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BVB-Fans: “BILD halt’s Maul!”

Kurz vor dem DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Werder Bremen am vergangenen Mittwoch verunglückte im Dortmunder Stadion ein 21-Jähriger Dortmund-Fan tödlich, nachdem er offenbar “beim Überklettern eines Geländers/ Brüstung über dem Aufgang zur Stehtribüne im Bereich des Blocks 13 abgestürzt und ca. sieben Meter in die Tiefe gefallen” war.

Und natürlich berichtete nach Bekanntwerden des tragischen Unfalls auch “Bild” – und hatte dazu versucht, sowohl im privaten und beruflichen Umfeld des Toten als auch in Internet-Communities wie StudiVZ Details über ihn in Erfahrung zu bringen. Anders als andere Medien veröffentlichte “Bild” anschließend Einzelheiten aus seinem Privatleben und zu seinen tödlichen Verletzungen – und druckte sogar ein Porträtfoto, das von der Homepage seines Arbeitgebers stammt.

Für “Bild” ist das alles nicht ungewöhnlich (siehe Kasten).

Ungewöhnlich ist vielleicht nur die Reaktion der Dortmund-Fans, die am vergangenen Samstag beim Spiel Dortmund : Leverkusen öffentlich an den tragischen Unfall erinnerten – mit Schweigeminuten, Kerzen am Unfallort, “In Gedanken an”-Spruchbändern und… folgendermaßen:

Foto aus dem Stadion mit Fan-Spruchband: "Schlagzeilen mit einem Toten... BILD halts Maul!"

 
P.S.: Die “Bild am Sonntag” berichtete gestern quasi ganzseitig über die Gedenkaktionen von Verein und Fans – und zeigte ohne Quellenangabe ein weiteres Foto des Verstorbenen (diesmal aus seinem Profil in einer Online-Community). Obiges Transparent indes blieb unerwähnt.

Mit Dank an die Hinweisgeber und Tommy von schwatzgelb.de fürs Foto.

Heute anonym XXII

Soweit wir das überblicken, nennen ausnahmslos alle Medien, die heute über das Urteil gegen den sogenannten Münchner “U-Bahn-Schubser” berichten, ihn entweder Ludwig D., Ludwig Joachim D. oder lassen seinen Namen gleich ganz weg.

Auch Bild.de nennt ihn Ludwig Joachim D., verfuhr allerdings mal wieder nach dem, insbesondere bei Anonymisierungen, äußerst fragwürdigen Prinzip “einmal ist keinmal” und nannte* seinen vollen Nachnamen:

*) Nachdem wir Bild.de auf den offenbar mangelhaften Schutz der Identität des Mannes aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir (wir kennen das) zwar keine Antwort, aber: Inzwischen heißt der Mann an der fraglichen Stelle nur noch “D.”

Mit Dank an Philipp E., Marcus F., Carsten F., Tobi, Tronx und Rüdiger T. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” lässt Lierhaus keine Ruhe

Es ist nicht so, dass die Mitteilung, die die ARD vergangenen Mittwoch über Monica Lierhaus herausgab, irgendwas an Deutlichkeit vermissen ließ:

Monica Lierhaus ist ernsthaft erkrankt. Sie musste sich Anfang des Jahres einer Operation unterziehen und liegt zurzeit im künstlichen Koma.

Volker Herres, Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen: “(…) Was sie im Moment am dringendsten braucht, ist Ruhe. Ich appelliere daher an alle Medien, ihre Privatsphäre zu respektieren und von journalistischen Nachfragen bei Freunden, Verwandten und in ihrem Umfeld abzusehen.”

Wie sueddeutsche.de jedoch heute berichtet, sandte Lierhaus’ Anwalt “eine Stunde nach der ARD-Meldung” auch nochmal ein Fax an die Medien:

Da forderten die Juristen “im Auftrag unserer Mandantin” auf, “Recherche und Berichterstattung über die Erkrankung zu unterlassen” – das gehöre zum “innersten Bereich der Privatsphäre”.

Es ist nicht davon auszugehen, dass ausgerechnet die “Bild”-Redaktion dieses Fax nicht erhielt. Doch es hat, genau wie die ARD-Mitteilung, den Haken, dass darin keinerlei Antwort auf die naheliegende Frage gegeben wird, woran Lierhaus erkrankt ist. “Bild” reichte das am Donnerstag sehr groß auf der Titelseite nach und nannte dort erste Details, die bislang zwar offiziell nicht bestätigt, dafür aber von vielen anderen Medien verbreitet wurden.

Doch heute wird “Bild” noch genauer. Im folgenden ein Ausriss aus dem “Bild”-Text, in dem wir alle Stellen geschwärzt haben, die Informationen enthalten, die über das hinaus gehen, was die ARD in ihrer Mitteilung preis gab:

Überraschend ist es freilich nicht, dass “Bild” sich über die Wünsche von Monika Lierhaus hinwegsetzt.

“Bild” ist jedoch nicht das einzige Medium, das mehr über Lierhaus’ Erkrankung berichtet, als sie möchte. Sowohl die “Hamburger Morgenpost” als auch der “Berliner Kurier” hatten bereits gestern über dieselben ersten Details berichtet wie “Bild”.

Doch selbst die “Bild”-Berichterstattung erscheint zurückhaltend im Vergleich zu dem, was die “WAZ” heute veranstaltet. Die versteigt sich in wildeste Spekulationen (“Über die Gründe konnte […] nur spekuliert werden”, “Spekuliert wird jedoch”), befragt unbeteiligte Experten über verschiedene Krankheitsbilder im Allgemeinen und zieht Schlüsse, die mit pseudo-journalistischen Satzbausteinen wie “die Fakten sprechen eher für” oder “nach bisherigen Erkenntnissen” garniert sind, um zu verschleiern, dass die “WAZ” genau das nicht hat: Fakten und Erkenntnisse. Bereinigt um alles andere sieht der Artikel dann so aus:

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

“Bild” und “B.Z.” wollen Klar weiter zeigen

Der Axel Springer Verlag wehrt sich. Nachdem das Berliner Landgericht “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt hat, aktuelle Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen (wir berichteten), hat die “B.Z.” gestern Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Und auch die “Bild”-Zeitung will heute einen entsprechenden Widerspruch einlegen.

In einer Pressemitteilung der “B.Z.” von gestern heißt es:

Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: “Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger.” B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: “Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.”

Zudem präsentierte die “B.Z.” ihren Lesern in der gestrigen Ausgabe “zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker”, die sich “hinter die B.Z.” stellen und “mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin” reagieren würden.

Neben dem FDP-Politiker Max Stadler und dem Sprecher des Deutschen Journalisten Verbands sind das:

  • Sven Gösmann, den die “B.Z.” als “Chefredakteur ‘Rheinische Post'” bezeichnet, und der vorher Politik-Chef der “Bild”-Zeitung war.
  • Bettina Röhl, die die “B.Z.” als “Publizistin” bezeichnet, und die zudem die Tochter von Ulrike Meinhof ist, für Welt.de bloggt und der die “Zeit” mal “radikal verengte Weltbilder” vorwarf.
  • Wolfram Weimer, den die “B.Z.” als “Herausgeber und Chefredakteur des Politmagazins ‘Cicero'” bezeichnet, und der mal Chefredakteur von “Welt” und “Berliner Morgenpost” war.
  • Hans-Hermann Tiedje, den die “B.Z.” als “Medienmanager” bezeichnet, und der früher mal Chefredakteur der “Bild”-Zeitung war.
  • Und Helmut Markwort.

Laut der Nachrichtenagentur ddp reagierte Klars Anwalt indes “verständnislos auf die Widersprüche”:

Das Landgericht habe die Verfügungen auf der Grundlage eben jener Argumente erlassen, die von den beiden Boulevardblättern nun in den Widersprüchen erneut angeführt würden. Er halte die Argumente für rechtsfern, da die Pressefreiheit nie gefährdet gewesen sei.

“Herr Klar hat sich nicht dagegen verwahrt, dass über sein Praktikum beim Theater berichtet wird”, sagte Eisenberg. Es sei für die Öffentlichkeit allerdings unerheblich, wie er dabei aussehe. Zudem verliere die Begründung, dass Klar für ein staatlich subventioniertes Theater arbeiten sollte dadurch an Bedeutung, dass das Praktikum unentgeltlich erfolgen sollte.

(Wird ziemlich sicher fortgesetzt…)

Nachtrag, 20.35 Uhr: Auf Bild.de, wo bis heute nachmittag noch eines der aktuellen “B.Z. Exklusiv-Fotos” (Bild.de) einen dazugehörigen Artikel illustrierte (“Hier spaziert RAF-Terrorist Christian Klar (56) durch die Hauptstadt…”), wurde das Paparazzi-Foto inzwischen gegen ein Archivbild von 1992 ausgetauscht.

“B.Z.” darf Christian Klar nicht zeigen

Vergangenen Samstag, als die “B.Z.” am zweiten Tag in Folge aktuelle Paparazzi-Fotos von Christian Klar veröffentlichte (die am selben Tag auch auf der “Bild”-Titelseite zu sehen waren), zitierte die “B.Z.” auch ihren “B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann (wir berichteten):

"Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Das Landgericht Berlin ist sich dessen indes offenbar weit weniger sicher als der “B.Z.”-Anwalt und hat der “B.Z.” erstmal, wie bereits erwartet, untersagt, Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen. Wie uns das Gericht auf Anfrage sagt, wurde heute eine einstweilige Verfügung erlassen. Klars Anwalt Johannes Eisenberg teilt dazu mit:

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Herrn Klar der “B.Z.” verboten,

“Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE [Berliner Ensemble], wie in BZ vom 9. 1. 2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen.”

Herr Klar tritt jeglicher Fertigung und Verbreitung aktueller Bilder entgegen und macht sein Recht am eigenen Bilde geltend.

Diese Unterlassungsverfügung gilt nur gegen die “B.Z.” Von rechtlichen Schritten gegen die “B.Z.”-Schwester-Zeitung “Bild”, die, wie gesagt, ebenfalls die “verbotenen” Fotos von Klar veröffentlicht hatte, ist dem Gericht (noch) nichts bekannt.

Nachtrag, 13.1.2009: Auch “Bild” darf Christian Klar nicht zeigen. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagt, wurde heute auf Antrag von Klars Anwalt eine entsprechende Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos vom vergangenen Samstag gegen die “Bild”-Zeitung erlassen.

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Heute anonym XXI

Unter der Überschrift “13-Jährige ins Auto gezerrt – Wollte Michelles Mörder auch dieses Mädchen holen?” berichtet “Bild” heute groß und detailliert über ein Mädchen aus Leipzig und zeigt auch ein Foto. “Bild” hat darauf das Gesicht des Mädchens durch Verpixelung unkenntlich gemacht und nennt es:

Peggy (Name geändert)

Bild.de wiederum hat den “Bild”-Artikel übernommen und das Gesicht noch vehementer anonymisiert. Es scheint also, als hätten sich “Bild” und Bild.de in diesem Fall tatsächlich Mühe gegeben, die Identität des Mädchens zu schützen…

…wenn man mal davon absieht, dass sich bis in den Nachmittag hinein auf verschiedenen Bild.de-Übersichtsseiten Teaser fanden, in denen “Peggy (Name geändert)” einen ganz anderen Namen trug*:

*) Ob es sich bei dem Namen im Teaser um “Peggys” richtigen Namen handelte, wissen wir nicht. Vermutlich ja. Denn nachdem wir Bild.de auf den mutmaßlich mangelhaften Schutz der Identität des Mädchens aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir (wir kennen das) zwar keine Antwort, aber: Inzwischen heißt das Mädchen auch in den Teasern “Peggy”.

Mit Dank an Nils H. und Sebastian F.

Die halbe Wahrheit über Christian Klars BE-Absage

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat sein geplantes Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble [BE] abgesagt. Das teilte das von Claus Peymann geleitete Theater am Freitag mit.

Die Begründung: Er fürchte, dass das Theater, Direktor Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten, heißt es in einer Erklärung.

Peymann erklärte: “Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich.”

So steht’s z.Zt. auf Bild.de – und stimmt.

Was jedoch mit “diesen Umständen” gemeint ist, darüber kann der Bild.de-Leser nur spekulieren – oder es in anderen Medien nachlesen. In der Erklärung heißt es nämlich:

Nach den Erfahrungen der letzten Wochen befürchtet er, dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich. Die in Lessings Theaterstück “Nathan der Weise” postulierte Idee von Vergebung und Verzeihen bleibt offenbar ein Traum.
(Hervorhebung von uns.)

Anlass für Klars überraschende Absage ist offenbar die heutige Ausgabe der Boulevardzeitung “B.Z.” (siehe Ausriss mit Unkenntlichmachung von uns). Unter der Überschrift “KLAR DA!” zeigt die kleine Berliner Schwester der “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und im Blatt “exklusiv” mehrere offenbar gestern vorm Berliner Ensemble aufgenommene Paparazzi-Fotos von Christian Klar (“die ersten Fotos von ihm seit 17 Jahren!”).

Der “Tagesspiegel” schreibt dazu:

Die Bilder und Texte in der “BZ” zum Thema sind ohne Hinweise auf Fotograf und Autor erschienen, denn der Veröffentlichung wird ziemlich sicher auch eine juristische Aufführung folgen. Klar hatte, nach seiner Freilassung aus der Haft kurz vor Weihnachten, die Veröffentlichung von Fotos untersagen lassen. Er wolle und werde nicht öffentlich auftreten.

Und die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter Berufung auf Klars Anwalt, es sei “ein Berliner Medienrechtler eingeschaltet worden, der bereits eine Abmahnung an die ‘B.Z.’ geschickt habe. Er werde das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials verklagen”.

Bei “Bild” glaubt man aber offenbar, diese Hintergrundinfos den Lesern vorenthalten zu können müssen.

  • Mehr zu “Bild” und ihrem Umgang mit Ex-Terroristen auch hier und hier und hier und hier und hier.

Mit Dank an Andreas F. für den Hinweis.

Nachtrag, 21.12 Uhr: Bezüglich der “B.Z.”-Fotos wurde laut “Tagesspiegel” inzwischen eine Unterlassungsverfügung erwirkt*, die eine erneute Verwendung der Fotos untersage.

*) Nachtrag, 10.1.2009: Dass Klars Anwalt tatsächlich bereits eine Unterlassungsverfügung “erwirkt” hat, können wir bislang nicht bestätigen. Die erneute Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos von Christian Klar in “B.Z.” und “Bild” (mehr dazu hier) erweckt zudem einen anderen Eindruck.

“Bild” missversteht “rätselhafte” Rüge

"12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!"Die “Bild”-Zeitung hatte am 9. Oktober dieses Jahres über einen Flugzeugabsturz in Nepal berichtet, bei dem 18 Passagiere starben. “Bild” zeigte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Zudem druckte “Bild” im Innenteil der Ausgabe mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.

“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:

“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”

(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hierabermals in Diekmanns Sinne.)

Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):

Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
(Hervorhebung von uns.)

“BILD Brother is watching you”

Gestern kündigte die Axel Springer AG offiziell den nächsten “Schritt in der Medienevolution” (wir berichteten) an und machte ihn konkret: Ab dem 4. Dezember gibt es beim Discounter Lidl, bekanntlich ein guter Geschäftspartner von “Bild”, für rund 70 Euro (und nicht wie mal geplant umsonst) eine “preisgünstige und leicht zu bedienende Videokamera”. Das “Besondere” daran:

Wenn man das Gerät an einen Computer anschließt, öffnet sich automatisch ein Programm mit dem die Filme zum Online-Portal von BILD geschickt werden können.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbands Michael Konken sagte der Nachrichtenagentur dpa dazu:

“Das bringt uns im Journalismus nicht weiter und es ist eine Aufforderung, Grenzen zu überschreiten (…). Viele werden unter Missachtung aller Persönlichkeitsrechte versuchen, Prominenten aufzulauern.” Diese Art von Sensationsjournalismus könne leicht außer Kontrolle geraten.

Bei Autounfällen würden zu allererst Kameras gezückt und damit Hilfskräfte sowie professionelle Journalisten behindert.

Bei Tagesspiegel.de hingegen heißt es unter der Überschrift “Bild rüstet Leserreporter auf – na und?”:

Tatsächlich sind die eindringlichsten Bilder der letzten Ereignisse allesamt von Laien aufgenommen worden. Egal ob 09/11 oder der Tsunami 2004, egal ob Abu Ghraib oder die Hinrichtung Saddam Husseins, es waren private Aufnahmen, die Geschichte geschrieben haben. Und ja, diese Entwicklung muss man ernst nehmen. (…)

Kai Diekmann ist für “Bild” vorgeprescht und hat sich an die Spitze einer Bewegung gesetzt, die nun einmal existiert. Und gerade weil im Journalismus bestimmte Standards gelten sollen: An dieser Front darf man Diekmann auf keinen Fall alleine lassen.

Wortvogel zieht unter der Überschrift “Jedem Arschloch seine Kamera” Vergleiche zu Orwell (“BILD Brother is watching you”) und schreibt:

Das Recht am eigenen Bild, es stirbt nicht durch Paragraphen, sondern durch Schulterzucken: “Wir haben gedacht, das sei okay – und außerdem: das Video stammt von einem Leser, WIR zeigen es ja nur”. (…)

Dann sehen wir endlich im Bewegtbild, wie der psychisch Kranke nackt über die Straße kriecht. Haben wir schließlich ein Recht drauf. Und wäre doch gelacht, wenn nicht auch ein paar “Busenblitzer” vorkommen. (…) Schwenk zum Lastwagen, der einen Golf zermalmt hat: “Hier stirbt gerade ein Mensch”. Schlimm, sowas. (…) Dann lieber weiter zu Oliver Kahn, der doch tatsächlich bei der Filmpremiere in der Seitenstraße an die Mülltonne gepinkelt hat. Konnte man genau sehen. BILD fragt einen prominenten Urologen: Sieht das Genital des Titans eigentlich gesund aus?

Und “Spießer Alfons” schreibt:

Spießige Frage: Gab es bei Lidl nicht schon mal Überwachungskameras…? Und wer war es, der damals den Lidls publizistisch aus der Klemme geholfen hat…?
(Links von uns)

Mit Dank an die Hinweisgeber.

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