Archiv für Privates

Tote Links zu toter Frau

Nachdem die Potsdamer Staatsanwaltschaft am Dienstag vergangener Woche bekannt gegeben hatte, dass eine junge Frau tot aufgefunden wurde und gegen einen Mann wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde, berichtete auch “Bild” – und zwar…

… am Mittwoch vergangener Woche, am Donnerstag vergangener Woche, am Freitag vergangener Woche, am Samstag vergangener Woche sowie am Montag dieser Woche und am Dienstag dieser Woche.

Alle diese Berichte, verfasst u.a. von “Bild”-Reporter Jörg Bergmann, waren illustriert mit allerlei Fotos, die “Bild” offenbar aus Internetseiten zusammengesucht hatte: “Bild” jedenfalls nannte als Quelle einfach nur “Web”. Und ab Tag 2 der Berichterstattung zeigten alle diese Fotos das Opfer (das mit der Preisgabe privater Daten im Internet – StudiVZ, MySpace etc. – leider nicht zimperlich gewesen ist) ohne jede Unkenntlichmachung. Wollten wir indes die vielen “Bild”-Berichte ohne irgendeine Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung zeigen, bliebe davon wohl nicht mehr viel übrig (siehe Beispielausriss).

Heute nun berichtet “Bild” wieder über den Fall, wieder fast seitenfüllend. Aber anders als bisher wird der heutige Bericht nicht mit Fotos des Opfers illustriert. Anders als bisher wird die junge Frau heute auch nicht mehr bei ihrem richtigen Vornamen und abgekürzten Nachnamen genannt, sondern plötzlich:

"Katja Z. (21, Name und Alter geändert)"

Und bei Bild.de sind die bisherigen Veröffentlichungen zum Thema (außer ein paar, in deren URL die, ähm, unbeachtete Aufforderung “ACHTUNG… PIXELN” steht) vollständig aus dem Angebot entfernt.

Erfahrungsgemäß machen “Bild” und Bild.de sowas nicht freiwillig.

Und dass “Bild” nach einer Woche täglicher Berichterstattung auf einmal von selber zur Besinnung gekommen wäre, ist unwahrscheinlich: Über den Mann, gegen den im Zusammenhang mit dem Todesfall ermittelt wird, berichtet “Bild” auch heute wieder ausführlich, vorverurteilend und identifizierbar — und (seit gegen ihn auch wegen Mordes ermittelt wird) auch ohne schwarze Balken oder sonstige Unkenntlichmachung.

Mit Dank auch an die zahlreichen Hinweisgeber.

Entenhaut

Der Bergsteiger Karl Unterkircher ist am vergangenen Dienstag am Nanga Parbat tödlich verunglückt. Er hinterlässt eine Frau und drei kleine Kinder.

Bei Bild.de meint man nun, von dieser Frau ein “Internet-Tagebuch” entdeckt zu haben:

"Das Internet-Tagebuch der Bergsteiger-Witwe"

Das klingt eklig nach einer guten Boulevard-Geschichte: Ein tödlich verunglückter Bergsteiger – und dessen Frau lässt alle Menschen an ihrem persönlichen Leid teilhaben.

Nur: Es gibt kein “Internet-Tagebuch der Bergsteiger-Witwe”. Es gibt auf Karl Unterkirchers Homepage einen kurzen Text, der tatsächlich von seiner Frau stammt. Eine Art Nachruf, in dem sie sich bei allen bedankt, “die uns in dieser schweren Zeit so nahe stehen”.

Bild.de zitiert ausführlich daraus und überwiegend sogar korrekt. Zwar stammt der Satz “Auf die Berge verzichten zu müssen wäre für Karl ein noch größeres Leid gewesen und hieße langsam dahinsterben”, anders als Bild.de schreibt, nicht von Unterkirchers Frau selbst (sie zitiert nur eine “unbekannte Person” aus dem Gästebuch der Seite), aber immerhin stimmt sie dem Satz zu.

Etwas später jedoch schreibt Bild.de:

Dieser Eintrag sagt absolut nichts darüber aus, “wie sehr die Nachricht über den Tod ihres Mannes” Unterkirchers Frau “getroffen hat”. Denn er stammt nicht von ihr. Er stammt von Unterkirchers Manager Herbert Mussner, was sich unschwer daran erkennen lässt, dass unter dem Eintrag steht:

Man muss wohl schon ziemlich hartgesotten sein, um diese Zeilen einfach jemand anderem zuzuschreiben. Oder sehr gleichgültig.

Mit Dank an Christian W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 19.43 Uhr (Mit Dank an Oliver H.): Dass man Mussners Tagebuch-Zitat bei Bild.de nur flüchtig gelesen hat, scheint übrigens nicht der Grund dafür zu sein, dass es fälschlicherweise der “Bergsteiger-Witwe” zugeschrieben wurde. Den Satz “Es sind die Mass Media”, der im Original direkt nach den ständig läutenden Handys kommt, hat man bei Bild.de nämlich bemerkt – und spurlos gekürzt.

“Bild” verliert gegen Ex-Terroristin

Nach Informationen aus Justizkreisen plant eine ehemalige RAF-Terroristin, sich einen neuen Namen zuzulegen. Darüber berichtete eine große deutsche Tageszeitung – rein sachlich, ohne Nennung des neuen Namens. Schon das verstieß nach Ansicht des Landgerichts Hamburg gegen ihr Recht auf Privatsphäre. (…) Genau deshalb darf auch in diesem Artikel der Name der Terroristin nicht genannt werden – da eine Nennung klar machen würde, um wen es sich handelt.

O-Ton Nicolaus Fest:

“(…) Gesetzt den Fall, daß auch Hitler oder Himmler den Krieg überlebt hätten und vor deutsche Strafgerichte gestellt worden wären – hätten auch sie eine „zweite Chance“ erhalten, sich bei guter Führung erneut in die Gemeinschaft der deutschen Volksgenossen einzufinden?

(…) Möchte man wirklich mit den Mördern seines Vaters oder seines Ehemannes ein paar freundliche Worte an der Kasse wechseln? Möchte man sich von ihnen die Haare schneiden, anfassen, bequatschen lassen? (…) Nicht wenigen ekelt es bei dieser Vorstellung.

Abhilfe könnte eine Regelung schaffen, die zumindest die vorzeitige Aussetzung der Strafverbüßung an die Zustimmung der Hinterbliebenen knüpft. (…) Zudem sollte die Möglichkeit der Namensänderung aus Gründen der Resozialisierung deutlich eingeschränkt oder abgeschafft werden. (…)”

Wenn man sich anschaut, was für Gedanken Nicolaus Fest in seiner aktuellen “Hieb- und stichfest”-Kolumne sonst noch so verbreitet (siehe Kasten), ist es geradezu erstaunlich, wie sachlich* er den Anlass dafür zusammenfasst.

Wir wüssten allerdings nicht, dass das Gericht auch untersagt hätte, den Namen der “großen deutschen Tageszeitung” zu nennen, die am 10. August 2007 über die Ex-Terroristin berichtet hatte. Und dass Nicolaus Fest nicht wüsste, um welche Zeitung es sich handelt, halten wir für ausgeschlossen. Er könnte den Zeitungsnamen nicht nur in den Meldungen verschiedener Nachrichtenagenturen und anderen Medien nachlesen (deren Berichte über den angeblichen Namenswechsel der Ex-Terroristin mit Quellenangabe bis heute leicht zu finden sind); der Zeitungsname steht, weiß auf Rot, auch unmittelbar über der Kolumne, die ihn verschweigt.

Was aber ist dann die Argumentation eines leitenden “Bild”-Mitarbeiters wert, wenn er sich in eigener Sache über einen verlorenen Gerichtsprozess empört, aber die eigene Involviertheit verleugnet?

*) “Bild” berichtete übrigens nicht nur über die angebliche Namensänderung, sondern nannte u.a. auch den Namen der Bewährungshilfeorganisation und machte Andeutungen über den mutmaßlichen Arbeitsplatz der Ex-Terroristin.

BGH und “Bild” mit Christiansen beschäftigt

Schon wieder musste der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil wegen Paparazzi-Fotos fällen. Heute ging es um Fotos, die Sabine Christiansen im Frühjahr 2005 zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen im Hafenort Port d’Andratx auf Mallorca zeigten. Gedruckt hatte die Fotos damals jedoch nicht “Bild”, sondern “Bild der Frau”, die allerdings wie “Bild” zum Axel-Springer-Konzern gehört. Und der BGH entschied: Der Abdruck der Fotos war unzulässig.

Die Vorsitzende Richterin Gerda Müller hielt den Nachrichtenwert laut “Spiegel Online” für “außerordentlich bescheiden, um nicht zu sagen dürftig”; die Fotos hätten nur dazu gedient, die öffentliche Neugier zu befriedigen. Deshalb habe das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Pressefreiheit überwogen.

Weil aber “Bild” heute, am Tag der BGH-Entscheidung gegen Springer, selbst ein privates Foto von Christiansen auf der Titelseite hat, das die TV-Moderatorin “bei ihrer Hochzeit” zeigt (Überschrift: “Sabine Christiansen – Heimliche Hochzeit in Paris”), schreibt sueddeutsche.de:

Die Fernsehfrau, die oft auf Mallorca weilt, hat in Paris geheiratet – und Bild weiß mehr. Sehr heimlich kann der Trautermin mit einem französischen Textilunternehmer nicht gewesen sein, denn die Bilder in Bild sind weder unscharf noch verwackelt, sondern wirken eher wie offizielle Hochzeitsfotos.

Auffällig ist, dass ein Nachweis der Bildquellen fehlt. Genehmigt seien die Bilder laut dem Pressesprecher von Frau Christiansen nicht. Die Aufnahmen sollen von Fotografen der amerikanischen Agentur Abaca gemacht worden sein. Zu einer möglichen erneuten Klage wollte der Christiansen-Sprecher nichts sagen, wies aber darauf hin, dass man mit Paparazzi rechnen müsse, wenn man in Paris heirate. Auf Anfrage zu der bizarren Parallelität der Privatbilder konnte kein Sprecher von Bild oder Springer offiziell Stellung nehmen. (…)

Heide Simonis verliert gegen “Bild”

“Bild” berichtete:

“Mit gesenktem Haupt steht Heide Simonis an der Salattheke, Einkaufen, um Frust zu bewältigen und zumindest für Sekunden wieder glücklich zu sein. Bei H & M kauft Simonis einen Hosenanzug und hat anschließend nicht einmal mehr Blicke für Schuhe übrig.”

Heide Simonis war im Frühjahr 2005, unmittelbar nach ihrer Abwahl als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin offenbar von “Bild”-Fotografen massiv belagert und verfolgt worden. Dabei entstandene Fotos, auf denen Simonis in einem Einkaufszentrum, an einer Frischetheke und in einer Modeboutique zu sehen ist, hatte “Bild” anschließend unter der Überschrift “Danach ging Heide erst mal shoppen” abgedruckt und betextet (siehe Kasten).

Nach der Veröffentlichung hatte Simonis jedoch zwischenzeitlich erwirkt, dass “Bild” die Shopping-Fotos nicht weiter verbreiten darf (wir berichteten) und später, dass sie zumindest erfahren dürfe, was auf den bislang unveröffentlichten Fotos vom Tag nach ihrer Abwahl zu sehen ist. Zudem hatte Simonis auf Herausgabe der bisher unveröffentlichten Paparazzi-Fotos geklagt.

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute in einem Grundsatzurteil, “dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden”, wie es die Nachrichtenagentur AP zusammenfasst. Auch müsse “Bild” die Fotos nicht an Simonis herausgeben oder vernichten, entschied der BGH.

Die BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller selbst sah im Urteil eine Entscheidung “von großer praktischer Tragweite” und betonte, “dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann”. Laut Müller dokumentieren die Shopping-Fotos von Simonis “einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung”.

Mit Dank an Dirty Harry für den Hinweis.

“Bild” irritiert Jogi Löw

Aus einem Interview der “Süddeutschen Zeitung” mit dem Fußball-Trainer Joachim Löw:

"Mit Deutschland-Fahne auf dem T-Shirt verfolgt Daniela Löw die Pleite auf der Tribüne. Jogis Ehefrau ist im Stadion ein seltener Gast
Foto: ANDREAS POHL"SZ: “Bild” hat nach dem Kroatien-Spiel [auf der Titelseite und im Sportteil] Fotos Ihrer Frau aus dem Stadion veröffentlicht und Ihre Anwesenheit thematisiert. Bisher war dieser Teil Ihres Privatlebens ein Tabuthema. Hat Sie der Bruch dieses Tabus irritiert?

Löw: Ja, das hat mich irritiert. Das war nicht gewünscht. Meine Frau möchte nicht in die Öffentlichkeit. Sie ist eigentlich immer im Stadion. Jetzt ist diese Situation dargestellt worden. Ich war überrascht davon, und es war mir nicht recht.

Mit Dank an Christoph H. für den Hinweis.

Unverbesserlich V

Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer:

Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(Richtlinie 8.1 des Pressekodex)

Zwar könnte man sich bei “Bild” fragen, ob beispielsweise in Fällen, wo eine Mutter ihr Neugeborenes tötet, eine Ausnahme von dieser “Regel” greife (obgleich das Verhältnis von Ausnahme zu Regel bei “Bild” ohnehin eigentümlich ist). Aber der Presserat hat “Bild” die Antwort bereits gegeben: Nein und nochmals nein. Trotzdem zeigt “Bild” regelmäßig Fotos von Frauen, die ihre Kinder getötet haben oder dessen verdächtigt werden (wir berichteten hier und hier).

Auch heute wieder.

Eine 23-Jährige hat offenbar ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkt und versuchte später sich das Leben zu nehmen. Jetzt steht sie vor Gericht. Der “Tagesspiegel” schreibt:

Die junge Frau (…) will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. (…) Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.

"Diese Mutter-Hände haben ein Baby ertränkt"“Bild” zeigt ein Foto von ihr, auf dem sie gerade besagte Kapuzenjacke anhebt (siehe Ausriss). Nicht einmal einer der bei “Bild” so beliebten kleinen schwarzen Alibi-Balken verdeckt die Augen der jungen Frau.

Bild.de indes zeigte dasselbe Foto verpixelt – allerdings nur im Text. Auf der Bild.de-Startseite war das unverfremdete Foto der Frau geraume Zeit in einem großen Teaser zu sehen.

Ein Versehen? Offenbar schon.

Inzwischen nämlich ist das Foto der 23-Jährigen auch im Text bei Bild.de nicht mehr verpixelt. Und den Teaser von der Startseite können Bild.de-Leser in einer etwas kleineren Version auf der “News”-Seite begaffen:

Das ist immerhin genau so konsequent wie rücksichtslos.

Mit Dank an die überaus zahlreichen Hinweisgeber.

Andreas Englisch ist leicht zu verwirbeln

Andreas Englisch ist bekanntlich “BILD-Vatikan-Korrespondent” und stellte am vergangenen Samstag diese bedeutungsschwangere Frage:

"Ermordeten Nazis den behinderten Cousin von Papst Benedikt?"
Vatikan – Bringt ein US-Historiker ein trauriges Geheimnis aus der Familiengeschichte unseres Papstes Benedikt XVI. (81) ans Licht? (…) Vom Vatikan war gestern keine Stellungnahme zu bekommen.

Keine Frage!


“Ein US-Historiker bringt ein trauriges Geheimnis aus der Familiengeschichte unseres Papstes Benedikt XVI. (81) ans Licht. Die Nazis haben 1941 einen Cousin Benedikts verschleppt und ermordet.

Enthüllt hat das der angesehene US-Historiker Brennan Purcell von der Universität De Sales (Pennsylvania) in seinem Buch „Benedikt von Bayern – ein intimes Porträt des Papstes“ (nur in den USA erschienen).

Auch der Vatikan bestätigt diese Geschichte. Georg Gänswein, Privatsekretär des Papstes, erklärte gegenüber BILD die Richtigkeit des traurigen Familien-Geheimnisses.”
(Quelle: Bild.de)

Und weil der Privatsekretär des Papstes die Sache nachträglich doch noch “gegenüber BILD” bestätigte, findet sich inzwischen auch eine (nachträglich um ein paar Fragezeichen, “solls” und Zweifel bereinigte) Fassung von Englischs Artikel bei Bild.de (siehe Kasten).

Sonderlich schwer dürfte es dem Vatikan jedoch nicht gefallen sein, “die Richtigkeit des traurigen Familien-Geheimnisses” zu bestätigen. Im Gegenteil: Der Fidesdienst des Vatikan hatte vor zweieinhalb Jahren schon beiläufig vermeldet, dass Papst Benedikt XVI. am 28. November 1996, damals noch als Kardinal, auf einer vom Päpstlichen Rat organisierten internationalen Konferenz eine Rede gehalten habe.

Dabei erzählte er den Anwesenden vom Fall seines jüngeren Cousins, den das Nazi-Regime 1941 getötet habe, weil er am Down-Syndrom erkrankt war.

Und für Leute, die diesen Fidesdienst nicht kennen, steht “das traurige Familien-Geheimnis” (“Bild”), das jetzt angeblich “enthüllt” wurde, seit April 2006 (und bis heute) auch bei Wikipedia.

P.S.: Anders als beim letzten Mal erhielten wir auf eine Anfrage bei Englisch bislang nicht nur keine ausführliche und falsche Antwort, sondern gar keine.

So grob stimmt’s

Wenn die “Bild”-Zeitung versucht, ihre Leser in einer Serie über Schlaganfall aufzuklären und dabei Ärzte und Betroffene zu Wort kommen lässt, dann ist daran eigentlich gar nichts auszusetzen. Das ist gut gemeint.

Und wenn heute “drei junge Schlaganfall-Patienten berichten, wie der Blitz im Hirn ihr Leben verändert hat”, dann ist das auf den ersten Blick auch gar nicht schlecht gemacht. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass der Text über die 44-jährige Simona Foller den “Bild”-Lesern irgendwie unangenehm aufstößt.

Aber Simona Foller selbst ist trotzdem nicht glücklich über den Artikel, wie sie uns sagt. Weil diverse Kleinigkeiten* darin nicht stimmen, und weil “Bild” fälschlicherweise den Eindruck erweckt, Simona Foller müsse bis zum heutigen Tag von ihrer Mutter gewickelt werden:

Seitdem ist sie ein Pflegefall: “Es gibt nichts Schlimmeres, als als Erwachsene wieder gewickelt werden zu müssen”, sagt sie. (…) Wie es ist, die 40-jährige Tochter wickeln zu müssen? Was sein wird, wenn sie Simona nicht mehr pflegen kann? [Mutter] Hannelore schweigt, fast verlegen. Sie weint.

Man muss schon verdammt gut aufpassen, um erahnen zu können, dass Simona Foller schon seit “drei bis vier Jahren nicht mehr” gewickelt werde, wie sie sagt. Eigentlich sei das nur während der vier Wochen, als sie im Koma lag, notwendig gewesen. Und demnächst ziehe sie ins betreute Wohnen – ohne die Mutter natürlich.

Simona Foller hat übrigens darum gebeten, den “Bild”-Artikel vor Veröffentlichung noch einmal lesen zu dürfen, und das sei ihr auch zugesagt worden, erzählt sie. In diesem Fall wäre das offenbar eine gute Idee gewesen.

*) Anders als “Bild” schreibt, sei Simona Foller nicht 40 gewesen, als sie den Schlaganfall bekam, sondern 39. Anders, als “Bild” schreibt, war Foller auch nicht “Maklerin”, sondern habe alles mögliche gemacht. Zuletzt sei sie Vermieterin bei einer Hausverwaltung gewesen. Anders als “Bild” schreibt, habe sie auch sehr wohl den Notarzt gerufen, als sie plötzlich “furchtbare Kopfschmerzen” bekommen habe, der habe sie aber am nächsten Tag zum Hausarzt geschickt. Anders als “Bild” schreibt, habe sie zunächst eine Hirnblutung gehabt, auf die dann eine Not-OP gefolgt sei, als sie danach im Koma lag, habe sie einen weiteren Schlaganfall erlitten.

Das Gegenteil von Anonymisieren

Schon oft haben wir hier darüber berichtet, dass die “Bild”-Zeitung wieder und wieder die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt, indem sie ihrem Millionenpublikum Fotos präsentiert, die – irgendwo aufgetrieben – kaum oder gar nicht anonymisiert (mutmaßliche) Täter und Opfer von Straftaten zeigen.

Dabei es ist ja nicht so, dass “Bild” nicht wüsste, dass und wie man anonymisieren muss. Im Gegenteil. Wir zeigen hier mal beispielhaft die gängigsten Versionen:

Neuerdings jedoch benutzt “Bild” beim Herzeigen von Menschen, für deren Herzeigen es keinerlei Notwendigkeit gibt, auch eine neue Art der Nachbearbeitung.

Aktueller Fall: Eine Frau soll vor knapp 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in der Tiefkühltruhe eingefroren haben. Ihr 18-jähriger Sohn habe die Babyleichen nun durch Zufall entdeckt. Da sei die Frau zur Polizei gegangen und festgenommen worden. Sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung. Aus Ermittlerkreisen heißt, die Tat sei “im Grunde aufgeklärt” – evtl. sogar verjährt.

Und “Bild” hat ein Foto der Frau. Seit gestern vormittag zeigt sie es online. Als Quelle wird der “Bild”-Fotograf Stefano Laura genannt. Nachdem er das Exklusiv-Foto offenbar bei Nachbarn/Freunden/Verwandten beschafft hatte (auch das gehört zu den Aufgaben von “Bild”-Fotografen), war die “Bild”-Redaktion am Zug, musste entscheiden, ob sie die Abgebildete bei der Veröffentlichung unkenntlich macht oder nicht. Und entschied mal wieder: nicht.

Irgendwann im Laufe des Tages jedoch kam jemand bei “Bild” auf die Idee, das Foto auf Bild.de doch noch einmal grafisch nachbearbeiten zu lassen. Das Ergebnis wollen wir nicht zeigen, nur die Methode:

Die Nachbearbeitung fand also offensichtlich nicht aus Menschlichkeit statt, sondern aus unternehmerischem Kalkül: Wer das Foto aus dem Online-Angebot von “Bild” klaut benutzt, zeigt auch gleich die Quelle.

Immerhin: Wir haben verstanden und empfehlen daher allen, die unbedingt private Fotos von sich online stellen wollen, dies:

Mit Dank an die Hinweisgeber – und Philipp Neuhaus fürs Symbolfoto.

P.S.: Die gedruckte “Bild” zeigt das Foto der Frau auf der Titelseite und noch einmal groß im Artikel.

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