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Metall-Musik und Blech-Berichte

Heute ist Allerheiligen, ein sogenannter “Stiller Feiertag”, an dem in manchen Bundesländern keine Musikveranstaltungen stattfinden dürfen.

In Berlin ist heute ein ganz normaler Werktag, aber man kann es natürlich trotzdem unpassend finden, wenn eine als satanistisch geltende Black-Metal-Band “ausgerechnet” an Allerheiligen ein Konzert in der Hauptstadt spielt. Das ist dann allerdings eher eine Geschmacksfrage.

Der “Berliner Kurier” jedenfalls empörte sich gestern:

Die Ekel-Rocker glauben an Satan, sie pöbeln gegen Christen, halten sich für Übermenschen. Der Gitarrist der norwegischen Black-Metal-Band Gorgoroth ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes vorbestraft, zwei Ex-Mitglieder zündeten Kirchen an. Diese Teufels-Jünger und andere Satanisten-Bands dürfen jetzt trotzdem im Kult-Club SO 36 in Kreuzberg auftreten. Ausgerechnet zu Allerheiligen!

Die Kreuzigung nackter Frauen gehört zur Bühnen-Show. Echte Schafsköpfe und eine Metzelei mit 80 Litern Schafsblut sorgten 2004 für einen Skandal um ein Konzert in Krakau. Die Norweger Gorgoroth liefern seit 1992 immer wieder Aufreger: “Black Metal ist die Musik Satans”, sagte Gitarrist Infernus. 2006 wurde er wegen Vergewaltigung angeklagt. Wer soll da verstehen, dass solche Leute jetzt vor Berliner Teenagern spielen dürfen?

Ja, wo kommen wir hin, wenn Menschen, die wegen Vergewaltigung angeklagt waren und von diesem Tatvorwurf freigesprochen wurden, vor Berliner Teenagern spielen dürfen?

Aber der “Kurier” wusste noch mehr:

“Diese Band gehört zur norwegischen Neonazi-Szene”, warnt Psychologe Peter Kratz (58) vom Berliner Institut für Faschismus-Forschung (BIFFF). Er mobilisiert mit einer öffentlichen Erklärung (“Erneut Nazi-Musik-Fest im Szene-Club SO 36”) gegen das Konzert am Dienstag. Auch die Vorgruppen Vader und Valkyrja sieht Kratz in diesem Dunstkreis. Etwa weil Fans im Internet Runen-Zeichen benutzen, die Nazi-Symbolen ähneln.

Das “Berliner Institut für Faschismus-Forschung” ist ein eingetragener Verein, dessen Vorsitzender Peter Kratz in der Vergangenheit immer wieder durch Faschismus-Vorwürfe an unterschiedlichste Adressaten aufgefallen ist. Wobei “aufgefallen” vielleicht die falsche Formulierung ist: Bis auf ein paar Berliner Lokalzeitungen haben Kratz und sein “Institut” nie so recht die erhoffte Öffentlichkeit erreichen können. Forschungergebnisse im wissenschaftlichen Sinne kann das “BIFFF” nicht vorweisen, stattdessen arbeitet es sich in namentlich nicht gekennzeichneten Beiträgen vor allem am Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ab.

Die “Berliner Morgenpost” bemerkte 1999 in einem anderen Fall:

Ohne zu dem Streit um die Ausstellung Stellung zu nehmen, erklärten anerkannte Berliner Faschismusforscher, daß ihnen weder das BIFFF noch Peter Kratz bekannt seien

Bereits im Jahr 2009 hatte das “BIFFF” gegen ein Metal-Konzert im SO 36 gewettert, was die damals teilnehmende Band Moonsorrow dazu veranlasste, sich “gegen Faschismus und jegliche Beschränkung der freien Meinungsäußerung” auszusprechen.

Jetzt schlägt Kratz die norwegische Band Gorgoroth und ihre Vorgruppen der “Nazi-Musik-Szene” zu. Seine beeindruckende Beweisführung: Bei MySpace und YouTube hätten Fans der Bands Profilbilder, in denen Symbole vorkommen, die von Neonazis verwendet würden.

Entsprechend bemühte sich sogar der “Berliner Kurier” um eine Relativierung der Anschuldigungen:

Diese knallharten Vorwürfe mögen überspitzt klingen, zumal Gorgoroth-Gitarrist Infernus im Interview klarstellte: “Ich bin persönlich gegen Rassismus in Theorie und Praxis.” So gibt es auch viele links stehende Metal-Fans, die das bierselige Teufels-Treiben eher als provokante Ballermann-Party begreifen. Und die gegrunzten Texte versteht ja ohnehin keiner.

Heute nun berichtet Bild.de über das anstehende Konzert und baut dafür auf den “Kurier”-Artikel und den Wikipedia-Eintrag von Gorgoroth auf. Die Distanzierung vom Rassismus hat Bild.de allerdings unter den Tisch fallen lassen.

Um der Berichterstattung von “Berliner Kurier” und Bild.de entgegenzutreten, hat das SO 36 heute eine Stellungnahme verschickt. Darin heißt es unter anderem:

1. Wir veranstalten keine Nazibands und werden es in Zukunft auch nicht tun.
2. Wir nehmen grundsätzlich alle Fragen und Hinweise bezüglich faschistischer Aktivitäten ernst, egal aus welcher Ecke sie kommen.
3. Selbstverständlich haben wir wie immer im Vorfeld umfassend recherchiert und uns sowohl bei Kennern der Musikszene (insbesondere der Metalszene) als auch bei Experten für rechtsorientierte Strömungen rückversichert.
4. Wir führen seit Jahren in Kooperation mit der Antifa strenge Einlasskontrollen an der Tür durch, dabei wird insbesondere auf Nazigesichter und Nazisymbole geachtet. Diese Personen kommen definitiv nicht rein.
5. Das SO36 bleibt weiterhin ein Forum für alle Musikrichtungen, wir verwehren uns dagegen, ganze Musikrichtungen auszugrenzen und in die rechte Ecke zu schieben. Nazis allerdings bleiben draußen. Wir wollen jungen Metalfans einen Raum bieten fern ab von faschistoiden, rassistischen, sexistischen und homophoben Strömen, um eventuell gefährdeten jungen Menschen eine Alternative auf zu zeigen.
6. Unsere Recherchen gehen weiter, sollten sich dennoch stichhaltige Beweise finden, die die Vorwürfe bestätigen, behalten wir uns vor das Konzert abzusagen.

An die Adresse von “Instituts-Chef” Peter Kratz heißt es:

Herr Kratz behauptet, die Band Gorgoroth verbietet die Veröffentlichung ihrer Texte im Internet, jedoch reicht die einfache Eingabe “Gorgoroth Lyrics” bei einer Suchmaschine im Internet, um die Texte der Band zu lesen.

Der Stellungnahme beigelegt ist ein Leserbrief, den Jakob Kranz, Redakteur der Zeitschrift “Metal Hammer” sowie Moderator und Redakteur der Musiksendung “Soundgarden/Stahlwerk” bei Radio Fritz, an den “Berliner Kurier” geschickt hat. Darin schreibt er:

Ich beschäftige mich seit mehr als 25 Jahren mit der Heavy Metal-Szene, und bin der bescheidenen Meinung, mir hierüber ein Urteil erlauben zu dürfen. 

Mit großer Empörung habe ich Ihren Artikel vom 30.10. über “Das Festival der Ekelrocker” gelesen. Mich erstaunt vor allem, dass Sie die Zitate von Herrn Kratz unkommentiert veröffentlichen. (…)

Gorgoroth waren nie Teil der norwegischen Neonazi-Szene, diese Behauptung ist falsch. Ebenso ist es falsch, dass die Vorgruppen Vader und Valkyrija aus diesem Dunstkreis stammen. Die konstruierten Zusammenhänge von Herrn Kratz sind schichtweg (sic!) Unsinn.

Mit Dank an Philipp O., Widerspenst und Christian N.

Schade, Maskerade

Scheinbar inspiriert durch Halloween fand es “Bild”-Reporterin Angela Wittig angebracht, in der Leipziger Regionalausgabe über dieses Phänomen zu berichten:

Maskenball im Amtsgericht

Dazu zeigt “Bild” fünf verschiedene Angeklagte, die sich wahlweise hinter einer Kindermatratze, der sächsischen Verfassung oder anderen Gegenständen verbergen, und garniert diese Aufnahmen mit Bemerkungen wie:

MODELL MIEZEKATZE
Tarnung: Fellkapuze und Kätzchen-Notizbuch
Dahinter: Bäcker Oliver Q. (42)
Er nahm 19 Geiseln bei “H&M” (…). Galt aber zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig, bekam vom Landgericht fünf Monate auf Bewährung.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Zeitung, die regelmäßig vom Presserat gerügt wird, weil sie ebenso regelmäßig darauf pfeift, die Identität von Angeklagten zu schützen, zeigt reihenweise Angeklagte, die versuchen, eben nicht in Zeitungen wie “Bild” zu erscheinen, und verspottet sie auch noch.

Interessanterweise scheint Frau Wittig zwei verschiedene Versionen ihres Artikels verfasst zu haben. So behauptet sie online:

(…) Darf man als Angeklagter kostümiert zum Prozess erscheinen?

Eigentlich nicht, denn man muss vor den ehrwürdigen Richtern aufstehen, wenn sie den Saal betreten, um ihnen Respekt zu zollen.

Das ist so nicht richtig. Laut § 178 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) “kann” gegen “Beschuldigte (…), die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen” zwar “ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden”, dies liegt aber im Ermessen des Richters.

In der gedruckten “Bild” heißt es daher auch korrekterweise:

Ausdrücklich verboten ist die Maskerade übrigens nicht. Laut Prozessordnung müssen die Angeklagten zwar aufstehen, wenn der Richter den Saal betritt. Solange aber die Fotografen und Kameraleute im Prozess sind, toleriert das Gericht die Maskerade. Erst danach müssen die Verkleidungen abgelegt werden.

Übrigens müsste ausgerechnet Angela Wittig am besten wissen, warum es sogar ratsam ist, sich nicht von “Bild” fotografieren zu lassen. Sie selbst war es nämlich, die vor gut zweieinhalb Jahren einen unschuldigen Mann zum Kinderschänder erklärte (BILDblog berichtete). Erst acht Monate später, nachdem BILDblog eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatte, war “Bild” bereit, diesen Fehler einzuräumen (BILDblog berichtete).

Mit Dank an Philipp E.

Bild.de  etc.

Not und Sicherheit

Heute lernen wir mal was über Luftfahrt, vielleicht kann man das ja bei Günther Jauch noch mal gebrauchen (wahlweise im RTL-Quiz oder im ARD-Polittalk).

Zunächst einmal erklärt uns die Wikipedia, was eine “Sicherheitslandung” ist:

Eine Sicherheitslandung liegt vor, wenn der Pilot sich für eine Landung entscheidet, um eine drohende Notlage zu vermeiden, die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung aber noch nicht gegeben ist. Der Pilot hat also genügend Zeit, um zu einem geeigneten Flugplatz zu fliegen oder ein geeignetes Gelände für eine Außenlandung zu suchen.

Und jetzt die “Notlandung”:

Von einer Notlandung spricht man dann, wenn während eines Flugs eine Notlage auftritt, die eine sofortige Landung nötig macht.

Es gibt auch noch ein paar weitere Unterschiede, wie z.B. die Anzahl der noch funktionstüchtigen Triebwerke und die Regelung für einen sofortigen Wiederstart (bei der Sicherheitslandung erlaubt, bei der Notlandung nur nach Behördengenehmigung), so dass klar sein sollte: Es macht einen Unterschied, ob einer, der sich mit der Materie auskennt, von einer “Notlandung” oder von einer “Sicherheitslandung” spricht.

Folgendes schreibt Bild.de über einen Zwischenfall nach einem Vogelschlag beim Start:

Condor-Sprecher Johannes Winter sagte BILD.de: “Das linke Triebwerk ist durch Vogelschlag ausgefallen. Es handelte sich dennoch um eine Sicherheitslandung und nicht um eine Notlandung.”

Und folgendes schreibt Bild.de über den Artikel:

Notlandung auf Hamburger Flughafen: Urlauber-Jet kollidiert mit Vogelschwarm

Damit ist Bild.de allerdings nicht allein: Auch die Webseiten des “Kölner Stadtanzeigers” und der “Augsburger Allgemeinen” und die Nachrichtenagentur Reuters berichten von einer “Notlandung”.

Mit Dank an Martin L., Martin G. und Simon.

Nachtrag, 14.08 Uhr: Bild.de hat in der Dachzeile aus der “Notlandung” ein “Drama” gemacht.

Obskurer Zahlen-Glaube

Bild.de berichtet seit gestern über das Haus des indischen Milliardärs Mukesh Ambani in Mumbai (das Bild.de konsequent “Bombay” nennt), in das Ambani nicht einziehen wolle — “wegen eines obskuren Feng-Shui-Glaubens”:

Eine Milliarde Dollar kostete der Wohnturm namens “Antilia” in der indischen Mega-Metropole Bombay (Mumbai).

heute.at erklärt seit heute Vormittag:

Bereits vor einem Jahr erbaute der indische Milliardär Mukesh Ambani in Mumbai das teuerste Haus der Welt. Über eine Milliarde Euro hat das 27-stöckige Gebäude gekostet – inklusive drei Hubschrauberlandeplätzen, sechs Parkdecks und schwimmenden Gärten. Doch seitdem weigert sich der Besitzer beharrlich, dort einzuziehen.

BILDblog berichtete schon vor elf Monaten, warum die Zahl von einer Milliarde als völlig übertrieben angesehen werden darf.

Wie ernst die Bezeichnung “das teuerste Haus der Welt” zu nehmen ist, zeigt Bild.de übrigens gleich selbst:

Bombay: Das teuerste Haus der Welt bleibt leer. Silicon Valley: DAS ist das teuerste Haus der Welt.

Mit Dank an Daniel G., Christoph, Dominik H. und Hannes.

Bild, Bild.de  etc.

Wo die wilden Kerle wohnen

Neben Euro-Rettung, Randalen in Griechenland, der Tochter von Nicolas Sarkozy und Carla Bruni und dem Tod von Muammar al-Gaddafi trieb “Bild” und Bild.de diese Woche vor allem eine Frage um:

Kannibalen-Insel: Fraß dieser Jäger den deutschen Urlauber?

Der Fall des deutschen Abenteurers Stefan R., der in Französisch-Polynesien verschwunden war, inspirierte die Reporter dazu, jahrhundertealte Horrorgeschichten zu entstauben und neu aufzukochen.

Sebastian Brauns, freier Journalist aus Konstanz, hat sich die Geschichte und ihre Hintergründe für uns angesehen und einen Gastbeitrag verfasst:

Wir danken auch den vielen Lesern, die uns über die letzten Tage mit sachdienlichen Hinweisen zu dem Fall versorgt haben!

Ganz schön aufgeblasen

Mit einigen Themen lässt sich besonders schön Empörung erzielen: Dazu gehören beispielsweise die sprichwörtliche Regulierungswut bürokratischer EU-Behörden oder Grausamkeiten jeglicher Art gegen arme, unschuldige Kinder.

Insofern war das ein echter Knaller, was britische Medien wie “Daily Mail”, “The Telegraph” und “Daily Express” vergangene Woche zu melden hatten. Sie behaupteten, die EU wolle Kindern allen Ernstes das Aufblasen von Luftballons verbieten:

Brussels bans toys: Party blowers and other stocking fillers are barred in EU safety edict (and prices are set to rise for Christmas)

Children to be banned from blowing up balloons, under EU safety rules

NOW EURO KILLJOYS BAN CHILDREN

Man stelle sich das vor: Klein-Justin-Sören will einen Luftballon aufblasen, schon treten fünf EU-Kommissare die Wohnungstür ein, nehmen den Übeltäter fest und sperren ihn bei Wasser und Brot in den Brüsseler Hungerturm. Oder ist alles ganz anders?

Nun, wahr ist, dass es tatsächlich eine neue Richtlinie gibt, deren Erläuterung in ihrer ganzen 164-seitigen Pracht bereits seit Monaten einsehbar ist. Warum die Medien jetzt erst darauf aufmerksam wurden ist unklar, denn die Richtlinie ist bereits seit 20. Juli 2009 in Kraft und seit 20. Juli 2011 auch umzusetzen. Das angebliche Luftballon-Aufblas-Verbot wird im folgenden Satz erklärt:

Ballons aus Latex müssen mit einem Warnhinweis versehen sein, dass Kinder unter 8 Jahren beaufsichtigt werden müssen und defekte Ballons zu entsorgen sind.

Wie auch das englische Watchblog “Tabloid Watch” festgestellt hat, geht es also keineswegs um ein Verbot, sondern lediglich um einen Warnhinweis auf der Verpackung, wie er seit Jahrzehnten auf Kinderspielzeug üblich ist. Man denke an Klassiker wie “Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet” oder “Enthält Kleinteile: Erstickungsgefahr”. Solche Hinweise können Eltern beachten oder ignorieren. Rechtliche Konsequenzen haben sie nicht.

Und so ist es auch kein Wunder, dass sich die EU genötigt fühlte, dies klarzustellen:

Kinder unter acht Jahren dürfen weiterhin ohne Aufsicht von Erwachsenen Luftballons aufblasen – das hat die EU-Kommission klargestellt. Anderslautende Medienberichte seien falsch, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag und fügte hinzu: “Die EU verbietet Kindern NICHT das Aufblasen von Ballons.”

Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können. Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.

Sie fragen sich, warum die EU sich die Mühe gemacht hat, diese Richtigstellung auch auf Deutsch publik zu machen, obwohl doch englische Medien einem Irrtum erlegen waren? Das liegt daran, dass einigen deutschsprachigen Medien keine Nachricht aus England zu blöd ist, um sie nicht unreflektiert weiterzuverbreiten.

Bild.de:

Für Kleinkinder EU plant Aufblas-Verbot für Luftballons

Mal wieder ein echter Knaller aus Brüssel!

Jetzt wollen die Eurokraten auch das Aufblasen von Luftballons regeln.

oe24.at:

13. Oktober 2011 08:30 Für Kinder unter 8 EU verbietet Luftballon-Aufblasen Verordnung aus Brüssel, weil die Gefahr zu groß ist, dass ein Kind erstickt

Die Nachricht aus der englischen Zeitung Telegraph wird Kinder nicht freuen: Eine EU-Verordnung besagt, dass es unter Achtjährigen verboten ist, alleine Luftballons aufzublasen. Begründung: Die Kids könnten ersticken.

Der Hauptpreis geht jedoch an “20 Minuten Online”, wo von der Überschrift bis hin zum Symbolbild einfach alles zusammenpasst:

Die EU macht auf Spassbremse. Sicherheitsbestimmungen verlangen, dass Luftballone nur noch mit folgendem Warnhinweis verkauft werden dürfen: Ballone sollten von Kindern unter acht Jahren nur unter Aufsicht der Eltern aufgeblasen werden.

Mit Dank an Lutz K.

Korrektur, 10.13 Uhr: Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass die “neue” Richtlinie sogar schon seit dem 20. Juli 2009 in Kraft ist, wobei die nationalen Umsetzungsvorschriften tatsächlich erst seit 20. Juli 2011 anzuwenden sind. Außerdem handelt es sich bei dem von uns zitierten Dokument nicht um die eigentliche Richtlinie, sondern um ihre Erläuterung. Die betreffenden Stellen wurde nachträglich korrigiert.

Hängt ihn, aber gebt ihm keine Tiernamen

“Bild”-Leser Rolf K. aus Leipzig hatte einen Vorschlag, was mit Magnus Gäfgen passieren sollte, einen Kindermörder, der den Staat auch noch auf Schmerzensgeld verklagt hatte:

Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven!

Man kann sich ausmalen, was mit Gäfgen passieren würde, in einer Gemeinschaftszelle und beim Hofgang mit allen anderen Ganoven. Er würde es nicht überleben.

Man muss in dem Vorschlag von “Bild”-Leser Rolf K. aus Leipzig den Wunsch nach einer Lynchjustiz sehen oder gar den Aufruf dazu. Man kann es deshalb abstoßend finden, dass die “Bild”-Zeitung diese Leserstimme ausgewählt und veröffentlicht hat.

Doch der Presserat hat kein Problem damit. Er lehnte eine Beschwerde von uns schon im “Vorverfahren” ab, ohne überhaupt den Beschwerdeausschuss mit der Sache zu befassen.

Der Inhalt […] spiegelt nach unserer Einschätzung die Meinung eines Teils der Leserschaft wieder. Um allen Lesern zu verdeutlichen, welche Standpunkte in der Bevölkerung zu der Forderung bzw. zu der Person von Magnus Gäfgen existieren, ist es vertretbar, wenn diese Äußerungen dann so veröffentlicht werden. Es sind zwar extreme Meinungen, jedoch verstoßen sie nach unserer Ansicht nicht gegen die Menschenwürde Gäfgens.

Das betrifft auch andere Leserstimmen mit ähnlichem Tenor, die “Bild” und Bild.de im März veröffentlicht hatten, etwa die von Bernd M. Aus Lüdenscheid:

Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr.

Dass der Presserat das Wort “Bestie” nicht missbilligen würde, hätten wir natürlich vorher wissen können. 2009 urteilte der Beschwerdeausschuss über die “Bild”-Berichterstattung über einen mutmaßlichen Kinderschänder:

Außerdem sieht der Presserat mit der Bezeichnung “Dreckschwein” die Ziffer 1 des Pressekodex verletzt. Die Mehrheit im Beschwerdeausschuss kann der Argumentation der Zeitung nicht folgen, wonach auf diese Weise der vorherrschenden öffentlichen Meinung Ausdruck verliehen werde. Unabhängig von der Schwere der Vorwürfe gilt der Schutz der Menschenwürde. Die Bezeichnung “Sex-Bestie” hingegen hält der Beschwerdeausschuss für zulässig.

Einen Mann lynchen oder hinrichten lassen zu wollen, geht also menschenwürdetechnisch in Ordnung, so lange man ihn nur nicht mit einem Schwein vergleicht.

Was von Steve Jobs übrig bleibt

“Jeder Verleger der Welt sollte sich einmal am Tag hinsetzen, um zu beten
und Steve Jobs dafür zu danken, dass er die Verlagsbranche rettet!”
(Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG)

Steve Jobs, Mitbegründer des Unterhaltungselektronikkonzerns Apple, ist tot. Die Medien weltweit würdigen ihn heute als Visionär, besonders bemerkenswert ist dabei wie so oft “Bild”: Für das Aufmacherfoto auf Seite Eins hat sich die Zeitung für das “letzte Foto” von Jobs entschieden, das ihn schwer von seiner Krebserkrankung gezeichnet und mit wirren Haaren zeigt. Den Rest Würde, den der Frischverstorbene danach noch hat, pflügt die riesige Schlagzeile unter: “Krebstod! So grausam starb Computer-Milliardär Steve Jobs”. So genau hatten das die meisten Leser womöglich gar nicht wissen wollen.

Aber wer weiß das schon. Die Leute interessieren sich ja heutzutage für alles mögliche — behauptet zumindest Bild.de:

Steve Jobs († 56) ist tot. Stunden nach der Todesnachricht fesselt die Weltöffentlichkeit vor allem auch ein Thema: sein Erbe.

Teil dieser “Weltöffentlichkeit” ist natürlich auch Bild.de, wo sich die Mitarbeiter um die größtmögliche Skandalisierung bemühen:

DENN: Das nach außen getragene Familienbild – eine liebende Ehefrau, drei wunderbare Kinder – ist nur die halbe Wahrheit.

Zum bewegten Leben von Apple-Genie Steve Jobs gehören auch seine uneheliche Tochter, seine leiblichen Eltern, seine Adoptiv-Eltern, seine Halbschwester.

Gut, das war alles schon bekannt und steht eigentlich nicht wirklich in einem Kontrast zum “nach außen getragenen Familienbild”, aber was soll’s?

Der verzweifelte Versuch, irgendwie Action in die Geschichte zu bekommen, wird in diesen zwei Absätzen offensichtlich:

SCHLACHT UMS GELD?

Vermutlich werden bei diesem Mega-Nachlass Anwälte alle Hände voll zu tun haben. Aber eine öffentliche Schlacht ums Erbe wird es sicherlich nicht geben.

Es gibt also eigentlich nichts zu berichten, es wird sicherlich nichts zu berichten geben, was könnte die Leser der Weltöffentlichkeit denn noch interessieren?

Eine Übersicht dessen, was zum Erbe gehört! Darunter:

sein 5700 Quadratmeter großes Haus (7 Schlafzimmer, vier Badezimmer. Wert: 2,6 Millionen Dollar (Quelle: CNBC)

Nun müssten die sieben Schlaf-, vier Bade- und die womöglich noch vorhandenen weiteren Zimmer verdammt riesig sein, wenn sie gemeinsam 5.700 Quadratmeter ergeben sollen.

Aber bei Bild.de waren sie ja so nett, ihre “Quelle” anzugeben. Und siehe da:

Steve Jobs, Apple, Inc. Estimated Price: $2.6 million. Location: Palo Alto, Calif. Beds/Baths: 7 bedrooms, 4 bathrooms, 1 half bathroom. Square feet: 5,678

5.678 Quadratfuß. Aufmerksame BILDblog-Leser wissen bereits, dass man diese Zahl noch durch 10,76 teilen muss, um den Quadratmeterwert zu erhalten.

Das Haus von Steve Jobs ist demnach 527,7 Quadratmeter groß. Das ist ja auch schon ganz beachtlich.

Mit Dank an Bernhard W.

Nachtrag, 8. Oktober: Bild.de hat die Größe des Hauses unauffällig auf “rund 530 Quadratmeter” geändert.

Ups, verliehen

Dieses lange Wochenende dürfte bei Medienwissenschaftlern und in etlichen Redaktionsstuben noch für Gesprächsstoff sorgen. Zum einen wird darüber zu diskutieren sein, ob ein Festakt, bei dem die Höhepunkte des letzten Fernsehjahres ausgezeichnet werden sollen, tatsächlich mit 24-stündiger Verspätung ausgestrahlt werden muss — ganz so, als bräuchte RTL so lange, um aus der Verleihung des deutschen Fernsehpreises eine ansehnliche Sendung zu schneiden.

Zum anderen wird man auch (wieder einmal) darüber sprechen müssen, ob das Konzept der “Sperrfrist”, das entwickelt wurde, damit Printmedien am Morgen über Preisträger berichten können, die erst am späten Abend gekürt wurden, im Zeitalter von automatisierten Online-Tickern nicht doch ein bisschen antiquiert wirkt:

Eil +++ Bitte verwenden Sie die Meldung zum Deutschen Fernsehpreis nicht rpt nicht vor Ablauf der Sperrfrist. Die Meldung hat Sperrfrist 3. Oktober 2300. Fernsehpreis für Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann = Köln (dpa) - Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann sind Deutschlands beste Schauspieler 2011. Sie wurden für ihre Leistungen am Abend in Köln mit dem Deutschen Fernsehpreis bedacht. Die 39-Jährige erhielt die Trophäe für ihre Rolle im ARD-Drama "In aller Stille". Darin spielt sie eine Polizistin spielt, die zunächst wie gewohnt ihre Tochter in den Kindergarten bringt und dann einen dramatischen Tag erlebt. Der 42-jährige Hartmann bekam den Preis für seinen Auftritt in der ARD-Serie "Weissensee" als Stasi-Major Falk Kupfer. Den Publikumspreis erhielt als bester Entertainer Stefan Raab.

Eil +++ Bitte verwenden Sie die Meldung zum Deutschen Fernsehpreis nicht rpt nicht vor Ablauf der Sperrfrist. Die Meldung hat Sperrfrist 3. Oktober 2300. Fernsehpreis für Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann = Köln (dpa) - Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann sind Deutschlands beste Schauspieler 2011. Sie wurden für ihre Leistungen am Abend in Köln mit dem Deutschen Fernsehpreis bedacht. Die 39-Jährige erhielt die Trophäe für ihre Rolle im ARD-Drama "In aller Stille". Darin spielt sie eine Polizistin spielt, die zunächst wie gewohnt ihre Tochter in den Kindergarten bringt und dann einen dramatischen Tag erlebt. Der 42-jährige Hartmann bekam den Preis für seinen Auftritt in der ARD-Serie "Weissensee" als Stasi-Major Falk Kupfer. Den Publikumspreis erhielt als bester Entertainer Stefan Raab.

Eil +++ Bitte verwenden Sie die Meldung zum Deutschen Fernsehpreis nicht rpt nicht vor Ablauf der Sperrfrist. Die Meldung hat Sperrfrist 3. Oktober 2300. Fernsehpreis für Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann = Köln (dpa) - Nina Kunzendorf und Jörg Hartmann sind Deutschlands beste Schauspieler 2011. Sie wurden für ihre Leistungen am Abend in Köln mit dem Deutschen Fernsehpreis bedacht. Die 39-Jährige erhielt die Trophäe für ihre Rolle im ARD-Drama "In aller Stille". Darin spielt sie eine Polizistin spielt, die zunächst wie gewohnt ihre Tochter in den Kindergarten bringt und dann einen dramatischen Tag erlebt. Der 42-jährige Hartmann bekam den Preis für seinen Auftritt in der ARD-Serie "Weissensee" als Stasi-Major Falk Kupfer. Den Publikumspreis erhielt als bester Entertainer Stefan Raab.

Und so weiter und so fort …

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber.

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