So viele Menschen könnten arbeiten und arbeiten auch schon

Kommen wir noch einmal zum Bürgergeld und der Frage, wie die “Bild”-Redaktion mit einseitiger und/oder unvollständiger und/oder verzerrter Berichterstattung versucht, Stimmung zu dem Thema zu machen.

Und zwar so:

Screenshot Bild.de - Neue Zahlen zum Bürgergeld - So viele Menschen könnten arbeiten, kriegen aber Stütze

Neue Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen: Hunderttausende Menschen könnten in Deutschland arbeiten, bekommen aber Stütze vom Staat.

Im April 2023 zählte die BA rund 3,9 Millionen “erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte”. Sprich: Menschen, die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten.

Mehrfach schreibt “Bild” im Artikel (und ja auch schon in der Überschrift), dass sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeiten könnten, stattdessen aber Bürgergeld beziehen:

Der Anteil “erwerbsfähiger Leistungsberechtigter” – also Menschen, die arbeiten können, aber Bürgergeld erhalten – lag im April …

Nirgendwo im Text steht es explizit, aber es schwingt an vielen Stellen mit: Schaut euch nur diese Faulen an. Die könnten arbeiten, lassen sich aber lieber vom Staat aushalten.

Doch schon die statistische Grundannahme der “Bild”-Redaktion ist falsch.

Die Definition der Bundesagentur für Arbeit (BA) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte lautet:

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3.938.055 ELB gab es im April dieses Jahres, der aktuellste Monat, für den aufgeschlüsselte Daten von der BA vorliegen (Excel-Datei). Während die “Bild”-Redaktion ihrer Leserschaft einhämmert, dass sie alle arbeiten könnten, ist es tatsächlich anders – ein beachtlicher Teil von ihnen arbeitet bereits: 779.801 Personen führt die BA als erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind 19,8 Prozent aller ELB. Manche von ihnen sind Selbstständige, die meisten aber sind abhängig erwerbstätig: Manche in Vollzeit, mehr in Teilzeit oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, auch Auszubildende sind dabei. Sie alle arbeiten – und beziehen Bürgergeld als ELB. Häufig werden sie als “Aufstocker” bezeichnet.

Von ihnen ist im “Bild”-Artikel nichts zu lesen. Dort liest man nur platte Parolen wie: “Stütze statt Schuften”.

Und auch einen anderen Aspekt lässt die “Bild”-Redaktion völlig unerwähnt: Von den 3.938.055 ELB führt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik nur 1.683.023 als arbeitslos (42,7 Prozent). Die anderen 2.255.032, also die Mehrheit (57,3 Prozent), sind “nicht arbeitslose ELB”. Und dafür gibt es ganz gute Gründe. Die BA schreibt in ihrem “Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt” (PDF) für den Monat August (der auf die aufgeschlüsselten Daten vom April zurückgreift) über die “Gründe für die Nicht-Arbeitslosigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter”:

Es sind vor allem drei Gründe, derentwegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht arbeitslos sind. Für 701.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte war eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie entweder kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten oder noch zur Schule gingen bzw. studierten. 441.000 Personen waren nicht arbeitslos, weil sie einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgingen. 523.000 Personen haben an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder an einem Integrationskurs teilgenommen.

Über diese Gruppen hinaus zählten 253.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht als arbeitslos, weil sie arbeitsunfähig erkrankt waren. Und schließlich galten für 139.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sonderregelungen für Ältere.

Auch von diesen Personen, die “Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende [erhalten], ohne arbeitslos zu sein”, wie die BA schreibt, liest man im “Bild”-Artikel nichts. Es handelt sich dabei natürlich auch um eine definitorische Frage, die die Zahlen für die Bundesagentur für Arbeit besser aussehen lassen kann. Aber dass “Bild” beispielsweise Schülerinnen und Schüler oder arbeitsunfähig Erkrankte als Menschen präsentiert, “die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten”, ist grotesk und eine stark verzerrte Wiedergabe der Statistik.

Bildblog unterstuetzen

Presserat rügt, Wagenknechts Medienhype-Partei, EU straft TikTok

1. Rügen wegen Vorverurteilung und Verstößen gegen den Opferschutz
(presserat.de)
Der Deutsche Presserat hat in seiner vergangenen Sitzung insgesamt 16 Rügen ausgesprochen. Einige der Rügen betrafen Vorverurteilungen, Verstöße gegen den Opferschutz und die journalistische Sorgfaltspflicht. So erhielt die Bild.de-Redaktion eine Rüge, weil sie einem Beschuldigten im Zusammenhang mit einem Kinderporno-Vorwurf nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Gerügt wurden “Bild” und Bild.de auch für weitere Verstöße, wie die Darstellung der Vorwürfe gegen einen Rapper als Tatsache, die Veröffentlichung des Fotos eines Mordopfers sowie die erkennbare Abbildung ermordeter Kinder und deren Mutter.

2. “Natürlich habe ich Angst”
(taz.de, Johanna Treblin)
Devrim Akçadaǧ, deutscher Staatsbürger und Journalist kurdischer Herkunft, wurde während seines Urlaubs auf Sardinien von italienischen Behörden festgenommen, da die Türkei seine Auslieferung wegen einer angeblichen PKK-Mitgliedschaft fordert. Johanna Treblin hat Akçadaǧ gefragt, was genau ihm vorgeworfen wird, wie es zu seiner Festnahme und Inhaftierung kam, und was er von der Bundesregierung erwartet: “Die deutschen Behörden wissen, dass die Vorwürfe falsch sind und dass mich in der Türkei viele Jahre Gefängnis erwarten. In Italien entscheiden nicht nur Gerichte, sondern auch Behörden. Auf Gerichtsentscheidungen kann die Bundesregierung natürlich keinen Einfluss nehmen, aber bei den Behörden kann sie dies sehr wohl versuchen.”

3. Nun auch in “Zeit” und “Bild am Sonntag”: Wagenknechts Medienhype-Partei
(uebermedien.de, Johannes Hillje)
Seit Sommer 2022 gibt es Medienberichte über die mögliche Gründung einer neuen Partei durch Sahra Wagenknecht, obwohl die offizielle Gründung erst Anfang 2024 stattfinden könnte. Wagenknecht nutze die Medienaufmerksamkeit geschickt, indem sie Informationen nur häppchenweise preisgebe und so einen kontinuierlichen Medienhype erzeuge, findet der Politik- und Kommunikationsberater Johanns Hillje: “Sollte Wagenknecht ihre Partei tatsächlich bald gründen, wäre sie wohl auch die erste Medienhype-Partei unserer durchmedialisierten Demokratie.”

Bildblog unterstuetzen

4. Investigativer Journalismus
(mdr.de)
“Medien360G”, die “Medienkompetenzredaktion” des MDR, hat ein umfangreiches Dossier zum Thema “Investigativer Journalismus” veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um die Frage, was eigentlich investigativer Journalismus ist, wie Medienschaffende aus dem Investigativbereich mit Drohungen, Angriffen und Klagen umgehen, und wie die Recherche-Redaktionen des MDR arbeiten.

5. Haushaltsmittel aufstocken
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert die aus seiner Sicht zu geringe Erhöhung der Mittel für die Deutsche Welle: “Eine gerade mal einprozentige Erhöhung des Bundeszuschusses ist die versteckte Forderung der Politik an den Intendanten, Leute rauszuschmeißen oder ihre Reallöhne drastisch zu kürzen”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Das haben die Kolleginnen und Kollegen bei der Deutschen Welle nicht verdient.”

6. EU verhängt Strafe in Höhe von 345 Millionen Euro gegen TikTok
(zeit.de)
Die Europäische Union hat gegen TikTok eine Geldstrafe in Höhe von 345 Millionen Euro verhängt, weil die Plattform gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen habe, insbesondere im Umgang mit Daten von Minderjährigen. Zu den Verstößen gehörten unzureichende Altersüberprüfungen bei der Registrierung und Voreinstellungen, die Beiträge von Kindern und Jugendlichen öffentlich sichtbar und kommentierbar machten. TikTok zeige sich mit der Höhe der Strafe nicht einverstanden und betone, dass viele der beanstandeten Einstellungen bereits vor Beginn der Untersuchung geändert worden seien.

KW 37/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Embedded Journalism – Wie berichten aus Katastrophengebieten?
(sr.de, Florian Mayer & Michael Meyer, Audio: 15:48 Minuten)
Daniel Boehm ist Journalist und Korrespondent bei der “Neuen Zürcher Zeitung”, war kürzlich in Marokko und hat dort das Erdbebengebiet bereist. Mit Florian Mayer und Michael Meyer unterhält er sich über die schwierige Aufgabe, über Katastrophen zu berichten: Wie geht Journalismus unter Extrembedingungen?
Weiterer Hörtipp: Nach dem Erdbeben in Marokko: “Im Podcast erzählt Korrespondent Daniel Boehm von seiner Reise ins komplett zerstörte Bergdorf Aduz im marokkanischen Atlasgebirge. Er schildert, wie Hinterbliebene mit blossen Händen nach Verschütteten suchen, weil die Hilfe auf sich warten lässt.” (nzz.ch, David Vogel & Marlen Oehler, Audio: 17:13 Minuten)

2. Und der Alltag?
(sueddeutsche.de, Nils Minkmar & Nadia Zaboura, Audio: 42:50 Minuten)
Welches Bild zeichnen Medien vom Leben jüdischer Menschen in Deutschland? Über welche Ereignisse wird intensiv, über welche kaum berichtet? Welche Klischees werden bedient? Und welche Themen ausgespart? Darum geht es in der neuen Folge des Medienpodcasts “quoted”. Zu Gast ist diesmal der Journalist Ronen Steinke, innenpolitischer Korrespondent der “Süddeutschen Zeitung” und Autor des Buchs “Antisemitismus in der Sprache”.

3. “Tele Meloni” – ist Italiens Mediensystem in Gefahr?
(br.de, Linus Lüring, Audio: 29:44 Minuten)
Seit die rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Italien im Amt ist, gibt es im Mediensystem des Landes große Umwälzungen. Beim öffentlich-rechtlichen Sender RAI beispielsweise mussten der Intendant und weitere prominente Journalistinnen und Journalisten gehen. Ist die Unabhängigkeit der italienischen Medien in Gefahr? Und welche Rolle spielt dabei das Erbe des Medienmoguls und ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi? Darüber spricht Linus Lüring mit der Italien-Expertin Lisa Weiß.

Bildblog unterstuetzen

4. Kinder-Influencer verrichten Arbeit vor der Kamera
(n-tv.de, Caroline Amme, Audio: 10:12 Minuten)
Weltweit haben findige Eltern eine neue Einnahmequelle entdeckt und vermarkten ihre Kinder als Influencer auf Plattformen wie Instagram oder Youtube. Das bringt einige Probleme mit sich: Für viele Plattformen gibt es ein Mindestalter, die Einnahmen landen auf dem Konto der Eltern, die Grenzen zwischen Hobby und Kinderarbeit sind oft schwer zu ziehen und nicht zuletzt gilt es, die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren. “Wieder was gelernt” hat sich des Themas angenommen.

5. Katastrophen-Berichterstattung konstruktiv und Elon Musk-Biograf
(wdr.de, Sebastian Sonntag, Audio: 47:09 Minuten)
Beim WDR5-Medienmagazin “Töne, Texte, Bilder” werden die unterschiedlichsten medienrelevanten Themen behandelt. Unter anderem geht es um den journalistischen Umgang mit der Flutkatastrophe in Libyen, um mögliche Auswege aus Negativ-Nachrichten und um die Lehren aus der jüngst erschienenen Elon-Musk-Biografie. Die “Medienschelte” am Ende der Sendung beschäftigt sich ironisch mit der Berichterstattung über die vergangenen Fußball- und Basketball-Großereignisse.

6. Warum auf einmal ALLE Mark Zuckerberg lieben
(zdf.de, Was kostet die Welt?, Jessica von Blazekovic, Video: 18:38 Minuten)
Bei “Was kostet die Welt”, einem Kanal des jungen, öffentlich-rechtlichen Formats “Funk”, dreht sich alles um die Frage, wie es passieren konnte, dass der spröde und wenig charismatisch wirkende Mark Zuckerberg plötzlich für viele so etwas wie eine Identifikationsfigur und ein Hoffnungsträger ist. Jessica von Blazekovic hat sich mit der Wandlung des Meta-Chefs beschäftigt, die auch etwas mit seinem Rivalen Elon Musk zu tun hat.

Blockierter Journalismus, Causa Schönbohm, Ausgezeichnete Fotos

1. Google blockiert Journalismus über Pornoseiten
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Einer Recherche von netzpolitik.org zufolge hat Google seine Jugendschutzmaßnahmen so weit verschärft, dass nun auch journalistische Inhalte über Pornoseiten aus den Suchergebnissen entfernt werden. Sebastian Meineck erläutert das Phänomen anhand von konkreten Beispielen. Er habe sich deswegen auch an Google gewandt, wo man zunächst Interesse gezeigt, dann aber nur mit ausweichenden Sätzen reagiert habe.

2. “Werkzeuge wie Chat-GPT werden wir irgendwann so selbstverständlich nutzen wie Google”
(journalist.de, Ute Korinth)
Das Magazin “journalist” hat mit dem “Spiegel”-Kolumnisten und Professor für Digitale Kommunikation Christian Stöcker über den Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Journalismus gesprochen. Stöcker betont, dass KI-Tools wie ChatGPT in Zukunft so selbstverständlich genutzt werden wie heute Google. Angesichts der exponentiellen Entwicklung von KI sei jedoch eine Regulierung notwendig: “Ich glaube – und habe das auch schon 2017 geäußert -, dass man Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, verpflichten muss, Menschen mitzuteilen, wenn sie mit einer KI interagieren. Es wird schon bald KI-Systeme geben, die klingen wie ein Mensch. Die zweite Sache ist die Kennzeichnungspflicht von durch KI erzeugten Inhalten. Hier brauchen wir zeitnah eine Lösung. Der dritte Aspekt, und den finde ich wichtiger als alles andere, ist die Transparenz der Trainingsdatensätze.”

3. Durfte sie “Xxxxx-Xxxxxxxx” schreiben?
(deutschlandfunk.de, Katharina Thoms, Audio: 4:34 Minuten)
Das Landgericht Hamburg befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die Bezeichnung “Xxxxx-Xxxxxxxx” (Update: Die Bezeichnung wurde inzwischen vom Gericht untersagt) in der medialen Berichterstattung zulässig war. Die Klage habe sich allerdings nicht gegen die “Bild”-Redaktion gerichtet, die den Begriff ursprünglich verwendet hatte, sondern gegen die Wochenzeitung “Kontext”, die das Wort lediglich zitiert hatte. Der betroffene Polizist verklagte die kleinere Redaktion.
Siehe dazu auch die Kolumne von Elena Wolf und das Editorial in “Kontext”.

Bildblog unterstuetzen

4. Ausgezeichnete Pressefotos
(verdi.de, Lars Hansen)
Der World Press Photo Award wird seit 1955 jährlich von der World Press Photo Foundation in Amsterdam verliehen. Im Rahmen der “Woche der Pressefreiheit” in Hamburg wurde jetzt die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland mit den prämierten Fotos eröffnet. Es ist unter anderem das Siegerfoto des Ukrainers Evgeniy Maloletka zu sehen, das eine schwangere Frau nach einem Luftangriff in Mariupol zeigt, sowie weitere ausgezeichnete Bilder, die wichtige globale Ereignisse und Themen festhalten.
Nachtrag: Der Veranstalter macht uns darauf aufmerksam, dass es sich (entgegen der Aussage im verlinkten Beitrag) nicht um “die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland” handelt: “In Berlin wurden die prämierten Aufnahmen in den letzten Monaten bereits gezeigt, ebenso in Jena und Balingen. Demnächst folgen noch Dortmund, Flensburg, Kitzingen und wir in Oldenburg.”

5. Journalismus aus dem Untergrund
(taz.de, René Martens)
Beim Exile Media Forum in Hamburg wurde die kritische Situation von Exiljournalistinnen und -journalisten diskutiert, insbesondere die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind. So wurde beispielsweise Farzad Seifikaran, Chefredakteur des iranischen Exilmediums Radio Zamaneh, vom iranischen Außenministerium des Terrorismus beschuldigt. Das von der Körber-Stiftung organisierte Forum habe den Teilnehmenden auch eine Plattform geboten, um sich zu vernetzen und Unterstützung in praktischen Fragen wie Visa, Organisation und Finanzierung zu erhalten.

6. Müssen Böhmermann und das ZDF dem ehemaligen BSI-Chef Schmerzensgeld zahlen?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 35:02 Minuten)
Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat angekündigt, das ZDF wegen einer kritischen Darstellung in Jan Böhmermanns “ZDF Magazin Royale” zu verklagen. In der Sendung wurde Schönbohm eine Nähe zu einer Firma mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt, außerdem wurde er als “Cyberclown” bezeichnet. Im “Übermedien”-Podcast spricht Holger Klein mit Felix W. Zimmermann, Chefredakteur von “Legal Tribune Online”, über Schönbohms Klageaussichten.

Missglückter Ministeriums-Tweet, Klima, Böhmermann vs Reichelt

1. Verkehrsministerium macht falsche “Bild”-Meldung noch falscher
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
“Beeindruckend, auf ‘ne Art, wie viele Fehler man in einem Tweet unterbringen und wie wenige davon man im zweiten Anlauf korrigieren kann”, schreibt Stefan Niggemeier zu seinem Text über einen in mehrfacher Hinsicht missglückten Tweet des Bundesverkehrsministeriums. Niggemeiers Faktencheck bei “Übermedien” offenbart nicht nur inhaltliche Schwächen des Ministeriums, sondern auch dessen mangelnde Medienkompetenz und unzureichende Fehlerkultur – plus falsche “Bild”-Berichterstattung.

2. Klima als Dimension sichtbar machen – aber wie?
(journalist.de, Sara Schurmann)
Für Journalistinnen und Journalisten kann es herausfordernd sein, angemessen und fundiert über die Klimakrise zu berichten. Sara Schurmann, Mitgründerin des Netzwerks Klimajournalismus, zeigt in fünf Schritten auf, wie Medienschaffende die Klimakrise in ihrer Berichterstattung beleuchten können. Schurmann betont: “Journalist*innen müssen weder Klimawissenschaften studieren, noch den Journalismus neu erfinden, um gut und angemessen über die Klimakrise berichten zu können. Es reicht, sich die wichtigsten Zusammenhänge und unseren journalistischen Umgang damit tiefergehend bewusst zu machen.”

3. Rat und Parlament streiten, wann der Staat Journalist:innen hacken darf
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Wie Tomas Rudl berichtet, will das EU-Parlament Journalistinnen und Journalisten und deren Quellen besser vor Überwachung schützen, doch die EU-Länder im Ministerrat würden Ausnahmen für die “nationale Sicherheit” fordern. Dieser Konflikt könnte nun im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eskalieren. Rudl erläutert die Gemengelage und die unterschiedlichen politischen Positionen.

Bildblog unterstuetzen

4. Jan Böhmermann schickt Julian Reichelt seinen Anwalt
(derstandard.at)
Der “Standard” berichtet unter Berufung auf Informationen der “Zeit” über eine juristische Auseinandersetzung zwischen Satiriker Jan Böhmermann und dem geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Dabei gehe es unter anderem um die Unterlassung der in der Sendung “Achtung, Reichelt!” getätigten Behauptung, das Bundesinnenministerium habe den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, “über die öffentlich-rechtlichen Medien mit frei erfundenen Vorwürfen hinrichten” lassen.

5. SWR-App: Schlichtung geplatzt
(verdi.de)
Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD bezüglich der Nachrichten-App “Newszone” des öffentlich-rechtlichen SWR sei ohne Einigung zu Ende gegangen. Der BDZV halte die App für presseähnlich und somit für rechtswidrig. Der SWR prüfe eine erneute Veröffentlichung der App und biete den Verlagen Kooperationsmöglichkeiten an. Diese erwögen wiederum eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission.

6. HiHö23: Wir brauchen euren Input
(freischreiber.de)
Die Vertretung freier Journalistinnen und Journalisten Freischreiber vergibt regelmäßig den “Himmel-und-Hölle-Preis”, mit dem sie “Engel und Teufel der Branche ehren und verdammen”. Vorschläge können noch bis zum 15. September eingereicht werden: “Wer hat euch im vergangenen Jahr unterstützt und damit euren freien Arbeitsalltag gen Himmel erhoben? Wer hat euch das Freiendasein zur Hölle gemacht?” Einen Rückblick auf die vorherigen Preisträgerinnen und Preisträger gibt es hier.

Der gesetzlich vorgeschriebene, jährliche “neue Ampel-Plan”

In dem Vorgang steckt eigentlich nichts Skandalöses: Jedes Jahr muss die jeweils amtierende Bundesregierung die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung festlegen. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen, die vorgeben, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Grenzen liegt, fallen keine Sozialabgaben an.

Die Regierung muss das machen, sie ist dazu verpflichtet – mehrere Gesetze schreiben diese Praxis vor. So steht beispielsweise zur Rentenversicherung in Paragraf 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch:

Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. die Beitragssätze in der Rentenversicherung,
2. in Ergänzung der Anlage 2 die Beitragsbemessungsgrenzen

festzusetzen.

In Paragraf 159 ist mit Blick auf die Beitragsbemessungsgrenzen das Wie geregelt:

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen.

Im erwähnten Paragraf 68 Absatz 2 Satz 1 steht:

Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Das heißt: Die Bundesregierung muss die Rechengrößen der Sozialversicherung nicht nur jedes Jahr neu festlegen; sie hat dabei – beispielsweise bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen – auch nicht freie Hand, sondern muss sich an die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes halten.

Wie gesagt: Eigentlich nichts Skandalöses, sondern alles gesetzlich so vorgesehen, wenn die amtierende Ampel-Regierung bald die neuen Rechengrößen beschließen will.

Die “Bild”-Redaktion gibt sich große Mühe, es anders wirken zu lassen:

Screenshot Bild.de - Neuer Ampel-Plan - Sozialbeitrags-Hammer ab 2024

Es sei ein “Plan der Bundesregierung”:

Der Plan der Bundesregierung: In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen bis zu einem Betrag von monatlich 7550 Euro (West) beziehungsweise 7450 Euro (Ost) Beiträge fällig werden.

Laut “Bild” handele es sich um einen “Vorstoß”, der “zuletzt für Zoff in der Ampel-Koalition” gesorgt habe. Und der Arbeitsminister mache Tempo:

Doch der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil (50, SPD) macht Tempo: Der Sozialbeitrags-Hammer soll schon am 11. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Ohne Hubertus Heil zu nahe treten zu wollen: Er ist in diesem Sinne wahrlich kein besonderer Tempomacher. Die “Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung” wurde 2022 am 12. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen, 2021 war es am 20. Oktober, 2020 am 14. Oktober, 2019 am 9. Oktober, 2018 am 10. Oktober, 2017 am 27. September und so weiter.

Wenn es in ihre Erzählung passt, erklärt die “Bild”-Redaktion einfach mal etwas sehr Übliches zum nächsten Aufreger-“Hammer”.

Bildblog unterstuetzen

Protest gegen “Kulturoffensive”, Europas Medien, KI-Sprachpapst

1. Sender spricht von »Kulturoffensive«, Proteste in München
(spiegel.de)
Rund 200 Menschen haben am Montag vor dem Hochhaus des Bayerischen Rundfunks (BR) in München gegen eine geplante Programmreform im Kulturbereich protestiert. In einem offenen Brief der Initiative “Störsender” kritisieren Kulturschaffende die Reform, durch die im kommenden Jahr “mehrere Stunden eigenständiges Kulturprogramm” verschwänden. Der BR spreche hingegen von einer geplanten “Kulturoffensive”.

2. ver.di fordert lückenlose Aufklärung der Verhaftung zweier Journalisten in Dortmund
(dju.verdi.de, Lisa Isabell Wahr)
Im August wurden nach Angaben der Gewerkschaft Verdi in Dortmund zwei Journalisten, die wegen eigener Recherchen vor Ort waren, in der Nähe eines Tatorts festgenommen und für 16 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten. Während der Ermittlungen sei die Wohnung eines der Journalisten gewaltsam aufgebrochen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt worden: “Wir bezweifeln, dass das Vorgehen verhältnismäßig war. Wenn Journalistinnen und Journalisten Sorge haben müssen, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneidet sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit.”

3. Europas Krisen und das Versagen der Medien – Die überfällige Europäisierung des Journalismus
(de.ejo-online.eu, Harald Schumann & Elisa Simantke)
“Seit Jahrzehnten berichten Europas Medien und ihre Journalistinnen und Journalisten über europäische Themen allein aus der jeweils nationalen Perspektive ihrer Sitzländer und mit geringer Kenntnis der Vorgänge in den EU-Institutionen und den jeweils anderen Staaten. Das gefährdet die europäische Demokratie – und die Pressefreiheit.” Harald Schumann und Elisa Simantke stellen verschiedene Beispiele vor, bei denen Medien in verschiedenen EU-Ländern wichtige Themen und Ereignisse falsch oder unvollständig dargestellt haben, und betonen die Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Perspektive im Journalismus.

Bildblog unterstuetzen

4. Keine Spähsoftware gegen Journalisten
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die EU-Institutionen auf, im Rahmen des EU-Medienfreiheitsgesetzes den Einsatz von Spähsoftware gegen Journalistinnen und Journalisten zu verbieten. Der vorliegende Gesetzentwurf habe Schlupflöcher, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgenutzt werden könnten. Diese Lücken müssten geschlossen werden, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Sonst besteht die Gefahr, dass übereifrige Ermittler ganz legal Spionageprogramme wie etwa Pegasus benutzen und so in jeden Redaktionsrechner eindringen können.”

5. Plattformaufsicht könnte Journalisten stärken
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die Organisation Reporter ohne Grenzen unterstützt den Entwurf für das neue Digitale-Dienste-Gesetz zur Plattformregulierung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: “Wenn uns Grundrechte wie Presse- und Informationsfreiheit wichtig sind, dann brauchen wir eine zentrale und durchsetzungsstarke Behörde, die die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Macht der Tech-Konzerne effektiv durchsetzt”, so Helene Hahn, die zuständige Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen.

6. Der künstliche Sprachpapst
(deutschlandfunk.de, Bettina Köster, Audio: 5:55 Minuten)
Der im November 2022 verstorbene Wolf Schneider gilt vielen als der “Sprachpapst” schlechthin. Ganze Generationen von Medienschaffenden haben seine Bücher gelesen. Nun sollen Schneiders Sprachempfehlungen in eine Künstliche Intelligenz einfließen, die von der “Reporterfabrik” entwickelt wird. Der Deutschlandfunk sprach mit Cordt Schnibben über das Projekt, das sich derzeit noch in der Testphase befindet.

Böhmermann-Zwist, Neue Leitlinien, Umtriebige TV-Doktoren

1. “Gerechtigkeit für alle Kriegsopfer”
(taz.de, Tigran Petrosyan)
Katerina Sergatskova, Chefredakteurin des unabhängigen Online-Mediums “Zaborona” in Kiew, spricht im Interview mit der “taz” über die Herausforderungen für Journalisten und Journalistinnen in der Ukraine. Trotz Schwierigkeiten wie dem eingeschränkten Zugang zu Kriegsgebieten und der Kommunikation mit dem Militär sieht Sergatskova auch Positives: “Der Journalismus in der Ukraine ist sehr gereift. Meines Erachtens hat sich eine große Solidarität unter den Medienschaffenden entwickelt. Sie sind bereit, sich gegenseitig zu helfen, nützliches Wissen zu teilen, voneinander zu lernen. Im Vergleich zum Anfang der Invasion sind wir heute viel besser vorbereitet und zuversichtlicher in unserem Handeln.”

2. Hat Jan Böh­m­er­mann wir­k­lich falsch berichtet?
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, hat rechtliche Schritte gegen das ZDF und insbesondere gegen die Sendung “ZDF Magazin Royale” von Jan Böhmermann eingeleitet, da er sich durch die Berichterstattung falsch dargestellt fühlt. Schönbohm verlangt eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro und wendet sich gegen bestimmte Behauptungen in der Sendung. Bei “Legal Tribune Online” hat sich der Jurist Felix W. Zimmermann den Fall angesehen und kommt zu folgendem Ergebnis: “Zusammenfassend ist die ZDF-Sendung zu Schönbohm aufgrund ihrer Einseitigkeit und Selektivität kein Ruhmesblatt für den ‘journalistischen Arm’ des ZDF Magazin Royals. Presserechtlich angreifbar ist der Bericht allerdings nicht, da er nach aktueller Kenntnislage keine falschen Tatsachenbehauptungen enthält.”
Weiterer Lesetipp: Beim “RedaktionsNetzwerk Deutschland” kommt Jan Böhmermann zu Wort: “Ein Komplott? Ein herrlich deutscher Quatsch”: Jan Böhmermann verteidigt “Cyberclown”-Recherchen (rnd.de, Imre Grimm).

3. Neue Leitlinien für Berichterstattung über assistierten Suizid
(deutschlandfunk.de, Isabelle Klein & Martin Krebbers)
Medien kommt bei der Berichterstattung über Suizide eine besondere Verantwortung zu, da diese zu Nachahmungstaten führen kann. Bisherige Leitlinien für Journalistinnen und Journalisten hätten den assistierten Suizid kaum berücksichtigt, dies ändere sich nun, insbesondere durch Empfehlungen aus Österreich. Dort wurde der “Leitfaden zur Berichterstattung über Suizid” (PDF) entsprechend aktualisiert: “In der medialen Berichterstattung über assistierte Suizide gelten grundsätzlich die gleichen Prinzipien wie generell in der Berichterstattung über Suizid.”
(Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222) erreichen kannst.)

Bildblog unterstuetzen

4. Journalistin Zhang Zhan: den Tod vor Augen
(reporter-ohne-grenzen.de)
In China werden kritische Medienschaffende nach wie vor gnadenlos verfolgt, wie die Fälle von Zhang Zhan, Yang Hengjun und Zhou Yuanzhi zeigen. Die Journalistin Zhang Zhan, die über die Anfänge der Covid-19-Pandemie in Wuhan berichtete, ist seit 2020 inhaftiert und durch einen Hungerstreik, mit dem sie ihre Unschuld beteuert, gesundheitlich schwer geschädigt. Die Organisation Reporter ohne Grenzen fordert die Freilassung aller in China inhaftierten Journalistinnen und Journalisten und weist auf die Risiken hin, denen diese ausgesetzt sind, sowie auf die häufige Verweigerung medizinischer Versorgung durch das Regime.

5. Bekannte TV-Doktoren nehmen auch Geld von Firmen
(infosperber.ch, Martina Frei)
Bei “Infosperber” geht es um die britischen Zwillingsbrüder und Ärzte Chris und Xand van Tulleken, die häufiger im TV auftreten. Diese hätten zugegeben, Geld von Firmen für Werbung und Vorträge angenommen zu haben. So seien Chris van Tulleken “routinemäßig” 20.000 britische Pfund für einen einstündigen Vortrag angeboten worden, während sein Bruder Xand rund 100.000 britische Pfund für eine Werbekampagne für private Bluttests erhalten habe. Aber auch die Tätigkeit der im deutschen Fernsehen aktiven Ärzte Eckart von Hirschhausen und Johannes Wimmer sei nicht immer unproblematisch.

6. Kann man sich den Fußball sparen?
(verdie.de, Günter Herkel)
Sport, insbesondere Fußball, ist eines der größten Zugpferde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, entsprechend viel Geld geben die Anstalten aus, um Inhalte einzukaufen. Frauke Gerlach, Direktorin des Grimme-Instituts, schlägt nun vor, dass ARD und ZDF aufgrund der hohen Kosten für die Übertragungsrechte aus dem Bieterwettstreit um die teuren Fußballübertragungen aussteigen sollten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich auf ein “unabhängiges, werteorientiertes und wissensbasiertes Programm” konzentrieren. Gunter Herkel hält davon gar nichts und spricht von einem “Schlag ins Gesicht von Millionen Beitragszahler*innen, die selbstverständlich Live-Sport im öffentlich-rechtlichen TV sehen wollen.”

“Bild”-Chefin nutzt deutsche Basketballer als Scheinargument

Deutschland ist Basketball-Weltmeister, zum allerersten Mal. Bei so einem historischen Ereignis muss natürlich die Chefin ran:

Screenshot Bild.de - Kommentar von Bild-Chefin Marion Horn - Heute sind wir alle Basketball!

Horn schreibt unter anderem:

Deutschland kann es also noch. Der Ball ist wieder im Spiel. Endlich wieder Sieger-Typen mit Biss und Charisma. Vielleicht liegt es daran, dass einige der Spieler in den USA spielen. Da zählt Gewinnen noch und Helden werden verehrt. Zumindest da, wo keine Männer in Frauen-Badeanzügen am Start sind.

Der letzte Satz kommt einigermaßen überraschend und lässt in seiner Form recht viel Spielraum für Interpretationen. Nehmen wir mal die für Marion Horn freundlichste und gehen davon aus, dass sich an der Stelle nicht einfach plumper Zorn auf trans* Personen Bahn bricht: Horn scheint auf Lia Thomas anzuspielen, eine trans* Frau, deren Erfolge beim Schwimmen auf College-Ebene für große Diskussionen gesorgt haben.

Dass Marion Horn selbst im Moment größter Verzückung – ihren Kommentar startet sie mit: “Haben Sie auch so gute Laune? Ich bekomme das Strahlen kaum noch aus dem Gesicht” – nicht in der Lage ist, ohne diese Giftspritze auszukommen, ist vor allem eins: traurig für Marion Horn.

Es soll hier aber vor allem um den anderen Aspekt in dem Zitat und dessen faktische Grundlage gehen: Vielleicht liege der WM-Triumph der “Sieger-Typen mit Biss und Charisma” daran, so Horn, “dass einige der Spieler in den USA spielen. Da zählt Gewinnen noch und Helden werden verehrt.”

Diese Aussage knüpft an eine aktuelle Diskussion an, in der es in ihrer Überspitzung letztlich darum geht, ob in Deutschland Leistung wumpe ist, ein ganzes Land verweichlicht, keinen Druck und Niederlagen mehr aushält und nichts mehr zustande bringt. Die Reform der Bundesjugendspiele wird dabei immer wieder genannt, genauso eine Änderung im Spielbetrieb des Kinderfußballs (weil man es derzeit an allen möglichen Stellen falsch hört: Nein, es werden dabei nicht Sieg und Niederlage abgeschafft, es geht weiterhin ums Gewinnen und Verlieren, was wegfällt sind die Tabellen).

In diese Debatte will Marion Horn also auch den WM-Sieg der deutschen Basketballer einrühren. Weil die überragenden Auftritte des Teams natürlich so gar nicht in den Abgesang auf die Leistungsnation Deutschland passen, muss Horn sich dafür ganz schön verbiegen.

Schauen und zählen wir doch einfach mal nach: Im deutschen Team spielen mit Dennis Schröder (Toronto Raptors), Daniel Theis (Indiana Pacers) sowie Franz und Moritz Wagner (beide Orlando Magic) vier Spieler in der nordamerikanischen Profiliga NBA. Die anderen acht deutschen Teammitglieder sind in Deutschland, Italien, Spanien und der Türkei aktiv.

Schröder und Theis wechselten beide von der Basketball-Bundesliga in die NBA. Die WagnerBrüder schafften beide von der Basketball-Bundesliga beziehungsweise von deutschen Nachwuchsteams übers US-College den Weg in die NBA. Keiner der vier ist in den USA aufgewachsen und hat dort mit dem Basketballspielen begonnen. Zumindest die Grundlangen für ihre Eigenschaften als “Sieger-Typen” dürften sie durchaus in Deutschland mitbekommen haben.

Halten wir also fest: vier NBA-Spieler in der deutschen Nationalmannschaft.

Damit ist deren WM-Sieg nach der Hornschen Logik ein noch viel größeres Wunder als er eh schon ist. Denn es gibt drei Mannschaften, in denen mehr Spieler im Land des Gewinnenzählens und der Heldenverehrung aktiv sind: Bei den USA stehen alle zwölf Spieler bei NBA-Vereinen unter Vertrag (im Halbfinale gewann Deutschland gegen die USA; bester Schütze in diesem Duell war mit Andreas Obst übrigens ein Spieler, der vielleicht mal in den USA Urlaub gemacht, aber noch nie in der dortigen Liga gespielt hat). Das Team landete auf Rang 4. In der australischen Mannschaft sind neun NBA-Spieler dabei gewesen (in der Vorrunde gewann Deutschland gegen Australien), die Australier wurden Zehnter. Und Kanada wurde mit sieben NBA-Spielern am Ende Dritter.

Dennis Schröder, Daniel Theis, Franz und Moritz Wagner waren ohne Zweifel von großer Bedeutung beim WM-Sieg der deutschen Mannschaft. Für Marion Horn dienen sie aber lediglich als Scheinargument für einen Kulturkampf.

Bildblog unterstuetzen

Blättern:  1 ... 37 38 39 ... 1146