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Hamburger Räuberlauf fällt aus

“Bild” hat manchmal ein paar Probleme mit dem Verständnis des deutschen Justizsystems. Oder mit der deutschen Sprache.

Wenn die Überschrift beispielsweise

Justiz-Skandal: Richter lässt Räuber laufen

lautet, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass irgendwo ein Räuber freigesprochen wurde. Es kann auch bedeuten, dass ein Dieb 20 Monate Haft auf Bewährung erhalten hat.

Im konkreten Fall ging es vor dem Hamburger Amtsgericht um einen Wachmann, der einen kaputten Tresor bewachen sollte, diesen aber stattdessen leer räumte, mit einem Taxi nach Österreich fuhr und die Beute von 107.600 Euro dort im Spielcasino verspielte.

Im Text wird aus dem “Räuber” dann immerhin wieder ein Dieb:

Jetzt stand der 22-Jährige wegen Diebstahls vor Gericht, ihm drohten bis zu 10 Jahre Haft.

Zum “Justizskandal” wird der Fall laut “Bild”, weil der Richter, den “Bild” mit Foto und Namensnennung gleich an den Pranger stellt, bei der Urteilsbegründung folgendes gesagt haben soll:

“Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen, sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll.”

Das Schwesterblatt “Welt” zitiert den Richter etwas anders:

Sein Argument: “Wenn bekannte Manager, die um Millionen betrügen, mit Bewährung davonkommen, dann muss man auch diesem jungen Mann Bewährung zugestehen.”

In der “Welt” erfährt man auch, dass der Angeklagte vor Gericht Reue zeigte, dass “der Staatsanwalt” (“Bild”) offenbar eine “junge Staatsanwältin” war, und dass der Richter in seiner Urteilsbegründung auf einen weiteren Aspekt eingegangen ist:

Eine Rüge verpasste der Richter der Wachdienst-Firma, die Mirnes H. beschäftigt hatte: “Es ist eine grobe Fahrlässigkeit, einen jungen Mann, der gerade erst eingestellt wurde, ganz allein mit der Bewachung eines defekten Tresors zu betrauen.”

Mit Dank an Sarah K.