Bild  etc.

Der Amokläufer als Held – und andere Rügen

“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung über den Amoklauf von Winnenden berichtet und mehrfach die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Betroffenen verletzt. Zu diesem Urteil ist jetzt auch der Deutsche Presserat gekommen. Er sprach deshalb drei Rügen gegen “Bild” und Bild.de aus.

Der Beschwerdeausschuss beanstandete u.a. die “Bild”-Fotomontage, die den Amokläufer in Postergröße in einer Heldenpose zeigt. Eine weitere drastische Grafik, in der der “Bild”-Zeichner sich und den Lesern ausmalte, wie das ausgesehen haben könnte im Klassenzimmer, als Tim K. in seiner schwarzen Rächeruniform gerade eine Lehrerin erschoss, verstieß ebenfalls gegen den Pressekodex:

Diese Darstellung der Tötung, gezeigt durch das Nach-Hinten-Überkippen der Lehrerin, hält der Ausschuss mit Blick auf die Hinterbliebenen der Getöteten für eine unangemessen sensationelle Darstellung.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 8.1:
Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Der Presserat verurteilte u.a. auch, dass “Bild” das Porträtbild eines einzelnen Opfers hervorhob und eine Jugendliche erkennbar zeigte, die gerade von einer Betreuerin getröstet wurde. Bild.de nannte unter der Überschrift “Diese jungen Leben hat er ausgelöscht” zudem die vollen Namen mehrerer Opfer und verletzte damit nach Ansicht des Presserates die Persönlichkeitsrechte der Getöteten und Hinterbliebenen. Die Berichterstattung habe gegen die Ziffern 8 und 11 verstoßen.

Das Blatt kassierte eine weitere Rüge für seine Berichterstattung im Sommer 2008 über den Prozess gegen einen Mann, der seine schwangere Frau getötet hatte. “In […] ist […] (36) als Faschingsprinz beliebt — doch er ist ein eiskalter Killer”, begann die “Bild”-Zeitung ihren Artikel. Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, seine Freundin getötet zu haben. Der Vorsatz, den “Bild” unterstellte, war aber nicht erwiesen. Die Formulierung stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar, urteilte der Presserat. Dadurch, dass “Bild” (wie üblich) Fotos von Opfer und Täter zeigte, habe das Blatt zudem ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Gerügt wurde schließlich auch der “Bild”-Bericht über einen Mann, der sich unter falschem Vorwand in eine Schule in Marktredwitz eingeschlichten hatte. Der Artikel entsprach nach Ansicht des Polizeisprechers “nicht mal ansatzweise der Wahrheit”. “Bild” zitierte ohne Quellenangabe auch eine (veraltete) Äußerung der Schulleiterin, obwohl die (aus gutem Grund) nicht mit “Bild” reden wollte. Der Presserat stellte einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest.

 
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift “In”, weil sie Schleichwerbung für eine neue Kosmetikserie von Verona Pooth betrieben habe.
  • die Zeitschrift “Myself”, weil sie ohne “redaktionellen Anlass” im Zusammenhang mit Frisuren-Stylings zwei Pflegemittel mit Abbildung und Preisangaben vorstellte.
  • die Programmbeilage “Prisma”, weil sie ein Interview mit einem scheinbar unabhängigen “Experten für Pflanzenheilkunde” veröffentlichte, der darin für ein bestimmtes Präparat und eine Homepage wirbt, auf der er das Mittel selbst vertreibt.
  • die “Sächsische Zeitung”, weil sie den vollen Namen und das Foto eines Mannes veröffentlichte, der gestanden hatte, ein achtjähriges Mädchen getötet zu haben.
  • die “taz”, weil sie einseitig über einen Sorgerechtsstreit berichtete, ohne den Vater zu den Vorwürfen der Mutter befragt zu haben und ihn und die Familie identifizierbar machte.

Zur Pressemitteilung des Presserates.

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Wo kein Nitzwill ist …

Es war vielleicht etwas problematisch, einen Artikel, der mit den Sätzen beginnt:

Gesine Schwan hat Probleme. Allem Anschein nach kostet sie ihre Weigerung, die DDR als “Unrechtsstaat” zu bezeichnen, entscheidende Stimmen bei der Bundespräsidentenwahl.

mit der Überschrift “Unrechtsstaat kostet Gesine Schwan Stimmen” zu versehen.

Das hat man bei “Bild” offenbar auch schon gemerkt und die Überschrift in der Online-Version geändert.

Aber die letzten Sätze des Artikels sind immer noch problematisch. Sie lauten:

FOLGE: Köhler könnte es bereits im ersten Wahlgang (absolute Mehrheit) schaffen. Union, FDP, Freie Wähler und der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Henry Nitzwill kommen zusammen rechnerisch auf 615 Stimmen – 613 sind nötig.

Das Problem hier: Es gibt keinen fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzwill. Möglicherweise gibt es niemanden, der so heißt.

Aber den fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche, den gäbe es wohl.

Mit Dank an Tobias D.

Statistik, gewürzt mit ein wenig Dramatik

Für “Spiegel Online” sind sie kaum noch zu unterscheiden: Links- und rechtsextreme Autonome bereiten den Sicherheitsbehörden wachsende Probleme…

…oh, Verzeihung, dieser Satz, den Sie gerade gelesen haben, der stand natürlich nirgens so. Richtigerweise muss es heißen:

Für die Polizei sind sie kaum noch zu unterscheiden: Links- und rechtsextreme Autonome bereiten den Sicherheitsbehörden wachsende Probleme.

So beginnt “Spiegel Online” eine Geschichte über den neuen Bericht des Verfassungsschutzes, die ein erstaunlich symmetrisches Bild zeichnet: Die Gewaltbereitschaft nehme “in beiden Lagern dramatisch zu”. Nach einigen szenischen Schilderungen von Gewaltexzessen auf beiden Seiten, die jeweils zu dem Schluss führen, es handle sich um eine “neue Qualität der Gewalt”, stellt der Text in eigenen Kapiteln die exakten Erkentnisse für die Gewalt aus verschiedenen Lagern vor. “Zunehmendes Gefahrenpotential” attestiert der Autor in einer Zwischenzeile dem linksradikalen Lager und belegt dies — mit einem Rückgang der Gewalttaten von 15,8 Prozent. Zwar sind die Straftaten insgesamt um 13 Prozent gestiegen, doch zu den Straftaten zählen auch beispielsweise Sachbeschädigungen. Ohne irgendetwas verharmlosen zu wollen: Zwischen einer Sachbeschädigung und einem Gewaltdelikt ist schon noch einmal ein Unterschied. Wie man aus einem Rückgang der Gewalttaten eine “dramatisch zunehmende Gewaltbereitschaft” und eine “neue Qualität der Gewalt” ableiten kann, ist schon erstaunlich.

Mit Dank an Daniel S.!

Bild.de, n-tv, RTL  etc.

Medien erklären Patrick Swayze für tot

Gegen halb sieben gestern Abend haben RTL, n-tv und Bild.de Patrick Swayze sterben lassen. RTL berichtete in seinem Magazin “Exclusiv” vom Tod des krebskranken Schauspielers und sendete gleich einen Nachruf:

Der Schwestersender n-tv hatte zuvor ins laufende Programm die Breaking News eingeblendet: “US-Medien: Patrick Swayze stirbt an Krebs”, meldete auf Twitter: “Der amerikanische Schauspieler stirbt nach langer schwerer Krankheit” und ließ sich den Tod von seiner Korrespondentin in New York bestätigen. Bild.de brachte die Meldung (“US-Schauspieler Patrick Swayze ist an Bauchspeicheldrüsenkrebs gestorben”) unter Bezug auf n-tv, n-tv nannte daraufhin “Bild” als Quelle.

Eine echte, verlässliche Quelle hatten sie alle nicht. Die Nachrichtenagentur dpa meldete um 18.54 Uhr, sie bemühe sich um eine Bestätigung, aber: “Zur Zeit gibt es dafür keine Quellen in den USA”. Um 19.10 Uhr MESZ veröffentlichte die amerikanische Zeitschrift “People” auf ihrer Homepage das Dementi einer Sprecherin Swayzes, um 19.29 Uhr berichtete dpa darüber.

Die Falschmeldung haben in Deutschland unter anderem auch die Online-Auftritte von “B.Z.” (“Patrick Swayze ist tot”), “Express” (“Patrick Swayze ist tot”), RTL (“Patrick Swayze ist tot”) und “Rheinischer Post” (“Patrick Swayze offenbar gestorben”) verbreitet.

Mehr zum Thema:

Kermani, Microsoft, Google

1. Einspruch der NZZ gegen die Jury des hessischen Kulturpreis
(nzz.ch, Markus Spillmann)
Markus Spillmann, Chefredaktor der NZZ, hat einen Brief an Hessens Ministerpräsident Roland Koch verfasst. Darin äussert er Besorgnis und Unverständnis über die Aberkennung des hessichen Kulturpreises an Navid Kermani. Auslöser der Aberkennung ist ein Artikel Kermanis in der NZZ und die Reaktion von Kardinal Lehmann. Die dazu passenden Fragen stellt Martin Mosebach in der FAZ.

2. Was Medien von Microsoft lernen können
(blog.agoeldi.com, Andreas Goeldi)
Andreas Goeldi widerspricht der Meinung, dass Medien mit Micro-Payments erfolgreich sein werden. Goeldi schlägt vor, die User nicht für einzelne Artikel sondern für attraktive Pakete bezahlen zu lassen. Vorbild ist für ihn hierbei Microsoft mit dem Office-Paket.

3. Twitter und Facebook verringern Abhängigkeit von Google
(faz-community.faz.net, Holger Schmidt)
Holger Schmidt, besser bekannt als Netzökonom, analysiert eine Studie des Marktforschungsunternehmens Hitwise. Er kommt zu der Erkenntnis, dass schon heute mehr und mehr Traffic auf Medienseiten über Twitter und vor allem Facebook generiert wird. Die führe, bei konsequenter Nutzung, vor allem zu einer sinkenden Abhängigkeit von Google.

Read On…

Mitte(l)lose Milchmädchen

Nikolaus Blome, Leiter des Hauptstadtbüros der “Bild”-Zeitung, hat sich gut in Fahrt kommentiert: Die beunruhigenden Zahlen über Armut in Deutschland, die der Paritätische Wohlfahrtsverband gestern veröffentlichte, beruhten auf einem “Taschenspieler-Trick”, behauptet er. Und Blome glaubt, er könne das auch beweisen:

Der Beweis: Kommen morgen tausend neue Millionäre nach Deutschland, steigt das Durchschnittseinkommen — und wir haben rechnerisch, oh Schreck, noch “mehr Arme”, die darunter liegen. Verlassen tausend Millionäre das Land, sinkt plötzlich auch die Zahl der “Armen”.

Blome hätte Recht, wenn sich die Definition von Armut auf das “Durchschnittseinkommen” beziehen würde. Das tut sie aber nicht. Sie bezieht sich auf das “mittlere Einkommen”. Nach der Definition der Europäischen Union, die der Paritätische Wohlfahrtsverband übernommen hat, gilt als arm1), wer weniger als 60 Prozent davon zur Verfügung hat.

Das mittlere Einkommen ist der Median. Man erhält diesen Wert, indem man alle Bürger sortiert nach Einkommen in einer Reihe aufstellt und denjenigen, der dann genau in der Mitte steht, fragt, was er verdient. Der Unterschied zum durchschnittlichen Einkommen kann erheblich sein — und zwar genau dann, wenn zum Beispiel einzelne Millionäre ins Spiel kommen wie im “Beweis” von Nikolaus Blome.

Denken wir uns ein Blome-Land, in dem elf Blombürger leben (Schema rechts). Zwei verdienen 1000 Euro, fünf 2000 Euro, drei 3000 Euro — und einer hat sagenhafte 10.000 Euro im Monat. Ihr durchschnittliches Einkommen beträgt 2818 Euro (die Summe geteilt durch elf); das mittlere Einkommen ist das, das bei einer Aufreihung der elf Blombürger der sechste hat (*): 2000 Euro. Als “arm” gelten die beiden 1000-Euro-Blombürger.

Nun stellen wir uns vor, dass plötzlich zwei weitere Reiche mit 10.000 Euro Einkommen nach Blomland ziehen. Das durchschnittliche Einkommen steigt deutlich. Das mittlere aber bleibt konstant: diesmal müssen wir bei 13 Einwohnern in der Reihe von arm nach reich den siebten (*) fragen: Auch er hat 2000 Euro.

Würde sich die Armutsdefinition nach dem Durchschnittseinkommen richten, wären nun auch die 2000-Euro-Blombürger “arm”. Da sie sich aber nach dem mittleren Einkommen richtet, ändert sich — in diesem Beispiel — nichts.

Der Median ist deshalb eine so praktische statistische Größe, weil er genau die Verzerrungen vermeidet, die Blome behauptet. Eine kleine Zahl von großen Ausreißern beeinflusst den mittleren Wert nur minimal. Der Zuzug von tausend Millionären würde bei 80 Millionen Einwohnern das mittlere Einkommen nur unwesentlich erhöhen, wenn überhaupt.

Und apropos: Ist es nicht arm, so laut von “Taschenspieler-Tricks” und “Unsinn” und “Aberwitz” zu schreien, wenn man nicht einmal die Grundlage der Berechnungen verstanden hat?

Leider ist Blome nicht allein. Klaus Köster, Wirtschaftschef der “Stuttgarter Nachrichten”, kommentiert heute:

Wenn ein Topmanager sein Einkommen steigert, steigt statistisch die Armut.

Nein, denn der Median ändert sich dadurch nicht.

(Über die durchschnittliche und die mittlere Klugheit aller Zeitungskommentare zum Thema heute treffen wir also lieber keine Aussagen.)

Mit Dank an Benjamin B.!

1) Korrektur, 21:20 Uhr. Genau genommen definiert diese Größe nicht, wer arm ist, sondern “armutsgefährdet”.

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Hamburger Räuberlauf fällt aus

“Bild” hat manchmal ein paar Probleme mit dem Verständnis des deutschen Justizsystems. Oder mit der deutschen Sprache.

Wenn die Überschrift beispielsweise

Justiz-Skandal: Richter lässt Räuber laufen

lautet, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass irgendwo ein Räuber freigesprochen wurde. Es kann auch bedeuten, dass ein Dieb 20 Monate Haft auf Bewährung erhalten hat.

Im konkreten Fall ging es vor dem Hamburger Amtsgericht um einen Wachmann, der einen kaputten Tresor bewachen sollte, diesen aber stattdessen leer räumte, mit einem Taxi nach Österreich fuhr und die Beute von 107.600 Euro dort im Spielcasino verspielte.

Im Text wird aus dem “Räuber” dann immerhin wieder ein Dieb:

Jetzt stand der 22-Jährige wegen Diebstahls vor Gericht, ihm drohten bis zu 10 Jahre Haft.

Zum “Justizskandal” wird der Fall laut “Bild”, weil der Richter, den “Bild” mit Foto und Namensnennung gleich an den Pranger stellt, bei der Urteilsbegründung folgendes gesagt haben soll:

“Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen, sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll.”

Das Schwesterblatt “Welt” zitiert den Richter etwas anders:

Sein Argument: “Wenn bekannte Manager, die um Millionen betrügen, mit Bewährung davonkommen, dann muss man auch diesem jungen Mann Bewährung zugestehen.”

In der “Welt” erfährt man auch, dass der Angeklagte vor Gericht Reue zeigte, dass “der Staatsanwalt” (“Bild”) offenbar eine “junge Staatsanwältin” war, und dass der Richter in seiner Urteilsbegründung auf einen weiteren Aspekt eingegangen ist:

Eine Rüge verpasste der Richter der Wachdienst-Firma, die Mirnes H. beschäftigt hatte: “Es ist eine grobe Fahrlässigkeit, einen jungen Mann, der gerade erst eingestellt wurde, ganz allein mit der Bewachung eines defekten Tresors zu betrauen.”

Mit Dank an Sarah K.

Twitter, Fussball, Social Media

1. Twitternde Journalisten in Deutschland
(csommer.de, Claudia Sommer)
Claudia Sommer erläutert, dass Twitter für Journalisten besonders aus zwei Gründen interessant sei: Personal Branding sowie Monitoring und Recherche. Erfolgreichstes Beispiel ist für sie Thomas Knüwer (Handelsblatt). Ausserdem hat Claudia Sommer in Fleissarbeit eine Tabelle der twitternden Journalisten in Deutschland erstellt, die sie laufend ergänzen will.

2. Heimspiel in den Medien für Hoeness, Magath und Schaaf
(direkter-freistoss.de, Oliver Fritsch)
Die Fussball-Bundesliga ist am Samstag vorbei. Wer Meister wird ist noch nicht sicher, sicher ist aber, dass Trainer und Manager allzu kritische Nachfragen nicht fürchten müssen. Oliver Fritsch stellt Fragen zu Schmerzmitteleinsatz, nicht gehaltenen Versprechen und schmutziger Wäsche an Uli Hoeness, Felix Magath und Thomas Schaaf.

3. Journalisten, lernt Social Media kennen!
(onlinejournalismus.de, Fiete Stiegers, Audio 9:49 min)
Fiete Stiegers interviewt die Journalistenausbilderin Regina McCombs, Journalismus-Ausbilderin am Poynter Institut in Florida. Sie fordert Journalisten dazu auf sich mit Social Media auseinander zu setzen: “Journalisten müssen die “Kultur” von Social Media verstehen und diese Techniken selbst ausprobieren.”

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Mut zum Symbolbild

Mutlos ging Eintracht in Bochum unter. Am liebsten wären die Profis anschließend im Boden versunken

Es war kein guter Tag für Eintracht Frankfurt: Erst verlor man 0:2 in Bochum und dann hatte man auch noch versehentlich Patrick Ochs (hier im Vordergrund) aufgestellt, der nach einer roten Karte eigentlich für ein Spiel gesperrt war.

Entschuldigung: Ich höre gerade, Patrick Ochs war am Samstag gar nicht aufgestellt.

Das Foto, das Bild.de als Dokument vom 16. Mai 2009 ausgibt, entstand in Wirklichkeit am 20. September 2008 beim Spiel “auf Schalke”, wie man der Website des Fotografen entnehmen kann:

SchalkeEintracht20098_73.jpg 
20.09.2008, Fussball, 1. BL, FC Schalke 04 vs. Eintracht Frankfurt

Das Spiel hatte Frankfurt damals zwar auch 0:1 verloren, aber trotzdem passt die Bildunterschrift “Mutlos ging Eintracht in Bochum unter. Am liebsten wären die Profis anschließend im Boden versunken” natürlich nur so mittelgut zu dem Archivfoto.

Passender wäre vielleicht:

“Mutlos ging Eintracht in Bochum unter. Wenn Patrick Ochs dabei gewesen wäre, hätte er bestimmt genau so traurig ausgesehen wie auf diesem Foto vom Spiel gegen einen anderen blau-weißen Ruhrgebietsverein im letzten Jahr.”

Via Beves Welt und mit Dank an Thorsten.

Nachtrag, 23:30 Uhr: Bild.de hat tatsächlich die Bildunterschrift geändert — allerdings auch das Foto und dabei auf unseren Vorschlag verzichtet:

Mutlos präsentierte sich die Mannschaft von Friedhelm Funkel am Samstag in Bochum

B.Z.  

Mord ist ihr Hobby

Die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” musste am vergangenen Samstag folgende Gegendarstellung veröffentlichen:

In der B.Z. vom 21. April 2009 schreiben Sie auf Seite 9 unter der Überschrift “‘Dr. Pfusch’-Prozess geht von vorn los” in Bezug auf mich:

“Der Mord-Prozess gegen den Berliner Schönheits-Chirurgen Dr. Reinhard Sch. (58) platzte gestern.”

Hierzu stelle ich fest:

In dem erwähnten Prozess bin ich nicht wegen Mordes angeklagt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Berlin, 23.04.2009 Rechtsanwalt Simon Bergmann für Dr. Reinhard Sch.

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