Bei “Focus Online” herrscht seit gestern Abend wieder das preußische Strafrecht. Das Team von “Der Westen” zog heute Mittag nach. In beiden Fällen ist der Auslöser ein angeblicher Furz.
Die “taz” berichtete gestern über einen Prozess im Berliner Amtsgericht Tiergarten. Ein Mann soll bereits im Februar 2016 eine Polizisten beleidigt haben, weil er während einer Kontrolle zweimal in ihrer Nähe gepupst haben soll. Der Vorgesetzte der Polizisten meint, diese Situation mitbekommen zu haben. Er zeigte den Mann wegen Beleidigung an. Der Prozess am Amtsgericht Tiergarten war dann ziemlich schnell zu Ende — die Richterin hatte das Verfahren nach wenigen Minuten eingestellt.
“Focus Online” griff den “irren Prozess in Berlin” gestern Abend auf. Die Redaktion muss sich etwas gedacht haben wie: “Eine Polizistin, die beleidigt wurde? Das ist ja Beamtenbeleidigung!”
Liebevoll hat ein Mitarbeiter die Überschrift auch noch einmal in eine Bildunterschrift kopiert:
“Der Westen” bastelte aus dem Doppelpupsprozess heute ebenfalls einen Artikel:
Weil ein Berliner seine Flatulenzen vor der Polizei nicht in Griff kriegen konnte, soll er 900 Euro Strafe bezahlen. Wie die “taz” berichtet, habe der Mann bei einer Polizeikontrolle in der Nähe einer Polizistin sich gleich zwei Mal seiner Darmwinde entleert. Sie war davon wohl genauso wenig begeistert wie der Einsatzleiter, der die Situation beobachtet hatte.
Er habe dem unflätigen Täter gedroht, eine Anzeige wegen Beleidigung auszustellen, was dieser mit einer gehörigen Portion Humor zur Kenntnis genommen habe. Doch das Lachen sollte ihm spätestens dann vergehen, als ihm ein ganzes Jahr später ein Strafbefehl von 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zugestellt wurde.
Dass in dem Strafbefehl von einer “Beamtenbeleidigung” die Rede war, ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn einen derartigen Straftatbestand gab es zwar in Preußen, es gibt ihn aber nicht im heutigen deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch behandelt Paragraph 185 die Beleidigung, bei der allerdings nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.
“Focus Online” und “Der Westen” verbreiten heiße Luft.
Mit Dank an Der Don für den Hinweis!
Nachtrag, 8. September: Mehrere Leserinnen und Leser wiesen uns darauf hin, dass es bei einer Beleidigung durchaus einen Unterschied mache, ob es sich bei der Person, die beleidigt wurde, um einen Amtsträger handelt oder nicht. In der Tat sieht Paragraph 194 des Strafgesetzbuches vor, dass nicht nur dieser Amtsträger bei einer möglichen Beleidigung Strafantrag stellen kann, sondern auch dessen Vorgesetzten:
Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.
Das ändert unserer Meinung nach aber nichts daran, dass es die Beamtenbeleidigung heute nicht mehr gibt. Und es ändert unserer Meinung nach auch nichts daran, dass in Paragraph 185 StGB nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.