Und das, liebe Freunde, nennt man Karma. Da hats mal den/die richtigen getroffen
der sollte jeden Tag Prügel bekommen, Täterschutz geht mir schon lange auf den …… wer schützt in Deutschland die Opfer
Wenn der Staat bei der Gerechtigkeit versagt kümmern sich halt die Häftlinge darum 👍 finde ich klasse und hoffe, dass es nicht das letzte mal war.
Und das sind noch die harmloseren der rund 4000 Kommentare unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion. Das Problem dabei, abgesehen von der breiten Zustimmung zur Selbstjustiz: Die Berichte von “Bild” und Bild.de sind ziemlich fehlerhaft — es ist auch heute nicht ganz klar, ob wirklich der “U-Bahn-Treter im Knast verprügelt” wurde, auf jeden Fall wurde er nicht “krankenhausreif geprügelt”, wie die “Bild”-Medien behaupten.
Am Freitagabend berichtete Bild.de, dass ein Mann in der Justizvollzugsanstalt Heidering von anderen Häftlingen zusammengeschlagen worden sei. Am Samstag gab es dazu auch in der Berlin/Brandenburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung einen Artikel:
Es soll sich dabei laut “Bild”-Redaktion um jenen Mann handeln, der im Oktober 2016 auf dem Berliner U-Bahnhof Hermannstraße einer Frau in den Rücken trat. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
Bild.de schreibt zu dem angeblichen Vorfall in der JVA:
Nach BILD-Informationen soll der Angriff auf S[.] in Haus 1 der Berliner Haftanstalt passiert sein. Offenbar hatten die Angreifer die sogenannte Laufzeit abgewartet — Zeit, in der die Gefangenen zu ihren Arbeitsstellen, oder anderen Abteilungen in der JVA — gehen dürfen. […]
Pikant: S[.] wurde offenbar erst gestern nach Großbeeren gebracht, weil er in der JVA-Tegel nicht mehr “sicher” war. Wie es hieß, soll er “sicherungsverlegt” worden sein. […]
Meldepflichtig sind solche Angriffe auf Mithäftlinge spätestens dann, wenn das Opfer in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht werden musste. Das soll gestern der Fall gewesen sein.
Wir haben bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz nachgefragt. Pressesprecher Sebastian Brux sagte uns, dass er zu einzelnen Häftlingen keine Informationen geben dürfe, allerdings sei allgemein festzustellen, dass “am Freitag in der JVA Heidering kein Gefangener krankenhausreif geschlagen” worden sei. Es habe auch keine Verlegung “in das Justizvollzugskrankenhaus Berlin oder in ein öffentliches Krankenhaus” stattgefunden. Brux bestätigte, dass es am Freitag “eine gewalttätige Auseinandersetzung zum Nachteil eines Gefangenen” gegeben habe. Allerdings sei dieser Insasse “zuvor nicht von der JVA Tegel in die JVA Heidering, sondern von der JVA Moabit in die JVA Heidering verlegt” worden. Es habe sich dabei auch nicht, wie von der “Bild”-Redaktion behauptet, um eine Sicherheitsverlegung gehandelt. Außerdem habe sich der Vorfall “nicht in einem Arbeitszusammenhang” ereignet.
Die “Bild”-Geschichte ist mit all ihren Fehlern bei vielen anderen Medien gelandet. “Der Westen” hat sie zum Beispiel übernommen:
Genauso tz.de, immerhin mit einem Fragezeichen:
t-online.de:
… wurde der 28-jährige Svetoslav S[.] von anderen Insassen attackiert und krankenhausreif zugerichtet.
rtl.de:
oe24.at:
Der 28-Jährige wurde am Freitag attackiert und krankenhausreif geprügelt.
Krone.at:
Die Kommentare unter dem eingangs erwähnten Facebook-Post wurden irgendwann so grässlich, dass es selbst der “Bild”-Redaktion zu viel war. Sie schrieb:
Liebe User, diese Geschichte hat uns alle sehr schockiert. Aber der Täter wurde verurteilt und verbüßt seine Strafe. Es gibt ein Rechtssystem in Deutschland. Und auch, wenn manche Urteile einem persönlich nicht fair erscheinen, ist das trotzdem keine Berechtigung, Selbstjustiz zu verüben. Auch nicht im Gefängnis. Auch eine JVA ist kein rechtsfreier Raum. Darum bitten wir euch, bei euren Kommentaren sachlich zu bleiben. Hetzerische, beleidigende oder diskriminierende Aussagen werden moderiert und bei Bedarf gelöscht.
Bei “Focus Online” herrscht seit gestern Abend wieder das preußische Strafrecht. Das Team von “Der Westen” zog heute Mittag nach. In beiden Fällen ist der Auslöser ein angeblicher Furz.
Die “taz” berichtete gestern über einen Prozess im Berliner Amtsgericht Tiergarten. Ein Mann soll bereits im Februar 2016 eine Polizisten beleidigt haben, weil er während einer Kontrolle zweimal in ihrer Nähe gepupst haben soll. Der Vorgesetzte der Polizisten meint, diese Situation mitbekommen zu haben. Er zeigte den Mann wegen Beleidigung an. Der Prozess am Amtsgericht Tiergarten war dann ziemlich schnell zu Ende — die Richterin hatte das Verfahren nach wenigen Minuten eingestellt.
“Focus Online” griff den “irren Prozess in Berlin” gestern Abend auf. Die Redaktion muss sich etwas gedacht haben wie: “Eine Polizistin, die beleidigt wurde? Das ist ja Beamtenbeleidigung!”
Liebevoll hat ein Mitarbeiter die Überschrift auch noch einmal in eine Bildunterschrift kopiert:
Weil ein Berliner seine Flatulenzen vor der Polizei nicht in Griff kriegen konnte, soll er 900 Euro Strafe bezahlen. Wie die “taz” berichtet, habe der Mann bei einer Polizeikontrolle in der Nähe einer Polizistin sich gleich zwei Mal seiner Darmwinde entleert. Sie war davon wohl genauso wenig begeistert wie der Einsatzleiter, der die Situation beobachtet hatte.
Er habe dem unflätigen Täter gedroht, eine Anzeige wegen Beleidigung auszustellen, was dieser mit einer gehörigen Portion Humor zur Kenntnis genommen habe. Doch das Lachen sollte ihm spätestens dann vergehen, als ihm ein ganzes Jahr später ein Strafbefehl von 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zugestellt wurde.
Dass in dem Strafbefehl von einer “Beamtenbeleidigung” die Rede war, ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn einen derartigen Straftatbestand gab es zwar in Preußen, es gibt ihn aber nicht im heutigen deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch behandelt Paragraph 185 die Beleidigung, bei der allerdings nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.
“Focus Online” und “Der Westen” verbreiten heiße Luft.
Mit Dank an Der Don für den Hinweis!
Nachtrag, 8. September: Mehrere Leserinnen und Leser wiesen uns darauf hin, dass es bei einer Beleidigung durchaus einen Unterschied mache, ob es sich bei der Person, die beleidigt wurde, um einen Amtsträger handelt oder nicht. In der Tat sieht Paragraph 194 des Strafgesetzbuches vor, dass nicht nur dieser Amtsträger bei einer möglichen Beleidigung Strafantrag stellen kann, sondern auch dessen Vorgesetzten:
Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.
Das ändert unserer Meinung nach aber nichts daran, dass es die Beamtenbeleidigung heute nicht mehr gibt. Und es ändert unserer Meinung nach auch nichts daran, dass in Paragraph 185 StGB nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.
Manche Geschichten klingen so irre, dass man kaum glauben kann, dass sie wahr sind. Und oft stellt sich dann raus: Sie sind es auch nicht.
Zum Beispiel die, nun ja, Nachricht vom Pastor aus Simbabwe, der seiner Gemeinde beweisen wollte, dass er wie Jesus übers Wasser laufen kann, und dann, noch bevor er den Beweis liefern konnte, von Krokodilen gefressen wurde. Klingt ganz schön verrückt; mindestens so verrückt, dass ja sicher kein Medium diese Geschichte ungeprüft übernehmen wird.
Um es an dieser Stelle noch einmal klar zu sagen: Es stimmt nicht, dass ein Pastor aus Simbabwe beim Versuch, wie Jesus übers Wasser zu laufen, von Krokodilen gefressen wurde. Und es wäre für abendblatt.de und stern.de und n-tv.de und all die anderen auch gar nicht so schwer gewesen, das herauszufinden. Hier mal vier Möglichkeiten, wie das falsche Abschreiben hätte verhindert werden können:
1. Überprüfbare Fakten überprüfen
Sucht man bei Google nach “Jonathan Mthethwa”, dem Namen des Pastors, findet man aktuell viele Artikel aus der ganzen Welt zum angeblichen Kroko-Unglück. Sonstige relevante Infos gibt es zu dem Mann aber nicht. Das könnte — Überraschung! — dafür sprechen, dass es ihn nie gegeben hat. Gleiches gilt für die angebliche Kirche des Pastors, die “Saint of the Last Days Church”.
Bevor man als deutsches oder österreichisches Medium von einer nigerianischen Website abschreibt, die man vermutlich noch nie zuvor besucht hat, hätte man sich den Disclaimer der Seite mal angucken können. Dort steht:
The site includes both reported and edited content and unmoderated posts and comments containing the personal opinions of readers on a wide range of topics. You should be skeptical of any information on DailyPost, because it may be wrong.
Eine Nachrichtenseite, die die eigenen Leser darauf hinweist, dass man die dort präsentierten Informationen mit Skepsis betrachten solle, “because it may be wrong”, ist möglicherweise nicht die beste Quelle.
3. Die Quellenquelle nachschauen
Nun gibt auch die “Daily Post” im Artikel an, woher man die Geschichte vom Krokodilangriff habe: vom “Herald” aus Simbabwe. Sucht man auf der Seite des “Herald” nach “Jonathan Mthethwa” gibt es keineErgebnisse. Die Story scheint dort also nie erschienen zu sein.
4. Schauen, woher die Geschichte tatsächlich stammt
Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie von “Zimbabwe Today” stammt. Dort ist erst im März und vor wenigen Tagen noch einmal die Pastor-Erzählung erschienen:
Bei “Zimbabwe Today” gibt es ebenfalls einen Disclaimer, direkt unter dem Artikel:
In the spirit of building a new Zimbabwe, we promote and support free speech, hence all the news you will read at Zimbabwe Today is uncensored, unbiased and uncontrolled.
… and sometimes unrichtig.
“Zimbabwe Today” könnte die Story wiederum vom Portal “National News Bulletin” haben. Dort ist die Geschichte über Jonathan Mthethwa bereits im Februar veröffentlicht worden:
Klickt man beim “National News Bulletin” auf den Button “About us”, erscheint diese kurze, aber sehr hilfreiche Information:
Kein islamistischer Terror, keine Rechtsextremen, keine Linksextremen. Habgier soll das Motiv des Anschlags auf den BVB-Mannschaftsbus vor zehn Tagen gewesen sein. Heute früh wurde ein Mann festgenommen, der die drei Sprengsätze am 11. April in Dortmund gezündet haben soll. Dabei soll es ihm um die Aussicht auf viel Geld gegangen sein — die Bundesanwaltschaft schreibt in einer Pressemitteilung, dass der Tatverdächtige vor dem Anschlag Optionsscheine gekauft habe, mit denen er auf einen fallenden Kurs der BVB-Aktie spekuliert habe. Viele Medien schreiben, dass der Mann dadurch Millionen hätte machen können.
Bei ihrer Jagd nach großen Schlagzeilen mit großen Summen bringen die Redaktionen allerdings Zahlen ins Spiel, an denen es erhebliche Zweifel gibt. Der Ursprung des Übels ist dabei einmal mehr Bild.de:
Die zuständigen sieben Autoren schreiben:
Nach BILD-Recherchen fanden die Ermittler heraus, dass Sergej W. vom Hotel aus online ein Aktienpaket von 15 000 Optionsscheinen für 78 000 Euro kaufte. (…)
Im Falle eines deutlichen Kursverlustes der BVB-Aktie hätte Sergej W. einen Millionengewinn machen können. Nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes hätte er einen Gewinn von bis zu 3,9 Millionen Euro erzielt.
Dafür musste die Aktie dramatisch fallen. Und genau das wäre nach einem Anschlag, bei dem ein Teil der Mannschaft schwer verletzt oder sogar getötet worden wäre, vermutlich passiert.
Andere Nachrichtenseiten übernahmen die Kennziffern 15.000 Optionsscheine, 78.000 Euro Einsatz, 3,9 Millionen Euro möglicher Gewinn. “Focus Online” zum Beispiel:
Erstmal zu den 78.000 Euro — wir vermuten, dass die Bild.de-Mitarbeiter durch eine simple Rechnung auf diese Zahl gekommen sind: Sie dürften die 15.000 Optionsscheine, von der die Bundesanwaltschaft berichtet, mit dem Basispreis von 5,20 Euro je Optionsschein multipliziert haben. Macht insgesamt 78.000 Euro.
Das Problem dabei: So funktioniert der Kauf von Optionsscheinen nicht. Man erwirbt die sogenannten Put-Optionsscheine, mit denen man auf fallende Kurse spekulieren kann, nicht zum Basispreis, sondern zu einem Kaufpreis des jeweiligen Optionsscheins. Und der lag bei den Put-Optionen zur BVB-Aktie am Tag des Anschlags bei nur wenigen Cents je Schein.
Die Put-Option zur BVB-Aktie mit dem Basiswert von 5,20 Euro, auf die sich Bild.de bei der 78.000-Euro-Rechnung vermutlich bezieht, hatte am Tag den Anschlags einen Kaufpreis von 0,18 Euro. Die 15.000 Optionsscheine, die der Tatverdächtige gekauft haben soll, haben also nur 2700 Euro gekostet.
Weiter zu den 15.000 Optionsscheinen — vermutlich hat der Verdächtige noch einige mehr gekauft. Sowohl boerse.ard.de (wo Detlev Landmesser übrigens bereits am 12. (!) April im Zusammenhang mit dem Anschlag in Dortmund auf “eine kleine Auffälligkeit aus Börsensicht” hingewiesen hatte) als auch die “Wirtschaftwoche” gehen davon aus, dass mehr Transaktionen getätigt wurden.
Es gibt 23 verschiedene Put-Optionen auf die BVB-Aktie, die man an deutschen Börsen kaufen kann. Sie haben unterschiedliche Basiswerte und unterschiedliche Kaufpreise. Bei insgesamt fünf von ihnen gab es am Tag des Anschlags Aktivitäten an der Frankfurter Börse (was laut Finanzexperten auffällig ist, da Optionsscheine von Privatanlegern in der Regel an der Stuttgarter Börse gehandelt werden):
1) Wertpapierkennnummer DG9CHE
Basiswert: 3,60 Euro
gehandeltes Volumen: 15.000 Optionsscheine
Kaufpreis: 0,09 Euro
2) DG7MN5
Basiswert: 4,00 Euro
gehandeltes Volumen: 15.000 Optionsscheine
Kaufpreis: 0,019 Euro
3) DGQ1VU
Basiswert: 4,40 Euro
gehandeltes Volumen: 15.000 Optionsscheine
Kaufpreis: 0,043 Euro
4) DGM51Y
Basiswert: 4,80 Euro
gehandeltes Volumen: 15.000 Optionsscheine
Kaufpreis: 0,12 Euro
5) DGQ1VV
Basiswert: 5,20 Euro
gehandeltes Volumen: 15.000 Optionsscheine
Kaufpreis: 0,18 Euro
Der Gesamtkaufpreis für diese 75.000 Optionsscheine liegt bei 6780 Euro.
Einen Tag später gab es ebenfalls an der Frankfurter Börse noch einmal Aktivitäten bei Put-Optionsscheinen zur BVB-Aktie. Wir konnten nicht endgültig klären, ob es sich auch bei ihnen ausschließlich um Käufe — und nicht um Verkäufe — handelt. Sollten es alles Käufe gewesen sein, und sollte für all diese Käufe der nun festgenommene Mann verantwortlich sein, hätte er insgesamt 123.000 Optionsscheine im Wert von 10.218 Euro erworben. Also immer noch weit entfernt von den 78.000 Euro, die Bild.de ins Spiel gebracht hat. Und auch nur ein Bruchteil des 79.000-Euro-Kredits, den der Tatverdächtige laut NRW-Innenminister Ralf Jäger aufgenommen haben soll. Bei süddeutsche.de und “Spiegel Online” ist die Rede von einem 40.000-Euro-Kredit.
Zuletzt noch zu den 3,9 Millionen Euro — konnte der Verdächtige auf so viel Geld hoffen? Höchstwahrscheinlich nicht. Detlev Landmesser schreibt bei boerse.ard.de, dass “der theoretisch maximale Gewinn” bei “gerade mal 276.000 Euro” läge. Dafür hätte der Wert der BVB-Aktie allerdings auf 0 Euro sinken müssen. Wäre er lediglich auf 3 Euro gesunken, hätte der Gewinn nur 96.000 Euro betragen. Die “Wirtschaftswoche” nennt zwar keine konkreten Zahlen, glaubt aber auch nicht, dass der nun festgenommene Mann Millionen hätte verdienen können: Die Annahme, dass sich mit dem Einsatz von einigen Tausend Euro “mithilfe von Put-Optionsscheinen Millionen verdienen lassen”, sei “vollkommen unrealistisch.”
die Amerikaner haben ihre größte konventionelle Bombe mit 8.000 Kilogramm Sprengstoff über Afghanistan abgeworfen. Der erste Einsatz dieser Bombe überhaupt. (In einem Land, in das Bundesinnenminister Thomas de Maizière immer noch abschieben will, weil er es für sicher hält. Aber das nur nebenbei.)
Tut uns bitte in der Berichterstattung den Gefallen und übernehmt nicht gedankenlos die Kriegsrhetorik der US-Streitkräfte: Der Begriff “Mutter aller Bomben” ist testosterondampfende Militär-Poesie und eine unangemessene Trivialisierung und Bagatellisierung eines Kriegsaktes.
Abgesehen davon bringen Mütter nicht den Tod, sondern schenken Leben.
Wenn du das erste Mal hier bist — hereinspaziert! Wenn du früher schon hier warst — nicht erschrecken, hier ist alles neu.
Ja, zum Beispiel das mit dem Duzen. Gab’s früher nicht. Jetzt aber schon, denn “Der Westen” scheint eine neue Zielgruppe ansprechen zu wollen. Die öden Nachrichten für die Alten hat die zuständige “Funke Mediengruppe” wieder zurückverfrachtet auf die Webseiten ihrer Zeitungen wie “WAZ”, “NRZ” oder “Westfalenpost”. Dort wird auch weiter gesiezt. derwesten.de richtet sich aber an coole Leute einer “coolen Region”, schreibt Chefredakteur Alexander Boecker in seinem Begrüßungstext:
Wir sind mittendrin, denn wir leben hier im Revier — genau wie du. Weil es eine coole Region ist. Nicht geleckt wie München, nicht verhipstert wie Berlin. Vielleicht nicht überall postkartenreif, aber mit Charme. Mit Herz. Mit Ehrlichkeit.
Diese herzliche Ehrlichkeit haben wir uns jetzt mal die vergangenen Tage angeschaut und den Eindruck bekommen, dass es beim neuen “Der Westen” vor allem um eins geht: Clicks, Clicks, Clicks. Nicht das Informieren scheint im Vordergrund zu stehen, sondern das Optimieren der Zugriffszahlen. Viele Artikel tragen Überschriften, die gerade so viel verraten, dass das Clickvieh die Leserschaft angefüttert wird, aber nicht ausreichend verraten, um die Neugierde zu stillen. Clickbait eben.
Eine kleine Auswahl:
Als hätte jemand eine Parodie auf clickgeile Portale wie Heftig.co entworfen. Nur leider ist das alles ernst gemeint. An jeder Artikelvorschau baumelt ein Knopf, der zum “TEILEN” auffordert. Das sieht dann so aus:
Verstehen wir das richtig, dass die Leser die Artikel schon teilen sollen, bevor sie sie überhaupt gelesen haben?
Am Ende seines Begrüßungstextes schreibt Chefredakteur Boecker noch:
Du merkst schon, was wir auf derwesten.de wollen, geht niemals ohne dich. Deshalb hilf uns, damit wir für dich arbeiten können. (…)
Dafür brauchen wir deine Meinung: Was machen wir gut, wo nerven wir dich? Wir wollen’s wirklich wissen. Offen, ehrlich, direkt, wie man im Revier redet.
Unsere Meinung, “offen, ehrlich, direkt, wie man im Revier redet”? Na gut, wir versuchen es mal: Getz macht ma nich so’n Scheiß, ihr Panneköppe. Wenn dat so weitergeht, gehn wa ma schön bei euch bei mit die Taskforce vonne Clickbait-Abteilung und dann gibtet richtig Hallas!
Mit Dank an Stefan K., Daniel und @19Rhyno04 für die Hinweise!
Die Geschichte klingt aber auch wirklich gut: James Bittner, seines Zeichens Langzeit-Ersatztorwart bei zahlreichen englischen Fußballklubs, hat nach 13 Jahren des Wartens seine ersten Einsatzminuten in einer Profiliga bekommen.
Da ist der zähe Engländer doch schon seit 13 Jahren Fussball-Profi, spielte bei Swindon, Bournemouth, den Queens Park Rangers, Fulham Exeter, Torquay, Woking, Salisbury, Forest Green, Hereford, Newport und seit 2014 bei Plymouth — und stand tatsächlich noch keine Sekunde im Tor!
Dass am vergangenen Wochenende nun 5400 Sekunden plus Nachspielzeit dazugekommen sind, liege vor allem daran, dass der Stammtorhüter von Plymouth eine längere Haftstrafe absitzen müsse und deswegen Ersatzmann Bittner ran dürfe. Noch so ein irrer Aspekt an dieser Story.
Also, zusammengefasst:
Dieser Typ hat Sitzleder! Die Geschichte von James Bittner (33) ist unglaublich — und extrem lang.
“Unglaublich” ist die Geschichte von blick.ch ebenfalls — und extrem verspätet. Denn Bittner hatte schon einmal einen Einsatz als Profi: Im Januar wurde er im Viertligaspiel — die vierte Liga zählt in England zum Profibereich — gegen Morecambe für eine Halbzeit eingewechselt. Und auch die Sache mit dem Gefängnisaufenthalt des Stammtorwarts liegt schon eine Weile zurück: Luke McCormick wurde bereits 2008 wegen fahrlässiger Tötung durch rücksichtsloses Fahren und Fahren unter Alkoholeinfluss zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. 2012 kam er wieder frei. Am vergangenen Wochenende fehlte McCormick wegen einer Verletzung.
Zwar berichten auch zahlreiche britische Medien über Bittners besonderen Einsatz am vergangenen Wochenende. Allerdings schreiben sie vom “first league start”, also von seinem ersten Spiel von Beginn an.
Blick.ch beruft sich übrigens auf einen Bild.de-Artikel. Dort steht die Sache mit dem “Startelf-Debüt” immerhin in der Überschrift richtig …
… im Artikel heißt es aber:
Die Zahl seiner Einsätze in einer der vier englischen Profiligen: 0!
Und bei derwesten.de bekommen sie es sogar hin, in einem kurzen Absatz gleich drei vier Fehler (Alter, Vereinsname, Liga, Anzahl Profispiele) einzubauen:
34 Jahre alt ist der Torwart, der mittlerweile für Plymouth Arglye in der dritten englischen Liga das Trikot überstreift. Denn das kann er eigentlich am besten: nur das Trikot überstreifen. Diesen fiesen Gedanken könnte man zumindest haben, wenn man weiß, dass James Bittner vor 13 Jahren erstmals im Match-Kader eines Profiklubs auftauchte und seitdem genau null (!) Profispiele gemacht hat.
Man könnte auch den fiesen Gedanken haben, dass der Autor null (!) recherchiert hat.
Wie gestern bekannt wurde, ist der rassistische Geheimbund Ku-Klux-Klan auch in Nordrhein-Westfalen aktiv.
Darüber berichtet auch das Internetportal der WAZ-Gruppe, “Der Westen”:
Nun ist in den USA ja vieles denkbar. Aber dass Mitglieder des Klans dort im Fernsehen “auftreten” – und dabei … nun ja: tanzen – sollte doch zu Denken geben.
Die Bildbeschreibung bei AFP lautet dann auch entsprechend:
Mitglieder des Ku-Klux-Klan-Tanz-Ensembles proben für “Jerry Springer The Opera” im Sydney Opera House am 21. April 2009. Nach Erfolgen in London und New York eröffnet die erfolgreiche, preisgekrönte Produktion mit einer achtköpfigen Band und 21 Tänzern, die auf der Talkshow von Jerry Springer basiert, ihre australische Spielzeit vom 21. bis zum 26. April.
(Übersetzung von uns.)
Mit Dank an Johannes K. und Stefan M.
Nachtrag, 15.15 Uhr: Der “Westen” hat sich transparent korrigiert und das Foto ausgetauscht.
Anfang der Woche gab die Nachrichtenagentur dapd bekannt, eine neue Tochter gegründet zu haben, auf die die Welt gewartet hat: “Spot On News” soll sich ausschließlich um Boulevardthemen kümmern. Gegenüber der Fachzeitschrift w&v sagte Chefredakteur Tobias Lobe: “Ich habe ein Team zusammengestellt, in dem junge Redakteure und extrem erfahrene Unterhaltungs-Profis Hand in Hand arbeiten, eine perfekte Mischung aus Generation 2.0 und Print-Establishment.” Martin Vorderwühlbecke, “Director” von “Spot On News”, ließ sich mit den Worten zitieren, damit biete die Agentur einen Dienst an, der ihren Kunden helfe, “auch im Entertainmentbereich zu punkten“.
Im Online-Angebot der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” kann man die Auswirkungen schon sehen. Dank “Spot On News” kann es berichten:
Die Meldung an sich und alle Zitate darin sind zwar bloß aus der “Bild”-Zeitung abgeschrieben, aber den “Skandal” hat “Spot On News” exklusiv:
Die beliebte Kinderserie “Sesamstraße” bringt ab Montag ein paar neue Figuren und die neue Moderatorin Julia Stinshoff. Doch viele können sich nicht so recht darauf freuen, denn der alte, gemütliche Sendeplatz um 18 Uhr gehört der Vergangenheit an. Stattdessen läuft die Show um 8 Uhr in der Früh – wenn die Kinder schon in der Schule sind.
(…) Doch leider ist die Vorfreude dadurch getrübt, dass die neue Sendezeit alles andere als praktisch gewählt wurde: Die Kindersendung läuft nun unter der Woche morgens um 8 Uhr im Kinderkanal (KIKA) und um 6.15 Uhr im NDR.
Ja, das suggeriert “Bild” auch, und auf Bild.de gibt es sogar einen entsprechenden Teaser:
Doch im Artikel heißt es dann bloß:
Doch schon vor dem Start gibt‘s Ärger!
Grund: die SENDEZEIT! Denn die Kindersendung läuft unter der Woche morgens um 8 Uhr auf dem KIKA und um 6.15 Uhr im NDR.
Von einer “neuen” Sendezeit ist dort nicht die Rede. Ein möglicher Grund: Es gibt keine neue Sendezeit. Seit vielen Jahren läuft die “Sesamstraße” früh morgens im NDR und etwas später im Kika. Auf dem 18-Uhr-Sendeplatz wurde sie zum letzten Mal vor über neun Jahren, am 31. Juli 2003, ausgestrahlt.
“Spot On News”-Chefredakteur Tobias Lobe sagte dem “Handelsblatt”, er glaube an den schnellen wirtschaftlichen Erfolg seiner Agentur: Die Printverlage stünden unter großem Kostendruck und könnten es kaum noch leisten, die Kompetenz für den wachsenden Unterhaltungssektor im Haus zu haben.
Im vergangenen November wurde Dortmund von etwas erschüttert, das die Lokalpresse als “handfesten Pädagogik-Skandal” und “Psychoterror” bezeichnete — oder schlicht als “Hamster-Affäre”.
Die “Westfälische Rundschau” fasste die Ereignisse damals so zusammen:
Auslöser für den Vorgang, der auch die Bezirksregierung in Arnsberg beschäftigt, war die Bitte einer Lehrerin an der […]-Realschule im Ortsteil […] am ersten Tag nach den Sommerferien, die Kinder sollten doch am nächsten Tag etwas mitbringen, was ihnen besonders am Herzen liegt.
Carina, neu in der Stadt und und neu an der Schule, fragte, ob sie auch ihren Goldhamster Attila mitbringen könne, wie sie es an der Grundschule auch schon getan habe. Die Antwort der Lehrerin “Das halte ich für keine gute Idee” verstand das Kind nicht als Absage. Als die Zehnjährige am nächsten Tag das Tier in einem so genannten Race-Ball, einem handelsüblichen runden Laufball für Hamster mitbrachte, nahm das Verhängnis seinen Lauf.
Für das “Verhängnis” hatte die “WR” einen Kronzeugen, den Patenonkel der kleinen Carina. Die sei “sofort von der Lehrerin als Tierquälerin beschimpft worden”, erzählte der Mann der Zeitung.
Und weiter:
Die irritierte Nachfrage des Kindes, sie habe doch den Hamster tags zuvor angekündigt, habe die Lehrerin mit den Worten quittiert: “Du bist genauso verlogen wie dein Bruder.”
Die Zehnjährige sollte daraufhin ihre Sachen packen und den Unterricht verlassen. “Carina hatte noch kein Schokoticket und kannte nicht mal den Fußweg nach Hause”, erläutert [D.] die prekäre Situation des Kindes, das eigentlich nach Schulschluss mit dem großen Bruder heimfahren sollte. Ein Weg, der über 6,5 Kilometer zu Fuß zunächst an verkehrsreichen Straßen, später durch einsamen, dichten Wald führt. Einmal versicherte sich das Mädchen bei einem Taxifahrer, dass es noch auf dem richtigen Kurs sei. “Absolut unverantwortlich”, kommentiert der Patenonkel den Rausschmiss der Lehrerin.
Es waren schwere Vorwürfe, die der Mann gegen die Lehrerin erhoben hat und die sich die “WR” zueigen machte. Doch damit nicht genug:
Doch damit nicht genug. Am nächsten Tag wurde es erst richtig perfide. Die Mitschüler sollten Aufsätze über die vermeintliche Tierquälerei Carinas schreiben. Nach dem Wochenende musste die Zehnjährige sich neben die Lehrerin setzen und das Tribunal öffentlicher Denunzierung ertragen. Pädagogik wie im Mittelalter. Nein, nach diesen seelischen Grausamkeiten wollte das Kind nicht länger zu dieser Schule gehen. Inzwischen erhielt Carina an einer Realschule in einem anderen Stadtteil einen Platz.
“Die Kleine war fertig”, schüttelt der Patenonkel nur den Kopf. “Das war Psychoterror!” Er half den polnischen Eltern beim Abfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die nach Arnsberg ging.
Für die Position der Gegenseite fand die “WR” genau einen Satz:
Schulleiter […], den die WR in den Ferien erreichte, hält die ganze Sache für “aufgebauscht” und möchte auch unter Hinweis auf das schwebende Verfahren “nichts dazu sagen”.
Die Kommentare unter dem Artikel im Online-Portal “Der Westen” der WAZ-Regionalzeitung deckten ein breites Spektrum von Meinungen ab: Mal war die Lehrerin eindeutig die Böse, mal die Eltern des Kindes. In jedem Fall waren sie, wie “Der Westen”-Kommentare immer sind: Laut, wild und ungestüm, manche mussten gar von der Redaktion entfernt werden.
Einen halben Tag später hatte die “Hamster-Affäre” die Aufmerksamkeit, die sich die “WR” gewünscht hatte: Der zuständige Regierungspräsident in Arnsberg schaltete sich ein und “Der Westen” titelte, der Lehrerin drohten Konsequenzen.
Regierungspräsident Gerd Bollermann hat schnell auf die “Hamster-Affäre” reagiert. Nach unserem Bericht über den extremen Fall von Mobbing an einer Realschule in Dortmund-[…] kümmert er sich persönlich um die Aufklärung der skandalösen Vorgänge. […]
“Kinder dürfen nicht gemobbt werden”, erklärt jetzt Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. “Ein respektvoller Umgang mit Schülerinnen und Schülern ist eine Selbstverständlichkeit. Kinder dürfen an unseren Schulen nicht bloßgestellt oder gemobbt werden”.
Im letzten Moment muss dem zuständigen Lokalreporter Gerald Nill dann aber wieder eingefallen sein, dass die Unschuldsvermutung auch in diesem Fall gelten könnte, weswegen er die Vorwürfe ein wenig relativierte. Oder genauer: den Regierungspräsidenten die Vorwürfe ein wenig relativieren ließ.
“Falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten, sind disziplinarische Konsequenzen nicht ausgeschlossen”, stellt Arnsberg klar. Jetzt erhalte die Lehrerin aber die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
“Sollte sich das Verhalten der Lehrerin bestätigen, wäre dies pädagogisch nicht akzeptabel und bedarf einer intensiven Nachbereitung”, macht RP Dr. Bollermann nachdrücklich deutlich. “Für mich steht der sensible Umgang mit den Kindern an erster Stelle.”
In einem dritten Artikel verkündete der Reporter:
Die “Klärung” sah in seinen Augen so aus:
Die sogenannte “Hamster-Affäre” an der […]-Realschule ist weitgehend geklärt. Nach einem mehrstündigen Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann sind die Angehörigen, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrerin wegen Mobbings gestellt hatten, zufrieden.
“Wir haben mehr erreicht, als wir geglaubt hatten”, erklärte Mittwoch der Patenonkel der zehnjährigen Carina, Christian [D.]. Er hatte die Westfälische Rundschau eingeschaltet, nachdem Carina wegen eines in die Schule gebrachten Hamsters schwer von einer Lehrerin gemobbt worden sein soll. Sie soll die Zehnjährige auf einen 6,5 Kilometer langen, noch unbekannten Heimweg geschickt haben, sie der Lüge “wie Dein Bruder” bezichtigt haben sowie Mitschüler Schmähaufsätze über die vermeintliche Tierquälerin schreiben und verlesen lassen.
Das Kind war danach zusammen gebrochen und musste an einer anderen Schule angemeldet werden. Als die Schulaufsicht dann noch nahe gelegt hatten, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin fallen zu lassen, hatte der Patenonkel die WR eingeschaltet.
Das war schon ein Hauch Distanz mehr als in den vorigen Artikeln, aber an den Fakten konnte eigentlich immer noch kein Zweifel bestehen: Durchgeknallte Lehrerin misshandelt armes Mädchen. Die Lehrerin oder ihre Schulleitung kam gar nicht erst zu Wort.
Dann passierte etwas, was Nill und der “WR” so gar nicht in den Kram passte: Die Lehrergewerkschaft “lehrernrw” forderte den Rücktritt des Regierungspräsidenten:
“Wie im Zusammenhang mit der so genannten ‘Hamster-Affäre‘ eine Lehrkraft an den Pranger gestellt wird, ist ungeheuerlich”, kommentiert Brigitte Balbach, Vorsitzende von “lehrer nrw”, die Vorgänge an der […] Realschule.
“Der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann lässt zu, dass eine Lehrerin öffentlich gebrandmarkt wird. Er inszeniert sich als Kindesbeschützer, trifft sich höchstpersönlich mit den Eltern – aber mit der beteiligten Lehrerin haben bis jetzt weder er noch der zuständige Abteilungsleiter der Bezirksregierung gesprochen.”
Gerald Nill, der den Fall bis hierhin für die “WR” begleitet hatte, fand die Forderungen der Lehrergewerkschaft “absurd”, wie er in einem Kommentar anmerkte:
Worum ging’s? Eine Lehrerin, die eine Zehnjährige in Sippenhaft nimmt, ihre Aufsichtspflicht verletzt und Psychoterror im Namen des Tierschutzes anwendet. Am Ende muss gar das Ordnungsamt die artgerechte Haltung des Nagers begutachten. Wenn auch nur ein einziger Vorwurf davon stimmt, ist die Aufsichtsbeschwerde berechtigt.
Das ist sprachlich schon mal beeindruckend: Die Lehrerin “nimmt” das Kind “in Sippenhaft”, “verletzt” ihre Aufsichtspflicht und “wendet” “Psychoterror” “an” — alles im Indikativ. “Wenn” nur einer dieser Vorwürfe nicht stimmt, hat die “WR” geschlampt.
Hat sie aber sicher nicht, denn:
Die WR ist sorgfältig vorgegangen. Sie hat vor der Veröffentlichung mit dem Schulleiter gesprochen. Sie hatte vor der Veröffentlichung die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde in Händen. Und sie hat kein Tribunal veranstaltet und den Namen der Lehrerin bewusst aus der Geschichte herausgelassen.
Na dann.
Aber lassen wir den Mann grad noch ausreden:
Doch jetzt macht eine Lehrergewerkschaft ein neues Fass auf und fordert den Rücktritt von Dr. Gerd Bollermann. Die Lehrerin habe sich richtig verhalten. Es handele sich nämlich um einen Fall von Tierquälerei. Und jetzt wird’s absurd: Selbst eine Lehrergewerkschaft stellt das Wohl eines Nagers über das Wohl einer Zehnjährigen!
Die finale Schlussfolgerung ist perfide, denn auch hier setzt Nill es wieder als völlig gegeben voraus, dass die Vorwürfe stimmen und das Wohl des Kindes in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Dann wurde es auch bei der “WAZ”-Gruppe absurd: Nachdem auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW das einseitige Verhalten des Regierungspräsidenten kritisiert hatte, wechselte die Zuständigkeit der Berichterstattung plötzlich von der “WR” zur “WAZ” selbst. Und der neue Autor hatte plötzlich auch neue Fakten zur Hand:
Nach WAZ-Informationen stellen inzwischen neue Hinweise den […] Schulstreit möglicherweise in ein anderes Licht. So soll das Mädchen von der Lehrerin keineswegs alleine auf den Heimweg geschickt worden sein. Auch sollen Mitschüler mit dem so genannten Raceball, in dem die Zehnjährige den Hamster transportiert hatte, auf dem Schulhof Fußball gespielt haben – bis eine Lehrkraft einschritt.
Am vergangenen Freitag nun vermeldete “Der Westen”, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin “sorgfältig geprüft und als unbegründet zurückgewiesen” habe.
“Der Lehrerin, gegen die sich die Beschwerde der Eltern gerichtet hat, kann in dienstrechtlicher Hinsicht kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Gleichwohl werden wir den gesamten Geschehensablauf aber noch einmal mit der Lehrkraft und der Schulleitung reflektieren und in pädagogischer Hinsicht bewerten”, betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. Zu diesem Zweck werde die Schulabteilung der Bezirksregierung den Dialog mit der Schulleitung fortsetzen.
Das ist diese typische trockene Behördensprache. Klarer sind diese Ausführungen am Ende des Artikels:
Auch hatten sich im Nachhinein die Schilderungen des Patenonkels nicht belegen lassen. Die Eltern von Mitschülern hatten sich zu Wort gemeldet und den Sachverhalt anders dargestellt.
Der Text schließt mit folgenden Worten:
Ob die Lehrerin nun nach der für sie positiven Ermittlung eine öffentliche Entschuldigung bekommt, steht unterdessen auf einem anderen Blatt.