Nachverurteilung

Vor einigen Monaten starb ein vierjähriges Mädchen an einer Überdosis Kochsalz. Anschließend wurde gegen die Stiefmutter des Mädchens ermittelt.

Und dass Bild.de bei der Überdosis Kochsalz von einer Natriumvergiftung” spricht, obwohl es doch eine Natriumchloridvergiftung gewesen sein dürfte*, kann man Bild.de nicht unbedingt anlasten. Das schreiben unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AP leider auch Stern.de und Spiegel Online.

Und wie Stern.de und Spiegel Online berichtet auch Bild.de über das heute verkündete Urteil. Bei Stern.de etwa heißt es:

“Das Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal schloss in der Urteilsbegründung einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Spiegel Online schreibt:

“In der Urteilsbegründung schloss die Schwurkammer einen Mord aus und verurteilte die junge Frau lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Und auch Bild.de formuliert sachgemäß:

“Das Landgericht Frankenthal schloß einen Mord aus, verurteilte die Stiefmutter lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung.”

Hat sie Angelina umgebracht, weil sie nicht ihr Kind war?Mit anderen Worten: Bei “Bild” hatte man bereits im Vorfeld mit vorverurteilenden Formulierungen und Spekulationen (siehe Ausriss) nicht gegeizt: “Unfaßbar, trotz der Ermittlungen sind Angelinas Vater und die Stiefmutter zehn Monate nach dem Tod der Tochter noch immer auf freiem Fuß!” hieß es da u.a.

Laut Stern.de und Spiegel Online allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die leiblichen Eltern (als Nebenkläger) die Mordanklage fallenlassen. Stern.de und Spiegel Online zitieren zudem aus der Urteilsbegründung, in der es u.a. hieß, “die Angeklagte sei nicht die ‘böse Stiefmutter’ gewesen. Sie habe sich um die Tochter ihres 31-jährigen Lebensgefährten gekümmert und das Mädchen geliebt. Für einen Mord gebe es kein Motiv: (…) sowohl ein Totschlag als auch eine Körperverletzung mit Todesfolge kämen juristisch nicht in Betracht”.

Und Bild.de?

Bild.de nennt die wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte Stiefmutter in der zur Meldung gehörigen URL ungerührt:

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