Merke: Unerwartete Freundlichkeit kann gefährlich sein. Dank an Eva G.
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“Wir brauchen unbedingt noch ‘n Foto. Setzen Sie sich doch mal …” Dank an Dirk M.
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Dann sind Kopf, Arme und Beine offensichtlich von alleine abgefallen. Wären doch nur noch drei Zeilen mehr Platz gewesen. Dank an Ralf H.!
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Am Wochenende zeigen wir hier schöne Schnitzer und Skurrilitäten aus kleineren und größeren Medien. Mehr Stilblüten gibt’s täglich bei den “Perlen des Lokaljournalismus” (Facebook). Fundstücke (bitte mit Quelle) gerne an [email protected]
Die gilt allerdings nicht für alle und jeden, sondern nur für amerikanische Unternehmen:
Wenn es für die amerikansiche Wirtschaft wichtig ist, nimmt die westliche Supermacht eine Auszeit vom neuen Kalten Krieg mit Russland.
Was der “Spiegel” damit meint: Trotz der im Rahmen der Ukrainekrise verhängten Sanktionen gegen Russland sollen US-Firmen weiter fröhlich Handel mit russischen Geschäftspartnern treiben:
Europäische Unternehmen leiden unter den Russland-Sanktionen, ihre US-Konkurreten machen dort weiter gute Geschäfte.
So soll ein texanischer Hubschrauberbauer gerade einen dicken Deal mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, das “zum Reich des Staatskonzerns Rostec” gehöre. Rostec stehe allerdings “auf der amerikanischen Sanktionsliste”. Und auch Flugzeugbauer Boeing deckt sich weiter mit Rohstoffen aus Russland ein.
Um zu zeigen, dass dies keine Einzelfälle sind, vergleicht der “Spiegel” Zahlen des russisch-amerikanischen Außenhandels mit Zahlen des russisch-europäischen:
Diese Entwicklung hatte bereits Russlands Präsident Wladimir Putin in einer Rede zur Lage der Nation thematisiert:
Genüsslich verwies er auf russische Statistiken, nach denen der amerikanische Handel mit Russland 2014 deutlich gewachsen sei, der mit Deutschland allerdings gesunken.
Sowohl Putin als auch die Zahlen des “Spiegel” beziehen sich auf Statistiken aus Russland. Es gibt aber auch welche aus den USA zum Außenhandel der beiden Länder. Und die sehen etwas anders aus.
Demnach ging die Summe des Warenhandels zwischen den USA und Russland von 2013 (38,2 Milliarden US-Dollar) nach 2014 (34,4 Milliarden US-Dollar) um knapp zehn Prozent zurück. Damit setzte sich der seit 2011 anhaltende Negativtrend fort.
Weiter schreibt der “Spiegel” mit Bezug auf die russischen Zahlen, dass inzwischen auch der amerikanisch-russische Außenhandel rückläufig sei, allerdings nicht so stark wie der zwischen der EU und Russland:
Der Außenhandel der EU mit Russland brach in den ersten beiden Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um etwa ein Drittel ein, der amerikanisch-russische Warenverkehr jedoch lediglich um sechs Prozent.
Auch hier sagen die US-Zahlen etwas anderes: Im Januar und Februar 2014 betrug die Summe aus Im- und Export demnach noch 5,6 Milliarden US-Dollar, 2015 nur 4,2 Milliarden — ein Rückgang von 25 Prozent.
Das alles heißt natürlich nicht, dass die These des “Spiegel”, US-Firmen würden auf die Russlandsanktionen pfeifen, falsch ist. Es ist aber schon bemerkenswert, dass er für den Artikel nur die russischen Zahlen heranzieht und die — deutlich abweichenden — amerikanischen nicht einmal erwähnt.
1. “‘Lügenpresse’: Gesprächsversuch mit Kritikern” (ardmediathek.de, Video, 13 Minuten)
“Panorama” lässt Kritiker der etablierten, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Medien zu Wort kommen, so zum Beispiel Walter van Rossum oder Maren Müller.
3. “Was wir aus der Berichterstattung über den Bellingcat-Report lernen” (spiegel.de, Florian Harms)
Florian Harms schreibt darüber, wie “Spiegel Online” über die Bellingcat-Reports zur Absturzursache von Malaysia-Airlines-Flug 17 berichtet hat: “Selbstkritisch müssen wir festhalten: Diese professionelle Skepsis im Umgang mit der Quellenlage, das Hinterfragen der Quelle hätten wir bereits in den vorherigen Artikeln stärker zum Ausdruck bringen sollen.”
4. “It’s a Man’s Man’s Man’s World” (tagesanzeiger.ch, Jean-Martin Büttner)
Jean-Martin Büttner wünscht sich mehr Frauen, die über Rockmusik schreiben.
Der Presserat hat gestern in einer Sondersitzung über die Beschwerden zur Berichterstattung überdenGermanwings-Absturz beraten. Insgesamt hatten über 400 Menschen die Berichterstattung verschiedener Medien kritisiert, das sei, so der Presserat, “die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.”
Am Ende der Sitzung sprach das Gremium zwei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweise aus.
Kritisiert wurde vor allem die Berichterstattung von „Bild“ und Bild.de über die Opfer des Absturzes. Beide Medien hatten mehrfach und riesengroß Fotos und Namen von Opfern veröffentlicht, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge (BILDblogberichtete):
Auf Anfrage schrieb uns eine Sprecherin des Axel-Springer-Verlags vor ein paar Wochen, „Bild“ halte es „für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden“, denn nur so werde „die Tragik deutlich und fassbar“.
nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
„Bild“ hatte sich die Fotos, wie üblich, bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Der Presserat schreibt:
So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in der Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen.
Außerdem druckte das Blatt ein großes Klassenfoto, auf dem auch einige Opfer des Unglücks zu sehen waren:
Die Gesichter waren zwar verpixelt, trotzdem verstoße die Veröffentlichung, so der Presserat, gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten, weil die Klasse „für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar“ gewesen sei.
Als unzulässig wertete das Gremium auch den Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, die „Bild“ ebenfalls veröffentlicht hatte, ohne die Namen unkenntlich zu machen.
„Bild“ druckte auch ein unverpixeltes Foto der bei dem Absturz gestorbenen Klassenlehrerin und nannte ihren (abgekürzten) Namen. Auch das war aus Sicht des Presserats nicht erlaubt.
Insgesamt sah der Ausschuss in den Veröffentlichungen „einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex“ und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ und Bild.de aus. (Ja, genau: eine Rüge für beide Medien, für alle Vergehen.)
Übrigens waren die “Bild”-Medien unseres Wissens nach die einzigen Medien in Deutschland, die unverpixelte Fotos der Opfer veröffentlicht haben.
Eine Missbilligung erhielt Bild.de, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt wurden.
So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas [L.] selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.
Eine weitere Missbilligung ging an Bild.de, weil das Portal Fotos von trauernden Angehörigen veröffentlicht hatte, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren.
Von einer Rüge sah das Gremium ab, weil die Fotos “nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren”.
Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird.
Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.
Eine nicht näher benannte regionale Tageszeitung erhielt außerdem eine Missbilligung, weil sie ein Foto vom Elternhaus des Co-Piloten gezeigt hatte.
Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt […] den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.
Schließlich wurde auch die “Rheinische Post” gerügt, weil sie detailliert über die Partnerin des Co-Piloten geschrieben hatte:
Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.
Natürlich diskutierte der Presserat auch zu der Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Gesicht ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte. Das Ergebnis: In den “allermeisten Fällen” sei dies erlaubt gewesen. In der Begründung heißt es:
Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.
So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.
Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.
Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas [L.] das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.
Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten [was unter anderem “Bild”-Chef Kai Diekmann immer wieder als Argument angeführt hatte, Anm.], da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.
Nicht beanstandet wurde außerdem der Brief an die “lieben Absturzopfer” von “Bild”-Kolumnist Franz-Josef Wagner:
Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.
Die Leute von Bild.de wollen, dass ihre Leser für manche Artikel zahlen, “Bild+” nennen sie dieses Abo-Modell. Klar, dass die Redaktion da schon was Besonderes bieten muss. Zum Beispiel solche Service-Artikel:
Die Tipps für die Bilderklau-Suche sollte sich auch mal François aus dem Cognac-Forum anschauen. Der hatte vor zweieinhalb Jahren nämlich in Paris ein paar alte Flaschen Schnaps ausfindig machen können und diesen dollen Fund stolz seinen Sammler-Kollegen im Internet präsentiert. Und wo findet man François’ Cognac-Fotos seit heute ohne irgendeine Quellenangabe wieder? Logo:
Logisch, dass nur dieser “Bild”-Tausendsassa Adolf Hitlers geheimen Cognac-Keller entdecken kann, und zwar in der Nähe des sächsischen Wasserschlosses Moritzburg:
Während Deutschland hungerte, versteckte Adolf Hitler (†56) hier Ende 1944 seine Delikatessen und Unmengen Cognac…
Neben dem Alkohol habe Hitler auch noch “hunderte Kisten” mit “Käse, Leibnitz-Keksen, Butter, Salamiwurst, Kaffee, Schokolade, Zigaretten” dorthin geschafft, schreibt Helfricht.
Nun soll Adolf Hitler seit seiner Jugend Nichtraucher gewesen sein und keinen Alkohol getrunken haben, später auch keinen Kaffee mehr und seit 1932 vegetarisch gelebt haben. Doch für Jürgen Helfricht und “Ortschronist” Silvio Stelzer ist das kein Grund, an ihrer Entdeckung zu zweifeln.
Von Hobby-Historiker Stelzer kam der entscheidende Tipp zu Hitlers geheimer Lagerstätte. Ihm gehört der Fundort, an dem er zufällig ein Restaurant betreibt. Helfricht widmete dem Gastronom erst vor sechs Wochen einen größeren Artikel.
Gemeinsam erkundete das Duo jetzt die Kellerräume. Der einzige Hinweis darauf, dass die angeblich mit Hitler zu tun haben, ist dieser eine Satz:
Der Ortschronist fand die Sensation kürzlich in den Aufzeichnungen des letzten Schlossbewohners Prinz Ernst Heinrich von Sachsen (1896-1971).
Was genau in diesen “Aufzeichnungen” stehen soll, verrät Helfricht nicht, er geht mit keinem weiteren Wort auf den vermeintlichen Beweis ein. Blöderweise haben Helfricht und Stelzer — der das Kellergewölbe mit einer Taschenlampe betritt und auf dem nächsten Foto plötzlich einen Kerzenständer in der Hand hält — nicht einmal Belege dafür, dass in Moritzburg all die Fressalien mal zu finden waren.
Stelzer: „Der Sachsens-Prinz [sic] erhielt für das Verstecken der Kisten ein Führerpaket mit Delikatessen. Von all den Lebens- und Genussmitteln blieb nichts übrig. Nach dem 8. Mai 1945 plünderten russische Truppen alles.“
Und genau deswegen brauchte Jürgen Helfricht die Fotos von François‘ verstaubten Cognac-Flaschen, die er und “Bild” (ohne Quellenangabe) so präsentieren, als stammten sie aus Hitlers Sammlung. Dann sieht es zumindest auf den ersten Blick so aus, als könnte an dieser Geschichte tatsächlich was dran sein.
4. “Vorsicht Fake: Wie man Falschmeldungen im Netz enttarnt” (fachjournalist.de, Bernd Oswald)
Bernd Oswald gibt Tipps, um Fakes zu enttarnen: “Man kann es vermeiden, falschen Identitäten aufzusitzen, wenn man die Herkunft des Profils hinterfragt und mit anderen Web-Profilen vergleicht. Im Zweifelsfall ist das gute alte Telefon der wichtigste Verbündete beim Überprüfen von sonderbar anmutenden Informationen.”
5. “Kannibalen-Falschmeldung kreist 2 Jahre lang durchs Netz” (kobuk.at, Moriz Büsing)
Servierte ein Restaurant in Nigeria Menschenfleisch, wie das “Heute” und “Österreich” behaupten? Nein. “Es ist doch bemerkenswert, wie eine Meldung von einem nigerianischen Blog fast 2 Jahre später noch um die Welt gehen kann. Und in diesen 2 Jahren hat es sich niemand (bis auf die BBC heute) angetan, bei der nigerianischen Polizei nachzufragen, ob an der Geschichte etwas Wahres dran ist.”
Da ging es aber mächtig drunter und drüber, als Frauke Petry, die Co-Vorsitzende der “Alternative für Deutschland” (AfD), am vergangenen Mittwoch in Göttingen Opfer eines Angriffs wurde. Also nicht nur im Restaurant “Ali Baba”, wo Petry mit einem Journalisten saß, sondern auch in den Medien.
In einer ersten Meldung, die die dpa am Mittwochabend sowohl über den Basisdienst als auch über den Landesdienst Niedersachsen rausjagte, stützte sich die Agentur in weiten Teilen auf die Aussagen eines AfD-Sprechers:
Die Co-Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, ist in einem Lokal in Göttingen von drei Vermummten attackiert worden. Diese warfen nach Angaben von Parteisprecher Christian Lüth am Mittwoch den Tisch um, an dem Petry mit einem Journalisten saß, so dass sie zu Boden ging. Anschließend hätten die Angreifer die rechtskonservative Politikerin mit Beuteln mit Fruchtsaft beworfen.
Dem Sprecher zufolge war vor der Attacke eine junge Frau an Petry herangetreten und hatte gefragt: “Sind Sie Frauke Petry?” Als diese die Frage bejahte, soll die Frau sie beschimpft haben und dann verschwunden sein. Kurz darauf stürmten die Vermummten in das Lokal. Sie riefen nach Angaben des Sprechers “Nazis raus!”
Die Darstellung, die die dpa an die Redaktionen im ganzen Land schickte, deckt sich stark mit der, die Frauke Petry knapp anderthalb Stunden zuvor auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte hatte:
Fruchtsaft? Farbbeutel? Da kamen nicht nur die AfD-Leute durcheinander, sondern auch die nach Aktualität hetzenden Journalisten. “Focus online” blieb bei der dpa-Variante und sprach von “Fruchtsaftbeuteln”, die “Augsburger Allgemeine” entschied sich in ihrer Überschrift hingegen für eine “Farbbeutel-Attacke”. sueddeutsche.de ließ die Angreifer Fruchtsaft aus Flaschen spritzen, laut stern.de sollen sie Petry mit Getränken beworfen haben.
Dutzende weitere Medien berichteten über den Vorfall in Göttingen. So gut wie alle von ihnen übernahmen (von der dpa) Frauke Petrys Polterei, dass es sich bei dem Angriff um einen niederträchtigen Versuch handele, “die Meinungsfreiheit mit Gewalt einzuschränken”; und dass die Tat zeige, dass linksextreme Gewalt von den Altparteien immer noch sträflich verharmlost werde.
Später am Mittwochabend und nach ersten Befragungen im Restaurant “Ali Baba” veröffentlichte die Polzeiinspektion Göttingen eine Pressemitteilung, in der sie den Fruchsaft-Farbbeutel-Angriff mit keinem Wort erwähnte. Und am Donnerstag folgte eine zweite Pressemitteilung, die den AfD-Schilderungen sogar deutlich widersprach:
Aktuellen Erkenntnissen zufolge betraten im Anschluss an eine junge Frau gegen 16.00 Uhr vermutlich fünf bis sechs weitere Personen das Cafe. Es kam zu einem Wortgefecht, bei dem der Tisch, an dem Frau Petry und der Journalist saßen, aus bislang noch ungeklärten Gründen plötzlich kippelte, aber nach derzeitigem Stand nicht umstürzte. Dabei fielen die auf dem Tisch stehenden Gläser, darunter eines mit Fruchtsaft, und ein gläserner Kerzenhalter auf den Boden. […]
Hinweise darauf, dass es in dem Lokal zu Würfen von Farb- oder mit Fruchtsaft gefüllten Beuteln auf die Politikerin Petry gekommen ist, haben sich bei den aktuellen Ermittlungen nicht ergeben. Ebenso ist es nach derzeitigem Stand auch nicht zu Bedrohungen oder körperlichen Über-bzw. Angriffen auf die Parteivorsitzende oder ihren Gesprächspartner gekommen. Wegen der ihr gegenüber getätigten Äußerungen stellte Frau Petry am Mittwochabend Strafantrag wegen Beleidigung gegen Unbekannt.
Also kein umgekippter Tisch. Keine zu Boden gestürzte Frauke Petry. Und keine mit was auch immer gefüllten Beutel, die durchs Lokal flogen.
Das hatte inzwischen auch die dpa getickert, allerdings nicht mehr über den großen Basisdienst, sondern nur noch über den kleineren Landesdienst Niedersachsen:
Etwa ein halbes Dutzend Unbekannte, die die Polizei der linksautonomen Szene zurechnet, hatten Petry am Mittwochnachmittag in einem Lokal in der Innenstadt beschimpft. Außerdem hätten sie an dem Tisch gerüttelt, an dem die rechtskonservative Politikerin mit einem Journalisten saß, sagte die Sprecherin. Dabei sei ein Glas mit Saft umgekippt und ein gläserner Kerzenleuchter zu Boden gestürzt.
Als diese Meldung die Redaktionen erreichte, war die Legende vom Fruchtsaftbeutelwurf längst in der Welt. Dabei war relativ früh klar, dass es zumindest Zweifel an der AfD-Erzählung gibt: Das “Göttinger Tageblatt” zitierte bereits am Mittwoch eine Mitarbeiterin des Restaurants, die die Situation deutlich anders als Frauke Petry wahrgenommen hatte. Das scherte zu dem Zeitpunkt aber offenbar weder die dpa noch all die Medien, die die Meldung — und damit das Märchen des AfD-Sprechers — reihenweise übernahmen.
Nun ist das nicht der erste Fall, bei dem die AfD (Slogan: “Mut zur Wahrheit!”) eine Situation deutlich überspitzt darstellt, es sich in der Opferrolle gemütlich einrichtet und anschließend zuschauen kann, wie Medien die Partei-Sage unters Volk bringen. Als der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke im August 2013 bei einer Wahlkampfveranstaltung auf der Bühne geschubst wurde, sprachen sowohl die Partei als auch zahlreiche Medien schnell von einem “Messer-Angriff” und “linken Chaoten”. Lucke nutzte damals die mediale Aufmerksamkeit — wie vergangene Woche Frauke Petry –, um gegen “Linksextreme” zu wettern.
Im selben Monat hatte Lennard Rudolph, AfD-Mitglied aus Göttingen, behauptet, dass die Wände seines Wohnhauses mit Benzin übergossen wurden. Die “Welt” kaufte ihm die Geschichte vom vereitelten Brandanschlag damals ab, während die Göttinger Polizei sich über Rudolphs Aussagen wunderte.
Und wir wundern uns, dass Agenturen und Zeitungen den Aussagen der AfD immer noch blind vertrauen.
Nachtrag, 4. Juni: Der Journalist, mit dem Frauke Petry im Göttinger Restaurant am Tisch saß, ist Jens Schneider von der “Süddeutschen Zeitung”. Und der hat in einem Artikel (Paywall) die Szene so aufgeschrieben:
An diesem Nachmittag in Göttingen will sie [Petry] sich gern weiter in Erinnerungen bewegen. Sie sucht das Pfannkuchenhaus. Als das nicht zu finden ist, wählt sie fürs Interview die Crêperie “Ali Baba”. […]
Plötzlich steht eine junge Frau vor dem Café-Tisch. Sie fragt höflich, als wolle sie nicht an der falschen Stelle grob werden: “Entschuldigung, sind Sie Frauke Petry?”
Petry, liebenswürdig: “Ja.”
Die Frau freut sich. Dann sagt sie: “Geil, ich wollte Ihnen immer schon mal sagen, dass ich Sie richtig scheiße finde.”
“Ja, in Ordnung”, antwortet Frauke Petry unerschüttert. Die Frau ist da schon wieder weg. “Das ist halt Göttingen”, sagt Petry, lacht und widmet sich wieder dem Interviewer. Wenige Minuten später wird es laut. Zwei Vermummte stehen brüllend vor dem Tisch. “Scheiß-Nazi-Frau!” rufen sie. Und: “Verpisst euch aus Scheiß-Göttingen!” Einer stößt gegen den Tisch, der Tisch kippt. Sie spritzen mit klebriger Flüssigkeit. Es ist beängstigend, auch wenn es keine Minute dauert.
Frauke Petrys Bluse ist nass.
“Vertrauen Sie der Chemikerin, das war Fruchtsaft, nicht gefährlich”, stellt sie fest und “tja, Demokratie in Deutschland.”
Will sie die Polizei rufen?
“Nein, das nicht, aber wenn Sie bitte ein Handtuch hätten?” fragt sie die Kellnerin.
Sie macht ein paar Scherze, fragt schließlich: “Wo waren wir stehen geblieben?” Vorm Café lauern Autonome, machen Sprüche, als sie geht: “Hey, ihr habt was verloren — den Zweiten Weltkrieg!” […]
Der Sprecher der AfD in Berlin wittert eine Gelegenheit. Er versendet eine Pressemitteilung, schreibt von einer Attacke mit Farbbeuteln und erheblichem Sachschaden. Unfug. Er macht den üblen Angriff schlimmer als er war. Petry beklagt in der selben Erklärung, die Tat zeige “erneut, dass linksextreme Gewalt von den Altparteien immer noch sträflich verharmlost wird”.
Nachtrag, 10. Juni: Bei Welt.de haben sie es immer noch nicht mitbekommen. Gestern erschien ein weiterer Artikel zur AfD, in dem die Redaktion am Fruchtsaftbeutel-Opfer-Mythos festhält:
Vor zwei Wochen war die Co-Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, in einem Lokal in Göttingen von drei Vermummten attackiert worden. Diese warfen nach Angaben des Parteisprechers den Tisch um, an dem Petry mit einem Journalisten saß. Anschließend hätten die Angreifer die rechtskonservative Politikerin mit Fruchtsaftbeuteln beworfen.
1. “Schleichwerbung im Netz” (zdf.de, Video, 10:08 Minuten)
Marius Brüning, Andreas Halbach und Heiko Rahms setzen sich kritisch mit Schleichwerbung im Netz, insbesondere auf Instagram, auseinander.
2. “Die Parasiten vom Dienst” (newsroom.de, Markus Wiegand)
Für Markus Wiegand ist es an der Zeit, “härter zu werden und PR und Produktwerbung konsequenter aus den redaktionellen Inhalten rauszuhalten. Die Leser werden es danken – und das Anzeigengeschäft könnte es außerdem ankurbeln.”
3. “‘Die große Meinungsvielfalt in der deutschen Presse ist Geschichte'” (heise.de/tp, Marcus Klöckner)
Ein Interview mit Politikwissenschaftler Thomas Meyer: “Wenn Medienkritik so angebracht wird, wie es beispielsweise Leute von Pegida tun, dann ist es sehr einfach für die kritisierten Medien und Journalisten, die Kritik als substanzlos, da zu schrill, zu laut und zu unsachlich abzutun. Die fundierte Medienkritik, die zwischen all den lauten Tönen auch zu finden ist und die, so meine ich, durchaus auch ihre Schärfe hat, wird dann einfach übergangen.”
4. “Fernsehgelder: Wie wir alle das System Blatter finanzieren” (spiegel.de, Stefan Kaiser und Anna van Hove)
“Mit 43 Prozent machen die Erträge aus den Fernsehrechten beinahe die Hälfte der Gesamteinnahmen des Weltverbandes aus”, schreibt Stefan Kaiser zu den Einnahmen des Weltfußballverbands FIFA: “Die gewaltig gestiegenen Preise werden auch für ARD und ZDF zunehmend zu Belastungen. Für die WM 1998 zahlten sie gerade mal gut 20 Millionen Mark, mittlerweile müssen sie etwa das 20-fache davon auf den Tisch legen. Allein die fünf WM-Turniere von 2006 bis 2022 kosten die beiden Staatssender rund eine Milliarde Euro. Die Sender selbst wollen die Zahlen weder bestätigen noch dementieren. Sie dürfen keine Details veröffentlichen. Die Fifa verlangt von ihren Vertragspartnern Stillschweigen über die gezahlten Summen.”
5. “Alle Aufregung ist groß, aber welche ist am größten?” (svenjagraefen.de)
Svenja Gräfen über die Kontroverse zur Ingeborg-Bachmann-Preis-Nominierung von Ronja von Rönne: “Wenn Rönne solche Texte schreibt und dies nicht ganz blauäugig tut, dann muss sie (und müssen ihre Unterstützer_innen ebenso) mit den Konsequenzen, die zu Recht auch Kritik beinhalten können, umgehen können. Dieses ‘Sie ist doch so jung und probiert sich noch aus’-Ding nervt nicht nur, es ist überflüssig. Sie ist jung, ja. Aber sie probiert sich eben nicht aus, sie schreibt für ein riesengroßes Medium, Punkt.”
Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zumobilisieren.
Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.
Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:
(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)
Und so:
„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.
Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:
Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.
Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:
Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …
Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).
Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:
Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“
Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:
Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:
Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:
Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.
Weiter schreibt der Presserat, …
dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.
Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:
Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.
Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:
Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.
Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”
Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung überden Germanwings-Absturz begonnen hat.
Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.
Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:
Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!
Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:
„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:
Und, klar:
Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:
Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …
Einer der großen Vorteile der Sozialen Netzwerke ist, dass Fußballprofis den Quatschgeschichten der “Bild”-Zeitung direkt widersprechen können.
Heute musste BVB-Torwart Roman Weidenfeller bei Facebook aktiv werden, nachdem die “Bild”-Ruhrgebietsausgabe getitelt hatte:
Ganze drei Autoren schauten Weidenfeller in Dortmund beim Beladen seines Autos zu und strickten sich daraus ihr Wechselgerücht:
Nach der Rückkehr vom Pokalfinale aus Berlin pendelte er zwischen der Kabine und seinem Dienst-Opel, lud mehrere Koffer, Taschen und BVB-Tüten ein. Die letzten Erinnerungsstücke an Weidenfellers erfolgreiche Ära als BVB-Towart (2-mal Meister, Pokalsieger).
Roman Weidenfeller hatte für die Koffer und Taschen und Tüten eine etwas andere Erklärung als eine Flucht aus Dortmund:
Die Leute von Bild.de haben inzwischen reagiert und den Artikel aktualisiert. Ihr Gerücht lassen sie sich von dem Dementi aber selbstverständlich nicht kaputtmachen. Die Überschrift lautet jetzt: