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Wie DFB, Medien und “Die Mannschaft” auf einen Fake hereinfielen

Morgen startet in den Kinos der DFB-Werbespot WM-Film „Die Mannschaft“, in dessen Trailer* gleich zu Beginn dieses Zitat auftaucht:


(Screenshot aus dem Trailer.)

Die Filmemacher und DFB-Verantwortlichen müssen sehr stolz auf dieses Zitat sein, denn es eröffnet nicht nur den Trailer und war Inspiration für den Titel, sondern wurde gar zur „Leitidee“ des ganzen Projekts erklärt. In einer Pressemitteilung schrieb der DFB vor einigen Wochen:

Der Film […] stellt den besonderen Teamgedanken als entscheidend für den vierten Titelgewinn heraus. “Brasilien hat Neymar. Argentinien hat Messi. Portugal hat Ronaldo. Deutschland hat eine Mannschaft!” Dieses Motto, ein Twitter-Beitrag des englischen Kapitäns Steven Gerrard nach dem 7:1-Triumph des DFB-Teams im Halbfinale gegen Brasilien, ist die Leitidee.

Doof nur: Das Zitat stammt gar nicht von Steven Gerrard.

Der „Twitter-Beitrag“, auf den sich der DFB bezieht, sieht so aus:

Tweet von "Steven Gerrard" (@iSteven8Gerrard): "Brazil have Neymar. Argentina have Messi. Portugal have Ronaldo. Germany have a team!"

Da steht zwar „Steven Gerrard“, und das Foto zeigt ihn auch, doch hinter dem Account steckt nicht Gerrard selbst, sondern ein Fan. Das erkennt man zum Beispiel daran, dass über Gerrard in der dritten Person getwittert wird, oder auch am fehlenden blauen Haken (Sportler dieser Größenordnung haben in der Regel verifizierte Accounts, wie man schön an dieser Liste sieht), vor allem aber an der Profilbeschreibung, in der es heißt:

Your mouth-piece centre for #LFC transfers news and rumours #DareToGerrard #TeamGerrard

Als Website wird im Profil außerdem eine Steven-Gerrard-Fanseite verlinkt.

Kurzum: Eigentlich hätte auch der DFB darauf kommen können, dass das ach so schöne Zitat nicht vom damaligen Kapitän der Engländer stammt, sondern von irgendwem.

Und die Medien genauso. Aber die sind auch drauf reingefallen, schon damals, als der Tweet um die Welt ging. Und zwar durch die Bank. So erschien das angebliche Gerrard-Zitat unter anderem in der „Bild“-Zeitung, in der „Berliner Zeitung“, in der „Süddeutschen Zeitung“, in der „Welt“, im „Stern“, im „Focus“, im „Tagesspiegel“, in der „Badischen Zeitung“, der „Saarbrücker Zeitung“, der „Kölnischen Rundschau“, der „Rheinischen Post“, den „Aachener Nachrichten“, dem „Darmstädter Echo“, der „Westdeutschen Zeitung“, dem „Bonner General-Anzeiger“, auf den Webseiten des „Handelsblatts“, der „Berliner Morgenpost“, der „Sport Bild“, der „Augsburger Allgemeinen“, der “Sportschau”, der „Hamburger Morgenpost“, bei Web.de, T-Online, der AFP, dem SID und bei vielen, vielen mehr.

Aber vielleicht als kleiner Trost, damit wir die fußballpatriotische Ein-Hoch-auf-uns-Stimmung jetzt nicht völlig zerschießen: Es gibt noch ein anderes Zitat, nämlich vom damaligen Trainer der Brasilianer, der nach der 1:7-Niederlage gegen Deutschland sagte:

We tried to do what we could, we did our best – but we came up against a great German team.

Das knallt zwar nicht so schön, ist aber wenigstens kein Fake.

Mit Dank an David.

*Korrektur/Nachtrag, 13. November: Das falsche Gerrard-Zitat taucht nur im Trailer auf, nicht im Film selbst, wie wir zunächst geschrieben hatten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Inzwischen haben wir auch den Verfasser des Tweets erreicht und ihm ein paar Fragen gestellt:

Hallo @iSteven8Gerrard, nur der Vollständigkeit halber: Bist Du der echte Steven Gerrard?
Nein, ich bin nicht der echte Steven Gerrard.

Du hast ja mitbekommen, dass Dein Tweet (“Deutschland hat eine Mannschaft!“) ganz schön die Runde macht. Stammt das Zitat denn von Dir oder vom echten Gerrard?
Das Zitat ist von mir. Während der Weltmeisterschaft haben meine Freunde ich darüber gesprochen, dass sich die Deutschen so gut schlagen, weil sie im Gegensatz zu Brasilien oder Argentinien als Mannschaft spielen. Dann bin ich auf Twitter gegangen, und das waren die Sätze, die mir in den Kopf kamen.

Wie heißt Du denn wirklich und worum geht’s bei Deinem Twitter-Projekt?
Mein echter Name ist Seumas Beathan. Der Twitter-Account hat als normale Fanseite [über Gerrard und den FC Liverpool] begonnen, und zurzeit arbeite ich noch an einer Website für Liverpool-Fans.

Seit Juli hat dein Tweet über 35.000 Retweets bekommen. Ist das Dein erfolgreichster Tweet?
Ich hatte ein paar, die über 1.000-mal retweeted wurden, aber dieser ist mit Abstand der erfolgreichste.

Jetzt taucht er sogar im Trailer zum offiziellen DFB-WM-Film auf und wurde zur „Leitidee“ des Projekts erklärt — ist das der krönende Moment?
Nun, ja und nein. Ja, weil es natürlich unglaublich ist, meinen Tweet im Trailer zu sehen, aber auch nein, weil ich keine Anerkennung dafür bekommen habe. Außer ein paar Journalisten und deutschen Fans hat niemand gemerkt, dass der Tweet in Wirklichkeit gar nicht von Steven Gerrard kam.

Aber hast Du denn nicht manchmal ein schlechtes Gewissen, Dich als Steven Gerrard auszugeben? Oder besser: Wenn so viele Leute glauben, Du seist er?
Ich gebe mich nicht wirklich als er aus. Offensichtlich gibt es einige Leute, die mich fälschlicherweise für den echten Gerrard halten, aber der Großteil meiner Follower ist sich bewusst, dass es ein Fan-Account ist. Und ich versuche so gut wie möglich, die Leute zu korrigieren und darauf hinzuweisen, dass es nur eine Fanseite ist.

Hat Dich jemals irgendein deutscher Journalist oder Fußball-/Film-Mensch kontaktiert, um zu überprüfen, ob Du der echte Gerrard bist?
Nein, und das enttäuscht mich. Der DFB hat mein Zitat ohne Erlaubnis benutzt, darüber bin ich ziemlich unglücklich.

Hast Du überlegt, Dir einen Anwalt zu nehmen?
Nein, das möchte ich nicht. Mir missfällt auch nicht unbedingt die Tatsache, dass der Tweet benutzt wurde, sondern dass sie mich nicht kontaktiert und es nicht geschafft haben, mich korrekt zu zitieren.

Hast Du den echten Gerrard eigentlich jemals getroffen?
Nein, leider noch nicht. Aber ich hoffe, dass ich das eines Tages werde.

Focus  

“Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst ausgeräumt”

Für Leser des “Focus” brachte der Mittwoch überraschende Neuigkeiten. Der Abschlussbericht einer Prüfungskommission für die Deutsche Bischofskonferenz stellte fest, dass Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beim Bauprojekt auf dem Limburger Domberg systematisch zu niedrige Kosten angegeben, Kontrollen verhindert und kirchliche Vorschriften umgangen habe. Papst Franziskus nahm daraufhin den Amtsverzicht des Bischofs an.

Das hatte das vermeintliche “Nachrichtenmagazin” nicht kommen sehen. Am 26. Januar 2014 hatte es exklusiv gemeldet, der Abschlussbericht der Prüfkommission werde Tebartz-van Elst entlasten: Die Vorwürfe gegen ihn seien weitgehend ausgeräumt.

Verbreitet wurde die Ente nicht nur vom “Focus” selbst und seiner Schwesterpublikation, der “Huffington Post”. Die Nachrichtenagenturen AFP und epd übernahmen die Nachricht, wie bei solchen Vorabmeldungen üblich, ungeprüft unter Berufung auf die Zeitschrift.

AFP:

Kommission sieht Vorwürfe gegen Tebartz laut Bericht ausgeräumt

München, 26. Januar (AFP) – Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Kommission betrachtet die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar als weitgehend ausgeräumt. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass dem umstrittenen Bischof beim 31 Millionen Euro teuren Bau seiner Residenz weder Geldverschwendung noch das Übergehen von Kontrollgremien vorzuhalten sei, berichtet das Magazin “Focus” in seiner neuen Ausgabe. Angeblich werde in dem aus drei Geistlichen und zwei Wirtschaftsprüfern bestehenden Gremium noch um abschließende Formulierungen gerungen.

epd:

“Focus”: Bischof Tebartz-van Elst angeblich entlastet

Limburg/München (epd). Der umstrittene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist offenbar weitgehend entlastet. Nach einem Bericht des Münchner Nachrichtenmagazins “Focus” hat eine Prüfkommission die Vorwürfe gegen ihn weitgehend ausgeräumt. Die von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Kommission ist nach diesen Informationen zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Bischof beim Bau seiner Residenz weder Geldverschwendung noch das Übergehen von Kontrollgremien vorzuhalten sei.

Die Meldung der evangelischen Nachrichtenagentur epd an jenem Sonntag war von 16:56 Uhr — zwei bis drei Stunden vorher hatten dpa und die katholische Nachrichtenagentur KNA bereits berichtet, dass einen Sprecher der Bischofskonferenz der “Focus”-Meldung widersprach.

Im gedruckten “Focus” stand von dem Dementi bis heute nichts.

Hinter dem Radar

Die “Alternative für Deutschland” (AfD) brüstet sich derzeit gerne damit, dass sie — Prognosen zufolge — bei der Bundestagswahl in zwei Wochen die Fünf-Prozent-Hürde knacken werde.

So sagt AfD-Chef Bernd Lucke im aktuellen “Focus”, für den Einzug in den Bundestag werde es “locker reichen”. Dabei bezieht er sich aber nicht auf die Prognosen der großen Umfrageinstitute, sondern auf eine andere Quelle:

Das Wahl-Radar sieht uns bei sieben bis acht Prozent.

Auch die “Main Post” beruft sich auf dieses “Wahl-Radar” und erklärt:

Dabei handelt es sich um einen Informationsdienst einer Düsseldorfer Agentur, die sowohl die klassischen Umfrage-basierten Prognosen der bekannten Meinungsforschungsinstitute als auch die auf der Auswertung von Social Media und Wahlbörsen basierenden Prognosen einbezieht. Dem Wahl-Radar zufolge kommt die Alternative für Deutschland auf rund sieben Prozent.

Die Überschrift lautet:"Wir schaffen bis zu acht Prozent" - In Würzburg präsentierte sich die Alternative für Deutschland optimistisch

Der “Trierische Volksfreund” schreibt:

Der Informationsdienst Wahl-Radar fasst wöchentlich die Ergebnisse aller öffentlichen Wahlprognosen zusammen. Das aktuelle Ergebnis sagt 7,6 Prozent für die Alternative für Deutschland voraus – mehr als doppelt so viel wie die Piraten, deutlich mehr als die FDP, knapp mehr als die Linke.

Fast acht Prozent also. Bei anderen Umfragen, etwa von Allensbach oder Forsa, liegt die AfD momentan lediglich bei drei, maximal vier Prozent.

Diese krassen Unterschiede kommen dadurch zustande, dass das “Wahl-Radar” auch so Dinge einbezieht wie die “Wahlwette” von “Spiegel Online” oder die “Prognosebörse” des “Handelsblatts”.

Es fließen vor allem aber auch die Zahlen des “Wahl-O-Meters” ein, das zählt, wie oft eine Partei und ihre Politiker auf Twitter erwähnt werden. Darin schneidet die AfD regelmäßig derart gut ab, dass sie auch im “Wahl-Radar” immer deutlich über fünf Prozent liegt.

Und es ist wohl kein Zufall, dass das “Wahl-Radar” ausgerechnet diese Methode anwendet, um seine Prognosen zu berechnen. Denn hinter dem “Wahl-Radar” — und das hat leider keines der oben genannten Medien geschrieben — steckt ein AfD-Mann.

Die “Düsseldorfer Agentur”, die den Dienst betreibt, gehört Wolfgang Osinski. Der war mal Pressesprecher von RTL, hat bei “Bild” gearbeitet und ist heute Vorstandsmitglied der AfD in Düsseldorf. Zum dreiköpfigen “Wahl-Radar Team” gehört außerdem Ulrich Wlecke — er ist Bundestagskandidat der AfD.

Das hätten die Journalisten mit einer kurzen Google-Suche auch selbst herausfinden können. Oder mit einer einfachen Nachfrage. So wie die “Stuttgarter Nachrichten”, die sich nicht einfach blind auf das Acht-Prozent-Gerede verlassen haben:

[…] eine Nachfrage unserer Zeitung bei der Agentur ergab: Osinski ist selbst AfD-Mitglied. Er gibt zu: ‘Ich spreche pro domo’. Das heißt Werbung in eigener Sache.

Und so wundert es dann auch nicht, dass Osinski und Wlecke in der aktuellen Ausgabe des “Wahl-Radars” (PDF) eines nicht oft genug betonen können:

[Die AfD] hat gute Aussichten, die 5%-Hürde zu überspringen.

Ein Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde sei “durchaus drin”. Die AfD sei “vorraussichtlich im Bundestag”. Ein Nichteinzug der AfD sei “sehr unwahrscheinlich”. Und so weiter.

Dass die Betreiber des “Wahl-Radars” selbst zur AfD gehören, wird an keiner Stelle erwähnt.

Mit Dank an Thomas H.

Nachtrag, 12. September, 11 Uhr: Der “Volksfreund” hat den Artikel gestern transparent überarbeitet und einen Nachtrag veröffentlicht.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

“Nie mehr Springer. Nie mehr Burda.”

Jörg Kachelmann, vergangene Woche vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochener Wetterexperte und Ex-TV-Moderator, hat der “Zeit” ein langes Interview gegeben.

Es ist ein beeindruckendes, beklemmendes Gespräch (nachzulesen auf der Website des “Handelsblatts”), in dem Kachelmann mit sich selbst, vor allem aber mit den deutschen Medien und der Justiz in Baden-Württemberg hart ins Gericht geht.

In den Zeitungen stand viel Unsinn. Bild schrieb zum Beispiel: Kachelmanns Verteidiger schlug auf den Richtertisch. Das ist nicht wahr. Er schlug nicht. Er brüllte auch nicht. Die Geschichte vom brüllenden Verteidiger ist eine Erfindung durchgeknallter Medien. Die sagten sich wohl: Hui, der wird ja freigesprochen, jetzt fällt der Spannungsbogen unserer Geschichte aber ab, jetzt nehmen wir den Anwalt und bauschen ihn zum Krawallmacher auf! Und niemand korrigiert das dann, niemand berichtigt die Bild- Zeitung, obwohl alle anderen drinsitzen und auch sehen, dass er weder gebrüllt noch auf den Tisch geklopft hat, sondern jeder Journalist hält diese Falschmeldungen für einen passenden Beleg.

Kachelmann schildert seine surreal erscheinende, fast filmreife “Flucht” vor den Paparazzi: Im Auto seiner Verteidigerin wurde er aus dem Gerichtsgebäude gebracht, in dem er soeben freigesprochen worden war, über rote Ampeln verfolgt, ehe er sich durch Parkhäuser, Hinterhöfe und Großraumbüros schlug, um am Ende auf der Rückbank liegend, “die Beine im Fußraum, über meinem Kopf so eine Fitness-Gummimatte” der Presse-Meute zu entkommen.

DIE ZEIT: Über Sie weiß man ja schon alles.
Jörg Kachelmann: Ja, mich erpresst niemand mehr. Das ist fast schon beruhigend. Die anderen müssen noch immer Angst haben vor dem unheimlichen, strafenden Gott, der in der Inkarnation von Bunte, Bild oder sonst wem anruft und sagt: “Wir haben Fotos von Ihnen. Wir bringen die Bilder sowieso, aber schön wäre, Sie würden noch etwas dazu sagen.” Es gibt Bild- Journalisten, die glauben, dass sie Gott sind. Deswegen rufen die mich immer noch an, auch heute noch. Nie mehr Springer. Nie mehr Burda.

Von Kachelmanns Medienbeschimpfung findet sich – erwartungsgemäß – in der Kurzzusammenfassung des Interviews bei Bild.de: kein Wort.

Kachelmann im "Zeit"-Interview: "Ich habe Fehler gemacht, ich habe Frauen belogen"

Mit Dank auch an Daniel W.

Nachtrag, 22 Uhr: handelsblatt.com hat das Interview wieder offline genommen. Wir versuchen herauszufinden, ob nur vorübergehend.

Nachtrag, 13. Juni: Das Interview steht jetzt bei “Zeit Online” online.

Focus  etc.

Hilfe, die Mohammedaner kommen! (2)

Die Meldung, dass die meisten Neugeborenen in England und Wales im vergangenen Jahr “Mohammed” genannt worden seien, hat über zwei Wochen gebraucht, um im vermeintlichen Nachrichtenmagazin “Focus” anzukommen. Auf dem Weg dahin ist sie älter geworden. Richtiger nicht.

Mohammeds Siegeszug in England. Der Prophet der Muslime ist auf dem Vormarsch in Großbritannien. Der meistgewählte Jungenname für Neugeborene in England und Wales lautete im Jahr 2009 zum ersten Mal Mohammed. Offiziell gaben die Angestellten des Büros für nationale Statistiken zwar an, der traditionell britische Name Oliver liege an erster Stelle, gefolgt von Jack, Mohammed komme erst auf Platz 16. Nur waren die Statistiker einem Irrtum aufgesessen und hatten zwölf verschiedene Schreibweisen des Prophetennamen - bespielsweise Muhammad oder Mohammad - getrennt gewertet.

Also noch einmal: Die Statistiker sind, anders als die beiden (!) Autoren des “Focus”, keineswegs einem “Irrtum aufgesessen”; es war einfach ihre Methode, die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen getrennt zu zählen. Fasst man sie aber zusammen, muss man das natürlich nicht nur bei Mohammed/Muhammad tun, sondern zum Beispiel auch bei Oliver/Olli, Harry/Henry usw. Zählt man dann entsprechend durch, liegen Oliver und Harry aber wieder vor Mohammed.

Ihre Falschmeldung, Mohammed sei 2009 der beliebteste Jungenname in England und Wales gewesen, haben bis heute weder die Nachrichtenagenturen dpa und AFP noch Medien wie “Spiegel Online”, “Welt Online”, die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” oder die “Financial Times Deutschland” korrigiert.

Mit Dank an Kai!

Focus  

Nicht Stefan Raabs Mettbrötchen

Der aktuelle “Focus” enthält folgende Gegendarstellung von Stefan Raab:

FOCUS veröffentlichte am 25.10.2010 auf Seite 161ff den Artikel “Will der nur spielen?” über mich.

1. In dem Artikel wird behauptet, ich hätte mit meiner Lebensgefährtin im Haus meiner Eltern gelebt.
Hierzu stelle ich fest, dass ich nicht mit meiner Lebensgefährtin im Haus meiner Eltern gelebt habe.

2. Daneben behauptet FOCUS, ich hätte mir beim Turmspringen das Jochbein gebrochen.
Hierzu stelle ich fest, dass ich mir beim Turmspringen nicht das Jochbein gebrochen habe.

3. Weiter heißt es: “Zur Gewinnmaximierung nimmt Raab mit schöner Regelmäßigkeit Schleichwerbung ins Programm. Und sein Sender zahlt in noch schönerer Regelmäßigkeit Strafen dafür.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich keine Schleichwerbung ins Programm nehme und mein Sender keine Strafen dafür bezahlt.

4. Weiter heißt es: “Er verdient auch mit am Beinahe-Erfolg eines Oliver Pocher und am Massenerfolg eines Mario Barth.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich an Oliver Pocher und Mario Barth nicht mitverdiene.

5. Weiter heißt es: “Seine TV-Karriere startet 1993. Raab fährt vor mit einem Wagen, auf dem in großen Buchstaben steht: “Metzgerei Raab”.
Hierzu stelle ich fest, dass ich bei keinem Sender oder Produktionsunternehmen mit einem Wagen vorgefahren bin, auf dem “Metzgerei Raab” stand.

6. Weiter heißt es: “Der Metzgerssohn, der heute noch das Mettbrötchen mit Zwiebeln, Gurkenscheibe dazu, ganz hinten in seiner Stammkneipe schätzt (…).”
Hierzu stelle ich fest, dass ich nie Mettbrötchen mit Gurkenscheiben dazu esse und auch keine Stammkneipe habe.

7. Weiter heißt es: “Wenn der ‘lieve Jong’ einmal die Woche von seiner Villa seine Eltern (…) besuchen kommt (…).”
Hierzu stelle ich fest, dass ich meine Eltern in unregelmäßigen Abständen besuche.

8. Weiter heißt es: “Die Nervosität steigert sich im Wochenrhythmus, wenn Raab auf die Quoten wartet.”
Hierzu stelle ich fest, dass die Quoten meiner Sendungen am Folgetag im Teletext veröffentlicht werden.

9. Zudem wird behauptet, ich wäre anlässlich meines Grundwehrdienstes Politikern begegnet.
Hierzu stelle ich fest, dass ich anlässlich meines Grundwehrdienstes keinen Politikern begegnet bin.

10. Weiter heißt es: “Zu Terminen fliegt er gern mit dem eigenen Hubschrauber.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich keinen Hubschrauber habe.

11. Zudem wird behauptet, ich meide hartnäckig die (Gerichts)Öffentlichkeit”(…) – und das selbst auf die Gefahr hin, dass er ein Ordnungsgeld riskiert.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich stets rechtzeitig durch die Gerichte vom persönlichen Erscheinen entbunden wurde und niemals ein Ordnungsgeld riskiert habe.

12. Weiter heißt es: “Eine Dornröschen-Hecke umschließt den Garten, und nur manchmal reitet der Prinz auf seiner Harley-Davidson aus.”
Hierzu stelle ich fest, dass mein Grundstück von keiner Hecke umschlossen ist und ich keine Harley-Davidson habe.

13. Weiter heißt es: “Zur September-Ausgabe seiner Millionenshow kommt Stefan Raab erst gerade eine Stunde vor dem Sendebeginn. In derselben Kleidung tritt er vor die Kameras. Sie riecht noch nach dem heimischen Grill.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich zur September-Ausgabe meiner Show früher als eine Stunde vor Sendebeginn erschienen bin, an dem Tag nicht gegrillt und meine Kleidung – wie vor jeder TV-Show – gewechselt habe. Diese Kleidung trug auch keinen Grillgeruch.

14. Weiter heißt es: “Die Metzgerfamilie Raab kauft sich ein ins Aloisiuskolleg in Bad Godesberg.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich mich für die Aufnahme ins Aloisiuskolleg beworben habe und erst nach einer persönlichen Vorstellung aufgrund einer Entscheidung des Kollegs aufgenommen wurde. Meine Familie hat sich nicht ins Kolleg eingekauft.

15. Weiter heißt es: “Schüler Stefan zieht in das Haus ‘Stella Rheni’.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich nie im Haus “Stella Rheni” gewohnt habe.

16. Zudem wird behauptet, Stefan Raab habe sich vor einem Modellschiff aufgebaut und gesagt: “Das wär’s, einmal mit einem Segelschiff um die Welt.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich mich weder vor diesem noch vor einem anderen Modellschiff aufgebaut und keine solche Äußerungen vor dem Modellschiff getätigt habe.

17. Weiter heißt es: “Die Gitarre hat Stefan Raab stets dabei. Wenn er (…) im Tor steht, liegt sie griffbereit hinterm Netz. Geht im Spiel etwas schief, singt Stefan sofort sein Spottlied.”
Hierzu stelle ich fest, dass ich niemals meine Gitarre griffbereit hinterm Netz hatte. Ich habe auch keine Spottlieder auf dem Spielfeld gesungen.

18. In der Bildunterzeile des Fotos auf S. 162, das ein Modellschiff zeigt, heißt es: “Sein Traumschiff – im Internat”.
Hierzu stelle ich fest, dass das Modellschiff nicht mein Traumschiff ist.

19. In der Bildunterzeile des Fotos auf S. 163, das ein Klassenzimmer zeigt, heißt es: “Seine Klasse – im Internat”.
Hierzu stelle ich fest, dass es sich nicht um mein Klassenzimmer handelt.

20. In der Bildunterzeile des Fotos auf S. 166, das ein Mettbrötchen zeigt, heißt es: “Sein Brötchen – in der Kölschkneipe”.
Hierzu stelle ich fest, dass es sich nicht um mein Mettbrötchen handelt.

Köln, den 10.11.2010
Stefan Raab

Die Redaktion der Illustrierten wollte das offenbar nicht unkommentiert lassen, verzichtete interessanterweise aber auf die übliche Beteuerung, sie bleibe bei ihrer Darstellung. Stattdessen schrieb sie unter Raabs Gegendarstellung:

Bekannt ist STEFAN RAAB, 44, als Spaßvogel und als Musikfreund, der Lena Meyer-Landrut großgemacht hat. Eine andere Seite zeigt Raab, wenn es um die eigene Person geht. Dies verrät diese Gegendarstellung, die FOCUS mit Blick auf den Informationsgehalt sehr gern druckt. Schon zu Beginn der Recherche zum Stefan-Raab-Porträt “Will der nur spielen?” hatte der Medienunternehmer mit rechtlichen Schritten drohen lassen. FOCUS recherchierte trotzdem. Reporter gingen ins Handelsregister, sie sprachen mit Nachbarn und Weggefährten, mit Mitschülern und Jugendfreunden, mit Anwälten, einstigen Lehrern und Priestern. Einige haben schon angeboten, ihre Erinnerungen mit eidesstattlichen Versicherungen zu unterstützen. Den Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung wollen wir nicht kommentieren. Unseren Lesern, die sich ein eigenes Bild machen möchten, empfehlen wir besonders die Punkte 6, 18 und 20.

Zitieren und verklagen mit Jörg Kachelmann

Es gibt Worte, die sind klein und unscheinbar, haben aber eine erhebliche Auswirkung auf die Bedeutung des Satzes, in dem sie stehen. Zahlreiche Väter wären ohne “wenn” längst Millionäre, die Welt wäre eine andere ohne “nicht”.

Auch das Wort “auch” kann einen entscheidenden Unterschied bedeuten:

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

sagt etwas ganz anderes aus als

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir angetan hat.

Der obere Satz drückt aus, dass der Sprecher die gemachte Erfahrung niemandem wünscht — was auch immer ein Mensch ihm angetan haben könnte. Er wünscht die Erfahrung nicht mal seinem ärgsten Feind, wie man so schön sagt.

Der untere Satz drückt aus, dass der Sprecher niemandem die Erfahrung dessen wünscht, was ihm eine dritte Person (“dieser Mensch”) angetan hat.

Der obere Satz ist ein Zitat des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann, der Untere der Versuch von FAZ.net, Kachelmann zu zitieren.

FAZ.net befindet sich damit ganz in der Nähe von Bild.de, die vergangene Woche bereits an dem Zitat gescheitert waren (BILDblog berichtete).

Unterdessen hat die Axel Springer AG bestätigt, dass Jörg Kachelmann sie (genauer: “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de) auf mehr als 2 Millionen Euro verklagt hat. Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock spricht im “Spiegel” von 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeldforderungen und begründet diese wie folgt:

Es geht um zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen, die begangen wurden, darunter Fotos, die Kachelmann beim Hofgang zeigen. Dies wurde bereits in einer früheren Entscheidung gerichtlich untersagt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns sind beispiellos in der deutschen Pressegeschichte.

(Link von uns)

Die Axel Springer AG hat Kachelmanns Forderungen laut handelsblatt.com als “durchsichtige Aktion” zurückgewiesen. Gleichzeitig stehen vermutlich auch weiteren Verlagen (“mit Ausnahme des ‘Spiegels'”, so handelsblatt.com) Klagen ins Haus. Heißer Kandidat für hohe Forderungen: Der “Focus”. Das Blatt, das in der Vergangenheit bereits ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und dafür eine Einstweilige Verfügung kassiert hatte (BILDblog berichtete), plaudert in seiner aktuellen Titelstory weitere Details aus und arbeitet sich dabei auch an den angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators ab. Letzteres tat auch der “Stern” am vergangenen Donnerstag.

Mit Dank auch an Jens Sch.

Focus  

Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung

Seit mehr als zwei Wochen sitzt der Meteorologe und TV-Moderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Zwei Wochen, die mit immer hilfloserer Berichterstattung gefüllt wurden, denn noch immer gibt es nichts Neues, worüber man schreiben könnte.

Außer vielleicht die Entscheidung des Kölner Landgerichts in der vergangenen Woche, das der Focus Magazin GmbH verbot, “Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren” zu veröffentlichen, so Kachelmanns Anwalt.

Der “Focus” hatte in seiner Ausgabe vom 29. März ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und zahlreiche Details aus den Aussagen der Frau wiedergegeben, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Noch am Veröffentlichungstag erwirkte Jörg Kachelmanns Anwalt Prof. Ralf Höcker vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift.

Höcker erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

Ermittlungsakten gehören nicht in die Öffentlichkeit, denn Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht geführt und nicht in den Medien. Derart verfrühte Spekulationen zum Tathergang und zur Schuldfrage können das Bild eines Beschuldigten in der Öffentlichkeit so massiv beeinträchtigen, dass auch ein späterer Freispruch diesen Makel nicht mehr ausräumen kann.

Eine verhängnisvoll Affäre.

Der “Focus” hat den Artikel, der im Inhaltsverzeichnis mit “Die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann sind schlimmer als bislang bekannt” beworben worden war, aus dem eigenen Online-Archiv und aus weiteren Archiven entfernt, doch die Details aus den Ermittlungsakten sind noch immer in Umlauf: Denn noch ehe das Heft am Kiosk lag, hatte der “Focus” schon mal vorab eine “Kurzfassung” veröffentlicht, die von anderen Medien dankbar aufgegriffen wurde. Und weil die einstweilige Verfügung nur für die Focus Magazin GmbH gilt, kann im Moment auch noch bei “Focus Online” stehen, was die Print-Kollegen in den Ermittlungsakten gefunden haben.

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker erklärte uns gegenüber, dass seine Kanzlei zahlreiche Unterlassungserklärungen versandt habe, die von fast allen Medien unterschrieben worden seien. Und tatsächlich haben Webseiten wie Sueddeutsche.de oder general-anzeiger-bonn.de inzwischen ihre Artikel zum Thema offline genommen. Andere Onlinemedien gaben auf Anfrage an, noch keine Anwaltspost bekommen zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts Köln berichtete uns, dass weitere Verfahren von Jörg Kachelmann gegen verschiedene Medien anhängig seien.

Nachtrag, 8. April: Nach einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen “Focus Online” ist der Artikel auch dort offline genommen worden.

2. Nachtrag, 14. Mai: Auch nach der mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung gegen den “Focus” aufrecht erhalten. Die Presse habe “aus gutem Grund” kein Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens — die Akten seien vielmehr durch das Strafgesetzbuch gegen unbefugte Preisgabe geschützt, wie Kachelmanns Anwalt aktuell vermeldet.

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