Archiv für Meedia

Die Suche nach dem richtigen Netzwerkgesetz

Seit dem 1. Oktober ist es nun also in Kraft, das Netzwerkdurch …

Screenshot n-tv.de - Um dem Hass und um Falschmeldungen im Netz Einheit zu gebieten, hat Bundesjustizminister Heiko Maas das Netzwerkdurchsuchungsgesetz vorangetrieben

Nee, n-tv.de*, so heißt das nicht. Kennt Handelsblatt.com den richtigen Namen?

Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorangetriebene Netzwerkdurchsuchungsgesetz, das seit Sonntag in Kraft ist, hat laut OSZE-Repräsentant Harlem Désir möglicherweise eine “abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung”.

Auch nicht. Aber “Wired”* kann uns bestimmt sagen, wie das oft auch als “Facebook-Gesetz” bezeichnete Gesetz heißt!

Das oft auch als Facebook-Gesetz bezeichnete Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke dazu, schneller auf Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu reagieren und betreffende Inhalte zügiger zu entfernen.

Hm. Kann FAZ.net helfen?

Screenshot FAZ.net - Netzwerkdurchsuchungsgesetz - Kritik am Gesetz gegen Hasskommentare

Durch Großbuchstaben wird es auch nicht richtiger. Weiß “Deutschlandfunk Kultur”* vielleicht was?

Screenshot Deutschlandfunk Kultur - Netzwerkdurchsuchungsgesetz - Der Schritt in die Zensur ist nicht weit

Mdr.de?

Der Wirtschaftsjurist Gerald Spindler von der Universität Göttingen sieht in dem “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” des SPD-Politikers gar eklatante Verstöße gegen europäisches Recht.

“Meedia”*?

Facebook wehrt sich gegen das geplante Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Heiko Maas

Taz.de*?

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte in den vergangenen Monaten mit seinem “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” eine breite Debatte über den richtigen Umgang mit Hass im Netz angestoßen.

“Vice”?

Anlass für die versuchte Besetzung war das sogenannte Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Maas.

“Mitteldeutsche Zeitung”?

Screenshot Mitteldeutsche Zeitung - Beschränkt das Netzwerkdurchsuchungsgesetz die Meinungsfreiheit?

“Huffington Post”*?

Hinter dem Titel “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” versteckt sich der Vorstoß von Justizminister Heiko Maas, mit dem er Hass in sozialen Netzwerken bekämpfen will.

“Badische Zeitung”?

Facebook reagiert auf das Netzwerkdurchsuchungsgesetz und baut sein Löschteam aus.

Netzpolitik.org*?

Die Themen, die von der Kollaboration zwischen Kunst und Wissenschaft schon 2016 aufgegriffen wurden, erlangten in den letzten Wochen durch das Ende des NSA-Untersuchungsausschusses, den Staatstrojaner und auch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz erneute Brisanz.

“Telepolis”?

Auf der einen Seite wurde der Beschluss zur “Ehe für alle” bei einem Teil der Bevölkerung mit großer Freude zur Kenntnis genommen wurde, auf der anderen Seite hat das Parlament zur gleichen Zeit noch ein paar Gesetze (Netzwerkdurchsuchungsgesetz; Reform des Wissenschaftsurheberrechts und einheitliche Netzentgelte) durch das Parlament gepeitscht, die für wesentlich weniger Verzückung sorgen werden sobald die breite Masse davon erfährt.

Süddeutsche.de?

Die Bundesregierung hat mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz Facebook die Löschung von Hasskommentaren überantwortet und dem Konzern eine Richterrolle zugewiesen.

Irgendjemand? BILDblog vielleicht?

Das umstrittene Netzwerkdurchsuchungsgesetz ist besser als sein Ruf, findet Christian Humborg in seiner Kolumne auf “Carta”.

Ugh! Ja, auch wir haben “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” geschrieben statt Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wie es richtig heißt — oder in Langform: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Den einst fehlerhaften Artikel haben wir inzwischen korrigiert.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bringt alle Voraussetzungen mit, um zum neuen “EU-Gericht” zu werden.

Mit Dank an @Rigolachs für den Hinweis!

*Nachtrag, 6. Oktober: n-tv.de, “Wired”, “Deutschlandfunk Kultur”, “Meedia”, taz.de, “Huffington Post” und netzpolitik.org haben auf unsere Kritik reagiert und ihre Artikel — mitunter sogar sehr transparent — korrigiert.

D’oh!

Norbert Körzdörfer ist bei “Bild” für alles zuständig, was mit Prominenz zu tun hat. Und da die “Simpsons” in gewisser Weise ja auch Prominente sind, ist es nur folgerichtig, dass Körzdörfer das hier vor knapp zwei Stunden getwittert hat:

Dieses und ein weiteres Standbild aus einer “Simpsons”-Folge machten heute die große Social-Media-Runde. Der Clou: Die Macher der “Simpsons” sollen bereits 2000 gewusst haben, was 2015 in Wirklichkeit passiert ist …

… und damit könnten sie ja auch irgendwie gewusst haben, dass Donald Trump mal Präsident der USA wird.

Das ist alles so verrückt und lustig und unvorstellbar, dass zahlreiche Medien die Nummer ebenfalls aufgegriffen haben. Der Onlineableger der “NZZ” zu Beispiel …

… oder N24.de

… oder stern.de

… oder “Meedia”

… oder Blick.ch

… oder Handelsblatt.com

… oder Heute.at

… oder die “Appenzeller Zeitung”

… oder das “Liechtensteiner Volksblatt”:

Das Problem bei der Sache: Die Standbilder vom “Simpsons”-Donald-Trump stammen gar nicht aus dem Jahr 2000, sondern — genauso wie die Originalfotos von Trump — aus dem Jahr 2015. Es handelt sich um Szenen aus einer Sequenz namens “Trumptastic Voyage” der “Simpsons”-Staffel Nummer 25 und hat nichts mit seherischen Fähigkeiten der “Simpsons”-Macher zu tun.

Tatsächlich gab es im Jahr 2000 aber mal eine Vorhersage bei den “Simpsons”, dass Donald Trump eines Tages US-Präsident sein wird. In der Folge “Bart to the Future” blickt Bart Simpson in die Zukunft: Er ist ein ziemlicher Loser, seine Schwester Lisa US-Präsidentin. Und in einem Halbsatz spricht sie von ihrem Vorgänger Donald Trump.

Das alles ist übrigens nichts Neues: Snopes.com hat das Ganze bereits im September 2015 aufgeschrieben. Das hätten die ganzen Onlineportale und Norbert Körzdörfer durchaus rausfinden können.

Mit Dank an @vierzueinser, @macerarius und Sebastian für die Hinweise!

Nachtrag, 10. November: NZZ.ch hat den Fehler inzwischen transparent korrigiert und das entsprechende Foto ausgetauscht. N24.de hat ebenfalls reagiert und die Bildunterschrift angepasst, allerdings ohne Hinweis auf den früheren Fehler.

Alle verrügt geworden

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten diese Woche in Berlin und sprachen anschließend drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, acht Missbilligungen und 17 sogenannte Hinweise aus.

Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de für die Berichterstattung über einen Jagdunfall. Ein Jäger hatte einen Mann für ein Wildschwein gehalten und versehentlich erschossen, Bild.de zeigte bei der Berichterstattung ein Foto des Opfers, das nach Ansicht des Presserats nicht hätte gezeigt werden dürfen.

Einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte eines Opfers sah der Beschwerdeausschuss bei der Münchener “tz” gegeben, die bei der Berichterstattung über ein Familiendrama den Vornamen, die Adresse, den Beruf und die Herkunft des Opfers genannt und sein Foto gezeigt hatte. Dafür erhielt die Zeitung eine öffentliche Rüge.

Eine solche gab es auch für die “Wetzlarer Neue Zeitung”, die nach dem Autounfall eines ehemaligen Handball-Nationalspielers fälschlicherweise berichtet hatte, dieser sei zu Tode gekommen. Am Tag danach berichtigte sie sich und erklärte, der Mann habe den Unfall überlebt, aber schwere Hirnverletzungen erlitten. Auch das war allerdings falsch. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex, die Journalisten auffordert, Informationen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Schließlich gab es auch noch eine öffentliche Rüge gegen die Online-Ausgabe des “Münchner Merkur”, die in ihrer Rubrik “Outdoorteil der Woche” positiv über eine Stirnlampe berichtet und dabei Preis und Website des Herstellers genannt hatte. Der Beschwerdeausschuss sah die Grenze zur Schleichwerbung überschritten, da “ohne erkennbare redaktionelle Begründung eine einzelne Lampe aus einer Palette ähnlicher Produkte hervorgehoben wurde”.

In seiner Pressemitteilung erwähnt der Presserat auch einen Text von Deniz Yücel auf taz.de, zu der 25 Beschwerden eingegangen waren. In seiner Kolumne “Besser” hatte Yücel unter der Überschrift “Der Ausländerschutzbeauftragte” über einen Mann namens “Thilo S.” geschrieben: “[…] dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.” Der Beschwerdeausschuss hielt es “für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen” und sprach eine “Missbilligung” aus.

Ja, bloß eine “Missbilligung”, keine “Rüge” (s. Kasten). Und damit kommen wir zu den Mediendiensten, die über die neuesten Entscheidungen des Presserates berichteten:

"Bild.de" und "taz.de" handeln sich Rügen ein

dwdl.de titelt zwar fälschlicherweise von einer “Rüge” für taz.de, bekommt es im Artikel selbst aber richtig hin und schreibt dort von einer “Missbilligung”.

Presserat: Rügen für taz.de und Bild.de

meedia.de war bei der Aufbereitung richtig glücklos und spricht in Überschrift und Text von einer “Rüge”.

Mit Dank an Florian G.

Nachtrag, 16.15 Uhr: “Meedia” hat seine Überschrift in “Presserat: Rügen für Bild.de und TZ” geändert und den Artikel überarbeitet:

Anmerkung:
In einer früheren Version dieses Textes stand fälschlicherweise, dass die taz eine Rüge kassiert hätte. Das war falsch und wurde korrigiert.

dwdl.de spricht in der Überschrift (und im Vorspann, wie uns erst jetzt aufgefallen ist) immer noch von einer “Rüge” für taz.de.

2. Nachtrag, 17.10 Uhr: Jetzt lautet die Überschrift bei dwdl.de “Presserat nimmt sich u.a. ‘Bild.de’ und ‘taz.de’ vor” und auch im Vorspann ist jetzt von der “Missbilligung” die Rede.

Schöner Einbrechen mit Facebook und Twitter

Endlich gibt es neue Zahlen, die beweisen, wie gefährlich Soziale Netzwerke sind.

78 Prozent der Einbrecher nutzen Facebook, Twitter oder Foursquare, um mögliche Ziele zu finden. 74 Prozent kundschaften die Nachbarschaft mit Google Street View aus.

Zumindest steht das auf “Welt Online”, im Online-Auftritt der “Braunschweiger Zeitung”, im Braanchendienst “Meedia” und auf diversen internationalen Nachrichtenseiten.

Niemand der Journalisten scheint sich gedacht zu haben, dass das doch erstaunlich hohe Zahlen sind. Und wenn sie es sich gedacht haben, wird es sie nur angespornt haben, sofort eine Meldung daraus zu machen, statt an der Plausibilität der Angaben zu zweifeln oder sie gar nachzurecherchieren.

Hätten sie es getan, wären sie nicht nur darauf gestoßen, dass die Umfrage unter 50 ehemaligen Einbrechern in Großbritannien keineswegs im Auftrag des “US-amerikanischen Online-Unternehmens ‘Credit Sesame’, das Kredite an Privatpersonen vergibt” (“Welt Online”) bzw. der “Finanz-Webseite Credit Sesame” (“Meedia”) durchgeführt wurde. Sondern von Friedland, einem britischen Hersteller von Alarmanlagen.

Auf dessen Internetseite hätten sie auch entdecken können, was die Umfrage unter den Ex-Einbrechern — anders als von “Credit Sesame” in einer “gelungenen Infografik” (“Meedia”) behauptet — tatsächlich ergeben hat:

78 Prozent sagten, sie hätten den starken Verdacht, dass Diebe heute soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder FourSquare nutzen. 74 Prozent vermuteten, dass Google Street View bei Einbrüchen heute eine Rolle spielt.

Man könnte aus den Zahlen sogar, mit etwas gutem oder bösem Willen, die Meldung machen: Ein Viertel der ehemaligen Diebe bezweifelt, dass Facebook oder Google Street View bei Einbrüchen überhaupt eine Rolle spielt.

Nachtrag, 17:50 Uhr. Der Online-Auftritt der “Braunschweiger Zeitung” hat den Fehler unauffällig ein bisschen verbessert.

Kai Diekmanns Eindeutigkeiten

Vergangene Woche gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann dem Internet-Portal “Meedia” ein Interview, in dem er unter anderem über seine Schulzeit, seine Freundschaft zu Helmut Kohl und seine Fernsehgewohnheiten plaudert, ohne dabei von allzu kritischen Fragen gestört zu werden.

Zum Abhörskandal in Großbritannien und der Berichterstattung über die angebliche Vergewaltigung eines Zimmermädchens durch Dominique Strauss-Kahn stellt Diekmann fest, dass in Deutschland eigentlich alles töfte sei. Sogar ein Beispiel hat er sofort griffbereit:

Wo in England die Pressefreiheit zu viel gestattet und Frankreich zu spartanisch ist, liegen wir in Deutschland genau in der Mitte. Nehmen Sie Rainer Speer in Brandenburg. Ein Finanzminister, der über 10 Jahre eine uneheliches Kind hat, dies nicht anerkennt, keine Alimente zahlt und das den Steuerzahler übernehmen lässt. Diesen Vorgang hat Bild enthüllt und trotz aller Klagen Rainer Speer gegen die Veröffentlichung der Artikel Recht bekommen: Die Gerichte haben eindeutig festgestellt, das öffentliche Interesse habe überwogen. Deswegen durften wir die Informationen nutzen und Rainer Speer ist erstens zurückgetreten und zweitens mit all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert.

Ganz so “eindeutig” wie Diekmann sich erinnert, haben die Gerichte das allerdings nicht festgestellt, Speer ist auch nicht “mit all seinen juristischen Ansprüchen” gegen Diekmanns Zeitung gescheitert.

Im September 2010 hatte “Bild” über eine mutmaßliche Unterhaltsaffäre des damaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer berichtet und dabei aus Quellen zitiert, die der Anwalt der Axel Springer AG selbst als “trübe” bezeichnet hatte. Es handelte sich um E-Mails, die wahrscheinlich von Speers Laptop stammten, der ihm etwa ein Jahr zuvor gestohlen worden war, und die zwischen dem Diebstahl und der Veröffentlichung in “Bild” verschiedenen Journalisten angeboten worden sein sollen. Rainer Speer war gerichtlich gegen die publizistische Nutzung dieser E-Mails vorgegangen und hatte zunächst Recht bekommen (BILDblog berichtete)

Ein Teil der damals erwirkten Einstweiligen Verfügungen wurde zeitnah aufgehoben, vor dem Berliner Landgericht konnte die Axel Springer AG einige Erfolge erzielen — doch in der nächst höheren Instanz wendete sich das Blatt: Im April entschied das Berliner Kammergericht, dass die Unterlassungsanträge in allen vier Fällen berechtigt gewesen seien.

Die sinngemäße Wiedergabe der E-Mails (und damit die ganze darauf beruhende Berichterstattung in “Bild”) sei bis zu Speers Rücktritt als Innenminister des Landes Brandenburg am 23. September 2010 rechtswidrig gewesen. Das Gericht hat festgestellt, “dass die E-Mails erkennbar geheim bleiben sollten und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren” und dass keine “hinreichenden Beweistatsachen” vorliegen, die auf einen Sozialbetrug durch Rainer Speer schließen lassen. Zwar habe er es hingenommen, dass der Unterhalt für sein uneheliches Kind sechs Jahre (nicht zehn, wie Diekmann bei “Meedia” behauptet) von der öffentlichen Hand bezahlt wurde, weil die Mutter angegeben hatte, nicht zu wissen, wer der Vater sei, trotzdem würde bei einer Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Interesse der Öffentlichkeit letzteres nicht überwiegen.

Das Kammergericht entschied darüber hinaus, dass “Bild” nicht in direkter oder indirekter Rede aus den privaten E-Mails zitieren dürfe, da aus ihnen “ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis” erkennbar sei und sie “überwiegend wahrscheinlich” durch “Straftaten Dritter” beschafft worden seien (BILDblog berichtete).

Die Axel Springer AG ist zwar in Berufung gegangen, aber Diekmanns Angaben im “Meedia”-Interview waren in dieser Form schlichtweg falsch.

Rainer Speer hat deshalb den Berliner Medienanwalt Johannes Eisenberg beauftragt, gegen Diekmanns Aussage und die Verbreitung durch “Meedia” vorzugehen.

“Meedia” hat die beanstandete Passage am Dienstag zunächst aus dem Artikel entfernt und diesen dann mit einer “Anmerkung der Redaktion” versehen:

Der hier im Ursprungstext folgende Passus wurde aufgrund einer anwaltlichen Intervention gelöscht. Kai Diekmann erklärt hierzu auf Anfrage Folgendes:

Berichtigung: Liebe MEEDIA.de-Leser, an dieser Stelle sprach ich über unsere rechtlichen Auseinandersetzungen mit Rainer Speer. Ich sagte unter anderem, das er mit “all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert sei”, weil das öffentliche Interesse überwogen habe. Das war so nicht richtig. Die Gerichte haben zwar bestätigt, dass an den Vorgängen um Rainer Speer ein hohes öffentliches Berichtsinteresse besteht. Letztlich waren aber Land- und Kammergericht der Auffassung, dass in der Güterabwägung das Geheimschutzinteresse Rainer Speers dieses Berichterstattungsinteresse überwiege und deshalb die Veröffentlichungen unzulässig waren. Diese Entscheidung wird höchstrichterlich überprüft werden. Die Entschädigungsansprüche des ehemaligen brandenburgischen Innenministers hielt das Landgericht allerdings für unbegründet. Auch diese Entscheidung wird überprüft.”

Laut Johannes Eisenberg hat Kai Diekmann darüber hinaus durch eine Springer-Justiziarin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben lassen.

Gerüchterstattung

Es ist schon ein Kreuz mit dem Twitter-Journalismus oder der “neuen Medienwelt”, wie sie Thomas Schuler heute auf der Medienseite der “Süddeutschen Zeitung” anhand von Gerüchten über den Gouverneur des US-Bundesstaats New York beschreibt:


Manchmal schicken Journalisten heute eine Frage über das Internet raus und nennen das Recherche. Erkundungen über die Stichhaltigkeit des Gerüchts, die eigentlich vor der Entscheidung über eine Veröffentlichung steht, machen das Gerücht bereits öffentlich.

Und weiter:

Alle greifen die Twitter-Frage von Koblin auf und rechtfertigen damit ihre Berichte. New York Post, Daily News, Talkradio, Huffingtonpost.com, AP, Reuters, die Online-Ausgabe der Washington Post - alle berichten. Sie nennen die Gerüchte Gerüchte, das schon. Aber sie verbreiten sie und sie befördern den Rufmord.

Doch man muss nicht nach Amerika schweifen, um diesen Medien-Mechanismus zu betrachten. Um zu sehen, wie die Berichterstattung Gerüchterstattung funktioniert, kann der Leser der “SZ” auch einfach zwei Seiten weiter blättern. Dort, mitten im Wirtschaftsteil, berichtet gerüchtet die “Süddeutsche” selbst. Über Kim Schmitz, den C-Prominenten der deutschen IT-Szene der 90er Jahre, gibt es nämlich neue Fakten Informationen. Nunja:

Der inzwischen 36-Jährige hat im Leben schon viele Rollen verkörpert: Einst ein vermeintlich genialer Hacker, dann ein scheinbar erfolgreicher Unternehmer, schließlich ein verurteilter Betrüger, und dann nur noch ein Phantom. Nun soll er wieder aufgetaucht sein. Das zumindest glaubt die neuseeländische Zeitung New Zealand Herald. Sie will den verschollenen "Kimble" gefunden haben, und zwar als Käufer einer der teuersten Villen des Inselstaates.

Das mag richtig sein oder auch nicht – mehr als einen anonymen Insider weiß auch der “New Zealand Herald” nicht zu zitieren. Dies ist freilich ein Informationsweg, der gerade in Sachen Kim Schmitz chronisch unzuverlässig ist. Aber die “Süddeutsche” hat nicht einfach nur Gerüchte abgeschrieben, sondern sogar recherchiert:

Seine längst stillgelegten Websites sind bis heute auf die Firma Kimpire Ltd mit Geschäftsadresse in der Metropole registriert. Kim Schmitz war dort am Montag weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar.

Und so wird aus einem unbestätigten Gerücht ein – nunja – unbestätigtes Gerücht.

Warum sich deutsche Leser für den angeblichen Hauskauf 23000 Kilometer entfernt interessieren sollten, lässt die “Süddeutsche Zeitung” freilich offen – es ist schlichtweg ein willkommener Anlass, die uralten Kimble-Stories noch einmal zu erzählen.

Der Branchendienst “Meedia” versuchte bereits am Montag die Dringlichkeit dieser Fast-Informationen zu vermitteln. Nicht neue Fakten, sondern das gewaltige Medienecho ist Anlaß für die Berichterstattung:

New Economy-Hochstapler zurück in den Schlagzeilen

Das Wort “Schlagzeilen” ist freilich eine gewagte Interpretation der Sachlage, denn mehr als den einen Bericht einer neuseeländischen Zeitung hatte es bis dahin nicht gegeben.

Und der IT-Nachrichtendienst “Golem” fantasierte am Montag gar von einer öffentliche Verlautbarung des notorisch lauten Schmitz. Nicht ein anonymer Insider, Schmitz selbst habe sich sich in den Medien zurückgemeldet:

Kim Schmitz meldet sich zurück

Aber wen interessieren schon Details, schließlich ist die Medienspirale längst in Gang gesetzt: Aus Gerüchten sind Schlagzeilen geworden, die dann von weiteren Medien zitiert werden können. So zum Beispiel am Dienstagnachmittag von der Online-Ausgabe des österreichischen “Standard”, die den Artikel der “Süddeutschen” dankbar abschreibt aufgreift.

Obwohl die Geschichte damit durch die Hände von fünf Redaktionen gegangen ist, ist nicht einen Deut klarer, ob das Gerücht mehr als ein wildes Gerücht ist. Aber das ist egal. Denn wie es Alexander Becker bei Meedia formuliert:

Mittlerweile finden sich im Web so viele Gerüchte, Geschichten und Anekdoten über den vermeintlichen Hacker, dass sich Wahrheit und Fakten nur noch schwer trennen lassen. Damit hat der vermeintliche Kauf der Chrisco Mansion alles, was eine gute Schmitz-Story braucht. Fortsetzung folgt garantiert.

Nachtrag, 18.2.: Am Mittwoch hat auch die “Abendzeitung” das Gerücht aufgegriffen – die Münchner haben wenigstens pro forma eine E-Mail verschickt.

Und am Donnerstag hat schließlich auch Bild.de die Nicht-Nachricht entdeckt und präsentiert sie natürlich brandheiß und inaktuell. Obwohl die “Bild” Schmitz über Jahre unkritisch jede PR-Eskapade geglaubt hat, weiß die Redaktion jetzt nicht einmal von einem misslungenen Kontaktversuch mit dem “Prahlhans” zu berichten.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.