersetzung; vielmehr hilft der Interviewer seinem Gesprächsgast sogar bei dessen Legendenbildung, unterstützt ihn dabei, nachweislich falsche Angaben über dessen Werdegang in sanftem Plauderton zu verquirlen. “Deutschlandradio Kultur” wird den Beitrag später als “journalistische Bankrotterklärung” bezeichnen. (Erst nach erneuter heftiger Kritik heftete der WDR einen Hinweis vor den Beitrag: “In dem Gespräch ist auch David Bergers Internetblog Thema. Darin veröffentlicht Berger zum Teil rechtsradikale und menschenverachtende Beiträge.”)

Als Erwiderung auf die Kritik hätte der WDR also zugeben können, dass da etwas falsch gelaufen ist. Man hätte sagen können, man möchte David Berger gerne noch einmal einladen, aber in eine Sendung, in der man auf eine kritische Auseinandersetzung vorbereitet ist. So hätte man zu einer Lösung kommen können, die sowohl den Berger-Kritikern als auch den -Unterstützern zu vermitteln gewesen wäre. Vor allem hätte man aber hier noch eine Entscheidung treffen können, die den eigenen journalistischen Prinzipien genügen könnte.

Stattdessen entschied man sich beim WDR für die Haarprobe. Der Sender platzierte eine Notlüge, von der alle Beteiligten wissen mussten, dass sie spätestens bei der Ausstrahlung des Gespräches auffliegen wird. Auf der Website wurde die Ankündigung des Berger-Interviews um einen Hinweis ergänzt, in dem es unter anderem heißt:

Die Redaktion hat über die Frage, ob es eine Sendung mit David Berger geben soll, im Vorfeld ausführlich diskutiert. Den Ausschlag gab letztlich die Überzeugung, dass WDR 5 auch mit Menschen in den journalistisch-kritischen Diskurs gehen möchte, die Positionen vertreten, die viele nicht teilen. Wenn unsere Gesellschaft die offene Diskussion will, dann sollte sie auch die verschiedenen Positionen kennen — selbst, wenn das für manche nur schwer zu ertragen sein mag.

So wie Christoph Daums “reines Gewissen” eine bewusste Irreführung war, so war es beim WDR das Beschwören eines beabsichtigten “journalistisch-kritischen Diskurses”. Der WDR musste wissen, dass das Interview genau das Gegenteil davon war. Trotzdem blieb der Sender bei dieser Behauptung, die bald jeder als falsch erkennen konnte.

Und wie Fußballtrainer Daum trieb sich der WDR immer tiefer in die Misere: Jetzt hatte man also nicht nur eine zur baldigen Ausstrahlung vorgesehene PR-Sendung für einen Rechtspopulisten. Man hatte auch das Versprechen des Senders, dem sei nicht so. Und nach wie vor entschied man sich dazu, auf der Ankündigungsseite des Senders keine angemessene Einordnung des Interviewgastes vorzunehmen, während man gleichzeitig den Protestlern auf Twitter permanent mitteilte, wie ernst man ihre Kritik nehme.

Am Vormittag der für den Abend geplanten Ausstrahlung ging dann der Senderchef selbst in die Offensive, um eine weitere Etage auf das Kartenhaus zu setzen. In der Sendung mit dem für die momentane Situation wunderbar zynischen Titel “Neugier genügt” nahm Florian Quecke Stellung zu den Vorwürfen. Er verteidigte unter anderem die unterlassenen Informationen im Ankündigungstext mit dem Hinweis darauf, dass es die Höflichkeit gebiete, einen Gast nicht schlechter als beschrieben aussehen zu lassen, und bestätigte damit zumindest, dass es in der ganzen Sache nie um journalistische Kriterien gegangen sein kann. Und er verteidigte die Einladung Bergers und behauptete, es handele sich lediglich um “das falsche Format”, weil das “Tischgespräch” vom Charakter her zu wenig politisch konfrontativ sei.

Aus dem Umfeld des Senders hört man, dass die Einladung Bergers in die Sendung “Tischgespräch” allerdings kein Unfall gewesen sei; das Gespräch habe genau so stattfinden sollen. Die journalistische Katastrophe sei nicht aus Unwissenheit passiert, sondern weil der Gesprächsführer exakt gewusst habe, wen er da vor sich haben wird: “Tischgespräch”-Moderator Ulrich Horstmann soll diesen Gast für genau dieses Format gewollt haben. Man merkt dem Gespräch an, dass der Moderator nicht undankbar dafür ist, an gewissen Stellen nicht nachfragen zu müssen. Insofern war es genau das richtige Format.

Wir haben beim WDR nachgefragt. Dort sagte man uns, dass die Redaktion sich dazu entschieden habe, “David Berger einzuladen, weil sie seine Entwicklung vom Kirchenkritiker und gefragten Talkgast zum polemisierenden Publizisten am rechten Rand nachzeichnen wollte.” Doch auch das ist nicht gerade glaubwürdig: Die Radikalisierung Bergers spielte in der Sendung nicht nur keine Rolle, der Interviewer stellte sie durch Suggestivfragen sogar in Abrede.

Wie es zu all dem kommen konnte, müsste der WDR mal erklären. Doch dafür müsste der Sender erst einmal eingestehen, dass so gut wie nichts von dem, was er bisher zur Sache verlautbart hat, mit der Realität in Einklang zu bringen ist. Der WDR müsste erst einmal runter. Runter vom Koks.

Bedingungsloser Grundirrtum, Klima, Brüste nur noch mit Baby dran

1. Rheinau? Rheingau? Schnurzegau!
(tagesanzeiger.ch, Marius Huber)
Als der “Spiegel” über eine missglückte Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen in einem Schweizer Dorf berichtet, greift er gleich zweimal daneben: Die Redaktion bebildert nicht nur falsch, sondern benennt auch falsch. Dies sorgt nun für allerlei Spott aus der Schweiz.

2. Presserat sieht in Verwendung von Civey-Umfragen keinen Verstoß gegen den Pressekodex
(stefan-fries.com)
Im Netz gibt es ein Überangebot an Umfragen, auch befeuert durch die inflationär eingesetzten und oft sehr flach ansetzenden Fragen von Civey, die unter vielen Beiträgen von Nachrichtenseiten erscheinen. Klassische Meinungsforscher halten die Methoden der Online-Umfrageinstitute für unseriös und gefährlich (siehe dazu auch: Methodenstreit der Meinungsforschung: Was ist repräsentativ? (deutschlandfunk.de, Stefan Fries)).
Nun haben Forsa, Infas und die Forschungsgruppe Wahlen eine Beschwerde beim Presserat angestrengt, sich aber eine Abfuhr eingehandelt.

3. Floskel des Monats: freiwillige Ausreise
(journalist-magazin.de)
Floskel des Monats beim Medienmagazin “journalist” ist die von der “freiwilligen Ausreise”. Aus der Begründung: “Kaum einer hinterfragt, was an der freiwilligen Ausreise denn freiwillig sein soll, wenn abgelehnte Asylbewerber ihrer Abschiebung zuvorkommen und Deutschland verlassen.”

4. 10 Fakten zum Klimawandel, die wirklich stimmen
(zeit.de, Michael Lindner & Antonia Schuster)
Aufklärung zum Thema Klimawandel hat seine Tücken: Je öfter Klimaforscher auf Klima-Mythen eingehen, desto mehr verfestigen sie sich in den Köpfen und desto mehr merken sich Leute Falschinformationen. In einem Gastbeitrag zweier Klimawandel-Experten gibt es deshalb “10 Fakten zum Klimawandel, die wirklich stimmen”.

5. Brüste nur noch mit Baby dran
(faz.net, Andrea Diener)
Ab dem 17. Dezember soll auf der Mikroblogging-Plattform tumblr keine Pornographie mehr zu sehen sein. Der Hintergrund: Apple hatte die tumblr-App aus dem App-Store geschmissen, da kinderpornografische Darstellungen durch den Filter gerutscht seien. Dies sorgt nun für einen Umbau der Plattform in Richtung “familienfreundlich”. Sexuell explizite Inhalte soll es nur noch in Textform geben dürfen.

6. Ein Siebenjähriger ist der am besten verdienende Youtube-Star
(haz.de)
Die Top Ten der Youtube-Großverdiener wird von einem Siebenjährigen angeführt, der dort Spielzeug testet. Der Kanal “Ryan ToysReview” soll aufgrund seiner Youtube-Werbeeinnahmen und anderer Einkünfte auf Einnahmen von jährlich 22 Millionen US-Dollar kommen.

MDR hilft “RT” und AfD, Heinos SS-Platte, Journalismus auf Blockchain

1. Wie der MDR der AfD und Moskau zugleich half
(tagesspiegel.de, Matthias Meisner)
Die Konstellation ist schon ganz interessant: Ein AfD-Politiker schimpft beim vom russischen Staat finanzierten TV-Sender “RT” über den Islam, alles ermöglicht durch die technische Hilfe des öffentlich-rechtlichen MDR. Matthias Meisner fragt: “Musste das sein?” Der MDR antwortet bei Twitter: Ja, das musste sein, “das handhaben wir bei allen Mitgliedern der EBU — der Europäischen Rundfunkunion, in der auch Russia Today International Mitglied ist — gleichermaßen.” Nur: “RT” ist gar nicht Mitglied in der “EBU”.

2. Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern
(sueddeutsche.de, Christian Wernicke)
Das war ein bemerkenswertes Geschenk, das Schlagersänger Heino Nordrhein-Westfalens Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) zum “NRW-Heimatkongress” mitgebracht hatte: eine Schallplatte von 1981 mit dem Titel “Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder”. Nur einer der 24 von Heino gesungenen Songs habe überhaupt einen Bezug zum Bundesland, schreibt Christian Wernicke: “Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch. “Wenn alle untreu werden” ist ein Gassenhauer aus dem “Liederbuch der SS”. Und mit “Flamme empor” und “Der Gott, der Eisen wachsen ließ” intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten.”

3. Emotionen statt Fakten
(deutschlandfunk.de, Stefan Fries)
Man sieht sie inzwischen unter oder inmitten von vielen Artikeln: Online-Umfragen von Redaktionen, bei denen man einen Regler nach links oder rechts schieben und so beispielsweise kundtun kann, dass man die Zeitumstellung super oder total blöd findet. Das Problem dabei: Diese Umfrage sind ziemlich anfällig für Manipulationen — es reicht oft schon, einen Cookie zu löschen, um mehrfach abstimmen zu können. Jetzt hat sich auch der Presserat mit den manipulierbaren Online-Umfragen beschäftigt, wie Stefan Fries berichtet.

4. Die Blockchain-Technologie: Anwendungsbeispiele und Potenziale im Journalismus
(fachjournalist.de, Florian Regensburger)
Viele Digital-Experten und Krypto-Fans sehen in der Blockchain-Technologie, die auch die Grundlage von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum bildet, eine Lösung zahlreicher Probleme: beispielsweise bei Wahlen, bei Abschlüssen von Verträgen, bei Urheberrechtsfragen. Kann die Blockchain auch die Probleme lösen, mit denen sich der (digitale) Journalismus rumschlägt? Florian Regensburger hat sich einige bereits existierende mediale Anwendungsbeispiele auf Blockchain-Basis angeschaut.

5. Ich, ich, ich – aber wie viel Joko steckt in Jokos Zeitschrift?
(dwdl.de, Alexander Krei)
Seit gestern gibt es ein neues Magazin bei “Gruner + Jahr”, es heißt “JWD. Joko Winterscheidts Druckerzeugnis”. Genauso wie bei “Barbara” (Barbara Schöneberger) ist das Heft um eine prominente Person herum aufgebaut: in diesem Fall um — Überraschung! — Moderator Joko Winterscheidt. Alexander Krei hat “JWD.” gelesen und wirkt recht angetan. Weiterer Lesetipp: Im Interview mit der “Zeit” hat Winterscheidt nicht nur, aber auch über sein neues Magazin gesprochen.

6. Tageszeitung im Abo? Wie sich das 2018 anfühlt
(blog.franziskript.de, Franziska Bluhm)
“Seit sieben Jahren waren wir ohne, nun läuft seit ungefähr zehn Tagen in unserem Haushalt ein Experiment: Wir haben eine Tageszeitung.” Das schreibt die experimentierfreudige Franziska Bluhm. Ihr erstes Fazit fällt gemischt, mit Hang zum Negativen aus.

Urteil gegen Türkei, falsche Hartz-Rechnung in “FAZ”, Manipulation

1. Bit­terer Erfolg in Straßburg
(lto.de, Markus Sehl)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei für die Inhaftierung der beiden Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan verurteilt: Ihre Untersuchungshaft verstoße gegen das Recht auf Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter in Straßburg. Markus Sehl schreibt, dass das EGMR-Urteil, das lediglich die Untersuchungshaft betrifft, zumindest für Altan zu spät kommen könnte: Er wurde inzwischen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

2. Bringt Hartz IV mehr Geld als Arbeit? FAZ verbreitet falsche Zahlen
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Die Überschrift in der “FAZ” war eindeutig: “Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit”. Mit Hilfe des Vereins “Bund der Steuerzahler” wollte die Redaktion zeigen, dass man in bestimmten Familienkonstellationen deutlich über Mindestlohn verdienen müsste, um netto ähnlich viel zur Verfügung zu haben wie Hartz-IV-Empfänger in derselben Familienkonstellation. Das Problem bei den Zahlen, die die “FAZ” nutzt: Der “Bund der Steuerzahler” hat einfach das Kindergeld aus der Rechnung gelassen, zu Ungunsten der vermeintlich üppigen Hartz-IV-Bezieher. Stefan Niggemeier schreibt: “Dass ausgerechnet der für ihre Wirtschaftskompetenz gerühmten FAZ ein solch gravierender Fehler unterläuft, ist peinlich. Aber er blieb nicht auf die FAZ begrenzt.”

3. Malta: Informantin von ermordeter Journalistin stellte sich
(orf.at)
Eine Informantin der ermordeten maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia hat sich der Polizei in Griechenland gestellt. Die frühere Bankangestellte, die per Haftbefehl gesucht wurde, soll entscheidende Unterlagen geliefert haben für die Anschuldigung, dass die Ehefrau des maltesischen Regierungschefs Bestechungsgelder aus Aserbaidschan erhalten habe.

4. Zur Jagd freigegeben?
(journalist-magazin.de, Michael Kraske)
Wer als Reporter von Demonstrationen und Kundgebungen berichtet, bekommt oft zu spüren, wie medienfeindlich die Stimmung vor Ort ist. “Es wird beleidigt, bedroht und nach Kameras geschlagen. Gefahrenzonen sind längst nicht mehr nur Aufmärsche erkennbar extremistischer Organisationen”, schreibt Michael Kraske. Er hat ausführlich mit Journalisten und Polizisten gesprochen, um herauszufinden, welche Maßnahmen die Situation verbessern könnten.

5. Presserat: Lügenpresse-Rufer nehmen Polizei als “Kronzeugen” gegen Journalisten
(netzpolitik.org, Alexander Fanta)
Die deutsche Polizei hat sich in Sozialen Netzwerken eine beachtliche Reichweite aufgebaut. Wie sie diese nutzt, ist mitunter diskussionswürdig, beispielsweise wenn sie die Herkunft von Straftätern nennt. Alexander Fanta schreibt: “Mit immer stärkerem Selbstbewusstsein nutzt die Exekutive ihre amtliche Informationshoheit dazu, selbst ins Rampenlicht zu treten. Dabei zeigt die Exekutive wenig Rücksicht auf die ethische Frage, die durch ihr neues Sendungsbewusstsein aufgeworfen wird. Denn die Polizei entscheidet in der Auswahl der Straftaten, die sie an die Öffentlichkeit trägt, und auch in den Detailinformationen, die sie preisgibt, viel über die öffentliche Wahrnehmung der Fälle mit. Mit der Nennung von Herkunftsländern von Tatverdächtigen macht die Polizei Politik.”

6. Wir haben die Kontrolle über unser Gesicht und unsere Stimme verloren
(medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Dass sich mit Photoshop Bilder manipulieren lassen, dürfte sich inzwischen rumgesprochen und Menschen beim Betrachten von Fotos vielleicht etwas misstrauischer gemacht haben. Adrian Lobe berichtet nun vom nächsten Schritt: dem Manipulieren von Video- und Audiomaterial. Er befürchtet weitreichende Folgen, sollte dadurch die “Integrität der Information” nachhaltig korrumpiert werden: “An der Integrität der Information hängt auch die Integrität einer funktionierenden Öffentlichkeit. Ist Journalismus unter den Bedingungen der totalen Manipulation überhaupt noch möglich?”

Reichelts Worte, Traurige Sex-Hetze, Panikmache und Scharfmacherei

1. Nach SPD-Posse der Titanic: Reichelt entschuldigt sich beim Bild-Team
(wuv.de, Lisa Priller-Gebhardt)
Während es im Netz in der Sache #miomiogate Hohn und Spott für “Bild”-Chef Julian Reichelt gibt, versucht dieser wenigstens seinem Team per Rundbrief weiszumachen, man habe alles richtig gemacht.
Ganz zum Schluss beschwört der ehemalige Kriegsreporter und Militarismusfan nochmal seine virtuellen Truppen: “(…) zusammenzustehen, wenn wir Anfeindungen ausgesetzt sind, geht auf uns alle” — und man sieht ihn dabei förmlich im Büro auf dem Feldbett sitzen. Wenn er nicht längst einen Architekten damit beauftragt hat, im Axel-Springer-Hochhaus Schützengräben auszuheben.

2. Die Lüge von der „Sex-Broschüre für Kita-Kinder“
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Sobald es um Themen wie Intersexualität und Transsexualität geht, scheinen bei Boulevardmedien die Sicherungen durchzubrennen. So auch bei einer von “Bild” und “BZ” zum Skandal hochgejazzten Broschüre für pädagogische Fachkräfte. Stefan Niggemeier kommentiert den traurigen Vorgang: “(…) was hier passiert, ist keine Diskussion über die Inhalte der Broschüre. Es ist eine Schmutz- und Desinformationskampagne. Sie verbreitet erneut die Mär von der “Frühsexualisierung” und vielen damit verbundenen Unterstellungen wie der, dass linke Pädagoginnen und Pädagogen heimlich daran arbeiten, die ganze Welt transsexuell oder wenigstens schwul zu machen, und „normale“ Kinder verachten und vernachlässigen.”

3. Änderungen in der Google-Bildsuche – Probleme bleiben
(djv.de, Michael Hirschler)
Die Fotobranche hat schon seit Längerem Probleme mit Google und dabei wird es wohl auch bleiben. Mittlerweile hat der Suchmaschinengigant zwar die sogenannte Einzelbildpräsentation abgeschafft. Dies erfolgte jedoch nicht aus Einsicht oder Wohlwollen, sondern ist auf einen Deal mit der Firma Getty Images zurückzuführen. Michael Hirschler kommentiert: “Ein kritischer Beobachter könnte auch meinen: der Firma Getty Images wurde ihre Beschwerde wohl eher abgekauft. Das erinnert an die Praxis der Firma Microsoft, als die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverletzungen gegen sie vorging. Firmen, die eine Beschwerde eingelegt hatten, wurden von Microsoft einfach aufgekauft. Auch wenn Getty Images jetzt (noch) nicht direkt von Google aufgekauft wurde, sieht es ziemlich ähnlich aus.”

4. Kenntnisfreie „Fakten-Checker“ bei „Hart aber fair“: Plasberg und Bild strapazieren das „gesunde Volksempfinden“
(meedia.de, Thomas Fischer)
Die vergangene “Hart aber Fair”-Sendung mit Frank Plasberg wurde in den Medien vielfach kritisiert. Hans Hütt fand in der “FAZ”, dass die Sendung ihren Informationsauftrag verfehlt hätte und macht dafür auch die Fragen von Gastgeber Plasberg verantwortlich. Christoph Kammenhuber sah es in der „taz“ ähnlich: Dem Moderator habe es an juristischem Fingerspitzengefühl gefühlt und er habe als Vertreter des „gesunden Volksempfindens“ Stimmung gegen die Justiz gemacht.
 Nun nimmt sich mit Bundesrichter a.D. Thomas Fischer jemand vom Fach der Sendung an. Sein Befund: “Fünf Viertelstunden kenntnisfreier Panikmache und rechtspolitischer Scharfmacherei auf sehr niedrigem Niveau“.

5. Hass-Reden gegen Menschenrechte
(taz.de)
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat ihren Jahresbericht vorgestellt. „Das Schreckgespenst von Angst und Hass macht sich in der Weltpolitik breit und es gibt wenige Regierungen, die sich in diesen unruhigen Zeiten für Menschenrechte einsetzen“, beklagt der Vorsitzende Salil Shetty. Negativ hervorgehoben hätten sich die Staatschefs von Ägypten, Venezuela und der Philippinen, aber auch der russischen Präsidenten Wladimir Putin, der chinesischen Staatschef Xi Jinping und US-Präsident Donald Trump.

6. “Wer hat Julian Reichelt erlaubt, die Demokratie so in den Dreck zu ziehen?”
(tagesspiegel.de, Christopher Lauer)
Christopher Lauer wendet sich in seiner Video-Kolumne an den „Bild“-Chef: „Lieber Julian Reichelt, wer hat Dir erlaubt, die Demokratie so in den Dreck zu ziehen, wie es Deine Zeitung gerade macht?“

Turnschuh-Mata-Haris, Trojaner, Geheimer Hass im Netz

1. Der Feind in meinem Turnschuh
(zeit.de, Eike Kühl)
Die Betreiber der Fitnesstracking-App „Strava“ haben eine globale Heatmap mit Daten von User-Läufen der letzten drei Jahre veröffentlich. Was da grafisch so eindrucksvoll daherkommt, betrachten Sicherheitsforscher und Militärexperten als mögliches Sicherheitsrisiko. So hat sich Nathan Ruser, Student der Internationalen Sicherheit im australischen Canberra, die Gebiete wie Syrien, Irak und Afghanistan näher angeschaut und dabei viele Einträge entdeckt, die auf Camps von Hilfsorganisationen und bekannte und weniger bekannte Militärstützpunkte hinweisen. Doch damit nicht genug: „Schnell begannen weitere Nutzer auf Twitter, die Heatmap zu analysieren. Sie fanden einen einzelnen Radfahrer in der als Area 51 bekannten US-Air-Force-Basis in Nevada. Sie fanden Jogger in der Nähe eines Staudamms in Syrien, wo die USA mutmaßlich einen Stützpunkt aufbaut. Der Journalist Jeffrey Lewis vom Onlinemagazin The Daily Beast entdeckte Strava-Nutzer auf dem Gebiet eines lange Zeit geheim gehaltenen Raketenkommandos in Taiwan.“

2. Der geheime Hass im Netz
(faz.net, Alexander Davydov)
Hass und Hetze sind ein ernstes Problem bei Facebook, doch wenn dies öffentlich sichtbar geschieht, kann wenigstens reagiert werden: Sei es durch Gegenrede, dem Melden von Äußerungen oder gar einer Strafanzeige. Die Konsequenz daraus: Viele Rechte haben zum wechselseitigen Austausch geschlossene Facebook-Gruppen gegründet. Dort hetzen sie dann ungeniert gegen Flüchtlinge und Juden, leugnen den Holocaust, warnen vor einer „muslimischen Invasion“ oder rufen zum Mord an Politikern auf. Alexander Davydov hat sich in die Welt der Hetzgruppen begeben, in denen auch die Namen von AfD-Politikern auftauchen.

3. Pressekodex reloaded Warum der alte besser war.
(fair-radio.net, Sandra Müller)
Wann soll man die Herkunft von Tatverdächtigen nennen? Zu dieser Frage existierte im Pressekodex eine eigene Richtlinie. Danach sollten Herkunft und Nationalität von Tatverdächtigen nur genannt werden, wenn dies bei der Tat eine Rolle gespielt hat. Im Kodex-Deutsch: „wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“. Letztes Jahr hat der Presserat diesen „Sachbezug“ gestrichen. Entscheidend ist jetzt, ob „öffentliches Interesse“ besteht. Einige JournalistInnen und WissenschaftlerInnen haben ihre Bedenken gegen die Formulierung in einem Offenen Brief geäußert. „Fair Radio“ hat daraus eine Petition bei change.org gemacht, in der die Rückkehr zur alten Fassung gefordert wird.

4. “Wenn man einen Staatstrojaner hat, dann ist alles verloren”
(deutschlandfunk.de, Stefan Koldehoff, Audio, 8:47 Minuten)
Dank „Staatstrojaner“ können heimlich Inhalte aus Mobiltelefonen oder Computern ausgelesen werden. Der „Deutschlandfunk“ hat sich mit dem freien Journalisten und Referenten für Informationsfreiheit bei den „Reportern ohne Grenzen“ Daniel Moßbrucker darüber unterhalten, was der offenbar schon stattfindende Einsatz des “Staatstrojaners” konkret für Journalistinnen und Journalisten bedeutet.

5. Solidarität mit dem Kika!
(taz.de, Jürn Kruse)
Jörn Kruse fordert in der „taz“ Solidarität mit dem Kinderkanal „Kika“. Aus einem „Kika“-Beitrag zum Thema Brüste hätten „Bild“ und „B.Z.“ eine plumpe Anti-ARD-ZDF-Kampagne gemacht: „Liebe KollegInnen, ich habe einen schlimmen, schlimmen Verdacht: Kann es sein, dass es euch gar nicht um das Wohlergehen unserer lieben kleinen Kinder geht, sondern nur darum, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schießen?“

6. „Goldene Blogger“: Preise für Journalist Gutjahr und Bloggerin Hingst
(tagesspiegel.de)
In Berlin wurden die besten Blogs mit dem „Goldenen Blogger“ ausgezeichnet. Jury-Mitglied Daniel Fiene: „Wenn man sich näher mit dem Netz beschäftigt, bekommt man eine Art Depression. Man hat den Eindruck, überall gibt es nur Fake News und Hate Speech. Wir zeigen, dass es auch gute Seiten gibt.“

„Krawall-Barbie“, Kein “Tod den Juden”, Pornhub und die “Krone”

1. Die „Krawall-Barbie“ der Bild-Zeitung beschäftigt den Presserat
(br.de)
Mit “Krawall-Barbie” überschrieb “Bild” das Foto einer jungen blonden Frau mit bauchfreiem Top, die während des G20-Gipfels im Juli in Hamburg randaliert haben soll. Beim Deutschen Presserat sind deshalb bislang fünf Beschwerden eingegangen. Juristen sehen in der Veröffentlichung von G20-Fahndungsfotos in den Medien eine mögliche „erhebliche Prangerwirkung“ für die abgebildeten Personen. Die Veröffentlichung derartiger Bilder “unterliegt immer einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und der Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite“, so der Berliner Presseanwalt David Geßner.

2. Massenhafte „Tod den Juden“-Rufe am Brandenburger Tor?
(uebermedien.de, Emily Dische-Becker)
Gab es wirklich massenhafte „Tod den Juden“-Rufe am Brandenburger Tor, wie vielfach in den Medien berichtet wurde? Emily Dische-Becker hat beim Reporter des Artikels nachgefragt, der die weitere Berichterstattung nach sich zog. Mit erschütterndem Ergebnis: “Bei einem späteren Gespräch sagt der Reporter, er habe den fertigen Artikel gar nicht gekannt, über dem sein Name steht und der so viele Reaktionen ausgelöst hat. Er habe die Beobachtung seinem Redaktions-Kollegen nur telefonisch mitgeteilt. Dass in dem Artikel davon die Rede war, dass 1500 Menschen minutenlang den Spruch skandierten, habe er nicht gewusst und es habe ihn überrascht. Das sei alles maßlos übertrieben.”

3. Zahl der Krimis soll nicht weiter steigen
(planet-interview.de, Jakob Buhre)
Vor wenigen Tagen fand in Berlin zum vierten Mal in diesem Jahr die “ZDF”-Pressekonferenz statt. ZDF-Intendant Thomas Bellut und ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme sprachen u.a. über steigende Personalausgaben trotz Personalabbau, Sportvielfalt im Programm, das Erreichen der Krimi-Grenze und Mitgliedschaften von Mitarbeitern.

4. “Am Gängelband der Politik”
(deutschlandfunk.de, Isabelle Klein)
Der Chefredakteur der Wochenzeitung “Falter”, Florian Klenk, ist wenig optimistisch, was die Zukunft des Journalismus in Österreich anbelangt. Er fürchte, die Medien könnten ihrer kritischen Rolle bei der neuen Regierung nicht nachkommen, sagte Klenk im Deutschlandfunk.

5. Neues aus dem Fernsehrat (19): Fünf Wünsche ans öffentlich-rechtliche Christkind
(netzpolitik.org, Leonhard Dobusch )
Leonhard Dobusch hat in einer Art weihnachtlichem Wunschzettel ans “öffentlich-rechtliche Christkind” einige Dinge notiert, die ARD, ZDF und Co im Netz auch ohne neues Gesetz tun könnten, bislang aber nicht tun. Die Überschriften lauten Open-Source-Kooperation bei Mediathekentwicklung, Personalisierung bei Mediatheken, Open Data and Transparenzoffensive, weniger Geoblocking und Creative Commons für Eigenproduktionen ohne Fremdmaterial.

6. Pornhub braucht halben Strom von Temelín: “Krone” verrechnete sich
(derstandard.at, Georg Pichler)
Die amerikanische Zeitschrift “The Atlantic” hat sich mit dem wachsenden Stromverbrauch durch Streamingdienste beschäftigt. Ein Forscher hat dazu in einer Beispielrechnung den Stromverbrauch der Porno-Plattform “Pornhub” kalkuliert. Die österreichische “Krone” schrieb daraufhin, “Pornhub” würde im Jahr so viel Strom verbrauchen, wie das Land Luxemburg insgesamt. Zudem könne der Verbrauch das tschechische Atomkraftwerk Temelín zur Hälfte auslasten. Beides war allerdings komplett falsch. Die Krone hatte augenscheinlich eine Komma- mit einer Tausenderstelle verwechselt.

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