Suchergebnisse für ‘mutter’

  

Presseratsrügen für “Bild” 2003

“Bild” zeigt Krebstoten gegen Willen der Angehörigen
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-258/02)

“Bild” schreibt über die Krebstherapie eines jungen Mannes, dessen Bruder zuvor an Hautkrebs gestorben war, und zeigt ein Bild des Verstorbenen. Darüber hinaus zitiert “Bild” die Mutter. Der Anwalt der Frau legt Beschwerde beim Presserat ein. Die Mutter habe sich “Bild” gegenüber nicht geäußert, ein Interview sogar explizit abgelehnt und darum gebeten, auf eine Publikation zu verzichten. “Bild” widerspricht: Eine Redakteurin habe sich lange mit der Mutter unterhalten. Das Foto habe man anderweitig besorgt, weil die Mutter keines herausgeben wollte. Da der Presserat nicht nachvollziehen kann, welche der beiden Parteien tatsächlich Recht hat, stellt er lediglich eine Verletzung des Persönlichkeistrechts des Verstorbenen fest. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” verhöhnt Mordopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-26+27/03)

Ein Rentner wird von einem 20-Jährigen erschlagen, der zuvor offenbar sexuellen Kontakt mit seinem Opfer hatte. “Bild” druckt ein Foto des Opfers, dessen Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens, sein Alter und ein Foto des Hauses, in dem der Rentner wohnte, samt Straßenname. Außerdem berichtet das Blatt über seine angeblichen homosexuellen Neigungen und fragt, ob er “zu sexgierig” gewesen sei.

“Bild” beruft sich hinterher darauf, lediglich aus dem Polizeibericht zitiert zu haben. Mit der Berichterstattung habe man bei der Tätersuche behilflich sein wollen. Der Presserat sieht jedoch “keine ausreichende Begründung für die identifizierende Berichterstattung”. Zudem sei der Täter längst festgenommen und geständig gewesen. Der Anspruch auf Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Rentners sei “besonders schwerwiegend” verletzt worden. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.5 (B1-60/03)

Ein 50-jähriger Mann schneidet sich in einem Wald wegen privater Probleme die Pulsadern auf und verblutet. “Bild” berichtet über den Fall, zeigt ein Foto des Mannes und nennt dessen Vornamen, das Initial des Familiennamens, sein Alter und seinen Wohnort. Daraufhin beschwert sich der Bruder des Verstorbenen beim Presserat.

“Bild” argumentiert, die Polizei habe zuvor nach dem vermißten Mann gesucht, deswegen habe man die Leser über den Ausgang der Fahndung informieren müssen. Der Autor des Beitrags entschuldigt sich dennoch bei dem Bruder des Toten für die Folgen der Berichterstattung. Der Presserat stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen fest. Die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde sei “grob missachtet” worden. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” verletzt Geheimsphäre von Sportlerin
Verstoß gegen Richtlinie 8.4 (B1-70/03)

Eine ehemalige Spitzensportlerin wird vorübergehend in die Psychatrie überwiesen. “Bild” berichtet ausführlich, wie es dazu kam, und druckt Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Betroffene vor der Klinik zusammenbricht. Nach Auffassung des Presserats verstößt das “auf grobe Weise” gegen das Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Sportlerin, da das Blatt ausführlich über deren psychische Erkrankung berichtet. Das sei unzulässig, weil dadurch die Geheimsphäre der Betroffenen verletzt werde. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” vorverurteilt Rentner als “Rowdy”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B1-88/03)

In einem Supermarkt kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Rentner und einer Schlagersängerin, die offenbar beide handgreiflich werden. “Bild” berichtet über den Rentner: “Supermarkt-Prügler verhöhnt sie” sowie “Jetzt prügelt der Supermarkt-Rowdy mit Worten weiter”.

Gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, darin keine Vorverurteilung des Rentners erkennen zu können. Sollte der Rat anderer Meinung sein, verweise man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Soldaten sind Mörder”, in der es um die Auslegung von Meinungsäußerungen gehe. Der Presserat ist tatsächlich anderer Meinung und hält den Bericht für vorverurteilend und die freie Meinungsäußerung nicht für gefährdet. Die “Bild”-Überschriften unterstellten, dass die Vorwürfe gegen den Rentner wahr seien, obwohl dies zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht feststand. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Busfahrer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-95/03)

“Bild” schreibt über ein Busunglück in Ungarn, bei dem 33 deutsche Urlauber ums Leben kamen. Neben ein Foto des zertrümmerten Busses, aus dessen Fenster kopfüber eine Leiche hängt, stellt “Bild” die Schlagzeile “Er lenkte den Todes-Bus” und ein verschwommenes Foto des Busfahrers mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter.

“Bild” argumentiert hinterher, dass Bilder wie die des zerstörten Fahrzeugs ebenso wenig verboten werden dürften wie die schockierenden Werbemotive von Benetton. Die Wort- und Bildberichterstattung sei durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überwogen hätte. Zudem stelle die Schlagzeile den Fahrer als Täter dar, wofür es keinen Beleg gäbe. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” “dokumentiert” Sprung eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (B1-117/03)

Ein 29-Jähriger Selbstmörder springt vom Baugerüst einer Kirche. “Bild” druckt mehrere Fotos von dem Mann, die ihn vor und während des Sprungs zeigen und ihn identifizierbar machen. Dazu stellt das Blatt Vornamen, Anfangsbuchstaben des Familiennamens und das Alter des Betroffenen.

Die Beschwerde der Leiterin einer Krisen- und Lebensberatung beim Presserat weist “Bild” zurück und erklärt, man habe den Vorgang lediglich dokumentiert. Der Presserat sieht die gebotene Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen dennoch in “grober Weise missachtet”. Eine Berichterstattung sei auch ohne derart detaillierte Angaben in Bild und Wort möglich gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” unterstellt Zoo-Chef, seine Tiere gegessen zu haben
Verstoß gegen Ziffer 2 und 9 (B1-139/03)

Ein städtischer Zoo soll aufgelöst werden. Da in dem Tierpark zu diesem Zeitpunkt kaum noch Tiere sind, spekuliert “Bild”, der Zoo-Chef habe die Tiere aufgegessen und erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 1999, bei dem der Betroffene ein Hängebauchschwein ohne vorgeschriebene Untersuchung durch den Amtstierarzt geschlachtet habe und dafür ein Bußgeld zahlen musste.

Gegenüber dem Presserat erklärt der Zoo-Chef, es sei mit der Stadt vereinbart gewesen, die Tiere vor der Auflösung zu verkaufen oder zu verschenken. Das habe er getan. “Bild” gibt den Fehler zu und entschuldigt sich bei dem Mann. Der Presserat kann “keinen tatsächlichen Anhaltspunkt” feststellen, der die Spekulation der Redaktion gerechtfertigt hätte. “Bild” habe den Mann schwer in seiner persönlichen Ehre verletzt. Zudem fragt der Rat, warum “Bild” den Fehler nach der Entschuldigung nicht öffentlich korrigierte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt jugendliches Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (B1-158/03)

Bei einem illegalen Wettrennen ist ein 15-jähriger Zuschauer von einem der Autos überfahren worden. “Bild” druckt unter der Überschrift “Schaut hin, ihr irren Raser!” ein Foto, auf dem die Leiche des Jungens zu sehen ist. Seine Gesichtszüge spiegeln sich in einer Blutlache. Im Bildtext werden Vorname, abgekürzter Nachname und Alter des Getöteten genannt.
“Bild” behauptet hinterher, man habe das Foto gedruckt, um auf die Gefährlichkeit dieser Autorennen hinzuweisen. Der Presserat widerspricht: Eine abschreckende Wirkung hätte auch ohne Identifizierbarkeit des Opfers erreicht werden können. (Öffentliche Rüge)

Wahlkampf VII

Diese Frage auf Seite eins der “Bild” von heute lässt sich – zumindest soweit es die Wahl zum deutschen Bundestag betrifft – leicht und eindeutig beantworten. Nämlich mit Nein.

Türken können die Bundestagswahl nicht entscheiden, weil sie nicht wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist gemäß Paragraph 12 Bundeswahlgesetz (BWG), wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher “im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes” ist. Dort steht u.a.:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

“Bild” scheint aber irgendwie Probleme mit dem Bundeswahlgesetz zu haben. Und ganz erhebliche mit dem Grundgesetz. Das zeigt nicht nur die irreführende Aufmacher-Frage auf der Titelseite, das zeigt auch der heutige Kommentar von “Bild”-Autor Dirk Hoeren auf Seite zwei, der Ausdruck eines beunruhigenden Demokratieverständnisses ist. Er ist folgendermaßen überschrieben:

Kein Wahlkampf mit Minderheiten

Das ist erstaunlich, schließlich stand bisher noch nie in “Bild”, dass es verwerflich sei, um die Stimmen alleinerziehender Mütter, Großfamilien, Behinderter oder anderer “Minderheiten” zu werben. Schauen wir uns also Dirk Hoerens Kommentar etwas genauer an. Darin steht u.a. folgendes:

Deutsch-Türken dürfen am Sonntag mitwählen.

Hoeren unterteilt die Wahlberechtigten also in “Deutsch-Türken” und andere. Es gibt aber im Wahlrecht keine solche Unterscheidung: Wählen darf, wer Deutscher ist, ganz gleich, ob er aus Antalya oder aus Bielefeld stammt.

Und weiter schreibt Hoeren:

Sie entscheiden möglicherweise darüber, wer in den kommenden Jahren Deutschland regiert und wer nicht.

Und es mag Herrn Hoeren überraschen, aber nach dem Grundgesetz entscheidet jeder Wähler darüber, wer das Land regiert und wer nicht. Das nennt man übrigens Demokratie.

Und dann schreibt Hoeren:

Kein Wunder also, daß SPD und Grüne gezielt bei den Türkischstämmigen auf Stimmenfang gehen. Motto: Deine Stimme für SPD und Grüne ist eine Stimme für erleichterte Einbürgerungen und den EU-Beitritt der Türkei.

Hoeren wirft also SPD und Grünen vor, dass sie ihr politisches Programm dazu benutzen, Wähler zu überzeugen, ihnen ihre Stimme zu geben. Ja was denn sonst?! Das Grundgesetz nennt das Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung. Doch darauf mag Hoeren sich offenbar nicht verlassen und schreibt im Anschluss:

Wer die deutsch-türkische Minderheit derart für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert, erweist dem Zusammenleben von Deutschen und Türken einen Bärendienst.

Und dieser Satz hat es in sich, denn er sagt:

Wer um die Stimmen türkischstämmiger Wähler kämpft, macht nicht Wahlkampf, sondern er instrumentalisiert Wähler. Wer daraufhin SPD und/oder Grüne wählt, hat nicht frei seine Meinung gebildet, er hat sich instrumentalisieren lassen. Und Staatsangehörigkeit hin oder her, türkischstämmige Deutsche sind gar keine Deutschen, sie sind und bleiben — nach Ansicht von “Bild” — Türken.

Man kann Hoeren also so verstehen: Es geht nur dann in Ordnung, dass “Türken” in Deutschland wählen, wenn sie so wählen, wie es “Deutsche” tun — also mit, sagen wir, 40 Prozent Unions-Anteil. Und es geht nur dann in Ordnung, dass “Türken” in Deutschland wählen, solange “deutsche” Parteien davon absehen, ihre Interessen zu vertreten.

“Bild” wünscht sich also, im scharfen Kontrast zum Grundgesetz, dass die Interessen und die Stimmen türkischstämmiger Wähler in der deutschen Politik weniger zählen sollen als die deutschstämmiger Wähler. Vielleicht wünscht sich “Bild” aber auch nur, dass Angela Merkel gewinnt. Egal um welchen Preis.

Mit bestem Dank an Nils M.

Allgemein  

Was ist aus der kleinen Isabell geworden?

Am 31. Juli sind in Brieskow-Finkenherd die Leichen von neun Kindern gefunden worden, die von ihrer Mutter getötet worden sein sollen. Am 1. August fand eine Pressekonferenz statt, auf der unter anderem gesagt wurde, dass die Mutter drei erwachsene Kinder sowie eine fast zweijährige Tochter namens Elisabeth hat. Entsprechend berichteten ab 2. August Medien wie die “Berliner Zeitung”, der “Tagesspiegel”, der “Berliner Kurier”, die “Berliner Morgenpost”, die “B.Z.”, die “Leipziger Volkszeitung” und andere über dieses Kind. Sie nannten es: Elisabeth.

Und “Bild”? Nannte es: Isabell.

Exklusiv in “Bild” hieß Elisabeth Isabell. Eine ganze Woche lang.

Die Wahrheit setzte sich nur zögernd durch. Am 7. August flackerte sie schon einmal kurz in der “Bild am Sonntag” auf, die Elisabeth Elisabeth nannte. Aber am 8. August, als “Bild” einen Brief der Mutter aus dem Gefängnis veröffentlichte, schwärzte das Blatt die Stelle, an der der (vermutlich richtige) Name stand und behauptete, dort stünde Isabell. Erst am 9. August trug Isabell auch in “Bild” ihren eigenen Namen.

Verwirrt? Ratlos? Wir auch. Warum zeigt “Bild” ein einjähriges Mädchen identifizierbar auf Fotos, verwendet aber eine Woche lang — anders als alle anderen Blätter — einen falschen Namen für das Kind?

Danke an Andreas W. für den Hinweis!

Allgemein  

“Was wird aus der kleinen Elisabeth?”

Berlin, den 16. August 2005

An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160
53071 Bonn

Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

die “Bild”-Zeitung zeigt mit großer Konsequenz immer wieder Fotos von der einjährigen Tochter der Frau, die in der Nähe von Frankfurt/Oder neun ihrer Kinder getötet haben soll. Gezeigt wird das Kleinkind am 9. August auf Seite 6 in der Badewanne (“Was wird aus der kleinen Elisabeth?”), am 10. August auf Seite 7 auf dem Arm ihrer Mutter (“Todes-Mutter bricht mit ihrer Familie!”), am 15. August auf Seite 8 ebenfalls auf dem Arm ihrer Mutter (“Todesmutter weint im Knast um ihre Kinder”) (alle Seitenangaben Ausgabe Berlin-Brandenburg). Die Fotos sind nicht verfremdet, das Mädchen ist vor allem auf dem Foto in der Badewanne eindeutig zu identifizieren.

Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genießen Kinder einen besonderen Schutz gegenüber Veröffentlichungen in der Presse. Nach dem Pressekodex ist die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Straftaten in der Regel nicht gerechtfertigt (Richtlinie 8.1, Ziffer 1) und bei Familienangehörigen, die mit der Straftat nichts zu tun haben, grundsätzlich unzulässig (Richtlinie 8.1, Ziffer 3). In der Vergangenheit hat der Presserat auch Veröffentlichungen von Fotos von Kindern, selbst wenn ein Balken über die Augen gelegt wurde (was “Bild” nicht getan hat), als unzulässig gerügt.

Mit freundlichem Gruß
BILDblog.de

Nachtrag, 19. August: Am 18. August war das Gesicht des Mädchens in der “Bild” Berlin-Brandenburg ungekenntlich gemacht.

Vom Umgang mit Quellen

“Bild” zitiert heute ausführlich aus einem Brief, den die Mutter, die ihre neun Kinder getötet haben soll, aus der Haft an ihren Freund geschrieben hat. Wobei zitieren es nicht wirklich trifft. “Bild” setzt zwar Anführungszeichen vor und hinter die Sätze. Vergleicht man sie jedoch mit der ersten Seite des Originalbriefs, den “Bild” stolz zeigt, erkennt man, dass “Bild” den Text keineswegs wörtlich zitiert, sondern nur ungefähr wiedergibt:

Original “Bild”-“Zitat”
Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von “Deiner Frau” legst!? […] Ich liebe werde Dich immer lieben! Ich weiß nicht, ob Du überhaupt noch Wert auf einen Brief von Deiner lieben Frau legst. Ich liebe Dich, werde Dich immer lieben.
Heute habe ich alles in die Wege geleitet, daß wir (Du) ein gemeinsames Sorge– und Erziehungsrecht bekommen. Das ist doch immer noch in Deinem Sinne? Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst. Ich habe heute alles in die Wege geleitet für ein gemeinsames Sorgerecht. Dann steht auch nichts mehr im Wege, daß Du, der beste und liebste Papi, unsere [Name nicht unkenntlich gemacht] so schnell wie möglich nach Hause bekommst.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich in einiger Zeit wieder bei Euch bin — wenn Ihr mich noch wollt! Es vergeht nicht 1 Minute, in der ich nicht an Euch beide denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe. Denk auch an das Kindergeld, welches du noch abholen mußt [von anderer Stelle eingefügt]. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich bald wieder bei Euch bin. Es vergeht nicht eine Minute, in der ich nicht an Euch denke und Eure beiden lieben Gesichter vor mir sehe.
Ich vermisse Euch so doll. Die Nächte sind sooo lang und kalt ohne Dich. Ich vermisse Euch doll. Die Nächte sind so lang und so kalt ohne Dich.
Heute habe ich ahnungslos einen Schwangerschaftstest… Heute habe ich Ahnungslose einen Schwangerschaftstest…

 
In den “journalistischen Leitlinien” von Axel Springer, die theoretisch auch für “Bild” gelten, steht der Satz:

Die Sorgfaltspflicht des Journalisten im Umgang mit Quellen ist für die journalistische Arbeit und das Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit von höchster Bedeutung.

Danke an Torsten W. für den Hinweis!

Anke Engelke und der Müll

Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:

Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.

Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.

Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.

Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.

Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.

Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.

Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.

“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.

Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.

“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:

Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.

Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.

Nachverurteilung

Vor einigen Monaten starb ein vierjähriges Mädchen an einer Überdosis Kochsalz. Anschließend wurde gegen die Stiefmutter des Mädchens ermittelt.

Und dass Bild.de bei der Überdosis Kochsalz von einer Natriumvergiftung” spricht, obwohl es doch eine Natriumchloridvergiftung gewesen sein dürfte*, kann man Bild.de nicht unbedingt anlasten. Das schreiben unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AP leider auch Stern.de und Spiegel Online.

Und wie Stern.de und Spiegel Online berichtet auch Bild.de über das heute verkündete Urteil. Bei Stern.de etwa heißt es:

“Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Spiegel Online schreibt:

“In der Urteilsbegründung schloss die Schwurkammer einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Und auch Bild.de formuliert sachgemäß:

“Das Landgericht Frankenthal schloß einen Mord aus, verurteilte die Stiefmutter lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Hat sie Angelina umgebracht, weil sie nicht ihr Kind war?Mit anderen Worten: Bei “Bild” hatte man bereits im Vorfeld mit vorverurteilenden Formulierungen und Spekulationen (siehe Ausriss) nicht gegeizt: “Unfaßbar, trotz der Ermittlungen sind Angelinas Vater und die Stiefmutter zehn Monate nach dem Tod der Tochter noch immer auf freiem Fuß!” hieß es da u.a.

Laut Stern.de und Spiegel Online allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die leiblichen Eltern (als Nebenkläger) die Mordanklage fallenlassen. Stern.de und Spiegel Online zitieren zudem aus der Urteilsbegründung, in der es u.a. hieß, “die Angeklagte sei nicht die ‘böse Stiefmutter’ gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: (…) sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht”.

Und Bild.de?

Bild.de nennt die wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte Stiefmutter in der zur Meldung gehörigen URL ungerührt:

salz__moerderin__</b data-lazy-src="https://www.bildblog.de/wp-content/url.jpg"/><noscript><img src= Clarissa

Allgemein  

Betr.: “Thai-Hure boxt deutschen Sex-Tourist k.o.”

“Die Zeit” berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe unter dem Titel “Zum Abschuss freigegeben” über Menschen, die zu “Medienopfern” werden. Es geht — natürlich — auch um “Bild”, unter anderem um Friedrich F.:

Friedrich F., 53 Jahre alt. Der gebürtige Bayer lebt seit geraumer Zeit in Thailand, in einem kleinen Bungalow im Urlauberparadies Pattaya. (…)

Vergangenen Sommer ist der Deutsche in seinem Bungalow von zwei Unbekannten überfallen und ausgeraubt worden. Das Opfer wurde dabei verprügelt, das Gesicht war voller Blutergüsse und Schwellungen. Als Friedrich F. zur Polizeistation kam, sei da “ein Haufen Reporter” gewesen. Keiner habe mit ihm gesprochen, sagt er, aber es seien Fotos von seinem zerschundenen Gesicht gemacht worden. Eines davon fand den Weg zur Bild-Zeitung. Und die kolportierte eine passende Geschichte dazu, Überschrift: Thai-Hure boxt deutschen Sex-Tourist k. o. Im Text heißt es, “Geschäftsmann Friedrich F.” habe “ein Thai-Mädchen” engagiert und ihr “viel Geld für ein privates Pornovideo” versprochen. Nach dem Sex habe F. nicht zahlen wollen. Wie von Sinnen habe dann “die Hure” auf ihn eingeschlagen. “Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.” In das Foto mit F.s malträtiertem Gesicht hat Bild noch vier spärlich bekleidete thailändische Prostituierte im Hintergrund montiert.

Die Mutter von Friedrich F. in Bayern hatte den Bericht als Erste entdeckt. Ihr fiel niemand anderes ein als Günter Wallraff, an den sie sich wenden konnte. Der vermittelte den Hamburger Anwalt Helmuth Jipp. Eine Unterlassungserklärung habe Bild schon abgegeben, sagt er, nun wolle er noch auf Widerruf klagen und ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro für seinen Mandanten erstreiten. Das Landgericht Hamburg hat Friedrich F. dafür Prozesskostenhilfe bewilligt — was das Gericht nicht getan hätte, hielte es die Klage für aussichtslos. (…) Zur Stützung [der eigenen] Version hat Bild inzwischen einen Journalisten für eine “Nachrecherche” nach Thailand geschickt; er soll belegen, dass sich alles so, wie beschrieben, oder zumindest so ähnlich zugetragen habe. Dabei behält Bild sich vor, die Kosten der Recherche bei F. mittels einer “Widerklage” einzutreiben. Opferanwalt Jipp weist darauf hin, dass die umstrittenen Filme von der örtlichen Polizei bislang nicht gefunden wurden, auch sei das gegen F. eingeleitete Verfahren mittlerweile eingestellt worden. “Die Filme gibt es nicht.”

Chefredakteur der “Zeit” ist übrigens Giovanni di Lorenzo, über dessen Privatleben “Bild” gestern rein zufällig groß und faktenarm auf Seite 1 berichtete.

Nachtrag, 10. Juni: Giovanni di Lorenzo hat nach Informationen von fairpress.biz vor Gericht durchgesetzt, dass “Bild” nicht über seine angebliche Beziehung berichten darf.

Allgemein  

Keiner stoppt “Bild”

“Bild” ist eine sehr moralische Zeitung. Sie hat Wertevorstellungen, die man teilen kann – aber nicht muss. Das ist so.

Im vergangenen Sommer berichtete “Bild” über die 14-jährige Anne, die von zuhause auszog, um mit ihrem 42-jährigen Freund zusammenzuleben. Die Mutter war verzweifelt, “Bild” witterte einen Skandal und berichtete mehrere Tage empört über Details des Falls. Während “Bild” berichtete, kehrte Anne zu ihrer Mutter zurück. “Bild” schien zufrieden, der Skandal beendet.

Bis zum vergangenen Montag. “Bild” fand heraus, dass Anne, inzwischen 15 Jahre, zu ihrem Freund zurückgekehrt ist und fragte:

“Was treibt die kleine Anne (15) nur immer wieder in die Arme dieses tätowierten Liebesmonsters? Und warum unternehmen die Behörden nichts? Es ist ein Skandal.”

Protokoll eines Behörden-Skandals: Ihre Liebe ist verboten! Aber keiner tut etwas dagegen

“Bild” schrieb weiter, der 42-Jährige hätte Anne “geschlagen, geschwängert, die Jugend geraubt”. Weder Polizei noch Jugendamt würden etwas dagegen unternehmen:

“Die Polizei ist machtlos. (…) Das Jugendamt gibt auf.”

Am Dienstag schilderte “Bild” die Situation unter der Überschrift “Warum stoppt keiner diese verbotene Liebe?” noch drastischer:

“Die kleine Anne wurde von ihrem Liebhaber Manfred W. geschlagen und geschwängert, sie muß seinen kleinen Sohn Justin (19 Monate) großziehen, putzt für ihn, geht kaum noch zur Schule (…). Die Behörden reden sich raus, berufen sich auf ihre Vorschriften.”

Außerdem fragte die Zeitung:

“Warum tut die Polizei eigentlich nichts? Sex zwischen einem Erwachsenen und einer 15jährigen ist laut Paragraph 182 verboten.”

Das stimmt nicht. Entgegen der Auffassung von “Bild” verbietet Paragraph 182, Abs. 2 den Geschlechtsverkehr zwischen Jugendlichen und Personen über 21 Jahren nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn der Erwachsene “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”.

Weder die Staatsanwaltschaft Cottbus noch das zuständige Jugendamt gehen davon aus, dass das in diesem Fall passiert ist. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, war der 42-Jährige zwar wegen Missbrauchs der 15-Jährigen im vergangenen Jahr angezeigt worden. Anne bestritt den Missbrauch: Sie habe freilwillig mit dem Mann geschlafen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Marion Losehand vom zuständigen Jugendamt sagt, es gebe keine Möglichkeit, Anne dazu zu zwingen, sich von ihrem Freund fernzuhalten, auch wenn das die Mutter gerne sähe. Das Jugendamt stehe mehrmals monatlich in Kontakt mit Anne, ihrer Mutter und dem 42-Jährigen. Es gebe kein Indiz dafür, dass Anne gezwungen werde, bei dem Mann zu bleiben. Sie hat sich offenbar aus freiem Willen dazu entschieden.

Man kann damit – wie “Bild” – nicht einverstanden sein, gesetzlich “verboten” – wie “Bild” behauptet – ist daran aber nichts.

Das ist das eine. Das andere ist, dass “Bild” den Eindruck erweckt, sie wäre im Gegensatz zu den Behörden an Annes Wohlergehen interessiert. Der Zeitung macht es aber nichts aus, umfassend über Anne zu berichten, in ihrer Privatsphäre herumzuschnüffeln, sie beim Einkaufen auf der Straße zu fotografieren, das Foto anderntags in der Zeitung abzudrucken und die Situation für die 15-Jährige damit noch zu verkomplizieren – bereits zum zweiten Mal.

Dass sich inzwischen nicht nur “Bild”-Reporter, sondern auch das Fernsehen für Annes private Angelegenheit interessiert, “tut dem Fall nicht gerade gut”, so Losebach vom Jugendamt.

Vielleicht sollte die 15-Jährige tatsächlich mal in Schutz genommen werden. Fragt sich bloß, vor wem alles.

Hauptsache, es gibt Streit

Am vergangenen Sonntag stand im “Tagesspiegel” ein Text von Marie Theres Kroetz-Relin. Kroetz-Relin ist die Tochter der Ende April verstorbenen Maria Schell, und sie beschreibt in diesem Artikel anschaulich und detailliert, “wie sie nach dem Tod ihrer Mutter von der Boulevardpresse belagert wurde”. Zwar nennt Kroetz-Relin keine Namen einzelner Boulevardmedien, es gibt in dem Text aber einen Absatz, bei dem man unweigerlich an diese, nein, diese – Verzeihung: bei dem man an folgende Geschichte erinnert wird, die am 29. April auf Seite vier in “Bild” stand:

Familienkrach am Grab von Maria Schell

In dem seitenfüllenden “Bild”-Text geht es um Maria Schells Bruder, Carl Schell. Der habe sich Jahre nicht um seine “kranke Schwester” gekümmert, sei jetzt aber “plötzlich wieder da” und wolle “an ihrer Beerdigung teilnehmen”.

Außerdem wird Kroetz-Relin in dem “Bild”-Text zitiert – allerdings nicht, ohne dass “Bild” noch ein paar Sätze dazuschreibt. So heißt es dort:

“Es gibt Leute, die sich jetzt auf Kosten meiner Mutter in den Vordergrund drängen.”
Wen sie damit meint, ist klar! Marias Bruder Carl Schell (77).
Hervorhebungen von “Bild”

Und der Text endet folgendermaßen:

Und niemand ist glücklich über das Wiedersehen!
Düster klingt, was Marie Theres Kroetz-Relin vor der Beerdigung sagt: “Wenn jemand, der da nicht hingehört, meiner Mutter am Grab zu nahe kommt, dann raste ich aus.”
Hervorhebungen von “Bild”

Das klingt tatsächlich nach Familienkrach – Kroetz-Relin hat es ja quasi bestätigt. Oder? Im “Tagesspiegel” allerdings klingt das völlig anders:

Nach so vielen Würdigungen war die Zeit reif für Schmutzwäsche: Eine Boulevardzeitung brauchte eine Story und konfrontierte mich mit Zitaten, die angeblich von meinem Onkel Carl stammen sollten. Ich verweigerte dazu jede Stellungnahme, da ich meinen Onkel 16 Jahre nicht gesehen hatte, und erklärte im strengen Ton, dass ich dieses pietätlose Verhalten der Journalisten widerlich finde und ich das auch öffentlich am Grab meiner Mutter sagen würde.
Hervorhebungen von uns

Anschließend erzählt Kroetz-Relin im “Tagesspiegel” vom Tag der Beerdigung:

Wütend rief ich den Journalisten an und schrie: “Wie kommen Sie dazu, meine Zitate zu entfremden und gegen meinen Onkel anzuwenden? Sie wissen genau, dass es gegen euch, die Medien, gerichtet war! Ich würde nie ein Wort gegen meine Familie sagen…” “Tut mir leid, aber die Story über Vicky Leandros ist ausgefallen, und da hab ich Ihre Antworten vom Band abgetippt…” Ich war fassungslos: Das Gespräch wurde ohne mein Wissen mitgeschnitten und meine Worte zum reißerischen Aufmacher verdreht.
Hervorhebungen von uns

Blättern:  1 ... 54 55 56 57 58