Entgegen vereinzelt in den Medien verlautbarter Vermutungen haben Staatsanwaltschaft Dresden und Soko Epaulette keine Erkenntnisse dahingehend, dass tatverdächtige Personen mit dem Flix-Bus in Richtung Berlin geflohen sind. Die dahingehenden Veröffentlichungen finden in den Ermittlungen keinen Anhalt und entbehren aus Sicht der Ermittler jeglicher Grundlage.
Und woher stammen diese jeglichegrundlagenentbehrenden Veröffentlichungen, von denen die Staatsanwaltschaft spricht?
Es sind die “Bild”-Medien, die gestern Abend (Bild.de) beziehungsweise heute (“Bild”-Bundesausgabe und Dresden-Ausgabe der “Bild”-Zeitung) über “eine ganz neue Spur” berichten:
Etwa 1200 Hinweise zum Juwelen-Raub im Grünen Gewölbe sind bei der Soko „Epaulette“ (40 Ermittler) aufgelaufen. Ein entscheidender Hinweis war bislang nicht darunter.
Doch wie BILD erfuhr, verfolgen die Fahnder eine ganz neue Spur: Flohen die Täter im Flixbus nach Berlin?
Blöd nur, dass die Fahnder davon nichts wissen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft schreibt dafür aber noch einmal etwas Allgemeines zur “spekulativen Medienberichterstattung”:
Spekulative Medienberichterstattung ist bei der Aufklärung jeder Straftat — zumal eines derart komplexen Falles — wenig hilfreich und kann Ermittlungen im Einzelfall erschweren oder gar vereiteln. Gleiches gilt für die frühzeitige Veröffentlichung eines werthaltigen Hinweises oder Ermittlungsansatzes.
In ihrem Artikel über die Ausgaben der verschiedenen Bundesministerien für externe Berater bezieht sich die Bild.de-Redaktion auf “eine Antwort des Finanzministeriums auf Anfragen des Linken-Abgeordneten Matthias Höhn”. Zu der “halben Milliarde” schreibt sie:
Die eigentlichen Ausgaben könnten noch viel höher liegen, da bisher vier der insgesamt 15 Ressorts nur Zahlen für das erste Halbjahr 2019 meldeten.
Auch das Bundesverteidigungsministerium hat bisher nur die Beraterausgaben der ersten sechs Monate präsentiert. Trotzdem liegt das Ressort von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer mit 154,9 Millionen Euro an der Spitze.
Das mag stimmen. Aber in den “ersten sechs Monaten” des Jahres 2019 war nicht Annegret Kramp-Karrenbauer Verteidigungsministerin, sondern Ursula von der Leyen. Kramp-Karrenbauer, die das Amt erst am 17. Juli übernahm, konnte im ersten Halbjahr 2019 also gar nichts im Namen des Verteidigungsministeriums “rausballern”. Natürlich ist es möglich, dass “AKK” die Praxis ihrer Vorgängerin beibehalten und ebenfalls viel Geld an Beraterfirmen zahlen lassen hat. Die Antwort des Finanzministeriums, die Bild.de heranzieht, sagt darüber aber rein gar nichts aus.
Es ist ja nicht so, als könnten Redaktionen so etwas nicht vor Veröffentlichung rausfinden. Süddeutsche.de beispielsweise zeigt als Aufmacherfoto eines, auf dem Ursula von der Leyen zu sehen ist.
Nachtrag, 12:26 Uhr: Inzwischen hat auch Bild.de mitbekommen, wer wann Verteidigungsministerin war und was in Auftrag gegeben hat. Die Dachzeile lautet nun: “VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM BALLERT AM MEISTEN RAUS”. Am Ende des Artikels steht:
In einer vorherigen Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, AKK habe das meiste Geld rausgeballert. Tatsächlich war es nur ihr jetziges Ministerium. Bis Juli 2019 war noch Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin, erst dann übernahm AKK.
1. Die nervige Lust am Missverstehen (t-online.de, Nicole Diekmann)
Nicole Diekmann rät, sich nicht in den Online-Empörungsstrudel ziehen zu lassen, und führt dazu zwei Beispiele aus der jüngeren Zeit an: “Es ist ein anstrengender Trend, den auch die mitmachen, die sich so gern auf der richtigen Seite sehen und auch den so wichtigen Kampf gegen Hassrede führen. Ihre Verantwortung, oder sagen wir es weniger pädagogisch, ihre Chance, die Spaltung der Gesellschaft wenigstens nicht weiter mit voranzutreiben, übersehen sie dabei. Die Anlässe werden immer nichtiger, die Hämmer immer härter.”
Dazu passend ein weiterer Lesehinweis: Die Empörung der Anderen. So startest du deine private Entpörungs-Welle (dirkvongehlen.de).
2. Hey, Auslandsberichterstattung – Wir müssen reden! (journalist.de, David Schraven & Bassel Alhamdo & Frederik Richter & Marcus Bensmann)
Laut Recherchen von “Correctiv” und “journalist” würden in der ZDF-Auslandsberichterstattung arabische, russische sowie chinesische O-Töne und ihre Übersetzungen nicht immer übereinstimmen. Es gehe um eine grundsätzliche Praxis bei Fernsehinterviews in fremden Sprachen: “Müssen der gesendete Ausschnitt und die deutsche Übersetzung einander entsprechen? Oder darf der Korrespondent sich frei aus verschiedenen Stellen des Gesprächs bedienen — und die Übersetzung einfach mit einem sprechenden Gesicht bebildern?”
3. Es gibt nicht DIE Objektivität im Journalimus. (planet-interview.de, Jakob Buhre)
Jakob Buhre war beim nur noch einmal im Jahr stattfindenden ZDF-Pressegespräch in Berlin und hat wie immer aufmerksam zugehört. Zum Beispiel bei den Lobpreisungen von ZDFneo, die Buhre in dieser Form nicht nachvollziehen kann: “Meiner Beobachtung nach hat ZDFneo (Jahresbudget 41,2 Mio.) den Anteil an selbst-produzierten, also originären ZDFneo-Formaten zurückgefahren. Sowohl Pressesprecher Alexander Stock als auch Intendant Thomas Bellut bestreiten das, doch wie mir die ZDF-Pressestelle später auf Anfrage mitteilte, gab es in der vierten Kalenderwoche 2020, in der das Pressegespräch stattfand, genau 45 Erstsendeminuten von neuem, selbst-produziertem Neo-Programm. Auf die 168-Stunden-Woche gerechnet sind das 0,45 Prozent (…). Die restlichen 99,55% bestehen aus Wiederholungen und Lizenzeinkäufen.”
Siehe auch Buhres mit einem Blick erfassbare Analyse des ZDFneo-Programms in Kalenderwoche vier (PDF).
4. Verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit (reporter-ohne-grenzen.de)
Als eine “verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit” bezeichnen die Reporter ohne Grenzen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia”. “Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen. Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen”, so ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.
Weiterer Lesehinweis: Was ist eigentlich Linksunten.indymedia? (spiegel.de)
5. Ärger um Talkshow mit Thilo Sarrazin: Es hagelt Absagen anderer Gäste (rnd.de)
Gestern Abend wurde in der Talkshow “Talk im Hangar-7” des österreichischen Senders Servus TV die Debattenkultur diskutiert. Als ein Beispiel für einen Vertreter einer “unbequemen Meinung” hatte man Thilo Sarrazin eingeladen. Und sich damit die Absagen diverser anderer Gäste eingehandelt. Hasnain Kazim veröffentlichte seine Absage auf Twitter: “Es freut mich, dass Sie grundsätzlich Interesse an meiner Arbeit und auch an meinen Standpunkten zum Thema Debattenkultur haben. Einer davon ist, dass nicht jede ‘Meinung’ eine Meinung ist. Und auch, dass man nicht jedem Bullshit, jedem Rassismus, jeder Menschenverachtung, die im Deckmantel einer ‘Meinung’ daherkommt, eine Bühne bieten sollte. Man bietet ‘Identitären’ für ihre neonazistischen Ansichten keine Plattform. Man gibt Rechtsextremisten keine Redezeit. Und man lädt auch nicht Thilo Sarrazin in eine Talkshow ein.”
6. Programmierter Zombie-Exzess: Radikalisierungsmaschine Youtube (medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Adrian Lobe berichtet über eine Studie der Nichtregierungsorganisation Avaaz mit dem Titel “Why is YouTube Broadcasting Climate Misinformation to Millions?” (PDF). Das Geschäftsmodell von Youtube und die verwendete algorithmische Mechanik spiele Extremisten in die Hand: “Für jedes Klima-Desinformationsvideo, das jemand anschaut oder likt, werden ähnliche Inhalte in den Empfehlungen angezeigt, sodass der Nutzer in die Online-Blase der Desinformation tappt”, so das Autorenteam der Studie.
Die Tatwaffe jemand anderem unterzuschieben, das versuchte schon die skrupellose Lady Macbeth. Nachdem ihr Gemahl Macbeth König Duncan ermordet hatte, drückte sie die blutigen Dolche den schlafenden Wachen des Königs in die Hände. So wollte sie den Verdacht von Macbeth lenken. Doch der Plan ging nicht auf: Macduff, Macbeths Widersacher, schöpfte Verdacht und brachte Macbeth schließlich zur Strecke.
Auch außerhalb des Shakespeareschen Universums kommen solche Dinge vor, so kürzlich in Starnberg. Der Unterschied zu Shakespeare: Damals gab es noch keine “Bild”-Zeitung, die aus einem irrtümlichen Anfangsverdacht eine Tatsache macht und den vermeintlichen Täter mit Foto anprangert. Auch der Landesdienst Bayern der dpa und die “Abendzeitung” aus München sehen in diesem Fall nicht gut aus.
Am 12. Januar entdeckte die Polizei eine Familie tot in deren Wohnhaus in Starnberg: die beiden Eltern und deren 21-jährigen Sohn. Die Polizei fand den Sohn offenbar mit einer Pistole in der Hand und zog daraus ihre Schlüsse. In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vom 13. Januar heißt es:
Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Kripo davon aus, dass der 21-jährige Sohn am Wochenende zunächst seine Eltern (60 bzw. 64 Jahre) und dann sich selbst getötet hat. Vor Ort wurden zwei Faustfeuerwaffen als mutmaßliche Tatwaffen sichergestellt.
Zum Motiv der Tathandlung können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang.
Während die Kripo sich also noch zurückhält mit endgültigen Urteilen, von “mutmaßlich” und vom “aktuellen Ermittlungsstand” spricht, gibt es bei “Bild” (am 14. Januar) und Bild.de (am 15.) Tatsachen:
(Die Unkenntlichmachung des Namens stammt von uns.)
Andere Redaktionen waren vorsichtiger. Süddeutsche.de etwa titelte: “Sohn soll Eltern und sich selbst erschossen haben”. Und auch der Basisdienst der dpa baute ein “soll” in seine Überschrift.
Die “Bild”-Medien hatten das Urteil hingegen schon gefällt. Und sie schreckten auch nicht davor zurück, gleich noch ein Foto des 21-jährigen Sohnes zu veröffentlichen, unverpixelt versteht sich.
Gut eineinhalb Wochen später stellt sich allerdings heraus: Nicht der Sohn hat seine Eltern umgebracht, ein 19-jähriger Freund des Sohnes soll die Familie getötet haben. Der geständige Tatverdächtige legte dem 21-Jährigen offenbar eine Pistole in die Hand, um einen Suizid vorzutäuschen.
Der Pressekodex rät, in der Berichterstattung auch bei Tatverdächtigen die “schutzwürdigen Interessen von Betroffenen” zu berücksichtigen. Bei der Abwägung sei unter anderem der Verfahrensstand einzubeziehen. Dieser war bei den Veröffentlichungen durch “Bild”, Bild.de, dpa-Landesdienst und “Abendzeitung” wenige Tage nach der Tat noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Der Fall aus Starnberg ist ein trauriges Beispiel dafür, warum es hochproblematisch ist, dass “Bild” und Bild.de regelmäßig unverpixelte Fotos von Tatverdächtigen veröffentlichen. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung: Auch bei einem Tatverdacht mit scheinbar klaren Indizien kann sich der Tatverdächtige als unschuldig erweisen, so wie nun geschehen. Den neuen Tatverdächtigen zeigen die “Bild”-Medien wieder unverpixelt.
Bei Opfern ist der Presserat sowieso unmissverständlich: “Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen.” Auch hier, leider wenig überraschend, halten sich “Bild” und Bild.de nicht an den Pressekodex und veröffentlichen unverpixelte Fotos der Getöteten.
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Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 und 116 123) erreichen kannst.
1. Seid wachsam, Bürgerrechtler – BMJV verwirrt durch zwei separate Entwürfe zum NetzDG (cr-online.de, Niko Härting)
Der Jurist und Hochschullehrer Niko Härting macht sich Sorgen wegen der jüngsten Änderungsvorhaben beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): “Die Verschärfungen des NetzDG, die die beiden Gesetzesentwürfe vorsehen, bedürfen einer breiten gesellschaftspolitischen Diskussion. Das BMJV wird hoffentlich zu einer transparenten Linie zurückkehren und gar nicht den Versuch unternehmen, die Entwürfe eilig durch Bundestag und Bundesrat zu hasten. Seid wachsam, Bürgerrechtler!”
2. Wenn anonyme Kollektive Recherchearbeit übernehmen (deutschlandfunk.de, Matthias Dell)
Wenn wir etwas über die gewaltbereite extreme Rechte erfahren, liege das meist an der aufopferungsvollen Arbeit von anonym und verdeckt arbeitenden Recherchekollektiven. Deren Einsatz könne durchaus mehr Wertschätzung erfahren, findet Matthias Dell im Deutschlandfunk: “Wenn der Innenminister nun entschlossener gegen rechtsextreme Gruppierungen vorgehen will, dann wäre das für Medien und Gesellschaft vielleicht ein Anlass, die häufig kaum oder schlecht bezahlte Arbeit von Fachleuten zu würdigen, die für das Verständnis des deutschen Rechtsextremismus wichtig sind.”
3. Mit dem “Spiegel” auf Gangsta-Rap-Safari (uebermedien.de, Antonia Baum)
Bei “Übermedien” wundert sich die Schriftstellerin und Journalistin Antonia Baum über die jüngste “Spiegel”-Titelstory: “An der aktuellen Titelgeschichte des ‘Spiegel’ ist einiges erstaunlich, und dabei sind die brutalen Rap-Plattitüden, der betuliche Tonfall und die Frage, wie man zu dreizehnt einen Text verfasst, noch die geringste Auffälligkeiten. Vielmehr scheint all das nur Ausdruck eines tieferliegenden Problems zu sein, nämlich einer totalen Kopflosigkeit, welche die Abwesenheit einer für diesen Text eigentlich entscheidenden Grundvoraussetzung anzeigt: nämlich die Bereitschaft, sich mit dem Gegenstand zu befassen, über den man schreibt.”
4. Chinesische Einflussnahme (sueddeutsche.de, Kai Strittmatter)
Dänemark erlebt gerade eine neue Karikaturenkrise. Eine relativ harmlose Illustration zur Coronavirus-Thematik habe den Unmut der chinesischen Botschaft in Kopenhagen erregt. Die Zeichnung sei eine “Beleidigung für China” gewesen, sie verletze “die Gefühle des chinesischen Volkes”. In der öffentlichen Stellungnahme sei im chinesischen Propagandasound weiterhin verlangt worden, dass die Zeitung “Jyllands-Posten” und der Zeichner Niels Bo Bojesen “ihren Fehler bereuen und sich öffentlich beim chinesischen Volke entschuldigen”. China-Kenner und Buchautor Kai Strittmatter ordnet den Fall ein.
5. Hilfe bei Rachepornos: Was tun, wenn meine Nacktfotos im Internet sind? (vice.com, Yannah Alfering & Sebastian Meineck)
Bei “Vice” erklären Yannah Alfering und Sebastian Meineck in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist, wenn ein rachsüchtiger Ex-Partner beziehungsweise eine rachsüchtige Ex-Partnerin Nacktfotos oder intime Videoaufnahmen ins Internet gestellt hat.
6. Zahlen, die knallen (taz.de, Erik Peter)
In Berlin sollen 2019 angeblich 7.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalt geworden sein, so jedenfalls habe es die Polizeipräsidentin in einem von der dpa aufgegriffenen Interview behauptet. Nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik ergebe sich jedoch ein anderes Bild: Es seien deutlich weniger. Außerdem werde die Statistik durch Bagatelldelikte wie dem sonst nicht strafbaren Schubsen künstlich aufgebläht: “In der Praxis reicht neben dem Schubsen auch sich loszureißen, sich gegen eine Tür zu stemmen oder eine ruckartige Bewegung, damit Polizisten von Widerstand oder tätlichem Angriff sprechen können.”
Dass Viren Schrecken verbreiten, ist verständlich, denn sie können töten. Aber, Vorsicht! Denn fast so schlimm wie ein Virus ist die Angst davor.
Die Bezeichnung “Zwischenruf” ist in diesem Fall sehr passend. Denn Klostermann ruft seine Warnung zwischen all die angstverbreitenden und panikmachenden Artikel der “Bild”-Medien zum Coronavirus:
Es gab auch schon mehrere “Bild live”-Spezialsondersendungen zum Thema:
Und “ANGST-EXPERTE” Borwin Bandelow antwortete auf die Frage:
Wird die Angst durch Häufigkeit der Berichte erhöht?
Bandelow: “Das denke ich nicht. Es ist die Aufgabe der Medien, uns zu informieren. Und wenn wie hier über den neuen Corona-Virus nicht berichtet würde, wäre die Angst vielleicht noch größer durch den Eindruck, dass eine Gefahr vielleicht bewusst verschwiegen wird. (…)”
Na, dann sollten “Bild” und Bild.de unbedingt so atemlos weitermachen.
Nachdem es am Samstag eine Demonstration gegen das Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia” gab, berichtete auch Bild.de und nannte dabei eine etwas überraschende Demoroute:
Am späten Nachmittag hatten sich mehr als 1300 Demonstranten vor dem Bundesverfassungsgericht eingefunden, um in Richtung des Leipziger linken Szeneviertels Connewitz zu ziehen.
Vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind es bis nach Leipzig-Connewitz rund 435 Kilometer. Vermutlich meinte die Bild.de-Redaktion nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht — vier fünf von sieben Silben waren immerhin richtig. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig. Und dort geht es seit heute auch um das Verbot von “linksunten.indymedia”.
Korrektur, 12:52 Uhr: Wir müssen uns auch noch mal kurz korrigieren: Beim Zählen der richtigen Silben haben wir das “ver” vergessen — fünf und nicht vier vor sieben Silben waren bei Bild.de richtig.
Mit Dank an Stefan S. für den Hinweis!
Nachtrag, 15:45 Uhr: Inzwischen ist auch bei Bild.de vom “Bundesverwaltungsgericht” die Rede. Einen Hinweis auf die nachträgliche Korrektur gibt es nicht.
1. Leipzig unter Hochspannung (lto.de, Markus Sehl)
Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot gegen “linksunten.indymedia”. Kritiker sähen das Vorgehen des Staats gegen die Internetseite als Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit. Markus Sehl schreibt zu den Hintergründen des Verfahrens.
3. Freiheit für Osman Kavala (reporter-ohne-grenzen.de)
Die 30. Große Strafkammer zu Istanbul hat es so beschlossen: Der türkische Verleger und Kulturmäzen Osman Kavala muss nach mehr als zwei Jahren weiter in Untersuchungshaft bleiben. Reporter ohne Grenzen, Amnesty International, die Akademie der Künste, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, das KulturForum TürkeiDeutschland und das PEN-Zentrum Deutschland fordern seine sofortige Freilassung. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getan — vergeblich.
4. Haben Zeitungsleser für Journalismus jemals gezahlt? (indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer fragt sich: “Haben die Menschen früher WIRKLICH für den Journalismus gezahlt — oder haben sie für die Dienstleistung gezahlt (und tun das immer noch), eine Auswahl von Nachrichten auf Papier zu drucken und ihnen am Morgen in den Briefkasten zu stecken?” Knüwer tippt auf Letzteres und hat dafür gute Argumente.
5. Was nicht ins Heldenepos passt (sueddeutsche.de, Jürgen Schmieder)
Nach dem Unfalltod des US-Basketballstars Kobe Bryant verlinkte eine Reporterin einen Artikel aus dem Jahr 2016, der sich mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Sportler beschäftigt. Daraufhin erhielt die Journalistin Morddrohungen und wurde von ihrem Arbeitgeber, der “Washington Post”, zwangsbeurlaubt.
Zur allgemeinen Thematik “Über Tote darf man nicht schlecht sprechen, oder vielleicht doch?” siehe auch “die Gewissensfrage” von Rainer Erlinger aus dem Jahr 2010 (sueddeutsche.de).
6. Medienaufseherin geht Influencer auf den Leim (uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Lust auf eine fette Portion Fremdschämen mit einer Prise WTF? Dann bitte lesen, wie und was die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Cornelia Holsten alles so in ihrem Podcast bespricht. Und mit wem sie da so spricht.
1. Was passiert mit meinem Facebook-Profil, wenn ich sterbe? (lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”
2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet (zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
3. So tickt der chinesische Podcastmarkt (horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.
4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand (sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.
5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten (anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.
6. Chronik: Januar 2020 (54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.
Es ist nicht nur so, dass Kim Kyŏng-hŭi, die Tante des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un, wieder aufgetaucht sein soll:
Auch Passagen aus dem Wikipedia-Artikel über Kim Kyŏng-hŭi sind wieder aufgetaucht — bei Bild.de. Dort schreibt ein anonymer Autor heute über das Leben der Politikerin, die nun wieder lebendig bei einer Veranstaltung gesessen haben soll, obwohl verschiedene Medien, darunter Bild.de, schon vor Jahren meldeten: “DIKTATOREN-TANTE TOT”. Für ihren aktuellen Text hat sich die Bild.de-Redaktion ganz offensichtlich, aber ohne Quellennennung, bei Wikipedia bedient:
Bild.de
Wikipedia
Kims Tante begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988. 1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der – wie sie – General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte.Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.
Kim Kyŏng-hŭi begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. 1976 wurde sie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für internationale Kontakte beim ZK der PdAK. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988.1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der wie sie General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte. Daneben war er Leiter der Verwaltungsabteilung der PdAK. Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.
(Hervorhebungen durch uns.)
Was würde “Bild”-Chef Julian Reichelt dazu noch mal sagen, wenn man so frech klaut?