Archiv für Neue Post

Aus dem Gerichtssaal auf die Titelseite

Quizfrage: Was ist knapp 22 mal 29 Zentimeter groß, gibt es 800.000 Mal und erzählt ständig Quatsch?

Richtig: die “Neue Post”.

Auf seinem Titelblatt der vergangenen Woche will das Regenbogenheft die potentielle Kundschaft unter anderem mit einer dramatischen Geschichte über die niederländische Königin Máxima (“Nach der Schock-Diagnose weicht sie Willem nicht mehr von der Seite — Kann sie ihrem Mann das Leben retten?”) vom Kauf überzeugen, mit “überraschenden Details” über Helene Fischer (“Sie plant ihre Zukunft ohne Florian!”) und mit dieser Geschichte über Michael Schumacher:

Nun ist es wahrlich nichts Neues, dass Regenbogenblätter über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher spekulieren. Im Gegenteil: Es gehört in der Branche zum guten Ton, selbst 33 Monate nach Schumachers Ski-Unfall regelmäßig Geschichten über ihn aufs Cover zu packen, auch wenn es gar nichts Neues zu berichten gibt. Das kann man jede Woche an so gut wie allen deutschen Kiosken begutachten. Doch dieser Artikel der “Neuen Post” ist besonders, besonders fies.

Im Heftinnern wird, wie schon auf der Titelseite, Schumachers Anwalt als Quelle für die Geschichte ins Spiel gebracht:

Schumachers Anwalt, Felix Damm, hat jetzt vor einem Gericht in Hamburg ausgeplaudert, wie schlimm es wirklich um den großen Sportler steht. Der Anwalt sagt: “Er kann nicht laufen! Auch nicht mithilfe von Therapeuten.”

Den Gerichtstermin in Hamburg gab es tatsächlich, und auch die Aussage von Felix Damm. Das weiß ich, weil ich selbst dabei war, als Zuschauer. Nur war die Situation etwas komplexer als von der “Neuen Post” dargestellt: Damm hatte nicht einfach irgendwas über den Gesundheitszustand seines Mandanten “ausgeplaudert”, er hatte eine Frage des Gerichts beantwortet. In dem Gerichtsverfahren, das noch immer läuft, geht es um einen “Bunte”-Artikel aus dem Dezember 2015. Das Burda-Blatt hatte von einem “Weihnachtswunder” berichtet und behauptet, Michael Schumacher könne mithilfe seiner Therapeuten wieder gehen. Schumachers Managerin Sabine Kehm, normalerweise sehr zurückhaltend mit öffentlichen Reaktionen auf Medienberichte, hatte die “Bunte”-Neuigkeit direkt in “Bild” dementiert:

“Leider werden wir durch einen aktuellen Pressebericht zu der Klarstellung gezwungen, dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht. Solche Spekulationen sind unverantwortlich, denn angesichts der Schwere seiner Verletzungen ist für Michael der Schutz seiner Privatsphäre sehr wichtig. Leider führen sie außerdem dazu, dass viele Menschen, die ehrlich Anteil nehmen, sich falsche Hoffnungen machen.”

Die Familie Schumacher ist dann auch juristisch gegen den “Bunte”-Artikel vorgegangen. Deswegen der Gerichtstermin vor zweieinhalb Wochen in Hamburg, auf den sich die “Neue Post” bezieht. Das Gericht fragte Schumachers Anwalt Felix Damm in der Verhandlung — so jedenfalls meine Erinnerung –, wie das Dementi von Sabine Kehm zu verstehen sei. Darauf antwortete Damm: “Was verstehen Sie daran nicht? Er kann nicht wieder gehen.” Dieses Wiederholen einer schon längst bekannten Aussage biegt die Redaktion der “Neuen Post” also zu einer Verkündung von “schlimmen Neuigkeiten”.

Der Fall ist deswegen bemerkenswert, weil er zeigt, wie das Vorgehen der Regenbogenpresse die rechtliche Verteidigung von Michael Schumacher und anderer Personen beeinflussen kann. Die Hefte machen aus jedem kleinsten Informationsfitzelchen, das sie zum früheren Formel-1-Fahrer bekommen können, eine riesige Geschichte. Eben auch aus Äußerungen seines Anwalts zur Rechtsverteidigung. Daraus resultiert, dass die Familie gegen manche falschen Bericht nicht in der Form vorgeht, wie sie es eigentlich tun könnte. Ein theoretisches Beispiel: Regenbogenheft X behauptet, Promi Y könne nach seinem schweren Unfall schon wieder Fußball spielen, was aber gar nicht wahr ist. Will Promi Y nun, dass Regenbogenheft X eine Richtigstellung druckt, in der es klarstellt, dass das mit dem Fußballspielen gar nicht stimmt, muss Promi Y beweisen, dass der Bericht falsch ist. Die Beweislast liegt bei ihm. Wenn sein Anwalt nun vor Gericht sagt, dass Promi Y allein aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage ist, Fußball zu spielen, ist die nächste Titelgeschichte von Regenbogenheft X schon so gut wie geschrieben: “Sein Anwalt spricht! Promi Y — So schlecht geht es ihm wirklich!”

Und so ist es eben auch bei Michael Schumacher. Dadurch, dass es in den Berichten so gut wie immer um dessen Gesundheit geht, auch in den falschen, liefert der für eine Richtigstellung nötige Umkehrschluss automatisch auch immer Infos zu Schumachers Gesundheit mit, die dann für neue Artikel verwurstet werden können.

Für einen “Spiegel”-Artikel hatte ich Felix Damm vergangenes Jahr bei einigen Gerichtsverhandlungen begleitet. Bereits damals ist er für die Familie Schumacher gegen mehrere Hundert Veröffentlichungen vorgegangen. In nur einem einzigen Fall hat er eine Richtigstellung verlangt.