1. Rundfunkbeitrag darf erhöht werden (tagesschau.de)
Eigentlich hatten sich alle Beteiligten auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags verständigt, doch Sachsen-Anhalt blockierte das Vorhaben, indem es die dafür notwendige Abstimmung im Landtag absagte. Das Bundesverfassungsgericht wertete dies nun als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit – der Rundfunkbeitrag darf um um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat erhöht werden. Bei “DWDL” kommentiert Uwe Mantel: “All jenen, die nun von einer ‘undemokratischen Entscheidung’ des Gerichts sprechen: Es hat einen guten Grund, dass der Einfluss der Politik auf ARD und ZDF begrenzt ist und die Höhe des Rundfunkbeitrags eben kein Ergebnis demokratischer Verhandlungen ist, sondern sich am Bedarf der Anstalten festmacht. Schließlich ist es die Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten der Häuser, der Politik auf die Finger zu schauen – da sollte man sie so unabhängig wie möglich vom Wohlwollen einzelner Parteien in einzelnen Ländern machen.”
Weiterer Lesetipp: Springers rasende Wut auf das Bundesverfassungsgericht (uebermedien.de, Stefan Niggemeier).
2. Erneut eingegriffen (taz.de, Volkan Ağar)
In der Theorie agiert die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) unabhängig und überparteilich, doch in der Praxis und mit Blick auf das Agieren des Bundesministeriums des Innern (BMI) muss dies bezweifelt werden: “Denn nachdem das BMI der bpb letzthin eine Links-Extremismusdefinition des Verfassungsschutzes diktiert hat, hat es auch die Veröffentlichung des Sammelbandes ‘Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz’ verzögert und erst in Begleitung eines ergänzenden Onlinedossiers erlaubt.”
3. Wenn das neue Format der Topfpflanze nicht gefällt (journalist.de, Mark Heywinkel)
Mark Heywinkel ist Leiter der Abteilung Formatentwicklung bei “Zeit Online”. In der Reihe “Wie machen wir den Journalismus widerstandsfähiger?” verrät er seine fünf persönlichen Tipps zur Entwicklung neuer journalistischer Formate. Vieles davon ist für jeden interessant, der sich im weitesten Sinn schöpferisch, schriftstellerisch oder redaktionell betätigt.
4. Die Plakate zur Bundestagswahl 2021 (designtagebuch.de, Achim Schaffrinna)
Der Kommunikationsdesigner Achim Schaffrinna hat sich mit den Plakaten zur anstehenden Bundestagswahl beschäftigt und dabei die Kampagnen von CDU, SPD, FDP, Grünen, AfD und Linken analysiert. Er rät jedoch dazu, sich nicht zu sehr von Äußerlichkeiten beeinflussen zu lassen: “Wahlprogramme bieten eine deutlich bessere Grundlage für einen Wahlentscheid als Plakate, unabhängig davon, wie sie gestaltet sind. Nicht, dass Ästhetik und Gestaltungsqualität nicht auch wichtig wären, gerade im Kontext der Informationsvermittlung sind sie bedeutsam! Der persönliche Geschmack in Sachen Farben sowie Bild- und Formensprache sollte jedoch nicht ausschlaggebend dafür sein, an welcher Stelle man sein Kreuzchen macht.”
5. Gerd Schulte-Hillen ist tot (sueddeutsche.de)
Fast 20 Jahre lang leitete Gerd Schulte-Hillen den Zeitschriftenverlag Gruner + Jahr, in dem unter anderem “Stern”, “Geo” und “Brigitte” herausgegeben werden. Jetzt ist der Verlagsmanager im Alter von 80 Jahren gestorben.
6. Türkische Zeitung druckt erfundenes Laschet-Interview (faz.net)
In der Europa-Ausgabe der türkischen Zeitung “Sabah” ist ein Interview mit Armin Laschet erschienen, das laut Düsseldorfer Staatskanzlei nie stattgefunden haben soll. “Sabah” habe erklärt, man habe das Interview von der Website von Faruk Şen übernommen, dem ehemaligen Direktor des Zentrums für Türkeistudien in Essen. Dort sei es mittlerweile gelöscht worden.
Vor wenigen Tagen veröffentlichte “Bild” keinen herkömmlichen Kommentar zur Corona-Lage, sondern einen “CORONA-WUT-KOMMENTAR”, schließlich musste “Bild”-Parlamentsbüro-Leiter Ralf Schuler in seinem Urlaub in Bayern derartigen “Wahnsinn” durchleben:
Am Frühstücksbuffet geht es in Pfeilrichtung am Müsli vorbei. In Plastikhandschuhen angelt man mit der Zange nach Brötchen.
Irre.
Am Montag gab es in “Bild” erneut eine Art Wut-Kommentar, verfasst von “Bild”-Chef Julian Reichelt, allerdings nicht als “WUT-KOMMENTAR” deklariert, sondern als “Essay”.
Liest man Reichelts Text, könnte man auf die Idee kommen, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr gibt, als wären demokratische Grundprinzipien abgeschafft worden. Der Rechtsstaat? Laut Reichelt nicht mehr existent, zumindest nicht in Berlin. Gerichtliche Entscheidungen? Alles nur noch “Willkür” im Sinne der Regierung. In jeder Zeile riecht es nach Verschwörung, der “Bild”-Chef mischt alles zusammen: “viele Politiker”, die “Regierenden”, die Justiz, die Polizei – bei Reichelt klingen sie alle wie Demokratie-Gefährder.
Reichelts zentrale Beobachtung: In Berlin werden mehrere “Querdenker”-Demos verboten, obwohl eine Woche zuvor noch die Teilnehmer des Christopher Street Day durch die Stadt ziehen durften. Er schreibt dazu:
Und immer mehr beschleicht mich das Gefühl: Recht scheint immer häufiger, was den Regierenden gefällt. Zwei Wochenenden in unserer Hauptstadt, in der unser Parlament steht, sich aber zu den wichtigsten Fragen unserer Freiheit wegduckt: Vor einer Woche der Christopher Street Day (CSD), gestern die verbotene Demo der “Querdenker”.
Erst habe er beim CSD Zehntausende Menschen auf den Straßen gesehen, “dicht an dicht, ohne Maske, tanzend, singend, feiernd, Arm in Arm”, am vergangenen Sonntag hingegen: “Polizei in der ganzen Stadt. An Autobahnabfahrten und Zufahrtsstraßen. Die deutsche Hauptstadt abgeriegelt. Blaulicht, Hubschrauber, Martinshorn.”
Seinen Artikel könnte man auf “Querdenker”-Plakate drucken: “Rechte hat, wer den Wünschen unserer Regierung folgt”. Dort, wo der Regierung der Protest nicht passe, setze sie laut Julian Reichelt Polizei und Justiz ein. Exekutive, Legislative, Judikative – für Reichelt und “Bild” alles die gleiche freiheitsberaubende oder sich wegduckende Bande.
Reichelts Gleichsetzung von CSD und “Querdenken” funktioniert auch nur, weil er sich keinerlei Mühe macht, das Verbot der “Querdenker”-Demos zu erklären. An keiner Stelle nennt er die Begründungen des Gerichts. Man kann sie nachlesen, etwa in einerderdrei Pressemitteilungen des letztinstanzlichen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Darin bestätigt das OVG zuvor getroffene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin folgendermaßen:
Der Auffassung der Antragsteller, dass das Nichttragen einer Maske sowie die Nichteinhaltung der Abstandsregeln von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gedeckt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. (…) Das Verwaltungsgericht habe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, weil Leben und Gesundheit von Menschen mit Blick auf die Gefahr einer COVID-19-Infektion gefährdet seien, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten. Diese Annahme habe das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet. Nichts anderes ergebe sich daraus, dass die Polizei bei anderen Versammlungen – etwa zum Christopher Street Day – nicht gegen die Missachtung der Pflicht zum Maskentragen und zur Einhaltung des Mindestabstandes eingeschritten sei. Die vorliegenden Versammlungen seien nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts anders zu beurteilen. Sie stünden im Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und “Querdenkern” zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten.
Und:
Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft des Antragstellers aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken. So sehe es etwa das Tragen eines Mund-Nasenschutzes grundsätzlich nicht vor.
Und:
Der 1. Senat weist darauf hin, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie wie hier zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründen.
Während die “Querdenker”-Demos laut OVG also darauf ausgelegt sind, gegen die Hygieneregeln zu verstoßen, gibt es dieses verbindende Element beim CSD nicht. Es stimmt ganz sicher, dass beim Umzug durch Berlin neulich auch zahlreiche CSD-Teilnehmer ohne Maske unterwegs waren. Aber eben nicht als zentrale Idee der Demonstration. Dafür liefert die “Bild”-Redaktion selbst den Beleg: Zur Bebilderung von Reichelts “Essay” wählte sie ein Foto des CSD, auf dem die Personen zwar sehr eng beieinander stehen, aber so gut wie alle eine Maske tragen:
Wenn Julian Reichelt schreibt, dass “mit identischen Methoden” auch der CSD verboten werden könnte, dann hat er insofern Recht, dass auch der CSD beispielsweise im nächsten Jahr nicht stattfinden dürfte, wenn sich überraschend herausstellen sollte, dass das Nicht-Tragen von Schutzmasken zum grundlegenden CSD-Konzept gehört, oder dass der Veranstalter es darauf auslegt, die rechtlichen Vorgaben zu missachten. Auch das ist ein Aspekt, den Reichelt nicht erwähnt: Das Verbot der “Querdenken”-Demos basiert auf zuvor gemachten Erfahrungen mit der Bewegung. Beim CSD gab es zuvor hingegen keine massenhafte Missachtung der Hygieneregeln, auf deren Grundlage ein Gericht ein Verbot hätte aussprechen können.
Reichelts Justiz-Verachtung gipfelt in diesem Absatz:
Gerichte haben die Verbote der “Querdenker”-Demo bestätigt. Das kann man rechtsstaatlich nennen, aber ich sage: In Berlin ist inzwischen zu vieles politisch. Die Justiz, die Straftäter aus politischen Gründen nicht mehr verfolgt, weil sie als “bunt” gelten – Hausbesetzer zum Beispiel.
Der “Bild”-Chef meint offenbar, dass sich die Berliner Justiz nicht mehr im rechtsstaatlichen Rahmen bewegt. Damit sein Weltbild passt, muss Reichelt gleich mehrere Teile der Realität ausblenden: Er verschweigt, dass die Gerichte in Berlin sehr wohl Urteile gegen Hausbesetzer sprechen. Im Oktober 2020 beispielsweise räumte die Polizei das Haus in der Liebigstraße 34 im Berliner Bezirk Friedrichshain, nachdem das Berliner Landgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hatte. Im Januar 2018 räumte die Polizei eine ehemalige Schule in Berlin-Kreuzberg, die von Geflüchteten besetzt wurde. Auch dazu gab es ein Urteil des Berliner Landgerichts. Zum Køpi-Wagenplatz sprach ein Gericht im Juni dieses Jahres ein Räumungsurteil, die Räumung steht noch aus. Im August 2020 räumte die Polizei die linke Kiezkneipe Syndikat in Berlin-Neukölln. Das Betreiberkollektiv hatte auf die Kündigung des Eigentümers nicht reagiert und die Kneipe weiterbetrieben. Ein Berliner Gericht sprach daraufhin ein Räumungsurteil. Und sollte es Julian Reichelt bei seinem Geraune über die politisierte “Willkür”-Justiz um die Rigaer Straße 94 gehen: Dort scheiterten die Räumungsklagen bisher nicht daran, dass die Gerichte die Bewohner für so wunderbar “bunt” hielten, sondern daran, dass für sie unklar blieb, wer der wahre Eigentümer ist, und ob die Klagenden wirklich klagebefugt sind.
Und noch ein Stück Realität, das Reichelt für seine Argumentation ausblenden muss: Derselbe Senat desselben Oberverwaltungsgerichts, der am vergangenen Wochenende die “Querdenken”-Demo verbot und dessen Treue zum Rechtsstaat der “Bild”-Chef infrage stellt, ließ Reichelts Stellvertreter Florian von Heintze Ende August 2020 noch in einem Kommentar jubeln:
Das OVG Berlin-Brandenburg kippte am 29. August 2020 nämlich ein Versammlungsverbot des Berliner Polizeipräsidenten, wodurch Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, auch der “Querdenker”-Bewegung, in der Hauptstadt stattfinden konnten. Das Gericht schrieb damals dazu:
Zur Begründung hat der 1. Senat u.a. darauf abgestellt, dass die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt hätten. Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot.
Es scheint ganz einfach zu sein: Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, das der Meinung Reichelts entspricht, feiern er und sein Blatt den Rechtsstaat; lernt das Gericht dazu – auch das massenhafte Missachten der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei den Protesten am 29. August 2020 dürften dazu geführt haben, dass das OVG inzwischen zu einer anderen Entscheidung gelangt – und fällt ein gutes Jahr später auf einer veränderten Grundlage ein anderes Urteil, ist das laut Reichelt alles “Willkür”, politisch motiviert und nicht rechtsstaatlich.
Auch online erschien das Foto groß auf der Startseite:
Die Unkenntlichmachung des Gesichts stammt ausnahmsweise nicht von uns, sondern von “Bild”. Neben dem Foto erklärt die Redaktion:
Feuerwehrmann […] (46) ist ein Held unseres Landes. Mit Rücksicht auf seine Witwe hat BILD ihn auf diesem Foto unkenntlich gemacht.
Die Witwen und Hinterbliebenen vieler anderer Menschen sind “Bild” hingegen egal. Allein in der Woche vom 19. bis 25. Juli haben die “Bild”-Medien mindestens 30 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind – bis auf den Feuerwehrmann war keines der Fotos unkenntlich gemacht.
***
Bild.de veröffentlichte zum Beispiel das Foto eines Mannes, der bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam:
(Unkenntlichmachung von uns.)
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Und Fotos einer Frau, die beim Bungeespringen gestorben ist. Quelle: Facebook.
(Unkenntlichmachung von uns.)
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Und das private Foto einer Frau, die in Frankreich ermordet wurde:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
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Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigten auch Fotos einer fünfköpfigen Familie, die mutmaßlich im Hochwasser ums Leben gekommen ist:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
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Am häufigsten zeigten die “Bild”-Medien Fotos einer Frau, die sie “Die Tote aus dem Nazi-Bunker” nennen:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
Bild.de zeigt zahlreiche Fotos des Bunkers (unter anderem per Drohne aufgenommen), außerdem ein Foto des Hauses, in dem die Frau gelebt hat; sogar ein Foto ihrer Wohnungstür. Und immer wieder Fotos aus ihrem Facebookprofil:
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
1. Was sich jetzt mit dem Uploadfilter-Gesetz ändert (spiegel.de, Patrick Beuth)
Gestern trat das lang umkämpfte Uploadfilter-Gesetz in Kraft. Patrick Beuth hat die Unternehmen hinter Youtube, Facebook, TikTok und Twitch gefragt, wie sie ihre Plattformen umgebaut haben, um Overblocking zu vermeiden. Drei der vier Befragten wollten nicht darüber reden. Der Widerstand gegen die Regelung gehe weiter: Die ehemalige Europaabgeordnete Julia Reda will die Umsetzung des Gesetzes überprüfen und hat mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte einen Aufruf gestartet.
2. Influencer:innen müssen sich vor Gericht wegen Schleichwerbung behaupten (netzpolitik.org, Rahel Lang)
Derzeit verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) anhand von drei Fällen über die Kennzeichnungspflicht von Produktempfehlungen auf Instagram. Dem für September erwarteten Urteil wird große Bedeutung beigemessen: “Die anstehende Entscheidung des BGH ist ein Meilenstein in der Frage um Kennzeichnungspflicht von Produkten auf Instagram. Das Urteil des obersten Gerichts wird sich auf die Prozesse weiterer Influencer:innen, die von dem Verband abgemahnt wurden, auswirken.”
3. 10 Jahre FragDenStaat: Fortschritte sind durchaus erkennbar (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Wohl kaum eine Institution hat sich um die Informationsfreiheit in Deutschland so verdient gemacht wie die Transparenz-Initiative “FragDenStaat”. Nun feiert das mittlerweile 13-köpfige Team den zehnten Geburtstag der Plattform: “Wir sind stolz darauf, dass es uns mit FragDenStaat trotz aller Widerstände seit zehn Jahren immer besser gelingt, Menschen dabei zu unterstützen, sich für Informationsfreiheit einzusetzen und zu zeigen, was für demokratische Möglichkeiten im freien Zugang zu Informationen stecken. Mehr als 100.000 Personen haben fast 200.000 Anfragen über die Plattform gestellt.”
4. Die Zeitungsfälscher: Wie ein skurriles Netzwerk aus Fake-Accounts auf Facebook Stimmung macht (correctiv.org, Alice Echtermann)
Eine “Correctiv”-Recherche hat ein Netzwerk gefälschter Profile rund um die erfundene Zeitung “NRW Kurier” aufgedeckt: “Dahinter steckt ein Mann, der uns gegenüber seine Identität nicht preisgeben wollte. Er bezeichnet das Ganze als privates Kunstprojekt. Eine ‘Liebhaberei’, die er weiter betrieb, obwohl seine Seite schon seit einiger Zeit so gut wie keine Aufmerksamkeit auf Facebook mehr erzeugte. Dies ist eine Geschichte über die Skurrilität von Desinformation und über Menschen, die aus Wut über die ‘Lügenpresse’ beginnen, ‘Fake News’ zu produzieren.”
5. Kein Einzelfall (taz.de, Jessica Ramzcik)
Der Fotojournalist Tim Mönch soll ins Visier des sächsischen Verfassungsschutz geraten sein, weil er 2019 (in rechtlich zulässiger Weise) einen rechten “Zeitzeugenvortrag” im sächsischen Leubsdorf fotografierte. Er gelte beim Staatsschutz nun als Linksextremist. Mönch wolle sich gegen diese Einstufung wehren. Das werde – trotz anwaltlicher Hilfe – jedoch “wahrscheinlich noch Jahre dauern”.
6. Wer stärkt hier eigentlich wen? (deutschlandfunkkultur.de, Vera Linß & Dennis Kogel, Audio: 21:06 Minuten)
Die ARD hat seriöse Inhalte und sehnt sich nach jungem Publikum. TikTok hat das junge Publikum und sehnt sich nach seriösen Inhalten. Da liegt der Gedanke einer Zusammenarbeit nahe. Doch neben Zukunftschancen bietet eine derartige Kooperation auch Gefahren. Die Liste der Vorwürfe an TikTok ist recht umfassend. Erst jüngst ist das Unternehmen wieder ins Gerede gekommen: Es habe laut “Spiegel” versucht, verdeckte Spenden an die Junge Union zu zahlen (nur mit Abo lesbar).
Hurra, endlich Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Samstagsausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!
***
1. ZAPP Spezial: Strategien im Online-Wahlkampf (ndr.de, Nils Altland & Johannes Jolmes & Kim Kristin Mauch, Video: 28:43 Minuten)
94 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung sind laut Onlinestudie von ARD und ZDF zumindest gelegentlich online. Da drängt es sich geradezu auf, den Wahlkampf nicht nur offline, sondern auch online zu führen. Vielleicht war der Online-Wahlkampf sogar noch nie so entscheidend wie bei der kommenden Bundestagswahl. Wie gehen die Parteien vor? Welche Strategien verfolgen sie? Das Medienmagazin “Zapp” hat sich auf Social Media umgeschaut und mit verschiedenen Politikerinnen und Politikern gesprochen.
2. Pressefreiheit grenzenlos (reporter-ohne-grenzen.de)
Im neuen Podcast von Reporter ohne Grenzen geht es um die Leute, für die sich die Organisation tagtäglich einsetzt. Welchen Gefahren sind Medienschaffende durch ihre Arbeit ausgesetzt? Und wie gelingt es, dass sie frei berichten können? Die aktuelle Folge von “Pressefreiheit grenzenlos” führt nach Belarus: Mit der Macht der Bilder gegen die Mächtigen.
3. Sabine Rückert, wie kamen Sie zum Verbrechen? (zeit.de, Jochen Wegner & Christoph Amend, Audio: 7:31:15 Stunden)
Beim “Zeit”-Podcast “Alles gesagt?” wird so lange geplaudert, bis alle Fragen beantwortet sind und alles gesagt wurde, was zu sagen war. Auch wenn das, wie im vorliegenden Fall, siebeneinhalb Stunden dauert. Deswegen das Geständnis des Kurators: Ich habe diese Folge nicht komplett gehört, empfehle sie trotzdem. Zu Gast ist Sabine Rückert, stellvertretende Chefredakteurin der “Zeit” und erfolgreiche Podcast-Macherin (“Zeit Verbrechen”). Es geht unter anderem um ihren persönlichen Werdegang, auch um ihre Zeit bei “Bild”, ihren Blick auf den heutigen Feminismus sowie ihr Verhältnis zum Journalismus und zum Fall Kachelmann.
4. Generation Praktikum: Kampf um den Lebenslauf (druckausgleich.podigee.io, Annkathrin Weis & Luca Schmitt-Walz, Audio: 36:32 Minuten)
“Alle Praktika, die ich gemacht habe, waren eine mega Erfahrung. Aber …”, sagt die Journalistin Luisa Thomé. Um exakt jenes “Aber” geht es in der aktuellen Folge von “Druckausgleich”, dem Podcast über den Berufsstart in der Medienbranche. Der Talk dreht sich um Bezahlung, Einbindung und Wertschätzung für Praktikanten und Praktikantinnen im Medienbusiness.
5. Blick hinter die Fassade politischer Kampfbegriffe (deutschlandfunkkultur.de, Arno Orzessek, Audio: 6:29 Minuten)
In David Ranans Sammelband “Sprachgewalt” dreht sich alles um missbrauchte Wörter und andere politische Kampfbegriffe. Arno Orzessek hat das Buch gelesen: “‘Sprachgewalt’ verknüpft Begriffsgeschichte mit Realgeschichte, blickt kritisch auf den Medienhype, in dem manche Wörter jeden präzisen Sinn verlieren, entlarvt die sprachpolitischen Strategien von Rechten und Linken, von Konservativen und Revoluzzern, von Israel-Freunden und -Feinden.”
6. Unsere Väter – die größten Showmaster Deutschlands (ndr.de, Andreas Gerling & Christian Stöffler, Video 2:19:00 Stunden)
Wie haben die Kinder der größten Showmaster der deutschen Fernsehgeschichte ihre Väter erlebt? Wie sehen die Söhne und Töchter jetzt, aus der zeitlichen Distanz, das Werk und Schaffen ihrer Väter? Wie war es früher, das Kind eines berühmten Fernsehstars zu sein? Welche Schattenseiten, welche Brüche gab es im Leben und in der Karriere der Väter? In der mehr als zweistündigen Doku erinnern sich die Töchter und Söhne von Hans Rosenthal, Hans-Joachim Kulenkampff, Peter Frankenfeld, Wim Thoelke, Harald Juhnke, Dieter Thomas Heck, Kurt Felix, Rudi Carrell und Heinz Quermann sowie die Enkelin von Peter Alexander an die Zeiten von damals.
Auch wenn die “Bild”-Medien für ihre “TODESFLUT”-Berichterstattung mitunter fast 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig im Einsatz hatten – eines konnten sie tagelang nicht präsentieren: die traditionelle Opfergalerie, also private Fotos von Menschen, die bei den Überschwemmungen ums Leben gekommen sind.
Stattdessen gab es diese Aktion:
Im Artikel hieß es:
Und so konnte die “Bild”-Redaktion kurz darauf doch noch Gesichter präsentieren:
Auch online wurde die Galerie veröffentlicht:
Und “Bild am Sonntag” titelte:
Die Fotos sind laut Angabe von “Bild” zwar mit Zustimmung der Angehörigen erschienen, wir haben sie dennoch alle unkenntlich gemacht, weil auch bei Fotos, die mit einem solchen Einverständnis in “Bild” erscheinen, Vorsicht geboten ist. Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige im Nachhinein bereuen, “Bild” die Erlaubnis gegeben zu haben. Viele sind im Moment der Zustimmung in einem emotionalen Extremzustand, in dem sie keinen klaren Kopf haben – und anfällig sind für die manipulativen Techniken erfahrener Fotojäger.
***
Insgesamt haben die “Bild”-Medien in der Woche vom 12. bis 18. Juli mindestens 39 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind oder nach den Überschwemmungen vermisst werden.
In einem Fall waren die Augen verpixelt, in zwei Fällen das Gesicht. In 36 Fällen gab es keinerlei Verpixelung.
***
Bild.de zeigt zum Beispiel das Foto eines Mannes, der bei einer Rangelei erstochen wurde:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag von uns.)
Das Foto wurde von Trauernden zwischen Blumen und Kerzen am Tatort aufgestellt, dort hat “Bild” es abfotografiert. In einem ähnlichen Fall, nachdem “Bild” Fotos von Opfern des Germanwings-Unglücks auf einem Marktplatz abfotografiert hatte, erhielt die Redaktion eine Rüge des Presserats, weil das Aufstellen der Fotos, auch wenn es an einem öffentlichen Ort passierte, “nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen” geschah.
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Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigen auch die Gesichter von drei 18-Jährigen, die bei einem Autounfall ums Leben kamen:
Das Bild wurde am Grab der jungen Männer abfotografiert. Online bekommt man eine Großaufnahme der Gesichter erst, wenn man bezahlt.
***
Gezeigt wird auch ein Mann, der in Brasilien nach einer Haiattacke seinen Verletzungen erlag:
Das Foto stammt aus seinem Facebookprofil. Bild.de gibt die vollständige Adresse dorthin an.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar vonReporternbedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
1. Veröffentlichung von unangenehmen Fragen durch eine Partei verletzt die Pressefreiheit (djv-hessen.de)
Der Deutsche Journalisten-Verband Hessen fordert die hessische FDP zu einem respektvollen Umgang auf: “Offenbar hat die Hessen FDP die Grundprinzipien der Pressefreiheit nicht verstanden. Statt Fragen eines Journalisten-Teams von NDR, WDR und der Wochenzeitung ‘Die Zeit’ zu möglichen Verbindungen einzelner aktiver FDP-Mitglieder in das AfD-nahe Spektrum um den Politikberater Tom Rohrböck zu beantworten, hat die Partei die Fragen der Journalisten auf ihrer Homepage veröffentlicht. Damit sabotiert die FDP das bewährte Prinzip Journalisten fragen, Politiker antworten. Journalisten, die nicht mehr selbst entscheiden können, wann sie ihre Recherchen für ausreichend fundiert halten, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen, können ihren Beitrag zur Meinungsbildung nur noch eingeschränkt leisten.”
2. Was hat es mit Jan Hofers Selbstzensur-Vorwurf gegen die “Tagesschau” auf sich? (meedia.de, Tobias Singer)
Jahrzehntelang war Nachrichtenmann Jan Hofer für die Öffentlich-Rechtlichen tätig, nun ist er der neue RTL-Anchorman. In einem Podcast-Gespräch mit Moderatorin Janin Ullman hat er sich zu seinem Wechsel geäußert und dabei eine bemerkenswerte Andeutung gemacht, die von Tobias Singer wie folgt kommentiert wird: “Das neue Format würde ‘anders, kleiner, hoffentlich effektiver und ohne Schere im Kopf’ stattfinden. Punkt. Mehr kommt nicht. Keine Erklärung, keine Konkretisierung, und auch keine Nachfrage von Ullmann. Was bleibt? Ein Vorwurf, der diejenigen bedient, die es schon immer wussten oder zu wissen glaubten: Bei der meistgesehenen Nachrichtensendung der Republik herrscht Selbstzensur unter den Journalisten.”
3. «False Balance» in den Medien: Was wissenschaftlich stimmt, ist keine Frage der Mehrheitsmeinung (medienwoche.ch, Servan Grüninger)
Bei der “Medienwoche” geht es um das Phänomen der “False Balance” in der Berichterstattung. Das bezeichnet den Umstand, dass unbewiesenen Minderheitsmeinungen aus Gründen der (falschen) Ausgewogenheit derselbe Raum eingeräumt wird wie beispielsweise wissenschaftlich längst geklärten Mehrheitsmeinungen. Servan Grüninger erklärt das Problem anhand von Beispielen und nennt am Schluss einige konkrete Verbesserungsvorschläge.
4. Eichers Ehre (kontextwochenzeitung.de, Josef-Otto Freudenreich)
Der ehemalige Chefjustiziar des SWR Hermann Eicher geht laut der Internetpublikation “Kontext:Wochenzeitung” presserechtlich gegen diese vor. Eicher wolle Aussagen aus einem “Kontext”-Podcast verbieten lassen, in dem darüber gesprochen wird, wie die Anstalt mit den Vorwürfen sexueller Belästigung umgeht. Bei “Kontext” schildert Josef-Otto Freudenreich seine Sicht der Dinge.
5. Gefährliche Verwechslung (sueddeutsche.de, Lea Sahay)
Der deutsche TV- und Print-Journalist Mathias Bölinger berichtet seit vielen Jahren aus China. Jüngst reiste er im Auftrag der Deutschen Welle in die zentralchinesische Provinz Henan, um über die Folgen der extremen Regenfälle zu berichten. Dort wurde er von einer wütenden Menschenmenge bedroht und verfolgt. Man hatte ihn für einen BBC-Korrespondenten gehalten.
6. “Get the f*ck out of my house”-Gewinner muss seinen Preis teilen (lto.de)
Vorgestern haben wir in den “6 vor 9” von einem Konflikt zwischen Teilnehmern einer Reality-Show berichtet. Die drei Finalisten der Sendung hätten verabredet, dass – egal, wer gewinnt – der Gewinner den beiden anderen 20.000 Euro abgebe. Daran, so der Vorwurf, habe sich der Gewinner jedoch nicht gehalten. Nun haben sich Kläger und Beklagter vor Gericht auf die Zahlung von 15.000 Euro geeinigt, “um die Sache vom Tisch zu kriegen”.
Ein kleiner, aber durchaus wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer hohen Corona-Impfquote in Deutschland könnte das Impf-Verhalten von Politikerinnen und Politikern sein – im Sinne von: Wenn die den Impfstoffen vertrauen, dann kann ich das doch auch. Oder umgekehrt: Warum sollte ich mich impfen lassen, wenn die das nicht mal tun? Und so wollte die “Bild”-Redaktion wissen: “Wie sehr halten sich die Politiker an ihre eigenen Impf-Aufrufe an die Bürger?”
“Bild” hat nach eigener Aussage bei allen 709 Mitgliedern des Bundestags nachgefragt, ob sie sich haben impfen lassen. Das Ergebnis:
Auf den ersten Blick vermeintlich verblüffende Zahlen: Bei CDU/CSU, immerhin Teil der Regierung, die fürs Impfen wirbt, nur 67 Prozent? Die Linke fast zur Hälfte ungeimpft? Woher diese großen Unterschiede bei den verschiedenen Fraktionen? Und insgesamt gerade mal maue 64 Prozent? Erst nach dem zweitendritten vielleicht vierten Blick, dem Lesen des Kleingedruckten, dem anschließenden Nachdenken über den Begriff “Mindestimpfquote” und dem erneuten Blick auf die Grafik wird klar: Die Impfbereitschaft der Parlamentarier dürfte deutlich höher sein.
Aber erstmal ein paar Erster-Blick-Reaktionen auf die “Bild”-Darstellung:
FDP und Linke überraschen. Bei FDP hätte ich mehr Gegner erwartet. Bei den Linken mehr Solidarität.
Und der mitläuferigste Mitläufer ist… Tatatataaaa
Die #SPD – what else…
Bestimmt alle von Dr. Tod aka #Lauterbach perrrsöönläch geömpft
Stolz auf @spdbt – Klasse!
Dafür habe ich mich einsperren lassen und alles mitgemacht? Dafür dass dann lauter Leute in für die Demokratie wichtigen Rollen sich dann nicht impfen lassen?
Das alles sind Reaktionen auf einen Twitter-Post von “Bild”-Redakteur Julian Röpcke, in dem er die oben gezeigte Grafik als Screenshot veröffentlichte. In alle möglichen Richtung wird sie falsch verstanden: Die SPD als eine Art Sieger der Umfrage (was sie nicht ist). Die Linke mit mangelnder Solidarität (was nicht stimmt). Die FDP mit deutlich höherer Impfbereitschaft als die meisten anderen Parteien (was man so nicht sagen kann). Und, wohl besonders gefährlich: Politikerinnen und Politiker als “Leute in für die Demokratie wichtigen Rollen”, die sich scheinbar “nicht impfen lassen” wollen.
Berechnet man die Impfquote jener Mitglieder des Bundestags, die auf die “Bild”-Anfrage geantwortet haben, liegt sie, mit Ausnahme der AfD, bei jeder Partei über 96 Prozent (Grüne – 98,7 Prozent, SPD – 97,7 Prozent, CDU/CSU – 97,1 Prozent, FDP – 96,4 Prozent, Linke 96,3 Prozent, AfD – 17,6 Prozent, Gesamt – 95,5 Prozent). Die “Bild”-Redaktion hat sich allerdings für eine andere Darstellung entschieden: Sie nimmt die Anzahl der Personen, die geantwortet haben, dass sie ein- oder zweimal geimpft sind, und teilt sie durch die Anzahl aller Mitglieder der jeweiligen Fraktion – womit sie auch die Fraktionsmitglieder einrechnet, die überhaupt nicht geantwortet haben, und bei denen man nicht sagen kann, ob sie geimpft sind oder nicht. Oder wie im Artikel erklärt wird:
Aus den Rückmeldungen errechnete BILD die “Mindest-Impfquote”, also die Quote, die sich aus den sicheren Impf-Bejahungen im Verhältnis zu allen Abgeordneten der Fraktionen im Bundestag ergibt.
Zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel: Fraktion X hat 100 Mitglieder, 40 antworten auf die “Bild”-Anfrage, 38 davon geben an, bereits ein- oder zweimal geimpft worden zu sein. In der “Bild”-Darstellung läge die “Mindestimpfquote” dieser Fraktion damit bei 38 Prozent. Man könnte aber auch sagen: In der Fraktion X sind 95 Prozent der Personen, die sich zurückgemeldet haben, nach eigener Aussage ein- oder zweimal geimpft worden.
So ist die “Bild”-Grafik vor allem eine Darstellung davon, welche Fraktion wie rege auf die “Bild”-Anfrage reagiert hat: Die SPD beispielsweise deutlich stärker als die Linke, die FDP stärker als die CDU/CSU. Nun kann es verschiedene Gründe haben, warum eine Politikerin oder ein Politiker nicht antwortet. Der einen mag die Angabe zur Impfung zu privat sein, der andere hat keine Lust, an einer “Bild”-Umfrage teilzunehmen. Trotzdem erklärt “Bild” die SPD zum “‘Impf-Sieger'” und schreibt: “Zwischen den Fraktionen gibt es jedoch extreme Unterschiede” – wobei der Unterschied, wie gesagt, vor allem darin besteht, ob die verschiedenen Fraktionen häufiger oder seltener geantwortet haben (klammert man die AfD mal aus).
Man kann diese “Mindestimpfquote” durchaus berechnen und sie so darstellen, wie “Bild” es gemacht hat. Wenn die Rückmeldung aus den verschiedenen Fraktionen allerdings so unterschiedlich ist, birgt die Grafik aber eine große Gefahr, missverstanden zu werden – siehe die oben zitierten Reaktionen. Problematisch wird es, wenn im “Bild”-Artikel diese Quote, die lediglich die “sicheren Impf-Bejahungen” angibt, ins Verhältnis zur “aktuellen Impfquote in der gesamtdeutschen Bevölkerung” gesetzt wird (“Sie beträgt fraktionsübergreifend 64 Prozent und liegt damit etwa fünf Prozentpunkte höher als die aktuelle Impfquote in der gesamtdeutschen Bevölkerung (59 Prozent).”). Denn bei letzterer gibt es in der Regel keine ausbleibenden Antworten auf eine Anfrage. Hinzu kommt bei den “Bild”-Zahlen ein weiterer Schwachpunkt: Es handelt sich nur um Selbstauskünfte der Politikerinnen und Politiker.
1. 10 Jahre Oslo, Utøya und die Medien: Keine Islamfeindlichkeit weit und breit (schantall-und-scharia.de, Fabian Goldmann)
Anlässlich des zehnten Jahrestages des Utøya-Attentats blickt Fabian Goldmann auf die mediale Berichterstattung von damals zurück: “Während die Jugendlichen auf der Insel Utøya noch vor dem Rechtsextremisten um ihr Leben rannten, klärten ‘Terrorexperten’ im TV schon über dessen ‘islamistischen Hintergründe’ auf. Selbst als kein Zweifel mehr an der rassistischen Motivation des Attentäters bestand, machten manche Kommentatoren noch Muslime und Linke als eigentlich Verantwortliche aus. Und einige Medienschaffende schafften es sogar, die Taten des Massenmörders zu entschuldigen.”
2. Warum über den Fauxpas berichtet werden muss (deutschlandfunk.de, Samira El Ouassil, Audio: 4:13 Minuten)
Während einer Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Hochwassergebiet konnte man sehen, wie Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Union und Ministerpräsident von NRW, im Hintergrund giggelte und kicherte. Ein Fehltritt, den Medien zum Gegenstand ihrer Berichterstattung machen dürfen? Oder ein Fauxpas, über den man großzügig hinweg gehen sollte? Die Kommunikationswissenschaftlerin und Kolumnistin Samira El Ouassil denkt laut über das Für und Wider beider Vorgehensweisen nach.
3. “Bild” stoppt freien Fall, “Zeit” und “Spiegel” wachsen digital (dwdl.de, Uwe Mantel)
Die neuen IVW-Auflagenzahlen der Printmedien sind draußen, und die Springer-Publikationen melden auf den ersten Blick gute Zahlen. Uwe Mantel hat näher hingeschaut und ordnet die Zahlen ein: “Bei der ‘Welt’ beträgt das Auflagen-Plus offiziell fast 6 Prozent – allerdings nicht, weil plötzlich viele Käufer zu dem Blatt zurückgefunden hätten, sondern weil die Zahl der Bordexemplare, die während des ersten Lockdowns massiv gefallen war, sich vervierfachte. Die harte Auflage lag trotzdem fast 17 Prozent im Minus.”
4. “Das Geschäftsmodell von Facebook und Twitter verhindert eine vernünftige Debattenkultur” (medienpolitik.net, Daphne Wolter)
Ruprecht Polenz, ehemaliger Generalsekretär der CDU, betätigt sich seit einigen Jahren in den Sozialen Medien und vor allem bei Twitter als politischer Kommentator. Er hat dabei mehr als 63.000 Followerinnen und Follower gewonnen. Im Interview mit medienpolitik.net spricht Polenz über die Debattenkultur auf Social Media, das Freund-Feind-Denken und die Gefahren der von den Plattformen gesteuerten Algorithmen: “Insofern teile ich die Einschätzung derjenigen, die sagen, dass in der Tendenz Soziale Medien eher die Wirkung haben werden, unseren demokratischen Diskurs zu zerstören – bei allem, was sie auch Positives ermöglichen. Wir dürfen uns nicht so große Hoffnungen machen, dass man das grundsätzlich ändern kann, solange die Algorithmen so funktionieren, wie sie das tun.”
5. Konkurrenz macht Netflix zu schaffen (tagesschau.de)
Die “Tagesschau” hat sich die jüngsten Netflix-Zahlen angeschaut. Der Gewinn sei im Jahresvergleich um fast 90 Prozent auf 1,4 Milliarden US-Dollar in die Höhe geschnellt: “Die Einnahmen stiegen um fast 20 Prozent auf 7,3 Milliarden Dollar. Daraus ergibt sich eine Umsatzrendite von knapp 20 Prozent. Ein besseres Ergebnis erzielte der Konzern bisher nur im ersten Quartal dieses Jahres.” Trotzdem falle es dem weltgrößten Streaminganbieter immer schwerer, neue Abonnenten zu gewinnen.
6. Mut zur Zumutung! (taz.de, Anne Haeming)
Anne Haeming hat genug von den Simplifizierungstendenzen mittels journalistischem “Runterbrechen”: “Das Publikum weiß, dass es unterschätzt statt geschätzt wird. Dass ein paar neue Formate neben das Oberflächenblabla drängen, ist ein Indiz: Schluss mit der Runterbrecherei. Mehr Mut zur Zumutung! Nach dem Dauer-Lockdown gilt: Wir alle wollen Zeit sinnvoll füllen. Und sicher nicht mit Häppchenjournalismus.”
1. Cyberangriff auf die Demokratie (zeit.de, Kai Biermann & Astrid Geisler & Gero von Randow & Holger Stark & Sascha Venohr)
Ein internationales Redaktionskonsortium, dem auch “Zeit”, “Süddeutsche”, NDR und WDR angehören, hat Erschreckendes zutage gefördert: Geheimdienste und Polizeibehörden haben offenbar weltweit Journalistinnen, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Politikerinnen überwacht und dabei die Spionagesoftware Pegasus eingesetzt. Grundlage der Recherche ist eine Liste mit mehr als 50.000 Handynummern aus rund 50 Ländern, die den Medien und Amnesty International zugespielt wurde.
Weitere Lesehinweise: Hier der Bericht der ebenfalls an der Recherche beteiligten “Süddeutschen Zeitung”. Und hier der Text von NDR und WDR.
2. »Der Subtext dieser Erzählung bleibt ihm verborgen« (nd-aktuell.de, Karsten Krampitz)
In seiner SWR-Sendung hat der Literaturkritiker Denis Scheck einen “Anti-Kanon” mit den angeblich schlechtesten Büchern eingeführt. Die Liste wird eingeleitet von Adolf Hitlers “Mein Kampf”, auf Platz vier befindet sich Christa Wolfs Erzählung “Kassandra”. Die ehemalige Buchverlegerin und jetzige Linken-Abgeordnete Simone Barrientos ist entsetzt über Inszenierung und Ton: “Er darf das Buch beschissen finden. Er darf auch sagen, es gehört nicht in seinen Kanon. Das Buch aber zu löschen, und das tut er, das ist infam. Und natürlich entsteht da auch eine Assoziation zur Bücherverbrennung. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass Scheck, um genau diesen Vorwurf auszuhebeln, den Verriss von Hitlers »Mein Kampf« an den Anfang der Reihe gesetzt hat. Aber ich mag mir nicht seinen Kopf zerbrechen.”
3. Nach antisemitischen Äußerungen: Verlag beendet Zusammenarbeit mit Bhakdi (volksverpetzer.de, Thomas Laschyk)
Als der umstrittene Wissenschaftler und Corona-Verharmloser Sucharit Bhakdi in einem Interview Dinge sagte, die von vielen nicht nur als absurd und falsch, sondern eindeutig antisemitisch angesehen wurden, ging sein Verlag auf Distanz: “Bevor wir jetzt mögliche weitere Konsequenzen ziehen, verlangt die Fairness, dass wir dazu mit Herrn Bhakdi sprechen. Wir haben ihn kontaktiert und warten darauf, dass er sich zurückmeldet.” Die Gespräche sind anscheinend nicht zur Zufriedenheit der Verlags gelaufen. Dieser hat die Zusammenarbeit mit seinem Bestseller-Autor beendet.
4. “Ich glaube nicht, dass sich Jebsen über die Schlagzeilen freut” (dwdl.de, Timo Niemeier)
Am Wochenende haben wir an dieser Stelle den Podcast “Cui Bono: WTF happened to Ken Jebsen?” mit folgenden Worten empfohlen: “Die Serie über die Verwandlung Ken Jebsens vom aufstrebenden Radiomoderator zum berühmt-berüchtigten Verschwörungsideologen ist äußerst überzeugend umgesetzt. Die Macherinnen und Macher haben mit vielen Zeitzeugen gesprochen und sind erkennbar bemüht, ein möglichst facettenreiches Bild von der Person Jebsen zu zeichnen.” Heute reichen wir das Interview mit dem Journalisten und Podcast-Macher Khesrau Behroz nach, der die Produktion umgesetzt hat.
5. Wo Sachsen-Anhalt beim Gendern steht (mdr.de, Oliver Leiste)
“Gibt wichtigeres” – “Stört beim Lesen” – “Spaltet mehr als es verbindet”: Der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch hat für den MDR sechs Thesen aus der Genderdebatte einem Realitäts-Check unterzogen.
6. Influencer sagen plötzlich »Du-bye!« (spiegel.de, Anton Rainer)
Mehrere nach Dubai ausgewanderte Youtube- und Instagram-Stars kündigen ihre Rückkehr nach Deutschland an. Hat das etwas mit den Steuer-CDs zu tun, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor rund einem Monat ankaufen ließ, wie vielfach spekuliert wurde? Eher nicht, schreibt Anton Rainer im “Spiegel”. Der Grund sei vermutlich weitaus profaner: Die Influencerinnen und Influencer hätten festgestellt, dass es in Dubai – Überraschung, Überraschung – im Sommer recht heiß ist.