die “Bild”-Zeitung zeigt mit großer Konsequenz immer wieder Fotos von der einjährigen Tochter der Frau, die in der Nähe von Frankfurt/Oder neun ihrer Kinder getötet haben soll. Gezeigt wird das Kleinkind am 9. August auf Seite 6 in der Badewanne (“Was wird aus der kleinen Elisabeth?”), am 10. August auf Seite 7 auf dem Arm ihrer Mutter (“Todes-Mutter bricht mit ihrer Familie!”), am 15. August auf Seite 8 ebenfalls auf dem Arm ihrer Mutter (“Todesmutter weint im Knast um ihre Kinder”) (alle Seitenangaben Ausgabe Berlin-Brandenburg). Die Fotos sind nicht verfremdet, das Mädchen ist vor allem auf dem Foto in der Badewanne eindeutig zu identifizieren.
Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genießen Kinder einen besonderen Schutz gegenüber Veröffentlichungen in der Presse. Nach dem Pressekodex ist die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Straftaten in der Regel nicht gerechtfertigt (Richtlinie 8.1, Ziffer 1) und bei Familienangehörigen, die mit der Straftat nichts zu tun haben, grundsätzlich unzulässig (Richtlinie 8.1, Ziffer 3). In der Vergangenheit hat der Presserat auch Veröffentlichungen von Fotos von Kindern, selbst wenn ein Balken über die Augen gelegt wurde (was “Bild” nicht getan hat), als unzulässig gerügt.
Mit freundlichem Gruß
BILDblog.de
Nachtrag, 19. August: Am 18. August war das Gesicht des Mädchens in der “Bild” Berlin-Brandenburg ungekenntlich gemacht.
“Bild” zitiert heute ausführlich aus einem Brief, den die Mutter, die ihre neun Kinder getötet haben soll, aus der Haft an ihren Freund geschrieben hat. Wobei zitieren es nicht wirklich trifft. “Bild” setzt zwar Anführungszeichen vor und hinter die Sätze. Vergleicht man sie jedoch mit der ersten Seite des Originalbriefs, den “Bild” stolz zeigt, erkennt man, dass “Bild” den Text keineswegs wörtlich zitiert, sondern nur ungefähr wiedergibt:
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von “Deiner Frau” legst!? […] Ich liebe — werde Dich immer lieben!
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von Deiner lieben Frau legst. Ich liebe Dich, werde Dich immer lieben.
Heute habe ich alles in die Wege geleitet, daß wir (Du) ein gemeinsames Sorge– und Erziehungsrecht bekommen. Das ist doch immer noch in Deinem Sinne? Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst.
Ich habe heute alles in die Wege geleitet für ein gemeinsames Sorgerecht. Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name nicht unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich in einiger Zeit wieder bei Euch bin — wenn Ihr mich noch wollt! Es vergeht nicht 1 Minute, in der ich nicht an Euch beide denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe.
Denk auch an das Kindergeld, welches du noch abholen mußt [von anderer Stelle eingefügt]. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich bald wieder bei Euch bin. Es vergeht nicht eine Minute, in der ich nicht an Euch denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe.
Ich vermisse Euch so doll. Die Nächte sind sooo lang und “kalt“ ohne Dich.
Ich vermisse Euch doll. Die Nächte sind so lang und so kalt ohne Dich.
Heute habe ich ahnungslos einen Schwangerschaftstest…
Heute habe ich Ahnungslose einen Schwangerschaftstest…
Die Sorgfaltspflicht des Journalisten im Umgang mit Quellen ist für die journalistische Arbeit und das Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit von höchster Bedeutung.
Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:
Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.
Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.
Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.
Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.
Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.
Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.
Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.
“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.
Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.
“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:
Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.
Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.
Vor einigen Monaten starb ein vierjähriges Mädchen an einer Überdosis Kochsalz. Anschließend wurde gegen die Stiefmutter des Mädchens ermittelt.
Und dass Bild.de bei der Überdosis Kochsalz von einer “Natriumvergiftung” spricht, obwohl es doch eine Natriumchloridvergiftung gewesen sein dürfte*, kann man Bild.de nicht unbedingt anlasten. Das schreiben unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AP leider auch Stern.de und Spiegel Online.
“Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”
“Das Landgericht Frankenthal schloß einen Mord aus, verurteilte die Stiefmutter lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”
Mit anderen Worten: Bei “Bild” hatte man bereits im Vorfeld mit vorverurteilenden Formulierungen und Spekulationen (siehe Ausriss) nicht gegeizt: “Unfaßbar, trotz der Ermittlungen sind Angelinas Vater und die Stiefmutter zehn Monate nach dem Tod der Tochter noch immer auf freiem Fuß!” hieß es dau.a.
Laut Stern.de und Spiegel Online allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die leiblichen Eltern (als Nebenkläger) die Mordanklage fallenlassen. Stern.de und Spiegel Online zitieren zudem aus der Urteilsbegründung, in der es u.a. hieß, “die Angeklagte sei nicht die ‘böse Stiefmutter’ gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: (…) sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht”.
“Die Zeit” berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe unter dem Titel “Zum Abschuss freigegeben” über Menschen, die zu “Medienopfern” werden. Es geht — natürlich — auch um “Bild”, unter anderem um Friedrich F.:
Friedrich F., 53 Jahre alt. Der gebürtige Bayer lebt seit geraumer Zeit in Thailand, in einem kleinen Bungalow im Urlauberparadies Pattaya. (…)
Vergangenen Sommer ist der Deutsche in seinem Bungalow von zwei Unbekannten überfallen und ausgeraubt worden. Das Opfer wurde dabei verprügelt, das Gesicht war voller Blutergüsse und Schwellungen. Als Friedrich F. zur Polizeistation kam, sei da “ein Haufen Reporter” gewesen. Keiner habe mit ihm gesprochen, sagt er, aber es seien Fotos von seinem zerschundenen Gesicht gemacht worden. Eines davon fand den Weg zur Bild-Zeitung. Und die kolportierte eine passende Geschichte dazu, Überschrift: Thai-Hure boxt deutschen Sex-Tourist k. o. Im Text heißt es, “Geschäftsmann Friedrich F.” habe “ein Thai-Mädchen” engagiert und ihr “viel Geld für ein privates Pornovideo” versprochen. Nach dem Sex habe F. nicht zahlen wollen. Wie von Sinnen habe dann “die Hure” auf ihn eingeschlagen. “Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.” In das Foto mit F.s malträtiertem Gesicht hat Bild noch vier spärlich bekleidete thailändische Prostituierte im Hintergrund montiert.
Die Mutter von Friedrich F. in Bayern hatte den Bericht als Erste entdeckt. Ihr fiel niemand anderes ein als Günter Wallraff, an den sie sich wenden konnte. Der vermittelte den Hamburger Anwalt Helmuth Jipp. Eine Unterlassungserklärung habe Bild schon abgegeben, sagt er, nun wolle er noch auf Widerruf klagen und ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro für seinen Mandanten erstreiten. Das Landgericht Hamburg hat Friedrich F. dafür Prozesskostenhilfe bewilligt — was das Gericht nicht getan hätte, hielte es die Klage für aussichtslos. (…) Zur Stützung [der eigenen] Version hat Bild inzwischen einen Journalisten für eine “Nachrecherche” nach Thailand geschickt; er soll belegen, dass sich alles so, wie beschrieben, oder zumindest so ähnlich zugetragen habe. Dabei behält Bild sich vor, die Kosten der Recherche bei F. mittels einer “Widerklage” einzutreiben. Opferanwalt Jipp weist darauf hin, dass die umstrittenen Filme von der örtlichen Polizei bislang nicht gefunden wurden, auch sei das gegen F. eingeleitete Verfahren mittlerweile eingestellt worden. “Die Filme gibt es nicht.”
Chefredakteur der “Zeit” ist übrigens Giovanni di Lorenzo, über dessen Privatleben “Bild” gestern reinzufällig groß und faktenarm auf Seite 1 berichtete.
Nachtrag, 10. Juni: Giovanni di Lorenzo hat nach Informationen von fairpress.biz vor Gericht durchgesetzt, dass “Bild” nicht über seine angebliche Beziehung berichten darf.
“Bild” ist eine sehr moralische Zeitung. Sie hat Wertevorstellungen, die man teilen kann – aber nicht muss. Das ist so.
Im vergangenen Sommer berichtete “Bild” über die 14-jährige Anne, die von zuhause auszog, um mit ihrem 42-jährigen Freund zusammenzuleben. Die Mutter war verzweifelt, “Bild” witterte einen Skandal und berichtete mehrere Tage empört über Details des Falls. Während “Bild” berichtete, kehrte Anne zu ihrer Mutter zurück. “Bild” schien zufrieden, der Skandal beendet.
Bis zum vergangenen Montag. “Bild” fand heraus, dass Anne, inzwischen 15 Jahre, zu ihrem Freund zurückgekehrt ist und fragte:
“Was treibt die kleine Anne (15) nur immer wieder in die Arme dieses tätowierten Liebesmonsters? Und warum unternehmen die Behörden nichts? Es ist ein Skandal.”
“Bild” schrieb weiter, der 42-Jährige hätte Anne “geschlagen, geschwängert, die Jugend geraubt”. Weder Polizei noch Jugendamt würden etwas dagegen unternehmen:
“Die Polizei ist machtlos. (…) Das Jugendamt gibt auf.”
Am Dienstag schilderte “Bild” die Situation unter der Überschrift “Warum stoppt keiner diese verbotene Liebe?” noch drastischer:
“Die kleine Anne wurde von ihrem Liebhaber Manfred W. geschlagen und geschwängert, sie muß seinen kleinen Sohn Justin (19 Monate) großziehen, putzt für ihn, geht kaum noch zur Schule (…). Die Behörden reden sich raus, berufen sich auf ihre Vorschriften.”
Außerdem fragte die Zeitung:
“Warum tut die Polizei eigentlich nichts? Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 15jährigen ist laut Paragraph 182 verboten.”
Das stimmt nicht. Entgegen der Auffassung von “Bild” verbietet Paragraph 182, Abs. 2 den Geschlechtsverkehr zwischen Jugendlichen und Personen über 21 Jahren nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn der Erwachsene “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”.
Weder die Staatsanwaltschaft Cottbus noch das zuständige Jugendamt gehen davon aus, dass das in diesem Fall passiert ist. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, war der 42-Jährige zwar wegen Missbrauchs der 15-Jährigen im vergangenen Jahr angezeigt worden. Anne bestritt den Missbrauch: Sie habe freilwillig mit dem Mann geschlafen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Marion Losehand vom zuständigen Jugendamt sagt, es gebe keine Möglichkeit, Anne dazu zu zwingen, sich von ihrem Freund fernzuhalten, auch wenn das die Mutter gerne sähe. Das Jugendamt stehe mehrmals monatlich in Kontakt mit Anne, ihrer Mutter und dem 42-Jährigen. Es gebe kein Indiz dafür, dass Anne gezwungen werde, bei dem Mann zu bleiben. Sie hat sich offenbar aus freiem Willen dazu entschieden.
Man kann damit – wie “Bild” – nicht einverstanden sein, gesetzlich “verboten” – wie “Bild” behauptet – ist daran aber nichts.
Das ist das eine. Das andere ist, dass “Bild” den Eindruck erweckt, sie wäre im Gegensatz zu den Behörden an Annes Wohlergehen interessiert. Der Zeitung macht es aber nichts aus, umfassend über Anne zu berichten, in ihrer Privatsphäre herumzuschnüffeln, sie beim Einkaufen auf der Straße zu fotografieren, das Foto anderntags in der Zeitung abzudrucken und die Situation für die 15-Jährige damit noch zu verkomplizieren – bereits zum zweiten Mal.
Dass sich inzwischen nicht nur “Bild”-Reporter, sondern auch das Fernsehen für Annes private Angelegenheit interessiert, “tut dem Fall nicht gerade gut”, so Losebach vom Jugendamt.
Vielleicht sollte die 15-Jährige tatsächlich mal in Schutz genommen werden. Fragt sich bloß, vor wem alles.
Am vergangenen Sonntag stand im “Tagesspiegel” ein Text von Marie Theres Kroetz-Relin. Kroetz-Relin ist die Tochter der Ende April verstorbenen Maria Schell, und sie beschreibt in diesem Artikel anschaulich und detailliert, “wie sie nach dem Tod ihrer Mutter von der Boulevardpresse belagert wurde”. Zwar nennt Kroetz-Relin keine Namen einzelner Boulevardmedien, es gibt in dem Text aber einen Absatz, bei dem man unweigerlich an diese, nein, diese – Verzeihung: bei dem man an folgende Geschichte erinnert wird, die am 29. April auf Seite vier in “Bild” stand:
In dem seitenfüllenden “Bild”-Text geht es um Maria Schells Bruder, Carl Schell. Der habe sich Jahre nicht um seine “kranke Schwester” gekümmert, sei jetzt aber “plötzlich wieder da” und wolle “an ihrer Beerdigung teilnehmen”.
Außerdem wird Kroetz-Relin in dem “Bild”-Text zitiert – allerdings nicht, ohne dass “Bild” noch ein paar Sätze dazuschreibt. So heißt es dort:
“Es gibt Leute, die sich jetzt auf Kosten meiner Mutter in den Vordergrund drängen.”
Wen sie damit meint, ist klar! Marias Bruder Carl Schell (77). Hervorhebungen von “Bild”
Und der Text endet folgendermaßen:
Und niemand ist glücklich über das Wiedersehen!
Düster klingt, was Marie Theres Kroetz-Relin vor der Beerdigung sagt: “Wenn jemand, der da nicht hingehört, meiner Mutter am Grab zu nahe kommt, dann raste ich aus.” Hervorhebungen von “Bild”
Das klingt tatsächlich nach Familienkrach – Kroetz-Relin hat es ja quasi bestätigt. Oder? Im “Tagesspiegel” allerdings klingt das völlig anders:
Nach so vielen Würdigungen war die Zeit reif für Schmutzwäsche: Eine Boulevardzeitung brauchte eine Story und konfrontierte mich mit Zitaten, die angeblich von meinem Onkel Carl stammen sollten. Ich verweigerte dazu jede Stellungnahme, da ich meinen Onkel 16 Jahre nicht gesehen hatte, und erklärte im strengen Ton, dass ich dieses pietätlose Verhalten der Journalisten widerlich finde und ich das auch öffentlich am Grab meiner Mutter sagen würde. Hervorhebungen von uns
Anschließend erzählt Kroetz-Relin im “Tagesspiegel” vom Tag der Beerdigung:
Wütend rief ich den Journalisten an und schrie: “Wie kommen Sie dazu, meine Zitate zu entfremden und gegen meinen Onkel anzuwenden? Sie wissen genau, dass es gegen euch, die Medien, gerichtet war! Ich würde nie ein Wort gegen meine Familie sagen…” “Tut mir leid, aber die Story über Vicky Leandros ist ausgefallen, und da hab ich Ihre Antworten vom Band abgetippt…” Ich war fassungslos: Das Gespräch wurde ohne mein Wissen mitgeschnitten und meine Worte zum reißerischen Aufmacher verdreht. Hervorhebungen von uns
Im Sommer 2002 kam es in einem Zweifamilienhaus in Burladingen, in der Nähe von Tübingen, zu einem Familienstreit. Das Haus gehört dem Sohn, der mit seiner Familie im Erdgeschoss lebte; im Obergeschoss wohnten seine Mutter und sein Stiefvater. Vom Balkon aus bewarfen beide einen Gast des Sohnes mit einer Bierflasche und einem Aschenbecher und beschimpften ihn heftig.
Nach weiteren ständigen Streitereien kündigte der Sohn seinen Eltern im Juli 2004 und setzte die Räumung der Wohnung vor dem Amtsgericht Hechingen durch. Entscheidend für dessen Urteil war der Vorfall zwei Jahre zuvor. Laut “Zollernalbkurier” ging die Mutter daraufhin zur “Bild”-Zeitung. Die veröffentlichte in ihrer Stuttgarter Ausgabe in großer Aufmachung eine herzzerreißende Geschichte über die guten Eltern, die ihr Leben lang alles für ihren Sohn getan haben, und nun zum Dank von ihrem Sohn und der unbarmherzigen Schwiegertochter auf die Straße gesetzt werden. Den entscheidenden Vorfall mit Bierflasche und Aschenbecher erwähnte “Bild” nicht. Die Schlagzeile lautete:
Die Herzlosigkeit des Sommers
Illustriert wurde der Artikel mit einem Foto des Hauses der Familie, einem großen Portraitbild des Sohnes in Anzug und Fliege (mit schwarzem Balken über den Augen) und einem Foto von den Eltern in ärmlicher Kleidung.
Der Sohn klagte wegen dieser Berichterstattung gegen den Springer-Verlag als Herausgeber der “Bild”-Zeitung — und bekam am vergangenen Freitag Recht. Laut “Südwest Presse” (nachzulesen auch hier) wurde die “Bild”-Reporterin vom Landgericht Tübingen “in scharfer Form” gerügt:
Sie habe (…) in grober Weise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. (… Bei dem Artikel) sei es der Verfasserin nur auf die “Story” angekommen, “ohne Rücksicht darauf, ob diese Story der Wahrheit entspricht”.
Das Gericht sah darin eine gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil “Bild” ihn als “herzlosen und unbarmherzigen Unhold” öffentlich in einer Auflage von 400.000 Exemplaren an den Pranger stellte, ohne die Hintergründe des Streits untersucht zu haben. Springer muss dem Sohn 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Landgericht Landau hat am Montag die Eltern eines verhungerten Säuglings zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es befand sie, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig.
Nicht nur “Bild” ist schockiert, auch die “Bild”-Leser werden es sein. Nach dem Lesen des Artikels muss man einfach schockiert sein über das Urteil. Das liegt allerdings nicht nur am Urteil, sondern auch am Artikel.
“Bild” stellt den Landauer Fall in den Zusammenhang mit dem der vor wenigen Tagen in Hamburg verhungerten Jessica. Dabei haben beide Fälle wenig gemein. Der Mutter in Landau wurde nicht vorgeworfen, ihren Sohn nicht ernährt zu haben. Sie hat das Kind gestillt — warum es trotzdem so extrem unterernährt war, blieb ungeklärt. Die Eltern hätten trotz der offensichtlichen Todesgefahr für das Kind viel zu lange keinen Arzt aufgesucht, urteilte der Richter. Der Tod sei von den Eltern nicht beabsichtigt gewesen, aber “billigend in Kauf genommen” worden. Die Vorwürfe im Fall der Hamburger Eltern sind ungleich schwerwiegender.
Um den Eindruck von einem “Schock-Urteil” zu erreichen, lässt “Bild” wichtige Informationen weg. “Bild” verschweigt, dass auch der Staatsanwalt nur Bewährungsstrafen für die Eltern beantragt hatte — für die am Verfahren Beteiligten war das Urteil also keineswegs schockierend. “Bild” verschweigt, dass sich der Fall vor fast vier Jahren ereignet hat und der Vorsitzende Richter die lange Dauer des Verfahrens strafmildernd wertete. “Bild” verschweigt auch, dass die beiden verurteilten Eltern als Bewährungsauflage 1500 bzw. 1300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen.
Wenn man all das weiß, kann man das Urteil natürlich immer noch für falsch halten.
Am Dienstagabend überfährt ein Mercedes-Testfahrer in Mittelschweden eine Fußgängerin. Am Donnerstag kennt “Bild” bereits die Unfallursache:
Die Überschrift lässt keinen Zweifel: Der Mercedes war zu schnell.
Auch am Tag darauf tut “Bild” alles, um diesen den Eindruck zu verstärken (alle Hervorhebungen von uns):
Mußte eine Mutter sterben, weil sich ein Mercedes-Testfahrer überschätzte? Am Dienstag rauschten elf schicke Mercedes (neue S-Klasse, neue R-Klasse) durch die Kleinstadt Ytterhogdal in Mittelschweden. (…)
Geht jetzt die ganze Raser-Diskussion wieder los?
Samstag. “Bild” setzt seine Berichterstattung mit einem Artikel über Testfahrer fort. Tenor: Die rasen und trinken; kein Wunder, dass es zu solchen Unfällen kommt.
Sie führen ein Leben auf der Überholspur, immer am Limit, immer in Gefahr: Testfahrer, die für internationale Automobilkonzerne, für Reifenhersteller oder Bremsenbauer Prototypen probefahren. Jetzt starb in Schweden eine Passantin, weil ein Mercedes-Testfahrer von der Straße abkam (BILD berichtete). Traumberuf oder lebensgefährliche Raserei? (…)
Mit schwarz getarnten Autos jagen sie über Teststrecken und öffentliche Straßen: die Testfahrer der Automobilkonzerne.
Ja: Vielleicht, möglicherweise, eventuell ist der Mercedes zu schnell gefahren. Radio Schweden International berichtet allerdings, dass die Wagenkolonne, in der der Unglückswagen fuhr, nach Zeugenaussagen nur mit etwa 55 Stundenkilometern auf einer 70er-Strecke unterwegs war. Auch Alkohol sei nicht im Spiel gewesen. Stattdessen wird in Schweden über eine mögliche Unglücksursache diskutiert, die die “Bild” in ihrer Fixierung aufs “Rasen” bislang nicht einmal erwähnt hat*: Der Unglückswagen fuhr mit Ganzjahresreifen, die angesichts der Witterung in Schweden eine äußerst schlechte und gefährliche Wahl seien.
Am Freitag veröffentlicht “Bild” außerdem dieses Foto mit der Überschrift “Hier wird der Todes-Fahrer abgeführt”. Richtig ist, dass gegen den Mann ermittelt wird und er befragt wurde. Dass er in Gewahrsam genommen worden sein soll, wie die “Bild”-Überschrift behauptet, also quasi verhaftet, ist eine “Information”, die “Bild” exklusiv hat. Überhaupt können vermutlich nur “Bild”-Redakteure auf diesem Foto einen Polizisten erkennen, der den Mercedes-Fahrer gerade abführt.
(Inzwischen ist bei Bild.de das Foto entfernt worden, die falsche Überschrift ergibt nun gar keinen Sinn mehr.)
Danke an Jörg J. und Uwe K.
Nachtrag, 27.2.: Offenbar ist uns entgangen, dass “Bild” in der allerersten Meldung einen Polizisten zitiert, der dort bereits auf das Reifenproblem zu sprechen kam. Um so unverständlicher aber, dass “Bild” diesen Umstand hernach zu Gunsten der angeblichen “Raserei” komplett aus den Augen verlor.