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“Bringt mir dieses feige Dreckstück!”

Für die “Bild”-Zeitung war die Sache von Anfang an klar:

David H. (21) hat den geliebten Kater seiner Freundin in die Toilette gestopft und die Spülung betätigt – “Tiger” (2) verendete qualvoll.

Oder in Großbuchstaben (Ausgabe vom 17. Januar):

MANN SPÜLT KATZE INS KLO - Das Tier verendete qualvoll

(“Bild” hat dem Mann zwar einen schwarzen Augenbalken gegönnt, zur Sicherheit haben wir ihn aber ganz unkenntlich gemacht.)

Dabei hatte der Gerichtsprozess gegen den Mann gerade erst begonnen, wie “Bild” im Artikel selbst zugeben musste:

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz steht der [Beruf des Angeklagten] nun in Plauen (Sachsen) vor Gericht.

Der Vorwurf der Staatsanwältin: “Der Angeklagte hat die Katze zuerst gegen die Wand geschleudert. Dann versuchte er das schwer verletzte Tier in der Toilette hinunterzuspülen.”

[…] Ein Tierarzt soll nun die genaue Todesursache klären.

Aber für “Bild” stand das Urteil ja sowieso schon fest.

Im Gegensatz zur “Freien Presse”, wo sich der Fall alles andere als eindeutig las:

Ob das Gericht den 20-Jährigen bestrafen wird, ist offen. “Keiner hat gesehen, wie die Katze umgekommen ist”, sagt [Gerichtssprecher] Rüsing. Unklar sei nach wie vor auch, ob sie wirklich an die Wand geschleudert wurde. Dort seien zwar Flecken gefunden worden, die Katzenblut sein könnten. Nachweisen werde das die Justiz aber nicht.

Am Mittwoch wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Die “Freie Presse” schreibt:

Richterin Andrea Hörr stellte das Verfahren unter einer Geldauflage vorläufig ein. Der 21-Jährige muss bis Ende Mai 100 Euro an den Tierschutzverein Vogtland zahlen. Dann sei eine endgültige Einstellung des Verfahrens in Aussicht.

Es sei weiterhin “unklar” geblieben, “wie die Katze zu Tode gekommen ist und ob sie überhaupt zuvor an die Wand geschleudert worden war – Zeugen dafür gab es nicht.” Auch die Tierärztin konnte kein Licht in die Sache bringen.

Doch für “Bild” ist und bleibt der Mann schuldig. Und die Justiz mal wieder viel zu milde:

KATZE INS KLO GESTOPFT - Nur 100 Euro Strafe für den Miezen-Killer

Der Miezen-Mord von Plauen (BILD berichtete). Jetzt stand der Katzen-Killer vor dem Amtsgericht – und kam mit einer unfassbar milden Strafe davon. Lediglich 100 Euro muss der Tierquäler zahlen, der den kleinen Kater “Tiger” (2) in der Toilette runterspülen wollte!

Dass das Verfahren eingestellt wurde, schreibt die “Bild”-Zeitung nicht. Stattdessen ärgert sie sich darüber, dass ihr eigenes Urteil nicht bestätigt wurde:

Leider gab es keine Zeugen, die bei dem Todeswurf dabei waren. Deshalb kam David H. mit einer Geldstrafe davon.

Der Sprecher des Amtsgericht teilte uns auf Anfrage mit, dass er die Berichterstattung “teilweise als sehr einseitig und vorverurteilend wahrgenommen” habe. Die Todesursache sei nicht geklärt worden, außerdem habe die Verteidigung klargemacht, dass auch die Ex-Freundin durchaus Motive für die Tat hatte (was “Bild” natürlich ignoriert hat). Aber es gebe nun mal “manche Medien, die versuchen, möglichst sensationell, brutal und grauenhaft zu berichten. Das interessiert die Leser halt.”

Und was eine derartige Berichterstattung bei den Lesern sonst noch bewirkt, zeigt sich dann in den Kommentarspalten bei Bild.de (Stand gestern Abend):

Sehen wir es doch mal von der positiven Seite, Plauen ist nicht so groß, seinen Vornamen kennt man und ein recht gutes Foto steht auch zur Verfügung………Vielleicht liest man ja demnächst davon das ein Plauener eine nonverbaler Konversation mit einem (Rudel) Tierfreund(e) verloren hat.

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unglaublich ! Sage ich schon seit Jahren, die deutsche Rechtssprechung ist ein Witz. Dann lieber Zahn um Zahn

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Hoffentlich wird er morgen von einer Bande verprügelt, so dass er nicht mehr aufstehen kann, dieser gefühlskalte Bestie.

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Das Gleiche mit dem machen wäre die gerechtere und damit auch demokreatischere Lösung. Danach an einen Baum hängen mit einem Schild um den Hals, das alle sehen was mit solchen Leuten passiert. Fertig.

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Wenn mir derjenige über den Weg laufen würde in Sachsen, hätte er 1 – 2 Reihen weniger Zähne um die er sich sorgen machen muss.

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Man sollte das gleiche mit diesem Unmenschen machen.

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man gebe mir seine Adresse und der Rest wird erledigt!!!

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Die Plauener sind ja im allgemeinen keine Tierhasser, Also werden sich die Leute auch um diesen fiesen Waschlappen kümmern. Stellt bitte ein Foto ins Netz.

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Tja da haben wir uns ja den Nächsten Amokläufer gesichert was war den da jetzt die Erziehungsmaßnahme ??? das er den nächsten Monat 100.- weniger Kiffen und Saufen kann.

Und wenn es dann an die Gesundheit von andren Mitmenschen geht dann heißt es ” Das war in dem Fall Leider nicht vorher zusehen. Ganz ehrlich dem Kerl gehört aufgelauert und das Selbe angetan dauer stresstest im Gulli und im anschluss rauf aufs Hochhaus und dann soll er mal auf Beton auf Schlagen die100 € zahl ICH freiwillig

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Mit unseren Gesetzen ist der Täter immer auf der sicheren Seite. Die Erfahrung hab ich auch schon machen müssen. Arme Katze, naja vielleicht überfährt ihn ja jemand – aus Versehen. Geht Katzen ja oft so.

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Und dann ist das auch noch so eine Wurst. Ich hätte Lust, ihn in die Toilette zu stopfen…

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Die deutschen Richter, Staatsanwälte, Ermittlungsbehörden und insbesondere unser Rechtssystem sind noch kranker. irrer und gestörter als dieser Tierquäler. Deutschland schafft sich ab.

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Bringt mir dieses feige Dreckstück!

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Solche gestörte Personen sollten mit der gleichen Art gespült werden. Ich drücke gern.

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Der Richter muß wohl auch Katzenhasser sein und eine Gefühlslose Kreatur, sonst kann man so kein Urteil sprechen. Vielleicht wiederfährt Ihm auch mal so was wie dem Kater !

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an alle Schläger vom Alexanderplatz oder sonst wo. Hier habt ihr mal jemanden um den keiner trauern würde. Wer so etwas tut, vergreift sich auch an kleinen Kindern

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der ist eine gefühlskalte Bestie.

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den Kerl würde ich gerne mal live treffen.

Er und ich in einem Raum mit Toilette eingeschlossen. Mal sehen wer ertränkt wird.

Ach und die “Delphinjäger” können sehr gerne gleich mitkommen.

Unser Staat ist so ein Witz.

Tiere sind “Sachen” und Vergewaltiger und Pädos sind vergehen sich ja nur an einzelnen Personen, warum also mehr als Bewährungsstrafen?

HASS.

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So ein Kerl verdient die Todesstrafe

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Am besten man stopft ihn in die Kanalisation und spült ihn ab . Dann weiß er wie es sich anfühlt .

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Der feige Dreckwichser!!!!!!!

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Mein gott wieso heulen alle nur rum, ES IST NUR EIN TIER. ich bekomme ja auch keine strafe wenn ich eine pflanze ausreiße und das klo runter spüle. es ist und bleibt nun mal nur ein vieh…

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[Antwort:] Du solltest mir besser nicht begegnen sonst hänge ich dich mit einer Schlinge am Kopf an einem Baum auf. Dummes Stück Sch….

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Gleichem mit Gleichem vergelten da gibt es nichts zu Diskutieren.

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Oh, ich hätte da schon eine Strafe für ihn im Kopf.

das hat was mit einem Bambusstock , nackten Oberschenkeln und nacktem Rücken und einer Zahl zwischen 50 und 100 zu tun.

Den Rest kann man sich denken.

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So verhält sich die intelligenteste Spezies diese Planeten.

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Nachtrag, 26. Januar: Bild.de hat die Kommentarfunktion unter dem Artikel jetzt deaktiviert.

Küss mich, wo die Sonne nie scheint

Peking und andere chinesischen Metropolen leiden mal wieder unter extremer Luftverschmutzung. Aber Smog Not macht ja bekanntlich erfinderisch:

Peking versinkt im Smog - Jetzt scheint die Sonne von Bildschirmen! - Am späten Nachmittag lässt die Regierung den Sonnenuntergang auf Bildschirmen untergehen

Smogalarm in Peking: Die 12-Millionen-Metropole versinkt in Abgasen. Sogar die Sonne kommt kaum durch den dichten Dunst. Die chinesische Regierung lässt bereits auf öffentlichen Bildschirmen und Displays die Sonne auf und untergehen.

Auch der “Express” berichtet …

Auf den großen Bildschirmen, die sonst für touristische Sehenswürdigkeiten werben, werden jetzt virtuelle Sonnenaufgänge gezeigt.

… ebenso wie Blick.ch

Damit die Bürger nicht vergessen, wie schönes Wetter aussieht, hat man nun auf den Bildschirmen am Platz des himmlischen Friedens in Peking die Bilder angepasst.

… die “Berliner Morgenpost”

So installierte die Regierung am Tiananmen-Platz eine riesige LED-Wand, um Licht ins derzeitige Dunkel der 20-Millionen-Einwohner-Metropole zu bringen.

… und “Spiegel Online”:

Ein gigantischer LED-Schirm auf dem Tiananmen-Platz in Peking zeigt einen virtuellen Sonnenaufgang. […] Die Menschen strömen mit Schutzmasken über Mund und Nase zu den großen Plätzen der Stadt, dorthin, wo große Bildschirme normalerweise touristische Sehenswürdigkeiten bewerben. Nur hier können die Chinesen in diesen Wochen einen Sonnenball erblicken.

Auch in internationalen Medien fand die kuriose Geschichte vom virtuellen Sonnenauf- bzw. -untergang (so ganz können sich die Journalisten da nicht einigen) reichlich Beachtung.

In die Welt gesetzt wurde die Meldung von der nicht gerade für ihre Zuverlässigkeit bekannte “Daily Mail”, was aber niemanden der abschreibenden Journalisten gestört hat. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass der “Daily Mail”-Reporter gar nicht in Peking sitzt, sondern in New York. Oder dass die Bildschirme schon seit 2009 auf dem Platz stehen. Oder das Logo der Touristen-Behörde der Provinz Shandong, das man bei etwas näherer Betrachtung unten rechts auf dem Bildschirm erkennen kann — und das nicht ohne Grund dort zu finden ist.

Denn das Sonnen-Video hat in Wirklichkeit einen ganz anderen Hintergrund, wie ein Journalist aus Peking berichtet:

Die Wahrheit ist, dass der Sonnenaufgang sicher weniger als zehn Sekunden zu sehen ist — als Teil einer Tourismus-Werbung für die chinesische Provinz Shandong. Die Werbung wird jeden Tag gespielt, das ganze Jahr über; unabhängig davon, wie schlimm die Verschmutzung ist. Der Fotograf hat das Foto einfach in dem Moment geschossen, als der Sonnenaufgang erschien.

(Übersetzung von uns.)

Der Autor verweist auf ein ähnliches Werbe-Video auf der offiziellen Tourismus-Website von Shandong, in dem ebenfalls viele Sonnenaufgänge zu sehen sind — und fährt fort:

Schande über alle Medien, die diese Farce verbreitet haben. China hat durchaus seine Probleme, doch die Medien haben bewiesen, dass sie viel zu sehr darauf aus sind zu kritisieren, nur um über den Schock-Faktor Klicks zu generieren. Pekings Verschmutzung ist schon schlimm genug ohne diese unehrliche Sensationsgier.

Time.com, “CBS News” und andere internationale Medien haben sich inzwischen korrigiert. Die deutschsprachigen Medien nicht.

Mit Dank an Lars A.

Nachtrag, 23. Januar: “Spiegel Online” hat den Text transparent korrigiert.

Post aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht muss sich zwar öfter mal mit Härtefällen herumschlagen, doch vor Kurzem kam es so richtig dicke für die obersten Richter. Denn diesmal ging es um die gedruckten Gedanken von Franz Josef Wagner.

Der Brief, mit dem sich das Gericht befasst hat, stammt aus dem Jahr 2007 und richtete sich an die “Liebe Latex-Landrätin” Gabriele Pauli. Kurz zuvor war in der (inzwischen eingestellten) “Park Avenue” eine Fotoserie erschienen, in der die ehemalige CSU-Landrätin mit Lackhandschuhen posierte. Das gefiel Wagner ganz und gar nicht. Er schrieb:

Die Fotos sind klassische Pornografie. Der pornografische Voyeur lebt in der Qual, Ihnen die Kleider vom Leib zu reißen. Kein Foto löst in mir den Impuls aus, Sie zu lieben bzw. zärtliche Worte mit Ihnen zu flüstern. Kein Mann liebt eine Frau in einem Porno-Film.

Er fragte: “Warum machen Sie das? Warum sind Sie nach Ihrem Stoiber-Triumph nicht die brave, allein erziehende Mutter geblieben?” — und antwortete selbst:

Ich sage es Ihnen: Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft.

Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer.

Pauli klagte gegen diese Äußerungen und bekam in erster Instanz recht: Das Landgericht Traunstein entschied 2012, Wagner habe in seinem Brief die “Grenze zur Schmähkritik” überschritten. Eine Geldentschädigung bekam Pauli aber nicht zugesprochen.

Nachdem beide Parteien Berufung eingelegt hatten, wies das Oberlandesgericht München Paulis Klage im Herbst 2012 jedoch ganz ab: Wagners Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründeten die Richter.

Das sieht man in Karlsruhe anders. Nach Ansicht der Verfassungsrichter handelt es sich bei dem Brief “um einen bewusst geschriebenen und als Verletzung gewollten Text”. Wagner ziele mit seinen Formulierungen bewusst darauf ab, Pauli “nicht nur als öffentliche Person und wegen ihres Verhaltens zu diskreditieren, sondern ihr provokativ und absichtlich verletzend jeden Achtungsanspruch gerade schon als private Person abzusprechen”. Daher könne sich hier “die Meinungsfreiheit nicht durchsetzen”.

Das Oberlandesgericht muss nun erneut über den Fall entscheiden.

Mit Dank auch an Christos, Mirko V. und Felix R.

Journalistische Handtaschenspielertricks

Am Montag hat die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner ihre Handtasche am Frankfurter Flughafen vergessen. Sie bemerkte das erst, als sie im Flugzeug saß und die Türen schon verschlossen waren. Sie hatte aber Glück: Der Start des Flugzeuges verzögerte sich wegen Nebel. Der Kapitän entschied, dass noch genügend Zeit sei, um die Tasche an Bord bringen zu lassen. So geschah es.

Klingt spontan nicht nach einer Geschichte, die die Republik in Wallung bringt? Weit gefehlt.

Der Hauptstadt-Korrespondent des “Berliner Kurier” erzählt die Geschichte nämlich anders: als einen Aufreger über die unglaublichen Privilegien, die deutschen Politikern zuteil werden — auf Kosten der normalen Bevölkerung:

Lufthansa-Flieger stoppt für Politikerin

(…) Grünen-Politikerin stoppt Lufthansa-Flugzeug! Klingt unglaublich, ist aber wahr.

In größter Ausführlichkeit schildert er, wie die Menschen in der Maschine saßen, wie alles bereit zu sein schien zum Start, wie die Gangway zurückgefahren und das Schleppfahrzeug eingehakt gewesen sei. Doch plötzlich:

Doch plötzlich wirbelt in der Businessklasse Tabea Rößner (47) mit den Händen durch die Luft und ruft um Hilfe. (…) Ihre Handtasche ist weg.

In noch größerer Ausführlichkeit schildert der “Berliner Kurier” nun, wie die Politikerin mit dem Bordpersonal verhandelt habe, wie ein Flughafen-Mitarbeiter ins Terminal geeilt sei, wie der “Taschen-Retter mit einem Steigerfahrzeug an die Tür” gebracht worden sei, “an der normalerweise das Bord-Essen angeliefert wird”.

Er lässt keinen Zweifel, dass die zwanzig Minuten Verspätung dadurch entstehen, dass Rößners Tasche besorgt werden musste:

Taschen-Gate am Gate!

Dabei weiß es der “Kurier” besser. Gegen Ende des Artikels zitiert er unauffällig in einem Nebensatz, dass laut Rößner “die Verspätung auch schon wegen einer fehlenden Starterlaubnis erfolgt sei”. Und fügt hinzu, dass die Lufthansa das bestätigt: Die Verspätung sei “aufgrund des zugewiesenen Zeitfensters” erfolgt.

Diese Tatsachen haben die “Kurier”-Leute aber ausgeblendet, um die Geschichte von einer Politikerin, wegen deren Schusseligkeit ein Flug gestoppt wird, erzählen zu können.

Bis hierher ist es eine Geschichte über den “Berliner Kurier” und seiner Schwesterblätter “Express” und “Morgenpost”, die sie übernehmen.

Aber dabei bleibt es natürlich nicht.

Bild.de steigt ein:

Ohne Rückfrage bei Rößner übernimmt Bild.de die Darstellung des “Berliner Kurier”, ergänzt sie um ein paar weitere falsche Details und spricht von einer “peinlichen Anekdote”.

Nun kopiert die “Rhein-Zeitung” die Geschichte* und bringt sie online unter der Überschrift:

Flieger wartete: Mainzer Abgeordnete bekommt vergessene Handtasche gebracht

Erst später — laut Rößner nach einem Anruf von ihr — wird sie geändert zu:

Flieger wartete ohnehin: Mainzer Abgeordnete bekommt vergessene Handtasche in Flieger gebracht

Die “Mainzer Allgemeine” und der Landesdienst der Nachrichtenagentur dpa machen etwas Ungeheures: Sie rufen in Rößners Büro an und fragen nach. Die “Mainzer Allgemeine” veröffentlicht daraufhin einen ausführlichen Artikel; dpa beschließt vorläufig, dass die Geschichte kein Thema ist.

Andere Medien verzichten auf Recherche und steigen unter Verweis auf den “Berliner Kurier” in den Ring. Darunter sind die Online-Auftritte von “Focus”

“Bunte”

… und “Rheinischer Post”:

Schließlich schaltet Rößner einen Anwalt ein, der unter anderem erreicht, dass Bild.de den Artikel löscht.

Von den anderen Medien will Rößner nun eine Unterlassungserklärung fordern.

*) Nachtrag/Korrektur, 17:00 Uhr. Die “Rhein-Zeitung” widerspricht unserer Formulierung, sie habe die Geschichte “kopiert”. Der Autor sagt, er habe vor der Veröffentlichung bei der Lufthansa nachgefragt und von Anfang an im Artikel erwähnt, dass die Maschine wegen des Nebels wartete.

Nachtrag, 17. Januar. “Focus Online” hat die Meldung nun einfach gelöscht; “RP-Online” hat sie überarbeitet.

Nachtrag, 15:30 Uhr. Nun hat auch der “Berliner Kurier” seine Geschichte gelöscht.

Nachtrag, 21. Januar. Inzwischen hat auch Bunte.de die Falschmeldung ohne Erklärung entfernt.

Royal Air Farce

SCHOCK FÜR DIE ROYALS - Hubschrauber-Turbulenzen! Charles und Camilla in Gefahr

So berichteten gestern diverse Medien unter Berufung auf die dpa und eine britische Nachrichtenagentur.

Zusammengefasst ist Folgendes passiert: Charles und Camilla waren im vergangenen Mai auf dem Weg zu einem Kulturfestival, als es plötzlich technische Probleme gab und der Hubschrauber vorzeitig landen musste. Das war’s. Der Pilot musste nicht “Mayday” funken, es ist keinem was passiert. (Charles und Camilla waren übrigens tatsächlich mit an Bord, was bei solchen Meldungen ja keine Selbstverständlichkeit ist.)

Mit Sicherheit falsch ist aber, dass die Sache erst jetzt, acht Monate später, an die Öffentlichkeit gekommen sei, wie Express.de und Bild.de behaupten. Zwar ist erst gestern das Gutachten der britischen Verkehrsbehörde “AAIB” erschienen (PDF, S. 32), die das Geschehen untersucht hat, doch bekannt ist die Notlandung schon seit Mai.

Bereits kurz nach dem Zwischenfall hatten sowohl britische als auch deutsche Medien darüber berichtet — wenn auch zum Teil mit etwas, sagen wir, großzügiger Auslegung der Tatsachen:

DIE QUEEN UNTER SCHOCK - Charles & Camilla - Nur knapp entkamen sie der TODES-HÖLLE!

Bild.de  etc.

Corinna Schumacher an der Kliniktür

Vermutlich sind viele der Medienmenschen, die auch am zehnten Tag nach dem Ski-Unfall von Michael Schumacher immer noch vor dessen Krankenhaus rumlungern oder in ihren Redaktionen darauf warten, den nächsten Gerüchtefetzen in einem Twitter- und Ticker-Spektakel abzufeiern, der Auffassung, einfach nur ihren Job zu machen. Dass sie nur ihren Job machen, wenn sie auf ihrer Jagd nach Was-auch-immer die Klinik-Abläufe stören, wenn sie jede Bewegung am Krankenhaus-Eingang mit Blitzlichtgewitter quittieren, die Angehörigen unter ihren Mikrofonen begraben und permanent neue Prognosen und Diagnosen in die Welt setzen, von denen sie irgendwo gehört haben wollen.

Vielleicht tun sie das, vielleicht machen sie nur ihren Job. Fraglich ist nur, ob der noch so viel mit Journalismus zu tun hat, wenn der Deutsche Journalisten-Verband “die Kolleginnen und Kollegen” zur Zurückhaltung aufrufen muss; wenn die Klinik “eindringlich” darum bitten muss, “das Arztgeheimnis zu respektieren und sich ausschließlich an die Informationen des zuständigen Ärzteteams oder Managements zu halten”. Und wenn Corinna Schumacher die Medien regelrecht anflehen muss, sie doch endlich in Ruhe zu lassen.

Wie auch immer man es nennen soll, was die Medien da gerade veranstalten, die Leute von Bild.de sind auf jeden Fall mit Vollgas mittendrin. Natürlich.

Den Appell von Corinna Schumacher (“Verlassen Sie die Klinik”) haben sie gestern zynischerweise in ihrem Schumacher-Live-Ticker veröffentlicht — dort, wo in den vergangenen Tagen neben Spekulationen, Gerüchten und der Feststellung, dass es “keine Neuigkeiten” gebe, vor allem solche Meldungen präsentiert wurden:

11.14 Uhr - Corinna-Ankunft am Krankenhaus - Auch am Donnerstag wacht Corinna wieder am Bett von Michael Schumacher. Die Ehefrau kam morgens am Klinikum in Grenoble an.

18.20 Uhr - Ralf Schumacher zurück im Krankenhaus - Ralf Schumacher ist nach Grenoble zurückgekehrt. Ralf wacht am Bett seines Bruders, ist bei ihm.

21.54 Uhr - Ralf Schumacher verlässt die Klinik - Ralf Schumacher hat die Klinik in Grenoble nach seinem Besuch wieder verlassen. Michaels Bruder wirkt mitgenommen.

21.57 Uhr - Corinna an der Kliniktür - Corinna Schumacher hat die Klinik in Grenoble verlassen. An ihrer Seite: Jean Todt (r.).

09.46 Uhr - Ralf und Rolf Schumacher wieder in der Klinik - Schumi kann auch an seinem Geburtstag auf seine Liebsten zählen. Vater Rolf und Bruder Ralf bei ihrer Ankunft im Krankenhaus in Grenoble.

10.02 Uhr - Auch Corinna Schumacher ist in der Klinik eingetroffen

13.42 Uhr - Bruder Ralf verlässt die Klinik - Mit bedrückter Miene verlässt Ralf Schumacher die Klinik in Grenoble, steigt kurze Zeit später in ein Auto. Er bangt weiter um seinen Bruder Michael Schumacher, der seit Sonntag im künstlichen Koma liegt.

11.03 Uhr - Corinna Schumacher kommt an Klinik an - Schumis Ehefrau Corinna ist um 9.49 Uhr wieder an der Uni-Klinik in Grenoble angekommen, wird ihrem Mann auch heute beistehen.

15.23 Uhr - Papa Rolf bringt Pizza - Schumis Vater Rolf kümmert sich um die Familie: Um 15.04 Uhr bringt er neun Pizzas zu den Wartenden in die Klinik.

18.50 Uhr - Corinna verlässt die Klinik - Auch heute war Corinna wieder den ganzen Tag bei ihrem Michael. Am Abend verlässt sie die Klinik wieder.

12.44 Uhr - Vater und Bruder in der Klinik - Um 9.46 Uhr treffen Ralf und Rolf Schumacher in der Klinik von Grenoble an. Wie die letzten Tage auch, werden sie an Schumis Seite sein.

18.50 Uhr - Corinna verlässt die Klinik - Corinna Schumacher verlässt um 18.18 Uhr die Klinik in Grenoble. Auch heute war sie wieder bei ihrem Michael.

Die gestrige “Corinna an der Kliniktür”-Meldung ist allerdings ausgeblieben. Auch heute gibt es bisher keine Fotos von fliehenden Angehörigen.

Gestern Abend hat die Klinik ein Absperrgitter aufgebaut.

Mit Dank auch an Patrik.

Edward allein zu Haus

Bild.de schreibt heute über ein kürzlich aufgetauchtes Dokument aus dem Jahr 1991, in dem “Experten” die US-Geheimdienste vor dem Gefahrenpotenzial der eigenen Systemadministratoren gewarnt haben sollen, weil diese “alles sehen, wissen und weitergeben können”.

Edward Snowden war auch Systemadministrator.

Fazit: Die NSA hatte schon Angst vor Snowden, bevor dieser überhaupt Computer-Experte war. Denn 1991, als diese Warnung an die NSA ging, da war der Junge aus North Carolina gerade einmal sieben Jahre alt…

Oder noch ein bisschen irrer:

Dokumente von 1991 aufgetaucht! - NSA hatte Angst vor Snowden, da war er erst 7 Jahre alt
Mit Dank an Mo und Christian M.

Das große Fressen

Nordkorea, dieser dämonisch-putzige Schurkenstaat in Ostasien, ist auch für Journalisten ein von innen abgesperrter Panzerschrank. Man weiß nicht mal irgendetwas Ungenaues (nicht) und so ist nahezu nichts undenkbar, wenn es um die Niedertracht des dortigen Regimes geht. Journalisten halten deshalb vieles, was sie über das Land hören, für plausibel.

So auch diese Geschichte:

Die Exekution von Jang Song-Thaek, dem zweiten Mann in Nordkorea, hat Peking überrascht und wird sich nachteilig auf die bilateralen Beziehungen auswirken.

Peking bekundet seinen Missfallen dadurch, dass es am 12. Dezember detaillierte Angaben zu Jangs brutaler Hinrichtung in “Wen Wei Po”, dem offiziellen Sprachrohr der [chinesischen] Regierung in Hongkong, veröffentlicht.

Dem Report zufolge wurde Jang, anders als bei vorherigen Hinrichtungen politischer Gefangener, die von Exekutionskommandos mit Maschinenpistolen ausgeführt wurden, nackt ausgezogen und mit seinen fünf engsten Vertrauten in einen Käfig geworfen. Dann konnten 120 Hunde, die zuvor drei Tage gehungert hatten, [die Verurteilten] jagen, bis diese komplett aufgefressen waren. Die wird “quan jue” genannt oder Hinrichtung durch Hunde.

Laut dem Artikel hat der gesamte Vorgang eine Stunde gedauert, King Jon Un, der Führer Nordkoreas, habe mit 300 hochrangigen Offiziellen das Ganze überwacht.

(Übersetzung von uns.)

So stand es am 24. Dezember in der Singapurer “Straits Times”; die zu diesem Zeitpunkt schon 12 Tage alte Originalmeldung von “Wen Wei Po” kann man (mit entsprechenden Chinesisch-Kenntnissen) hier lesen.

Es dauerte aber weitere zehn Tage, bis die grausame Geschichte in der westlichen Welt ankam. Traditionell vertrauensunwürdige Medien wie die “Daily Mail” griffen sie auf, ohne sie groß zu hinterfragen. Seriösere Medien wie der britische “Daily Telegraph” und die amerikanische “Washington Post” äußerten sich in ihren Blogs deutlich skeptischer und zeigten viele Gründe auf, warum die Meldung “vermutlich” falsch sei. Darunter: Die Medien in China und Südkorea hätten die Geschichte nicht angefasst.

Im deutschsprachigen Raum aber wurde die Horror Story, nachdem sie erst mal in Großbritannien angekommen war, stärker aufgegriffen. Oe24.at zählte zu den Schnellsten. Zwar finden sich im Text ein paar “offenbar”s, die sich mit viel Wohlwollen als Spuren von Restzweifel lesen ließen, aber in der Überschrift ist alles klar:

Nordkorea: So brutal ließ Kim seinen Onkel töten. Irrer Diktator ließ nackten Onkel 120 Hunden zum Fraß vorwerfen.

Knapp zwei Stunden später landete die Geschichte auch bei Bild.de, wo das Jahreskontingent an Skepsis offenbar noch nicht komplett aufgebraucht war:

Die Hinrichtung des Onkels von Kim Jong-un: Ließ Nordkoreas Diktator seinen früheren Mentor und engen Vertrauten von Hunden zerfleischen?

So langsam schwanden dann aber die Zweifel:

Das schreibt die in Hongkong ansässige Zeitung “Wen Wei Po”, immerhin ein Sprachrohr der chinesischen Regierung in Peking, die offenbar langsam die Geduld mit dem Verbündeten in Pjöngjang verliert.

Die Details sind erschütternd: Jang Song-thaek († 67) und fünf Vertraute sollen nackt in einen Käfig gesperrt worden sein. Vor den Augen von Kim Jong-un und 300 weiteren Funktionären wurden der Zeitung zufolge 120 Hunde auf die Männer losgelassen.

Und weil in der Überschrift kein Platz mehr war, musste die Minimal-Distanzierung in der Dachzeile Platz nehmen:

CHINA-ZEITUNG BERICHTET: Kim ließ Onkel von Hunden zerfleischen

“Focus Online” griff in seiner Nacherzählung zu einer beeindruckenden Anzahl an “soll”s, stellte die Überlieferung in der Überschrift aber als Fakt hin:

Bericht aus Nordkorea: Diktator Kim verfütterte Onkel bei lebendigem Leib an 120 Hunde

Dass es auch anders geht, bewies überraschenderweise 20min.ch, sonst selbst gerne mal gutgläubig. Auf die Nacherzählung der Hunde-Meldung im Konjunktiv folgt eine ausführliche Einordnung, die sich vieler Argumente bedient, die auch der “Telegraph” genannt hatte:

Erschreckende Nachrichten aus Nordkorea sind zwar keine Seltenheit. Trotzdem haben viele Medien gezögert, den Bericht über die grausige Hinrichtung zu bringen. Zu viele Fragen wirft er auf. Erstaunlich ist etwa, dass es 120 Hunde brauchte, um sechs Menschen zu töten. Und dass über 300 Personen dem Spektakel beigewohnt haben sollen.

Zweifelhaft ist auch die Quelle. Die Zeitung “Wen Wei Po”, die den Bericht über die Hinrichtung bereits am 12. Dezember als erste brachte, gilt als Sprachrohr von Kims Onkel, der seinerseits als Brückenbauer zwischen Nordkorea und China diente. China war von der Hinrichtung alles andere als begeistert, der Zeitungsbericht könnte laut dem “Telegraph” auch als Warnung an den kleinen Nachbarn gedeutet werden.

Als eine der ersten Redaktionen hat die Singapurer Zeitung “The Straits Times” am 24. Dezember die Nachricht aufgenommen. Diese gilt zwar als glaubwürdig, aber auch als äusserst antikommunistisch.

Schliesslich ist noch zu bemerken, dass auch Südkorea ein Interesse an der Verbreitung von Schreckensnachrichten aus dem Norden hat – vor allem jetzt. Im Dezember/Januar laufen hier die Budgetberatungen, wie der Nordkorea-Experte Werner Pfennig zu 20 Minuten sagt: “Dabei geht es um viel Geld, auch für den Geheimdienst.”

Die “Welt” veröffentlichte am Samstag einen längeren Aufsatz, der abwog, was für und gegen die Meldung der “Straits Times” bzw. von “Wen Wei Po” spräche.

Die dpa brachte am Samstag einen Korrespondentenbericht aus Peking, der noch einmal zusammenfasste, was an der Hunde-Meldung alles unglaubwürdig sei.

Ebenfalls am Samstag berichtete der amerikanische Blogger Trevor Powell, die Ursprungsquelle der Meldung sei der “in China ansässige Online-Satiriker Pyongyang Choi Seongho (oder jemand, der sich als dieser ausgegeben hat)” gewesen, der auf dem chinesischen Microblogging-Dienst Tencent Weibo erstmals von einer Exekution durch 120 Hunde geschrieben habe. Laut Powell habe “Wen Wei Po” diesen Account auch als Quelle genannt.

Wie die BBC inzwischen herausgefunden hat, ist die Nachricht nicht mal bei dem echten Satiriker Choi Seongho erschienen, sondern bei jemandem, der diesen nachzuahmen versucht.

Auch die angeblich “quan jue” genannte Hinrichtung durch Hunde wirft Fragen auf: Vor der Meldung in der “Straits Times” findet sich im Google-Archiv kein einziger brauchbarer Hinweis auf diese mutmaßliche Technik (wofür oe24.at aber auch eine logische Begründung im Angebot hätte: “Es wird vermutet, dass er sich die brutale ‘quan jue’-Hinrichtung extra für seinen Onkel aufgespart hat, um so seine politischen Gegner zu warnen.”) und jemand, der Koreanisch spricht, erklärte uns auf Anfrage, “eine solche Folge von Klängen gäbe es selbst mit der abgefahrensten Transkription nicht auf Koreanisch”. Auf Chinesisch hat “quan jue” offenbar etwas mit Kampfkunst zu tun.

Mit Dank auch an den Hinweisgeber und besonders an Jens O. für die Koreanisch-Nachhilfe!

Nachtrag, 21.15 Uhr: Das Wort “quan jue” (oder genauer: “犬决”) ist wohl tatsächlich Chinesisch und bedeutet wörtlich “Hunde-Exekution”. Warum Koreaner diese chinesische Bezeichnung verwenden sollten, ist natürlich ein weiteres Rätsel.

Mit Dank an Moritz S. und doppelpod.

Eine Legende kehrt zurück

Ach, vielleicht muss man das ja doch einfach noch einmal erzählen, wie das war damals, an jenem Samstagabend im Februar 1973, als Carmen Thomas als erste Frau zum zweiten Mal “Das aktuelle Sportstudio” im ZDF moderierte und dort, druckfrisch, die “Bild am Sonntag” des darauffolgenden Tages in die Kamera hielt, die unter der Überschrift “Charme allein genügt nicht, Frau Thomas!” bereits vor der Sendung einen Verriss gedruckt hatte, in dem der “BamS”-Autor behauptete, die Sendung, in der Thomas “irrsinnig nervös, unsicher vor der Kamera” gewesen sei, “mit einem lachenden und einem weinenden Auge” gesehen zu haben.

Auf jeden Fall aber sollte man sich noch einmal daran erinnern, wie Carmen Thomas vier Sendungen bzw. fünf Monate später mal versehentlich (und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt) den Fußballverein Schalke 04 “Schalke 05” genannt hatte, woraufhin die “Bild”-Zeitung zwei Wochen später auf der Titelseite behauptete, die Moderatorin sei “im ZDF-Sportstudio gescheitert”, und um ihren “05”-Versprecher ein ziemliches Gewese gemacht wurde, das ihr Leben veränderte.

Doch warum schreiben wir das jetzt alles noch einmal auf?

Weil einem Moderator in der Schweiz neulich der gleiche Fehler passiert ist.

TV-Patzer in der Schweiz - Moderator: "Schalke 05 gegen Real Madrid"

Und viele Medien behaupten jetzt:

Vor 40 Jahren hat in Deutschland eine Frau deswegen sogar den Job verloren.

(Blick.ch)

Einst kostete dieser Versprecher Carmen Thomas den Job als Moderatorin des “Aktuellen Sportstudios”

(Sport1.de)

Der Versprecher kostete Frau Thomas den Job. Ihr Ruf war ruiniert.

(Welt.de)

Ein Lapsus, der vor ziemlich genau 40 Jahren Carmen Thomas den Job als Moderatorin des Aktuellen Sportstudios kostete.

(Express.de und Mopo.de)

Oder in den Worten von Bild.de:

Am 21. Juli 1973 hatte Thomas beim ZDF-Sportstudio ebenso von Schalke 05 gesprochen. In der damaligen Zeit der Todesstoß für ihre Karriere in der Männerwelt des Sports.

Dabei hat Carmen Thomas erst vor ein paar Wochen in einem Interview mit “Focus Online” erklärt:

Ich habe das “Sportstudio” noch anderthalb Jahre weitermoderiert. Aber die Lüge hält sich bis heute, dass ich damals nach dem Versprecher raus gewesen wäre.

Und der dapd sagte sie Anfang des Jahres:

Tatsächlich folgten noch eineinhalb Jahre “Aktuelles Sportstudio” […]. Aber die Legende lebt und lebt.

Mit Dank an Marvin.

Fotoklau statt Samenraub

Der Axel Springer-Verlag muss 10.000 Euro Geldentschädigung an zwei Sechsjährige zahlen, wie das Landgericht Köln in dieser Woche entschieden hat. Es ging dabei um einen angeblichen Fall von “Samenraub”, über den “Bild” und Bild.de am Anfang des Jahres groß berichtet hatten.

Die Zwillinge, deren Eltern inzwischen getrennt leben, wurden durch eine künstliche Befruchtung gezeugt. Nach der Trennung hatte der Vater die Geburtsklinik verklagt — mit der Begründung, er habe nicht zugestimmt, dass sein Sperma für die künstliche Befruchtung verwendet wird. Die Einwilligungserklärung habe er nie selbst unterschrieben, gab er an.

Bei Bild.de las sich das dann so:
Prozess um Zwillingsgeburt - Meine Ex hat mein Sperma geklaut ... und DAS ist das Ergebnis!

Mit “DAS” waren die Zwillinge gemeint, die Bild.de groß in einem Foto zeigte. Wie sich später herausstellte, stammte es von einer Danksagungskarte, die die Mutter nach der Geburt der Kinder an ausgewählte Personen geschickt hatte.

Drei Tage später fragte Bild.de:"Samen-Raub" - Warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?

Darunter erneut das Foto der Zwillinge, diesmal aber mit verpixelten Gesichtern. Daneben ein Foto des Vaters.

Ein Fall von Samenraub sorgte Anfang der Woche für Aufsehen. Die Ex von Peter (40, Name geändert) fälschte seine Unterschrift. Sie erschummelt sich damit sein Sperma aus einer Samenbank, lässt sich befruchten und bekommt Zwillinge. 

Wenige Tage später wurde die “Samenraub”-Klage abgewiesen. Die Behauptung des Vaters, seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung sei gefälscht worden, kauften ihm die Richter nicht ab. (Diese Nachricht war Bild.de übrigens nur noch eine kleine Tickermeldung wert.)

Schon während des Prozesses hatte die Mutter der Zwillinge begonnen, sich juristisch gegen die Berichterstattung von Bild.de zu wehren. Sie erwirkte unter anderem ein Verbot der Behauptung, dass sie die Unterschrift ihres Mannes gefälscht habe.

Auch gegen die Veröffentlichung des Fotos ging sie im Namen ihrer Kinder vor. Bild.de gab darauf hin zwar eine Unterlassungserklärung ab, aber nur gegenüber der Mutter — und nur aus urheberrechtlichen Gründen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder wollte das Portal aber nicht zugeben und lehnte eine entsprechende Erklärung ab.

Per einstweiliger Verfügung wurde die Veröffentlichung des Fotos Ende Februar dann erneut untersagt. Diesmal willigte Bild.de ein und gab eine Abschlusserklärung ab. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln wurde den Kindern beziehungsweise deren Mutter jetzt auch eine Geldentschädigung zugesprochen.

Die Richter werteten die Berichterstattung von Bild.de als “schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Die Veröffentlichung des Fotos, das einen “rein privaten Moment” zeige, verletze das Recht der Kläger am eigenen Bild (Kläger sind die Zwillinge, vertreten durch ihre Mutter). Daran ändere auch die Verpixelung nichts. In der Urteilsbegründung heißt es:

Wer die Kläger kennt, wird sie auch trotz der Verpixelung erkennen können; wer sie nicht kennt, dem ist jedenfalls über die Zuordnung zu dem jeweils daneben abgebildeten Vaters eine Identifikation möglich.

Die Veröffentlichung sei schon deshalb rechtswidrig, weil weder die Kinder noch deren gesetzliche Vertreter eingewilligt hätten.

Zudem würden die Kinder “ohne jedes begründetes Berichterstattungsinteresse an ihrer Person” in den Zusammenhang mit dem angeblichen “Samenraub” gebracht, “als dessen ‘Ergebnis’ sie dargestellt werden”, befand das Gericht. Diese persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung wiege um so schwerer, als sie geeignet sei, “die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kläger zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der [von Bild.de] – zu Unrecht – ‘Samenraub’ vorgeworfen wurde”.

Marcel Leeser, der Anwalt der Kinder, geht davon aus, dass in der Berichterstattung bewusst die Unwahrheit verbreitet wurde, …

[…] weil BILD zwischen der mündlichen Verhandlung im sog. “Samenraub-Fall” am OLG Hamm und der Urteilsverkündung wider besseres Wissen und hartnäckig noch von einem “Samenraub” sprach […], obwohl nach der Beweisaufnahme und den Hinweisen des Gerichts für den anwesenden BILD-Journalisten klar war, dass die künstlichen Befruchtungen mit Zustimmung des Vaters stattgefunden hatten und daher kein “Samenraub” vorlag.

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