Rügen-Drama! Helene Fischer und das Killer-Kommando

Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.

Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.

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Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:

(Inzwischen offline.)

Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):

Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.

Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:


Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.

„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.

Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.

Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:

… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.

Auch in diesem Fall …

… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).

Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.

Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:

Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).

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Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.

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Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.

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Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.

Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:

Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.

Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:

Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?

Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).

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Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:


Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.

Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.

Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.

Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immer wieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.

Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:

Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:

Zu den Mitteilungen des Presserats

Verwirung bei den Hauptstadtjournalisten

Wenn die Autoren von Bild.de vom kollektiven “wir” sprechen, meinen sie meist nicht nur sich und ihren Sitznachbarn in der Redaktion, sondern eher ganz Deutschland oder im Zweifel gleich die ganze Menschheit.

Bei der heutigen Ausgabe der täglich traurigen “Zehn um zehn”-Liste dürfte das “wir” hingegen nur einen begrenzten Personenkreis umfassen:

Im zehnteiligen Quiz geht’s schon bei der ersten Frage gut los:

Nun ja, ganz so eindeutig ist es nicht. Bern ist zwar “Bundesstadt”, de jure gibt es aber keine schweizerische Hauptstadt.*

Nächste Frage:

Die Stadt Sidney gibt es zwar einmal in Kanada und mehrmals in den USA; in Australien gibt es aber nur die Stadt Sydney, die fälschlicherweise oft anstelle von Canberra als Hauptstadt genannt wird (immerhin diesen Bock hat Bild.de nicht geschossen).

Zwei Fragen weiter will Bild.de folgendes wissen:

Pretoria ist tatsächlich Südafrikas Hauptstadt. Aber nur eine von dreien: Die Regierung sitzt in Pretoria, das Parlament in Kapstadt und das Oberste Berufungsgericht in Bloemfontein.

Weiter:

“Neu Dehli” wird eigentlich “Neu-Delhi” geschrieben, aber gut. Vollends verstrickt sich die Redaktion im Hauptstadt-Wirrwarr bei Frage neun. Da macht sie das Emirat Schardscha (auf Englisch: “Sharjah”, auf Bild.de: “Scharjah”) zur Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate:

Richtig wäre Abu Dhabi.

Einige Bild.de-Leser haben die Schnitzer bereits bemerkt und in den Kommentaren bemängelt. Das “wir” bezieht sich in diesem Fall also tatsächlich nur auf die, die es geschrieben haben.

Mit Dank an Marvin!

*Korrektur, 18.15 Uhr: Statt “de jure” hatten wir zuerst “de facto” geschrieben. Sorry!

Schokoladen-Diät, Rabauken-Jäger, Hip-Hop-Journalismus

1. “Schlank durch Schokolade”
(arte.tv, Video, 52:22 Minuten)
Diana Löbl und Peter Onneken erfinden die Schokoladen-Diät “The Chocolate Transformation” und “führen eine wissenschaftlich begleitete Studie durch, die so absurd ist, dass man sie eigentlich nicht ernst nehmen dürfte”. Sie findet dann dennoch ihren Weg in die Medien (ab Minute 47).

2. “Der Schokoladenstudienreport – ein Schlappe für den Journalismus”
(scienceblogs.de/geograffitico, Jürgen Schönstein)
Jürgen Schönstein kritisiert die Darstellung der Autoren: “Kurz nach der 47. Minute erfahren wir dann, dass eine aufwändig vorbereitete Pressemitteilung an ‘hunderte Journalisten in ganz Deutschland’ geschickt wurde. Doch das waren nicht etwa WissenschaftsjournalistInnen, wie man bereits drei Minuten voher hören konnte – Zielgruppe waren ‘Beauty-Journalisten’, und wer immer damit gemeint sein könnte, ist vermutlich eher auf Schönheitstipps und Kosmetika spezialisiert. WissenschaftsredakteurInnen würde ich im Beauty-Ressort allerdings nicht unbedingt erwarten… Doch selbst dort ist man offenbar nicht so blöd gewesen: Hunderte erhielten die Nachricht, doch letztlich fielen offenbar nur fünf darauf rein: BILD, Cosmospolitan, RTL, Brigitte und FOCUS Online, hier fälschlich – Redaktion und Eigentümerstruktur sind völlig verschieden, nur die Marke ist ähnlich – als FOCUS präsentiert.”

3. “Rabauken – Jäger eine Beleidigung?”
(hoesmann.eu)
Geht die Verurteilung eines Journalisten zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, weil er einen Jäger “Rabauken-Jäger” genannt hat, in Ordnung? Nein, findet die Kanzlei Hoesmann: “Die Kritik der Medien erfolgt daher aus unserer Sicht zurecht und wir hoffen, dass in einer etwaigen zweiten Instanz das Urteil wieder zu Gunsten der Meinungs- und Pressefreiheit aufgehoben wird.”

4. “Warum die große Disruption des Fernsehens gerade erst beginnt”
(t3n.de, Luca Caracciolo)
Luca Caracciolo schreibt über die Zukunft des Fernsehens: “Wenn Drehbücher nur auf Basis von Datenanalysen geschrieben werden, mutiert die schöne neue Fernseh-Welt in der Tat zu einem engstirnigen und opportunistischem Monster des immer Gleichen. Gelingt den großem Streaming-Plattformen hingegen die Balance zwischen Datenanalyse und künstlerischer Freiheit, stehen uns wahrlich großartige Zeiten bevor.”

5. “Hat der Beruf ‘Hip-Hop-Journalist’ Zukunft?”
(istdashiphopoderkanndasweg.wordpress.com)
Qualitäts- und Finanzierungsprobleme im Hip-Hop-Journalismus.

6. “Journalisten und Freigetränke”
(facebook.com/SPOXcom)

“Bild” schützt Guttenberg vor Lesermeinung

Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg darf heute in der “Bild”-Zeitung (und seit gestern auf Bild.de) mal wieder zur Nation sprechen:

Guttenberg findet, dass das “trotzige Kind” Wladimir Putin mit seinen “lauten Rülpsern” nichts auf Schloss Elmau verloren habe: Es sei richtig …

unser freiheitlich demokratisches Wertesystem nicht zu verschachern. Genau das würde im Falle einer Nachladung Putins geschehen.

Dieser würde kaum demütig auftreten, sondern sich in seinem zynischem Handeln noch bestätigt sehen. Es wäre ein fatales Signal an all jene, die in unseren Werten ihr Feindbild sehen.

Die Aufmerksamkeit nutzt Guttenberg, um gleich auch noch gegen “meist nicht so gute Gutmenschen” auszuteilen, die gegen das G7-Treffen protestieren. Seine Worte wirken aber vor allem wie eine späte Abrechnung mit dem Grünen-Politiker Jürgen Trittin, der Guttenberg in der Plagiatsaffäre einst “Hybris” und “Hochstaplerei” vorwarf:

Tausende Demonstranten in München und Garmisch. Viele meinen es gut und wissen es nicht besser. Manche aber sehr wohl.

Bestes Beispiel inmitten der Protestierenden: ein breit grinsender Grünen-Politiker Jürgen Trittin. Ja, jener, der vor einigen Jahren noch selbst G7-Gipfel kritiklos mitorganisierte.

Sicher, in unserem Land gibt es das Recht auf Meinungsänderungsfreiheit. Gottlob. Es gibt aber wohl kaum einen Politiker, der davon so schamlos und lediglich wahltaktisch Gebrauch macht wie Trittin. Eigentlich sollte es diese Form der Verlogenheit sein, die die Menschen auf die Straße treibt.

Karl-Theodor zu Guttenberg ist für Bild.de — noch immer“Deutschlands populärster Politiker”. Und wenn so einer “exklusiv” seine Meinung aufschreibt, müssten die Herzen der Leser doch höher schlagen.

Die Rechnung ging aber nicht so ganz auf




















Nach mehr als 300 Kommentaren, von denen ein Großteil Kritik an Guttenberg enthielt, hatte die Redaktion genug: Der Artikel wurde abgeschaltet und neu eingestellt, dieses Mal aber ohne Kommentar-Funktion.

Wenn in der Kommentarspalte auf Bild.de rassistisch gehetzt wird, dauert es eine halbe Ewigkeit, bis mal jemand einschreitet. Doch wenn die Leserschaft in vergleichsweise harmloser Wortwahl ihre negative Meinung gegen einen “Bild”-Liebling kundtut, geht es ratzfatz.

Mit Dank an “Deichkind”!

Alan Rusbridger, Günther Jauch, Simbabwe

1. “Nummer 10 oder 11 geht”
(freitag.de, Alan Rusbridger)
Alan Rusbridger schaut auf 20 Jahre als Herausgeber des “Guardian” zurück: “Die Entscheidung der Familie Scott, alle finanziellen Interessen an der Zeitung aufzugeben, dürfte zu den historischen Großtaten in Sachen gesellschaftlich ausgerichteter Philanthropie zählen. Auf diese Weise schufen sie eine Eigentümerstruktur, die nur zwei Zwecken dient: die Zukunft des Guardian zu sichern und in jeder Lage, um jeden Preis und gegen alle Widrigkeiten die Unabhängigkeit der Zeitung zu wahren. Natürlich bleibt die Zukunftssicherung eine ständige Aufgabe, aber Rücklagen in Höhe von rund einer Milliarde Pfund sind dafür zumindest eine starke Basis.”

2. “Beflügelt durchs Internet”
(journafrica.de, Malvern Mkudu)
Malvern Mkudu stellt “Zambezi News” vor, eine Comedyshow aus Simbabwe: “Zambezi News parodiert die propagandistische und dilettantische Berichterstattung der staatlich kontrollierten simbabwischen Rundfunkgesellschaft. (…) Mit ihrem Fokus auf tagtägliche Probleme, fand die Show Anklang bei vielen Simbabwern im In- und Ausland. Die Sendung macht sich über die Regierung lustig und richtet ihr Augenmerk vor allem auf die Unterdrückung durch den Staat.”

3. “‘Wissen Sie eigentlich, wer ich bin?'”
(zeit.de, Annika von Taube)
Wie “Zeit”-Kommentatoren auf Eingriffe der Moderation reagieren.

4. “Fallstricke – wie Sibel Arslan zu Fall gebracht wurde”
(srf.ch, Audio, 55:43 Minuten)
Christoph Keller setzt sich ausführlich mit der Nicht-Beförderung von Sibel Arslan auseinander: “Als sie zu ihrem ersten grossen Karriereschritt ansetzt, schaltet sich die lokale Zeitung ein, die ‘Basler Zeitung’, mit Erfolg: Sibel Arslan kriegt ihre bereits zugesagte Stelle nicht. Ein Lehrstück über die Macht der Medien.”

5. “Ausreden lassen”
(sueddeutsche.de, Claudia Tieschky)
Claudia Tieschky empfiehlt der ARD, die Einstellung von “Günther Jauch” “zum harmonischen Abbau des Talk-Überschusses” zu nutzen. “Ähnlich wie im Fall des Entertainers Thomas Gottschalk war die ARD bereit, für eine Verheißung sehr viel Geld auszugeben, die sie offenbar selbst nicht produzieren kann. Sie wollte eine am Privatfernsehen orientierte, quotenträchtige Unterhaltsamkeit paaren mit der untadeligen öffentlich-rechtlichen Glaubwürdigkeit.” Siehe dazu auch “Ihr werdet ihn noch vermissen!” (taz.de, Heiko Werning).

6. “Jauch hört auf! Jetzt spricht der beliebte Moderator selbst!”
(ahoipolloi.blogger.de)

Knie → Kopf

Man sieht: Der Mannschaftsarzt ist ein Stümper.

Dank an Harald S.

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Sehen alle gleich aus.

Dank an Anja I.

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Merke: Unerwartete Freundlichkeit kann gefährlich sein.

Dank an Eva G.

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“Wir brauchen unbedingt noch ‘n Foto. Setzen Sie sich doch mal …”

Dank an Dirk M.

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Dann sind Kopf, Arme und Beine offensichtlich von alleine abgefallen.

Wären doch nur noch drei Zeilen mehr Platz gewesen. Dank an Ralf H.!

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Am Wochenende zeigen wir hier schöne Schnitzer und Skurrilitäten aus kleineren und größeren Medien. Mehr Stilblüten gibt’s täglich bei den “Perlen des Lokaljournalismus” (Facebook). Fundstücke (bitte mit Quelle) gerne an [email protected]

Malen nach russischen Zahlen

In der (bis morgen noch) aktuellen Ausgabe verkündet der “Spiegel” eine …

Die gilt allerdings nicht für alle und jeden, sondern nur für amerikanische Unternehmen:

Wenn es für die amerikansiche Wirtschaft wichtig ist, nimmt die westliche Supermacht eine Auszeit vom neuen Kalten Krieg mit Russland.

Was der “Spiegel” damit meint: Trotz der im Rahmen der Ukrainekrise verhängten Sanktionen gegen Russland sollen US-Firmen weiter fröhlich Handel mit russischen Geschäftspartnern treiben:

Europäische Unternehmen leiden unter den Russland-Sanktionen, ihre US-Konkurreten machen dort weiter gute Geschäfte.

So soll ein texanischer Hubschrauberbauer gerade einen dicken Deal mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, das “zum Reich des Staatskonzerns Rostec” gehöre. Rostec stehe allerdings “auf der amerikanischen Sanktionsliste”. Und auch Flugzeugbauer Boeing deckt sich weiter mit Rohstoffen aus Russland ein.

Um zu zeigen, dass dies keine Einzelfälle sind, vergleicht der “Spiegel” Zahlen des russisch-amerikanischen Außenhandels mit Zahlen des russisch-europäischen:

Diese Entwicklung hatte bereits Russlands Präsident Wladimir Putin in einer Rede zur Lage der Nation thematisiert:

Genüsslich verwies er auf russische Statistiken, nach denen der amerikanische Handel mit Russland 2014 deutlich gewachsen sei, der mit Deutschland allerdings gesunken.

Sowohl Putin als auch die Zahlen des “Spiegel” beziehen sich auf Statistiken aus Russland. Es gibt aber auch welche aus den USA zum Außenhandel der beiden Länder. Und die sehen etwas anders aus.

Demnach ging die Summe des Warenhandels zwischen den USA und Russland von 2013 (38,2 Milliarden US-Dollar) nach 2014 (34,4 Milliarden US-Dollar) um knapp zehn Prozent zurück. Damit setzte sich der seit 2011 anhaltende Negativtrend fort.

Weiter schreibt der “Spiegel” mit Bezug auf die russischen Zahlen, dass inzwischen auch der amerikanisch-russische Außenhandel rückläufig sei, allerdings nicht so stark wie der zwischen der EU und Russland:

Der Außenhandel der EU mit Russland brach in den ersten beiden Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um etwa ein Drittel ein, der amerikanisch-russische Warenverkehr jedoch lediglich um sechs Prozent.

Auch hier sagen die US-Zahlen etwas anderes: Im Januar und Februar 2014 betrug die Summe aus Im- und Export demnach noch 5,6 Milliarden US-Dollar, 2015 nur 4,2 Milliarden — ein Rückgang von 25 Prozent.

Das alles heißt natürlich nicht, dass die These des “Spiegel”, US-Firmen würden auf die Russlandsanktionen pfeifen, falsch ist. Es ist aber schon bemerkenswert, dass er für den Artikel nur die russischen Zahlen heranzieht und die — deutlich abweichenden — amerikanischen nicht einmal erwähnt.

Mit Dank an Martin!

BPB, PGP, Andrew Jennings

1. “‘Lügenpresse’: Gesprächsversuch mit Kritikern”
(ardmediathek.de, Video, 13 Minuten)
“Panorama” lässt Kritiker der etablierten, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Medien zu Wort kommen, so zum Beispiel Walter van Rossum oder Maren Müller.

2. “Reality-TV als Aufklärung”
(taz.de, Wilfried Urbe)
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zahlt Fördergelder für RTL2-Sendungen. Indirekt fördert die Behörde etwa Sendungen wie 50667 Köln oder Berlin Tag & Nacht: “Rund 400.000 Euro pro Jahr investiert die Bundeszentrale mittlerweile in ‘zielgruppenspezifische’ TV- und Web-Formate”.

3. “Was wir aus der Berichterstattung über den Bellingcat-Report lernen”
(spiegel.de, Florian Harms)
Florian Harms schreibt darüber, wie “Spiegel Online” über die Bellingcat-Reports zur Absturzursache von Malaysia-Airlines-Flug 17 berichtet hat: “Selbstkritisch müssen wir festhalten: Diese professionelle Skepsis im Umgang mit der Quellenlage, das Hinterfragen der Quelle hätten wir bereits in den vorherigen Artikeln stärker zum Ausdruck bringen sollen.”

4. “It’s a Man’s Man’s Man’s World”
(tagesanzeiger.ch, Jean-Martin Büttner)
Jean-Martin Büttner wünscht sich mehr Frauen, die über Rockmusik schreiben.

5. “How a curmudgeonly old reporter exposed the FIFA scandal that toppled Sepp Blatter”
(washingtonpost.com, Michael E. Miller, englisch)
Michael E. Miller porträtiert Andrew Jennings: “Now, after decades of threats, suspicions about tapped phones and intermittent paychecks, Jennings is being vindicated with every twist and turn in the FIFA scandal.”

6. “‘Die NSA kommt überall rein'”
(futurezone.at, Patrick Dax)
Ein Interview mit Phil Zimmermann, dem Erfinder des Verschlüsselungsprogramms Pretty Good Privacy (PGP).

Presserat rügt “Bild” für Germanwings-Opferfotos

Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung über den Germanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”

Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.

Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblog berichtete):

Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.

Laut Presserat dürfen Fotos und Namen von Opfern aber …

nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:

So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.

Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:

Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.

Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.

„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.

Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)

Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.

Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.

So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.

Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.

Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.

Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.

Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:

Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:

Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Zur Mitteilung des Presserats

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