Archiv für September 7th, 2017

“Focus Online” und “Der Westen” beleben preußisches Recht wieder

Bei “Focus Online” herrscht seit gestern Abend wieder das preußische Strafrecht. Das Team von “Der Westen” zog heute Mittag nach. In beiden Fällen ist der Auslöser ein angeblicher Furz.

Die “taz” berichtete gestern über einen Prozess im Berliner Amtsgericht Tiergarten. Ein Mann soll bereits im Februar 2016 eine Polizisten beleidigt haben, weil er während einer Kontrolle zweimal in ihrer Nähe gepupst haben soll. Der Vorgesetzte der Polizisten meint, diese Situation mitbekommen zu haben. Er zeigte den Mann wegen Beleidigung an. Der Prozess am Amtsgericht Tiergarten war dann ziemlich schnell zu Ende — die Richterin hatte das Verfahren nach wenigen Minuten eingestellt.

“Focus Online” griff den “irren Prozess in Berlin” gestern Abend auf. Die Redaktion muss sich etwas gedacht haben wie: “Eine Polizistin, die beleidigt wurde? Das ist ja Beamtenbeleidigung!”

Irrer Prozess in Berlin - Flatulenz bei Personenkontrolle: Mann soll 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zahlen

Liebevoll hat ein Mitarbeiter die Überschrift auch noch einmal in eine Bildunterschrift kopiert:

Flatulenz bei Personenkontrolle: Mann soll 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zahlen

“Der Westen” bastelte aus dem Doppelpupsprozess heute ebenfalls einen Artikel:

Mann soll 900 Euro zahlen, weil er gepupst hat

Weil ein Berliner seine Flatulenzen vor der Polizei nicht in Griff kriegen konnte, soll er 900 Euro Strafe bezahlen. Wie die “taz” berichtet, habe der Mann bei einer Polizeikontrolle in der Nähe einer Polizistin sich gleich zwei Mal seiner Darmwinde entleert. Sie war davon wohl genauso wenig begeistert wie der Einsatzleiter, der die Situation beobachtet hatte.

Er habe dem unflätigen Täter gedroht, eine Anzeige wegen Beleidigung auszustellen, was dieser mit einer gehörigen Portion Humor zur Kenntnis genommen habe. Doch das Lachen sollte ihm spätestens dann vergehen, als ihm ein ganzes Jahr später ein Strafbefehl von 900 Euro wegen Beamtenbeleidigung zugestellt wurde.

Dass in dem Strafbefehl von einer “Beamtenbeleidigung” die Rede war, ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Denn einen derartigen Straftatbestand gab es zwar in Preußen, es gibt ihn aber nicht im heutigen deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch behandelt Paragraph 185 die Beleidigung, bei der allerdings nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.

“Focus Online” und “Der Westen” verbreiten heiße Luft.

Mit Dank an Der Don für den Hinweis!

Nachtrag, 8. September: Mehrere Leserinnen und Leser wiesen uns darauf hin, dass es bei einer Beleidigung durchaus einen Unterschied mache, ob es sich bei der Person, die beleidigt wurde, um einen Amtsträger handelt oder nicht. In der Tat sieht Paragraph 194 des Strafgesetzbuches vor, dass nicht nur dieser Amtsträger bei einer möglichen Beleidigung Strafantrag stellen kann, sondern auch dessen Vorgesetzten:

Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt.

Das ändert unserer Meinung nach aber nichts daran, dass es die Beamtenbeleidigung heute nicht mehr gibt. Und es ändert unserer Meinung nach auch nichts daran, dass in Paragraph 185 StGB nicht zwischen Beamten und jedem anderen Bürger unterschieden wird.

AfD-Stöckchen, Reichweiteneinbruch, Linksbashing

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(bildblog.de)
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1b. Wieso die Medien mal wieder über das AfD-Stöckchen springen
(welt.de, Christian Meier)
Mit Wonne haben sich die Medien auf den vorzeitigen Abgang der AfD-Spitzenkandidatin Weidel aus einer Talkshow gestürzt. Ähnlich wie einige Zeit zuvor, als Wolfgang Bosbach (CDU) empört ein Fernsehstudio verließ. Eklats wie diese würden von den Medien endlos ausgeschlachtet und nur ihren Initiatoren helfen, so Christian Meier auf Welt.de. Wir hatten hier im BILDblog zuvor schon mit einer ganz ähnlichen Überschrift über den Weidel-Auftritt und die medialen Reaktionen darauf berichtet.
Weiterer Lesetipp: Der “Faktenfinder”-Artikel “Mut zur Wahrheit?” über die falschen Weidelschen Zahlen.

2. Satire im Parlament
(nebgen.blogspot.de, Christoph Nebgen)
Wer “Die Partei” wählt, verachte Politik, hieß es jüngst in einem Kommentar auf “Bento” (“Mich regt der Hype um ‘Die Partei’ auf!”) Dem widerspricht Rechtsanwalt Christoph Nebgen in seinem Blog. Es sei Merkmal des demokratischen Rechtsstaates, dass man wählen könne, wen man wolle, soweit er zur Wahl zugelassen sei. “Es gibt übrigens sogar eine negative Wahlfreiheit: Ich brauche gar nicht zu wählen. Auch wenn diejenigen, die die negative Wahlfreiheit nutzen, von anderen gerne diskreditiert werden.” Abgesehen davon könne eine unkonventionelle Gegenkraft zur AfD nützlich sein: “Das könnte eine Kraft sein, die sich derselben Mittel unter umgekehrten Vorzeichen bedient, und das macht “Die Partei” bisher nicht schlecht. Wenn sie es schaffen könnte, auf diese Weise den rechten Unfug etwas im Zaum zu halten, wäre auch politisch viel gewonnen.”

3. Reichweiteneinbruch: Engagement auf Facebook um 20 Prozent gesunken
(onlinemarketing.de, Anton Priebe)
Facebook-Seitenbetreiber haben es immer schwerer, wahrgenommen zu werden: Das Netzwerk beschneidet die Reichweite der Publisher stetig weiter. Das Soziale Netzwerk habe jedoch kaum eine andere Wahl, wie Anton Priebe unter Hinweis auf die aktuellen Zahlen schreibt. Das stetig wachsende Mehr an Content bedeute zwangsweise auch weniger Reichweite für alle, denn die Aufmerksamkeit der User wie auch der Platz im Newsfeed sei begrenzt. Ein Ausweg für Publisher könnte Video-Content sein, an dem Facebook derzeit besonders interessiert sei.

4. Mit dem Zweiten basht es sich besser
(taz.de, Lisa Ecke)
Die „taz“-Autorin Lisa Ecke beschäftigt sich mit der „ZDFinfo“-Doku „Radikale von Links — Die unterschätzte Gefahr“. Der Film kreiere das Szenario eines vom Linksextremismus bedrohten Deutschlands und relativiere rechte Gewalt. Wichtige Zahlen seien falsch, und mehrfach würden die heutigen Linksradikalen mit der RAF in Zusammenhang gebracht, wohl um auf eine angebliche Brisanz des Themas hinzuweisen.

5. Einreiseverbote und Internetsperren keine Lösung
(reporter-ohne-grenzen.de)
„Reporter ohne Grenzen“ ruft die Konfliktparteien in der Ukraine auf, Journalisten frei und ungestört berichten zu lassen: „Wie beide Seiten in diesem Konflikt mit Journalisten umgehen, ist absolut unverhältnismäßig. Uns ist klar, dass der Krieg in der Ukraine auch mit Worten geführt und angeheizt wird, aber das rechtfertigt nicht, Journalisten zu verfolgen, nur weil sie für bestimmte Medien arbeiten oder eine politisch unbequeme Meinung vertreten. Reporter auszuweisen oder ins Gefängnis zu werfen und Medien oder Webseiten einfach zu verbieten, kann in einer offenen, demokratischen Gesellschaft keine Lösung sein.“

6. Abgang nach Maas
(coffeeandtv.de, Lukas Heinser)
Lukas Heinser hat sich mit einem vernachlässigten Aspekt des Talkshow-Abgangs von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel beschäftigt: der Qualität der schauspielerischen Darstellung. Es gäbe rund 7,1 Milliarden Menschen, die bessere Schauspieler seien. Fünf davon hat er besonders gewürdigt und zeigt Beispiele ihres (Nicht-)Könnens. Es beginnt mit Til Schweiger und endet mit Berti Vogts …