In Nürnberg laufen aktuell zwei Prozesse gegen Journalisten, Kläger ist jeweils der Rechtsextremist Karl-Heinz Hoffmann. Neben anderen Medien berichtet auch die “Bild”-Zeitung heute über die Verhandlungen:
Er gründete die terroristische “Wehrsportgruppe Hoffmann”, die 1980 verboten wurde. Trotzdem möchte Karlzheinz (sic) Hoffmann (79) nicht “Terrorist” genannt werden!
Deshalb verklagt der Rechtsextremist zwei “Tagesschau”-Journalisten. Von Patrick Gensing (41, NDR) will er 2500 Euro Schmerzensgeld, weil der ihn in einem Beitrag “Mörder und Terrorist” nannte. Von Ulrich Caussy (sic) (64, BR) verlangt er 10 000 Euro, weil er ihn in einem Vortrag als “Drahtzieher” des Oktoberfest-Anschlags von München 1980 bezeichnet habe
Erstmal zu “BR”-Journalist Ulrich Chaussy. Wofür in dem kurzen “Bild”-Artikel kein Platz mehr war: Hoffmann bezieht sich bei seinem Vorwurf laut sueddeutsche.de auf einen Text der “Erlangener Nachrichten”, die über Chaussys Vortrag berichteten. Chaussy bestreitet, Hoffmann als Drahtzieher des Oktoberfest-Anschlags bezeichnet zu haben, und verweist dabei sowohl auf sein Redemanuskript als auch auf eine Aussage des Journalisten der “Erlanger Nachrichten”.
Besonders interessant an dem “Bild”-Bericht ist der Unterschied, den die Redaktion bei den Vorwürfen gegen Gensing und Chaussy macht: Bei Chaussy verwendet “Bild” den Konjunktiv (“bezeichnet habe”), bei “NDR”-Journalist Gensing hingegen den Indikativ (“weil der ihn in einem Beitrag ‘Mörder und Terrorist’ nannte”). Nur: Patrick Gensing hat Karl-Heinz Hoffmann “in einem Beitrag” nie “Mörder und Terrorist” genannt, wie “Bild” behauptet.
Es geht um diesen Artikel von tagesschau.de:
Im ersten Absatz schreibt Gensing:
Der Rechtsterrorismus in Deutschland wird aktuell mit dem NSU sowie mit den Ermittlungen gegen Neonazis aus Freital in Verbindung gebracht. Doch die Geschichte des rechten Terrors ist deutlich länger. In den 1970er- und 1980er-Jahren verübten Alt- und Neonazis schwere Anschläge. Sie griffen Polizisten und Linke, Migranten und Juden an, schmuggelten Waffen und töteten zahlreiche Menschen. Die “Deutschen Aktionsgruppen”, die “Wehrsportgruppe Hoffmann” oder die “Hepp-Kexel-Gruppe” waren nur die bekanntesten militanten Nazi-Gruppierungen dieser Zeit.
Abgesehen von einer Bildunterschrift (“Mitglieder der ‘Wehrsportgruppe Hoffmann’ stehen in uniformähnlicher Kluft auf dem Grundstück von Karl-Heinz Hoffmann in Ermreuth bei Nürnberg”) ist dies die einzige Stelle in Gensings Text, an der der Name “Hoffmann” fällt. Und das auch nur in Bezug auf die von Hoffmann gegründete “Wehrsportgruppe” und nicht auf Hoffmann als Person.
Vor Gericht versuchte Karl-Heinz Hoffmann nun, den Eindruck zu erwecken, dass Patrick Gensing ihn als “Mörder und Terroristen” darstelle. Doch dies ließ die zuständige Richterin nicht zu, wie Claudia Henzler bei sueddeutsche.de schreibt:
In der Verhandlung wurde deutlich, dass es Hoffmann nicht nur darum geht, was ihm konkret in Text und Rede zu Last gelegt wurde — oder eben nicht. Er will sich dagegen wehren, dass der Eindruck erweckt worden sein könnte, er sei ein Terrorist oder Mörder. Entsprechende Anträge wies die Vorsitzende Richterin zurück. Das Gericht werde nur der Frage nachgehen, ob die Journalisten tatsächlich behauptet haben, dass Hoffmann persönlich mit Waffen handelte oder Menschen ermordete. Zweifel daran wurden in der Verhandlung deutlich.
Das alles kommt im “Bild”-Artikel nicht vor. Stattdessen übernimmt das Blatt einfach Karl-Heinz Hoffmanns falschen Vorwurf.
Nachtrag, 12. Februar: Die Nürnberger Redaktion der “Bild”-Zeitung, von der der Artikel zu den Gerichtsprozessen stammt, hat sich via Twitter bei Patrick Gensing entschuldigt.