“Bild” und “B.Z.” wollen Klar weiter zeigen

Der Axel Springer Verlag wehrt sich. Nachdem das Berliner Landgericht “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt hat, aktuelle Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen (wir berichteten), hat die “B.Z.” gestern Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Und auch die “Bild”-Zeitung will heute einen entsprechenden Widerspruch einlegen.

In einer Pressemitteilung der “B.Z.” von gestern heißt es:

Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: “Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger.” B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: “Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.”

Zudem präsentierte die “B.Z.” ihren Lesern in der gestrigen Ausgabe “zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker”, die sich “hinter die B.Z.” stellen und “mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin” reagieren würden.

Neben dem FDP-Politiker Max Stadler und dem Sprecher des Deutschen Journalisten Verbands sind das:

  • Sven Gösmann, den die “B.Z.” als “Chefredakteur ‘Rheinische Post'” bezeichnet, und der vorher Politik-Chef der “Bild”-Zeitung war.
  • Bettina Röhl, die die “B.Z.” als “Publizistin” bezeichnet, und die zudem die Tochter von Ulrike Meinhof ist, für Welt.de bloggt und der die “Zeit” mal “radikal verengte Weltbilder” vorwarf.
  • Wolfram Weimer, den die “B.Z.” als “Herausgeber und Chefredakteur des Politmagazins ‘Cicero'” bezeichnet, und der mal Chefredakteur von “Welt” und “Berliner Morgenpost” war.
  • Hans-Hermann Tiedje, den die “B.Z.” als “Medienmanager” bezeichnet, und der früher mal Chefredakteur der “Bild”-Zeitung war.
  • Und Helmut Markwort.

Laut der Nachrichtenagentur ddp reagierte Klars Anwalt indes “verständnislos auf die Widersprüche”:

Das Landgericht habe die Verfügungen auf der Grundlage eben jener Argumente erlassen, die von den beiden Boulevardblättern nun in den Widersprüchen erneut angeführt würden. Er halte die Argumente für rechtsfern, da die Pressefreiheit nie gefährdet gewesen sei.

“Herr Klar hat sich nicht dagegen verwahrt, dass über sein Praktikum beim Theater berichtet wird”, sagte Eisenberg. Es sei für die Öffentlichkeit allerdings unerheblich, wie er dabei aussehe. Zudem verliere die Begründung, dass Klar für ein staatlich subventioniertes Theater arbeiten sollte dadurch an Bedeutung, dass das Praktikum unentgeltlich erfolgen sollte.

(Wird ziemlich sicher fortgesetzt…)

Nachtrag, 20.35 Uhr: Auf Bild.de, wo bis heute nachmittag noch eines der aktuellen “B.Z. Exklusiv-Fotos” (Bild.de) einen dazugehörigen Artikel illustrierte (“Hier spaziert RAF-Terrorist Christian Klar (56) durch die Hauptstadt…”), wurde das Paparazzi-Foto inzwischen gegen ein Archivbild von 1992 ausgetauscht.

Kernprodukte, Diskurswächter, DRS2

1. “Tod eines Journalisten”
(faz.net, Lasantha Wickrematunge)
Der Journalist Lasantha Wickrematunge, Gründer der srilankischen Zeitung „Sunday Leader“, wurde vor einer Woche, am Donnerstag, ermordet. Faz.net übersetzt seinen letzten Text und veröffentlicht ihn in Auszügen.

2. “Gute Nachrichten haben ihren Preis”
(ftd.de, Thomas Klau)
“Vielen Newskonsumenten ist nicht bewusst, dass wir uns in einem Übergangszeitalter befinden, bei dem teuer recherchierte Nachrichten den Lesern umsonst im Internet angeboten werden – ein seltenes Beispiel, bei dem Privatunternehmen ihr Kernprodukt verschenken.”

3. “Warum denn so steif?”
(tagesanzeiger.ch, Thomas Widmer)
Thomas Widmer empfiehlt dem Kultursender DRS2, etwas lockerer zu werden. “Das Verkopfte” sei zu dominant, gewisse Gespräche würden sich anhören wie “ein Praxisgespräch in einer sehr, sehr ruhigen Psychotherapiephase”.

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Kurz korrigiert (490)

Zunächst zu “Spiegel Online”:

Aufregung über einen Polizeieinsatz in Duisburg: Ein Student wollte Solidarität mit Israel zeigen, hängte während einer Demo gegen den Gaza-Krieg [Israel-]Fahnen vor die Wohnung – da traten Beamte seine Tür ein und entfernten die Flaggen. Jetzt bittet der Polizeichef um Entschuldigung, die Empörung ist groß.

Das ist der Anfang eines Artikels von gestern über eine Demonstration vom vergangenen Samstag in Duisburg. Das ist das Ende des Artikels:

Anmerkung der Redaktion: Durch einen Bearbeitungsfehler war in einer früheren Version dieses Artikels im Teaser von einer Palästinenser-Demonstration die Rede. Veranstalter war aber die deutsch-türkische Organisation Milli Görüs.*

Und das hier steht heute auf Seite 1 der “Bild”-Zeitung:

"Polizei-Skandal um Israel-Flagge" "Während einer Palästinenser-Kundgebung mit 10.000 Teilnehmern am Samstag (...)"

Bei Bild.de sieht das in einem Artikel von gestern sogar so aus:

"Bei Palästinenser-Demo: Polizei-Skandal um Israel-Flagge" "Es waren beängstigende Szenen! Ein aufgebrachter Mob palästinensischer Demonstranten (...)"

Ein Korrektur-Hinweis wie bei “Spiegel Online” fehlt hier bislang.

Mit Dank an Bene F. für den sachdienlichen Hinweis.

*) Milli Görüs wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Goldhase, Heuschrecke, MAZ

1. “Blogger wegen Verbreitung von Gerüchten verhaftet”
(nzz.ch, bbu.)
Ein 30-jähriger, arbeitsloser “Akademiker mit dem Nachnamen Park, der unter dem Pseudonym ‘Minerva’ bloggte”, wurde am Samstag wegen “Verbreitung von Falschinformationen” verhaftet. “Der verhaftete Blogger muss sich jetzt wegen Verstosses gegen das Kommunikationsgesetz verantworten. Dieses verbietet die ‘Verbreitung fehlerhafter Informationen’ im Netz.”

2. “So vertreiben Sie die Heuschrecken”
(taz.de, S. Grimberg & K. Raab)
Die Freude der Medien über den gescheiterten Investor David Montgomery ist gross. So schreibt die taz gleich eine Gebrauchsanweisung zur Vertreibung der “Heuschrecken”. Beispiel: “Malen Sie Schilder, auf denen durchgestrichene Heuschrecken zu sehen sind!”. Oder: “Suchen Sie per Anzeige in der taz einen großen anständigen deutschen Zeitungsverlag, der von einem Patriarchen alten Schlags geführt wird!”

3. “Sind Sie dümmer als ein Journalist?”
(20min.ch)
Bei der “MAZ, der Schweizer Journalistenschule in Luzern”, kann sich jeder an Prüfungsbeispielen zu den “Aufnahmeprüfungen für die Diplomausbildung Journalismus” versuchen. Blogger unwichtig.ch hat es versucht und nach eigenen Angaben einen flüchtig ausgefüllten Test “mit eher strenger Korrektur” knapp bestanden.

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Oliver Neuville läuft “Bild” in den Konter

Das Verhältnis zwischen Oliver Neuville und “Bild” war nie ein besonders gutes.

Es ist also schon eine kleine Überraschung, dass die Zeitung gestern “das exklusive BILD-Interview”, das Dirk Krümpelmann mit dem Kapitän von Borussia Mönchengladbach geführt hat, im Blatt hatte.

Besonders spannend aber ist diese Stelle:

BILD: Nach nur acht Einsätzen in der Hinrunde gab es Gerüchte, dass Sie nach Duisburg in die 2. Liga wollen und Sie sich mit MSV-Boss Walter Hellmich in der Schweiz getroffen hätten... Neuville: "Erstens haben mich hartnäckige Verletzungen lange geplagt. Deswegen hatte ich auch nicht die gewohnten Einsätze. Zweitens: Die Sache mit Duisburg ist völliger Quatsch! Ich habe weder mit Duisburg-Chef Hellmich gesprochen noch mich mit ihm getroffen."

Schon am 3. Januar hatte die offizielle Vereinswebsite den Stürmer wie folgt zitiert:

Das ist alles erfunden, entweder von der Zeitung oder von Herrn Hellmich. Ich prüfe, ob ich rechtliche Schritte einleite, denn so etwas nervt mich einfach.

Wo es diese “Gerüchte” gab und von welcher Zeitung Neuville sprach, ahnen Sie nie.

Am 2. Januar hatte “Bild” geschrieben:

Duisburgs umtriebiger Chef macht zur Zeit Urlaub in seinem Haus im Tessin. Dort lief ihm Oliver Neuville (35/Foto) über den Weg. Gladbachs Kapitän erholt sich derzeit in seiner Heimat in Ascona von einer Verletzung. Fans entdeckten die beiden angeregt plaudernd in einem Cafe.

Einer der Autoren war damals ebenfalls Dirk Krümpelmann.

Mit Dank auch an Michael R.

Strunz, Tages-Anzeiger, Feuilletons

1. “Die 10 besten Texte aus den Feuilletons des vergangenen Jahres”
(umblaetterer.de)
Das Consortium Feuilletonorum Insaniaeque hat in einem aufwändigen und, wie mir zugetragen wurde, leidenschaftlich geführten Verfahren wie jedes Jahr die 10 angeblich™ besten Artikel aus den Feuilletons gekürt. “Der goldene Maulwurf” für das Jahr 2008 geht unter anderem an Iris Radisch (Zeit), Jörg Diehl/Ralf Hoppe (Spiegel) und Johan Schloemann (SZ).

2. Die Abenteuer eines Radiomoderators sind vorbei
(gerryonline.wordpress.com, Gerry Reinhardt)
Eines der wenigen von Schweizer Journalisten unter Echtnamen und mit unbeschwerter Frische geführten Blogs schliesst: “In meiner Position als Radiomoderator und der Bekanntheit dieses Blogs lässt es sich nicht mehr frei und ungezwungen schreiben. Wenn ich über Coop schreibe, muss ich befürchten, dass sie keine Werbung mehr in meinem Radio schalten, wenn ich über Promis schreibe, muss ich damit leben können, dass sie mir keine Interviews mehr geben. Es geht nicht mehr. Sorry.”

3. “Hamburger Abendblatt – Was erlauben Strunz?”
(sueddeutsche.de, Christopher Keil)
“Von diesem Montag an soll das Abendblatt nach SZ-Informationen nicht mehr als Zeitung geführt werden, die einen Online-Auftritt bietet, sondern als Online-Angebot, das auch eine Zeitung im Portfolio hat.”

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“B.Z.” darf Christian Klar nicht zeigen

Vergangenen Samstag, als die “B.Z.” am zweiten Tag in Folge aktuelle Paparazzi-Fotos von Christian Klar veröffentlichte (die am selben Tag auch auf der “Bild”-Titelseite zu sehen waren), zitierte die “B.Z.” auch ihren “B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann (wir berichteten):

"Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Das Landgericht Berlin ist sich dessen indes offenbar weit weniger sicher als der “B.Z.”-Anwalt und hat der “B.Z.” erstmal, wie bereits erwartet, untersagt, Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen. Wie uns das Gericht auf Anfrage sagt, wurde heute eine einstweilige Verfügung erlassen. Klars Anwalt Johannes Eisenberg teilt dazu mit:

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Herrn Klar der “B.Z.” verboten,

“Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE [Berliner Ensemble], wie in BZ vom 9. 1. 2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen.”

Herr Klar tritt jeglicher Fertigung und Verbreitung aktueller Bilder entgegen und macht sein Recht am eigenen Bilde geltend.

Diese Unterlassungsverfügung gilt nur gegen die “B.Z.” Von rechtlichen Schritten gegen die “B.Z.”-Schwester-Zeitung “Bild”, die, wie gesagt, ebenfalls die “verbotenen” Fotos von Klar veröffentlicht hatte, ist dem Gericht (noch) nichts bekannt.

Nachtrag, 13.1.2009: Auch “Bild” darf Christian Klar nicht zeigen. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagt, wurde heute auf Antrag von Klars Anwalt eine entsprechende Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos vom vergangenen Samstag gegen die “Bild”-Zeitung erlassen.

Affe mit Bart

Nur selten verzichtet die “Bild”-Zeitung auf ihre “nackten Mädels auf der Titelseite” (Kai Diekmann): wenn sie Papst ist – oder wenn “Bild” es wichtiger findet, auf Seite 1 ein paar verkohlte Leichen zu zeigen. Dass die sog. Seite-1-Mieze auch im Zusammenhang mit Paparazzi-Fotos von ehemaligen RAF-Terroristen für die “Bild”-Zeitung “eine nicht zu entschuldigende Geschmacklosigkeit” (Kai Diekmann) sein könnte, hätten wir nicht gedacht.

Aber wie sonst* soll man sich erklären, dass dort, wo “Bild” so gerne (halb-)nackte Frauen zeigt, am vergangenen Samstag eine weiße Taube zu sehen war, an die sich ein Makaken-Äffchen schmiegt?

Dass “Bild” es für unaufschiebbar hielt, ihren Lesern am Samstag die anrührende Geschichte von diesem jungen Äffchen in China zu erzählen, das “jeden Lebensmut verloren” hatte, dann aber eine “weiße Taubendame (…) kennenlernte und ins Herz schloss”, kann als vollkommen unwahrscheinlich gelten.

Das Äffchen ist nämlich, anders als “Bild” vorgestern behauptet, nicht “12 Wochen” alt, sondern 82. Anders gesagt: Foto und Geschichte, die “Bild” ihren Leser da am vergangenen Samstag auf der Titelseite präsentierte, sorgten eigentlich im September 2007 für Schlagzeilen.

*) Nein, damit, dass “Bild”-Chef Kai Diekmann vor Jahren mal behauptet hatte, dass es in der “Bild”-Zeitung “am Samstag keine nackten Mädels auf der Titelseite geben” werde, hat das alles nichts zu tun.

Filet Hamas, Walder, Sextagebücher

1. “Sag mir, wo die Toten sind”
(faz.net, André Marty)
Der bloggende Nahostkorrespondent André Marty berichtet vom “Filet Hamas” der russischen Journalisten und von den Alltagsproblemen mit denen “in den geheizten Büros”: “Ein deutscher Kollege zum Beispiel hat’s besonders schwer mit seinem Sender in Berlin, Köln oder München, Hamburg oder Mainz – wer will das schon so genau wissen. Die Redaktion will Soldaten sehen, Uniformen müssen her. Nur: An die Soldaten kommt selbst das israelische Fernsehen kaum ran. Und noch viel blöder, wenn just dann die Kassem-Raketen der extremistischen Kämpfer in der Nähe einschlagen, während der Journalist dem Nachrichtenchef im fernen Deutschland was von zivilen Opfern des Krieges im Gazastreifen vermitteln will.”

2. “Verlinken Sie alle gemeinsam auf investigative Geschichten anderer Medien!”
(blog.handelsblatt.de/indiskretion, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer hat eine gute Idee. Weil Artikel, die mit einem hohen Aufwand an investigativen Recherchen erstellt wurden, Aufmerksamkeit verdienen, schlägt er vor, dass jede Redaktion (aus Eigeninteresse) solche Artikel bei anderen Titeln verlinken soll.

3. “Wie PR-Strategen Themen platzieren”
(taz.de, Gregor Schreiber)
“Der schmale Grat zwischen PR und Journalismus wird von Strategen genutzt, um Themen in Medien zu lancieren. Ein Erfahrungsbericht.”

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“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

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